<strong>Kleinseenlotse</strong> – 2 – Nr. 07/2010Der Mirower Johanniter-Jugendtreff stellt sich vorSeit dem 1. März.1993 bietet der Johanniter-Jugendtreff inMirow zahlreichen Jugendlichen zwischen 7 und 27 Jahren Gelegenheit,ihren Schul- oder Berufsalltag hinter sich zu lassenund gemeinsam mit ihren Freunden auszuspannen, zu spielenoder sich zu unterhalten. Im Jahr 2007 hat der Jugendtreff seinenSitz in den Leussower Weg 9a verlagert. Von Montag bisFreitag können die Kinder und Jugendlichen in der Zeit von 16Uhr bis 19 Uhr die Einrichtung besuchen. Zu besonderen Anlässenmacht der Jugendtreff auch am Samstag oder Sonntag seinePforten auf. Rund 20 Jugendliche nehmen das Angebot zurzeitregelmäßig wahr.Seit 1995 ist Beate Zernke die gute Seele des Jugendtreffs. Sieist für die jungen Besucher zugleich Vertrauensperson, guteFreundin und Ratgeberin: Die Jugendsozialarbeiterin betreutdie Kinder und Jugendlichen, gibt Hilfen und Anregungen zumBesonders gern beschäftigen sich die jungen Leute mit Billardspielen, Tischtennis oder Fernsehen. Viele von ihnen messenihr Können an der Spielkonsole oder spielen zusammen Gesellschaftsspiele.Neben diesen täglichen Angeboten gibt es viele besondereEvents: Da sind zum Beispiel die Fußballwettkämpfe und dieAbsicherung vor unbefugten “Eindringlingen” bei dem alljährlichenKammerkonzert auf der Schlossinsel. Regelmäßig nehmendie jungen Mirower auch an den Johanniter-Sommerlagernfür Kinder und Jugendliche teil. Ein echtes Highlight ist jedochdie Teilnahme am jährlichen Volleyballturnier der BundespolizeiNeustrelitz: Darauf sind die Jugendlichen sehr stolz und trainierensehr fleißig im Vorfeld des sportlichen Großereignisses.Ausgleich unterschiedlichster Belastungen in Schule, Berufoder Familie, zur sozialen Integration, zur sinnvollen Freizeitgestaltungund zur Berufsorientierung. Kurzum: Beate Zernke motiviertihre Schützlinge und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite,wenn es zum Beispiel in der Schule oder privat nicht ganz soläuft, wie die Jugendlichen es sich wünschen.Neben dem Austausch und der spielerischen Interaktion stehenim Johanniter-Jugendtreff vor allem die Vermittlung von Grundwertenim Umgang mit den Mitmenschen auf dem Programm.Die jungen Besucher lernen im täglichen Miteinander, Konfliktegewaltfrei auszutragen und die eigenen Fähigkeiten undSchwächen einzuschätzen. Die Gemeinschaft stärkt das Selbstbewusstseinder jungen Menschen: Sie erfahren, was es heißt,Dinge gemeinsam zu schaffen, die Hilfe der anderen Besucheranzunehmen und sich zu ergänzen. Dazu gehört auch, die persönlicheNähe oder Distanz des Mitmenschen zu respektieren.Nicht zuletzt geht es darum, den Jugendlichen mit viel Einfühlungsvermögenund geeigneten Hilfestellungen den Zugang zurErwachsenenwelt zu erleichtern.
Nr. 07/2010 – 3 – <strong>Kleinseenlotse</strong>Geschäftsordnung des <strong>Amt</strong>esMecklenburgische Kleinseenplatte§ 1Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses(1) Der <strong>Amt</strong>sausschuss wird vom <strong>Amt</strong>svorsteher einberufen, sooft es die Geschäftslage erfordert.(2) Die Ladungsfrist für die ordentliche Sitzung beträgt siebenTage, für Dringlichkeitssitzungen drei Tage. Die Dringlichkeit istin der Einladung zu begründen.§ 2Teilnahme(1) Wer aus wichtigen Gründen an einer Sitzung nicht teilnehmenkann, verspätet kommt oder eine Sitzung vorzeitig verlassenmuss, hat dies dem <strong>Amt</strong>svorsteher mitzuteilen.(2) Verwaltungsangehörige/Mitarbeiter der Verwaltung nehmenauf Weisung des <strong>Amt</strong>svorstehers an den Sitzungen teil. Ihnenkann er das Wort erteilen.(3) Sachverständige können mit Zustimmung des <strong>Amt</strong>sausschussesberatend teilnehmen.(4) Mitglieder von Ausschüssen können als Zuhörer an dennicht öffentlichen Beratungen des <strong>Amt</strong>sausschusses in Angelegenheitenteilnehmen, bei denen sie vorher beratend mitgewirkthaben.§ 3Medien(1) Die Vertreter der Medien sind zu öffentlichen Sitzungen des<strong>Amt</strong>sausschusses einzuladen.Die Einladung enthält Ort, Tag und Stunde der Sitzung und dieTagesordnung. Vertreter der Medien können Beschlussvorlagenund Anträge für die Beratungspunkte erhalten, die in der öffentlichenSitzung behandelt werden.(2) Vertretern der Medien sind besondere Plätze zuzuweisen.§ 4Beschlussvorlagen und Anträge(1) Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werdensollen, müssen dem <strong>Amt</strong>svorsteher spätestens zwei Wochenvor der Sitzung des <strong>Amt</strong>sausschusses in schriftlicher Form vorgelegtwerden. Dies gilt nicht für Angelegenheiten, die sich inder Ausschussberatung befinden.(2) Die Anträge sind schriftlich in kurzer und klarer Form abzufassen.Sie sind zu begründen.(3) In den Beschlussvorlagen und deren Erläuterungen sindpersonbezogene Angaben nur dann aufzunehmen, wenn sie fürdie Vorbereitung der Sitzung und die Entscheidung erforderlichsind.§ 5Tagesordnung(1) Die Tagesordnung muss über die anstehenden Beratungspunktehinreichend Aufschluss geben, personenbezogene Datendürfen grundsätzlich nicht enthalten sein. Soweit diese nachder Hauptsatzung in nicht öffentlicher Sitzung behandelt werdensoll, sind sie in der Tagesordnung als nicht öffentliche Tagesordnungspunktezu bezeichnen. Die Beratungspunkte sind sozu umschreiben, dass dadurch die Nichtöffentlichkeit gewahrtbleibt.(2) Der <strong>Amt</strong>sausschuss kann vor Abwicklung der Tagesordnungmit Zustimmung der Mehrheit aller <strong>Amt</strong>sausschussmitgliederdie Tagesordnung um besonders dringende Angelegenheitenerweitern, die keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung dulden.Mit einfacher Mehrheit können Angelegenheiten, die nochnicht beschlussreif sind, von der Tagesordnung abgesetzt oderkann die Reihenfolge der Tagesordnung geändert werden. Tagesordnungspunkte,die von einem <strong>Amt</strong>sausschussmitgliedoder dem <strong>Amt</strong>svorsteher beantragt worden sind, können nichtgegen den Willen der Antragsteller von der Tagesordnung abgesetztwerden.§ 6Sitzungsablauf(1) Die Sitzungen des <strong>Amt</strong>sausschusses sind grundsätzlich infolgender Reihenfolge durchzuführen:a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeitder Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeitb) Einwohnerfragestundec) Änderungsanträge zur Tagesordnungd) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenenSitzung des <strong>Amt</strong>sausschussese) Bericht des <strong>Amt</strong>svorstehers über wichtige Angelegenheitendes <strong>Amt</strong>esf) Abwicklung der Tagesordnungspunkteg) Schließen der Sitzung.(2) Die Sitzungen sollen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden,sofern keine dringenden oder nur einzelne Angelegenheitennoch auf der Tagesordnung stehen.§ 7Worterteilung(1) Mitglieder des <strong>Amt</strong>sausschusses, die zur Sache sprechenwollen, haben sich beim <strong>Amt</strong>svorsteher durch Handzeichen zuWort zu melden.(2) Der <strong>Amt</strong>svorsteher erteilt das Wort nach der Reihenfolge derWortmeldungen, soweit nicht mit Zustimmung der Redeberechtigtenhiervon abgewichen wird. Jeder darf nur zweimal zur Sacheeines Tagesordnungspunktes sprechen.(3) Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen unddarf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tagesordnungbeziehen. Diese Wortmeldung hat durch Anheben beiderHände zu erfolgen. Es darf dadurch kein Sprecher unterbrochenwerden.(4) Das Wort zur persönlichen Bemerkung ist erst nach Schlussder Beratung zu erteilen.Persönliche Bemerkungen dürfen nur eigene Ausführungenrichtigstellen und persönliche Angriffe abwehren, die währendder Beratung gegen den Sprecher erfolgen. Die Redezeit beträgthöchstens drei Minuten.(5) Bei der Behandlung von Anträgen oder Beschlussvorlagenist auf Verlangen erst dem Einbringer das Wort zu erteilen.§ 8Ablauf der Abstimmung(1) Über Anträge wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Verlangenist vor der Abstimmung der Antrag zu verlesen. Der<strong>Amt</strong>svorsteher stellt fest, ob die Mehrheit erreicht ist. Bei Satzungenund Wahlen stellt er die Anzahl der Mitglieder fest, diea) dem Antrag zustimmenb) den Antrag ablehnen oderc) sich der Stimme enthaltenund gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt.Wird das Abstimmungsergebnis angezweifelt, so muss die Abstimmungvor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunkteswiederholt werden.(2) Liegen zu den Tagesordnungspunkten Änderungs- und Ergänzungsanträgevor, wird zuerst über den abgestimmt, der vondem Antrag am weitesten abweicht. Bei Änderungs- und Ergänzungsanträgenmit finanziellen Auswirkungen habe diese denVorrang. In Zweifelsfällen entscheidet über die Einordnung dieserAnträge der <strong>Amt</strong>svorsteher.(3) Auf Antrag ist über einzelne Teile der Vorlage bzw. des Antragesgesondert abzustimmen.Ein solcher Antrag bedarf der einfachen Mehrheit. Über die Vorlagebzw. den Antrag ist anschließend insgesamt zu beschließen.§ 9Wahlen(1) Wahlen, für die keine sonstigen gesetzlichen Bestimmungenbestehen, erfolgen nach dem Mehrheitswahlrecht. Gewählt ist,wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidetdas Los, welches durch den <strong>Amt</strong>svorsteher zu ziehen ist.(2) Bei den Wahlen werden aus der Mitte des <strong>Amt</strong>sausschussesdrei Stimmzähler bestimmt.