13.11.2012 Aufrufe

Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist

Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist

Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinderatsprotokoll<br />

betreffend die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 28. Februar 2008.<br />

Ort der Sitzung: Marktgemeindeamt <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>, Sitzungssaal<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Anwesend sind:<br />

1. Bürgermeister Ing. Erich Hackl<br />

2. GV Vzbgm. Monika Hofer<br />

3. GV Martin Thallinger<br />

4. GV Michaela Stütz<br />

5. GV Ing. Franz Auinger<br />

6. GV Anita Grandl<br />

7. GV Ing. Christian Stanger<br />

8. GR Johann Meier<br />

9. GR Manfred Freinschlag<br />

10. GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />

11. GR Harald Edlauer<br />

12. GR Gabriele Klopf<br />

13. GR Kurt Pühringer<br />

14. GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber<br />

15. GR Bettina Starzer<br />

16. GR Roman Wiesinger<br />

17. GR OSR Josef Miesenberger<br />

18. GR Wilhelm Hametner<br />

19. GR Christine Haider<br />

20. GR Wilhelm Keinberger (kommt nach TOP 1) f))<br />

21. GR Ulrike Keinberger<br />

22. GR Maximilian Walch<br />

23. GR-Ersatzmitglied Ing. Erwin Harant<br />

24. GR-Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster<br />

25. GR-Ersatzmitglied Gertrude Fragner<br />

Amtsleiter Josef Bauer<br />

Schriftführerin VB Katharina Kriechbaumer<br />

Es fehlen:<br />

GR Mag. Dr. Wolfgang Ritter, entschuldigt<br />

GR Ing. Johann Kaltenberger, entschuldigt<br />

GR Rudolf Lengauer, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Johann Kolberger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Gerald Dunzinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Brigitte Asanger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Harald Kohlberger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Roland Pichler, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Ing. Harald Dobusch, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Gerhard Heiligenbrunner, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Erich Punzengruber, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Alfred Rauch, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Erwin Bock, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Josefine Fuchs, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Anneliese Wolfinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitlgied Sylvia Siegl, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Johann Schuster, entschuldigt<br />

Nr. 27/2008


531<br />

Eröffnung der Sitzung und Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

Der Vorsitzende begrüßt eingangs den Gemeinderat, eröffnet die Sitzung und stellt sodann fest,<br />

dass<br />

a) die heutige Sitzung des Gemeinderates von ihm ordnungsgemäß einberufen worden ist;<br />

b) die Einladungen hiezu schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die<br />

Gemeinderatsmitglieder mit E-Mail bzw. per Post und per Intranet am 15.02.2008 ergangen<br />

sind, da dieser Sitzungstermin bereits zu Jahresbeginn festgelegt wurde;<br />

c) die Abhaltung der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Anschlag an der<br />

Amtstafel in der Zeit von 15.02.2008 bis 25.02.2008 öffentlich kundgemacht worden ist;<br />

d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem <strong>Protokoll</strong> umfassen Frauen und Männer<br />

gleichermaßen.<br />

Über Anfrage des Vorsitzenden verzichtet der Gemeinderat auf die Verlesung der Tagesordnung,<br />

da diese allen bekannt ist und schriftlich vorliegt. Nach weiterer Frage verzichtet der Gemeinderat<br />

auf die Verlesung des <strong>Protokoll</strong>s vom 14. Dezember 2007. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass<br />

je eine Ausfertigung dieser Verhandlungsschrift den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen<br />

rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden ist, dieses <strong>Protokoll</strong> zudem in zweifacher Ausfertigung<br />

während der heutigen Sitzung zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt und allfällige<br />

Einwendungen hiegegen bis zum Schluss der Sitzung eingebracht werden können.<br />

- BERATUNGSERGEBNISSE UND BESCHLÜSSE -<br />

1) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR BAU- UND STRAßENBAUANGELEGENHEITEN,<br />

DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG SOWIE FÜR WIRTSCHAFT UND VERKEHR<br />

a) Alois und Rosina Oberreiter, Scheiben 60 – Ansuchen um Verkauf des<br />

Gemeindegrundes Pz. Nr. 1294/2 KG. <strong>Wartberg</strong> in Scheiben/Obervisnitz<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Notar Dr. Jaksche teilte im Auftrag der Ehegatten Oberreiter sein Interesse am Kauf des<br />

Gemeindegrundes Pz. Nr. 1294/2 (ehem. Löschteich Scheiben) mit. Das Grundstück hat<br />

eine Fläche von 277 m² und liegt unmittelbar an der ehem. B 124 in der „Scheibensenke“.<br />

Der Ausschuss empfiehlt jedoch dieses Grundstück nicht zu veräußern, da dieses für<br />

öffentliche Zwecke (zB Lagerplatz für Bauhof) verwendet werden könnte.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, dieses Grundstück nicht zu veräußern. Der<br />

Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

b) Flächenwidmungsplan Nr. 5, ÖEK Nr. 2<br />

ba) Rudolf und Kerstin Schmolmüller, Reitling 10 – Ansuchen um Änderung des ÖEK<br />

und FWP für Pz. Nr. 805 in Reitling (Grünland in Sondergebiet des Baulandes<br />

„Waldorfschule“)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Von den Vertretern der Waldorfschule wurde das eingereichte Pilotprojekt<br />

„Waldorfschule am Land“ im Ausschuss vorgestellt. Entsprechend diesem Konzept


532<br />

soll als neuer Ansatz in der pädagogischen Tätigkeit im Nahbereich eines Bauernhofes<br />

dieser Schultyp verwirklicht werden. Träger ist der Verein zur Förderung der<br />

Waldorfpädagogik. Anfangs ist die Schaffung von zwei Klassen vorgesehen, welche<br />

im Laufe der Jahre auf einen achtklassigen Betrieb ausgeweitet werden sollen. Der<br />

Unterricht im Klassenraum soll durch Arbeiten in und an der Natur ergänzt werden,<br />

wodurch die Natura als Alltagserlebnis bzw. als tägliche Lebensrealität vermittelt<br />

werden soll. Das Projekt selbst soll einen dörflichen Charakter erhalten und somit jede<br />

Klasse in einem eigenen Gebäude (Holzpavillon) untergebracht werden. Der<br />

Antransport der Schüler ist mit Bussen vorgesehen.<br />

Als bevorzugter Schulstandort wird der Bereich rund um die Pz. Nr. 891 (Eigentümer<br />

Fam. Schmolmüller) angegeben. <strong>Die</strong> infrastrukturellen Voraussetzungen für einen<br />

Schulstandort sind in diesem Bereich (rein agrarische Struktur) nicht gegeben. Eine<br />

allfällige Widmung auf diesem Standort entspricht nicht dem ÖEK und den<br />

Raumordnungsgrundsätzen. Da jedoch eine positive Einstellung zum Projekt<br />

vorherrscht, soll in zentraler Lage in der Nähe des Hauptsiedlungsraumes ein<br />

möglicher Standort gesucht werden.<br />

bb) Hermine Tauber, Untervisnitz 5 – Ansuchen um Baulandwidmung in Untervisnitz<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Es wurde beantragt, die Pz. Nr. 1718, 1719, 2016 und einen Teil der Pz. Nr. 2027 von<br />

Grünland in Bauland umzuwidmen. Das ÖEK sieht keine Baulandwidmung in diesem<br />

Bereich vor, und es ist dieses auch nur abänderbar, wenn öffentliches Interesse<br />

gegeben ist.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, dieses Widmungsverfahren abzulehnen,<br />

da es im Widerspruch zum ÖEK steht. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Stegfellner Herbert, Marktplatz 1 – Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 56 (Stegfellner-Hochbehälter)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Der Bebauungsplan wurde anlässlich des Neubaus des Wasser-Hochbehälters neu erstellt.<br />

Durch die beantragte Änderung des Bebauungsplanes soll der Bauplatz Nr. 474/5 mit der<br />

Parzelle Nr. 474/1 vereinigt werden, um eine großzügigere Bebauung des Grundstückes zu<br />

ermöglichen. Es ist eine Einzelhausbebauung über den „Weinkeller-Stegfellner“<br />

vorgesehen, welcher erhalten werden soll. Das Gebäude auf dem Keller soll abgetragen<br />

werden. Eine Bebauungsstudie liegt bereits vor. Im Zuge der Änderung des<br />

Bebauungsplanes können auch Veränderungen an der Verkehrsfläche (öffentliches Gut)<br />

vorgenommen werden (Verlängerung und Verbreiterung im Bereich Eingang<br />

Hochbehälter). Der Wendehammer soll bestehen bleiben.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, das Verfahren zu Änderung des<br />

Bebauungsplanes im Sinne des Ansuchens einzuleiten. Hinsichtlich des öffentlichen<br />

Gutes sind dem Gemeinderat noch Vorschläge zu unterbreiten. Der Vorsitzende lässt<br />

darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.


533<br />

d) Beratung der Bebauungsstudie „Wiesingergründe-Untergaisbach“<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Entsprechend den Festlegungen des ÖEK sind vor einer Flächenwidmung ein<br />

städtebauliches Gesamtkonzept und ein geologisches Gutachten über diese Fläche<br />

vorzulegen. Nun wurde ein Bebauungsvorschlag eingereicht, welcher aber nur die Fläche<br />

„Wiesinger“ betrifft. <strong>Die</strong>se Fläche soll verdichtet bebaut werden. <strong>Die</strong> angrenzende Fläche<br />

„Sigl“ wurde nicht konzeptionell beplant. Er erklärt die Lage der gegenständlichen<br />

Flächen anhand einer Power-Point-Folie näher.<br />

Bürgermeister Ing. Erich Hackl fügt hinzu, dass bereits Kontakt mit dem Antragsteller<br />

Wiesinger und dem Ortsplaner Arch. Mandl hergestellt wurde. <strong>Die</strong>ser wird Vorschläge<br />

ausarbeiten, die dem Bauausschuss präsentiert werden.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, vom Antragsteller (Wiesinger) ein<br />

Gesamtkonzept für infrastrukturelle Maßnahmen zu verlangen, welches entsprechend<br />

dem ÖEK neben den Flächen „Wiesinger“ auch die Fläche „Sigl“ mit einbezieht. Eine<br />

verdichtete Bebbaung ist denkbar. Im Konzept soll die gesamte Infrastruktur<br />

(Straßenverlauf, evtl. Grünflächen usw.) dargestellt werden. Unter Miteinbeziehung des<br />

Ortsplaners Arch. Mandl sollen mehrere Varianten ausgearbeitet werden.<br />

Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

e) Neugestaltung der Ortsdurchfahrt – Bauabschnitt 1 (Einfahrt Nord bis<br />

Diakoniewerk)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Im Jänner wurde ein Finanzierungsgespräch mit Vertretern des Büros LH-StV Hiesl<br />

geführt. Dabei wurde das Ziel formuliert, die gesamte Hauptstraße in 3 Bauabschnitten<br />

(somit in 3 Jahren) zu realisieren. Sobald eine schriftliche Zusage dieser <strong>Die</strong>nststelle über<br />

die Gewährung der finanziellen Mittel vorliegt, werden Gespräche mit weiteren<br />

<strong>Die</strong>nststellen folgen (Büro Haider, Büro Ackerl) und ein Finanzierungsplan erstellt.<br />

Daraufhin erfolgt die Ausschreibung des 1. Bauabschnittes. Ende Februar fand eine<br />

Besprechung betreffend die Koordinierung der Leitungsträger für dieses Vorhaben statt.<br />

Der Bürgermeister fügt hinzu, dass im Zuge dieses Projektes auch die Straßenbeleuchtung<br />

mitgeplant wird. Genauere Details werden jedoch noch festgelegt. <strong>Die</strong> entsprechenden<br />

Informationen werden auch an den Umweltausschuss übermittelt.<br />

Der Obmann stellt den ANTRAG, den Grundsatzbeschluss zu fassen, im heurigen Jahr<br />

den 1. Bauabschnitt der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt nach Maßgabe der finanziellen<br />

Mittel zu verwirklichen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und<br />

stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

f) Neufassung der Wasserleitungsordnung<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

<strong>Die</strong> derzeit gültige Wasserleitungsverordnung stammt aus dem Jahr 1964. Gestützt auf<br />

eine Muster-Wasserleitungsverordnung der österreichischen Vereinigung für das Gas- und<br />

Wasserfach wurde diese Verordnung überarbeitet. <strong>Die</strong> Fraktionen werden gebeten, bei der<br />

nächsten Bauausschuss-Sitzung Anregungen zu diesem Verordnungsentwurf<br />

einzubringen. Der daraufhin vorliegende Entwurf soll vor einer Beschlussfassung des


534<br />

Gemeinderates dem Amt der OÖ. Landesregierung zur Verordnungs-Vorprüfung<br />

vorgelegt werden.<br />

g) Josef Fürst – Berufung gegen den Bescheid der Baubehörde / Auftrag zur<br />

Beseitigung der bewilligungslos errichteten baulichen Anlage auf Waldparzelle Nr.<br />

1521 KG. <strong>Wartberg</strong><br />

Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vzbgm. Monika Hofer.<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Aufgrund einer Anzeige eines Naturwacheorgans am 21. Mai 2007 wurde im Beisein des<br />

Grundeigentümers Josef Fürst ein anberaumter Lokalaugeschein auf dem Waldgrundstück<br />

Pz. Nr. 1521 der KG. <strong>Wartberg</strong> zur Feststellung etwaiger konsensloser baulicher Anlagen<br />

durchgeführt. Dabei wurde von Herrn Fürst darauf hingewiesen, dass er als Eigentümer<br />

der baulichen Anlagen auftritt, auch wenn sein Schwager Nutzer der Hütte und der<br />

Teichanlage ist. Es handelt sich dabei um einen Fischteich, wlechen nach Angaben des<br />

Herrn Fürst eine wasserrechtliche Bewilligung aufweist. Im unmittelbaren Nahbereich<br />

bestanden beim Lokalaugenschein zwei Hütten, wovon die Größere der beiden die<br />

Abmessungen von ca. 3,5 x 4,0 m hat und eine Gesamthöhe von über 5 m aufweist. <strong>Die</strong>se<br />

Hütte ist als Neubau anzusehen. Eine etwas abseits stehende Lagerhütte mit den<br />

Abmessungen von ca. 2,0 x 5,0 m wurde in der Zwischenzeit entfernt. An die neu<br />

errichtete Hütte wurde eine Terrasse mit ca. 16 m² angebaut, welche direkt an die<br />

Wasseroberfläche angrenzt. Von Herrn Fürst wurde angegeben, dass die Objekte der<br />

Fischereibewirtschaftung dienen. Von Herrn Fürst wurde mitgeteilt, dass die kleinere und<br />

ältere Hütte in den nächsten Tagen entfernt wird. Es wurde von der Baubehörde<br />

festgestellt, dass es sich bei den seinerzeitigen beiden Objekten um konsenslose bauliche<br />

Anlagen im Sinne des § 49 OÖ. Bauordnung handelt. Aus diesem Grund war von der<br />

Baubehörde vorrangig zu prüfen, ob eine nachträgliche Baubewilligung nach der<br />

maßgeblichen Rechtslage erteilt werden kann.<br />

Zu diesem Zweck wurde am 01. Juni 2007 ein fischereifachliches Gutachten eingeholt,<br />

um die Übereinstimmung des Gebäudebestandes mit der Grünlandwidmung (Waldgebiet)<br />

zu prüfen. Daraufhin wurde am 23. Juli 2007 vom Amtssachverständigen der Agrar- und<br />

Forstrechtsabteilung des Amtes der OÖ. Landesregierung ein Lokalaugenschein<br />

durchgeführt. In der fischereifachlichen Stellungnahme vom 01. August 2007 wurde<br />

zusammenfassend festgestellt, dass für die Bewirtschaftung des gegenständlichen Teiches<br />

keine, wie auch immer gestaltete Gerätehütte notwendig ist. In Anbetracht des<br />

ausgesprochenen Charakters einer Freizeitteichanlage steht aus fachlicher Sicht die<br />

Errichtung eines derartigen Objektes auch in keinem Verhältnis zum erzielbaren<br />

fischereilichen Ertrag.<br />

<strong>Die</strong>ses Gutachten wurde dem Grundeigentümer Fürst am 11. September 2007 im Rahmen<br />

des Parteiengehörs mit dem Hinweis zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt. Dabei<br />

wurde darauf hingewiesen, dass von der Baubehörde aufgrund des Sachverhaltes ein<br />

Entfernungsauftrag (Abbruchsbescheid) für das konsenslos errichtete Objekt erlassen<br />

wird.<br />

Daraufhin wurde vom Grundeigentümer in einer schriftlichen Stellungnahme darauf<br />

hingewiesen, dass für diese Hütte seiner Ansicht nach ein Konsens besteht. Er verweist<br />

auf den technischen Bericht des wasserrechtlichen Einreichprojektes und auf die<br />

wasserrechtliche Bewilligung der Teichanlage aus dem Jahr 1986. Ebenso auf eine<br />

angeblich mündlich erteilte Baubewilligung des Bürgermeisters im Rahmen dieser<br />

Wasserrechtsverhandlung.<br />

GV Martin Thallinger berichtet, dass mit Schreiben vom 03.10.2007 Herr Fürst informiert<br />

wurde, dass es sich bei den von ihm vorgelegten Unterlagen um die wasserrechtliche


535<br />

Bewilligung der Teichanlagen handelt, nicht jedoch um eine baupolizeiliche Bewilligung<br />

der Hütte. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass eine angebliche mündliche<br />

Baubewilligung der Behörde niemals Gültigkeit gehabt hat, da eine gültige<br />

Baubewilligung nur schriftlich mit Bescheid (nachdem ein Baubewilligungsverfahren<br />

durchgeführt wurde) erteilt werden hätte können. Aus diesem Grund ist von der<br />

Baubehörde nach wie vor ein Entfernungsauftrag (Abbruchbescheid) für das konsenslos<br />

errichtete Objekt zu erlassen.<br />

Da sich für die Baubehörde am Sachverhalt nichts geändert hat, wurde mit Bescheid vom<br />

15.11.2007 der Auftrag zur Beseitigung der bewilligungslos errichteten baulichen Anlage<br />

auf Waldparzelle Nr. 1521 der KG. <strong>Wartberg</strong> binnen 3 Monaten ab Rechtskraft erteilt und<br />

der Auftrag zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes aufgetragen, wobei das<br />

anfallende Abbruchmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen ist.<br />

Von den Grundbesitzern wurde binnen offener Frist gegen diesen Bescheid Berufung<br />

erhoben. Dabei wird nochmals festgestellt, dass die Hütte im Rahmen der<br />

Wasserrechtsverhandlung (Verhandlungsschrift BH Freistadt vom 28.10.1986 und<br />

Bescheid vom 28.01.1986 sowie lt. technischem Bericht) bereits seinerzeit vom<br />

Bürgermeister genehmigt wurde. Da damals dieser Bescheid auch an die<br />

Naturschutzbehörde übermittelt wurde und keine negative Stellungnahmen ergangen sind,<br />

war auch die Sachlage (Genehmigung) für die Eigentümer geklärt. Weiters bezieht er sich<br />

in seiner Berufung auf eine Schreiben der Abteilung Forst der BH-Freistadt, in welchem<br />

ersichtlich sein soll, dass die Gerätehütte bereits bei der Wasserrechsverhandlung<br />

mitgenehmigt worden sei. <strong>Die</strong> Grundeigentümer machen darauf aufmerksam, dass ein<br />

Verfahren bei der Naturschutzbehörde anhängig ist, und auf eine Bescheiderlassung<br />

gewartet wird. <strong>Die</strong>ses Verfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen bzw. mit Bescheid<br />

vom 09.01.2008 eine naturschutzrechtliche Verfügung erlassen, wonach den<br />

Grundeigentümern aufgetragen wurde, die gegenständliche konsenslos errichtete Hütte bis<br />

spätestens 30.04.2008 vollständig zu entfernen.<br />

Rechtliche Beurteilung:<br />

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde festgestellt, dass die Erteilung einer<br />

nachträglichen Baubewilligung für die konsenslos errichtete Hütte nach der maßgeblichen<br />

Rechtslage ausgeschlossen ist, da sich am Sachverhalt nichts geändert hat. Eine<br />

wasserrechtliche Bewilligung der Teichanlage kann nicht automatisch eine<br />

baubehördliche Bewilligung ersetzen.<br />

Amtsleiter Josef Bauer bringt den Bescheid-Entwurf (Zl. 030-0-2008/Wo) vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis.<br />

Bescheid-Entwurf:<br />

AZ: 030-0-2008/Wo <strong>Wartberg</strong>, am 28.2.2008<br />

Josef und Regina Fürst<br />

Arnberg 1<br />

4224 <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

Gegenstand:<br />

Auftrag zur Beseitigung der bewilligungslos<br />

errichteten baulichen Anlage auf Waldparzelle<br />

Nr. 1521 KG. <strong>Wartberg</strong> -<br />

Ihre Berufung vom 6. Dezember 2007<br />

B E S C H E I D<br />

Mit Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz vom 15.11.2007, Zl.: 030/2007/Wo, wurde Ihnen<br />

aufgetragen, die bewilligungslos errichtete bauliche Anlage auf Waldparzelle Nr. 1521 KG. <strong>Wartberg</strong> ist gemäß §<br />

49 Abs. 1 O.ö. Bauordnung 1994 idgF bis spätestens 3 Monate ab Rechtskraft dieses Bescheides zu entfernen.<br />

Weiters den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen und das Abbruchmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen.


536<br />

Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 6. 12. 2007 Berufung erhoben. Im Zuge des<br />

Ermittlungsverfahrens wurde Ihnen mit Schreiben des Marktgemeindeamtes vom 12.2.2008 neuerlich die<br />

Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.<br />

Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wurde Ihre Berufung vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28. 2.<br />

2008 behandelt.<br />

Es ergeht nun in II. Instanz auf Grund des in dieser Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlusses gem. § 95 O.Ö.<br />

GemO. i. V. m. 66 Abs. 4 AVG 1991 folgender<br />

S p r u c h :<br />

Ihre Berufung vom 6. 12. 2007 wird abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid der Baubehörde vom 15. 11.<br />

2007 wird vollinhaltlich bestätigt. <strong>Die</strong> bewilligungslos errichtete bauliche Anlage auf Waldparzelle Nr. 1521 KG.<br />

<strong>Wartberg</strong> ist gemäß § 49 Abs. 1 O.ö. Bauordnung 1994 idgF bis spätestens 30 April 2008 zu entfernen. Der<br />

ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen. Das Abbruchmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Begründung<br />

Stellt die Baubehörde fest, dass eine bewilligungspflichtige bauliche Anlage ohne Baubewilligung ausgeführt wird<br />

oder bereits ausgeführt wurde, hat sie dem Eigentümer der baulichen Anlage mit Bescheid aufzutragen, entweder<br />

nachträglich innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist die Baubewilligung zu beantragen oder die bauliche<br />

Anlage innerhalb einer weiters festzusetzenden angemessenen Frist zu beseitigen und gegebenenfalls den vorigen<br />

Zustand wiederherzustellen. <strong>Die</strong> Möglichkeit, nachträglich die Baubewilligung zu beantragen, ist dann nicht<br />

einzuräumen, wenn nach der maßgeblichen Rechtslage eine Baubewilligung nicht erteilt werden kann.<br />

Bei dem am 21.5.2007 in Ihrem Beisein durchgeführten Lokalaugenschein wurde von Ihnen angegeben, dass die<br />

gegenständliche Hütte auf Pz. Nr. 1521 der Fischereibewirtschaftung der Teichanlagen auf der o.a. Grundparzelle<br />

dient. <strong>Die</strong>ses Grundstück ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

als Grünland (Wald) gewidmet.<br />

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens war von der Baubehörde vorrangig zu prüfen, ob eine nachträgliche<br />

Baubewilligung nach der maßgeblichen Rechtslage erteilt werden kann. Aus diesem Grund wurde ein<br />

agrarfachtechnisches Gutachten (fischereifachliche Stellungnahme) eingeholt, um die Übereinstimmung der Hütte<br />

mit der Grünlandwidmung rechtlich zu prüfen.<br />

<strong>Die</strong>se Stellungnahme der Agrar- und Forstrechtsabteilung des Landes Oberösterreich vom 1. 8. 2007 wurde Ihnen<br />

mit Schreiben vom 11. 9. 2007 zur Kenntnis gebracht. Zusammenfassend wird in dieser ausgesagt, dass für die<br />

Bewirtschaftung des Teiches keine Gerätehütte notwendig ist.<br />

Gemäß § 30 Abs. 5 dürfen nur Bauten und Anlagen im gewidmeten Grünland errichtet werden, die nötig sind, um<br />

dieses bestimmungsgemäß zu nutzen.<br />

Da entsprechend der eingeholten fischereifachlichen Stellungnahme die Hütte nicht für die Bewirtschaftung des<br />

Teiches nötig ist, steht das gegenständliche Bauwerk im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />

nachträgliche Baubewilligung kann demnach auch nicht erteilt werden.<br />

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde von Ihnen mit Schreiben vom 22.9.2007 eine schriftliche Stellungnahme<br />

abgegeben. In dieser verweisen Sie auf eine nachträglich eingeholte wasserrechtliche Bewilligung der Teichanlage<br />

(Bescheid der BH Freistadt vom 28.1.1986). Obwohl damals eine Hütte im technischen Bericht und in der<br />

planlichen Darstellung des wasserrechtlichen Projektes aufgenommen war, wurde bzw. konnte im<br />

Wasserrechtsverfahren keine Baubewilligung für die Hütte erteilt werden. Eine derartige Bewilligung hätte nur<br />

durch die Baubehörde (Bürgermeister) mittels Bescheid erteilt werden können. In der von Ihnen vorgelegten<br />

Verhandlungsschrift im damaligen Wasserrechtsverfahren hat der Vertreter der Marktgemeinde die Stellungnahme<br />

abgegeben, dass seitens der Marktgemeinde keine Einwände gegen die Erteilung der wasserrechtlichen<br />

Bewilligung bestehen. Eine schriftliche Baubewilligung wurde nicht erteilt. Mündlich erteilte Baubewilligungen<br />

sind rechtsunwirksam. Zusagen bzw. Absprachen (zwischen der Baubehörde und dem Bauherrn) können die<br />

erforderliche Schriftlichkeit der Baubewilligung nicht ersetzen. <strong>Die</strong> bauliche Anlage (Hütte) war sowohl zum<br />

Zeitpunkt ihrer Errichtung, zum Zeitpunkt der wasserrechtlichen Bewilligung der Teichanlagen und wäre auch zum<br />

jetzigen Zeitpunkt bewilligungspflichtig.<br />

Darüber hinaus ist zwischenzeitlich mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 9. Jänner 2008 ein<br />

Entfernungsauftrag der Abt. Naturschutz erlassen worden, in welchem ebenfalls aufgetragen wird, das konsenslos<br />

errichtete Objekt bis längstens 30.4.2008 zu entfernen.<br />

Am Sachverhalt hat sich nichts geändert. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens sind keine neuen Beweisthemen<br />

aufgetaucht.<br />

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />

Rechtsmittelbelehrung


537<br />

Gegen diesen Bescheid kann gem. § 102 O.Ö. GemO. Vorstellung erhoben werden. <strong>Die</strong> Vorstellung ist innerhalb<br />

von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Marktgemeinde einzubringen. Sie hat den<br />

Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />

Der Bürgermeister:<br />

GR Maximilian Walch verweist auf den Gemeinderatsbeschluss vom 18.10.1985 und<br />

verliest diesen auszugsweise. Damals wurde die Hütte genehmigt. Das Forstpolizeiliche<br />

Verfahren wurde bereits eingestellt, da dieses verjährt ist. Am 24.11.2006 wurde Herr<br />

Fürst auf der BH-Freistadt von der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> angezeigt. Er hält diese<br />

Vorgangsweise für mies. Der Gemeinderat sollte sich die Hütte ansehen und nicht gleich<br />

einen Abbruchsbescheid ausstellen. <strong>Die</strong> alte Hütte hatte etwa 20 m², die neue Hütte wurde<br />

sogar verkleinert auf ca. 12 m². Trotzdem soll diese Hütte nun abgerissen werden, obwohl<br />

sie niemanden stört und sogar eine Aufwertung der Teichanlage darstellt. <strong>Die</strong>s findet er<br />

als nicht akzeptabel.<br />

Amtsleiter Josef Bauer fügt hinzu, dass die konsenslos erbaute Hütte vom<br />

Naturwachebeamten bei der Gemeinde aufgezeigt wurde und die Gemeinde verpflichtet<br />

ist, zu handeln und dies an die BH-Freistadt weiterzuleiten.<br />

GR Ulrike Keinberger erklärt, dass es schade ist, da diese Hütte sehr liebevoll erbaut<br />

wurde. Jedoch muss sich die Gemeinde an Gesetze halten und es sollten keine Ausnahmen<br />

gemacht werden.<br />

Amtsleiter Josef Bauer bringt die aktuelle Stellungnahme von Herrn Fürst vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, entsprechend dem vorliegenden<br />

Bescheidentwurf die eingebrachte Berufung abzuweisen und den erstinstanzlichen<br />

Bescheid der Baubehörde zu bestätigen. <strong>Die</strong> bewilligungslos errichtete bauliche Anlage<br />

auf Waldparzelle Nr. 1521 KG. <strong>Wartberg</strong> ist gemäß § 49 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994<br />

i.d.g.F. bis spätestens 30. April 2008 zu entfernen. Der ursprüngliche Zustand ist wieder<br />

herzustellen. Das Abbruchmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

<strong>Die</strong> Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt folgendes<br />

Abstimmungsergebnis fest:<br />

ZUSTIMMUNGEN: Vzbgm. Monika Hofer, GV Martin Thallinger, GV Michaela Stütz, GR<br />

Johann Meier, GR Manfred Freinschlag, GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner, GR Harald Edlauer,<br />

GR Kurt Pühringer, GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber, GR Bettina Starzer, GR Wilhelm<br />

Keinberger, GR Ulrike Keinberger, GR-Ersatzmitglied Ing. Erwin Harant (13)<br />

GEGENSTIMMEN: GR Maximilian Walch, GR Wilhelm Hametner (2)<br />

STIMMENTHALTUNGEN: GV Ing. Franz Auinger, GV Ing. Christian Stanger, GV Anita<br />

Grandl, GR Roman Wiesinger, GR OSR Josef Miesenberger, GR Christine Haider, GR<br />

Gabriele Klopf, GR-Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster, GR-Ersatzmitglied Gertrude<br />

Fragner. (9)<br />

Der Antrag gilt somit als beschlossen.<br />

h) Gerold Langegger, Friensdorf 11 a – Berufung gegen den Bescheid der<br />

Marktgemeinde / Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserversorgungsanlage für<br />

das Objekt Friensdorf 11 a auf Pz. Nr. 786/1<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Mit Bescheid vom 06.02.2007 wurde Herrn Gerold Langegger ein<br />

Wasserleitungsanschluss und die Wasserleitungs-Anschlussgebühr für sein Objekt<br />

Friensdorf 11 a vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat Herr Langegger mit Schreiben<br />

vom 22.02.2007 Berufung eingelegt, da seiner Auffassung anch rechtlich kein Anschluss<br />

sein muss. Eine telefonisch eingeholte Rechtsauskunft beim OÖ. Gemeindebund hat


538<br />

ergeben, dass die Einhebung der Anschlussgebühr nicht exekutiert werden sollte. Statt<br />

dessen soll ein neues Verfahren hinsichtlich der Feststellung der Anschlusspflicht<br />

eingeleitet werden. Herr Langegger wurde am 25.07.2007 schriflich darüber informiert,<br />

dass das Objekt Friensdorf 11 a im Versorgungsbereich einer gemeindeeigenen<br />

öffentlichen Wasserversorgungsanlage liegt. Er wurde darauf hingewiesen, dass die<br />

Verpflichtung zum Anschluss von Gesetzes wegen angenommen wird und beabsichtigt<br />

ist, den Anschlusszwang des Objektes mit Bescheid festzustellen. Herrn Langegger wurde<br />

die Möglichkeit gegeben, hiezu vor Bescheiderlassung eine Stellungnahme abzugeben.<br />

In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 02.07.2007 weist Herr Langegger darauf hin,<br />

dass ein Anschluss seiner Ansicht nach weiterhin nicht notwendig ist, da er sich bereits<br />

seit zwei Jahren selbst mit Wasser aus dem hauseigenen Brunnen versorgt und dieses<br />

Wasser eine überdurchschnittlich gute Qualität und auch Menge hat. Hiezu wurde ein<br />

Wasserbefund vorgelegt. Weiters würden laut Aussage von Herrn Langegger durch den<br />

Wasserleitungsanschluss außerordentlich hohe Kosten entstehen, da sich die öffentliche<br />

Wasserleitung auf dem Nachbargrundstück gegenüber der asphaltierten Gemeindestraße<br />

befindet. Darüber hinaus sei sein Garten fertig angelegt und die Außenfassade des<br />

Gebäudes finalisiert. Es wurde ein Kostenvoranschlag der Firma Zaussinger vorgelegt,<br />

welcher die überdurchschnittlich hohen Kosten – gemessen an den durchschnittlichen<br />

Anschlusskosten in der Gemeinde – belegen. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund<br />

€ 3.852,00 (inkl. Ust). Daraufhin wurden die Kosten für die Herstellung des Anschlusses<br />

vom Gemeindebauhof (dieser führt üblicherweise die Arbeiten für die Herstellung des<br />

Anschlusses durch) ermittelt. <strong>Die</strong>se belaufen sich auf ca. € 1.058,48 (inkl. Ust.) und sind<br />

demnach nicht überdurchschnittliche hoch, sondern liegen im Bereich der üblichen Kosten<br />

für die Herstellung eines Anschlusses. Da die Rechtslage betreffend eine Anschlusspflicht<br />

klar ist, und sich im Zuge des durchgeführten Ermittlungsverfahrens keine Gründe<br />

ergeben haben, die eine Ausnahme von der Anschlusspflicht begründen, wurde Herrn<br />

Langegger mit Bescheid vom 13.11.2007 der Anschluss an die öffentliche<br />

Wasserversorgungsanlage der Gemeinde <strong>Wartberg</strong>, und die Herstellung des Anschlusses<br />

innerhalb von zwei Monaten nach Errichtung des Straßenabsperrventils vorgeschrieben.<br />

Der Obmann berichtet, dass gegen diesen Bescheid des Bürgermeisters von Herrn<br />

Langegger mit Schreiben vom 23.11.2007 Berufung eingelegt und dies damit begründet<br />

wurde, dass die durch den Wasseranschluss entstehenden Kosten an die Ortswasserleitung<br />

nur unwesentlich anders sind, auch wenn die Wasserleitung in der Straße verläuft. <strong>Die</strong><br />

finanzielle Bewertung des Gemeindebauhofes beinhalte bei weitem nicht alle Arbeiten des<br />

Angebotes der Fa. Zaussinger und ist demnach als gegenstandslos zu betrachten, da es<br />

sich keinesfalls um ein unabhängiges Angebot handelt. Weiters seien die Bestimmungen<br />

des § 3 OÖ Wasserversorgungsgesetz im gegenständlichen Fall erfüllt und dürften diese<br />

landesgesetzlichen Bestimmungen nicht ignoriert werden.<br />

Rechtliche Beurteilung:<br />

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde festgestellt, dass das Objekt Friensdorf 11a<br />

im Anschlussbereich liegt. <strong>Die</strong> vom Gemeindebauhof ermittelten Kosten für die<br />

Herstellung des Anschlusses liegen im Bereich der üblichen Kosten. Da sich am<br />

maßgeblichen Sachverhalt nichts geändert hat, soll der Gemeinderat den erstinstanzlichen<br />

Bescheid bestätigen.<br />

Amtsleiter Josef Bauer bringt den Bescheidentwurf (Zl: 810/2008/Wo) vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis.<br />

Bescheid-Entwurf:<br />

AZ: 810/2008/Wo <strong>Wartberg</strong>, am 28.2.2008<br />

Gerold Langegger<br />

Friensdorf 11a<br />

4224 <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>


Gegenstand:<br />

Anschlusspflicht Ihres Objektes Friensdorf 11a<br />

an die Ortswasserleitung -<br />

Ihre Berufung vom 26. November 2007<br />

539<br />

B E S C H E I D<br />

Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 13..11.2007, Zl.: 810/2007/Wo, wurde die Anschlusspflicht Ihres<br />

Liegenschaft Friensdorf 11a an die gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde<br />

<strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> festgestellt. Es wurde die Herstellung des Anschlusses innerhalb von zwei Monaten nach<br />

Errichtung des Straßenabsperrventils im Einvernehmen mit der Marktgemeinde vorgeschrieben.<br />

Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 26. 11. 2007 Berufung erhoben.<br />

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde Ihnen mit Schreiben des Marktgemeindeamtes vom 13.2.2008 neuerlich<br />

die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.<br />

Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wurde Ihre Berufung vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28. 2.<br />

2008 behandelt.<br />

Es ergeht nun in II. Instanz auf Grund des in dieser Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlusses gem. § 95 O.Ö.<br />

GemO. i. V. m. 66 Abs. 4 AVG 1991 und § 7 Abs. 2 Oö. Wasserversorgungsgesetz, LGBl.Nr. 24/1997 folgender<br />

S p r u c h :<br />

Ihre Berufung vom 26. 11. 2007 wird abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid vom 13. 11. 2007 wird<br />

vollinhaltlich bestätigt. Ihre Liegenschaft Friensdorf 11a liegt im Versorgungsbereich der gemeinnützigen,<br />

öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> und es besteht Anschlusspflicht.<br />

<strong>Die</strong> Herstellung des Wasserleitungsanschlusses für Ihr Objekt Friensdorf 11a hat innerhalb von zwei Monaten nach<br />

Errichtung des Straßenabsperrventils im Einvernehmen mit der Marktgemeinde zu erfolgen.<br />

Begründung<br />

Im Versorgungsbereich einer gemeindeeigenen gemeinnützigen öffentlichen Wasserversorgungsanlage besteht für<br />

Gebäude und Anlagen einschließlich der jeweils dazugehörigen Grundstücke gemäß OÖ Wasserversorgungsgesetz<br />

Anschlusszwang. Ebenso verpflichtet die Wasserleitungsordnung die Liegenschaftseigentümer im<br />

Versorgungsbereich Gebäude, Betriebe, Anlagen und sonstige Objekte, in denen Wasser verbraucht wird, an die<br />

Wasserversorgungsanlagen anzuschließen und den Bedarf an Wasser für die gesamte Liegenschaft aus dem<br />

Verteilernetz der Wasserversorgungsanlage zu decken.<br />

Im erstinstanzlichen Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass Ihr Liegenschaft im Versorgungsbereich liegt, da<br />

die öffentliche Wasserleitung unmittelbar südlich Ihres Grundstückes Pz. Nr. 786/1 in der öffentlichen Wegparzelle<br />

verläuft und daher Ihr Objekt Friensdorf 11a in der 50-m-Zone für eine Anschlusspflicht liegt. Eine Ausnahme vom<br />

Anschlusszwang kann nicht erteilt werden, da die Kosten für den Anschluss – gemessen an den durchschnittlichen<br />

Anschlusskosten in der Gemeinde – nicht unverhältnismäßig hoch sind.<br />

In Ihrer Berufung zum Anschlussbescheid führen Sie an, das die vom Gemeindebauhof geschätzten<br />

Anschlusskosten bei weitem nicht die Arbeiten des von Ihnen vorgelegen Angebotes umfassen. Das von Ihnen<br />

vorgelegte Angebot einer Baufirma beläuft sich auf € 3.852,--, die Kostenschätzung des Gemeindebauhofes auf €<br />

1.058,48 (jeweils inkl. MWSt). <strong>Die</strong> vom Gemeindebauhof vorgelegte Kosten- schätzung ist nicht als<br />

unverhältnismäßig hoch anzusehen, da Kosten von rund € 1000,- für die Herstellung eines mit Ihrem<br />

vergleichbaren Anschlusses in der Gemeinde üblich sind. Da der Bauhof der Marktgemeinde bereits jahrelang die<br />

Herstellung von Anschlüssen selbst durchführt, handelt es sich bei den ermittelten Kosten um Erfahrungswerte die<br />

aus der Herstellung von ca. 15 Anschlüssen pro Jahr resultieren.<br />

Das durchgeführte Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass sich am Sachverhalt nichts geändert hat und keine neuen<br />

Beweisthemen aufgetaucht sind.<br />

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann gem. § 102 O.Ö. GemO. Vorstellung erhoben werden. <strong>Die</strong> Vorstellung ist innerhalb<br />

von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Marktgemeinde einzubringen. Sie hat den<br />

Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />

Der Bürgermeister:<br />

GR Ulrike Keinberger weist darauf hin, dass die Kosten in diesem Fall tatsächlich<br />

überdurchschnittlich sind.


540<br />

Amtsleiter Josef Bauer verliest die schriftliche Stellungnahme vom 26.02.2008 von Herrn<br />

Langegger vollinhaltlich.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, entsprechend dem vorliegenden Bescheid-<br />

Entwurf die eingebrachte Berufung abzuweisen und den erstinstanzlichen Bescheid zu<br />

bestätigen. <strong>Die</strong> Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt folgendes<br />

Abstimmungsergebnis fest:<br />

ZUSTIMMUNGEN: SPÖ-Fraktion (12), GV Anita Grandl, GV Ing. Franz Auinger, GR OSR<br />

Josef Miesenberger, GR-Ersatzmitglied Gertrude Fragner, GR Maximilian Walch (17)<br />

STIMMENTHALTUNGEN: GV Ing. Christian Stanger, GR Roman Wiesinger, GR Christine<br />

Haider, GR Wilhelm Hametner, GR Wilhelm Keinberger, GR Ulrike Keinberger, GR-<br />

Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster (7)<br />

Der Antrag gilt somit als beschlossen.<br />

Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz.<br />

i) WVA-Katsdorf (Hochbehälterareal am Zeilerberg) – Ersuchen um Übertragung des<br />

Grundstückes Pz. Nr. 81 KG. Untergaisbach in das Eigentum der Gemeinde<br />

Katsdorf<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Mit Schreiben vom 27. 11. 2007 ersucht die Gemeinde Katsdorf um Übertragung des<br />

Grundstückes Pz. Nr. 81 KG Untergisbach in ihr Eigentum. Mit Beschlüssen der<br />

Gemeinderäte von Katsdorf und <strong>Wartberg</strong> aus dem Jahr 1982 erfolgte durch Vertrag die<br />

Eigentumsübertragung sämtlicher Anlagen und Wasserleitungen sowie des Hochbehälters<br />

an die Gemeinde Katsdorf. ImVertrag wurde festgelegt, dass für das Recht zur<br />

langfristigen Benützung des gegenständlichen Grundstückes ein besonderes<br />

verbücherungsfähiges Übereinkommen (Servitut) erstellt werden sollte. <strong>Die</strong>s ist jedoch nie<br />

geschehen. Da nun eine Hochbehälter-Erweiterung geplant ist, beabsichtigt die Gemeinde<br />

Katsdorf den Ankauf des Nachbargrundstücks von den ÖBB. In diesem Zuge sollte auch<br />

das o.a. Grundstück Nr. 81 gleich mit verbüchert werden.<br />

<strong>Die</strong> Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> bezieht kein Wasser aus dem Hochbehälter,<br />

sondern es sind lediglich gemeindeeigene WL-Installationen im Behälter (Druckminderer,<br />

Wasserzähler, Schieber).<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die Einräumung des Servitutes<br />

durchzuführen, wobei aber die Leitungsdurchführung für unsere Gemeinde auch<br />

abgehandelt bzw. sichergestellt werden soll. Falls die Gemeinde Katsdorf am Kauf des<br />

Grundstückes interessiert ist, soll von dieser ein Kaufangebot gestellt werden. Der<br />

Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

j) Elisabeth Pirklbauer, Arnberg 23 – Ansuchen um Abänderung des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Es ist beantragt, die Pz. Nr. 1574/2, .132, .133 und Pz. Nr. 1571 von Grünland in Bauland<br />

umzuwidmen. Das ÖEK sieht keine Baulandwidmung in diesem Bereich vor. Eine<br />

Widmung im Bereich der bestehenden (ehem. landwirtsch.) Objektes ist möglich, da kein<br />

zusätzliches Bauland geschaffen wird (Baubestand). Eine Baulandwidmung der Pz.Nr.<br />

1571 scheint derzeit nicht möglich (aber Hinweis auf Antragstellung bei der nächsten


541<br />

ÖEK-Überarbeitung geben). Eine Erweiterung ist evtl. denkbar, wenn zuvor die Pz. Nr.<br />

1574/2 gewidmet wurde. Weiters ist der Bahnlärmkataster einer späteren Entscheidung zu<br />

Grunde zu legen.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, das Verfahren zur Umwidmung der Pz. Nr.<br />

1574/2, .132, .133 (bereits bebaute Liegenschaft) von Grünland in Bauland einzuleiten.<br />

<strong>Die</strong> Widmung der Pz. Nr. 1571 soll derzeit nicht vorgenommen werden. Der Vorsitzende<br />

lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmig Beschlussfassung<br />

fest.<br />

k) Allfälliges<br />

Wegverlegung Teuschl<br />

GV Martin Thallinger informiert, dass entsprechend der Vereinbarung mit dem<br />

Grundbesitzer Wiesinger das öffentliche Gut im Anschluss an die neuen Baugründe<br />

Peterseil (Teuschl) verlegt bzw. Richtung Gasibach hin begradigt werden sollte. <strong>Die</strong>se<br />

Arbeiten sind vom Grundbesitzer Wiesinger durchzuführen. Es war auch vereinbart, den<br />

Weg entsprechend zu befestigen. <strong>Die</strong>ser ist noch in einem schlechten Zustand.<br />

GR Roman Wiesinger weist darauf hin, dass er noch flinziges Material auf den Weg<br />

auftragen wird, damit dieser entsprechend befestigt ist.<br />

Auflassung von öffentlichem Gut – Rechtsauskunft<br />

GV Martin Thallinger berichtet, dass entsprechend den Beratungen in der letzten<br />

Gemeinderatssitzung eine Rechtsauskunft hinsichtlich der Auflassung von öffentlichem<br />

Gut (Anlassfall Mückstein) eingeholt wurde. Laut Amtsleiter Josef Bauer wurde von der<br />

Abteilung Verkehr des Amtes der OÖ. Landesregierung die Auskunft erteilt, dass eine<br />

öffentliche Straße dann vom Gemeinderat aufgelassen werden kann, wenn diese wegen<br />

mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist. Ein<br />

Recht auf Aufhebung des Gemeingebrauchs (Auflassung) kommt dabei jedoch<br />

niemandem zu, sondern es entscheidet der Gemeinderat völlig autonom. Dem<br />

Gemeinderat können aufgrund eines Antrages keinerlei Verpflichtungen zur Auflassung<br />

entstehen.<br />

GR Roman Wiesinger ersucht, diese Rechtsauskunft den Grundbesitzern Mückstein und<br />

ihm zur Kenntnis zu bringen.<br />

Baupolizeilicher Auftrag zur Abdichtung von Senkgruben<br />

GV Martin Thallinger informiert, dass im Zuge von Erhebungen der Wasserrechtsbehörde<br />

(BH-Freistadt) festgestellt wurde, dass im Bereich des landwirtschaftlichen Objektes der<br />

Ehegatten Wiesinger zwischen dem Vierkanter und der Gerätehalle auf Pz. Nr. 185 der<br />

KG. Untergaisbach eine Senkgrube für Waschwasser einen Überlauf aufweist. Sowohl auf<br />

dieser Senkgrube als auch auf eine zweite Senkgrube in diesem Bereich für häusliche<br />

Abwässer wurden Schächte aufgesetzt, welche undicht sein dürften. Demnach liegt bei<br />

beiden Senkgruben ein Baugebrechen vor. Erlangt die Baubehörde Kenntnis vom<br />

Vorliegen eines Baugebrechens, hat sie die allenfalls erforderlichen<br />

Sicherungsmaßnahmen anzuordnen und dem Eigentümer unter Gewährung einer<br />

angemessenen Frist die Behebung des festgestellten Baugebrechens durch Instandsetzung<br />

aufzutragen. Daher ist die Baubehörde verpflichtet, mit Bescheid die<br />

Instandsetzungsmaßnahmen aufzutragen.<br />

Flächenwidmungsplanänderung Nr. 8 (Wiesinger-Steinbruch)<br />

GV Martin Thallinger berichtet, dass der Gemeinderat einen Beharrungsbeschluss trotz<br />

negativer Stellungnahmen der Fachabteilungen gefasst hat. DI Katzensteiner wies darauf<br />

hin, dass dieser Beschluss der Baurechtsabteilung (Aufsichtsbehörde) im<br />

Genehmigungsverfahren vorzulegen ist.


542<br />

2) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, FAMILIEN- UND<br />

SENIORENANGELEGENHEITEN<br />

a) Wohnungsangelegenheiten<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> Heimstättenwohnung in der Lamplgasse 8 a nach Klaus Berndl, ist neu zu vergeben.<br />

Frau Irmtraut Kapeller, Untere Reitling 26, wurde mit 20 Punkten vom Sozialausschuss<br />

zur Vergabe vorgeschlagen.<br />

Folgende Reihung wurde im Ausschuss beraten:<br />

Irmtraut Kapeller (20 Pkte.)<br />

Bettina Starzer (14 Pkte.)<br />

Karl Rührnössl (14 Pkte.)<br />

René Haneder (14 Pkte.)<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Frau Irmtraut Kapeller zu<br />

vergeben. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

b) Gesunde Gemeinde<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> nächste Veranstaltung „Starke Kinder haben es leichter“ wurde im Ausschuss<br />

vorgestellt. <strong>Die</strong> Gesundheitsmesse in Pregarten findet nur mehr alle 2 Jahre statt. Der<br />

nächste Termin ist für März 2009 geplant. <strong>Wartberg</strong> wird den Gesundheitstag in Zukunft<br />

immer im Pausenjahr von Pregarten abhalten.<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, in <strong>Wartberg</strong> alle 2 Jahre eine<br />

Gesundheitsmesse durchzuführen. <strong>Die</strong> nächste Gesundheitsmesse soll im Jahr 2009<br />

stattfinden. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Solidaritätspreis der Kirche<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm.Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> Kirchenzeitung der Diözese schreibt einen Solidaritätspreis aus. <strong>Die</strong> Gemeinde kann<br />

Persönlichkeiten und Gruppen, die sich durch besonderes soziales Engagement<br />

auszeichnen, für die Preisverleihung nominieren. Der Ausschuss gab die Wahl der<br />

Nominierungen an den Pfarrgemeinderat weiter.<br />

d) Solidaritätspreis der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong><br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

Der Ausschuss diskutierte die Einführung eines Solidartätspreises. Eine Umfrage bei den<br />

Nachbargemeinden Pregarten, Hagenberg, Unterweitersdorf, Katsdorf und Engerwitzdorf<br />

hat ergeben, dass keine der Nachbargemeinden einen Solidaritätspreis vergibt. Da es auch<br />

vom Land OÖ. einen Solidaritätspreis gibt, soll es in <strong>Wartberg</strong> nicht zusätzlich einen<br />

Solidaritätspreis geben.


543<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, keinen Solidaritätspreis in <strong>Wartberg</strong><br />

einzuführen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

e) Allfälliges<br />

Altenheim in <strong>Wartberg</strong><br />

Vzbgm. Monika Hofer informiert, dass die Gemeinde Bad Zell und Tragwein bereits ein<br />

fertiges Konzept zur Errichtung eines Altenheims beim Sozialhilfeverband Freistadt<br />

eingereicht haben. Im LBPZ Schloss Haus wäre aufgrund der Reduktion der Betten für<br />

Beatmungspatienten ein Platz für eine Betreuung im Sinne eines Altenheims zur<br />

Verfügung. Deshalb wurde seitens der Marktgemeinde bereits mit Herrn Direktor Hable<br />

gesprochen und ein Schreiben an den Sozialhilfeverband Freistadt geschickt. Darin wurde<br />

das Interesse der Marktgemeinde an einem Altenheim in Schloss Haus bekundet. <strong>Die</strong>ses<br />

Thema wird in der nächsten Ausschuss-Sitzung behandelt.<br />

3) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR KINDERGARTEN-, JUGEND- UND<br />

SPORTANGELEGENHEITEN<br />

a) Tarife und Öffnungszeiten (Kindergarten)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Auffassung von Pfarrcaritas-Kindergarten und Land OÖ.<br />

betreffend der Tarife und Öffnungszeiten wurde eine schriftliche Stellungnahme vom<br />

Land OÖ. eingeholt. <strong>Die</strong>se besagt, dass die derzeitige Interpretation der<br />

Elternbeitragsverordnung in <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> gesetzeskonform ist.<br />

Im Kindergartenbeirat wurde ebenfalls über diese Thematik gesprochen und beraten die<br />

derzeitigen Tarife und Öffnungszeiten für das Kindergartenjahr 2007/2008 unverändert zu<br />

lassen.<br />

Weiters wurde beraten die Tarife und Öffnungszeiten in einer der kommenden zwei<br />

Sitzungen wieder zu behandeln.<br />

GR Ulrike Keinberger weist darauf hin, dass in der letzten Gemeinderatssitzung<br />

beschlossen wurde, die Mindestöffnungszeiten des Landes OÖ. anzuwenden. Demnach<br />

würde sich der Tarif ändern. Der Bürgermeister erklärt, dass im Kindergartenbeirat auch<br />

mit den Eltern gesprochen wurde und die derzeitige Regelung sehr wohl gesetzeskonform<br />

ist. Deshalb sollen die Tarife derzeit für dieses Kindergartenjahr beibehalten werden.<br />

b) Gastbeitrag für Linzer Krabbelstube – Ansuchen von Maier Hans Jürgen und Zaki<br />

Mona<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />

Aus beruflichen Gründen beabsichtigen Herr Maier und Frau Zaki ihr Kind ab Mai 2008<br />

in eine Linzer Krabbelstube zu geben. Dadurch wird der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ein<br />

Gastbeitrag in der Höhe von € 471,- pro Monat vorgeschrieben.<br />

Da die Krabbelstube in <strong>Wartberg</strong> derzeit ausgelastet ist, ist der Ausschuss der Meinung,<br />

diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Ausschuss-Sitzung zu behandeln. Bis dahin<br />

können von der Kindergartenleitung genaue Informationen bezüglich Kinderzahl und<br />

Gruppenbildung (eventuell Mischgruppe) gemacht werden.


544<br />

c) Handbuch für Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />

Jedes Ausschussmitglied erhält ein „Handbuch für Integration“ als Information. In dieser<br />

Arbeitsunterlage sind die gültigen pädagogischen Qualitätsstandards, die gegebenen<br />

Zielsetzungen, Aufgabenbeschreibungen und Abläufe enthalten.<br />

d) Kinderbetreuungsatlas 2007<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />

Jedes Ausschussmitglied erhielt einen Kinderbetreuungsatlas als Information. Der Atlas<br />

bietet einen raschen Überblick über die Kinderbetreuungsangebote aller Gemeinden in<br />

Oberösterreich.<br />

e) Allfälliges<br />

Gemeindefamilientag<br />

GR Manfred Freinschlag berichtet, dass am 14. März 2008 der OÖ. Gemeindefamilientag<br />

im LDZ Linz stattfindet.<br />

Sommerkindergarten<br />

GR Manfred Freinschlag informiert, dass der Sommerkindergarten ab 28. Juli 2008 für 4<br />

Wochen wieder angeboten wird.<br />

Skaterplatz<br />

GR Manfred Freinschlag weist darauf hin, dass der Skaterplatz saniert und gesäubert<br />

wurde. Er zeigt dies anhand einiger Fotos näher.<br />

4) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SCHULE UND KULTUR<br />

a) Veranstaltungszentrum <strong>Wartberg</strong> – Beschlussfassung der neuen Tarifordnung<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />

Aufgrund der Beratung in der letzten Ausschuss-Sitzung wurde ein neuer Vorschlag für<br />

die Tarifordnung seitens der Buchhaltung der Marktgemeinde erstellt. Dabei wurde nun<br />

versucht die variablen Kosten, die nur im Zuge einer Veranstaltung entstehen, so<br />

halbwegs abzudecken. Das Ziel der Marktgemeinde ist, dass mehr Veranstaltungen im<br />

Veranstaltungszentrum stattfinden. <strong>Die</strong>ses Ziel kann nun mit der neuen Tarifordnung<br />

umgesetzt werden, ohne, dass sich der Abgang für die Gemeinde vergrößert.


545<br />

GV Ing. Christian Stanger stellt den ANTRAG, die vorgetragene Tarifordnung zu<br />

beschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

GEGENSTIMME von GR Manfred Freinschlag und die STIMMENTHALTUNGEN von GR<br />

Roman Wiesinger und GR Harald Edlauer sowie die ZUSTIMMUNGEN der übrigen<br />

Gemeinderatsmitglieder fest.<br />

b) Gemeindebibliothek – Öffnungszeiten<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />

Da die derzeitigen Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek an einem Freitag zwischen<br />

12.00 und 13.00 Uhr nicht genutzt werden, wird seitens der Bibliotheksleitung angeregt,<br />

die Öffnungszeiten wie folgt zu ändern:<br />

<strong>Die</strong>nstag, 15.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag, 09.00 – 12.00 Uhr<br />

GV Ing. Christian Stanger stellt den ANTRAG, die Öffnungszeiten wie vorgetragen zu<br />

ändern. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Kulturfrühling 2009<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />

ca) Festlegung eines Zeitraumes<br />

Der Zeitraum für den Kulturfrühling 2009 wurde von 01. März – 24. Mai 2009<br />

festgelegt. Abweichungen sind jedoch noch möglich.


546<br />

cb) Festlegung eines Mottos<br />

Im Ausschuss wurden einige Vorschläge für ein Motto ausgearbeitet. Das tatsächliche<br />

Motto soll jedoch im Zuge des nächsten Vereinstreffens, am 03. April 2008<br />

gemeinsam mit den Vereinen ausgearbeitet werden.<br />

cc) Festlegung bezüglich der Unterstützung durch die Marktgemeinde<br />

<strong>Die</strong> Marktgemeinde wird auch beim nächsten Kulturfrühling wieder die Kosten für<br />

Werbung (Plakate, Folder) übernehmen. Ob auch die Hälfte der Saalmiete wieder<br />

refundiert wird, bleibt noch offen. Es sollen jedenfalls € 4.000,00 in das Budget 2009<br />

aufgenommen werden.<br />

d) Mögliche Publikationen anlässlich des 900-Jahr-Jubiläums<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />

Der Ausschuss ist der Meinung, dass ein Filmprojekt, wie das von Herrn Stefan<br />

Feichtinger, nicht finanziert werden kann. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Daten<br />

vom Arbeitskreis „2011“ zur Verfügung zu stellen und eine kleine finanzielle<br />

Unterstützung zu leisten. Der Rest müsste von Herrn Feichtinger selbst durch Sponsoren<br />

gedeckt werden. <strong>Die</strong>s soll Herrn Feichtinger mitgeteilt werden. Sollte er trotz dieser<br />

Aussage ein Interesse an der Filmproduktion haben, so soll Herr Feichtinger in die<br />

Kulturausschuss-Sitzung im Juni 2008 eingeladen werden, um sein Projekt vorzustellen.<br />

e) Allfälliges<br />

Projekt „Waldorfschule in <strong>Wartberg</strong>“<br />

GV Ing. Christian Stanger berichtet, dass im Ausschuss eine kurze Nachbesprechung über<br />

die Bauausschuss-Sitzung stattgefunden hat.<br />

Ortsbildmesse 2008<br />

GV Ing. Christian Stanger informiert, dass am 31. August 2008 in Schenkenfelden die<br />

nächste Ortsbildmesse stattfindet. <strong>Die</strong> Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> möchte sich mit den<br />

Themengebieten „Wandern & Kultur“ daran beteiligen. <strong>Die</strong> Standbetreuung soll wie in<br />

den Vorjahren erfolgen.<br />

5) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR ÖRTLICHE UMWELTFRAGEN<br />

a) Tag der offenen Gärten<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Für den Tag der offenen Gärten haben sich drei Teilnehmer nach der Veröffentlichung in<br />

den Gemeindenachrichten gemeldet. Ein weiterer Teilnehmer wäre eventuell interessiert.<br />

<strong>Die</strong> Teilnehmer sind: Fam. Grabner, Kapellenweg 6, Garten liegt an der<br />

Bundesstraße Richtung Pregarten.<br />

Fam. Gerhard Hametner, Hauptstraße 74<br />

Fam. Kiesenhofer, Steinpichl 12<br />

eventuell Herr Haunschmidt, Altenhaus 40<br />

Auch GR Kurt Pühringer möchte teilnehmen.


547<br />

<strong>Die</strong> Familie Stummer aus Obergaisbach, deren Garten in der TIPS Zeitung präsentiert<br />

wurde, soll befragt werden, ob sie an einer Teilnahme interessiert sei. Am 14.04.2008<br />

findet die erste Besprechung mit den Teilnehmern statt.<br />

In den nächsten Gemeindenachrichten soll „Der Tag der offenen Gärten“ noch einmal<br />

publiziert werden (Anmeldeschluss: 20. März 2008). <strong>Die</strong> weitere Vorgangweise wird in<br />

der April Sitzung festgelegt.<br />

GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber fügt hinzu, dass sich auch Herr Alois Kollross erklärt hat,<br />

seinen Garten am 07. Juni 2008 zu öffnen.<br />

b) Ökostromgesetzesentwurf<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Das Schreiben zum Ökostromgesetzesentwurf von LR Rudi Anschober wird vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus wird auch ein Initiativantrag des OÖ. Landtages<br />

zur Kenntnis gebracht, in dem eine Resolution betreffend das Ökostromgesetz beschlossen<br />

wurde.<br />

Folgende Punkte werden als wesentliche Inhalte zusammengefasst und anhand einer<br />

Power-Point-Folie präsentiert:<br />

• langfristige Tarifgarantie für die Betreiber von Ökostromanlagen (20 Jahre)<br />

• jährliche degressive Tarife für neue Anlagen, um die Technologie bis zum Jahr 2020<br />

an die Marktreife heranzuführen.<br />

• Deckelung der Kostenbelastung für besonders energieintensive Betriebe im Rahmen<br />

des festzulegenden Aufbringungs- und Tarifsystems<br />

• Genau festgelegte Effizienzkriterien für die Umsetzung der einzelnen Projekte.<br />

Folgendes Zitat der Protestnote soll vom Gemeinderat unterstützt werden:<br />

Ja, auch der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> unterstützt den Protest<br />

gegen den Entwurf des neuen Ökostromgesetzes, der am 23.11.2007 in Begutachtung<br />

gegangen ist und wir fordern vehement die Umsetzung der Eckpfeiler des deutschen EEG<br />

auch in Österreich. Damit das Klima und damit die Arbeitsplätze eine Chance haben.<br />

GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, die vorgetragene Protestnote sowie die Resolution<br />

des OÖ. Landtages zu unterstützen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Erstellung eines Leitbildes für den Umweltausschuss<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Als Leitbild soll das im Jahr 2005 erarbeitete Umweltprogramm dienen und daraus eine<br />

Stärken- und Schwächenanalyse erarbeitet werden. Es wurde im Ausschuss diskutiert,<br />

welche Eckpunkte gesetzt werden könnten bzw. wie das Programm zu überarbeiten wäre.<br />

Am 02. April 2008 findet eine gemeinsame Sitzung der Nachbargemeinden statt, in der<br />

der RUF und die Umweltausschüsse über das Thema „Energie“ beraten. Dabei sollen<br />

Tipps für das Überarbeiten des Programms ausgetauscht werden. <strong>Die</strong>ses Thema wird in<br />

der nächsten Umweltausschuss-Sitzung weiterbehandelt.


d) Projektförderung im Umweltbereich<br />

548<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Der Ausschuss schlägt vor, Energiesparlampen in privaten Haushalten zu fördern. <strong>Die</strong>s<br />

könnte durch abschnittsweise Besuche in den einzelnen Ortschaften passieren. <strong>Die</strong> Linz<br />

AG Strom hat aufgrund eines Marketingkonzeptes großes Interesse an einer<br />

Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde.<br />

Eine genaue Beratung über die Abwicklung des Projektes wird in der nächsten Ausschuss-<br />

Sitzung erfolgen. Danach soll das erarbeitete Konzept der Linz AG Strom vorgelegt<br />

werden.<br />

e) Tag der Sonne – 16./17. Mai 2008<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Der Umweltausschuss wird sich an der Aktion „Tag der Sonne“ am 16. Mai 2008<br />

beteiligen. GR Kurt Pühringer wird seine private Energiebuchhaltung präsentieren.<br />

Darüber hinaus sollen entsprechende Folder aufgelegt und Apfelsaft der Familie Eder<br />

(Tragwein) ausgeschenkt werden. Der Tag der Sonne findet von 14.00 – 17.00 Uhr im<br />

ASZ <strong>Wartberg</strong> statt.<br />

GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, den „Tag der Sonne“ wie vorgetragen<br />

durchzuführen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

f) Allfälliges<br />

Klimabündnis Vortrag<br />

GV Anita Grandl informiert, dass vom Klimabündnis Österreich ein Vortragsangebot<br />

eingelangt ist. Ein Vortrag kostet demnach rund € 130,00. Der Ausschuss möchte dieses<br />

Angebot jedoch nicht annehmen. Stattdessen soll mit Herrn Dr. Ferdiny gesprochen<br />

werden, ob dieser einen Vortrag zum Thema „Dschungelexpedition“ halten möchte.<br />

Gemeindewettbewerb<br />

GV Anita Grandl berichet, dass GR Kurt Pühringer an dem Gemeindewettbewerb<br />

„Richtig hell in OÖ. Gemeinden“ teilgenommen hat. Es gibt jedoch derzeit noch keine<br />

Bewertung.<br />

Straßenbeleuchtung beim Veranstaltungszentrum<br />

GV Anita Grandl hinterfragt, ob man die Straßenbeleuchtung nicht teilweise abschalten<br />

könnte. Amtsleiter Josef Bauer informiert, dass die gesamte Anlage auf Dauersparbetreib<br />

ausgerichtet ist und die Straßenbeleuchtung beim Stiegenbereich des<br />

Veranstaltungszentrums eingeschaltet bleiben muss, da dies aus Haftungsgründen<br />

notwendig ist.<br />

GR OSR Josef Miesenberger regt an, mit der Pfarre Kontakt aufzunehmen, damit auf dem<br />

Weg vom Veranstaltungszentrum zum Friedhof auch eine Straßenbeleuchtung errichtet<br />

werden kann und dieses Thema im Bauausschuss zu behandeln.<br />

Bürgermeister Ing. Erich Hackl spricht sich für die weitere Anstellung von Überlegungen<br />

von Beleuchtungsreduktionen aus.


549<br />

6) PRÜFBERICHT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES VOM 20.11.2007<br />

Der Bürgermeister bringt den Prüfbericht des Prüfungsausschusses vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis.<br />

Der Vorsitzende stellt den ANTRAG, den vorgetragenen Prüfbericht zur Kenntnis zu<br />

nehmen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

7) BESCHLUSSFASSUNG DER FLÄCHENWIDMUNGSPLANÄNDERUNG NR. 5.11 (HASLINGER-<br />

OBERVISNITZ)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch den Bürgermeister<br />

Der Änderungsplan umfasst einen Teil der Pz. Nr. 1331 in Obervisnitz, welcher von<br />

„eingeschränktem gemischten Baugebiet“ in Betriebsbaugebiet umgewidmet werden soll. In<br />

der ersten Planung war vorgesehen, die gegenständliche Fläche (ein Bauplatz mit ca. 1000 m²)<br />

von Süden her mit einer Stichstraße zu erschließen.<br />

Hierzu sind folgende Stellungnahmen eingegangen:<br />

Amt der o.ö. Landesregierung, Abt. örtl. Raumordnung vom 8.2.2007, RO-Ö-313898/1-<br />

2008/Ka/Ki:<br />

• „<strong>Die</strong> vorliegende Planung steht nicht im Widerspruch zu den Festlegungen des ÖEK.<br />

Nach Maßgabe einer geregelten Zufahrt wird das Planungsvorhaben (ca. 1070 m² mit<br />

Schutzzone im nördlichen Bereich) zustimmend zur Kenntnis genommen“.<br />

• LinzAG Strom vom 21.1.2008, Pan/Gr:<br />

• „Grundsätzlich besteht kein Einwand. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine<br />

Versorgung der künftigen Anschlussobjekte abhängig von den geplanten Objekten bzw.<br />

deren Anschlussleistung auf Grund der großen Entfernung zu den nächsten Trafostationen<br />

schwer möglich ist. Falls größere Anschlussleistungen benötigt werden, ist eine Fläche für<br />

eine Trafostation vorzusehen“.<br />

• Wirtschaftskammer Freistadt vom 14.2.2008:<br />

• „Gegen die geplante Änderung besteht kein Einwand, wenn die Erschließung von Norden<br />

her erfolgt“.<br />

• Landwirtschaftskammer, BBK Freistadt vom 1.2.2008:<br />

• „<strong>Die</strong> geplante Änderung wird positiv beurteilt“.<br />

• Rechtsanwälte Haslinger & Partner vom 25.2.2008 in Vertretung von Ing. Anton<br />

Zaussinger:<br />

• „Der Grundeigentümer Zaussinger ist nicht zur Abtretung bzw. zum Verkauf der für die<br />

Zufahrt erforderlichen Grundstücksteile bereit. Es wird beantragt, die<br />

Flächenwidmungsplanänderung nicht in dieser Form zu beschließen“.<br />

Auf Grund der zu dieser Planungsabsicht eingegangenen negativen Stellungnahme des<br />

Grundbesitzers Zaussinger wurde nun diese Planung im Einvernehmen mit den Eigentümern<br />

Haslinger überarbeitet. Demnach ist eine Erschließung des betroffenen Gebiets von Norden<br />

her (Gemeindestraße, Ortsduchfahrt Scheiben – ehem. B-Straße) vorgesehen. In diesem Zuge<br />

soll zusätzlich noch die Widmungsfläche auf rund 2000 m² Betriebsbaugebiet ausgeweitet<br />

werden. Dadurch verläuft jetzt auch die Schutzzone (50-m-Bereich) entlang der neu geplanten<br />

Straße.<br />

Ein neues Verständigungsverfahren der betroffenen Grundeigentümer wurde durchgeführt.<br />

Dabei sind keine neuen Stellungnahmen eingegangen. Ebenso wurde die Abt. Raumordnung<br />

über die geänderte Planungsabsicht informiert.


550<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, den Änderungsplan Nr. 5.11 (Haslinger-<br />

Obervisnitz) in seiner neuen Form zu beschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit<br />

Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

8) ELTERN-KIND-ZENTRUM „KRAWUZL“ – ABGANGSDECKUNG DURCH DIE GEMEINDE<br />

FÜR DAS JAHR 2007<br />

Sachverhaltsdarstellung durch den Bürgermeister<br />

Das Land OÖ hat für das Eltern-Kind-Zentrum Krawuzl im Jahr 2007 eine erwartete<br />

Förderung in Höhe von 11.500 Euro nicht gewährt. Im vorgesehenen Finanzierungsplan<br />

fehlen daher 11.500 Euro. <strong>Die</strong> Familienakademie Mühlviertel ersucht die Marktgemeinde um<br />

Finanzierung dieses Betriebsabganges.<br />

GR Wilhelm Keinberger informiert, dass es sich hier um eine reine Parteiförderung handelt<br />

und diese zB in der Stadtgemeinde Pregarten nicht übernommen wird.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass das EKIZ eine sehr gute Einrichtung ist und auch weiterhin<br />

bestehen bleiben sollte. Das EKIZ sollte für Kinder da sein und nicht parteipolitisch betrachtet<br />

werden. Vzbgm. Monika Hofer weist darauf hin, dass die Besucherkontakte in den letzten<br />

Jahren ständig gestiegen sind und das EKIZ an Attraktivität zunimmt.<br />

GR Maximilian Walch erkundigt sich nach der Resolution an das Land OÖ., die in der letzten<br />

Gemeinderatssitzung mitbeschlossen wurde. Der Bürgermeister erklärt, dass es bis heute<br />

keine Antwort seitens des Landes OÖ. gibt. Er fügt hinzu, dass die Leitung des EKIZ in die<br />

nächste Sozialausschuss-Sitzung eingeladen wird, um die zukünftige Vorgangsweise zu<br />

besprechen.<br />

Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, die im Jahr 2007 durch einen Förderungsmittelausfall<br />

des Landes entstandenen Betriebsabgaben beim EKIZ in Höhe von € 11.500,00 seitens der<br />

Marktgemeinde zu finanzieren. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen<br />

und stellt die GEGENSTIMMEN der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion sowie die ZUSTIMMUNG<br />

der übrigen Gemeinderatsmitglieder fest.<br />

9) BERICHT DES BÜRGERMEISTERS<br />

Kinderspielplatz Frensdorf<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass nun auch ein Schreiben der Volksanwaltschaft bezüglich<br />

des Kinderspielplatzes Frensdorf eingetroffen ist.<br />

Veranstaltungsüberschneidung<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass sich am 22. Juni 2008 zwei Veranstaltungen<br />

überschneiden werden. Dabei handelt es sich um die Biomesse im Veranstaltungszentrum und<br />

den Pfarrflohmarkt am Pfarrgelände. Er weist darauf hin, dass seitens der Veranstalter auf<br />

Terminkoordinationen geachtet werden soll.<br />

Altenheim-Standort<br />

Der Bürgermeister stellt fest, dass in Schloss Haus ein Altenheim denkbar ist. <strong>Die</strong>ses muss<br />

jedoch auch finanziert werden. Darum stellt dieses Projekt eine große Herausforderung für die<br />

Zukunft dar.


551<br />

S10<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass derzeit die Umweltverträglichkeitsprüfung läuft. <strong>Die</strong><br />

Terminplanung kann voraussichtlich nicht ganz eingehalten werden. Der Baubeginn wird<br />

dennoch mit 2009 zugesichert. Der erste Bauabschnitt wird an der Autobahnabfahrt<br />

Unterweitersdorf sowie an der Umfahrung Freistadt begonnen.<br />

Minimarkt Untergaisbach<br />

Der Bürgermeister informiert, dass der Minimarkt in Untergaisbach Ende März 2008<br />

geschlossen wird. Der Abgang ist nicht mehr finanzierbar. Nun wird versucht die<br />

Nahversorgung in Untergaisbach zu sichern, indem ein neuer Betreiber gesucht wird.<br />

Ortsdurchfahrt <strong>Wartberg</strong><br />

Der Bürgermeister berichtet, dass voraussichtlich im Herbst 2008 mit der Durchführung<br />

begonnen wird.<br />

Gemeindeamt<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass das Amtshaus neu gestaltet wurde. Nun soll auch das Angebot<br />

der <strong>Die</strong>nstleistungen für die Bürger optimiert werden. <strong>Die</strong>sbezüglich wird im Zuge der<br />

nächsten Gemeindezeitung eine Bürgerbefragung stattfinden.<br />

EURO 2008<br />

Der Bürgermeister informiert, dass am 18. Juni 2008 die Fanmeile der EURO 2008 auch in<br />

<strong>Wartberg</strong> stattfinden wird. Dabei werden die Fußballspiele „Portugal – Schweden“ und<br />

„Spanien – Griechenland“ auf einer großen Leinwand beim Veranstaltungszentrum<br />

übertragen.<br />

10) ALLFÄLLIGES<br />

Plakatwand in Steinpichl<br />

GV Anita Grandl macht darauf aufmerksam, dass in Steinpichl (Grundstücksdreieck am<br />

Beginn des Schreinerweges) wieder eine große Plakatwand aufgestellt wurde. Der<br />

Bürgermeister erklärt, dass dies ohne seine Zustimmung gemacht wurde und der Sache<br />

nachgegangen wird.<br />

Finanzierungsplan FF-Zeughaus<br />

GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner erkundigt sich nach dem Finanzierungsplan des FF-Zeughauses,<br />

da die Ausschreibungsunterlagen in den nächsten zwei Monaten fertig werden. Der<br />

Bürgermeister erklärt, dass der Finanzierungsplan noch nicht eingelangt ist. Amtsleiter Josef<br />

Bauer ergänzt, dass der Sachverständige bereits befasst wurde und davon ausgegangen<br />

werden kann, dass eine Behandlung des Finanzierungsplanes in der nächsten<br />

Gemeinderatssitzung möglich sein wird.<br />

Gehsteig „Im Weg“<br />

GR Manfred Freinschlag erkundigt sich nach dem Gehsteig „Im Weg“. Der Bürgermeister<br />

erklärt, dass im Frühling 2008 mit der Errichtung des Geheisteiges begonnen wird.<br />

Marktplatz<br />

GR Maximilian Walch informiert, dass Herr Wolfinger bereits mit dem Bau des neuen Hauses<br />

am Marktplatz begonnen hat. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass sich der Kulturausschuss<br />

bezüglich eines neuen Standortes des Christbaumes bzw. Osterbaumes Gedanken machen<br />

sollte.


552<br />

Anfragen zum letzten Gemeinderatsprotokoll<br />

GR Wilhelm Hametner stellt einige Anfragen zum letzten Gemeinderatsprotokoll. Der<br />

Bürgermeister beantwortet diese positiv.<br />

Nebengebäude der Familie Mückstein<br />

GR Roman Wiesinger erkundigt sich, ob das Nebengebäude der Familie Mückstein früher<br />

eine Hausnummer besessen hat. Der Bürgermeister informiert, dass sich Herr Wolfsegger<br />

bereits mit den Nachforschungen beschäftigt.<br />

GENEHMIGUNG DER VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG VOM 14. DEZEMBER 2007:<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die zu Beginn der heutigen Sitzung aufgelegte Verhandlungsschrift über<br />

die Sitzung vom 14. Dezember 2007 keinerlei Einwendungen vorgebracht worden sind und erklärt diese daher<br />

für genehmigt. Der Vorsitzende schließt sodann die Gemeinderatssitzung.<br />

Ende der Sitzung: 22.00 Uhr<br />

Ohne – mit nachfolgenden – Einwendungen genehmigt am: .............................<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Schriftführerin Vorsitzender<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied<br />

--------------------------------------------<br />

Gemeinderatsmitglied<br />

<strong>Die</strong> Genehmigung der vorstehenden Verhandlungsschrift wird hiermit bestätigt.<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Datum Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!