Ratgeber Soziales und Gesundheit - Schock Verlag
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28 <strong>Ratgeber</strong> <strong>Soziales</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit 2013<br />
Alles, was Recht ist<br />
Wer wenig Einkommen hat, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das befreit von Gerichts<strong>und</strong><br />
Anwaltskosten. Aber beachten Sie dabei, wenn Sie den Prozess verlieren, werden die<br />
Kosten des gegnerischen Anwaltes nicht übernommen.<br />
Wer ein Flugticket online erwirbt, darf nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung<br />
dazu gebucht bekommen, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.<br />
Wenn Arbeitslosengeld-II-Empfänger während des Leistungsbezuges ein Vermögen erben,<br />
werden die Leistungen gekürzt, denn es handelt sich um ein Einkommen. Wurde das Erbe<br />
vor dem Leistungsbezug angetreten, dann kann das Erbe als vorhandenes Vermögen<br />
gewertet werden.<br />
Die Verbraucherzentrale NRW hatte mit einer Klage gegen einen Reiseanbieter Erfolg.<br />
Der verlangte 40 Prozent Anzahlung <strong>und</strong> den Rest bis 45 Tage vor Reiseantritt. Das ist zu<br />
hoch <strong>und</strong> unangemessen, fanden die Richter des Landgerichtes Leipzig.<br />
Achtung vor versteckten Preiserhöhungen! Bei Produkten, die eine Verbesserung gegenüber<br />
des herkömmlichen versprechen, sollte man unbedingt die Preise vergleichen, denn<br />
häufig steckt eine Preiserhöhung dahinter. Eine Liste der Mogelpackungen können Sie auf<br />
der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de einsehen.<br />
Wer nicht aufpasst, zahlt schnell doppelt. Mit dem Wechsel zu einem anderen Anbieter<br />
lässt sich in der Regel immer Geld sparen. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten Sie sich ein schriftliches<br />
Angebot unterbreiten lassen. Manchmal schicken Firmen auch gleich einen Vertrag.<br />
Nicht unterschreiben, erst prüfen, ob das Angebot auch wirklich günstiger ist. Sehen<br />
Sie in Ihren Vertrag des bisherigen Anbieters. Dort steht, wann Sie kündigen können,<br />
ebenso die Kündigungsfristen. Auch wenn der neue Anbieter verspricht, die Kündigung<br />
zu übernehmen, gelten die Fristen Ihres jetzige Anbieters weiterhin. Wenn Sie kündigen,<br />
dann immer schriftlich mit Datum <strong>und</strong> Unterschrift <strong>und</strong> so früh wie möglich. Kündigung<br />
per Einschreiben oder persönlich abgeben. Bei einer außerordentlichen Kündigung nur<br />
ganz sachlich die Gründe nennen.<br />
15 Jahre soziales Engagement<br />
Am 8. November 2012 feierte die Sozialstiftung Köpenick ihr fünfzehnjähriges Bestehen<br />
in Anwesenheit der ehemaligen Sozialstadträtin Helga Walter, die an diesem Tag ihren<br />
siebzigsten Geburtstag feierte. Viele Gratulanten waren gekommen, unter anderen Ines<br />
Feierabend, Vorsitzende des Stiftungskuratoriums <strong>und</strong> stellvertretende Bürgermeisterin<br />
von Treptow-Köpenick. Sie würdigte die Leistungen der Mitarbeiter als wichtige soziale<br />
Angebote in unserem Stadtbezirk.<br />
Herausgeber: Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abt. Arbeit, <strong>Soziales</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit / <strong>Schock</strong> <strong>Verlag</strong>