Mecklenburgische Kleinseenplatte - Amt Mecklenburger ...
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Jahrgang 5 | Sonnabend, den 21. 03.2009 | Nummer 03<br />
<strong>Amt</strong>liches Bekanntmachungsblatt für das <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong>, die Stadt Mirow,<br />
die Gemeinde Priepert, die Gemeinde Roggentin, die Stadt Wesenberg und die Gemeinde Wustrow<br />
Allgemeine Öffnungszeiten <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong><br />
Di. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
13.00 - 17.00 Uhr<br />
Do. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
13.00 - 16.00 Uhr<br />
Fr. 07.30 - 12.00 Uhr<br />
Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung selbstverständlich möglich!<br />
Tel. 039833/28035, Fax 039833/28032 · Mail: sekretariat@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de<br />
Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“<br />
erscheint am 25. April 2009.<br />
Foto: M. Schröder<br />
Blick über den<br />
Gobenowsee auf Seewalde
Kleinseenlotse – 2 – Nr. 03/2009<br />
Stadt Mirow<br />
Der Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Flächennutzungsplan der Stadt Mirow<br />
Die von der Stadtvertretung Mirow am 28.10.2008 beschlossene<br />
Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplan der<br />
Stadt Mirow wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde<br />
vom 19.01.2009 Az: VIII 420b-512.111-55044<br />
(Änd./Erg.) gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.<br />
2414) in der am Tag der Genehmigung gültigen Fassung mit einer<br />
Auflage und Hinweisen genehmigt.<br />
Die Auflage wurde erfüllt, die Hinweise beachtet.<br />
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Der Flächennutzungsplan tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung<br />
in Kraft. Jedermann kann den genehmigten<br />
Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende<br />
Erklärung dazu ab diesem Tag im <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong><br />
<strong>Kleinseenplatte</strong>, Rudolf-Breitscheid-Str. 24, Fachdienst<br />
Bauen, Sicherheit und Ordnung, in 17252 Mirow während<br />
der Dienststunden<br />
Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag<br />
9.00 - 12.00 Uhr<br />
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Punkt 1 bis 3 BauGB bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden<br />
ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />
begründen soll, darzulegen<br />
(§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />
Nach § 5 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern<br />
kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und<br />
Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund<br />
dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres<br />
der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht<br />
werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung<br />
dieses Absatzes hingewiesen worden ist.<br />
Mirow, den 04.03.2009<br />
Pape<br />
Bürgermeister<br />
Stadt Mirow<br />
Der Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Flächennutzungsplan der Stadt Mirow<br />
in der Fassung der Änderung und Ergänzung in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 21.03.2009 - 1. Änderung<br />
Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in ihrer Sitzung am<br />
10.03.2009 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
Stadt Mirow in der Fassung der Änderung und Ergänzung in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 21.03.2009 beschlossen.<br />
Die Änderung bezieht sich auf den Bereich Standorterweiterung<br />
Verbrauchermarkt an der Wesenberger Chaussee.<br />
Das Änderungsgebiet umfasst den jetzigen Aldi-Standort und<br />
die östlich daran angrenzenden Flächen. Es wird im Einzelnen<br />
begrenzt:<br />
- im Süden von der B 198 und den südlich davon liegenden<br />
Friedhofsflächen,<br />
- im Norden von einem Gewässer II. Ordnung (Graben), dem<br />
Vorfluter Z036,<br />
- im Westen von Wohnbauflächen und<br />
- im Osten von Gewerbeflächen (Anlagen der Deutschen Telekom).<br />
Für den Bereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt.<br />
Die Planungsziele weichen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />
der Stadt Mirow ab. Gemäß § 8 BauGB sind<br />
Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.<br />
Deshalb muss der Flächennutzungsplan geändert werden.<br />
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Mirow, den 11.03.2009<br />
Pape<br />
Bürgermeister<br />
Stadt Wesenberg<br />
Der Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
Stadt Wesenberg<br />
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses<br />
Die Stadtvertretung hat am 24.04.2008 den Beschluss zur 4.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesenberg für<br />
2 Teilbereiche beschlossen.<br />
1. Campingplatz Am Ellbogensee bei Groß Menow im Ortsteil<br />
Strasen<br />
2. ehemaliges Kinderheim Am Weißensee in Wesenberg.<br />
Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.<br />
In ihrer Sitzung am 26.02.2009 hat die Stadtvertretung Wesenberg<br />
beschlossen, dass die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
nur für den Teilbereich 1 - Campingplatz Am Ellbogensee<br />
bei Groß Menow im Ortsteil Strasen aufgestellt werden soll.<br />
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Wesenberg, den 27.02.2009<br />
Hamp<br />
Bürgermeister<br />
Stadt Wesenberg<br />
Der Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
Nr. 2/2008 - „Angelteiche Johannesruh“<br />
der Stadt Wesenberg<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3<br />
Abs. 1 BauGB<br />
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.<br />
2/2008 - „Angelteiche Johannesruh“ der Stadt Wesenberg, dessen<br />
Geltungsbereich begrenzt wird<br />
- im Norden durch die Zufahrtsstraße nach Johannesruh und<br />
Laubwald,<br />
- im Osten durch Weideflächen,<br />
- im Süden durch Weideflächen und<br />
- im Westen durch Weideflächen mit einzelnen Baumgruppen<br />
und die Begründung dazu liegen<br />
vom 30.03.2009 bis zum 02.05.2009<br />
während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht im <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong><br />
<strong>Kleinseenplatte</strong>, am Empfang, Rudolf-Breitscheid-<br />
Straße 24, in Mirow öffentlich aus:<br />
Mo., Mi., Do. 7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Di.<br />
7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr<br />
Fr.<br />
7.00 - 12.00 Uhr.<br />
Die Öffentlichkeit wird so frühzeitig über die Planung unterrichtet.<br />
Während dieser Frist wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und<br />
Erörterung gegeben.<br />
Wesenberg, 09.03.2009<br />
Hamp<br />
Bürgermeister
Nr. 03/2009 – 3 – Kleinseenlotse<br />
Stadt Wesenberg<br />
Der Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 2/2008 - „Angelteiche Johannesruh“<br />
der Stadt Wesenberg<br />
Die Stadtvertretung Wesenberg hat in ihrer Sitzung am<br />
11.12.2008 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 2/2008 - Angelteiche Johannesruh beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
liegt ca. 5.000 m südlich von Wesenberg in Richtung Wustrow<br />
an der B 122.<br />
Das Plangebiet wird begrenzt<br />
- im Norden durch die Zufahrtsstraße nach Johannesruh und<br />
Laubwald,<br />
- im Osten durch Weideflächen,<br />
- im Süden durch Weideflächen und<br />
- im Westen durch Weideflächen mit einzelnen Baumgruppen.<br />
Es werden folgende Planziele angestrebt:<br />
- Errichtung von Angelteichen<br />
- Errichtung von Unterkünften für die Angler<br />
- Wirtschaftsgebäude<br />
- Stellflächen.<br />
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Wesenberg, den 09.03.2009<br />
Hamp<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong> Rudolf- Breitscheid -<br />
Str. 24, 17252 Mirow<br />
Bekanntmachung<br />
Haushaltsrechnung der Gemeinde Roggentin<br />
für das Haushaltsjahr 2007<br />
Die Gemeindevertretung Roggentin hat auf ihrer Sitzung am<br />
19.02.2009 den nachfolgenden Beschluss gefasst:<br />
Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2007<br />
und erteilt dem Bürgermeister Entlastung. Das Rechnungsergebnis<br />
wird wie folgt festgestellt:<br />
Soll - Einnahmen Verwaltungshaushalt 505.501,12 Euro<br />
Vermögenshaushalt 73.018,62 Euro<br />
Soll - Ausgaben Verwaltungshaushalt 505.501,12 Euro<br />
Vermögenshaushalt 73.018,62 Euro<br />
Roggentin, den 20.02.2009<br />
(Siegel)<br />
Henry Tesch<br />
Bürgermeister<br />
Die Jahresrechnung 2007 und die Erläuterungen liegen<br />
während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong><br />
<strong>Kleinseenplatte</strong>, Rudolf - Breitscheid - Str. 24 in<br />
17252 Mirow, zur Einsicht aus.<br />
i. A.<br />
Kerstin Koch<br />
Leiterin FD Finanzen und Vermögen<br />
Friedhofssatzung der Gemeinde Roggentin<br />
Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S.<br />
205) und dem Bestattungsgesetz - BestattG M-V vom 03. Juli<br />
1998 (GVOBl. M-V S. 617) wird nach Beschluss der Gemeindevertreterversammlung<br />
vom 26.11.2008 und nach Genehmigung<br />
durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburg-Strelitz<br />
die folgende Friedhofssatzung der Gemeinde Roggentin<br />
erlassen.<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Gemeinde<br />
Roggentin gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe ( im<br />
weiteren Friedhofsverwaltung genannt):<br />
a. Friedhof Blankenförde Flur 5 Flurstück 142<br />
b. Friedhof Qualzow Flur 10 Flurstück 74<br />
c. Friedhof Schillersdorf Flur 18 Flurstück 4/2<br />
§ 2<br />
Friedhofszweck<br />
(1) Die Friedhöfe sind nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten<br />
der Gemeinde.<br />
(2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei<br />
ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Roggentin waren oder<br />
ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.<br />
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung.<br />
§ 3<br />
Außerdienststellung, Entwidmung und Betreten<br />
(1) Die Friedhöfe oder einzelne Friedhofsteile können aus einem<br />
wichtigen öffentlichen Grund ganz oder teilweise außer Dienst<br />
gestellt oder entwidmet werden. Dasselbe gilt auch für einzelne<br />
Grabstätten.<br />
(2) Die Gemeinde kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile<br />
aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.<br />
(3) Soweit durch eine Außerdienststellung oder eine Entwidmung<br />
das Recht auf weitere Beisetzung in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten<br />
erlischt, sind den jeweiligen Nutzungsberechtigten für die<br />
restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles<br />
auf Antrag andere Grabstätten zur Verfügung zu stellen.<br />
II. Ordnungsvorschriften<br />
§ 4<br />
Öffnungszeiten<br />
(1) Der Besuch des Friedhofes ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang<br />
gestattet.<br />
§ 5<br />
Verhalten auf dem Friedhof<br />
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend<br />
zu verhalten.<br />
(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung<br />
Erwachsener betreten.<br />
(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet,<br />
a. die Wege mit Fahrzeugen aller Art, außer Fahrzeugen der<br />
Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen<br />
Gewerbetreibenden, zu befahren,<br />
b. den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten<br />
zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen<br />
und Grabstätten unberechtigt zu betreten,<br />
c. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen<br />
abzulagern,<br />
d. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.<br />
(4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, so weit<br />
sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm<br />
vereinbar sind.<br />
(5) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende<br />
Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 10 Tage vorher<br />
anzumelden. Sie werden abgelehnt, wenn die Feier der Würde<br />
des Friedhofes nicht entspricht.<br />
§ 6<br />
Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />
(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter bedürfen für<br />
die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende Zulassung.<br />
(2) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer<br />
als in Absatz 1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn<br />
dies mit dem Friedhofszweck vereinbar ist.<br />
(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die<br />
Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.<br />
Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie<br />
oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit<br />
auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. Gewerbliche Arbeiten<br />
auf den Friedhöfen dürfen nur werktags ausgeführt werden.
Kleinseenlotse – 4 – Nr. 03/2009<br />
(4) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien<br />
dürfen auf den Friedhöfen nur an den von der Friedhofsverwaltung<br />
genehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung<br />
der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einem<br />
ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte<br />
dürfen nicht an den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt<br />
werden.<br />
III. Allgemeine Bestattungsvorschriften<br />
§ 7<br />
Anzeigepflicht und Bestattungszeit<br />
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei<br />
der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die<br />
erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />
(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte<br />
beantragt, ist auch das Nutzungsrecht<br />
nachzuweisen.<br />
(3) Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung<br />
über die Einäscherung vorzulegen.<br />
(4) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung<br />
fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig von Montag bis Freitag<br />
von 8.00 bis 16.00 Uhr.<br />
§ 8<br />
Särge<br />
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass<br />
jedes durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge,<br />
Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus<br />
Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt<br />
sein.<br />
(2) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und<br />
im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere<br />
Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.<br />
§ 9<br />
Bestattungsabwicklung<br />
(1) Die Gräber werden von den Beauftragten ausgehoben und<br />
wieder verfüllt.<br />
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche<br />
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens<br />
0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.<br />
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch<br />
mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.<br />
(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher entfernen<br />
zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente<br />
oder Grabzubehör durch die Friedhofsbewirtschaftung<br />
entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten<br />
durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsbewirtschaftung<br />
zu erstatten.<br />
(5) Der Friedhofsverwaltung obliegt das Anordnen der Grabstätten.<br />
§ 10<br />
Ruhezeiten<br />
(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt auf allen Friedhöfen 25<br />
Jahre.<br />
(2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt auf allen Friedhöfen 25 Jahre.<br />
(3) Auf Antrag kann das Nutzungsrecht an Erd- und Urnenwahlgräbern<br />
jederzeit verlängert werden.<br />
§11<br />
Umbettung<br />
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />
(2) Umbettungen von Aschen und Leichen bedürfen, unbeschadet<br />
der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur<br />
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden, bei Umbettungen<br />
innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit<br />
nur bei vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses.<br />
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und<br />
Aschereste können nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
in belegte Grabstätten umgebettet werden.<br />
(4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt<br />
ist bei Umbettung aus Wahlgrabstätten/Urnengrabstätten der jeweilige<br />
Nutzungsberechtigte.<br />
(5) Alle Umbettungen werden von Bestattungsunternehmen<br />
durchgeführt.<br />
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die<br />
an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung<br />
entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.<br />
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine<br />
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />
(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken<br />
nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung<br />
ausgegraben werden.<br />
IV. Grabstätten<br />
§ 12<br />
Arten der Grabstätten<br />
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.<br />
An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben<br />
werden.<br />
(2) Die Grabstätten werden unterschieden in<br />
a. Wahlgrabstätten<br />
b. Urnenwahlgrabstätten<br />
(3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes<br />
an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit<br />
der Umgebung.<br />
§ 13<br />
Wahlgrabstätten<br />
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen,<br />
an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer<br />
von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen<br />
mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an<br />
Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen.<br />
(2) Das Nutzungsrecht kann wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb<br />
ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte<br />
möglich.<br />
(3) Wahlgrabstätten werden nur als ein- oder mehrstellige Grabstätten<br />
vergeben. Nach Ablauf der Ruhezeit kann eine weitere<br />
Bestattung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit<br />
erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis<br />
zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.<br />
(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde.<br />
(5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte<br />
6 Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt<br />
oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist,<br />
durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis<br />
für die Dauer von 3 Monaten auf der Grabstätte, hingewiesen.<br />
(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden,<br />
wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet.<br />
(7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber<br />
für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten<br />
Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen<br />
und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag<br />
übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung<br />
getroffen, geht das Nutzungsrecht auf die Angehörigen des<br />
verstorbenen Nutzungsberechtigten über, das heißt, auf die in<br />
der Erbfolge berechtigten Personen.<br />
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht<br />
nur auf eine von ihm genannte Person übertragen; er bedarf<br />
hierzu die vorherige Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />
(9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich<br />
nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.<br />
(10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der<br />
Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das<br />
Recht, in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines<br />
Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art<br />
der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden.<br />
(11) Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann jederzeit<br />
entschädigungslos zurückgegeben werden.<br />
(12) Das Ausmauern von Wahlgrabstätten ist nicht zulässig.<br />
§ 14<br />
Urnenwahlgrabstätten<br />
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in<br />
a. Urnenwahlgrabstätten<br />
b. Grabstätten für Erdbestattungen.<br />
(2) Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte<br />
Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die<br />
Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage<br />
gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird.
Nr. 03/2009 – 5 – Kleinseenlotse<br />
(3) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes<br />
ergibt, gelten die Vorschriften für die Wahlgrabstätten entsprechend<br />
auch für Urnengrabstätten.<br />
V. Gestaltung der Grabstätten<br />
§ 15<br />
Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung<br />
anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser<br />
Satzung sowie die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen<br />
Teilen und in seiner Gesamtanlage bewahrt wird.<br />
(2) Die einzelnen Gräber werden in Grabstellenverzeichnissen,<br />
in alphabetischen Verzeichnissen und in zeichnerischen Unterlagen<br />
geführt.<br />
(3) Grabstätten dürfen nicht ohne vorheriger Zustimmung der<br />
Friedhofsverwaltung geräumt werden.<br />
(4) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem<br />
Schutz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum<br />
Schutz des Baumbestandes.<br />
§ 16<br />
Grabmale und bauliche Anlagen<br />
(1)<br />
a. Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz und geschmiedetes<br />
oder gegossenes Metall verwendet werden.<br />
b. Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale oder Anlagen<br />
werden nach Ablauf einer befristeten Aufforderung auf Kosten<br />
der Beteiligten von der Friedhofsverwaltung entfernt.<br />
c. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann die<br />
Friedhofsverwaltung das Erforderliche auf Kosten der Beteiligten<br />
veranlassen, die für allen Schaden, der durch die<br />
Nichtbeachtung der Bestimmungen entsteht, aufzukommen<br />
haben.<br />
d. Ebenso sind Verfügungsberechtigte für jeden schuldhaft verursachten<br />
Schaden haftbar, der anderen Personen durch<br />
umfallen von Grabmalen und durch umstürzen der Teile von<br />
solchen entsteht.<br />
e. Grabmale, die umzustürzen drohen oder wesentliche Zeichen<br />
der Zerstörung aufweisen, können auf Veranlassung<br />
der Friedhofsverwaltung ohne vorherige Benachrichtigung<br />
und auf Kosten des Verfügungsberechtigten gerichtet oder<br />
sachgemäß entfernt werden.<br />
(2) Es darf nicht mehr als ein Drittel der Grabstätte durch Stein<br />
abgedeckt werden.<br />
§ 17<br />
Zustimmungserfordernis<br />
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />
Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig.<br />
Der Antragssteller hat bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten<br />
sein Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
(2) Antragsformulare zur Aufstellung von Grabmalen sind bei<br />
der Friedhofsverwaltung erhältlich.<br />
(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen<br />
Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen<br />
Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Absätze 1 und 2 gelten<br />
entsprechend.<br />
(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige<br />
bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung<br />
errichtet worden ist.<br />
(5) Die provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln<br />
oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2<br />
Jahre nach der Beisetzung verwendet werden.<br />
§ 18<br />
Fundamentierung und Befestigung<br />
(1) Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln<br />
des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass<br />
sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter<br />
Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt<br />
für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene<br />
Fundamentierung durchgeführt worden ist.<br />
(3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten.<br />
§ 19<br />
Unterhaltung<br />
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind<br />
dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten.<br />
Verantwortlich ist der jeweilige Nutzungsberechtigte.<br />
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen<br />
baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die<br />
Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe<br />
zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung<br />
auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen<br />
(z. B. Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige<br />
Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung<br />
nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen<br />
Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal<br />
oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.<br />
Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, diese Gegenstände<br />
drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche<br />
nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln,<br />
genügt ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die<br />
Dauer von einem Monat aufgestellt wird.<br />
(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der<br />
durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht<br />
wird.<br />
§ 20<br />
Entfernung<br />
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale<br />
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
entfernt werden.<br />
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten oder nach<br />
Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten<br />
oder nach der Entziehung von Grabstätten<br />
und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige<br />
bauliche Anlagen zu entfernen. Geschieht das nicht binnen drei<br />
Monaten, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte<br />
abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht<br />
verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu<br />
verwahren. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt<br />
werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten<br />
zu tragen. Die Friedhofsverwaltung entscheidet über den<br />
Verbleib von erhaltenswerten Anpflanzungen auf Grabstätten.<br />
(3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung<br />
aufgestellte Grabmale einen Monat nach Benachrichtigung<br />
des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen<br />
zu lassen.<br />
VI. Herrichtung und Pflege der Grabstätten<br />
§ 21<br />
Herrichtung und Unterhaltung<br />
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften der §§<br />
16 und 17 hergerichtet und dauernd in Stand gehalten werden.<br />
Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen<br />
und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen.<br />
(2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des<br />
Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofteiles und<br />
der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen<br />
nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten<br />
und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.<br />
Laubbäume auf Grabstätten zu pflanzen, ist nicht erlaubt.<br />
(3) Für die Herrichtung und Instandhaltung ist bei Wahlgrabstätten/<br />
Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich.<br />
Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder<br />
des Nutzungsrechtes.<br />
(4) Jede wesentliche Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen<br />
Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller<br />
hat bei Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten sein Nutzungsrecht<br />
nachzuweisen.<br />
(5) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten<br />
selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen<br />
Grabpflegebetrieb beauftragen.<br />
(6) Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten müssen innerhalb<br />
von 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes hergerichtet<br />
werden..<br />
§ 22<br />
Vernachlässigung der Grabpflege<br />
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder<br />
gepflegt, hat der Verantwortliche nach schriftlicher Aufforderung
Kleinseenlotse – 6 – Nr. 03/2009<br />
der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer angemessenen<br />
Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche<br />
nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln,<br />
wird der unbekannte Verantwortliche durch ein Hinweisschild auf<br />
der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in<br />
Verbindung zu setzen. Bleibt die Aufforderung oder der Hinweis<br />
drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung<br />
a. die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen und<br />
b. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen.<br />
(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1<br />
entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der<br />
Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand<br />
zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck<br />
auf Kosten des Verantwortlichen entfernen lassen.<br />
VII. Leichenhalle und Trauerfeiern<br />
§ 23<br />
Trauerfeier<br />
(1) Die Trauerfeiern können in der Trauerhalle oder am Grab<br />
abgehalten werden.<br />
(2) Die Benutzung der Trauerhalle kann untersagt werden,<br />
wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren<br />
Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der<br />
Leiche bestehen.<br />
VIII. Schlussvorschriften<br />
§ 24<br />
Alte Rechte<br />
Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten<br />
dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die<br />
Nutzungszeiten und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.<br />
§ 25<br />
Haftung<br />
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße<br />
Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer<br />
Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.<br />
Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- oder<br />
Überwachungspflichten. Im übrigen haftet die Gemeinde nur bei<br />
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über <strong>Amt</strong>shaftung<br />
bleiben unberührt.<br />
§ 26<br />
Gebühren<br />
Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Friedhöfe<br />
und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden<br />
Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.<br />
§ 27<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer<br />
a. sich als Besucher entgegen § 5 Abs. 1 nicht der Würde des<br />
Friedhofes entsprechend verhält oder Anordnungen der<br />
Friedhofsverwaltung nicht befolgt,<br />
b. die Verhaltensregeln des § 5 Abs. 3 missachtet,<br />
c. entgegen § 5 Abs. 5 Totenfeiern ohne vorherige Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung durchführt,<br />
d. als Gewerbetreibender entgegen § 6 ohne vorherige Zulassung<br />
tätig wird, außerhalb der festgesetzten Zeiten Arbeiten durchführt<br />
oder Werkzeuge oder Materialien unzulässig lagert,<br />
e. entgegen § 15 Abs. 3 Grabstätten ohne vorherige Zustimmung<br />
räumt,<br />
f. entgegen § 16 Abs. 1a und c, § 20 Abs. 1 und 2 ohne vorherige<br />
Zustimmung Grabmale oder bauliche Anlagen errichtet,<br />
verändert oder entfernt,<br />
g. Grabmale entgegen § 18 Abs. 1 nicht in verkehrssicheren<br />
Zustand erhält,<br />
h. Grabstätten entgegen § 22 vernachlässigt.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße gemäß Gesetz<br />
über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.<br />
§ 29<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />
Roggentin, den 26. November 2008<br />
Henry Tesch<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Roggentin<br />
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder<br />
Formfehlerverstoßen wurde, können diese nach § 5 der Kommunalverfassung<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom<br />
08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205) nur innerhalb eines Jahres<br />
geltend gemacht werden.<br />
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist<br />
schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift<br />
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber<br />
der Gemeinde geltend gemacht wird.<br />
Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />
Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />
Friedhofsgebührensatzung<br />
der Gemeinde Roggentin<br />
Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S.<br />
205) und den §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />
für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 12.<br />
April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), § 5 geändert durch Artikel<br />
5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410,<br />
427) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Roggentin<br />
vom 26.11.2008 und nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
des Landkreises Mecklenburg-Strelitz die folgende<br />
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Roggentin erlassen.<br />
§ 1<br />
Gebührenpflicht<br />
(1) Die Gemeinde Roggentin erhebt für die Benutzung der Einrichtungen<br />
und Anlagen ihrer kommunalen Friedhöfe sowie für<br />
Leistungen im Rahmen der Friedhofsverwaltung Gebühren.<br />
(2) Gebührenmaßstab ist die jeweilige Art und Menge der Inanspruchnahme<br />
der Einrichtungen, Anlagen und Leistungen.<br />
(3) Die Gebührensätze werden in der Anlage zu dieser Satzung<br />
festgelegt.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner ist<br />
a) wer die Benutzung der Friedhofseinrichtungen oder sonstigen<br />
Leistungen nach dieser Satzung beantragt, oder<br />
b) wer nach § 9 Abs. 2 Bestattungsgesetz M-V für die Bestattung<br />
des Verstorbenen zu sorgen hat, oder<br />
c) wer nach den gesetzlichen Vorschriften oder sonst wie verpflichtet<br />
ist, die Beerdigungskosten zu tragen.<br />
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Entstehung und Fälligkeit der Gebühr<br />
(1) Die Gebühr entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung,<br />
bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.<br />
(2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des<br />
Gebührenbescheides fällig.<br />
(3) Bei Vorliegen einer erheblichen Härte für den Gebührenschuldner<br />
kann auf Antrag eine Stundung oder Ratenzahlung<br />
gewährt werden. Die Umstände, aus denen sich die erhebliche<br />
Härte ergibt, sind vom Gebührenschuldner nachzuweisen.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzung tritt nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />
Roggentin, den 26. November 2008<br />
Henry Tesch<br />
Bürgermeister, Gemeinde Roggentin<br />
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder<br />
Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 der Kommunalverfassung<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom<br />
08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205) nur innerhalb eines Jahres<br />
geltend gemacht werden.<br />
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist<br />
schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift<br />
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber<br />
der Gemeinde geltend gemacht wird.<br />
Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />
Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Nr. 03/2009 – 7 – Kleinseenlotse<br />
Anlage<br />
Friedhofsgebühren<br />
1. Gebühren für den Erwerb von Grabstellen und Verlängerung<br />
des Nutzungsrechts<br />
a) Wahlgrabstätte - Erdbestattung<br />
bis 6 Jahre<br />
110,00 EUR<br />
über 6 Jahre<br />
220,00 EUR<br />
b) Urnenwahlgrabstätte - Feuerbestattung 150,00 EUR<br />
c) Verlängerung des Nutzungsrechts<br />
1/25 pro Jahr und Grab<br />
Bereits vor dem Satzungsbeschluss<br />
bestehende Grabstellen müssen<br />
erst nach einer Übergangsfrist<br />
von 5 Jahren satzungsgerecht<br />
erworben bzw. verlängert werden.<br />
d) Urnenbeisetzung auf Wahl- oder<br />
Urnenwahlgrab, wenn das<br />
Nutzungsrecht bis zum Ablauf der<br />
Liegezeit verlängert wird.<br />
100,00 EUR<br />
e) Grabstellen mit besonderer<br />
Genehmigung für zu bestattende<br />
Verstorbene, die ihren ständigen<br />
Wohnsitz außerhalb des Gemeindegebietes<br />
hatten. zusätzlich 50,00 EUR<br />
2. Nutzung der Trauerhalle 15,00 EUR<br />
3. Friedhofsunterhaltungsgebühr pro<br />
Jahr und Grab<br />
16,00 EUR<br />
Zur Deckung der Kosten von Wasser,<br />
Abfuhr des Unrates, Rasen mähen,<br />
Baumpflege, Sauberhalten der Hauptwege,<br />
Reparaturarbeiten an Gebäuden und<br />
baulichen Anlagen.<br />
4. Verwaltungsgebühren<br />
a) Für das Aufstellen und nachträgliche<br />
Verändern von Grabdenkmalen,<br />
Grabplatte stehend oder liegend<br />
10,00 EUR<br />
b) Für das Ausstellen von Urkunden<br />
Erwerb eines Wahl- oder Urnenwahlgrabes 7,50 EUR<br />
c) Genehmigung von sonstigen Anträgen in<br />
Friedhofsangelegenheiten<br />
5,00 EUR<br />
5. Einebnung von Grabstellen<br />
a) Einebnungen von Grabstellen sind grundsätzlich schriftlich<br />
bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.<br />
b) Die Einebnung kann individuell oder durch einen beauftragten<br />
Dritten erfolgen. Für die Entsorgung des Grabsteines<br />
ist der Grabstellennutzungsberechtigte verantwortlich.<br />
Gemeinde Wustrow<br />
Der Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
1. Änderung zur Satzung der Gemeinde<br />
Wustrow zur Festlegung der Grenzen des im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteil Drosedow<br />
nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB<br />
Die von der Gemeindevertretung Wustrow in ihrer Sitzung am<br />
19.02.2009 beschlossene o. g. 1. Änderung der Satzung wird<br />
hiermit bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit Ablauf des Tages<br />
ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Jedermann kann die Satzung an diesem Tag im <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong><br />
<strong>Kleinseenplatte</strong>, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in<br />
17252 Mirow, Fachdienst Bauen, Sicherheit und Ordnung,<br />
während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft<br />
verlangen.<br />
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB<br />
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung<br />
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />
worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung<br />
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />
worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder<br />
den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />
Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich<br />
sind.<br />
Nach § 5 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern<br />
kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und<br />
Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund<br />
dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres<br />
der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht<br />
werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung<br />
dieses Ansatzes hingewiesen worden ist.<br />
Wustrow, den 10.03.2009<br />
Zimmermann<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Wustrow<br />
Der Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 1/2007 - „Wasserwanderrastplatz Canow Käkenort“<br />
in Canow der Gemeinde Wustrow<br />
Der von der Gemeindevertretung Wustrow am 19.02.2009 gebilligte<br />
und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 1/2007 - „Wasserwanderrastplatz<br />
Canow Käkenort“ in Canow der Gemeinde Wustrow und die Begründung<br />
einschließlich Umweltbericht dazu sowie die zum Vorentwurf<br />
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des<br />
Landkreises Mecklenburg-Strelitz, Fachbereich Umweltbezogene<br />
Dienste, Naturschutz und des Staatlichen <strong>Amt</strong>es für Umwelt<br />
und Natur Neubrandenburg liegen<br />
vom 30.03.2009 bis 02.05.2009<br />
während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong><br />
<strong>Kleinseenplatte</strong>, Empfang, Rudolf-Breitscheid-<br />
Straße 24 in 17252 Mirow öffentlich aus:<br />
Mo., Mi., Do.<br />
Di.<br />
Fr.<br />
7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr<br />
7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr<br />
7.00 - 12.00 Uhr.<br />
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
wird begrenzt:<br />
- im Norden durch den Labussee,<br />
- im Osten durch Brachland,<br />
- im Süden durch den Weg zur öffentlichen Badestelle und<br />
- im Westen durch den Weg zur öffentlichen Badestelle und<br />
den Badestrand der Gemeinde.<br />
Während der Auslegefrist können von jedermann Stellungnahmen<br />
zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden<br />
zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die<br />
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Wustrow, den 11.03.2009<br />
Zimmermann<br />
Bürgermeister
Kleinseenlotse – 8 – Nr. 03/2009<br />
Bekanntmachung<br />
1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses<br />
zur Wahl der Stadt- und Gemeindevertreter<br />
und der Bürgermeister<br />
Der Gemeindewahlausschuss des <strong>Amt</strong>es <strong>Mecklenburgische</strong><br />
<strong>Kleinseenplatte</strong> für die Wahl der Stadt- und Gemeindevertretungen<br />
in Mirow, Priepert, Roggentin, Wesenberg und Wustrow sowie<br />
der Bürgermeister in den Städten Mirow und Wesenberg<br />
und in den Gemeinden Priepert, Roggentin und Wustrow wird<br />
in öffentlicher Sitzung<br />
am Dienstag, dem 7. April 2009, um 17.00 Uhr<br />
im Sitzungssaal des <strong>Amt</strong>es <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong>,<br />
Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow<br />
über die Zulassung/Zurückweisung der Wahlvorschläge für die<br />
Stadt- und Gemeindevertretung und Wahl der Bürgermeister am<br />
07. Juni 2009 gemäß § 29 der Verordnung über die Wahlen der<br />
Gemeindevertretungen, Kreistage, Bürgermeister und Landräte<br />
im Land Mecklenburg-Vorpommern (KWO M-V) vom<br />
28.01.2009 (GVOBl. M-V S. 86) entscheiden.<br />
Zu dieser Sitzung hat jede Person Zutritt.<br />
Ich bitte um die Teilnahme der Vertrauenspersonen für die<br />
Wahlbewerber.<br />
Mirow, 21.03.2009<br />
Petra Mewes<br />
Gemeindewahlleiterin<br />
2.Sitzung des Gemeindewahlausschusses<br />
zur Wahl der Stadt- und Gemeindevertreter<br />
und der Bürgermeister<br />
Sollte es in der ersten Sitzung aufgrund von Anhaltspunkten, die<br />
Anlass zu Zweifeln gaben und eine Prüfung erforderlich machten,<br />
zu keiner Entscheidung über die Zulassung/Zurückweisung<br />
von Wahlvorschlägen kommen, wird hierüber in einer zweiten<br />
Sitzung am<br />
am Dienstag, dem 14. April 2009, um 17.00 Uhr<br />
im Sitzungssaal des <strong>Amt</strong>es <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong>,<br />
Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow<br />
entschieden. Zu dieser Sitzung hat jede Person Zutritt.<br />
Mirow, 21.03.2009<br />
Petra Mewes<br />
Gemeindewahlleiterin<br />
Mitteilung des <strong>Amt</strong>es<br />
Das Meldeamt bleibt am Dienstag, dem 24. März 2009, wegen<br />
Schulung der Mitarbeiter geschlossen.<br />
Ordnung und Sauberkeit im <strong>Amt</strong>sbereich<br />
Entsprechend den Straßenreinigungssatzungen der Städte und<br />
Gemeinden im <strong>Amt</strong>sbereich ist jedem Grundstückseigentümer<br />
die Straßenreinigungspflicht übertragen. Zu einem großen Teil<br />
wird diese Reinigung auch sehr kontinuierlich und ordentlich<br />
durchgeführt. Allerdings musste bei Kontrollen festgestellt werden,<br />
dass eben nicht alle Grundstückeigentümer dieser Pflicht<br />
nachkommen.<br />
Die Städte Wesenberg und Mirow sind staatlich anerkannte Erholungsorte<br />
und die Gemeinde Priepert wurde als eines der<br />
schönsten Dörfer im Bundeswettbewerb ausgezeichnet. Zugleich<br />
hat sich auch das optische Bild und die Infrastruktur in<br />
den Gemeinden Roggentin und Wustrow stetig zum Positiven<br />
verändert.<br />
Das bevorstehende Osterfest und die beginnende Tourismussaison<br />
sollten deshalb Ansporn sein, nicht nur das eigene<br />
Grundstück, sondern auch die angrenzenden öffentlichen Bereiche<br />
in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen.<br />
Damit sorgen wir alle zugleich dafür, dass sich Urlauber in unserer<br />
Region wohl fühlen und der Wirtschaftsfaktor Tourismus<br />
gestärkt wird.<br />
Sollten Grundstückseigentümer allerdings meinen, ihren Pflichten<br />
nicht nachkommen zu müssen oder diese einfach ignorieren<br />
zu können, wird dies ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich<br />
ziehen.<br />
Frank<br />
Fachdienst Bauen, Sicherheit und Ordnung<br />
Tourismusmarketing an der <strong>Kleinseenplatte</strong><br />
Neue Touristik GmbH präsentiert Wege im Marketing<br />
interessierten Touristikern in insgesamt 3 Vorträgen<br />
In insgesamt 3 Veranstaltungen hat die neue „<strong>Mecklenburgische</strong><br />
<strong>Kleinseenplatte</strong> Touristik GmbH“ erste Arbeitsergebnisse<br />
präsentiert und die Neuerungen und Änderungen für das Tourismusmarketing<br />
mit Hilfe einer Präsentation interessierten Bürgern<br />
und Touristikern dargestellt. Weitere themenbezogene<br />
Veranstaltungen sollen folgen. Außerdem wird zukünftig hier in<br />
dem Kleinseenlotsen das Thema Marketing & Tourismus dargestellt<br />
und über Neuerungen und Inhalte informiert.<br />
Drei wesentliche Punkte wurden in den Vermieterveranstaltungen<br />
für das Jahr 2009 präsentiert. Grundlage für das Marketing<br />
ist eine neue Wort-Bild-Marke und ein abgestimmtes Farbkonzept:<br />
- Zentraler Punkt für die Arbeit 2009 werden die neuen touristischen<br />
Internetseiten für die Meckl. <strong>Kleinseenplatte</strong> sein.<br />
- Eingebunden wird auf diesen Seiten eine Onlinebuchungsmaske,<br />
eine ganz wesentliche und wichtige Neuerung in der<br />
Region.<br />
- Als dritter Punkt wurden Druckwerke, wie das Gastgeberverzeichnis<br />
angesprochen.<br />
Für die touristischen Internetseiten steht bereits das Grafikkonzept<br />
fest. Die Grundbasis bieten großflächige emotionale Bilder<br />
und das neue Farbkonzept der GmbH - erdige Farben, die themenbezogen<br />
Gästen und Gastgebern die Orientierung im Marketing<br />
der Touristik GmbH erleichtern sollen. Unterstützende<br />
Grafikagentur ist Lars Hoffmann aus Wesenberg. Nun gilt es,<br />
die technischen Rahmenbedingungen für die Internetseiten zu<br />
schaffen. Ehrgeiziges Ziel ist es die erste Ausbaustufe, also die<br />
Grundstruktur der Seiten, noch vor der Saison online zu stellen.<br />
Die Internetseiten werden zukünftig unter der Adresse<br />
www.klein-seenplatte.de zu finden sein.<br />
Ein sehr wichtiger und zentraler Punkt der Seiten wird das Onlinebuchungssystem.<br />
Gästen wird damit die Möglichkeit geboten,<br />
online und rund um die Uhr das Quartier für den nächsten Urlaub<br />
zu buchen. Größter Vorteil des Systems, für das sich die<br />
Touristik GmbH entschieden hat, ist die Vernetzung. Das Buchungssystem<br />
basiert auf einer Datenbank, die online abgerufen<br />
wird. Heißt, dass es keine Systemgebühren oder kostenintensive<br />
Updates benötigt, sondern ein internetfähiger PC<br />
ausreicht, um das System und die Inhalte zu pflegen. Ein weiterer<br />
sehr wichtiger Punkt ist, dass Tourismusinformationen in<br />
ganz Mecklenburg-Vorpommern dieses System bereits nutzen<br />
und aus einem Pool der freien Quartiere buchen: Wer sich über<br />
die neuen Seiten der <strong>Kleinseenplatte</strong> in das System einstellen<br />
lässt, ist von allen großen Infobüros der Umgebung buchbar.<br />
Dies bedeutet eine Steigerung der Buchungen. Die Abrechnung<br />
erfolgt provisions- und erfolgsbasiert, ein Provision von 10 %<br />
vom Übernachtungspreis wird bei einer erfolgreichen Buchung<br />
fällig. Und so geht es: Gastgeber lassen sich durch die Touri-
Nr. 03/2009 – 9 – Kleinseenlotse<br />
stinfos in Mirow oder Wesenberg in das System einstellen. Eine<br />
einmalige niedrige Einstellungsgebühr wird fällig (beispielsweise<br />
für Privatvermieter 30,- € pro Ferienwohnung). Automatisch sind<br />
diese Gastgeber über beide Touristinformationen und auch über<br />
weitere Partner buchbar, die ebenfalls mit diesem System arbeiten.<br />
Dem Gastgeber entstehen nur dann Kosten (Provision),<br />
wenn tatsächlich eine Buchung erfolgt. „Sowohl der Tourismusverband<br />
<strong>Mecklenburgische</strong> Seenplatte e. V. als auch andere<br />
Büros der Umgebung arbeiten bereits mit dem System und diese<br />
Synergien gilt es zu nutzen“, so Claudia Leppin auf Anfrage<br />
der Redaktion.<br />
Auch wurden an den drei Abenden geplante Druckwerke angesprochen.<br />
So wird es auch für das Jahr 2010 ein neues Gastgeberverzeichnis<br />
geben. EIN Gastgeberverzeichnis für die Region<br />
<strong>Kleinseenplatte</strong>, wie Frau Leppin betonte. Die Inhalte werden<br />
besser auf die Bedürfnisse der Gäste abgestimmt, die Region<br />
emotional und informativ dargestellt und auch die Vermieter<br />
werden besser präsentiert. Auch ein Vertriebskonzept wird es<br />
zu dem neuen Verzeichnis geben. Auch werde derzeit eine Kooperation<br />
mit dem Landkreis Mecklenburg-Strelitz geprüft. Die<br />
Abteilung Tourismus bringt einen eigenen Messe-Katalog für<br />
den gesamten Landkreis heraus. Eine Möglichkeit, dass die Inserenten<br />
des Gastgeberkataloges der <strong>Kleinseenplatte</strong> auch in<br />
dem Messekatalog des Landkreises erscheinen, werde derzeit<br />
geprüft und wird sich rechtzeitig zum Start der Arbeiten an dem<br />
Katalog 2010 entschieden haben.<br />
Der Ausblick 2010 war nicht weniger spannend. So wird es zum<br />
neuen Jahr verstärkt Arbeit an Pauschalangebote geben, die Internetseiten<br />
und deren Inhalte werden kontinuierlich erweitert<br />
und neue Themen werden bearbeitet. Das Onlinebuchungssystem<br />
behält eine zentrale Rolle in der Arbeit der Touristik<br />
GmbH. Auch die Öffentlichkeitsarbeit soll weiter verstärkt werden<br />
und Kooperationen mit anderen Partnern und Regionen<br />
sind ein wichtiger Punkt im Marketingkonzept der Touristik-<br />
GmbH.<br />
Es sind neue Wege, die die GmbH aufzeigt und Leistungen, die<br />
von den Touristikern unserer Region genutzt werden können.<br />
Es besteht kein Zwang, jeder Gastgeber und Anbieter kann<br />
selbst entscheiden, ob er die Leistungen der GmbH und welche<br />
dieser Angebote jeder nutzen möchte und ob er dem Netzwerk<br />
angehören will. Einen Zwang gibt es nicht, dennoch hofft Frau<br />
Leppin, den Touristikern ein Spektrum an Leistungen anzubieten,<br />
die der Vermarktung der einzelnen Ferienwohnung und zu<br />
guter Letzt natürlich auch der Region dienen. Erwirtschaftete<br />
Gelder sollen wieder in das Marketing für die Region fließen.<br />
„Ein offenes Miteinander ist dafür unabdingbar“, so Leppin. Sie<br />
hofft und wünscht sich ein reges Miteinander, bei dem man sich<br />
auch über kritische Themen sachlich austauschen kann und<br />
durch das Ideen aus der Region besser bedient werden können<br />
und somit ein gemeinsame Tourismusstruktur geschaffen werden<br />
kann.<br />
Kontakt: Touristinformation Mirow: 03983/27567<br />
Touristinformation Wesenberg: 039832/20621<br />
Verhaltensweisen auf den Friedhöfen<br />
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Einhaltung der<br />
§§ 5 bzw. 6 der Friedhofssatzungen der Städte Wesenberg<br />
und Mirow, der Gemeinden Priepert, Roggentin und Wustrow<br />
und den jeweils dazugehörigen Ortsteilen hin.<br />
Danach ist das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Blindenhunde,<br />
für die Friedhofsbereiche Wesenberg, Mirow,<br />
Priepert und Roggentin unzulässig.<br />
Gleiches gilt für den Friedhofsbereich Wustrow, mit der zusätzlichen<br />
Festlegung, dass auf diesem Friedhof Hunde anzuleinen<br />
sind.<br />
Wir bitten um Einhaltung der Vorschriften, um Schäden auf<br />
dem Friedhof und an den Gräbern zu vermeiden.<br />
Die Bürgermeister der Stadt Mirow und<br />
Wesenberg, die Bürgermeister der Gemeinden<br />
Priepert, Roggentin und Wustrow sowie der<br />
<strong>Amt</strong>svorsteher des <strong>Amt</strong>es <strong>Mecklenburgische</strong><br />
<strong>Kleinseenplatte</strong> gratulieren allen Jubilaren, die<br />
im April 2009 Geburtstag haben, recht herzlich.<br />
Beglückwünscht werden alle nachfolgend Genannten,<br />
die in dieser Zeit 65 Jahre und älter werden.<br />
Stadt Mirow<br />
Herrn Edmund Kriese am 01.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Herrn Horst Omler am 01.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Frau Waltraud Rochow am 01.04.09 zum 78. Geburtstag<br />
Frau Gisela Segert am 01.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Herrn Ekkehard Suhr am 01.04.09 zum 71. Geburtstag<br />
Frau Renate Töpsch am 01.04.09 zum 67. Geburtstag<br />
Herrn Manfred Woike am 02.04.09 zum 71. Geburtstag<br />
Frau Helga Bucksch am 03.04.09 zum 72. Geburtstag<br />
Frau Karin Kallies am 03.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Frau Margarete Krall am 03.04.09 zum 89. Geburtstag<br />
Frau Christa Krischok am 03.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Frau Erika Dahms am 04.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Frau Erna Thiel am 04.04.09 zum 74. Geburtstag<br />
Frau Christel Goller am 05.04.09 zum 72. Geburtstag<br />
Frau Ilse Limbach am 05.04.09 zum 85. Geburtstag<br />
Herrn Karl Luchterhand am 05.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Herrn Gerhard Leder am 06.04.09 zum 78. Geburtstag<br />
Herrn Heinz Andrä am 07.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Herrn Hans Kapischke am 07.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Frau<br />
Renate Klappert-Zander am 08.04.09 zum 68. Geburtstag<br />
Herrn Peter Kostros am 08.04.09 zum 65. Geburtstag<br />
Herrn Johannes Kolodzik am 09.04.09 zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Kurt Elstner am 10.04.09 zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Horst Hillgruber am 10.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Herrn Rudolf Tölk am 10.04.09 zum 71. Geburtstag<br />
Frau<br />
Elfriede Weddermann am 10.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Frau Käthe Michaelis am 11.04.09 zum 80. Geburtstag<br />
Herrn Josef Zirnstein am 11.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Frau<br />
Adelheid Grochowski am 12.04.09 zum 84. Geburtstag<br />
Herrn Klaus Hempel am 12.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Frau Christa Radke am 12.04.09 zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Gerhard Schnürch am 12.04.09 zum 65. Geburtstag<br />
Frau Helga Bromberg am 13.04.09 zum 71. Geburtstag<br />
Frau Grete Kelm am 13.04.09 zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Heinz Schult am 13.04.09 zum 72. Geburtstag<br />
Frau Lotte Wiese am 13.04.09 zum 82. Geburtstag<br />
Herrn<br />
Herbert Falkenhagen am 15.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Herrn Gerhard Kasper am 15.04.09 zum 87. Geburtstag<br />
Frau Anna Leinert am 15.04.09 zum 90. Geburtstag<br />
Frau Helga Oshyra am 15.04.09 zum 68. Geburtstag<br />
Herrn Willi Rühe am 15.04.09 zum 75. Geburtstag<br />
Herrn Paul Weidebach am 16.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Frau Henny Zernke am 16.04.09 zum 77. Geburtstag<br />
Frau Brigitte Haß am 17.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Frau Gisela Hintze am 17.04.09 zum 76. Geburtstag<br />
Frau Gertrud Melz am 17.04.09 zum 91. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Dalmer am 18.04.09 zum 76. Geburtstag<br />
Herrn Otto Fischer am 18.04.09 zum 83. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Granzow am 18.04.09 zum 82. Geburtstag<br />
Herrn Gerhard Macholdt am 18.04.09 zum 79. Geburtstag<br />
Frau Betty Mielke am 18.04.09 zum 85. Geburtstag<br />
Frau Margot Mohnke am 18.04.09 zum 65. Geburtstag<br />
Herrn Uwe Potratz am 18.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Frau<br />
Marie Luise Wasmund am 18.04.09 zum 81. Geburtstag<br />
Frau Heidemarie Feldt am 19.04.09 zum 68. Geburtstag<br />
Herrn Willi Arndt am 20.04.09 zum 81. Geburtstag<br />
Herrn Kurt Möller am 20.04.09 zum 73. Geburtstag
Kleinseenlotse – 10 – Nr. 03/2009<br />
Herrn Eckhard Brack am 21.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Frau Charlotte Meyer am 21.04.09 zum 94. Geburtstag<br />
Herrn Dieter Radtke am 21.04.09 zum 65. Geburtstag<br />
Herrn Heinz Schiedmann am 21.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Frau Ursula Lonau am 22.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Frau Gerda Schulz am 24.04.09 zum 71. Geburtstag<br />
Frau Gisela Stolzenburg am 24.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Frau Johanna Kayser am 25.04.09 zum 86. Geburtstag<br />
Herrn Otto Kötteritz am 25.04.09 zum 98. Geburtstag<br />
Frau Helma Kraballe am 25.04.09 zum 68. Geburtstag<br />
Frau Christel Perschau am 25.04.09 zum 67. Geburtstag<br />
Frau Helga Bork am 26.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Herrn<br />
Wilhelm-Heinz Melz am 26.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Frau Sonja Runge am 26.04.09 zum 78. Geburtstag<br />
Frau Gisela Hanisch am 27.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Herrn Otto Lindow am 27.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Herrn Georg Locker am 27.04.09 zum 75. Geburtstag<br />
Herrn Birger Spiegel am 27.04.09 zum 67. Geburtstag<br />
Frau Gisela Halmai am 28.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Frau Ingrid Lusch am 29.04.09 zum 74. Geburtstag<br />
Frau Waltraud Müller am 30.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Frau Brigitte Wolff am 30.04.09 zum 72. Geburtstag<br />
Gemeinde Priepert<br />
Herrn Hans-Jürgen Berger am 15.04.09 zum 65. Geburtstag<br />
Frau Gerda Schulz am 15.04.09 zum 76. Geburtstag<br />
Frau Katharina Gäth am 19.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Frau Eva Holz am 20.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Frau Gerta Gönner am 30.04.09 zum 88. Geburtstag<br />
Gemeinde Roggentin<br />
Frau Käthe Beese am 03.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Frau Reni Lietz am 07.04.09 zum 76. Geburtstag<br />
Frau Vera Wegwert am 10.04.09 zum 79. Geburtstag<br />
Frau Renate Albrecht am 11.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Frau Ingrid Schwerdtfeger am 11.04.09 zum 71. Geburtstag<br />
Frau Dr. Gudrun Goltz am 16.04.09 zum 67. Geburtstag<br />
Frau Anneliese Peter am 18.04.09 zum 74. Geburtstag<br />
Herrn Rudi Raasch am 23.04.09 zum 82. Geburtstag<br />
Herrn Hans Mäntz am 24.04.09 zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Herbert Frind am 26.04.09 zum 68. Geburtstag<br />
Frau Liesbeth Hönicke am 28.04.09 zum 75. Geburtstag<br />
Stadt Wesenberg<br />
Herrn Siegfried Abel am 01.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Frau Ingeborg Kunze am 01.04.09 zum 81. Geburtstag<br />
Herrn Erich Rehnelt am 01.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Herrn Georg Kutscher am 02.04.09 zum 89. Geburtstag<br />
Herrn Wilhelm Schaffer am 02.04.09 zum 79. Geburtstag<br />
Frau Paula Lindstädt am 03.04.09 zum 80. Geburtstag<br />
Herrn Günter Simonowski am 03.04.09 zum 65. Geburtstag<br />
Herrn Horst Krüger am 04.04.09 zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Fritz Werner am 04.04.09 zum 80. Geburtstag<br />
Frau Christel Metzdorff am 05.04.09 zum 74. Geburtstag<br />
Frau Waltraut Schütt am 06.04.09 zum 74. Geburtstag<br />
Herrn Joachim Topp am 06.04.09 zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Joachim Frank am 07.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Frau Grete Brügger am 08.04.09 zum 85. Geburtstag<br />
Frau Renate Fenner am 08.04.09 zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Dieter Finck am 09.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Herrn Erwin Kolloff am 10.04.09 zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Eckhard Mohnke am 10.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Herrn Klaus Hintze am 11.04.09 zum 79. Geburtstag<br />
Frau Erika Jahny am 11.04.09 zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Heinz Köppe am 11.04.09 zum 78. Geburtstag<br />
Herrn Siegfried Kunze am 11.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Herrn Horst Seemer am 11.04.09 zum 65. Geburtstag<br />
Frau Herta Zwein am 11.04.09 zum 89. Geburtstag<br />
Frau Gertrud Jakob am 14.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Frau Renate Käding am 14.04.09 zum 68. Geburtstag<br />
Frau Erika Krüger am 14.04.09 zum 67. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Hopp am 16.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Herrn Adolf Polenske am 17.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Herrn Reinhold Schlösser am 17.04.09 zum 71. Geburtstag<br />
Frau Inge Rogge am 18.04.09 zum 75. Geburtstag<br />
Herrn Christian Stief am 18.04.09 zum 69. Geburtstag<br />
Herrn Horst-Rüdiger Vietz am 18.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Herrn Adolf Christoph am 19.04.09 zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Jürgen Frank am 19.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Herrn Horst Schreier am 19.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Frau Gertrud Stammnitz am 19.04.09 zum 76. Geburtstag<br />
Herrn Horst Burzlaff am 20.04.09 zum 74. Geburtstag<br />
Frau Anna Retzlaff am 20.04.09 zum 90. Geburtstag<br />
Frau<br />
Helga Werner-Rumich am 20.04.09 zum 65. Geburtstag<br />
Herrn Hartmut Roesner am 21.04.09 zum 67. Geburtstag<br />
Herrn Erwin Rosenberg am 22.04.09 zum 88. Geburtstag<br />
Frau Gisela Bender am 24.04.09 zum 68. Geburtstag<br />
Frau Irma Reppenhagen am 24.04.09 zum 85. Geburtstag<br />
Herrn Alfred Wontroba am 24.04.09 zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Manfred Knopf am 25.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Herrn Ernst Stapel am 25.04.09 zum 83. Geburtstag<br />
Herrn Manfred Voigt am 25.04.09 zum 71. Geburtstag<br />
Frau Hannelore Siewert am 26.04.09 zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Günter Pstrong am 28.04.09 zum 65. Geburtstag<br />
Frau Hildegard Gehse am 29.04.09 zum 70. Geburtstag<br />
Herrn Eckhard Hacker am 29.04.09 zum 67. Geburtstag<br />
Frau Sonja Kunze am 29.04.09 zum 72. Geburtstag<br />
Frau Christa Steglich am 30.04.09 zum 74. Geburtstag<br />
Herrn<br />
Hans-Dieter Zellmann am 30.04.09 zum 66. Geburtstag<br />
Gemeinde Wustrow<br />
Frau Ursula Schock am 06.04.09 zum 89. Geburtstag<br />
Frau Ursula Vogel am 09.04.09 zum 77. Geburtstag<br />
Frau Christa Heber am 16.04.09 zum 74. Geburtstag<br />
Frau Lieselotte Pilz am 17.04.09 zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Peter Greiner am 20.04.09 zum 68. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Bartelt am 22.04.09 zum 79. Geburtstag<br />
Frau Karin Kruse am 27.04.09 zum 65. Geburtstag<br />
Frau Marie Baldauf am 29.04.09 zum 90. Geburtstag<br />
Frau Ingrid Giertz am 29.04.09 zum 75. Geburtstag<br />
Frau<br />
Christa Kehnscherper am 30.04.09 zum 72. Geburtstag<br />
Frau Edelgard Stein am 30.04.09 zum 73. Geburtstag<br />
Herzlichen<br />
Glückwunsch<br />
Veranstaltungskalender 2009<br />
April<br />
11. April, 18.00 Uhr Strasen, Dorfplatz Osterfeuer mit<br />
Disko<br />
11. April Wesenberg,<br />
Kanumühle<br />
Saisoneröffnung<br />
30. April Wesenberg, Markt Tanz in den Mai<br />
„Plappermöhl“ in Wesenberg<br />
Wesenberg (BIL)<br />
Regina Glause vom Burgverein Wesenberg hat es geschafft die<br />
populäre plattdeutsche Radiosendung „Plappermöhl“, Radio NDR<br />
1 Radio MV am Sonntag, den 22. März 2009 in den Werlesaal<br />
nach Wesenberg zu holen.<br />
Der Kartenvorverkauf läuft bereits in der Tourist-Information auf<br />
der Burg, Rufnummer 039832/20621.<br />
Freunde der plattdeutschen Sprache werden ihren Spaß erleben,<br />
weil traditionell die Gäste in die Sendung einbezogen werden.
Nr. 03/2009 – 11 – Kleinseenlotse<br />
Ferienspaß und gute Laune<br />
Wie schon in den vergangenen Jahren wurden auch in diesen<br />
Winterferien erlebnisreiche Ferientage für 20 Schüler durch den<br />
Förderverein der Grundschule Regenbogen organisiert. Für jeden<br />
Tag bereitete die Schulsozialarbeiterin S. Hirnschall ein abwechslungsreiches<br />
Programm vor.<br />
So verging der Montag bei Sport, Spaß und Spiel in der Turnhalle<br />
sehr schnell und alle Kinder hatten nur noch HUNGER.<br />
Nudeln und Tomatensauce waren in unserem tollen Hauswirtschaftsraum<br />
schnell zubereitet.<br />
Am Dienstag wurden aus Pompoms (Bommeln) Raben gebastelt.<br />
Alle dazu benötigten Materialien hatte uns Frau Rauchmann<br />
vom Hobbyladen in Neustrelitz zusammengestellt.<br />
Auf den Kinobesuch in Wesenberg waren wir gespannt. Frau<br />
Bongartz zeigte uns einen Film, den wir alle noch nicht kannten,<br />
„Stella und der Stern des Orients“.<br />
Herr Westphal vom Mirower Forstamt machte uns auf einer<br />
Wanderung am Donnerstag auf viele Dinge im Wald aufmerksam,<br />
die wir allein sicher nicht so schnell gefunden hätten. Mit<br />
selbst gegrillter Bratwurst ließen wir den Ferientag am Lagerfeuer<br />
ausklingen.<br />
Unseren letzten Ferienspieltag verbrachten wir bei Familie Heise<br />
in Peetsch. Nach dem Bowlen gab es leckere Pizza.<br />
Natürlich sind in dieser Woche wieder viele Fotos entstanden,<br />
die im Eingangsbereich unserer Schule zu sehen sind. Bei allen<br />
fleißigen Helfern, die zum Gelingen der Ferienspielwoche beigetragen<br />
haben, bedanke ich mich. Es waren lustige Tage und<br />
nicht nur die Schüler freuen sich schon auf die Sommerferienspiele,<br />
die dann im August stattfinden werden.<br />
Am Freitagnachmittag wollen wir versuchen mit spielerischen<br />
und musikalischen Angeboten Kinder von 6 - 10 Jahren für die<br />
niederdeutsche Sprache zu begeistern.<br />
Sie sehen, es tut sich viel in unserem Haus. Wir wollen aber<br />
nicht nur Kinder mit unseren Angeboten locken. Seit Jahren treffen<br />
sich auch Senioren, Eltern und Jugendliche in offenen Gruppen<br />
im Familienzentrum. Auch diese Gruppen können unsere<br />
neuen Räume nutzen, die nicht nur für kleine sondern auch für<br />
große Leute eingerichtet sind.<br />
An dieser Stelle möchten wir allen Interessierten, die am Vormittag<br />
Zeit haben, die Möglichkeit geben sich in unserem Haus zu<br />
treffen.<br />
Dazu laden wir Sie am Dienstag, den 24.03.2009 um 8.00 Uhr<br />
herzlich in unsere Familienküche zu einem offenen (Eltern)Treff<br />
mit Frühstück ein.<br />
Wenn auch Sie Lust haben, sich in gemütlicher, zwangloser Atmosphäre<br />
über Alltagsprobleme oder andere Themen auszutauschen,<br />
sind Sie willkommen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme<br />
und viele gute Ideen.<br />
Es wird ein geringer Unkostenbeitrag erhoben.<br />
Die Mitarbeiter des Familienzentrums<br />
S. Hirnschall<br />
Schulsozialarbeiterin<br />
Neues aus dem Familienzentrum<br />
die Zeiten des Um- und Ausbaus unserer Kellerräume zu einer<br />
„Kreativen Erlebniswelt im Souterrain“ liegen hinter uns. In den<br />
vergangenen Wochen haben wir uns damit beschäftigt Angebote<br />
für die Besucher unseres Hauses zu entwickeln, um die neuen<br />
Räumlichkeiten mit Leben zu füllen. Die ersten Termine stehen<br />
fest und auch die ersten Angebote für unsere Kinder sind<br />
bereits angelaufen, von denen wir an dieser Stelle berichten<br />
wollen.<br />
Jeden Montagnachmittag werden z. B. die Hortkinder unsere<br />
Familienküche in Beschlag nehmen um darin gemeinsam zu kochen,<br />
zu backen, neue Rezepte ausprobieren und natürlich gemeinsam<br />
zu schlemmen.<br />
Der Dienstagnachmittag ist für verschiedene Angebote der Kindergartenkinder<br />
von 3 - 6 Jahren reserviert. Zum einen wird<br />
auch hier wird gemeinsam gekocht, gerührt und ausprobiert.<br />
Zum anderen warten sportliche Aktivitäten in unserer Bewegungsbaustelle<br />
oder kreative Angebote in der Kreativwerkstatt<br />
auf die Kinder.<br />
Am Mittwochvormittag wird es verschiedene Angebote für die<br />
Jüngsten in unserem Haus geben. Dann dürfen die Kinder bis 3<br />
Jahre sich auf verschiedene Art und Weise ausprobieren. Auch<br />
die Angebote für die einzelnen Sinne der Kinder fehlen nicht auf<br />
unserem Plan. Für diese wird unser Sinnes- und Klangraum<br />
Platz bieten.<br />
Der Mittwochnachmittag ist wieder für die größeren Kinder in<br />
unserem Haus interessant. Hier gibt es im Bewegungsraum die<br />
Möglichkeit, erste Erfahrungen im Theaterspielen zu sammeln.<br />
Vielleicht können wir ja einen regelmäßigen Theatertreff für die<br />
Kinder ins Leben rufen.<br />
Der Donnerstagnachmittag soll alle kreativ begeisterten Hortkinder<br />
ansprechen. In der Töpferwerkstatt haben sie dann Gelegenheit<br />
sich mit Ton und anderen Kreativmaterialien auszuprobieren.<br />
Fotos: Familienzentrum<br />
Heimat- und Kulturverein Strasen<br />
weiter gewachsen<br />
Auf eine gute Entwicklung kann der vor sechs Jahren auf Initiative<br />
von Jonny Haag und Helmut Scholz gegründete Heimat- und<br />
Kulturverein in Strasen zurückblicken.<br />
Damals waren es 17 Männer und Frauen, denen es wichtig war,<br />
das dörfliche Zusammenleben in dem Ortsteil von Wesenberg<br />
zu erhalten und weiter zu gestalten.<br />
Auf der Mitgliederversammlung am 30. Januar wurde als 56.<br />
Mitglied Frau Doris Pelikan in den Verein aufgenommen. Die<br />
übergroße Anzahl der Vereinsmitglieder sind Einwohner des<br />
Dorfes. Aber auch ehemalige Strasener oder Leute, die nur an
Kleinseenlotse – 12 – Nr. 03/2009<br />
den Wochenenden und während des Urlaubs im Ort weilen,<br />
fühlen sich mit Strasen verbunden und sind im Verein vertreten.<br />
Interessant ist die Mitgliederstruktur, spiegelt sie doch die Zusammensetzung<br />
der Strasener Bevölkerung wieder. So sind 48<br />
% der Vereinsmitglieder Frauen und 52 % Männer. Das jüngste<br />
Vereinsmitglied mit 15 Jahren ist Henriette Lück, der älteste ist<br />
mit fast 80 Jahren Harri Guhl. Die überwiegende Mehrheit der<br />
Mitglieder ist zwischen 30 und 65 Jahre alt.<br />
Wie bereits in den Vorjahren, konnte der Vorstandsvorsitzende<br />
Herr Wolfgang Zimmermann in seinem Bericht auf der Jahreshauptversammlung<br />
eine positive Bilanz ziehen. Zahlreiche Aktivitäten<br />
im Dorf sind auf die Wirkung des Heimat- und Kulturvereins<br />
zurückzuführen.<br />
Das beginnt mit dem Verbrennen der Weihnachtsbäume im Januar,<br />
setzt sich mit dem Frühjahrsputz, dem Osterfeuer, dem<br />
Erntefest, Herbstputz, Halloween und einer Weihnachtswanderung<br />
fort und endet damit, dass am Heiligabend über den Verein<br />
der Weihnachtsmann geordert werden kann. Bis auf wenige<br />
vereinsinterne Veranstaltungen wird die ganze Dorfbevölkerung<br />
einbezogen und dies wirkt sich positiv auf das dörfliche Zusammenleben<br />
aus.<br />
Um die organisatorischen Dinge innerhalb des Vereins auf breitere<br />
Schultern zu verteilen, wurde der Vorstand um zwei Mitglieder<br />
auf zehn Personen erweitert, die am 30.01.09 in geheimer<br />
Abstimmung gewählt wurden.<br />
Da ohne finanzielle Mittel die Vielzahl von Veranstaltungen nicht<br />
möglich wären, sagen wir an dieser Stelle Dank an unsere<br />
Stadtvertreter, die es bisher immer schafften, dem Verein einen<br />
Zuschuss zu gewähren und den zahlreichen Sponsoren deren<br />
Spenden in erster Linie für die Gestaltung des Erntefestes<br />
beitrugen.<br />
Siegfried Klein<br />
Pressesprecher des Vereins<br />
Freier Himmel informiert<br />
„26. März 2009 - Bombodrom-Prozess in Berlin“<br />
Dieser Tag könnte zum Wendepunkt einer scheinbar nicht endenden<br />
Geschichte werden für den Widerstand gegen das<br />
Bombodrom.<br />
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet in<br />
der Berufungsverhandlung über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes<br />
Potsdam vom 31. Juli 2007. Das Bundesverteidigungsministerium<br />
(BMVg) hatte Widerspruch gegen diesen Beschluss<br />
eingelegt.<br />
Erinnern wir uns.<br />
Es war das Verfahren, in dem erstmals in der Hauptsache über<br />
das Bombodrom verhandelt wurde. Vorher war in zahlreichen<br />
Verfahren eine einstweilige Sicherung der Rechte der Betroffenen<br />
erreicht worden. Das bedeutete, dass die Bundesluftwaffe<br />
den Platz nicht vor Beendigung des Hauptverfahrens nutzen<br />
kann. Zahlreiche Klagen sind zu den Planungen des BMVg eingegangen.<br />
Drei von ihnen, die Klagen der Gemeinde Lärz, des<br />
Seehotels in Ichlim und der Putenfarm Gühlen-Glienicke, wurden<br />
als Muster verhandelt. In allen drei Fällen unterlag das<br />
BMVg.<br />
Damit hätte es eigentlich genug sein können. Es echote ein wenig<br />
in der Politik. Doch dann war wieder relative Ruhe. Das<br />
BMVg reichte den Antrag zur Berufung ein, der wurde vom<br />
Oberverwaltungsgericht akzeptiert, daher ist der Beschluss von<br />
Potsdam nicht rechtskräftig.<br />
Kann man dieser Verhandlung gelassen entgegen sehen<br />
Wir sind guten Mutes, aber auch voller Spannung. Rechtsanwalt<br />
Dr. Geulen sieht für das BMVg keine Chance. In seiner Entgegnung<br />
zum Berufungsantrag stellt er dar, dass es von Seiten des<br />
BMVg nichts Neues gibt. Das BMVg versucht weiterhin mit unsachlichen<br />
und selbst gebastelten Berechnungen die für die<br />
Menschen in der Umgebung des Platzes auftretenden Belastungen<br />
schönzurechnen.<br />
Der Prozess wird sicher wieder viel Aufmerksamkeit erfahren.<br />
Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und<br />
Brandenburg werden vertreten sein, ein gutes Zeichen, dass die<br />
Landespolitik auch in dieser Situation sich öffentlich zu ihrem<br />
Protest bekennt.<br />
Sie können dabei sein.<br />
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am 26. März, ab<br />
9.30 Uhr in Berlin, Hardenbergstraße 31 (Nähe Bahnhof Zoo),<br />
daran teilzunehmen.<br />
Das Busunternehmen Dankert (Rechlin) fährt mit 2 Bussen<br />
nach Berlin. Fahrpreis pro Person (Hin- und Rückfahrt) 10 EUR.<br />
Bus 1: Waren - Sietow - Röbel - Berlin<br />
Waren, Landratsamt: 6.30 Uhr<br />
Sietow, Röbeler Straße: 6.45 Uhr<br />
Röbel, Gildekamp: 7.00 Uhr<br />
Röbel, Busbahnhof: 7.00 Uhr<br />
Bus 2: Rechlin - Lärz - Mirow - Wesenberg - Neustrelitz<br />
Rechlin, Alte Post: 6.20 Uhr<br />
Lärz: 6.25 Uhr<br />
Mirow, Schulkurve (Unteres Schloss): 6.30 Uhr<br />
Wesenberg, An der Umgehungsstraße: 6.40 Uhr<br />
Neustrelitz, Busbahnhof: 6.50 Uhr<br />
Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, dass Sie sich<br />
für die Busfahrt nach Berlin anmelden.<br />
Wir bitten um Anmeldung bis zum 20. März. Ihre Anmeldung<br />
richten Sie direkt an das Busunternehmen Dankert, Tel.<br />
039823/21395 (Ahornstraße 7, 17248 Rechlin)<br />
Gerhard Schneider<br />
FREIER HIMMEL e. V<br />
Notdienstplan Mirow/Wesenberg/Rechlin<br />
für 2009<br />
Wie verläuft dieser Tag in Berlin<br />
Ein Verhandlungstag ist angesetzt. Das bedeutet, die Parteien<br />
werden am 26. März angehört, es findet eine Befragung statt<br />
und am gleichen Tag fällt die Entscheidung. Der Prozess ist öffentlich<br />
Woche Datum Feiertage Diensthabende<br />
Apotheke<br />
__________________________________________________<br />
13 21.03. - 27.03.09 Linden-Apotheke<br />
Mirow<br />
14 28.03. - 03.04.09 Markt-Apotheke<br />
Wesenberg<br />
15 04.04. - 10.04.09 Karfreitag Schloß-Apotheke<br />
Mirow<br />
16 11.04. - 17.04.09 Oster- Müritz-Apotheke<br />
samstag Rechlin<br />
Ostersonntag<br />
Ostermontag<br />
17 18.04. - 24.04.09 Linden-Apotheke<br />
Mirow<br />
18 25.04. - 01.05.09 1. Mai Markt-Apotheke<br />
Wesenberg<br />
werktags, 18.30 - 22.00 Uhr<br />
Samstag von 17.00 - 19.00 Uhr<br />
Sonn- und Feiertage, 10.00 - 12.00 und 17.00 - 19.00 Uhr<br />
Karfreitag 10.04.09 Schloß-Apotheke<br />
Ostersamstag 11.04.09 Müritz-Apotheke<br />
Ostersonntag 12.04.09 Müritz-Apotheke<br />
Ostermontag 13.04.09 Müritz-Apotheke<br />
1. Mai 01.05.09 Markt-Apotheke
Nr. 03/2009 – 13 – Kleinseenlotse<br />
*Hochschule Neubrandenburg informiert<br />
über alle Studiengänge<br />
„HIT 2009“ am 4. April ab 10.00 Uhr*<br />
Die Hochschule Neubrandenburg lädt am 04. April 2009 von<br />
10.00 bis 14.00 Uhr die Schülerinnen und Schüler der oberen<br />
Klassenstufen der Gymnasien, Fachgymnasien oder Fachoberschulen<br />
und alle an einem Studium Interessierten zu ihrem<br />
Hochschulinformationstag „HIT 2009“ nach Neubrandenburg,<br />
Brodaer Straße 2, ein.<br />
Die Besucher können sich über die Bachelor-Studiengänge<br />
Agrarwirtschaft, Bioprodukttechnologie sowie Lebensmitteltechnologie,<br />
Early Education - Bildung und Erziehung im Kindesalter<br />
und Soziale Arbeit, Landschaftsarchitektur und Umweltplanung,<br />
Geoinformatik und Vermessungswesen sowie Gesundheitswissenschaften<br />
und Pflegewissenschaft/Pflegemanagement informieren.<br />
Mit dem Abschluss Master werden in Neubrandenburg<br />
die Studiengänge Agrarwirtschaft, Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie,<br />
Geoinformatik und Geodäsie, Landschaftsarchitektur<br />
und Umweltplanung, Management im Sozial- und Gesundheitswesen<br />
und in Pflegewissenschaft/Pflegemanagement<br />
angeboten.<br />
Auch über die berufsbegleitenden Angebote Soziale Arbeit und<br />
Early Education wird informiert.<br />
Am „HIT 2009“ stehen Führungen, praktische Übungen und Aktionen<br />
auf dem Programm. Zur Bewerbung und zu den teilweise<br />
notwendigen Vorpraktika, zu den Fristen und Zulassungsbedingungen,<br />
zum studentischen Wohnen, zum<br />
Bafög und zur Krankenversicherung wird im Foyer des Hauptgebäudes<br />
umfassend beraten.<br />
Derzeit absolvieren rund 2100 Studierende die praxisbezogene<br />
Ausbildung in der Hochschule Neubrandenburg. Mindestens ein<br />
Praxissemester bzw. mehrere Praxisabschnitte gehören zum<br />
Studienprogramm. In unserer kleinen und überschaubaren<br />
Hochschule profitieren sie von der erstklassigen Ausstattung<br />
der Labore und Einrichtungen und der guten Betreuung durch<br />
die Professorinnen und Professoren sowie der familiären Atmosphäre<br />
während des Studiums. Innerhalb des dreijährigen<br />
Bachelor-Studiums können sich die Studierenden frühzeitig mit<br />
praxisnahen Aufgabenstellungen auseinandersetzen und Forschungsthemen<br />
bearbeiten.<br />
Sie erhalten Einblicke in die vielfältigen Berufsfelder und können<br />
sich mit dem Carrier-Service der Hochschule auf den beruflichen<br />
Einstieg vorbereiten.<br />
Wer sich also für ein Studium interessiert, sollte sich am 4. April<br />
auf den Weg in die Hochschule Neubrandenburg, Brodaer<br />
Straße 2, machen. Um 10.00 Uhr ist die Eröffnung in der Mensa<br />
und anschließend werden die einzelnen Studiengänge vorgestellt.<br />
SV „Union“ Wesenberg e. V.<br />
Der Sportverein „Union“ Wesenberg sucht ganz dringend einen<br />
Sportfreund, der Interesse daran hat, den Tennissport in<br />
Wesenberg neu zu beleben.<br />
Im Wesenberger Waldstadion stehen hierfür 2 Kunstrasenplätze<br />
zur Verfügung, die derzeit nur sehr uneffektiv genutzt<br />
werden.<br />
Leider ist es unserem Sportverein bisher nicht gelungen,<br />
Tennis als kontinuierliches Sportangebot entsprechend in die<br />
Vereinsarbeit zu integrieren.<br />
Hinzu kommt, dass diese Sportart durchaus eine Bereicherung<br />
für die touristische Entwicklung in unserem gesamten<br />
<strong>Amt</strong>sbereich darstellen könnte.<br />
Insofern wäre es wünschenswert, dass sich kurzfristig jemand<br />
findet, der bereit wäre, mit Engagement und Freude<br />
diese Aufgabe wahrzunehmen.<br />
Interessenten könnten sich jederzeit beim Sportfreund Harry<br />
Frank unter der Tel.-Nr.: 0174/1734734 melden.<br />
Frank<br />
Vereinsvorsitzender<br />
Vor dem Schaden klug sein -<br />
Rauchmelder retten Leben<br />
Freitag, der 13. März 2009, ist bundesweiter Rauchmeldertag,<br />
ein Aktionstag um viele Menschen daran zu erinnern,<br />
dass privater Brandschutz keine Glückssache ist.<br />
Gegen Sachschäden kann man sich versichern, für den Schutz<br />
des Lebens können Rauchmelder dienen.<br />
Brandrauch ist die Todesursache Nummer eins bei Wohnungsbränden<br />
in Deutschland. Bei rund 180.000 Bränden sind jährlich<br />
bis zu 600 Menschenleben zu beklagen, Etwa 6000 Menschen<br />
erleiden schwere Verletzungen. Brandrauch tötet lautlos und<br />
überrascht viele Opfer im Schlaf.<br />
Gerade in der Entstehungsphase eines Brandes werden Atemgifte<br />
in hohen Konzentrationen freigesetzt. Brandrauchvergiftungen<br />
führen in wenigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit und sehr<br />
schnell zum Tode. Kinder sind besonders gefährdet, da sie die<br />
Gefahren von Brandrauch noch nicht richtig einschätzen können.<br />
Ein Brandschutzsystem ist nur wirkungsvoll mit einem flächendeckenden<br />
Netz leistungsfähiger Feuerwehren, umfassender<br />
Brandschutzaufklärung bereits im Kindesalter und einem baulichen<br />
Brandschutz auf dem technischen Stand der Zeit.<br />
Dazu gehört auch die Ausstattung von Privatwohnungen mit<br />
Rauchmeldern.<br />
Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder<br />
bis noch vor wenigen Jahren wenig bekannt und gesetzlich<br />
nicht vorgeschrieben.<br />
Sieben (7) Bundesländern, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern<br />
haben gesetzliche Regelungen getroffen. In der<br />
Landsbauordnung M-V ist bereits seit September 2006 der Einbau<br />
von Rauchmeldern geregelt:<br />
- in Neu, Um- als auch in Bestandsbauten<br />
- für Schlafräume, Kinderzimmer<br />
- für Flure, die als Rettungswege dienen<br />
- Nachrüstpflicht für vorhandene Wohnungen bis zum 31. Dezember<br />
2009.<br />
Rauchwarnmelder sind unverzichtbar,<br />
- weil sie Menschenleben und Gesundheit schützen, indem<br />
sie Bewohner frühzeitig auf einen Brandausbruch aufmerksam<br />
machen und ihnen so die entscheidende Zeit verschaffen,<br />
sich selbst rechtzeitig in Sicherheit zu bringen<br />
- weil sie Sachwerte bewahren, denn durch rechtzeitige Entdeckung<br />
kann die Brandausbreitung eingedämmt werden,<br />
es wird eine effektive Brandbekämpfung durch die Feuerwehr<br />
ermöglicht<br />
- weil sie das Gefahrenpotenzial für eingesetzte Feuerwehrkräfte<br />
verringern, da ein frühzeitiger Einsatz das Risiko einer<br />
unkontrollierbaren Brandausbreitung und von Rauchgasdurchzündungen<br />
maßgeblich minimiert<br />
Kauftipps<br />
Im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei<br />
Brandschutzfirmen erhalten Sie nicht nur Qualitätsprodukte,<br />
sondern auch kompetente Beratung für den richtigen Umgang<br />
mit Rauchmeldern. Verwenden Sie nur optische Rauchmelder,<br />
die folgende Merkmale erfüllen:<br />
- VdS-Prüfzeichen (ab August 2008 dürfen nur noch Rauchmelder<br />
nach der DIN EN 14604 verkauft werden)<br />
- Mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung<br />
- Mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung<br />
- Rauch kann von allen Seiten gut in den Melder eindringen<br />
Was tun, wenn es brennt<br />
Ruhe bewahren, nicht in Panik geraten!<br />
Verlassen Sie mit anderen Haushaltsmitgliedern umgehend die<br />
Wohnung, halten Sie sich nicht auf, um irgendetwas mitzunehmen!<br />
Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe!<br />
Halten Sie Türen und Fenster brennender Räume geschlossen,<br />
um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern!<br />
Rufen Sie die Feuerwehr (112) so schnell wie möglich an und<br />
nennen Sie Name, Adresse und Brandort!<br />
Warnen Sie andere Hausbewohner!
Kleinseenlotse – 14 – Nr. 03/2009<br />
Gefährliche Irrtümer:<br />
„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung<br />
zu verlassen. Mir bleibt genug Zeit, mich in Sicherheit zu<br />
bringen.“<br />
- Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht.<br />
Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase<br />
schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger<br />
Gase. Es bleiben nur 2-4 Minuten zur Flucht.<br />
„Die Hitze wird mich früh genug wecken.“<br />
- Der größte Irrtum, denn weit gefährlicher als Flammen und<br />
Hitze ist der Brandrauch.<br />
Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten<br />
Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die<br />
nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.<br />
„Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.“<br />
- Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen.<br />
Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie<br />
ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.<br />
Auch die aufmerksamen Zeitgenossen sind<br />
nicht vor den nächtlichen Gefahren und der Vielzahl aller<br />
möglichen Brandursachen geschützt.<br />
„Steinhäuser brennen nicht.“<br />
- Das brauchen sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete<br />
oder ca. 100g Schaumstoffe (beispielsweise in der<br />
Couch) sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung<br />
zu erzeugen. Nicht abgeschaltete oder defekte elektrische<br />
Geräte und überlastete Leitungen sind weitere Gefahrenquellen.<br />
„Rauchmelder sind teuer.“<br />
- Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden<br />
Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in<br />
Deutschland 2 Menschen bei Bränden.<br />
Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert<br />
10. Misstrauensantrag gegen ein Vorstandsmitglied der JG<br />
11. Sonstiges (Versicherung und anderes)<br />
12. Gemeinsames Essen<br />
Die Versammlung ist für die Öffentlichkeit nicht zugelassen.<br />
Nichtmitglieder müssen eine Vertretungsvollmacht schriftlich<br />
vorlegen.<br />
Wesenberg, den 06.03.2009<br />
Der Vorstand<br />
Feuerwehr Wesenberg informiert<br />
Osterfeuer 2009<br />
Die Kamerad(inn)en der Freiwilligen Feuerwehr Wesenberg veranstalten<br />
am 11.04.2009, ab 18.00 Uhr ein Osterfeuer am Alten<br />
Sportplatz in Wesenberg und möchten dazu jede/n Bürger/in<br />
und Gäste der Stadt Wesenberg hierzu recht herzlich einladen.<br />
Für das leibliche Wohl und Musik ist natürlich auch gesorgt und<br />
der Eintritt ist frei!<br />
Haben Sie auch noch altes Holz im Garten, was Sie nicht mehr<br />
benötigen, dann können wir es gerne beim Osterfeuer als<br />
Brennholz verwenden. Wenden Sie sich einfach an unseren<br />
Wehrführer Norbert Junge (Tel. 039832/21156) oder schicken<br />
Sie uns eine E-Mail an info@feuerwehr-wesenberg.de und wir<br />
kümmern uns um die Abholung und den Transport.<br />
Wir würden uns freuen, Sie bei unserem gemeinsamen Osterfeuer<br />
2009 begrüßen zu dürfen.<br />
Vom Außenseiter zu Platz 3<br />
Ihr Schornsteinfeger und die Wehrführer Ihrer örtlichen Feuerwehr<br />
stehen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie gern.<br />
Nachzulesen auch auf folgenden Internetseiten:<br />
- http://www.dfv.org/presse/index.htm<br />
- http://www.feuerwehr-mst.de/<br />
- http://www.rauchmelder-lebensretter.de/114.0.html<br />
Norbert Rieger<br />
Pressewart des KFV MST<br />
Jagdgenossenschaft Wesenberg<br />
Vor dem Mühlentor 13<br />
17255 Wesenberg<br />
Bekanntmachung<br />
Werte Mitglieder (Landbesitzer) der Jagdgenossenschaft Wesenberg,<br />
am 16.04.2009 findet in der Gaststätte „Werlestuben“ Wesenberg,<br />
Mittelstraße 2, (am Markt) die Mitgliederversammlung<br />
statt, zu der wir alle Mitglieder recht herzlich einladen.<br />
Beginn: 18.00 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung und Wahl des Versammlungsleiters<br />
2. Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Versammlungsleiter<br />
3. Bericht des Vorsitzenden<br />
4. Bericht des Kassenwarts<br />
5. Bericht der Kassenprüferin<br />
6. Entlastung des Vorstandes<br />
7. Haushaltsplan 2009/2010<br />
8. Änderung der Satzung § 7 Absatz 2 und 4<br />
9. Kündigung und Neuverpachtung von frei werdenden Jagdrevieren<br />
Fotos: R. Möller
Nr. 03/2009 – 15 – Kleinseenlotse<br />
Am 01. Februar 2009 nahm eine Mannschaft des <strong>Amt</strong>es <strong>Mecklenburgische</strong><br />
<strong>Kleinseenplatte</strong> am Volleyball- Rettungscup-Turnier<br />
in Neustrelitz teil.<br />
Das Turnier wurde in dieser Form zum zweiten Mal von der Jugendfeuerwehr<br />
Neustrelitz und dem DRK <strong>Mecklenburgische</strong><br />
Seenplatte veranstaltet.<br />
Alle Mannschaften trafen sich morgens um 08.00 Uhr vor der Strelitzhalle.<br />
Insgesamt nahmen 15 Mannschaften teil.<br />
Der Spielmodus lautete: Jeder gegen Jeden. Alle Mannschaften<br />
spielten 14 Spiele, die Gesamtzahl aller Spiele lag demzufolge am<br />
Ende bei 105 Spielen.<br />
Nach spannenden Begegnungen konnte die Mannschaft unserer<br />
<strong>Amt</strong>sverwaltung, welche den Spielernamen „Blauer <strong>Amt</strong>sschimmel“<br />
trug, eine Platzierung unter den ersten drei Siegermannschaften erreichen.<br />
Als Neueinsteiger und völliger Außenseiter, mit großem<br />
Engagement und großer Einsatzfreude, mit viel Schweiß und absolutem<br />
Körpereinsatz erreichte der „Blaue <strong>Amt</strong>sschimmel“ nach 12<br />
Siegen und 2 Niederlagen den 3. Platz.<br />
Verloren wurde nur gegen den Turniersieger und den Zweitplatzierten.<br />
Spieler der Mannschaft unseres <strong>Amt</strong>es waren Thomas Reggentin,<br />
Andreas Franz, Manfred Schröder, Helmut Hamp, Harry<br />
Frank, Claudia Leppin, Marlen Slabon und Birgit Gulich. (Mannschaftsbild<br />
von links nach rechts)<br />
Ziel des Volleyball-Rettungscup-Turniers sollte es sein, dass alle<br />
Spieler der verschiedenen Mannschaften gemeinsam Spaß haben,<br />
sich besser kennenlernen und Erfahrungen untereinander austauschen.<br />
Nach einem erfolgreichen Wettkampf mit anschließender Siegerehrung<br />
nahm das spannende Volleyball-Rettungscup-Turnier gegen<br />
18.00 Uhr ein Ende.<br />
Großer Dank gilt der Frauentrainingsgruppe des Freizeitsportvereins<br />
Wesenberg, insbesondere der Übungsleiterin Frau Stein, welche<br />
uns in der Zeit der Vorbereitung sehr unterstützt haben.<br />
Bedanken möchte sich das Team auch ganz herzlich bei den treuen<br />
Fans, die uns lautstark von der Tribüne aus angefeuert, uns zugejubelt,<br />
uns unterstützt und die sich mit uns gefreut haben.<br />
Zum Abschluss sollte auch eine weitere Mannschaft aus unserem<br />
<strong>Amt</strong>sbereich genannt werden: Die Freiwillige Feuerwehr Blankenförde/Roggentin<br />
erreichte Platz 11 des Turniers.<br />
Marlen Slabon<br />
Impressum<br />
Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich mit einer<br />
Auflagenhöhe von 5.200 Exemplaren und wird kostenlos an<br />
alle Haushalte im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong><br />
verteilt. Einzelexemplare liegen in der <strong>Amt</strong>sverwaltung aus.<br />
Ein Abonnement ist gegen Entgelt über den Verlag möglich.<br />
Herausgeber: <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong>,<br />
Rudolf-Breitscheid-Straße 24<br />
in 17252 Mirow<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Leitende Verwaltungsbeamtin Karola Kahl,<br />
Tel.: 039833/28013, Fax: 039833/28032,<br />
mail: kahl@amt-mecklenburgische-klein<br />
seenplatte.de<br />
Satz und Druck:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,<br />
Tel. 039931/5790, Fax 039931/57930,<br />
http://www.wittich.de, mail: info@<br />
wittich-sietow.de<br />
Verantwortlich für den nichtamtlichen und den Anzeigenteil:<br />
Verlagsleiter H.-J. Groß