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3473_Kleinseenlotse_2610_Umb:Musterstadt Wesenberg - Amt ...

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Jahrgang 6 | Sonnabend, den 03.07.2010 | Nummer 07<strong>Amt</strong>liches Bekanntmachungsblatt für das <strong>Amt</strong> Mecklenburgische Kleinseenplatte, die Stadt Mirow,die Gemeinde Priepert, die Gemeinde Roggentin, die Stadt <strong>Wesenberg</strong> und die Gemeinde WustrowMitglieder desJohanniter-Jugenclubs MirowAllgemeine Öffnungszeiten <strong>Amt</strong>sverwaltung Mecklenburgische KleinseenplatteDi.Do.Fr.09.00 - 12.00 Uhr13.00 - 17.00 Uhr09.00 - 12.00 Uhr13.00 - 16.00 Uhr07.30 - 12.00 UhrTermine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung selbstverständlich möglich!Tel. 039833/28035, Fax 039833/28032 · Mail: sekretariat@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.deDie nächste Ausgabe des „<strong>Kleinseenlotse</strong>n“erscheint am 31.07.2010.


<strong>Kleinseenlotse</strong> – 2 – Nr. 07/2010Der Mirower Johanniter-Jugendtreff stellt sich vorSeit dem 1. März.1993 bietet der Johanniter-Jugendtreff inMirow zahlreichen Jugendlichen zwischen 7 und 27 Jahren Gelegenheit,ihren Schul- oder Berufsalltag hinter sich zu lassenund gemeinsam mit ihren Freunden auszuspannen, zu spielenoder sich zu unterhalten. Im Jahr 2007 hat der Jugendtreff seinenSitz in den Leussower Weg 9a verlagert. Von Montag bisFreitag können die Kinder und Jugendlichen in der Zeit von 16Uhr bis 19 Uhr die Einrichtung besuchen. Zu besonderen Anlässenmacht der Jugendtreff auch am Samstag oder Sonntag seinePforten auf. Rund 20 Jugendliche nehmen das Angebot zurzeitregelmäßig wahr.Seit 1995 ist Beate Zernke die gute Seele des Jugendtreffs. Sieist für die jungen Besucher zugleich Vertrauensperson, guteFreundin und Ratgeberin: Die Jugendsozialarbeiterin betreutdie Kinder und Jugendlichen, gibt Hilfen und Anregungen zumBesonders gern beschäftigen sich die jungen Leute mit Billardspielen, Tischtennis oder Fernsehen. Viele von ihnen messenihr Können an der Spielkonsole oder spielen zusammen Gesellschaftsspiele.Neben diesen täglichen Angeboten gibt es viele besondereEvents: Da sind zum Beispiel die Fußballwettkämpfe und dieAbsicherung vor unbefugten “Eindringlingen” bei dem alljährlichenKammerkonzert auf der Schlossinsel. Regelmäßig nehmendie jungen Mirower auch an den Johanniter-Sommerlagernfür Kinder und Jugendliche teil. Ein echtes Highlight ist jedochdie Teilnahme am jährlichen Volleyballturnier der BundespolizeiNeustrelitz: Darauf sind die Jugendlichen sehr stolz und trainierensehr fleißig im Vorfeld des sportlichen Großereignisses.Ausgleich unterschiedlichster Belastungen in Schule, Berufoder Familie, zur sozialen Integration, zur sinnvollen Freizeitgestaltungund zur Berufsorientierung. Kurzum: Beate Zernke motiviertihre Schützlinge und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite,wenn es zum Beispiel in der Schule oder privat nicht ganz soläuft, wie die Jugendlichen es sich wünschen.Neben dem Austausch und der spielerischen Interaktion stehenim Johanniter-Jugendtreff vor allem die Vermittlung von Grundwertenim Umgang mit den Mitmenschen auf dem Programm.Die jungen Besucher lernen im täglichen Miteinander, Konfliktegewaltfrei auszutragen und die eigenen Fähigkeiten undSchwächen einzuschätzen. Die Gemeinschaft stärkt das Selbstbewusstseinder jungen Menschen: Sie erfahren, was es heißt,Dinge gemeinsam zu schaffen, die Hilfe der anderen Besucheranzunehmen und sich zu ergänzen. Dazu gehört auch, die persönlicheNähe oder Distanz des Mitmenschen zu respektieren.Nicht zuletzt geht es darum, den Jugendlichen mit viel Einfühlungsvermögenund geeigneten Hilfestellungen den Zugang zurErwachsenenwelt zu erleichtern.


Nr. 07/2010 – 3 – <strong>Kleinseenlotse</strong>Geschäftsordnung des <strong>Amt</strong>esMecklenburgische Kleinseenplatte§ 1Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses(1) Der <strong>Amt</strong>sausschuss wird vom <strong>Amt</strong>svorsteher einberufen, sooft es die Geschäftslage erfordert.(2) Die Ladungsfrist für die ordentliche Sitzung beträgt siebenTage, für Dringlichkeitssitzungen drei Tage. Die Dringlichkeit istin der Einladung zu begründen.§ 2Teilnahme(1) Wer aus wichtigen Gründen an einer Sitzung nicht teilnehmenkann, verspätet kommt oder eine Sitzung vorzeitig verlassenmuss, hat dies dem <strong>Amt</strong>svorsteher mitzuteilen.(2) Verwaltungsangehörige/Mitarbeiter der Verwaltung nehmenauf Weisung des <strong>Amt</strong>svorstehers an den Sitzungen teil. Ihnenkann er das Wort erteilen.(3) Sachverständige können mit Zustimmung des <strong>Amt</strong>sausschussesberatend teilnehmen.(4) Mitglieder von Ausschüssen können als Zuhörer an dennicht öffentlichen Beratungen des <strong>Amt</strong>sausschusses in Angelegenheitenteilnehmen, bei denen sie vorher beratend mitgewirkthaben.§ 3Medien(1) Die Vertreter der Medien sind zu öffentlichen Sitzungen des<strong>Amt</strong>sausschusses einzuladen.Die Einladung enthält Ort, Tag und Stunde der Sitzung und dieTagesordnung. Vertreter der Medien können Beschlussvorlagenund Anträge für die Beratungspunkte erhalten, die in der öffentlichenSitzung behandelt werden.(2) Vertretern der Medien sind besondere Plätze zuzuweisen.§ 4Beschlussvorlagen und Anträge(1) Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werdensollen, müssen dem <strong>Amt</strong>svorsteher spätestens zwei Wochenvor der Sitzung des <strong>Amt</strong>sausschusses in schriftlicher Form vorgelegtwerden. Dies gilt nicht für Angelegenheiten, die sich inder Ausschussberatung befinden.(2) Die Anträge sind schriftlich in kurzer und klarer Form abzufassen.Sie sind zu begründen.(3) In den Beschlussvorlagen und deren Erläuterungen sindpersonbezogene Angaben nur dann aufzunehmen, wenn sie fürdie Vorbereitung der Sitzung und die Entscheidung erforderlichsind.§ 5Tagesordnung(1) Die Tagesordnung muss über die anstehenden Beratungspunktehinreichend Aufschluss geben, personenbezogene Datendürfen grundsätzlich nicht enthalten sein. Soweit diese nachder Hauptsatzung in nicht öffentlicher Sitzung behandelt werdensoll, sind sie in der Tagesordnung als nicht öffentliche Tagesordnungspunktezu bezeichnen. Die Beratungspunkte sind sozu umschreiben, dass dadurch die Nichtöffentlichkeit gewahrtbleibt.(2) Der <strong>Amt</strong>sausschuss kann vor Abwicklung der Tagesordnungmit Zustimmung der Mehrheit aller <strong>Amt</strong>sausschussmitgliederdie Tagesordnung um besonders dringende Angelegenheitenerweitern, die keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung dulden.Mit einfacher Mehrheit können Angelegenheiten, die nochnicht beschlussreif sind, von der Tagesordnung abgesetzt oderkann die Reihenfolge der Tagesordnung geändert werden. Tagesordnungspunkte,die von einem <strong>Amt</strong>sausschussmitgliedoder dem <strong>Amt</strong>svorsteher beantragt worden sind, können nichtgegen den Willen der Antragsteller von der Tagesordnung abgesetztwerden.§ 6Sitzungsablauf(1) Die Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses sind grundsätzlich infolgender Reihenfolge durchzuführen:a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeitder Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeitb) Einwohnerfragestundec) Änderungsanträge zur Tagesordnungd) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenenSitzung des <strong>Amt</strong>sausschussese) Bericht des <strong>Amt</strong>svorstehers über wichtige Angelegenheitendes <strong>Amt</strong>esf) Abwicklung der Tagesordnungspunkteg) Schließen der Sitzung.(2) Die Sitzungen sollen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden,sofern keine dringenden oder nur einzelne Angelegenheitennoch auf der Tagesordnung stehen.§ 7Worterteilung(1) Mitglieder des <strong>Amt</strong>sausschusses, die zur Sache sprechenwollen, haben sich beim <strong>Amt</strong>svorsteher durch Handzeichen zuWort zu melden.(2) Der <strong>Amt</strong>svorsteher erteilt das Wort nach der Reihenfolge derWortmeldungen, soweit nicht mit Zustimmung der Redeberechtigtenhiervon abgewichen wird. Jeder darf nur zweimal zur Sacheeines Tagesordnungspunktes sprechen.(3) Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen unddarf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tagesordnungbeziehen. Diese Wortmeldung hat durch Anheben beiderHände zu erfolgen. Es darf dadurch kein Sprecher unterbrochenwerden.(4) Das Wort zur persönlichen Bemerkung ist erst nach Schlussder Beratung zu erteilen.Persönliche Bemerkungen dürfen nur eigene Ausführungenrichtigstellen und persönliche Angriffe abwehren, die währendder Beratung gegen den Sprecher erfolgen. Die Redezeit beträgthöchstens drei Minuten.(5) Bei der Behandlung von Anträgen oder Beschlussvorlagenist auf Verlangen erst dem Einbringer das Wort zu erteilen.§ 8Ablauf der Abstimmung(1) Über Anträge wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Verlangenist vor der Abstimmung der Antrag zu verlesen. Der<strong>Amt</strong>svorsteher stellt fest, ob die Mehrheit erreicht ist. Bei Satzungenund Wahlen stellt er die Anzahl der Mitglieder fest, diea) dem Antrag zustimmenb) den Antrag ablehnen oderc) sich der Stimme enthaltenund gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt.Wird das Abstimmungsergebnis angezweifelt, so muss die Abstimmungvor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunkteswiederholt werden.(2) Liegen zu den Tagesordnungspunkten Änderungs- und Ergänzungsanträgevor, wird zuerst über den abgestimmt, der vondem Antrag am weitesten abweicht. Bei Änderungs- und Ergänzungsanträgenmit finanziellen Auswirkungen habe diese denVorrang. In Zweifelsfällen entscheidet über die Einordnung dieserAnträge der <strong>Amt</strong>svorsteher.(3) Auf Antrag ist über einzelne Teile der Vorlage bzw. des Antragesgesondert abzustimmen.Ein solcher Antrag bedarf der einfachen Mehrheit. Über die Vorlagebzw. den Antrag ist anschließend insgesamt zu beschließen.§ 9Wahlen(1) Wahlen, für die keine sonstigen gesetzlichen Bestimmungenbestehen, erfolgen nach dem Mehrheitswahlrecht. Gewählt ist,wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidetdas Los, welches durch den <strong>Amt</strong>svorsteher zu ziehen ist.(2) Bei den Wahlen werden aus der Mitte des <strong>Amt</strong>sausschussesdrei Stimmzähler bestimmt.


<strong>Kleinseenlotse</strong> – 4 – Nr. 07/2010(3) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.(4) Sind mehrere Personen zu wählen, so kann der <strong>Amt</strong>sausschussdiese in einem Wahlgang wählen, falls kein <strong>Amt</strong>sausschussmitgliedwiderspricht.§ 10Ordnungsmaßnahmen(1) Der <strong>Amt</strong>svorsteher kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstandabweichen, zur Sache rufen.(2) <strong>Amt</strong>sausschussmitglieder, die die Ordnung verletzen odergegen das Gesetz oder die Geschäftsordnung verstoßen, sindvom <strong>Amt</strong>svorsteher zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligemOrdnungsruf kann der <strong>Amt</strong>svorsteher einen Sitzungsausschlussverhängen.(3) <strong>Amt</strong>sausschussmitglieder, die zur Ordnung gerufen werdenoder gegen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, könnenbinnen einer Woche einen schriftlichen begründeten Einsprucherheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächstenSitzung zu setzen.§ 11Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer(1) Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligungen äußertoder Ordnung und Anstand verletzt oder versucht, die Beratungund Entscheidung des <strong>Amt</strong>sausschusses auf sonstige Weise zubeeinflussen, kann vom <strong>Amt</strong>svorsteher nach vorheriger Ermahnungaus dem Sitzungssaal verwiesen werden.(2) Der <strong>Amt</strong>svorsteher kann nach vorheriger Ermahnung denZuhörerraum bei störender Unruhe räumen lassen, wenn diestörende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.§ 12Niederschrift(1) Über jede Sitzung des <strong>Amt</strong>sausschusses ist eine Niederschriftanzufertigen. Die Sitzungsniederschrift muss enthalten:a) Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzungb) Name der anwesenden und fehlenden Mitglieder des <strong>Amt</strong>sausschussesc) Name der anwesenden Verwaltungsvertreter, der geladenenSachverständigen und Gästed) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladunge) Feststellung der Beschlussfähigkeitf) Anfragen der <strong>Amt</strong>sausschussmitgliederg) die Tagesordnungh) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenenSitzungi) den Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragssteller, dieBeschlüsse und Ergebnisse der Abstimmungenj) sonstige wesentliche Inhalte der Sitzungk) Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeitl) vom Mitwirkungsverbot betroffene <strong>Amt</strong>sausschussmitglieder.Über die Beratung und Beschlussfassung zu nichtöffentlichenTagesordnungspunkten ist eine gesonderte Anlage zu fertigen,die der Niederschrift beizufügen ist. Personenbezogene Angabensind nur aufzunehmen, wenn sie für die Durchführung desBeschlusses erforderlich sind.(2) Die Sitzungsniederschrift ist vom <strong>Amt</strong>svorsteher und vomSchriftführer zu unterzeichnen und soll innerhalb von vierzehnTagen, spätestens zur nächsten Sitzung den Mitgliedern des<strong>Amt</strong>sausschusses vorliegen.(3) Die Einsichtnahme in die Niederschriften über den öffentlichenTeil der Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses ist den Einwohnernzu gestatten.(4) Die Sitzungsniederschrift ist in der darauf folgenden Sitzungdes <strong>Amt</strong>sausschusses zu billigen, über Einwendungen und Änderungenist abzustimmen.§ 13Anträge zur Geschäftsordnung(1) Ausführungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf dasVerfahren der Behandlung des Beratungsgegenstandes, nichtauf die Sache beziehen.(2) Zu den Anträgen zur Geschäftsordnung gehören insbesondere:a) Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkteb) Antrag auf Absetzen eines Tagesordnungspunktesc) Antrag auf Vertagungd) Antrag auf Ausschussüberweisunge) Antrag auf Übergang zur Tagesordnungf) Antrag auf Redezeitbegrenzungg) Antrag auf Schluss der Ausspracheh) Antrag auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzungi) Antrag auf namentliche Abstimmungj) sonstige Anträge zum Abstimmungsablaufk) Antrag auf geheime Wah.(3) Anträge zur Geschäftsordnung gehen Sachanträgen vor.Sind mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gestellt, so wirdzuerst über den Antrag abgestimmt, welcher der Weiterbehandlungam weitestesten widerspricht. Bei einem Antrag auf Redezeitbegrenzunghat der <strong>Amt</strong>svorsteher vor der Abstimmung diebereits vorliegende Wortmeldung bekannt zu geben.(4) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen nur von <strong>Amt</strong>sausschussmitgliederngestellt werden, die sich nicht bereits zur Sachegeäußert haben.§ 14Ausschusssitzungen(1) Die Geschäftsordnung des <strong>Amt</strong>sausschusses gilt sinngemäßfür die Sitzungen der Ausschüsse des <strong>Amt</strong>sausschusses.(2) Den nicht den Ausschüssen angehörigen Mitgliedern des<strong>Amt</strong>sausschusses ist eine Abschrift der Einladung zu übersenden.(3) Die Niederschriften der Fachausschüsse werden den Mitgliederndes <strong>Amt</strong>sausschusses zugeleitet.(4) Alle Angelegenheiten, die zum Aufgabengebiet eines beratendenFachausschusses gehören, sollen im <strong>Amt</strong>sausschusserst beraten und beschlossen werden, wenn hierzu eine Empfehlungdes Fachausschusses vorliegt.(5) Wenn ein Gegenstand mehreren Ausschüssen zur Beratungzugewiesen ist, können diese eine gemeinsame Beratungdurchführen. Über den Vorsitz entscheidet, wenn es zu keinerVerständigung zwischen den Ausschussvorsitzenden kommt,der <strong>Amt</strong>svorsteher. Die Abstimmungen haben getrennt nachAusschüssen zu erfolgen.§ 15Datenschutz(1) Die Mitglieder des <strong>Amt</strong>sausschusses und der Ausschüsse,die im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen TätigkeitZugang zu vertraulichen Unterlagen, die personenbezogeneDaten enthalten, haben bzw. von ihnen Kenntnis erlangen, dürfensolche Daten nur zu dem jeweiligen der rechtmäßigen Aufgabenerfüllungdienenden Zweck verarbeiten oder offenbaren.Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönlicheoder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person. Hierzuzählen auch Daten, die allein oder in Kombination mit anderenDaten eine Zuordnung zu einer bestimmbaren natürlichen Personenermöglichen.Vertrauliche Unterlagen sind alle Schriftstücke, automatisierteDateien und sonstige Datenträger, die als solche gekennzeichnetsind oder personenbezogene Daten enthalten.Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen in Zusammenhangstehende handschriftliche oder andere Notizen.(2) Eine Weitergabe von vertraulichen Unterlagen oder Mitteilungüber den Inhalt an Dritte, ausgenommen im erforderlichenUmfang bei Verhinderung an den Stellvertreter, ist nicht zulässig.Dieses gilt auch gegenüber Mitgliedern der eigenen Parteibzw. Fraktion, die nicht aufgrund ihrer Mitgliedschaft im <strong>Amt</strong>sausschussoder dem jeweiligen zuständigen Ausschuss Zugangzu den vertraulichen Unterlagen erhalten.(3) Vertrauliche Unterlagen sind zu vernichten bzw. zu löschen,wenn diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.Bei vertraulichen Beschlussunterlagen einschließlich aller damitin Zusammenhang stehenden Unterlagen ist dieses regelmäßiganzunehmen, wenn die Niederschrift über die Sitzung, in derder jeweilige Tagesordnungspunkt abschließend behandelt wurde,genehmigt ist.Alle weiteren vertraulichen Unterlagen sind spätestens fünf Jahrenach Abschluss der Beratungen, bei einem Ausscheiden ausdem <strong>Amt</strong>sausschuss oder einem Ausschuss sofort, dauerhaftzu vernichten bzw. zu löschen.


<strong>Kleinseenlotse</strong> – 6 – Nr. 07/2010(2) Liegen zu den Tagesordnungspunkten Änderungs- und Ergänzungsanträgevor, wird zuerst über den abgestimmt, der vondem Antrag am weitesten abweicht. Bei Änderungs- und Ergänzungsanträgenmit finanziellen Auswirkungen haben diese denVorrang. In Zweifelsfällen entscheidet über die Einordnung dieserAnträge der Bürgermeister.(3) Auf Antrag ist über einzelne Teile der Vorlage bzw. des Antragesgesondert abzustimmen. Ein solcher Antrag bedarf dereinfachen Mehrheit. Über die Vorlage bzw. den Antrag istanschließend insgesamt zu beschließen.§ 9Wahlen(1) Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahlerfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaftendadurch ermittelt, dass die Anzahl der Stimmenfür den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaftnacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt wird und dieSitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt (alternativ:dass die Stimmen für die Wahlvorschläge jeweils mitder Anzahl der zu wählenden Sitze multipliziert und durch dieAnzahl der abgegebenen Stimmen dividiert werden). Bei gleichenHöchstzahlen entscheidet das Los.(2) Bei den Wahlen werden aus der Mitte der Gemeindevertretung3 Stimmzähler bestimmt.(3) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.(4) Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Gemeindevertretungdiese in einem Wahlgang wählen, falls kein Gemeindevertreterwiderspricht.§ 10Ordnungsmaßnahmen(1) Der Bürgermeister kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstandabweichen, zur Sache rufen.(2) Gemeindevertreter, die die Ordnung verletzen oder gegendas Gesetz oder die Geschäftsordnung verstoßen, sind vomBürgermeister zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem Ordnungsrufkann der Bürgermeister einen Sitzungsausschlussverhängen.(3) Gemeindevertreter, die zur Ordnung gerufen werden odergegen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können binneneiner Woche einen schriftlichen begründeten Einspruch erheben.Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächstenSitzung zu setzen.§ 11Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer(1) Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligungen äußertoder Ordnung und Anstand verletzt oder versucht, die Beratungund Entscheidung der Gemeindevertretung auf sonstige Weisezu beeinflussen, kann vom Bürgermeister nach vorheriger Ermahnungaus dem Sitzungssaal verwiesen werden.(2) Der Bürgermeister kann nach vorheriger Ermahnung denZuhörerraum bei störender Unruhe räumen lassen, wenn diestörende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.§ 12Fraktionen und Zählgemeinschaften(1) Die Bildung von Fraktionen ist unverzüglich dem Bürgermeisteranzuzeigen. Jegliche Veränderungen in der Fraktionsmitgliedschaftsind von den jeweiligen Gemeindevertretern ebenfallsdem Bürgermeister anzuzeigen.(2) Die Bildung von Zählgemeinschaften zwischen Fraktionenund Einzelbewerbern sind ebenfalls unverzüglich dem Bürgermeisteranzuzeigen. Zählgemeinschaften zwischen verschiedenenFraktionen sind unzulässig.§ 13Niederschrift(1) Über jede Sitzung der Gemeindevertretung ist eine Niederschriftanzufertigen. Die Sitzungsniederschrift muss enthalten:a) Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzungb) Name der anwesenden und fehlenden Mitgliedern der Gemeindevertretungc) Name der anwesenden Verwaltungsvertreter, der geladenenSachverständigen und Gästed) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladunge) Feststellung der Beschlussfähigkeitf) Anfragen der Gemeindevertreterg) die Tagesordnungh) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenenSitzungi) den Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragssteller, dieBeschlüsse und Ergebnisse der Abstimmungenj) sonstige wesentliche Inhalte der Sitzungk) Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeitl) vom Mitwirkungsverbot betroffene Gemeindevertreter.Über die Beratung und Beschlussfassung zu nichtöffentlichenTagesordnungspunkten ist eine gesonderte Anlage zu fertigen,die der Niederschrift beizufügen ist. Personenbezogene Angabensind nur aufzunehmen, wenn sie für die Durchführung desBeschlusses erforderlich sind.(2) Die Sitzungsniederschrift ist vom Bürgermeister und vomSchriftführer zu unterzeichnen und soll innerhalb von vierzehnTagen, spätestens zur nächsten Sitzung den Mitgliedern derGemeindevertretung vorliegen.(3) Die Einsichtnahme in die Niederschriften über den öffentlichenTeil der Sitzungen der Gemeindevertretung ist den Einwohnernzu gestatten.(4) Die Sitzungsniederschrift ist in der darauf folgenden Sitzungder Gemeindevertretung zu billigen, über Einwendungen undÄnderungen ist abzustimmen.§ 14Anträge zur Geschäftsordnung(1) Ausführungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf dasVerfahren der Behandlung des Beratungsgegenstandes, nichtauf die Sache beziehen.(2) Zu den Anträgen zur Geschäftsordnung gehören insbesondere:a) Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkteb) Antrag auf Absetzen eines Tagesordnungspunktesc) Antrag auf Vertagungd) Antrag auf Übertragung in einen Ausschusse) Antrag auf Übergang zur Tagesordnungf) Antrag auf Redezeitbegrenzungg) Antrag auf Schluss der Ausspracheh) Antrag auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzungi) Antrag auf namentliche Abstimmungj) sonstige Anträge zum Abstimmungsablaufk) Antrag auf geheime Wahl.(3) Anträge zur Geschäftsordnung gehen Sachanträgen vor.Sind mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gestellt, so wirdzuerst über den Antrag abgestimmt, welcher der Weiterbehandlungam weitesten widerspricht. Bei einem Antrag auf Redezeitbegrenzunghat der Bürgermeister vor der Abstimmung die bereitsvorliegende Wortmeldung bekannt zu geben.(4) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen nur von Gemeindevertreterngestellt werden, die sich nicht bereits zur Sachegeäußert haben.§ 15Ausschusssitzungen(1) Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt sinngemäßfür die Sitzungen der Ausschüsse der Gemeindevertretung.(2) Den nicht den Ausschüssen angehörigen Mitgliedern derGemeindevertretung ist eine Abschrift der Einladung zu übersenden.(3) Die Niederschriften der Ausschüsse werden allen Mitgliedernder Gemeindevertretung zugeleitet.§ 16Datenschutz(1) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse,die im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen TätigkeitZugang zu vertraulichen Unterlagen, die personenbezogeneDaten enthalten, haben bzw. von ihnen Kenntnis erlangen, dürfensolche Daten nur zu dem jeweiligen der rechtmäßigen Aufgabenerfüllungdienenden Zweck verarbeiten oder offenbaren.Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönlicheoder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person. Hierzuzählen auch Daten, die allein oder in Kombination mit anderenDaten eine Zuordnung zu einer bestimmbaren natürlichen Personenermöglichen. Vertrauliche Unterlagen sind alle Schriftstücke,automatisierte Dateien und sonstige Datenträger, die


Nr. 07/2010 – 7 – <strong>Kleinseenlotse</strong>als solche gekennzeichnet sind oder personenbezogene Datenenthalten. Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen inZusammenhang stehende handschriftliche oder andere Notizen.(2) Eine Weitergabe von vertraulichen Unterlagen oder Mitteilungüber den Inhalt an Dritte, ausgenommen im erforderlichenUmfang bei Verhinderung an den Stellvertreter, ist nicht zulässig.Dieses gilt auch gegenüber Mitgliedern der eigenen Parteibzw. Fraktion, die nicht aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Gemeindevertretungoder dem jeweiligen zuständigen AusschussZugang zu den vertraulichen Unterlagen erhalten.(3) Vertrauliche Unterlagen sind zu vernichten bzw. zu löschen,wenn diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.Bei vertraulichen Beschlussunterlagen einschließlich allerdamit in Zusammenhang stehenden Unterlagen ist dieses regelmäßiganzunehmen, wenn die Niederschrift über die Sitzung,in der der jeweilige Tagesordnungspunkt abschließendbehandelt wurde, genehmigt ist. Alle weiteren vertraulichen Unterlagensind spätestens fünf Jahre nach Abschluss der Beratungen,bei einen Ausscheiden aus der Gemeindevertretungoder einem Ausschuss sofort,dauerhaft zu vernichten bzw. zu löschen.§ 17Auslegung/Abweichung und Änderung der Geschäftsordnung(1) Zweifelhafte Fragen über die Geschäftsordnung im Einzelfallentscheidet der Bürgermeister. Er kann sich mit seinen Stellvertreternberaten.(2) Von der Geschäftsordnung kann im Einzelnen abgewichenwerden, wenn kein Gemeindevertreter widerspricht und keineanderen rechtlichen Bestimmungen dem entgegenstehen.(3) Änderungen dieser Geschäftsordnung sind mit einfacherMehrheit möglich.§ 18Inkrafttreten(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachungin Kraft.Soweit in dieser Satzung Bezeichnungen, die für Frauen undMänner gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden,gelten diese Bezeichnungen für Frauen in der weiblichenSprachform.Wustrow, den 10.06.2010Heiko KruseBürgermeisterÖffentliche Sitzung des Ortsrates StrasenAm Mittwoch, dem 07.07.2010 findet um 19.00 Uhr in der FeuerwehrStrasen eine öffentliche Ortsratssitzung statt.Tagesordnung1. Bericht der Ortsratsvorsitzenden2. EinwohnerfragestundeKarina ZellOrtsratsvorsitzendeGemeinde WustrowDer BürgermeisterBekanntmachungÖffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes derSatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB der GemeindeWustrow für den Ortsteil GrünplanDer von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wustrow am10.06.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte geänderteEntwurf der o.g. Satzung und die Begründung dazu liegenvom 12.07.2010 bis 13.08.2010während folgender Zeiten im <strong>Amt</strong> Mecklenburgische Kleinseenplatte,17252 Mirow, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, am Empfang,zu jedermann Einsicht öffentlich aus:Mo., Mi., Do. 7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 UhrDi.7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 UhrFr.7.00 - 12.00 Uhr.Die Änderungen beziehen sich auf geringfügige Erweiterungendes Geltungsbereiches der Satzung- Teilflächen an der Straße nach Mirow- Teilflächen am Friedhof.Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenkenund Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während derDienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.Wustrow, den 21.06.2010Heiko KruseBürgermeisterStadt MirowDer BürgermeisterBekanntmachungÖffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes derErgänzungssatzung der Stadt Mirow nach § 34 Abs. 4Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Sandberg“Der von der Stadtvertretung Mirow am 14.06.2010 gebilligteund zur Auslegung bestimmte geänderte Entwurf der o. g. Satzungund die Begründung dazu liegenvom 12.07.2010 bis zum 13.08.2010während folgender Zeiten im <strong>Amt</strong> Mecklenburgische Kleinseenplatte,17252 Mirow, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, am Empfang,zu jedermann Einsicht öffentlich aus:Mo., Mi., Do.Di.Fr.7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr7.00 - 12.00 Uhr.Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenkenund Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während derDienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.Mirow, den 22.06.2010SchmettauBürgermeisterGemeinde WustrowDer BürgermeisterBekanntmachungBebauungsplan Nr.1/94 - „Wohnbaustandort Wustrow“der Gemeinde Wustrow- 1. ÄnderungDie Gemeindevertretung Wustrow hat in ihrer Sitzung am10.06.2010 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 1/94 - „WohnbaustandortWustrow“ zu ändern.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 a imbeschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfungnach § 2 Abs. 4.Der Geltungsbereich des B-Planes befindet sich beidseitig derStraße Am Turmbusch.


<strong>Kleinseenlotse</strong> – 8 – Nr. 07/2010Planungsziel ist die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichesin Richtung Turmbusch. Die Verkehrsfläche zwischenbzw. hinter den Baugrundstücken soll entfallen und die Baugrenzesoll durchgängig dargestellt werden.Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeitnach § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Die Öffentlichkeit kannsich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichenAuswirkungen der Planung im <strong>Amt</strong> MecklenburgischeKleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24, Zi. 107, währendder Öffnungszeiten unterrichten.Wustrow, den 24.06.2010Heiko KruseBürgermeisterSchlosses, am 25. Juli 2010 im Schlosspark von Ludwigslustund am 27. Juli 2010 vor dem Schloss in Mirow. Das Abschlusskonzertsteht am 1. August 2010 im Fürstenhof in Wismar aufdem Programm. Unterhaltsame wie anspruchsvolle Klassik mitbeliebten Melodien aus Oper, Konzert und Film und eine lockereModeration durch den Generalmusikdirektor Matthias Foremnymachen die Konzerte an idyllischen Orten im sommerlichenMecklenburg zu einem Erlebnis für die ganze Familie.Generalmusikdirektor Matthias Foremny, der seit mehrerenJahren die „MeckProms“-Konzerte seiner Staatskapelle dirigiert,sieht die potentiellen Zuhörer sowohl unter den Einheimischenwie auch unter den Touristen. Er möchte jeden erreichen, der„Lust und Laune hat, den Sommer mit Kultur zu verbinden“.Dieses Konzept hat sich bewährt - die „MeckProms“ werden inder Presse als „echte Marke“ (so in der Zeitschrift „Das Orchester“)gewürdigt, und das Publikum fordert durchaus mal eineStunde lang Zugaben.MeckProms on tour:Dienstag, 27. Juli 2010, 20.00 Uhr · Mirow, SchlossInformation aus der <strong>Amt</strong>sverwaltungIn der Kasse des <strong>Amt</strong>es Mecklenburgische Kleinseenplatte bestehtjetzt die Möglichkeit, per EC-Karte die Bezahlung ab einemWert von 10,00 Euro vorzunehmen.Karten zu den Konzerten gibt es an ausgesuchten Vorverkaufsstellenvor Ort oder direkt über das Mecklenburgische StaatstheaterSchwerin zum Preis von 15 Euro zzgl. Vorverkaufsgebühr- Kinder bis 14 Jahre frei.Mecklenburgisches Staatstheater SchwerinKartentelefon: 0385/5300-123; kasse@theater-schwerin.deVorverkaufstelleMirow: Tourist-Information Mirow, Tel.: 039833/27567Veranstaltungskalender Juli 201002. - 04. Juli <strong>Wesenberg</strong>, Markt Burgfest09. Juli, 19 Uhr <strong>Wesenberg</strong>,Strandrestaurant„Weißer See“ Livemusik am Grill16. - 18. Juli Wustrow Dorffest16. - 18. Juli Röbel Seefest23./24. Juli Priepert Havelfest23. Juli, 19 Uhr <strong>Wesenberg</strong>,Strandrestaurant„Weißer See“ Livemusik am Grill27. Juli, 20 Uhr Schlossinsel Mirow Konzert derMecklenburgischenStaatskapelle30.07 - 01.08 Schlossinsel Mirow InselfestSechs Sommerkonzerte der„MeckProms on tour 2010“Die traditionsreiche Mecklenburgische Staatskapelle Schwerinspielt in diesem Sommer insgesamt sechs Konzerte der „Meck-Proms 2010“ an ausgewählt schönen Orten in Mecklenburg-Vorpommern. Die Open-Air-Konzerte in den landeseigenenSchlössern und Gärten von Schwerin, Ludwigslust, Güstrowund Mirow sind ebenso wie das Konzert im Fürstenhof Wismarseit Jahren Tradition und konnten im vergangenen Jahr mit insgesamt10.000 Besuchern einen Rekord verbuchen. Seit demletztem Sommer bildet auch Schloss Bothmer bei Klütz eineSpielstätte für die Musikerinnen und Musiker der traditionsreichenMecklenburgischen Staatskapelle, immerhin das drittältestedeutsche Orchester.Nach dem Eröffnungskonzert am 13. Juli auf der Freilichtbühneim Schweriner Schlossgarten spielt die Staatskapelle am 18.Juli im Schlosspark Bothmer, am 20. Juli im Hof des GüstrowerMecklenburgisches Staatstheater SchwerinDie Mecklenburgische Staatskapelle Schwerin mit den „Meck-Proms“ auf SchlössertourFoto: Silke Winkler


Nr. 07/2010 – 9 – <strong>Kleinseenlotse</strong>ImpressumDas amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich mit einerAuflagenhöhe von 5.105 Exemplaren und wird kostenlos an alle Haushalteim <strong>Amt</strong>sbereich Mecklenburgische Kleinseenplatte verteilt. Einzelexemplareliegen in der <strong>Amt</strong>sverwaltung aus.Ein Abonnement ist gegen Entgelt über den Verlag möglich.Herausgeber: <strong>Amt</strong> Mecklenburgische Kleinseenplatte,Rudolf-Breitscheid-Straße 24in 17252 MirowVerantwortlich für den amtlichen Teil:Leitende Verwaltungsbeamtin Karola Kahl,Tel.: 039833/28013, Fax: 039833/28032,mail: kahl@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.deSatz und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG,Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,Tel. 039931/5790, Fax 039931/57930,http://www.wittich.de, mail: info@wittich-sietow.deVerantwortlich für den nichtamtlichen und den Anzeigenteil:Geschäftsführer H.-J. GroßDie Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichtenFotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltungliegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicherGenehmigung des Urhebers.Pausenstar mit EDEKAAm 8. Juni fand an der Grundschule Mirow „Regenbogen“ dieAktion „Der Pausenstar von EDEKA“ statt. Beide 3. Klassenkonnten ihr Wissen, ihren Geschmacks- und Tastsinn unter Beweisstellen. 2 geschulte Beraterinnen vom Fruchtkontor kamenzu uns in die Schule. Unterstützt wurden sie durch Herrn Schulzvom EDEKA in Mirow. Er spendierte auch das Obst und Gemüsefür diesen Tag. Nachdem wir uns alle einen Obst- oderGemüsenamen gegeben hatten, war unser Wissen gefragt.Aussagen zum Ost und Gemüse sortierten wir nach richtig oderfalsch. Das fanden wir leicht. Kniffliger gestaltete sich das Erkennenvon Obst und Gemüse in den Fühlboxen. Rettich undGurke kann man ohne Augen schwer unterscheiden. ZumSchluss halfen unsere Lehrerinnen. Im 3. Teil durften wir zukleinen Köchen werden. Manche Eltern hätten wahrlich gestaunt,wie gut wir Obst und Gemüse verarbeiteten. Geschicktarbeiteten wir an der Herstellung von Obst- und Gemüsespießen.2 von uns fertigten mit Herrn Schulz leckere Dips an.Schnell deckten wir eine Tafel und fanden uns zur Verkostungzusammen. Allen mundete es hervorragend. Damit wir diesenschönen Vormittag nicht so bald vergessen, bekamen wir nocheine Obstdose und ein Kinderkochbuch geschenkt.Danke nochmals an alle, die uns dies ermöglicht haben.Grundschüler Klasse 3a/3b


<strong>Kleinseenlotse</strong> – 10 – Nr. 07/2010


Nr. 07/2010 – 11 – <strong>Kleinseenlotse</strong>Der Wasser- und Bodenverband„Obere Havel/Obere Tollense“ informiert:Unterhaltungsarbeiten an den GewässernII. OrdnungIm Zeitraum Mitte Juli bis Ende November 2010 führt derWasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnungdurch.Der Unterhaltungsablauf richtet sich im Wesentlichen nachden Baufreiheiten auf den landwirtschaftlichen Flächen imTerritorium.Auf der Grundlage des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern,§§ 60 und 66 wird in diesem Zusammenhangnoch einmal auf die Duldungspflichten der Eigentümerhingewiesen.Den ausführenden Firmen ist freier Zugang zu den Gräbenzu gewährleisten. Weiterhin sind Zäune, Begrenzungenund andere Hindernisse für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereichzu entfernen.A. KlothGeschäftsführerinEin Wochenende der Gegensätzemit Kinderfest und Besucheines SeniorenheimesDas Wochenende am 05. und 06. Juni 2010 war durch zweiVeranstaltungen des Hundesportvereines Mirow e. V. gekennzeichnet.Am Sonnabend nahmen wir traditionsgemäß am Kinderfestauf der Mirower Schlossinsel teil und am Sonntag begingenwir den 1. Tag des Hundes im Seniorenheim „AmStadtpark“ in Mirow.Wie jedes Jahr fand am ersten Wochenende im Juni das Kinderfestauf der Schlossinsel in Mirow statt. Diesmal stand esunter dem Motto Ritterfest. Da gab es auf den ersten Blick nichtviel für uns Hundesportler zu tun, trotzdem wollten wir auch diesesJahr wieder zur Gestaltung des Kindertages beitragen. Somitentsandten wir zwei Ritter mit ihren Hunden, die am Eingang,dem Tor zur Ritterburg, Wache hielten. Für unsere Hundewar es ein aufregender Tag, denn bei dem warmen Wetter wurdensie von vielen fremden kleinen und großen Gästen bewundertund gestreichelt.Am Sonntag, dem 06. Juni 2010 fand der 1. Tag des Hundesstatt.Der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) bewarb sichim Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbs der Initiative„Deutschland - Land der Ideen“ und der Deutschen Bank unterder Schirmherrschaft des ehemaligen Bundespräsidenten HorstKöhler mit dem Konzept des Tages des Hundes. Bei dem Wettbewerbwurden 365 „Orte“ gesucht, an den Ideen entstehenund umgesetzt werden. Der VDH konnte unter 2.200 eingereichtenIdeen mit seinem Konzept überzeugen und führte nunbundesweit am 06. Juni 2010 den Tag des Hundes durch.Dieser Tag sollte von den Hundevereinen genutzt werden, umdie Arbeit des Vereines der Öffentlichkeit vorzustellen, die Arbeitmit dem Hund zu zeigen und Kontakte zu knüpfen.http://www.tag-des-hundes.de/impressum.htmlAuch der HSV Mirow e. V. wollte an diesem Tag etwas Besonderesmachen. Also besuchten wir mit einigen Hunden das Seniorenheim„Am Stadtpark“ in Mirow, um den Bewohnern unsereHunde vorzustellen, etwas von unserer Hundearbeit zuzeigen und ihnen die Gelegenheit zu geben, Zeit mit den Hundenzu verbringen. Am Sonntag Morgen warteten die Bewohnerdes Seniorenheims bereits mit Spannung auf uns, das guteWetter bot die Gelegenheit, die Veranstaltung im Park des Seniorenheimesstattfinden zu lassen. Zu erst stellten wir einigeHunderassen vor und zeigten einige Übungen aus dem Bereichder Unterordnung, dazu gehörten Kommandos wie „Sitz“,„Platz“, „Bleib“ und „Komm“. Obwohl wir uns in fremder Umgebungbefanden und unsere Hunde das große Publikum nichtgewohnt waren, zeigten sie eine tolle Leistung. Danach hattenwir noch einige Agilitygeräte mitgebracht. Die Hunde liefendurch den Slalom, den Tunnel, sprangen über Hürden unddurch Ringe. Zum Schluss konnten die Bewohner dann unsereHunde streicheln und ihnen Leckerli zur Belohnung für ihre Vorstellunggeben. Der Tag war ein Erfolg für Hund und Mensch.Wir bedanken uns an dieser Stelle bei dem Leiter des SeniorenheimesHerrn Leßmöllmann, dass wir die Gelegenheit hatten,den Tag bei ihm zu verbringen.Sportfreunde Mirko Jahn und Holger Bednarz mit Cosmo undAtze vom Mirower Seeufer

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