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Mecklenburgische Kleinseenplatte - Amt Mecklenburger ...

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Jahrgang 5 | Sonnabend, den 21. 03.2009 | Nummer 03<br />

<strong>Amt</strong>liches Bekanntmachungsblatt für das <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong>, die Stadt Mirow,<br />

die Gemeinde Priepert, die Gemeinde Roggentin, die Stadt Wesenberg und die Gemeinde Wustrow<br />

Allgemeine Öffnungszeiten <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong><br />

Di. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

13.00 - 17.00 Uhr<br />

Do. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

13.00 - 16.00 Uhr<br />

Fr. 07.30 - 12.00 Uhr<br />

Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung selbstverständlich möglich!<br />

Tel. 039833/28035, Fax 039833/28032 · Mail: sekretariat@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de<br />

Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“<br />

erscheint am 25. April 2009.<br />

Foto: M. Schröder<br />

Blick über den<br />

Gobenowsee auf Seewalde


Kleinseenlotse – 2 – Nr. 03/2009<br />

Stadt Mirow<br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Flächennutzungsplan der Stadt Mirow<br />

Die von der Stadtvertretung Mirow am 28.10.2008 beschlossene<br />

Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplan der<br />

Stadt Mirow wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde<br />

vom 19.01.2009 Az: VIII 420b-512.111-55044<br />

(Änd./Erg.) gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.<br />

2414) in der am Tag der Genehmigung gültigen Fassung mit einer<br />

Auflage und Hinweisen genehmigt.<br />

Die Auflage wurde erfüllt, die Hinweise beachtet.<br />

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Der Flächennutzungsplan tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung<br />

in Kraft. Jedermann kann den genehmigten<br />

Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende<br />

Erklärung dazu ab diesem Tag im <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong><br />

<strong>Kleinseenplatte</strong>, Rudolf-Breitscheid-Str. 24, Fachdienst<br />

Bauen, Sicherheit und Ordnung, in 17252 Mirow während<br />

der Dienststunden<br />

Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag<br />

9.00 - 12.00 Uhr<br />

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Punkt 1 bis 3 BauGB bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden<br />

ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, darzulegen<br />

(§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Nach § 5 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und<br />

Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund<br />

dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres<br />

der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht<br />

werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung<br />

dieses Absatzes hingewiesen worden ist.<br />

Mirow, den 04.03.2009<br />

Pape<br />

Bürgermeister<br />

Stadt Mirow<br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Flächennutzungsplan der Stadt Mirow<br />

in der Fassung der Änderung und Ergänzung in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 21.03.2009 - 1. Änderung<br />

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in ihrer Sitzung am<br />

10.03.2009 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Stadt Mirow in der Fassung der Änderung und Ergänzung in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 21.03.2009 beschlossen.<br />

Die Änderung bezieht sich auf den Bereich Standorterweiterung<br />

Verbrauchermarkt an der Wesenberger Chaussee.<br />

Das Änderungsgebiet umfasst den jetzigen Aldi-Standort und<br />

die östlich daran angrenzenden Flächen. Es wird im Einzelnen<br />

begrenzt:<br />

- im Süden von der B 198 und den südlich davon liegenden<br />

Friedhofsflächen,<br />

- im Norden von einem Gewässer II. Ordnung (Graben), dem<br />

Vorfluter Z036,<br />

- im Westen von Wohnbauflächen und<br />

- im Osten von Gewerbeflächen (Anlagen der Deutschen Telekom).<br />

Für den Bereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt.<br />

Die Planungsziele weichen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

der Stadt Mirow ab. Gemäß § 8 BauGB sind<br />

Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.<br />

Deshalb muss der Flächennutzungsplan geändert werden.<br />

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Mirow, den 11.03.2009<br />

Pape<br />

Bürgermeister<br />

Stadt Wesenberg<br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Stadt Wesenberg<br />

- Änderung des Aufstellungsbeschlusses<br />

Die Stadtvertretung hat am 24.04.2008 den Beschluss zur 4.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesenberg für<br />

2 Teilbereiche beschlossen.<br />

1. Campingplatz Am Ellbogensee bei Groß Menow im Ortsteil<br />

Strasen<br />

2. ehemaliges Kinderheim Am Weißensee in Wesenberg.<br />

Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.<br />

In ihrer Sitzung am 26.02.2009 hat die Stadtvertretung Wesenberg<br />

beschlossen, dass die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

nur für den Teilbereich 1 - Campingplatz Am Ellbogensee<br />

bei Groß Menow im Ortsteil Strasen aufgestellt werden soll.<br />

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Wesenberg, den 27.02.2009<br />

Hamp<br />

Bürgermeister<br />

Stadt Wesenberg<br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

Nr. 2/2008 - „Angelteiche Johannesruh“<br />

der Stadt Wesenberg<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3<br />

Abs. 1 BauGB<br />

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.<br />

2/2008 - „Angelteiche Johannesruh“ der Stadt Wesenberg, dessen<br />

Geltungsbereich begrenzt wird<br />

- im Norden durch die Zufahrtsstraße nach Johannesruh und<br />

Laubwald,<br />

- im Osten durch Weideflächen,<br />

- im Süden durch Weideflächen und<br />

- im Westen durch Weideflächen mit einzelnen Baumgruppen<br />

und die Begründung dazu liegen<br />

vom 30.03.2009 bis zum 02.05.2009<br />

während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht im <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong><br />

<strong>Kleinseenplatte</strong>, am Empfang, Rudolf-Breitscheid-<br />

Straße 24, in Mirow öffentlich aus:<br />

Mo., Mi., Do. 7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Di.<br />

7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr<br />

Fr.<br />

7.00 - 12.00 Uhr.<br />

Die Öffentlichkeit wird so frühzeitig über die Planung unterrichtet.<br />

Während dieser Frist wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und<br />

Erörterung gegeben.<br />

Wesenberg, 09.03.2009<br />

Hamp<br />

Bürgermeister


Nr. 03/2009 – 3 – Kleinseenlotse<br />

Stadt Wesenberg<br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 2/2008 - „Angelteiche Johannesruh“<br />

der Stadt Wesenberg<br />

Die Stadtvertretung Wesenberg hat in ihrer Sitzung am<br />

11.12.2008 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 2/2008 - Angelteiche Johannesruh beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

liegt ca. 5.000 m südlich von Wesenberg in Richtung Wustrow<br />

an der B 122.<br />

Das Plangebiet wird begrenzt<br />

- im Norden durch die Zufahrtsstraße nach Johannesruh und<br />

Laubwald,<br />

- im Osten durch Weideflächen,<br />

- im Süden durch Weideflächen und<br />

- im Westen durch Weideflächen mit einzelnen Baumgruppen.<br />

Es werden folgende Planziele angestrebt:<br />

- Errichtung von Angelteichen<br />

- Errichtung von Unterkünften für die Angler<br />

- Wirtschaftsgebäude<br />

- Stellflächen.<br />

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Wesenberg, den 09.03.2009<br />

Hamp<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong> Rudolf- Breitscheid -<br />

Str. 24, 17252 Mirow<br />

Bekanntmachung<br />

Haushaltsrechnung der Gemeinde Roggentin<br />

für das Haushaltsjahr 2007<br />

Die Gemeindevertretung Roggentin hat auf ihrer Sitzung am<br />

19.02.2009 den nachfolgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2007<br />

und erteilt dem Bürgermeister Entlastung. Das Rechnungsergebnis<br />

wird wie folgt festgestellt:<br />

Soll - Einnahmen Verwaltungshaushalt 505.501,12 Euro<br />

Vermögenshaushalt 73.018,62 Euro<br />

Soll - Ausgaben Verwaltungshaushalt 505.501,12 Euro<br />

Vermögenshaushalt 73.018,62 Euro<br />

Roggentin, den 20.02.2009<br />

(Siegel)<br />

Henry Tesch<br />

Bürgermeister<br />

Die Jahresrechnung 2007 und die Erläuterungen liegen<br />

während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong><br />

<strong>Kleinseenplatte</strong>, Rudolf - Breitscheid - Str. 24 in<br />

17252 Mirow, zur Einsicht aus.<br />

i. A.<br />

Kerstin Koch<br />

Leiterin FD Finanzen und Vermögen<br />

Friedhofssatzung der Gemeinde Roggentin<br />

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S.<br />

205) und dem Bestattungsgesetz - BestattG M-V vom 03. Juli<br />

1998 (GVOBl. M-V S. 617) wird nach Beschluss der Gemeindevertreterversammlung<br />

vom 26.11.2008 und nach Genehmigung<br />

durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburg-Strelitz<br />

die folgende Friedhofssatzung der Gemeinde Roggentin<br />

erlassen.<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Gemeinde<br />

Roggentin gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe ( im<br />

weiteren Friedhofsverwaltung genannt):<br />

a. Friedhof Blankenförde Flur 5 Flurstück 142<br />

b. Friedhof Qualzow Flur 10 Flurstück 74<br />

c. Friedhof Schillersdorf Flur 18 Flurstück 4/2<br />

§ 2<br />

Friedhofszweck<br />

(1) Die Friedhöfe sind nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten<br />

der Gemeinde.<br />

(2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei<br />

ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Roggentin waren oder<br />

ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.<br />

(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung.<br />

§ 3<br />

Außerdienststellung, Entwidmung und Betreten<br />

(1) Die Friedhöfe oder einzelne Friedhofsteile können aus einem<br />

wichtigen öffentlichen Grund ganz oder teilweise außer Dienst<br />

gestellt oder entwidmet werden. Dasselbe gilt auch für einzelne<br />

Grabstätten.<br />

(2) Die Gemeinde kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile<br />

aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.<br />

(3) Soweit durch eine Außerdienststellung oder eine Entwidmung<br />

das Recht auf weitere Beisetzung in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten<br />

erlischt, sind den jeweiligen Nutzungsberechtigten für die<br />

restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles<br />

auf Antrag andere Grabstätten zur Verfügung zu stellen.<br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 4<br />

Öffnungszeiten<br />

(1) Der Besuch des Friedhofes ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang<br />

gestattet.<br />

§ 5<br />

Verhalten auf dem Friedhof<br />

(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend<br />

zu verhalten.<br />

(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung<br />

Erwachsener betreten.<br />

(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet,<br />

a. die Wege mit Fahrzeugen aller Art, außer Fahrzeugen der<br />

Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen<br />

Gewerbetreibenden, zu befahren,<br />

b. den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten<br />

zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen<br />

und Grabstätten unberechtigt zu betreten,<br />

c. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen<br />

abzulagern,<br />

d. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.<br />

(4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, so weit<br />

sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm<br />

vereinbar sind.<br />

(5) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende<br />

Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 10 Tage vorher<br />

anzumelden. Sie werden abgelehnt, wenn die Feier der Würde<br />

des Friedhofes nicht entspricht.<br />

§ 6<br />

Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />

(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter bedürfen für<br />

die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende Zulassung.<br />

(2) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer<br />

als in Absatz 1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn<br />

dies mit dem Friedhofszweck vereinbar ist.<br />

(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die<br />

Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.<br />

Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie<br />

oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit<br />

auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. Gewerbliche Arbeiten<br />

auf den Friedhöfen dürfen nur werktags ausgeführt werden.


Kleinseenlotse – 4 – Nr. 03/2009<br />

(4) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien<br />

dürfen auf den Friedhöfen nur an den von der Friedhofsverwaltung<br />

genehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung<br />

der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einem<br />

ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte<br />

dürfen nicht an den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt<br />

werden.<br />

III. Allgemeine Bestattungsvorschriften<br />

§ 7<br />

Anzeigepflicht und Bestattungszeit<br />

(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei<br />

der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die<br />

erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />

(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte<br />

beantragt, ist auch das Nutzungsrecht<br />

nachzuweisen.<br />

(3) Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung<br />

über die Einäscherung vorzulegen.<br />

(4) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung<br />

fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig von Montag bis Freitag<br />

von 8.00 bis 16.00 Uhr.<br />

§ 8<br />

Särge<br />

(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass<br />

jedes durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge,<br />

Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus<br />

Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt<br />

sein.<br />

(2) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und<br />

im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere<br />

Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.<br />

§ 9<br />

Bestattungsabwicklung<br />

(1) Die Gräber werden von den Beauftragten ausgehoben und<br />

wieder verfüllt.<br />

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche<br />

(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens<br />

0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.<br />

(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch<br />

mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.<br />

(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher entfernen<br />

zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente<br />

oder Grabzubehör durch die Friedhofsbewirtschaftung<br />

entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten<br />

durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsbewirtschaftung<br />

zu erstatten.<br />

(5) Der Friedhofsverwaltung obliegt das Anordnen der Grabstätten.<br />

§ 10<br />

Ruhezeiten<br />

(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt auf allen Friedhöfen 25<br />

Jahre.<br />

(2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt auf allen Friedhöfen 25 Jahre.<br />

(3) Auf Antrag kann das Nutzungsrecht an Erd- und Urnenwahlgräbern<br />

jederzeit verlängert werden.<br />

§11<br />

Umbettung<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />

(2) Umbettungen von Aschen und Leichen bedürfen, unbeschadet<br />

der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur<br />

bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden, bei Umbettungen<br />

innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit<br />

nur bei vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses.<br />

(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und<br />

Aschereste können nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

in belegte Grabstätten umgebettet werden.<br />

(4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt<br />

ist bei Umbettung aus Wahlgrabstätten/Urnengrabstätten der jeweilige<br />

Nutzungsberechtigte.<br />

(5) Alle Umbettungen werden von Bestattungsunternehmen<br />

durchgeführt.<br />

(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die<br />

an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung<br />

entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.<br />

(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine<br />

Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />

(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken<br />

nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung<br />

ausgegraben werden.<br />

IV. Grabstätten<br />

§ 12<br />

Arten der Grabstätten<br />

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.<br />

An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben<br />

werden.<br />

(2) Die Grabstätten werden unterschieden in<br />

a. Wahlgrabstätten<br />

b. Urnenwahlgrabstätten<br />

(3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes<br />

an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit<br />

der Umgebung.<br />

§ 13<br />

Wahlgrabstätten<br />

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen,<br />

an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer<br />

von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen<br />

mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an<br />

Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen.<br />

(2) Das Nutzungsrecht kann wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb<br />

ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte<br />

möglich.<br />

(3) Wahlgrabstätten werden nur als ein- oder mehrstellige Grabstätten<br />

vergeben. Nach Ablauf der Ruhezeit kann eine weitere<br />

Bestattung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit<br />

erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis<br />

zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.<br />

(4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde.<br />

(5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte<br />

6 Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt<br />

oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist,<br />

durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis<br />

für die Dauer von 3 Monaten auf der Grabstätte, hingewiesen.<br />

(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden,<br />

wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet.<br />

(7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber<br />

für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten<br />

Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen<br />

und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag<br />

übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung<br />

getroffen, geht das Nutzungsrecht auf die Angehörigen des<br />

verstorbenen Nutzungsberechtigten über, das heißt, auf die in<br />

der Erbfolge berechtigten Personen.<br />

(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht<br />

nur auf eine von ihm genannte Person übertragen; er bedarf<br />

hierzu die vorherige Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />

(9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich<br />

nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.<br />

(10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der<br />

Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das<br />

Recht, in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines<br />

Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art<br />

der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden.<br />

(11) Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann jederzeit<br />

entschädigungslos zurückgegeben werden.<br />

(12) Das Ausmauern von Wahlgrabstätten ist nicht zulässig.<br />

§ 14<br />

Urnenwahlgrabstätten<br />

(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in<br />

a. Urnenwahlgrabstätten<br />

b. Grabstätten für Erdbestattungen.<br />

(2) Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte<br />

Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die<br />

Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage<br />

gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird.


Nr. 03/2009 – 5 – Kleinseenlotse<br />

(3) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes<br />

ergibt, gelten die Vorschriften für die Wahlgrabstätten entsprechend<br />

auch für Urnengrabstätten.<br />

V. Gestaltung der Grabstätten<br />

§ 15<br />

Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />

(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung<br />

anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser<br />

Satzung sowie die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen<br />

Teilen und in seiner Gesamtanlage bewahrt wird.<br />

(2) Die einzelnen Gräber werden in Grabstellenverzeichnissen,<br />

in alphabetischen Verzeichnissen und in zeichnerischen Unterlagen<br />

geführt.<br />

(3) Grabstätten dürfen nicht ohne vorheriger Zustimmung der<br />

Friedhofsverwaltung geräumt werden.<br />

(4) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem<br />

Schutz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum<br />

Schutz des Baumbestandes.<br />

§ 16<br />

Grabmale und bauliche Anlagen<br />

(1)<br />

a. Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz und geschmiedetes<br />

oder gegossenes Metall verwendet werden.<br />

b. Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale oder Anlagen<br />

werden nach Ablauf einer befristeten Aufforderung auf Kosten<br />

der Beteiligten von der Friedhofsverwaltung entfernt.<br />

c. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann die<br />

Friedhofsverwaltung das Erforderliche auf Kosten der Beteiligten<br />

veranlassen, die für allen Schaden, der durch die<br />

Nichtbeachtung der Bestimmungen entsteht, aufzukommen<br />

haben.<br />

d. Ebenso sind Verfügungsberechtigte für jeden schuldhaft verursachten<br />

Schaden haftbar, der anderen Personen durch<br />

umfallen von Grabmalen und durch umstürzen der Teile von<br />

solchen entsteht.<br />

e. Grabmale, die umzustürzen drohen oder wesentliche Zeichen<br />

der Zerstörung aufweisen, können auf Veranlassung<br />

der Friedhofsverwaltung ohne vorherige Benachrichtigung<br />

und auf Kosten des Verfügungsberechtigten gerichtet oder<br />

sachgemäß entfernt werden.<br />

(2) Es darf nicht mehr als ein Drittel der Grabstätte durch Stein<br />

abgedeckt werden.<br />

§ 17<br />

Zustimmungserfordernis<br />

(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />

Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig.<br />

Der Antragssteller hat bei Wahlgrabstätten oder Urnenwahlgrabstätten<br />

sein Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

(2) Antragsformulare zur Aufstellung von Grabmalen sind bei<br />

der Friedhofsverwaltung erhältlich.<br />

(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen<br />

Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Absätze 1 und 2 gelten<br />

entsprechend.<br />

(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige<br />

bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung<br />

errichtet worden ist.<br />

(5) Die provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln<br />

oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2<br />

Jahre nach der Beisetzung verwendet werden.<br />

§ 18<br />

Fundamentierung und Befestigung<br />

(1) Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln<br />

des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass<br />

sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter<br />

Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt<br />

für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene<br />

Fundamentierung durchgeführt worden ist.<br />

(3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten.<br />

§ 19<br />

Unterhaltung<br />

(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind<br />

dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten.<br />

Verantwortlich ist der jeweilige Nutzungsberechtigte.<br />

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen<br />

baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die<br />

Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe<br />

zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung<br />

auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen<br />

(z. B. Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige<br />

Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung<br />

nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen<br />

Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal<br />

oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.<br />

Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, diese Gegenstände<br />

drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche<br />

nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln,<br />

genügt ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die<br />

Dauer von einem Monat aufgestellt wird.<br />

(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der<br />

durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht<br />

wird.<br />

§ 20<br />

Entfernung<br />

(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale<br />

nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

entfernt werden.<br />

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten oder nach<br />

Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten<br />

oder nach der Entziehung von Grabstätten<br />

und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige<br />

bauliche Anlagen zu entfernen. Geschieht das nicht binnen drei<br />

Monaten, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte<br />

abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht<br />

verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu<br />

verwahren. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt<br />

werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten<br />

zu tragen. Die Friedhofsverwaltung entscheidet über den<br />

Verbleib von erhaltenswerten Anpflanzungen auf Grabstätten.<br />

(3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung<br />

aufgestellte Grabmale einen Monat nach Benachrichtigung<br />

des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen<br />

zu lassen.<br />

VI. Herrichtung und Pflege der Grabstätten<br />

§ 21<br />

Herrichtung und Unterhaltung<br />

(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften der §§<br />

16 und 17 hergerichtet und dauernd in Stand gehalten werden.<br />

Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen<br />

und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen.<br />

(2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des<br />

Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofteiles und<br />

der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen<br />

nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten<br />

und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.<br />

Laubbäume auf Grabstätten zu pflanzen, ist nicht erlaubt.<br />

(3) Für die Herrichtung und Instandhaltung ist bei Wahlgrabstätten/<br />

Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich.<br />

Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder<br />

des Nutzungsrechtes.<br />

(4) Jede wesentliche Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller<br />

hat bei Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten sein Nutzungsrecht<br />

nachzuweisen.<br />

(5) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten<br />

selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen<br />

Grabpflegebetrieb beauftragen.<br />

(6) Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten müssen innerhalb<br />

von 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes hergerichtet<br />

werden..<br />

§ 22<br />

Vernachlässigung der Grabpflege<br />

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder<br />

gepflegt, hat der Verantwortliche nach schriftlicher Aufforderung


Kleinseenlotse – 6 – Nr. 03/2009<br />

der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer angemessenen<br />

Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche<br />

nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln,<br />

wird der unbekannte Verantwortliche durch ein Hinweisschild auf<br />

der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in<br />

Verbindung zu setzen. Bleibt die Aufforderung oder der Hinweis<br />

drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung<br />

a. die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen und<br />

b. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen.<br />

(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1<br />

entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der<br />

Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand<br />

zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck<br />

auf Kosten des Verantwortlichen entfernen lassen.<br />

VII. Leichenhalle und Trauerfeiern<br />

§ 23<br />

Trauerfeier<br />

(1) Die Trauerfeiern können in der Trauerhalle oder am Grab<br />

abgehalten werden.<br />

(2) Die Benutzung der Trauerhalle kann untersagt werden,<br />

wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren<br />

Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der<br />

Leiche bestehen.<br />

VIII. Schlussvorschriften<br />

§ 24<br />

Alte Rechte<br />

Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten<br />

dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die<br />

Nutzungszeiten und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.<br />

§ 25<br />

Haftung<br />

Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße<br />

Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer<br />

Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.<br />

Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- oder<br />

Überwachungspflichten. Im übrigen haftet die Gemeinde nur bei<br />

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über <strong>Amt</strong>shaftung<br />

bleiben unberührt.<br />

§ 26<br />

Gebühren<br />

Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Friedhöfe<br />

und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden<br />

Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.<br />

§ 27<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer<br />

a. sich als Besucher entgegen § 5 Abs. 1 nicht der Würde des<br />

Friedhofes entsprechend verhält oder Anordnungen der<br />

Friedhofsverwaltung nicht befolgt,<br />

b. die Verhaltensregeln des § 5 Abs. 3 missachtet,<br />

c. entgegen § 5 Abs. 5 Totenfeiern ohne vorherige Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung durchführt,<br />

d. als Gewerbetreibender entgegen § 6 ohne vorherige Zulassung<br />

tätig wird, außerhalb der festgesetzten Zeiten Arbeiten durchführt<br />

oder Werkzeuge oder Materialien unzulässig lagert,<br />

e. entgegen § 15 Abs. 3 Grabstätten ohne vorherige Zustimmung<br />

räumt,<br />

f. entgegen § 16 Abs. 1a und c, § 20 Abs. 1 und 2 ohne vorherige<br />

Zustimmung Grabmale oder bauliche Anlagen errichtet,<br />

verändert oder entfernt,<br />

g. Grabmale entgegen § 18 Abs. 1 nicht in verkehrssicheren<br />

Zustand erhält,<br />

h. Grabstätten entgegen § 22 vernachlässigt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße gemäß Gesetz<br />

über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.<br />

§ 29<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

Roggentin, den 26. November 2008<br />

Henry Tesch<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Roggentin<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder<br />

Formfehlerverstoßen wurde, können diese nach § 5 der Kommunalverfassung<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom<br />

08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205) nur innerhalb eines Jahres<br />

geltend gemacht werden.<br />

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist<br />

schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift<br />

und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber<br />

der Gemeinde geltend gemacht wird.<br />

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />

Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />

Friedhofsgebührensatzung<br />

der Gemeinde Roggentin<br />

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S.<br />

205) und den §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 12.<br />

April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), § 5 geändert durch Artikel<br />

5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410,<br />

427) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Roggentin<br />

vom 26.11.2008 und nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

des Landkreises Mecklenburg-Strelitz die folgende<br />

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Roggentin erlassen.<br />

§ 1<br />

Gebührenpflicht<br />

(1) Die Gemeinde Roggentin erhebt für die Benutzung der Einrichtungen<br />

und Anlagen ihrer kommunalen Friedhöfe sowie für<br />

Leistungen im Rahmen der Friedhofsverwaltung Gebühren.<br />

(2) Gebührenmaßstab ist die jeweilige Art und Menge der Inanspruchnahme<br />

der Einrichtungen, Anlagen und Leistungen.<br />

(3) Die Gebührensätze werden in der Anlage zu dieser Satzung<br />

festgelegt.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist<br />

a) wer die Benutzung der Friedhofseinrichtungen oder sonstigen<br />

Leistungen nach dieser Satzung beantragt, oder<br />

b) wer nach § 9 Abs. 2 Bestattungsgesetz M-V für die Bestattung<br />

des Verstorbenen zu sorgen hat, oder<br />

c) wer nach den gesetzlichen Vorschriften oder sonst wie verpflichtet<br />

ist, die Beerdigungskosten zu tragen.<br />

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Entstehung und Fälligkeit der Gebühr<br />

(1) Die Gebühr entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung,<br />

bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.<br />

(2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des<br />

Gebührenbescheides fällig.<br />

(3) Bei Vorliegen einer erheblichen Härte für den Gebührenschuldner<br />

kann auf Antrag eine Stundung oder Ratenzahlung<br />

gewährt werden. Die Umstände, aus denen sich die erhebliche<br />

Härte ergibt, sind vom Gebührenschuldner nachzuweisen.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

Roggentin, den 26. November 2008<br />

Henry Tesch<br />

Bürgermeister, Gemeinde Roggentin<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder<br />

Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 der Kommunalverfassung<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom<br />

08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205) nur innerhalb eines Jahres<br />

geltend gemacht werden.<br />

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist<br />

schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift<br />

und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber<br />

der Gemeinde geltend gemacht wird.<br />

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />

Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.


Nr. 03/2009 – 7 – Kleinseenlotse<br />

Anlage<br />

Friedhofsgebühren<br />

1. Gebühren für den Erwerb von Grabstellen und Verlängerung<br />

des Nutzungsrechts<br />

a) Wahlgrabstätte - Erdbestattung<br />

bis 6 Jahre<br />

110,00 EUR<br />

über 6 Jahre<br />

220,00 EUR<br />

b) Urnenwahlgrabstätte - Feuerbestattung 150,00 EUR<br />

c) Verlängerung des Nutzungsrechts<br />

1/25 pro Jahr und Grab<br />

Bereits vor dem Satzungsbeschluss<br />

bestehende Grabstellen müssen<br />

erst nach einer Übergangsfrist<br />

von 5 Jahren satzungsgerecht<br />

erworben bzw. verlängert werden.<br />

d) Urnenbeisetzung auf Wahl- oder<br />

Urnenwahlgrab, wenn das<br />

Nutzungsrecht bis zum Ablauf der<br />

Liegezeit verlängert wird.<br />

100,00 EUR<br />

e) Grabstellen mit besonderer<br />

Genehmigung für zu bestattende<br />

Verstorbene, die ihren ständigen<br />

Wohnsitz außerhalb des Gemeindegebietes<br />

hatten. zusätzlich 50,00 EUR<br />

2. Nutzung der Trauerhalle 15,00 EUR<br />

3. Friedhofsunterhaltungsgebühr pro<br />

Jahr und Grab<br />

16,00 EUR<br />

Zur Deckung der Kosten von Wasser,<br />

Abfuhr des Unrates, Rasen mähen,<br />

Baumpflege, Sauberhalten der Hauptwege,<br />

Reparaturarbeiten an Gebäuden und<br />

baulichen Anlagen.<br />

4. Verwaltungsgebühren<br />

a) Für das Aufstellen und nachträgliche<br />

Verändern von Grabdenkmalen,<br />

Grabplatte stehend oder liegend<br />

10,00 EUR<br />

b) Für das Ausstellen von Urkunden<br />

Erwerb eines Wahl- oder Urnenwahlgrabes 7,50 EUR<br />

c) Genehmigung von sonstigen Anträgen in<br />

Friedhofsangelegenheiten<br />

5,00 EUR<br />

5. Einebnung von Grabstellen<br />

a) Einebnungen von Grabstellen sind grundsätzlich schriftlich<br />

bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.<br />

b) Die Einebnung kann individuell oder durch einen beauftragten<br />

Dritten erfolgen. Für die Entsorgung des Grabsteines<br />

ist der Grabstellennutzungsberechtigte verantwortlich.<br />

Gemeinde Wustrow<br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

1. Änderung zur Satzung der Gemeinde<br />

Wustrow zur Festlegung der Grenzen des im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteil Drosedow<br />

nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB<br />

Die von der Gemeindevertretung Wustrow in ihrer Sitzung am<br />

19.02.2009 beschlossene o. g. 1. Änderung der Satzung wird<br />

hiermit bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit Ablauf des Tages<br />

ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Jedermann kann die Satzung an diesem Tag im <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong><br />

<strong>Kleinseenplatte</strong>, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in<br />

17252 Mirow, Fachdienst Bauen, Sicherheit und Ordnung,<br />

während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft<br />

verlangen.<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB<br />

bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />

worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />

worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder<br />

den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich<br />

sind.<br />

Nach § 5 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und<br />

Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund<br />

dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres<br />

der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht<br />

werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung<br />

dieses Ansatzes hingewiesen worden ist.<br />

Wustrow, den 10.03.2009<br />

Zimmermann<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Wustrow<br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 1/2007 - „Wasserwanderrastplatz Canow Käkenort“<br />

in Canow der Gemeinde Wustrow<br />

Der von der Gemeindevertretung Wustrow am 19.02.2009 gebilligte<br />

und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 1/2007 - „Wasserwanderrastplatz<br />

Canow Käkenort“ in Canow der Gemeinde Wustrow und die Begründung<br />

einschließlich Umweltbericht dazu sowie die zum Vorentwurf<br />

vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des<br />

Landkreises Mecklenburg-Strelitz, Fachbereich Umweltbezogene<br />

Dienste, Naturschutz und des Staatlichen <strong>Amt</strong>es für Umwelt<br />

und Natur Neubrandenburg liegen<br />

vom 30.03.2009 bis 02.05.2009<br />

während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong><br />

<strong>Kleinseenplatte</strong>, Empfang, Rudolf-Breitscheid-<br />

Straße 24 in 17252 Mirow öffentlich aus:<br />

Mo., Mi., Do.<br />

Di.<br />

Fr.<br />

7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr<br />

7.00 - 12.00 Uhr.<br />

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

wird begrenzt:<br />

- im Norden durch den Labussee,<br />

- im Osten durch Brachland,<br />

- im Süden durch den Weg zur öffentlichen Badestelle und<br />

- im Westen durch den Weg zur öffentlichen Badestelle und<br />

den Badestrand der Gemeinde.<br />

Während der Auslegefrist können von jedermann Stellungnahmen<br />

zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden<br />

zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die<br />

vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />

können.<br />

Wustrow, den 11.03.2009<br />

Zimmermann<br />

Bürgermeister


Kleinseenlotse – 8 – Nr. 03/2009<br />

Bekanntmachung<br />

1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses<br />

zur Wahl der Stadt- und Gemeindevertreter<br />

und der Bürgermeister<br />

Der Gemeindewahlausschuss des <strong>Amt</strong>es <strong>Mecklenburgische</strong><br />

<strong>Kleinseenplatte</strong> für die Wahl der Stadt- und Gemeindevertretungen<br />

in Mirow, Priepert, Roggentin, Wesenberg und Wustrow sowie<br />

der Bürgermeister in den Städten Mirow und Wesenberg<br />

und in den Gemeinden Priepert, Roggentin und Wustrow wird<br />

in öffentlicher Sitzung<br />

am Dienstag, dem 7. April 2009, um 17.00 Uhr<br />

im Sitzungssaal des <strong>Amt</strong>es <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong>,<br />

Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow<br />

über die Zulassung/Zurückweisung der Wahlvorschläge für die<br />

Stadt- und Gemeindevertretung und Wahl der Bürgermeister am<br />

07. Juni 2009 gemäß § 29 der Verordnung über die Wahlen der<br />

Gemeindevertretungen, Kreistage, Bürgermeister und Landräte<br />

im Land Mecklenburg-Vorpommern (KWO M-V) vom<br />

28.01.2009 (GVOBl. M-V S. 86) entscheiden.<br />

Zu dieser Sitzung hat jede Person Zutritt.<br />

Ich bitte um die Teilnahme der Vertrauenspersonen für die<br />

Wahlbewerber.<br />

Mirow, 21.03.2009<br />

Petra Mewes<br />

Gemeindewahlleiterin<br />

2.Sitzung des Gemeindewahlausschusses<br />

zur Wahl der Stadt- und Gemeindevertreter<br />

und der Bürgermeister<br />

Sollte es in der ersten Sitzung aufgrund von Anhaltspunkten, die<br />

Anlass zu Zweifeln gaben und eine Prüfung erforderlich machten,<br />

zu keiner Entscheidung über die Zulassung/Zurückweisung<br />

von Wahlvorschlägen kommen, wird hierüber in einer zweiten<br />

Sitzung am<br />

am Dienstag, dem 14. April 2009, um 17.00 Uhr<br />

im Sitzungssaal des <strong>Amt</strong>es <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong>,<br />

Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow<br />

entschieden. Zu dieser Sitzung hat jede Person Zutritt.<br />

Mirow, 21.03.2009<br />

Petra Mewes<br />

Gemeindewahlleiterin<br />

Mitteilung des <strong>Amt</strong>es<br />

Das Meldeamt bleibt am Dienstag, dem 24. März 2009, wegen<br />

Schulung der Mitarbeiter geschlossen.<br />

Ordnung und Sauberkeit im <strong>Amt</strong>sbereich<br />

Entsprechend den Straßenreinigungssatzungen der Städte und<br />

Gemeinden im <strong>Amt</strong>sbereich ist jedem Grundstückseigentümer<br />

die Straßenreinigungspflicht übertragen. Zu einem großen Teil<br />

wird diese Reinigung auch sehr kontinuierlich und ordentlich<br />

durchgeführt. Allerdings musste bei Kontrollen festgestellt werden,<br />

dass eben nicht alle Grundstückeigentümer dieser Pflicht<br />

nachkommen.<br />

Die Städte Wesenberg und Mirow sind staatlich anerkannte Erholungsorte<br />

und die Gemeinde Priepert wurde als eines der<br />

schönsten Dörfer im Bundeswettbewerb ausgezeichnet. Zugleich<br />

hat sich auch das optische Bild und die Infrastruktur in<br />

den Gemeinden Roggentin und Wustrow stetig zum Positiven<br />

verändert.<br />

Das bevorstehende Osterfest und die beginnende Tourismussaison<br />

sollten deshalb Ansporn sein, nicht nur das eigene<br />

Grundstück, sondern auch die angrenzenden öffentlichen Bereiche<br />

in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen.<br />

Damit sorgen wir alle zugleich dafür, dass sich Urlauber in unserer<br />

Region wohl fühlen und der Wirtschaftsfaktor Tourismus<br />

gestärkt wird.<br />

Sollten Grundstückseigentümer allerdings meinen, ihren Pflichten<br />

nicht nachkommen zu müssen oder diese einfach ignorieren<br />

zu können, wird dies ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich<br />

ziehen.<br />

Frank<br />

Fachdienst Bauen, Sicherheit und Ordnung<br />

Tourismusmarketing an der <strong>Kleinseenplatte</strong><br />

Neue Touristik GmbH präsentiert Wege im Marketing<br />

interessierten Touristikern in insgesamt 3 Vorträgen<br />

In insgesamt 3 Veranstaltungen hat die neue „<strong>Mecklenburgische</strong><br />

<strong>Kleinseenplatte</strong> Touristik GmbH“ erste Arbeitsergebnisse<br />

präsentiert und die Neuerungen und Änderungen für das Tourismusmarketing<br />

mit Hilfe einer Präsentation interessierten Bürgern<br />

und Touristikern dargestellt. Weitere themenbezogene<br />

Veranstaltungen sollen folgen. Außerdem wird zukünftig hier in<br />

dem Kleinseenlotsen das Thema Marketing & Tourismus dargestellt<br />

und über Neuerungen und Inhalte informiert.<br />

Drei wesentliche Punkte wurden in den Vermieterveranstaltungen<br />

für das Jahr 2009 präsentiert. Grundlage für das Marketing<br />

ist eine neue Wort-Bild-Marke und ein abgestimmtes Farbkonzept:<br />

- Zentraler Punkt für die Arbeit 2009 werden die neuen touristischen<br />

Internetseiten für die Meckl. <strong>Kleinseenplatte</strong> sein.<br />

- Eingebunden wird auf diesen Seiten eine Onlinebuchungsmaske,<br />

eine ganz wesentliche und wichtige Neuerung in der<br />

Region.<br />

- Als dritter Punkt wurden Druckwerke, wie das Gastgeberverzeichnis<br />

angesprochen.<br />

Für die touristischen Internetseiten steht bereits das Grafikkonzept<br />

fest. Die Grundbasis bieten großflächige emotionale Bilder<br />

und das neue Farbkonzept der GmbH - erdige Farben, die themenbezogen<br />

Gästen und Gastgebern die Orientierung im Marketing<br />

der Touristik GmbH erleichtern sollen. Unterstützende<br />

Grafikagentur ist Lars Hoffmann aus Wesenberg. Nun gilt es,<br />

die technischen Rahmenbedingungen für die Internetseiten zu<br />

schaffen. Ehrgeiziges Ziel ist es die erste Ausbaustufe, also die<br />

Grundstruktur der Seiten, noch vor der Saison online zu stellen.<br />

Die Internetseiten werden zukünftig unter der Adresse<br />

www.klein-seenplatte.de zu finden sein.<br />

Ein sehr wichtiger und zentraler Punkt der Seiten wird das Onlinebuchungssystem.<br />

Gästen wird damit die Möglichkeit geboten,<br />

online und rund um die Uhr das Quartier für den nächsten Urlaub<br />

zu buchen. Größter Vorteil des Systems, für das sich die<br />

Touristik GmbH entschieden hat, ist die Vernetzung. Das Buchungssystem<br />

basiert auf einer Datenbank, die online abgerufen<br />

wird. Heißt, dass es keine Systemgebühren oder kostenintensive<br />

Updates benötigt, sondern ein internetfähiger PC<br />

ausreicht, um das System und die Inhalte zu pflegen. Ein weiterer<br />

sehr wichtiger Punkt ist, dass Tourismusinformationen in<br />

ganz Mecklenburg-Vorpommern dieses System bereits nutzen<br />

und aus einem Pool der freien Quartiere buchen: Wer sich über<br />

die neuen Seiten der <strong>Kleinseenplatte</strong> in das System einstellen<br />

lässt, ist von allen großen Infobüros der Umgebung buchbar.<br />

Dies bedeutet eine Steigerung der Buchungen. Die Abrechnung<br />

erfolgt provisions- und erfolgsbasiert, ein Provision von 10 %<br />

vom Übernachtungspreis wird bei einer erfolgreichen Buchung<br />

fällig. Und so geht es: Gastgeber lassen sich durch die Touri-


Nr. 03/2009 – 9 – Kleinseenlotse<br />

stinfos in Mirow oder Wesenberg in das System einstellen. Eine<br />

einmalige niedrige Einstellungsgebühr wird fällig (beispielsweise<br />

für Privatvermieter 30,- € pro Ferienwohnung). Automatisch sind<br />

diese Gastgeber über beide Touristinformationen und auch über<br />

weitere Partner buchbar, die ebenfalls mit diesem System arbeiten.<br />

Dem Gastgeber entstehen nur dann Kosten (Provision),<br />

wenn tatsächlich eine Buchung erfolgt. „Sowohl der Tourismusverband<br />

<strong>Mecklenburgische</strong> Seenplatte e. V. als auch andere<br />

Büros der Umgebung arbeiten bereits mit dem System und diese<br />

Synergien gilt es zu nutzen“, so Claudia Leppin auf Anfrage<br />

der Redaktion.<br />

Auch wurden an den drei Abenden geplante Druckwerke angesprochen.<br />

So wird es auch für das Jahr 2010 ein neues Gastgeberverzeichnis<br />

geben. EIN Gastgeberverzeichnis für die Region<br />

<strong>Kleinseenplatte</strong>, wie Frau Leppin betonte. Die Inhalte werden<br />

besser auf die Bedürfnisse der Gäste abgestimmt, die Region<br />

emotional und informativ dargestellt und auch die Vermieter<br />

werden besser präsentiert. Auch ein Vertriebskonzept wird es<br />

zu dem neuen Verzeichnis geben. Auch werde derzeit eine Kooperation<br />

mit dem Landkreis Mecklenburg-Strelitz geprüft. Die<br />

Abteilung Tourismus bringt einen eigenen Messe-Katalog für<br />

den gesamten Landkreis heraus. Eine Möglichkeit, dass die Inserenten<br />

des Gastgeberkataloges der <strong>Kleinseenplatte</strong> auch in<br />

dem Messekatalog des Landkreises erscheinen, werde derzeit<br />

geprüft und wird sich rechtzeitig zum Start der Arbeiten an dem<br />

Katalog 2010 entschieden haben.<br />

Der Ausblick 2010 war nicht weniger spannend. So wird es zum<br />

neuen Jahr verstärkt Arbeit an Pauschalangebote geben, die Internetseiten<br />

und deren Inhalte werden kontinuierlich erweitert<br />

und neue Themen werden bearbeitet. Das Onlinebuchungssystem<br />

behält eine zentrale Rolle in der Arbeit der Touristik<br />

GmbH. Auch die Öffentlichkeitsarbeit soll weiter verstärkt werden<br />

und Kooperationen mit anderen Partnern und Regionen<br />

sind ein wichtiger Punkt im Marketingkonzept der Touristik-<br />

GmbH.<br />

Es sind neue Wege, die die GmbH aufzeigt und Leistungen, die<br />

von den Touristikern unserer Region genutzt werden können.<br />

Es besteht kein Zwang, jeder Gastgeber und Anbieter kann<br />

selbst entscheiden, ob er die Leistungen der GmbH und welche<br />

dieser Angebote jeder nutzen möchte und ob er dem Netzwerk<br />

angehören will. Einen Zwang gibt es nicht, dennoch hofft Frau<br />

Leppin, den Touristikern ein Spektrum an Leistungen anzubieten,<br />

die der Vermarktung der einzelnen Ferienwohnung und zu<br />

guter Letzt natürlich auch der Region dienen. Erwirtschaftete<br />

Gelder sollen wieder in das Marketing für die Region fließen.<br />

„Ein offenes Miteinander ist dafür unabdingbar“, so Leppin. Sie<br />

hofft und wünscht sich ein reges Miteinander, bei dem man sich<br />

auch über kritische Themen sachlich austauschen kann und<br />

durch das Ideen aus der Region besser bedient werden können<br />

und somit ein gemeinsame Tourismusstruktur geschaffen werden<br />

kann.<br />

Kontakt: Touristinformation Mirow: 03983/27567<br />

Touristinformation Wesenberg: 039832/20621<br />

Verhaltensweisen auf den Friedhöfen<br />

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Einhaltung der<br />

§§ 5 bzw. 6 der Friedhofssatzungen der Städte Wesenberg<br />

und Mirow, der Gemeinden Priepert, Roggentin und Wustrow<br />

und den jeweils dazugehörigen Ortsteilen hin.<br />

Danach ist das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Blindenhunde,<br />

für die Friedhofsbereiche Wesenberg, Mirow,<br />

Priepert und Roggentin unzulässig.<br />

Gleiches gilt für den Friedhofsbereich Wustrow, mit der zusätzlichen<br />

Festlegung, dass auf diesem Friedhof Hunde anzuleinen<br />

sind.<br />

Wir bitten um Einhaltung der Vorschriften, um Schäden auf<br />

dem Friedhof und an den Gräbern zu vermeiden.<br />

Die Bürgermeister der Stadt Mirow und<br />

Wesenberg, die Bürgermeister der Gemeinden<br />

Priepert, Roggentin und Wustrow sowie der<br />

<strong>Amt</strong>svorsteher des <strong>Amt</strong>es <strong>Mecklenburgische</strong><br />

<strong>Kleinseenplatte</strong> gratulieren allen Jubilaren, die<br />

im April 2009 Geburtstag haben, recht herzlich.<br />

Beglückwünscht werden alle nachfolgend Genannten,<br />

die in dieser Zeit 65 Jahre und älter werden.<br />

Stadt Mirow<br />

Herrn Edmund Kriese am 01.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Horst Omler am 01.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Frau Waltraud Rochow am 01.04.09 zum 78. Geburtstag<br />

Frau Gisela Segert am 01.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Herrn Ekkehard Suhr am 01.04.09 zum 71. Geburtstag<br />

Frau Renate Töpsch am 01.04.09 zum 67. Geburtstag<br />

Herrn Manfred Woike am 02.04.09 zum 71. Geburtstag<br />

Frau Helga Bucksch am 03.04.09 zum 72. Geburtstag<br />

Frau Karin Kallies am 03.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Frau Margarete Krall am 03.04.09 zum 89. Geburtstag<br />

Frau Christa Krischok am 03.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Frau Erika Dahms am 04.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Frau Erna Thiel am 04.04.09 zum 74. Geburtstag<br />

Frau Christel Goller am 05.04.09 zum 72. Geburtstag<br />

Frau Ilse Limbach am 05.04.09 zum 85. Geburtstag<br />

Herrn Karl Luchterhand am 05.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Gerhard Leder am 06.04.09 zum 78. Geburtstag<br />

Herrn Heinz Andrä am 07.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Hans Kapischke am 07.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Frau<br />

Renate Klappert-Zander am 08.04.09 zum 68. Geburtstag<br />

Herrn Peter Kostros am 08.04.09 zum 65. Geburtstag<br />

Herrn Johannes Kolodzik am 09.04.09 zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Kurt Elstner am 10.04.09 zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Horst Hillgruber am 10.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Herrn Rudolf Tölk am 10.04.09 zum 71. Geburtstag<br />

Frau<br />

Elfriede Weddermann am 10.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Frau Käthe Michaelis am 11.04.09 zum 80. Geburtstag<br />

Herrn Josef Zirnstein am 11.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Frau<br />

Adelheid Grochowski am 12.04.09 zum 84. Geburtstag<br />

Herrn Klaus Hempel am 12.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Frau Christa Radke am 12.04.09 zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Gerhard Schnürch am 12.04.09 zum 65. Geburtstag<br />

Frau Helga Bromberg am 13.04.09 zum 71. Geburtstag<br />

Frau Grete Kelm am 13.04.09 zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Heinz Schult am 13.04.09 zum 72. Geburtstag<br />

Frau Lotte Wiese am 13.04.09 zum 82. Geburtstag<br />

Herrn<br />

Herbert Falkenhagen am 15.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Gerhard Kasper am 15.04.09 zum 87. Geburtstag<br />

Frau Anna Leinert am 15.04.09 zum 90. Geburtstag<br />

Frau Helga Oshyra am 15.04.09 zum 68. Geburtstag<br />

Herrn Willi Rühe am 15.04.09 zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Paul Weidebach am 16.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Frau Henny Zernke am 16.04.09 zum 77. Geburtstag<br />

Frau Brigitte Haß am 17.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Frau Gisela Hintze am 17.04.09 zum 76. Geburtstag<br />

Frau Gertrud Melz am 17.04.09 zum 91. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Dalmer am 18.04.09 zum 76. Geburtstag<br />

Herrn Otto Fischer am 18.04.09 zum 83. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Granzow am 18.04.09 zum 82. Geburtstag<br />

Herrn Gerhard Macholdt am 18.04.09 zum 79. Geburtstag<br />

Frau Betty Mielke am 18.04.09 zum 85. Geburtstag<br />

Frau Margot Mohnke am 18.04.09 zum 65. Geburtstag<br />

Herrn Uwe Potratz am 18.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Frau<br />

Marie Luise Wasmund am 18.04.09 zum 81. Geburtstag<br />

Frau Heidemarie Feldt am 19.04.09 zum 68. Geburtstag<br />

Herrn Willi Arndt am 20.04.09 zum 81. Geburtstag<br />

Herrn Kurt Möller am 20.04.09 zum 73. Geburtstag


Kleinseenlotse – 10 – Nr. 03/2009<br />

Herrn Eckhard Brack am 21.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Frau Charlotte Meyer am 21.04.09 zum 94. Geburtstag<br />

Herrn Dieter Radtke am 21.04.09 zum 65. Geburtstag<br />

Herrn Heinz Schiedmann am 21.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Frau Ursula Lonau am 22.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Frau Gerda Schulz am 24.04.09 zum 71. Geburtstag<br />

Frau Gisela Stolzenburg am 24.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Frau Johanna Kayser am 25.04.09 zum 86. Geburtstag<br />

Herrn Otto Kötteritz am 25.04.09 zum 98. Geburtstag<br />

Frau Helma Kraballe am 25.04.09 zum 68. Geburtstag<br />

Frau Christel Perschau am 25.04.09 zum 67. Geburtstag<br />

Frau Helga Bork am 26.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Herrn<br />

Wilhelm-Heinz Melz am 26.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Frau Sonja Runge am 26.04.09 zum 78. Geburtstag<br />

Frau Gisela Hanisch am 27.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Herrn Otto Lindow am 27.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Herrn Georg Locker am 27.04.09 zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Birger Spiegel am 27.04.09 zum 67. Geburtstag<br />

Frau Gisela Halmai am 28.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Frau Ingrid Lusch am 29.04.09 zum 74. Geburtstag<br />

Frau Waltraud Müller am 30.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Frau Brigitte Wolff am 30.04.09 zum 72. Geburtstag<br />

Gemeinde Priepert<br />

Herrn Hans-Jürgen Berger am 15.04.09 zum 65. Geburtstag<br />

Frau Gerda Schulz am 15.04.09 zum 76. Geburtstag<br />

Frau Katharina Gäth am 19.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Frau Eva Holz am 20.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Frau Gerta Gönner am 30.04.09 zum 88. Geburtstag<br />

Gemeinde Roggentin<br />

Frau Käthe Beese am 03.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Frau Reni Lietz am 07.04.09 zum 76. Geburtstag<br />

Frau Vera Wegwert am 10.04.09 zum 79. Geburtstag<br />

Frau Renate Albrecht am 11.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Frau Ingrid Schwerdtfeger am 11.04.09 zum 71. Geburtstag<br />

Frau Dr. Gudrun Goltz am 16.04.09 zum 67. Geburtstag<br />

Frau Anneliese Peter am 18.04.09 zum 74. Geburtstag<br />

Herrn Rudi Raasch am 23.04.09 zum 82. Geburtstag<br />

Herrn Hans Mäntz am 24.04.09 zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Herbert Frind am 26.04.09 zum 68. Geburtstag<br />

Frau Liesbeth Hönicke am 28.04.09 zum 75. Geburtstag<br />

Stadt Wesenberg<br />

Herrn Siegfried Abel am 01.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Frau Ingeborg Kunze am 01.04.09 zum 81. Geburtstag<br />

Herrn Erich Rehnelt am 01.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Georg Kutscher am 02.04.09 zum 89. Geburtstag<br />

Herrn Wilhelm Schaffer am 02.04.09 zum 79. Geburtstag<br />

Frau Paula Lindstädt am 03.04.09 zum 80. Geburtstag<br />

Herrn Günter Simonowski am 03.04.09 zum 65. Geburtstag<br />

Herrn Horst Krüger am 04.04.09 zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Fritz Werner am 04.04.09 zum 80. Geburtstag<br />

Frau Christel Metzdorff am 05.04.09 zum 74. Geburtstag<br />

Frau Waltraut Schütt am 06.04.09 zum 74. Geburtstag<br />

Herrn Joachim Topp am 06.04.09 zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Joachim Frank am 07.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Frau Grete Brügger am 08.04.09 zum 85. Geburtstag<br />

Frau Renate Fenner am 08.04.09 zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Dieter Finck am 09.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Herrn Erwin Kolloff am 10.04.09 zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Eckhard Mohnke am 10.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Herrn Klaus Hintze am 11.04.09 zum 79. Geburtstag<br />

Frau Erika Jahny am 11.04.09 zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Heinz Köppe am 11.04.09 zum 78. Geburtstag<br />

Herrn Siegfried Kunze am 11.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Horst Seemer am 11.04.09 zum 65. Geburtstag<br />

Frau Herta Zwein am 11.04.09 zum 89. Geburtstag<br />

Frau Gertrud Jakob am 14.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Frau Renate Käding am 14.04.09 zum 68. Geburtstag<br />

Frau Erika Krüger am 14.04.09 zum 67. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Hopp am 16.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Adolf Polenske am 17.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Herrn Reinhold Schlösser am 17.04.09 zum 71. Geburtstag<br />

Frau Inge Rogge am 18.04.09 zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Christian Stief am 18.04.09 zum 69. Geburtstag<br />

Herrn Horst-Rüdiger Vietz am 18.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Adolf Christoph am 19.04.09 zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Jürgen Frank am 19.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Horst Schreier am 19.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Frau Gertrud Stammnitz am 19.04.09 zum 76. Geburtstag<br />

Herrn Horst Burzlaff am 20.04.09 zum 74. Geburtstag<br />

Frau Anna Retzlaff am 20.04.09 zum 90. Geburtstag<br />

Frau<br />

Helga Werner-Rumich am 20.04.09 zum 65. Geburtstag<br />

Herrn Hartmut Roesner am 21.04.09 zum 67. Geburtstag<br />

Herrn Erwin Rosenberg am 22.04.09 zum 88. Geburtstag<br />

Frau Gisela Bender am 24.04.09 zum 68. Geburtstag<br />

Frau Irma Reppenhagen am 24.04.09 zum 85. Geburtstag<br />

Herrn Alfred Wontroba am 24.04.09 zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Manfred Knopf am 25.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Ernst Stapel am 25.04.09 zum 83. Geburtstag<br />

Herrn Manfred Voigt am 25.04.09 zum 71. Geburtstag<br />

Frau Hannelore Siewert am 26.04.09 zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Günter Pstrong am 28.04.09 zum 65. Geburtstag<br />

Frau Hildegard Gehse am 29.04.09 zum 70. Geburtstag<br />

Herrn Eckhard Hacker am 29.04.09 zum 67. Geburtstag<br />

Frau Sonja Kunze am 29.04.09 zum 72. Geburtstag<br />

Frau Christa Steglich am 30.04.09 zum 74. Geburtstag<br />

Herrn<br />

Hans-Dieter Zellmann am 30.04.09 zum 66. Geburtstag<br />

Gemeinde Wustrow<br />

Frau Ursula Schock am 06.04.09 zum 89. Geburtstag<br />

Frau Ursula Vogel am 09.04.09 zum 77. Geburtstag<br />

Frau Christa Heber am 16.04.09 zum 74. Geburtstag<br />

Frau Lieselotte Pilz am 17.04.09 zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Peter Greiner am 20.04.09 zum 68. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Bartelt am 22.04.09 zum 79. Geburtstag<br />

Frau Karin Kruse am 27.04.09 zum 65. Geburtstag<br />

Frau Marie Baldauf am 29.04.09 zum 90. Geburtstag<br />

Frau Ingrid Giertz am 29.04.09 zum 75. Geburtstag<br />

Frau<br />

Christa Kehnscherper am 30.04.09 zum 72. Geburtstag<br />

Frau Edelgard Stein am 30.04.09 zum 73. Geburtstag<br />

Herzlichen<br />

Glückwunsch<br />

Veranstaltungskalender 2009<br />

April<br />

11. April, 18.00 Uhr Strasen, Dorfplatz Osterfeuer mit<br />

Disko<br />

11. April Wesenberg,<br />

Kanumühle<br />

Saisoneröffnung<br />

30. April Wesenberg, Markt Tanz in den Mai<br />

„Plappermöhl“ in Wesenberg<br />

Wesenberg (BIL)<br />

Regina Glause vom Burgverein Wesenberg hat es geschafft die<br />

populäre plattdeutsche Radiosendung „Plappermöhl“, Radio NDR<br />

1 Radio MV am Sonntag, den 22. März 2009 in den Werlesaal<br />

nach Wesenberg zu holen.<br />

Der Kartenvorverkauf läuft bereits in der Tourist-Information auf<br />

der Burg, Rufnummer 039832/20621.<br />

Freunde der plattdeutschen Sprache werden ihren Spaß erleben,<br />

weil traditionell die Gäste in die Sendung einbezogen werden.


Nr. 03/2009 – 11 – Kleinseenlotse<br />

Ferienspaß und gute Laune<br />

Wie schon in den vergangenen Jahren wurden auch in diesen<br />

Winterferien erlebnisreiche Ferientage für 20 Schüler durch den<br />

Förderverein der Grundschule Regenbogen organisiert. Für jeden<br />

Tag bereitete die Schulsozialarbeiterin S. Hirnschall ein abwechslungsreiches<br />

Programm vor.<br />

So verging der Montag bei Sport, Spaß und Spiel in der Turnhalle<br />

sehr schnell und alle Kinder hatten nur noch HUNGER.<br />

Nudeln und Tomatensauce waren in unserem tollen Hauswirtschaftsraum<br />

schnell zubereitet.<br />

Am Dienstag wurden aus Pompoms (Bommeln) Raben gebastelt.<br />

Alle dazu benötigten Materialien hatte uns Frau Rauchmann<br />

vom Hobbyladen in Neustrelitz zusammengestellt.<br />

Auf den Kinobesuch in Wesenberg waren wir gespannt. Frau<br />

Bongartz zeigte uns einen Film, den wir alle noch nicht kannten,<br />

„Stella und der Stern des Orients“.<br />

Herr Westphal vom Mirower Forstamt machte uns auf einer<br />

Wanderung am Donnerstag auf viele Dinge im Wald aufmerksam,<br />

die wir allein sicher nicht so schnell gefunden hätten. Mit<br />

selbst gegrillter Bratwurst ließen wir den Ferientag am Lagerfeuer<br />

ausklingen.<br />

Unseren letzten Ferienspieltag verbrachten wir bei Familie Heise<br />

in Peetsch. Nach dem Bowlen gab es leckere Pizza.<br />

Natürlich sind in dieser Woche wieder viele Fotos entstanden,<br />

die im Eingangsbereich unserer Schule zu sehen sind. Bei allen<br />

fleißigen Helfern, die zum Gelingen der Ferienspielwoche beigetragen<br />

haben, bedanke ich mich. Es waren lustige Tage und<br />

nicht nur die Schüler freuen sich schon auf die Sommerferienspiele,<br />

die dann im August stattfinden werden.<br />

Am Freitagnachmittag wollen wir versuchen mit spielerischen<br />

und musikalischen Angeboten Kinder von 6 - 10 Jahren für die<br />

niederdeutsche Sprache zu begeistern.<br />

Sie sehen, es tut sich viel in unserem Haus. Wir wollen aber<br />

nicht nur Kinder mit unseren Angeboten locken. Seit Jahren treffen<br />

sich auch Senioren, Eltern und Jugendliche in offenen Gruppen<br />

im Familienzentrum. Auch diese Gruppen können unsere<br />

neuen Räume nutzen, die nicht nur für kleine sondern auch für<br />

große Leute eingerichtet sind.<br />

An dieser Stelle möchten wir allen Interessierten, die am Vormittag<br />

Zeit haben, die Möglichkeit geben sich in unserem Haus zu<br />

treffen.<br />

Dazu laden wir Sie am Dienstag, den 24.03.2009 um 8.00 Uhr<br />

herzlich in unsere Familienküche zu einem offenen (Eltern)Treff<br />

mit Frühstück ein.<br />

Wenn auch Sie Lust haben, sich in gemütlicher, zwangloser Atmosphäre<br />

über Alltagsprobleme oder andere Themen auszutauschen,<br />

sind Sie willkommen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme<br />

und viele gute Ideen.<br />

Es wird ein geringer Unkostenbeitrag erhoben.<br />

Die Mitarbeiter des Familienzentrums<br />

S. Hirnschall<br />

Schulsozialarbeiterin<br />

Neues aus dem Familienzentrum<br />

die Zeiten des Um- und Ausbaus unserer Kellerräume zu einer<br />

„Kreativen Erlebniswelt im Souterrain“ liegen hinter uns. In den<br />

vergangenen Wochen haben wir uns damit beschäftigt Angebote<br />

für die Besucher unseres Hauses zu entwickeln, um die neuen<br />

Räumlichkeiten mit Leben zu füllen. Die ersten Termine stehen<br />

fest und auch die ersten Angebote für unsere Kinder sind<br />

bereits angelaufen, von denen wir an dieser Stelle berichten<br />

wollen.<br />

Jeden Montagnachmittag werden z. B. die Hortkinder unsere<br />

Familienküche in Beschlag nehmen um darin gemeinsam zu kochen,<br />

zu backen, neue Rezepte ausprobieren und natürlich gemeinsam<br />

zu schlemmen.<br />

Der Dienstagnachmittag ist für verschiedene Angebote der Kindergartenkinder<br />

von 3 - 6 Jahren reserviert. Zum einen wird<br />

auch hier wird gemeinsam gekocht, gerührt und ausprobiert.<br />

Zum anderen warten sportliche Aktivitäten in unserer Bewegungsbaustelle<br />

oder kreative Angebote in der Kreativwerkstatt<br />

auf die Kinder.<br />

Am Mittwochvormittag wird es verschiedene Angebote für die<br />

Jüngsten in unserem Haus geben. Dann dürfen die Kinder bis 3<br />

Jahre sich auf verschiedene Art und Weise ausprobieren. Auch<br />

die Angebote für die einzelnen Sinne der Kinder fehlen nicht auf<br />

unserem Plan. Für diese wird unser Sinnes- und Klangraum<br />

Platz bieten.<br />

Der Mittwochnachmittag ist wieder für die größeren Kinder in<br />

unserem Haus interessant. Hier gibt es im Bewegungsraum die<br />

Möglichkeit, erste Erfahrungen im Theaterspielen zu sammeln.<br />

Vielleicht können wir ja einen regelmäßigen Theatertreff für die<br />

Kinder ins Leben rufen.<br />

Der Donnerstagnachmittag soll alle kreativ begeisterten Hortkinder<br />

ansprechen. In der Töpferwerkstatt haben sie dann Gelegenheit<br />

sich mit Ton und anderen Kreativmaterialien auszuprobieren.<br />

Fotos: Familienzentrum<br />

Heimat- und Kulturverein Strasen<br />

weiter gewachsen<br />

Auf eine gute Entwicklung kann der vor sechs Jahren auf Initiative<br />

von Jonny Haag und Helmut Scholz gegründete Heimat- und<br />

Kulturverein in Strasen zurückblicken.<br />

Damals waren es 17 Männer und Frauen, denen es wichtig war,<br />

das dörfliche Zusammenleben in dem Ortsteil von Wesenberg<br />

zu erhalten und weiter zu gestalten.<br />

Auf der Mitgliederversammlung am 30. Januar wurde als 56.<br />

Mitglied Frau Doris Pelikan in den Verein aufgenommen. Die<br />

übergroße Anzahl der Vereinsmitglieder sind Einwohner des<br />

Dorfes. Aber auch ehemalige Strasener oder Leute, die nur an


Kleinseenlotse – 12 – Nr. 03/2009<br />

den Wochenenden und während des Urlaubs im Ort weilen,<br />

fühlen sich mit Strasen verbunden und sind im Verein vertreten.<br />

Interessant ist die Mitgliederstruktur, spiegelt sie doch die Zusammensetzung<br />

der Strasener Bevölkerung wieder. So sind 48<br />

% der Vereinsmitglieder Frauen und 52 % Männer. Das jüngste<br />

Vereinsmitglied mit 15 Jahren ist Henriette Lück, der älteste ist<br />

mit fast 80 Jahren Harri Guhl. Die überwiegende Mehrheit der<br />

Mitglieder ist zwischen 30 und 65 Jahre alt.<br />

Wie bereits in den Vorjahren, konnte der Vorstandsvorsitzende<br />

Herr Wolfgang Zimmermann in seinem Bericht auf der Jahreshauptversammlung<br />

eine positive Bilanz ziehen. Zahlreiche Aktivitäten<br />

im Dorf sind auf die Wirkung des Heimat- und Kulturvereins<br />

zurückzuführen.<br />

Das beginnt mit dem Verbrennen der Weihnachtsbäume im Januar,<br />

setzt sich mit dem Frühjahrsputz, dem Osterfeuer, dem<br />

Erntefest, Herbstputz, Halloween und einer Weihnachtswanderung<br />

fort und endet damit, dass am Heiligabend über den Verein<br />

der Weihnachtsmann geordert werden kann. Bis auf wenige<br />

vereinsinterne Veranstaltungen wird die ganze Dorfbevölkerung<br />

einbezogen und dies wirkt sich positiv auf das dörfliche Zusammenleben<br />

aus.<br />

Um die organisatorischen Dinge innerhalb des Vereins auf breitere<br />

Schultern zu verteilen, wurde der Vorstand um zwei Mitglieder<br />

auf zehn Personen erweitert, die am 30.01.09 in geheimer<br />

Abstimmung gewählt wurden.<br />

Da ohne finanzielle Mittel die Vielzahl von Veranstaltungen nicht<br />

möglich wären, sagen wir an dieser Stelle Dank an unsere<br />

Stadtvertreter, die es bisher immer schafften, dem Verein einen<br />

Zuschuss zu gewähren und den zahlreichen Sponsoren deren<br />

Spenden in erster Linie für die Gestaltung des Erntefestes<br />

beitrugen.<br />

Siegfried Klein<br />

Pressesprecher des Vereins<br />

Freier Himmel informiert<br />

„26. März 2009 - Bombodrom-Prozess in Berlin“<br />

Dieser Tag könnte zum Wendepunkt einer scheinbar nicht endenden<br />

Geschichte werden für den Widerstand gegen das<br />

Bombodrom.<br />

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet in<br />

der Berufungsverhandlung über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes<br />

Potsdam vom 31. Juli 2007. Das Bundesverteidigungsministerium<br />

(BMVg) hatte Widerspruch gegen diesen Beschluss<br />

eingelegt.<br />

Erinnern wir uns.<br />

Es war das Verfahren, in dem erstmals in der Hauptsache über<br />

das Bombodrom verhandelt wurde. Vorher war in zahlreichen<br />

Verfahren eine einstweilige Sicherung der Rechte der Betroffenen<br />

erreicht worden. Das bedeutete, dass die Bundesluftwaffe<br />

den Platz nicht vor Beendigung des Hauptverfahrens nutzen<br />

kann. Zahlreiche Klagen sind zu den Planungen des BMVg eingegangen.<br />

Drei von ihnen, die Klagen der Gemeinde Lärz, des<br />

Seehotels in Ichlim und der Putenfarm Gühlen-Glienicke, wurden<br />

als Muster verhandelt. In allen drei Fällen unterlag das<br />

BMVg.<br />

Damit hätte es eigentlich genug sein können. Es echote ein wenig<br />

in der Politik. Doch dann war wieder relative Ruhe. Das<br />

BMVg reichte den Antrag zur Berufung ein, der wurde vom<br />

Oberverwaltungsgericht akzeptiert, daher ist der Beschluss von<br />

Potsdam nicht rechtskräftig.<br />

Kann man dieser Verhandlung gelassen entgegen sehen<br />

Wir sind guten Mutes, aber auch voller Spannung. Rechtsanwalt<br />

Dr. Geulen sieht für das BMVg keine Chance. In seiner Entgegnung<br />

zum Berufungsantrag stellt er dar, dass es von Seiten des<br />

BMVg nichts Neues gibt. Das BMVg versucht weiterhin mit unsachlichen<br />

und selbst gebastelten Berechnungen die für die<br />

Menschen in der Umgebung des Platzes auftretenden Belastungen<br />

schönzurechnen.<br />

Der Prozess wird sicher wieder viel Aufmerksamkeit erfahren.<br />

Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und<br />

Brandenburg werden vertreten sein, ein gutes Zeichen, dass die<br />

Landespolitik auch in dieser Situation sich öffentlich zu ihrem<br />

Protest bekennt.<br />

Sie können dabei sein.<br />

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am 26. März, ab<br />

9.30 Uhr in Berlin, Hardenbergstraße 31 (Nähe Bahnhof Zoo),<br />

daran teilzunehmen.<br />

Das Busunternehmen Dankert (Rechlin) fährt mit 2 Bussen<br />

nach Berlin. Fahrpreis pro Person (Hin- und Rückfahrt) 10 EUR.<br />

Bus 1: Waren - Sietow - Röbel - Berlin<br />

Waren, Landratsamt: 6.30 Uhr<br />

Sietow, Röbeler Straße: 6.45 Uhr<br />

Röbel, Gildekamp: 7.00 Uhr<br />

Röbel, Busbahnhof: 7.00 Uhr<br />

Bus 2: Rechlin - Lärz - Mirow - Wesenberg - Neustrelitz<br />

Rechlin, Alte Post: 6.20 Uhr<br />

Lärz: 6.25 Uhr<br />

Mirow, Schulkurve (Unteres Schloss): 6.30 Uhr<br />

Wesenberg, An der Umgehungsstraße: 6.40 Uhr<br />

Neustrelitz, Busbahnhof: 6.50 Uhr<br />

Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, dass Sie sich<br />

für die Busfahrt nach Berlin anmelden.<br />

Wir bitten um Anmeldung bis zum 20. März. Ihre Anmeldung<br />

richten Sie direkt an das Busunternehmen Dankert, Tel.<br />

039823/21395 (Ahornstraße 7, 17248 Rechlin)<br />

Gerhard Schneider<br />

FREIER HIMMEL e. V<br />

Notdienstplan Mirow/Wesenberg/Rechlin<br />

für 2009<br />

Wie verläuft dieser Tag in Berlin<br />

Ein Verhandlungstag ist angesetzt. Das bedeutet, die Parteien<br />

werden am 26. März angehört, es findet eine Befragung statt<br />

und am gleichen Tag fällt die Entscheidung. Der Prozess ist öffentlich<br />

Woche Datum Feiertage Diensthabende<br />

Apotheke<br />

__________________________________________________<br />

13 21.03. - 27.03.09 Linden-Apotheke<br />

Mirow<br />

14 28.03. - 03.04.09 Markt-Apotheke<br />

Wesenberg<br />

15 04.04. - 10.04.09 Karfreitag Schloß-Apotheke<br />

Mirow<br />

16 11.04. - 17.04.09 Oster- Müritz-Apotheke<br />

samstag Rechlin<br />

Ostersonntag<br />

Ostermontag<br />

17 18.04. - 24.04.09 Linden-Apotheke<br />

Mirow<br />

18 25.04. - 01.05.09 1. Mai Markt-Apotheke<br />

Wesenberg<br />

werktags, 18.30 - 22.00 Uhr<br />

Samstag von 17.00 - 19.00 Uhr<br />

Sonn- und Feiertage, 10.00 - 12.00 und 17.00 - 19.00 Uhr<br />

Karfreitag 10.04.09 Schloß-Apotheke<br />

Ostersamstag 11.04.09 Müritz-Apotheke<br />

Ostersonntag 12.04.09 Müritz-Apotheke<br />

Ostermontag 13.04.09 Müritz-Apotheke<br />

1. Mai 01.05.09 Markt-Apotheke


Nr. 03/2009 – 13 – Kleinseenlotse<br />

*Hochschule Neubrandenburg informiert<br />

über alle Studiengänge<br />

„HIT 2009“ am 4. April ab 10.00 Uhr*<br />

Die Hochschule Neubrandenburg lädt am 04. April 2009 von<br />

10.00 bis 14.00 Uhr die Schülerinnen und Schüler der oberen<br />

Klassenstufen der Gymnasien, Fachgymnasien oder Fachoberschulen<br />

und alle an einem Studium Interessierten zu ihrem<br />

Hochschulinformationstag „HIT 2009“ nach Neubrandenburg,<br />

Brodaer Straße 2, ein.<br />

Die Besucher können sich über die Bachelor-Studiengänge<br />

Agrarwirtschaft, Bioprodukttechnologie sowie Lebensmitteltechnologie,<br />

Early Education - Bildung und Erziehung im Kindesalter<br />

und Soziale Arbeit, Landschaftsarchitektur und Umweltplanung,<br />

Geoinformatik und Vermessungswesen sowie Gesundheitswissenschaften<br />

und Pflegewissenschaft/Pflegemanagement informieren.<br />

Mit dem Abschluss Master werden in Neubrandenburg<br />

die Studiengänge Agrarwirtschaft, Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie,<br />

Geoinformatik und Geodäsie, Landschaftsarchitektur<br />

und Umweltplanung, Management im Sozial- und Gesundheitswesen<br />

und in Pflegewissenschaft/Pflegemanagement<br />

angeboten.<br />

Auch über die berufsbegleitenden Angebote Soziale Arbeit und<br />

Early Education wird informiert.<br />

Am „HIT 2009“ stehen Führungen, praktische Übungen und Aktionen<br />

auf dem Programm. Zur Bewerbung und zu den teilweise<br />

notwendigen Vorpraktika, zu den Fristen und Zulassungsbedingungen,<br />

zum studentischen Wohnen, zum<br />

Bafög und zur Krankenversicherung wird im Foyer des Hauptgebäudes<br />

umfassend beraten.<br />

Derzeit absolvieren rund 2100 Studierende die praxisbezogene<br />

Ausbildung in der Hochschule Neubrandenburg. Mindestens ein<br />

Praxissemester bzw. mehrere Praxisabschnitte gehören zum<br />

Studienprogramm. In unserer kleinen und überschaubaren<br />

Hochschule profitieren sie von der erstklassigen Ausstattung<br />

der Labore und Einrichtungen und der guten Betreuung durch<br />

die Professorinnen und Professoren sowie der familiären Atmosphäre<br />

während des Studiums. Innerhalb des dreijährigen<br />

Bachelor-Studiums können sich die Studierenden frühzeitig mit<br />

praxisnahen Aufgabenstellungen auseinandersetzen und Forschungsthemen<br />

bearbeiten.<br />

Sie erhalten Einblicke in die vielfältigen Berufsfelder und können<br />

sich mit dem Carrier-Service der Hochschule auf den beruflichen<br />

Einstieg vorbereiten.<br />

Wer sich also für ein Studium interessiert, sollte sich am 4. April<br />

auf den Weg in die Hochschule Neubrandenburg, Brodaer<br />

Straße 2, machen. Um 10.00 Uhr ist die Eröffnung in der Mensa<br />

und anschließend werden die einzelnen Studiengänge vorgestellt.<br />

SV „Union“ Wesenberg e. V.<br />

Der Sportverein „Union“ Wesenberg sucht ganz dringend einen<br />

Sportfreund, der Interesse daran hat, den Tennissport in<br />

Wesenberg neu zu beleben.<br />

Im Wesenberger Waldstadion stehen hierfür 2 Kunstrasenplätze<br />

zur Verfügung, die derzeit nur sehr uneffektiv genutzt<br />

werden.<br />

Leider ist es unserem Sportverein bisher nicht gelungen,<br />

Tennis als kontinuierliches Sportangebot entsprechend in die<br />

Vereinsarbeit zu integrieren.<br />

Hinzu kommt, dass diese Sportart durchaus eine Bereicherung<br />

für die touristische Entwicklung in unserem gesamten<br />

<strong>Amt</strong>sbereich darstellen könnte.<br />

Insofern wäre es wünschenswert, dass sich kurzfristig jemand<br />

findet, der bereit wäre, mit Engagement und Freude<br />

diese Aufgabe wahrzunehmen.<br />

Interessenten könnten sich jederzeit beim Sportfreund Harry<br />

Frank unter der Tel.-Nr.: 0174/1734734 melden.<br />

Frank<br />

Vereinsvorsitzender<br />

Vor dem Schaden klug sein -<br />

Rauchmelder retten Leben<br />

Freitag, der 13. März 2009, ist bundesweiter Rauchmeldertag,<br />

ein Aktionstag um viele Menschen daran zu erinnern,<br />

dass privater Brandschutz keine Glückssache ist.<br />

Gegen Sachschäden kann man sich versichern, für den Schutz<br />

des Lebens können Rauchmelder dienen.<br />

Brandrauch ist die Todesursache Nummer eins bei Wohnungsbränden<br />

in Deutschland. Bei rund 180.000 Bränden sind jährlich<br />

bis zu 600 Menschenleben zu beklagen, Etwa 6000 Menschen<br />

erleiden schwere Verletzungen. Brandrauch tötet lautlos und<br />

überrascht viele Opfer im Schlaf.<br />

Gerade in der Entstehungsphase eines Brandes werden Atemgifte<br />

in hohen Konzentrationen freigesetzt. Brandrauchvergiftungen<br />

führen in wenigen Sekunden zur Bewusstlosigkeit und sehr<br />

schnell zum Tode. Kinder sind besonders gefährdet, da sie die<br />

Gefahren von Brandrauch noch nicht richtig einschätzen können.<br />

Ein Brandschutzsystem ist nur wirkungsvoll mit einem flächendeckenden<br />

Netz leistungsfähiger Feuerwehren, umfassender<br />

Brandschutzaufklärung bereits im Kindesalter und einem baulichen<br />

Brandschutz auf dem technischen Stand der Zeit.<br />

Dazu gehört auch die Ausstattung von Privatwohnungen mit<br />

Rauchmeldern.<br />

Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder<br />

bis noch vor wenigen Jahren wenig bekannt und gesetzlich<br />

nicht vorgeschrieben.<br />

Sieben (7) Bundesländern, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern<br />

haben gesetzliche Regelungen getroffen. In der<br />

Landsbauordnung M-V ist bereits seit September 2006 der Einbau<br />

von Rauchmeldern geregelt:<br />

- in Neu, Um- als auch in Bestandsbauten<br />

- für Schlafräume, Kinderzimmer<br />

- für Flure, die als Rettungswege dienen<br />

- Nachrüstpflicht für vorhandene Wohnungen bis zum 31. Dezember<br />

2009.<br />

Rauchwarnmelder sind unverzichtbar,<br />

- weil sie Menschenleben und Gesundheit schützen, indem<br />

sie Bewohner frühzeitig auf einen Brandausbruch aufmerksam<br />

machen und ihnen so die entscheidende Zeit verschaffen,<br />

sich selbst rechtzeitig in Sicherheit zu bringen<br />

- weil sie Sachwerte bewahren, denn durch rechtzeitige Entdeckung<br />

kann die Brandausbreitung eingedämmt werden,<br />

es wird eine effektive Brandbekämpfung durch die Feuerwehr<br />

ermöglicht<br />

- weil sie das Gefahrenpotenzial für eingesetzte Feuerwehrkräfte<br />

verringern, da ein frühzeitiger Einsatz das Risiko einer<br />

unkontrollierbaren Brandausbreitung und von Rauchgasdurchzündungen<br />

maßgeblich minimiert<br />

Kauftipps<br />

Im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei<br />

Brandschutzfirmen erhalten Sie nicht nur Qualitätsprodukte,<br />

sondern auch kompetente Beratung für den richtigen Umgang<br />

mit Rauchmeldern. Verwenden Sie nur optische Rauchmelder,<br />

die folgende Merkmale erfüllen:<br />

- VdS-Prüfzeichen (ab August 2008 dürfen nur noch Rauchmelder<br />

nach der DIN EN 14604 verkauft werden)<br />

- Mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung<br />

- Mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung<br />

- Rauch kann von allen Seiten gut in den Melder eindringen<br />

Was tun, wenn es brennt<br />

Ruhe bewahren, nicht in Panik geraten!<br />

Verlassen Sie mit anderen Haushaltsmitgliedern umgehend die<br />

Wohnung, halten Sie sich nicht auf, um irgendetwas mitzunehmen!<br />

Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe!<br />

Halten Sie Türen und Fenster brennender Räume geschlossen,<br />

um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern!<br />

Rufen Sie die Feuerwehr (112) so schnell wie möglich an und<br />

nennen Sie Name, Adresse und Brandort!<br />

Warnen Sie andere Hausbewohner!


Kleinseenlotse – 14 – Nr. 03/2009<br />

Gefährliche Irrtümer:<br />

„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung<br />

zu verlassen. Mir bleibt genug Zeit, mich in Sicherheit zu<br />

bringen.“<br />

- Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht.<br />

Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase<br />

schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger<br />

Gase. Es bleiben nur 2-4 Minuten zur Flucht.<br />

„Die Hitze wird mich früh genug wecken.“<br />

- Der größte Irrtum, denn weit gefährlicher als Flammen und<br />

Hitze ist der Brandrauch.<br />

Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten<br />

Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die<br />

nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.<br />

„Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.“<br />

- Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen.<br />

Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie<br />

ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.<br />

Auch die aufmerksamen Zeitgenossen sind<br />

nicht vor den nächtlichen Gefahren und der Vielzahl aller<br />

möglichen Brandursachen geschützt.<br />

„Steinhäuser brennen nicht.“<br />

- Das brauchen sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete<br />

oder ca. 100g Schaumstoffe (beispielsweise in der<br />

Couch) sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung<br />

zu erzeugen. Nicht abgeschaltete oder defekte elektrische<br />

Geräte und überlastete Leitungen sind weitere Gefahrenquellen.<br />

„Rauchmelder sind teuer.“<br />

- Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden<br />

Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in<br />

Deutschland 2 Menschen bei Bränden.<br />

Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert<br />

10. Misstrauensantrag gegen ein Vorstandsmitglied der JG<br />

11. Sonstiges (Versicherung und anderes)<br />

12. Gemeinsames Essen<br />

Die Versammlung ist für die Öffentlichkeit nicht zugelassen.<br />

Nichtmitglieder müssen eine Vertretungsvollmacht schriftlich<br />

vorlegen.<br />

Wesenberg, den 06.03.2009<br />

Der Vorstand<br />

Feuerwehr Wesenberg informiert<br />

Osterfeuer 2009<br />

Die Kamerad(inn)en der Freiwilligen Feuerwehr Wesenberg veranstalten<br />

am 11.04.2009, ab 18.00 Uhr ein Osterfeuer am Alten<br />

Sportplatz in Wesenberg und möchten dazu jede/n Bürger/in<br />

und Gäste der Stadt Wesenberg hierzu recht herzlich einladen.<br />

Für das leibliche Wohl und Musik ist natürlich auch gesorgt und<br />

der Eintritt ist frei!<br />

Haben Sie auch noch altes Holz im Garten, was Sie nicht mehr<br />

benötigen, dann können wir es gerne beim Osterfeuer als<br />

Brennholz verwenden. Wenden Sie sich einfach an unseren<br />

Wehrführer Norbert Junge (Tel. 039832/21156) oder schicken<br />

Sie uns eine E-Mail an info@feuerwehr-wesenberg.de und wir<br />

kümmern uns um die Abholung und den Transport.<br />

Wir würden uns freuen, Sie bei unserem gemeinsamen Osterfeuer<br />

2009 begrüßen zu dürfen.<br />

Vom Außenseiter zu Platz 3<br />

Ihr Schornsteinfeger und die Wehrführer Ihrer örtlichen Feuerwehr<br />

stehen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie gern.<br />

Nachzulesen auch auf folgenden Internetseiten:<br />

- http://www.dfv.org/presse/index.htm<br />

- http://www.feuerwehr-mst.de/<br />

- http://www.rauchmelder-lebensretter.de/114.0.html<br />

Norbert Rieger<br />

Pressewart des KFV MST<br />

Jagdgenossenschaft Wesenberg<br />

Vor dem Mühlentor 13<br />

17255 Wesenberg<br />

Bekanntmachung<br />

Werte Mitglieder (Landbesitzer) der Jagdgenossenschaft Wesenberg,<br />

am 16.04.2009 findet in der Gaststätte „Werlestuben“ Wesenberg,<br />

Mittelstraße 2, (am Markt) die Mitgliederversammlung<br />

statt, zu der wir alle Mitglieder recht herzlich einladen.<br />

Beginn: 18.00 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Wahl des Versammlungsleiters<br />

2. Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Versammlungsleiter<br />

3. Bericht des Vorsitzenden<br />

4. Bericht des Kassenwarts<br />

5. Bericht der Kassenprüferin<br />

6. Entlastung des Vorstandes<br />

7. Haushaltsplan 2009/2010<br />

8. Änderung der Satzung § 7 Absatz 2 und 4<br />

9. Kündigung und Neuverpachtung von frei werdenden Jagdrevieren<br />

Fotos: R. Möller


Nr. 03/2009 – 15 – Kleinseenlotse<br />

Am 01. Februar 2009 nahm eine Mannschaft des <strong>Amt</strong>es <strong>Mecklenburgische</strong><br />

<strong>Kleinseenplatte</strong> am Volleyball- Rettungscup-Turnier<br />

in Neustrelitz teil.<br />

Das Turnier wurde in dieser Form zum zweiten Mal von der Jugendfeuerwehr<br />

Neustrelitz und dem DRK <strong>Mecklenburgische</strong><br />

Seenplatte veranstaltet.<br />

Alle Mannschaften trafen sich morgens um 08.00 Uhr vor der Strelitzhalle.<br />

Insgesamt nahmen 15 Mannschaften teil.<br />

Der Spielmodus lautete: Jeder gegen Jeden. Alle Mannschaften<br />

spielten 14 Spiele, die Gesamtzahl aller Spiele lag demzufolge am<br />

Ende bei 105 Spielen.<br />

Nach spannenden Begegnungen konnte die Mannschaft unserer<br />

<strong>Amt</strong>sverwaltung, welche den Spielernamen „Blauer <strong>Amt</strong>sschimmel“<br />

trug, eine Platzierung unter den ersten drei Siegermannschaften erreichen.<br />

Als Neueinsteiger und völliger Außenseiter, mit großem<br />

Engagement und großer Einsatzfreude, mit viel Schweiß und absolutem<br />

Körpereinsatz erreichte der „Blaue <strong>Amt</strong>sschimmel“ nach 12<br />

Siegen und 2 Niederlagen den 3. Platz.<br />

Verloren wurde nur gegen den Turniersieger und den Zweitplatzierten.<br />

Spieler der Mannschaft unseres <strong>Amt</strong>es waren Thomas Reggentin,<br />

Andreas Franz, Manfred Schröder, Helmut Hamp, Harry<br />

Frank, Claudia Leppin, Marlen Slabon und Birgit Gulich. (Mannschaftsbild<br />

von links nach rechts)<br />

Ziel des Volleyball-Rettungscup-Turniers sollte es sein, dass alle<br />

Spieler der verschiedenen Mannschaften gemeinsam Spaß haben,<br />

sich besser kennenlernen und Erfahrungen untereinander austauschen.<br />

Nach einem erfolgreichen Wettkampf mit anschließender Siegerehrung<br />

nahm das spannende Volleyball-Rettungscup-Turnier gegen<br />

18.00 Uhr ein Ende.<br />

Großer Dank gilt der Frauentrainingsgruppe des Freizeitsportvereins<br />

Wesenberg, insbesondere der Übungsleiterin Frau Stein, welche<br />

uns in der Zeit der Vorbereitung sehr unterstützt haben.<br />

Bedanken möchte sich das Team auch ganz herzlich bei den treuen<br />

Fans, die uns lautstark von der Tribüne aus angefeuert, uns zugejubelt,<br />

uns unterstützt und die sich mit uns gefreut haben.<br />

Zum Abschluss sollte auch eine weitere Mannschaft aus unserem<br />

<strong>Amt</strong>sbereich genannt werden: Die Freiwillige Feuerwehr Blankenförde/Roggentin<br />

erreichte Platz 11 des Turniers.<br />

Marlen Slabon<br />

Impressum<br />

Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich mit einer<br />

Auflagenhöhe von 5.200 Exemplaren und wird kostenlos an<br />

alle Haushalte im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong><br />

verteilt. Einzelexemplare liegen in der <strong>Amt</strong>sverwaltung aus.<br />

Ein Abonnement ist gegen Entgelt über den Verlag möglich.<br />

Herausgeber: <strong>Amt</strong> <strong>Mecklenburgische</strong> <strong>Kleinseenplatte</strong>,<br />

Rudolf-Breitscheid-Straße 24<br />

in 17252 Mirow<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Leitende Verwaltungsbeamtin Karola Kahl,<br />

Tel.: 039833/28013, Fax: 039833/28032,<br />

mail: kahl@amt-mecklenburgische-klein<br />

seenplatte.de<br />

Satz und Druck:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />

Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,<br />

Tel. 039931/5790, Fax 039931/57930,<br />

http://www.wittich.de, mail: info@<br />

wittich-sietow.de<br />

Verantwortlich für den nichtamtlichen und den Anzeigenteil:<br />

Verlagsleiter H.-J. Groß

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