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Ausgabe 22 - spatznews.de

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4 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Anhalt-Bitterfeld ––––––––––––––––––––––––––––––––––– 18. November 2011<br />

Nahezu einstimmig beschloss<br />

dies <strong>de</strong>r Kreistag in seiner Sitzung<br />

am 27. Oktober in <strong>de</strong>r Köthener<br />

Kreisverwaltung. Damit<br />

erhalten Grundstückseigentümer<br />

von Kleingartenanlagen<br />

keine Restmüllbehälter. Die<br />

Entgeltpflicht entfällt und das<br />

rückwirkend zum 01.01.2011.<br />

Ursprünglich sah die neue, für<br />

<strong>de</strong>n ganzen Landkreis gelten<strong>de</strong><br />

Abfallatzung vor, dass auch<br />

Kleingartenanlagen <strong>de</strong>m Anschluss-<br />

und Benutzungszwang<br />

und damit <strong>de</strong>r Entgeltpflicht<br />

unterliegen, und zwar vonApril<br />

bis September eines Jahres. Das<br />

geschah erstmals in unserem<br />

Landkreis und war ein Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Vereinheitlichung <strong>de</strong>r Abfallentsorgung<br />

in Anhalt-Bitterfeld,<br />

die bis En<strong>de</strong> 2010 in <strong>de</strong>n<br />

Gebieten <strong>de</strong>r Altkreise Köthen,<br />

Bitterfeld und Anhalt-Zerbst<br />

unterschiedlich gehandhabt<br />

wur<strong>de</strong>. Dieser Anschluss- und<br />

Benutzungszwang ist abfallrechtlich<br />

legitim, aber abwägungsbedürftig<br />

in Hinblick<br />

auf die Angemessenheit <strong>de</strong>r<br />

eingeplanten zu entsorgen<strong>de</strong>n<br />

Restmüllmengen und <strong>de</strong>r dafür<br />

geplanten Kosten. Die nun erfolgte<br />

Korrektur basiert auf <strong>de</strong>n<br />

Erkenntnissen <strong>de</strong>r ersten Gartensaison.<br />

Die Erfahrungen, vor<br />

allem aus <strong>de</strong>m Zerbster Raum,<br />

führten zu <strong>de</strong>r Einschätzung,<br />

dass bei <strong>de</strong>r Erreichbarkeit und<br />

damit bei <strong>de</strong>r regelmäßigen Sicherstellung<br />

<strong>de</strong>r Entsorgung <strong>de</strong>r<br />

Anfallstellen Schwierigkeiten<br />

auftraten, die dazu führten, dass<br />

die vorgegebene Leistung nicht<br />

mit <strong>de</strong>n dafür eingeplanten Kosten<br />

erreichbar war. Diese und<br />

weitere Grün<strong>de</strong> mehr waren<br />

ausschlaggebend dafür,dass die<br />

Kreisverwaltung vorschlug, <strong>de</strong>n<br />

Anschluss- und Benutzungszwang<br />

und damit die Entgeltpflicht<br />

aufzuheben, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Kreistag mit großer Mehrheit<br />

nachkam.<br />

40. Tagung <strong>de</strong>s Kreistages Anhalt-Bitterfeld<br />

Anschluss- und Benutzungszwang für<br />

Kleingartengrundstücke aufgehoben<br />

Im weiteren Verlauf <strong>de</strong>r Tagung<br />

fasste <strong>de</strong>r Kreistag folgen<strong>de</strong> Beschlüsse:<br />

Verschmelzung<br />

Der Kreistag ermächtigte<br />

Landrat Uwe Schulze, die<br />

Verschmelzung <strong>de</strong>r Deponie<br />

Köthen GmbH mit <strong>de</strong>r Anhalt<br />

Bitterfel<strong>de</strong>r Kreiswerke GmbH<br />

(ABIKW) vorzubereiten. Die<br />

Deponie Köthen GmbH ist eine<br />

Eigengesellschaft <strong>de</strong>s Landkreises.<br />

Deren Zweck war <strong>de</strong>r<br />

Betrieb <strong>de</strong>r Deponie „Scherbelberg“<br />

in Köthen einschließlich<br />

<strong>de</strong>ren Rekultivierung, Sanierung<br />

und Nachsorge. Nach <strong>de</strong>r<br />

Schließung <strong>de</strong>r Deponie im<br />

Jahr 2005 wur<strong>de</strong> die Sanierung<br />

im Oktober dieses Jahres (das<br />

Mitteilungsblatt berichtete)<br />

abgeschlossen. Damit hat die<br />

Gesellschaft ihren Zweck erfüllt.<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Straffung und<br />

Neuorganisation <strong>de</strong>r Abfallwirtschaft<br />

in Anhalt-Bitterfeld ist<br />

die Verschmelzung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />

Eigengesellschaften <strong>de</strong>s Kreises<br />

im Wege <strong>de</strong>r Aufnahme durch<br />

Übertragung <strong>de</strong>s Vermögens<br />

<strong>de</strong>r Deponie Köthen GmbH an<br />

die ABIKW <strong>de</strong>r nächste Schritt.<br />

Durch Nutzung vonSynergieeffekten<br />

<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Gesellschaften<br />

sowie <strong>de</strong>r Verschlankung<br />

ihrer organisatorischen Tätigkeiten<br />

sind Kosteneinsparungen<br />

erzielbar.<br />

Satzung für ermäßigte Tarife<br />

im Ausbildungsverkehr<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Kreistages<br />

votierten einstimmig für<br />

die vorgeschlagene Satzung.<br />

Verkehrsunternehmen, die im<br />

Schülerverkehr rabattierte Zeitfahrausweise<br />

ausreichen, erhalten<br />

einen finanziellen Ausgleich,<br />

<strong>de</strong>r bis 2010 direkt vom<br />

Land Sachsen-Anhalt an die<br />

Unternehmen geleistet wur<strong>de</strong>.<br />

Per Gesetzesän<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong><br />

diese Aufgabe ab diesem Jahr<br />

<strong>de</strong>n Landkreisen übertragen.<br />

Die erhalten nunmehr eine gesetzlich<br />

feststehen<strong>de</strong> finanzielle<br />

Zuwendung, die jedoch nur<br />

dann geleistet wird, wenn <strong>de</strong>r<br />

Landkreis eine Rechtsgrundlage<br />

schafft, die „eine offene, transparente<br />

und diskriminierungsfreie“<br />

Ausreichung <strong>de</strong>r Mittel<br />

gewährleistet. Die nunmehr<br />

beschlossene Satzung ist diese<br />

Rechtsgrundlage. Zunächst für<br />

die Jahre 2011 bis 2013 erhält<br />

<strong>de</strong>r Landkreis für diesen Zweck<br />

1.887.900 Euro vom Land. Die<br />

beauftragten Verkehrsunternehmen<br />

erhalten dann nach Antragstellung<br />

und Bewilligung vom<br />

Landkreis <strong>de</strong>n Ausgleichsbetrag<br />

in vier Raten.<br />

Überplanmäßige <strong>Ausgabe</strong><br />

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld<br />

muss für die Umlage zur Haftpflichtversicherung<br />

<strong>de</strong>s Krankenhauses<br />

Köthen mehr Geld<br />

als geplant aufwen<strong>de</strong>n. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>r steigen<strong>de</strong>n Kosten im<br />

Heilwesen hat sich die Umlagequote<br />

erhöht. Die daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />

Mehrkosten belaufen<br />

sich auf 143.308.72 Euro, wovon<br />

33.970, 79 Euro aus <strong>de</strong>m<br />

Deckungsring „Steuern, Versicherungen,<br />

Scha<strong>de</strong>nsfälle“<br />

abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n können. Es<br />

verbleibt ein überplanmäßiger<br />

Mittelbedarf in Höhe von<br />

109.337,93 Euro. Das Krankenhaus<br />

Köthen war bis 2007<br />

als Einrichtung <strong>de</strong>s Kreises<br />

beim Kommunalen Scha<strong>de</strong>nsausgleich<br />

haftpflichtversichert.<br />

Auch nach <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>s<br />

Krankenhauses müssen weiter<br />

Umlagebeiträge entrichtet wer<strong>de</strong>n,<br />

da Scha<strong>de</strong>nsfälle aus <strong>de</strong>n<br />

Jahren <strong>de</strong>r Mitgliedschaft bis<br />

zu <strong>de</strong>ren Abschluss bearbeitet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Satzungsän<strong>de</strong>rungen Jobcenter<br />

Die Kommunale Anstalt <strong>de</strong>s<br />

öffentlichen Rechts für Beschäftigung<br />

und Arbeit <strong>de</strong>s<br />

Landkreises Anhalt-Bitterfeld<br />

(KomBA-ABI), kurz Jobcenter<br />

genannt, ist seit Januar diesen<br />

Jahres kein Bestandteil mehr<br />

<strong>de</strong>r Kreisverwaltung, son<strong>de</strong>rn<br />

eine Anstalt öffentlichen Rechts<br />

(AöR). Die bisherigen Erfahrungen<br />

machten Satzungsän<strong>de</strong>rungen<br />

notwendig. Neu aufgenommen<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Passus, dass<br />

sich das Jobcenter an an<strong>de</strong>ren<br />

Unternehmen gleicher o<strong>de</strong>r<br />

ähnlicher Art beteiligen und<br />

Unternehmen grün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r erwerben<br />

kann, soweit dies <strong>de</strong>m<br />

Anstaltszweck dient. Damit<br />

wird die Wirtschaftlichkeit und<br />

Flexibilität <strong>de</strong>r AöR verbessert.<br />

Als beson<strong>de</strong>rs hervorzuheben<strong>de</strong>r<br />

Aspekt wird dabei die Möglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Inhouse-Vergabe an<br />

Tochterunternehmen, zum Beispiel<br />

bei Beschäftigungsgesellschaften<br />

gesehen.<br />

Bestand <strong>de</strong>r Vorstand gemäß<br />

alter Satzung aus einer Person,<br />

so wer<strong>de</strong>n es zukünftig zwei<br />

sein. Grund für diese Än<strong>de</strong>rung<br />

ist die Tatsache, dass mit <strong>de</strong>m<br />

Wegfall <strong>de</strong>r Querschnittsleistungen<br />

<strong>de</strong>r Kreisverwaltung ein<br />

erhöhter Arbeitsaufwand <strong>de</strong>s<br />

Vorstan<strong>de</strong>s zu verzeichnen ist,<br />

<strong>de</strong>r mit einer zweiten Person<br />

und einer damit einhergehen<strong>de</strong>n<br />

Spezialisierung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung<br />

besser zu leisten<br />

ist.<br />

Die dritte Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Satzung<br />

betrifft die Anzahl <strong>de</strong>r<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirates <strong>de</strong>r<br />

KomBA-ABI, <strong>de</strong>ssen Aufgabe<br />

es ist, <strong>de</strong>n Vorstand, wie <strong>de</strong>r<br />

Name schon vermuten lässt, zu<br />

beraten. Statt wie bisher zehn<br />

wer<strong>de</strong>n es elf Mitglie<strong>de</strong>r sein.<br />

Der Grund hierfür ist, dass die<br />

Agentur für Arbeit ihren gesetzlichen<br />

Anspruch auf einen Sitz<br />

geltend gemacht hat. Da die<br />

an<strong>de</strong>ren zehn Mitglie<strong>de</strong>r bereits<br />

benannt sind, wur<strong>de</strong> die Anzahl<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirates in<br />

<strong>de</strong>r Satzung erhöht.

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