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4 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Anhalt-Bitterfeld ––––––––––––––––––––––––––––––––––– 18. November 2011<br />
Nahezu einstimmig beschloss<br />
dies <strong>de</strong>r Kreistag in seiner Sitzung<br />
am 27. Oktober in <strong>de</strong>r Köthener<br />
Kreisverwaltung. Damit<br />
erhalten Grundstückseigentümer<br />
von Kleingartenanlagen<br />
keine Restmüllbehälter. Die<br />
Entgeltpflicht entfällt und das<br />
rückwirkend zum 01.01.2011.<br />
Ursprünglich sah die neue, für<br />
<strong>de</strong>n ganzen Landkreis gelten<strong>de</strong><br />
Abfallatzung vor, dass auch<br />
Kleingartenanlagen <strong>de</strong>m Anschluss-<br />
und Benutzungszwang<br />
und damit <strong>de</strong>r Entgeltpflicht<br />
unterliegen, und zwar vonApril<br />
bis September eines Jahres. Das<br />
geschah erstmals in unserem<br />
Landkreis und war ein Ergebnis<br />
<strong>de</strong>r gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Vereinheitlichung <strong>de</strong>r Abfallentsorgung<br />
in Anhalt-Bitterfeld,<br />
die bis En<strong>de</strong> 2010 in <strong>de</strong>n<br />
Gebieten <strong>de</strong>r Altkreise Köthen,<br />
Bitterfeld und Anhalt-Zerbst<br />
unterschiedlich gehandhabt<br />
wur<strong>de</strong>. Dieser Anschluss- und<br />
Benutzungszwang ist abfallrechtlich<br />
legitim, aber abwägungsbedürftig<br />
in Hinblick<br />
auf die Angemessenheit <strong>de</strong>r<br />
eingeplanten zu entsorgen<strong>de</strong>n<br />
Restmüllmengen und <strong>de</strong>r dafür<br />
geplanten Kosten. Die nun erfolgte<br />
Korrektur basiert auf <strong>de</strong>n<br />
Erkenntnissen <strong>de</strong>r ersten Gartensaison.<br />
Die Erfahrungen, vor<br />
allem aus <strong>de</strong>m Zerbster Raum,<br />
führten zu <strong>de</strong>r Einschätzung,<br />
dass bei <strong>de</strong>r Erreichbarkeit und<br />
damit bei <strong>de</strong>r regelmäßigen Sicherstellung<br />
<strong>de</strong>r Entsorgung <strong>de</strong>r<br />
Anfallstellen Schwierigkeiten<br />
auftraten, die dazu führten, dass<br />
die vorgegebene Leistung nicht<br />
mit <strong>de</strong>n dafür eingeplanten Kosten<br />
erreichbar war. Diese und<br />
weitere Grün<strong>de</strong> mehr waren<br />
ausschlaggebend dafür,dass die<br />
Kreisverwaltung vorschlug, <strong>de</strong>n<br />
Anschluss- und Benutzungszwang<br />
und damit die Entgeltpflicht<br />
aufzuheben, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
Kreistag mit großer Mehrheit<br />
nachkam.<br />
40. Tagung <strong>de</strong>s Kreistages Anhalt-Bitterfeld<br />
Anschluss- und Benutzungszwang für<br />
Kleingartengrundstücke aufgehoben<br />
Im weiteren Verlauf <strong>de</strong>r Tagung<br />
fasste <strong>de</strong>r Kreistag folgen<strong>de</strong> Beschlüsse:<br />
Verschmelzung<br />
Der Kreistag ermächtigte<br />
Landrat Uwe Schulze, die<br />
Verschmelzung <strong>de</strong>r Deponie<br />
Köthen GmbH mit <strong>de</strong>r Anhalt<br />
Bitterfel<strong>de</strong>r Kreiswerke GmbH<br />
(ABIKW) vorzubereiten. Die<br />
Deponie Köthen GmbH ist eine<br />
Eigengesellschaft <strong>de</strong>s Landkreises.<br />
Deren Zweck war <strong>de</strong>r<br />
Betrieb <strong>de</strong>r Deponie „Scherbelberg“<br />
in Köthen einschließlich<br />
<strong>de</strong>ren Rekultivierung, Sanierung<br />
und Nachsorge. Nach <strong>de</strong>r<br />
Schließung <strong>de</strong>r Deponie im<br />
Jahr 2005 wur<strong>de</strong> die Sanierung<br />
im Oktober dieses Jahres (das<br />
Mitteilungsblatt berichtete)<br />
abgeschlossen. Damit hat die<br />
Gesellschaft ihren Zweck erfüllt.<br />
Im Zuge <strong>de</strong>r Straffung und<br />
Neuorganisation <strong>de</strong>r Abfallwirtschaft<br />
in Anhalt-Bitterfeld ist<br />
die Verschmelzung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />
Eigengesellschaften <strong>de</strong>s Kreises<br />
im Wege <strong>de</strong>r Aufnahme durch<br />
Übertragung <strong>de</strong>s Vermögens<br />
<strong>de</strong>r Deponie Köthen GmbH an<br />
die ABIKW <strong>de</strong>r nächste Schritt.<br />
Durch Nutzung vonSynergieeffekten<br />
<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Gesellschaften<br />
sowie <strong>de</strong>r Verschlankung<br />
ihrer organisatorischen Tätigkeiten<br />
sind Kosteneinsparungen<br />
erzielbar.<br />
Satzung für ermäßigte Tarife<br />
im Ausbildungsverkehr<br />
Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Kreistages<br />
votierten einstimmig für<br />
die vorgeschlagene Satzung.<br />
Verkehrsunternehmen, die im<br />
Schülerverkehr rabattierte Zeitfahrausweise<br />
ausreichen, erhalten<br />
einen finanziellen Ausgleich,<br />
<strong>de</strong>r bis 2010 direkt vom<br />
Land Sachsen-Anhalt an die<br />
Unternehmen geleistet wur<strong>de</strong>.<br />
Per Gesetzesän<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong><br />
diese Aufgabe ab diesem Jahr<br />
<strong>de</strong>n Landkreisen übertragen.<br />
Die erhalten nunmehr eine gesetzlich<br />
feststehen<strong>de</strong> finanzielle<br />
Zuwendung, die jedoch nur<br />
dann geleistet wird, wenn <strong>de</strong>r<br />
Landkreis eine Rechtsgrundlage<br />
schafft, die „eine offene, transparente<br />
und diskriminierungsfreie“<br />
Ausreichung <strong>de</strong>r Mittel<br />
gewährleistet. Die nunmehr<br />
beschlossene Satzung ist diese<br />
Rechtsgrundlage. Zunächst für<br />
die Jahre 2011 bis 2013 erhält<br />
<strong>de</strong>r Landkreis für diesen Zweck<br />
1.887.900 Euro vom Land. Die<br />
beauftragten Verkehrsunternehmen<br />
erhalten dann nach Antragstellung<br />
und Bewilligung vom<br />
Landkreis <strong>de</strong>n Ausgleichsbetrag<br />
in vier Raten.<br />
Überplanmäßige <strong>Ausgabe</strong><br />
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld<br />
muss für die Umlage zur Haftpflichtversicherung<br />
<strong>de</strong>s Krankenhauses<br />
Köthen mehr Geld<br />
als geplant aufwen<strong>de</strong>n. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>r steigen<strong>de</strong>n Kosten im<br />
Heilwesen hat sich die Umlagequote<br />
erhöht. Die daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />
Mehrkosten belaufen<br />
sich auf 143.308.72 Euro, wovon<br />
33.970, 79 Euro aus <strong>de</strong>m<br />
Deckungsring „Steuern, Versicherungen,<br />
Scha<strong>de</strong>nsfälle“<br />
abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n können. Es<br />
verbleibt ein überplanmäßiger<br />
Mittelbedarf in Höhe von<br />
109.337,93 Euro. Das Krankenhaus<br />
Köthen war bis 2007<br />
als Einrichtung <strong>de</strong>s Kreises<br />
beim Kommunalen Scha<strong>de</strong>nsausgleich<br />
haftpflichtversichert.<br />
Auch nach <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>s<br />
Krankenhauses müssen weiter<br />
Umlagebeiträge entrichtet wer<strong>de</strong>n,<br />
da Scha<strong>de</strong>nsfälle aus <strong>de</strong>n<br />
Jahren <strong>de</strong>r Mitgliedschaft bis<br />
zu <strong>de</strong>ren Abschluss bearbeitet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Satzungsän<strong>de</strong>rungen Jobcenter<br />
Die Kommunale Anstalt <strong>de</strong>s<br />
öffentlichen Rechts für Beschäftigung<br />
und Arbeit <strong>de</strong>s<br />
Landkreises Anhalt-Bitterfeld<br />
(KomBA-ABI), kurz Jobcenter<br />
genannt, ist seit Januar diesen<br />
Jahres kein Bestandteil mehr<br />
<strong>de</strong>r Kreisverwaltung, son<strong>de</strong>rn<br />
eine Anstalt öffentlichen Rechts<br />
(AöR). Die bisherigen Erfahrungen<br />
machten Satzungsän<strong>de</strong>rungen<br />
notwendig. Neu aufgenommen<br />
wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Passus, dass<br />
sich das Jobcenter an an<strong>de</strong>ren<br />
Unternehmen gleicher o<strong>de</strong>r<br />
ähnlicher Art beteiligen und<br />
Unternehmen grün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r erwerben<br />
kann, soweit dies <strong>de</strong>m<br />
Anstaltszweck dient. Damit<br />
wird die Wirtschaftlichkeit und<br />
Flexibilität <strong>de</strong>r AöR verbessert.<br />
Als beson<strong>de</strong>rs hervorzuheben<strong>de</strong>r<br />
Aspekt wird dabei die Möglichkeit<br />
<strong>de</strong>r Inhouse-Vergabe an<br />
Tochterunternehmen, zum Beispiel<br />
bei Beschäftigungsgesellschaften<br />
gesehen.<br />
Bestand <strong>de</strong>r Vorstand gemäß<br />
alter Satzung aus einer Person,<br />
so wer<strong>de</strong>n es zukünftig zwei<br />
sein. Grund für diese Än<strong>de</strong>rung<br />
ist die Tatsache, dass mit <strong>de</strong>m<br />
Wegfall <strong>de</strong>r Querschnittsleistungen<br />
<strong>de</strong>r Kreisverwaltung ein<br />
erhöhter Arbeitsaufwand <strong>de</strong>s<br />
Vorstan<strong>de</strong>s zu verzeichnen ist,<br />
<strong>de</strong>r mit einer zweiten Person<br />
und einer damit einhergehen<strong>de</strong>n<br />
Spezialisierung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung<br />
besser zu leisten<br />
ist.<br />
Die dritte Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Satzung<br />
betrifft die Anzahl <strong>de</strong>r<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirates <strong>de</strong>r<br />
KomBA-ABI, <strong>de</strong>ssen Aufgabe<br />
es ist, <strong>de</strong>n Vorstand, wie <strong>de</strong>r<br />
Name schon vermuten lässt, zu<br />
beraten. Statt wie bisher zehn<br />
wer<strong>de</strong>n es elf Mitglie<strong>de</strong>r sein.<br />
Der Grund hierfür ist, dass die<br />
Agentur für Arbeit ihren gesetzlichen<br />
Anspruch auf einen Sitz<br />
geltend gemacht hat. Da die<br />
an<strong>de</strong>ren zehn Mitglie<strong>de</strong>r bereits<br />
benannt sind, wur<strong>de</strong> die Anzahl<br />
<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirates in<br />
<strong>de</strong>r Satzung erhöht.