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3473_Kleinseenlotse_2610_Umb:Musterstadt Wesenberg - Amt ...

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Nr. 07/2010 – 7 – <strong>Kleinseenlotse</strong>als solche gekennzeichnet sind oder personenbezogene Datenenthalten. Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen inZusammenhang stehende handschriftliche oder andere Notizen.(2) Eine Weitergabe von vertraulichen Unterlagen oder Mitteilungüber den Inhalt an Dritte, ausgenommen im erforderlichenUmfang bei Verhinderung an den Stellvertreter, ist nicht zulässig.Dieses gilt auch gegenüber Mitgliedern der eigenen Parteibzw. Fraktion, die nicht aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Gemeindevertretungoder dem jeweiligen zuständigen AusschussZugang zu den vertraulichen Unterlagen erhalten.(3) Vertrauliche Unterlagen sind zu vernichten bzw. zu löschen,wenn diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.Bei vertraulichen Beschlussunterlagen einschließlich allerdamit in Zusammenhang stehenden Unterlagen ist dieses regelmäßiganzunehmen, wenn die Niederschrift über die Sitzung,in der der jeweilige Tagesordnungspunkt abschließendbehandelt wurde, genehmigt ist. Alle weiteren vertraulichen Unterlagensind spätestens fünf Jahre nach Abschluss der Beratungen,bei einen Ausscheiden aus der Gemeindevertretungoder einem Ausschuss sofort,dauerhaft zu vernichten bzw. zu löschen.§ 17Auslegung/Abweichung und Änderung der Geschäftsordnung(1) Zweifelhafte Fragen über die Geschäftsordnung im Einzelfallentscheidet der Bürgermeister. Er kann sich mit seinen Stellvertreternberaten.(2) Von der Geschäftsordnung kann im Einzelnen abgewichenwerden, wenn kein Gemeindevertreter widerspricht und keineanderen rechtlichen Bestimmungen dem entgegenstehen.(3) Änderungen dieser Geschäftsordnung sind mit einfacherMehrheit möglich.§ 18Inkrafttreten(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachungin Kraft.Soweit in dieser Satzung Bezeichnungen, die für Frauen undMänner gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden,gelten diese Bezeichnungen für Frauen in der weiblichenSprachform.Wustrow, den 10.06.2010Heiko KruseBürgermeisterÖffentliche Sitzung des Ortsrates StrasenAm Mittwoch, dem 07.07.2010 findet um 19.00 Uhr in der FeuerwehrStrasen eine öffentliche Ortsratssitzung statt.Tagesordnung1. Bericht der Ortsratsvorsitzenden2. EinwohnerfragestundeKarina ZellOrtsratsvorsitzendeGemeinde WustrowDer BürgermeisterBekanntmachungÖffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes derSatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB der GemeindeWustrow für den Ortsteil GrünplanDer von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wustrow am10.06.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte geänderteEntwurf der o.g. Satzung und die Begründung dazu liegenvom 12.07.2010 bis 13.08.2010während folgender Zeiten im <strong>Amt</strong> Mecklenburgische Kleinseenplatte,17252 Mirow, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, am Empfang,zu jedermann Einsicht öffentlich aus:Mo., Mi., Do. 7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 UhrDi.7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 UhrFr.7.00 - 12.00 Uhr.Die Änderungen beziehen sich auf geringfügige Erweiterungendes Geltungsbereiches der Satzung- Teilflächen an der Straße nach Mirow- Teilflächen am Friedhof.Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenkenund Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während derDienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.Wustrow, den 21.06.2010Heiko KruseBürgermeisterStadt MirowDer BürgermeisterBekanntmachungÖffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes derErgänzungssatzung der Stadt Mirow nach § 34 Abs. 4Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Sandberg“Der von der Stadtvertretung Mirow am 14.06.2010 gebilligteund zur Auslegung bestimmte geänderte Entwurf der o. g. Satzungund die Begründung dazu liegenvom 12.07.2010 bis zum 13.08.2010während folgender Zeiten im <strong>Amt</strong> Mecklenburgische Kleinseenplatte,17252 Mirow, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, am Empfang,zu jedermann Einsicht öffentlich aus:Mo., Mi., Do.Di.Fr.7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr7.00 - 12.00 Uhr.Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenkenund Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während derDienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.Mirow, den 22.06.2010SchmettauBürgermeisterGemeinde WustrowDer BürgermeisterBekanntmachungBebauungsplan Nr.1/94 - „Wohnbaustandort Wustrow“der Gemeinde Wustrow- 1. ÄnderungDie Gemeindevertretung Wustrow hat in ihrer Sitzung am10.06.2010 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 1/94 - „WohnbaustandortWustrow“ zu ändern.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 a imbeschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfungnach § 2 Abs. 4.Der Geltungsbereich des B-Planes befindet sich beidseitig derStraße Am Turmbusch.

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