Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
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Gemeinderatsprotokoll<br />
betreffend die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 28. Februar 2008.<br />
Ort der Sitzung: Marktgemeindeamt <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>, Sitzungssaal<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Anwesend sind:<br />
1. Bürgermeister Ing. Erich Hackl<br />
2. GV Vzbgm. Monika Hofer<br />
3. GV Martin Thallinger<br />
4. GV Michaela Stütz<br />
5. GV Ing. Franz Auinger<br />
6. GV Anita Grandl<br />
7. GV Ing. Christian Stanger<br />
8. GR Johann Meier<br />
9. GR Manfred Freinschlag<br />
10. GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />
11. GR Harald Edlauer<br />
12. GR Gabriele Klopf<br />
13. GR Kurt Pühringer<br />
14. GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber<br />
15. GR Bettina Starzer<br />
16. GR Roman Wiesinger<br />
17. GR OSR Josef Miesenberger<br />
18. GR Wilhelm Hametner<br />
19. GR Christine Haider<br />
20. GR Wilhelm Keinberger (kommt nach TOP 1) f))<br />
21. GR Ulrike Keinberger<br />
22. GR Maximilian Walch<br />
23. GR-Ersatzmitglied Ing. Erwin Harant<br />
24. GR-Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster<br />
25. GR-Ersatzmitglied Gertrude Fragner<br />
Amtsleiter Josef Bauer<br />
Schriftführerin VB Katharina Kriechbaumer<br />
Es fehlen:<br />
GR Mag. Dr. Wolfgang Ritter, entschuldigt<br />
GR Ing. Johann Kaltenberger, entschuldigt<br />
GR Rudolf Lengauer, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Johann Kolberger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Gerald Dunzinger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Brigitte Asanger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Harald Kohlberger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Roland Pichler, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Ing. Harald Dobusch, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Gerhard Heiligenbrunner, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Erich Punzengruber, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Alfred Rauch, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Erwin Bock, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Josefine Fuchs, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Anneliese Wolfinger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitlgied Sylvia Siegl, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Johann Schuster, entschuldigt<br />
Nr. 27/2008
531<br />
Eröffnung der Sitzung und Bekanntgabe der Tagesordnung<br />
Der Vorsitzende begrüßt eingangs den Gemeinderat, eröffnet die Sitzung und stellt sodann fest,<br />
dass<br />
a) die heutige Sitzung des Gemeinderates von ihm ordnungsgemäß einberufen worden ist;<br />
b) die Einladungen hiezu schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die<br />
Gemeinderatsmitglieder mit E-Mail bzw. per Post und per Intranet am 15.02.2008 ergangen<br />
sind, da dieser Sitzungstermin bereits zu Jahresbeginn festgelegt wurde;<br />
c) die Abhaltung der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Anschlag an der<br />
Amtstafel in der Zeit von 15.02.2008 bis 25.02.2008 öffentlich kundgemacht worden ist;<br />
d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem <strong>Protokoll</strong> umfassen Frauen und Männer<br />
gleichermaßen.<br />
Über Anfrage des Vorsitzenden verzichtet der Gemeinderat auf die Verlesung der Tagesordnung,<br />
da diese allen bekannt ist und schriftlich vorliegt. Nach weiterer Frage verzichtet der Gemeinderat<br />
auf die Verlesung des <strong>Protokoll</strong>s vom 14. Dezember 2007. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass<br />
je eine Ausfertigung dieser Verhandlungsschrift den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen<br />
rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden ist, dieses <strong>Protokoll</strong> zudem in zweifacher Ausfertigung<br />
während der heutigen Sitzung zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt und allfällige<br />
Einwendungen hiegegen bis zum Schluss der Sitzung eingebracht werden können.<br />
- BERATUNGSERGEBNISSE UND BESCHLÜSSE -<br />
1) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR BAU- UND STRAßENBAUANGELEGENHEITEN,<br />
DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG SOWIE FÜR WIRTSCHAFT UND VERKEHR<br />
a) Alois und Rosina Oberreiter, Scheiben 60 – Ansuchen um Verkauf des<br />
Gemeindegrundes Pz. Nr. 1294/2 KG. <strong>Wartberg</strong> in Scheiben/Obervisnitz<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Notar Dr. Jaksche teilte im Auftrag der Ehegatten Oberreiter sein Interesse am Kauf des<br />
Gemeindegrundes Pz. Nr. 1294/2 (ehem. Löschteich Scheiben) mit. Das Grundstück hat<br />
eine Fläche von 277 m² und liegt unmittelbar an der ehem. B 124 in der „Scheibensenke“.<br />
Der Ausschuss empfiehlt jedoch dieses Grundstück nicht zu veräußern, da dieses für<br />
öffentliche Zwecke (zB Lagerplatz für Bauhof) verwendet werden könnte.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, dieses Grundstück nicht zu veräußern. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
b) Flächenwidmungsplan Nr. 5, ÖEK Nr. 2<br />
ba) Rudolf und Kerstin Schmolmüller, Reitling 10 – Ansuchen um Änderung des ÖEK<br />
und FWP für Pz. Nr. 805 in Reitling (Grünland in Sondergebiet des Baulandes<br />
„Waldorfschule“)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Von den Vertretern der Waldorfschule wurde das eingereichte Pilotprojekt<br />
„Waldorfschule am Land“ im Ausschuss vorgestellt. Entsprechend diesem Konzept
532<br />
soll als neuer Ansatz in der pädagogischen Tätigkeit im Nahbereich eines Bauernhofes<br />
dieser Schultyp verwirklicht werden. Träger ist der Verein zur Förderung der<br />
Waldorfpädagogik. Anfangs ist die Schaffung von zwei Klassen vorgesehen, welche<br />
im Laufe der Jahre auf einen achtklassigen Betrieb ausgeweitet werden sollen. Der<br />
Unterricht im Klassenraum soll durch Arbeiten in und an der Natur ergänzt werden,<br />
wodurch die Natura als Alltagserlebnis bzw. als tägliche Lebensrealität vermittelt<br />
werden soll. Das Projekt selbst soll einen dörflichen Charakter erhalten und somit jede<br />
Klasse in einem eigenen Gebäude (Holzpavillon) untergebracht werden. Der<br />
Antransport der Schüler ist mit Bussen vorgesehen.<br />
Als bevorzugter Schulstandort wird der Bereich rund um die Pz. Nr. 891 (Eigentümer<br />
Fam. Schmolmüller) angegeben. <strong>Die</strong> infrastrukturellen Voraussetzungen für einen<br />
Schulstandort sind in diesem Bereich (rein agrarische Struktur) nicht gegeben. Eine<br />
allfällige Widmung auf diesem Standort entspricht nicht dem ÖEK und den<br />
Raumordnungsgrundsätzen. Da jedoch eine positive Einstellung zum Projekt<br />
vorherrscht, soll in zentraler Lage in der Nähe des Hauptsiedlungsraumes ein<br />
möglicher Standort gesucht werden.<br />
bb) Hermine Tauber, Untervisnitz 5 – Ansuchen um Baulandwidmung in Untervisnitz<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Es wurde beantragt, die Pz. Nr. 1718, 1719, 2016 und einen Teil der Pz. Nr. 2027 von<br />
Grünland in Bauland umzuwidmen. Das ÖEK sieht keine Baulandwidmung in diesem<br />
Bereich vor, und es ist dieses auch nur abänderbar, wenn öffentliches Interesse<br />
gegeben ist.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, dieses Widmungsverfahren abzulehnen,<br />
da es im Widerspruch zum ÖEK steht. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
c) Stegfellner Herbert, Marktplatz 1 – Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 56 (Stegfellner-Hochbehälter)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Der Bebauungsplan wurde anlässlich des Neubaus des Wasser-Hochbehälters neu erstellt.<br />
Durch die beantragte Änderung des Bebauungsplanes soll der Bauplatz Nr. 474/5 mit der<br />
Parzelle Nr. 474/1 vereinigt werden, um eine großzügigere Bebauung des Grundstückes zu<br />
ermöglichen. Es ist eine Einzelhausbebauung über den „Weinkeller-Stegfellner“<br />
vorgesehen, welcher erhalten werden soll. Das Gebäude auf dem Keller soll abgetragen<br />
werden. Eine Bebauungsstudie liegt bereits vor. Im Zuge der Änderung des<br />
Bebauungsplanes können auch Veränderungen an der Verkehrsfläche (öffentliches Gut)<br />
vorgenommen werden (Verlängerung und Verbreiterung im Bereich Eingang<br />
Hochbehälter). Der Wendehammer soll bestehen bleiben.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, das Verfahren zu Änderung des<br />
Bebauungsplanes im Sinne des Ansuchens einzuleiten. Hinsichtlich des öffentlichen<br />
Gutes sind dem Gemeinderat noch Vorschläge zu unterbreiten. Der Vorsitzende lässt<br />
darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.
533<br />
d) Beratung der Bebauungsstudie „Wiesingergründe-Untergaisbach“<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Entsprechend den Festlegungen des ÖEK sind vor einer Flächenwidmung ein<br />
städtebauliches Gesamtkonzept und ein geologisches Gutachten über diese Fläche<br />
vorzulegen. Nun wurde ein Bebauungsvorschlag eingereicht, welcher aber nur die Fläche<br />
„Wiesinger“ betrifft. <strong>Die</strong>se Fläche soll verdichtet bebaut werden. <strong>Die</strong> angrenzende Fläche<br />
„Sigl“ wurde nicht konzeptionell beplant. Er erklärt die Lage der gegenständlichen<br />
Flächen anhand einer Power-Point-Folie näher.<br />
Bürgermeister Ing. Erich Hackl fügt hinzu, dass bereits Kontakt mit dem Antragsteller<br />
Wiesinger und dem Ortsplaner Arch. Mandl hergestellt wurde. <strong>Die</strong>ser wird Vorschläge<br />
ausarbeiten, die dem Bauausschuss präsentiert werden.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, vom Antragsteller (Wiesinger) ein<br />
Gesamtkonzept für infrastrukturelle Maßnahmen zu verlangen, welches entsprechend<br />
dem ÖEK neben den Flächen „Wiesinger“ auch die Fläche „Sigl“ mit einbezieht. Eine<br />
verdichtete Bebbaung ist denkbar. Im Konzept soll die gesamte Infrastruktur<br />
(Straßenverlauf, evtl. Grünflächen usw.) dargestellt werden. Unter Miteinbeziehung des<br />
Ortsplaners Arch. Mandl sollen mehrere Varianten ausgearbeitet werden.<br />
Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
e) Neugestaltung der Ortsdurchfahrt – Bauabschnitt 1 (Einfahrt Nord bis<br />
Diakoniewerk)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Im Jänner wurde ein Finanzierungsgespräch mit Vertretern des Büros LH-StV Hiesl<br />
geführt. Dabei wurde das Ziel formuliert, die gesamte Hauptstraße in 3 Bauabschnitten<br />
(somit in 3 Jahren) zu realisieren. Sobald eine schriftliche Zusage dieser <strong>Die</strong>nststelle über<br />
die Gewährung der finanziellen Mittel vorliegt, werden Gespräche mit weiteren<br />
<strong>Die</strong>nststellen folgen (Büro Haider, Büro Ackerl) und ein Finanzierungsplan erstellt.<br />
Daraufhin erfolgt die Ausschreibung des 1. Bauabschnittes. Ende Februar fand eine<br />
Besprechung betreffend die Koordinierung der Leitungsträger für dieses Vorhaben statt.<br />
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass im Zuge dieses Projektes auch die Straßenbeleuchtung<br />
mitgeplant wird. Genauere Details werden jedoch noch festgelegt. <strong>Die</strong> entsprechenden<br />
Informationen werden auch an den Umweltausschuss übermittelt.<br />
Der Obmann stellt den ANTRAG, den Grundsatzbeschluss zu fassen, im heurigen Jahr<br />
den 1. Bauabschnitt der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt nach Maßgabe der finanziellen<br />
Mittel zu verwirklichen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und<br />
stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
f) Neufassung der Wasserleitungsordnung<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
<strong>Die</strong> derzeit gültige Wasserleitungsverordnung stammt aus dem Jahr 1964. Gestützt auf<br />
eine Muster-Wasserleitungsverordnung der österreichischen Vereinigung für das Gas- und<br />
Wasserfach wurde diese Verordnung überarbeitet. <strong>Die</strong> Fraktionen werden gebeten, bei der<br />
nächsten Bauausschuss-Sitzung Anregungen zu diesem Verordnungsentwurf<br />
einzubringen. Der daraufhin vorliegende Entwurf soll vor einer Beschlussfassung des
534<br />
Gemeinderates dem Amt der OÖ. Landesregierung zur Verordnungs-Vorprüfung<br />
vorgelegt werden.<br />
g) Josef Fürst – Berufung gegen den Bescheid der Baubehörde / Auftrag zur<br />
Beseitigung der bewilligungslos errichteten baulichen Anlage auf Waldparzelle Nr.<br />
1521 KG. <strong>Wartberg</strong><br />
Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vzbgm. Monika Hofer.<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Aufgrund einer Anzeige eines Naturwacheorgans am 21. Mai 2007 wurde im Beisein des<br />
Grundeigentümers Josef Fürst ein anberaumter Lokalaugeschein auf dem Waldgrundstück<br />
Pz. Nr. 1521 der KG. <strong>Wartberg</strong> zur Feststellung etwaiger konsensloser baulicher Anlagen<br />
durchgeführt. Dabei wurde von Herrn Fürst darauf hingewiesen, dass er als Eigentümer<br />
der baulichen Anlagen auftritt, auch wenn sein Schwager Nutzer der Hütte und der<br />
Teichanlage ist. Es handelt sich dabei um einen Fischteich, wlechen nach Angaben des<br />
Herrn Fürst eine wasserrechtliche Bewilligung aufweist. Im unmittelbaren Nahbereich<br />
bestanden beim Lokalaugenschein zwei Hütten, wovon die Größere der beiden die<br />
Abmessungen von ca. 3,5 x 4,0 m hat und eine Gesamthöhe von über 5 m aufweist. <strong>Die</strong>se<br />
Hütte ist als Neubau anzusehen. Eine etwas abseits stehende Lagerhütte mit den<br />
Abmessungen von ca. 2,0 x 5,0 m wurde in der Zwischenzeit entfernt. An die neu<br />
errichtete Hütte wurde eine Terrasse mit ca. 16 m² angebaut, welche direkt an die<br />
Wasseroberfläche angrenzt. Von Herrn Fürst wurde angegeben, dass die Objekte der<br />
Fischereibewirtschaftung dienen. Von Herrn Fürst wurde mitgeteilt, dass die kleinere und<br />
ältere Hütte in den nächsten Tagen entfernt wird. Es wurde von der Baubehörde<br />
festgestellt, dass es sich bei den seinerzeitigen beiden Objekten um konsenslose bauliche<br />
Anlagen im Sinne des § 49 OÖ. Bauordnung handelt. Aus diesem Grund war von der<br />
Baubehörde vorrangig zu prüfen, ob eine nachträgliche Baubewilligung nach der<br />
maßgeblichen Rechtslage erteilt werden kann.<br />
Zu diesem Zweck wurde am 01. Juni 2007 ein fischereifachliches Gutachten eingeholt,<br />
um die Übereinstimmung des Gebäudebestandes mit der Grünlandwidmung (Waldgebiet)<br />
zu prüfen. Daraufhin wurde am 23. Juli 2007 vom Amtssachverständigen der Agrar- und<br />
Forstrechtsabteilung des Amtes der OÖ. Landesregierung ein Lokalaugenschein<br />
durchgeführt. In der fischereifachlichen Stellungnahme vom 01. August 2007 wurde<br />
zusammenfassend festgestellt, dass für die Bewirtschaftung des gegenständlichen Teiches<br />
keine, wie auch immer gestaltete Gerätehütte notwendig ist. In Anbetracht des<br />
ausgesprochenen Charakters einer Freizeitteichanlage steht aus fachlicher Sicht die<br />
Errichtung eines derartigen Objektes auch in keinem Verhältnis zum erzielbaren<br />
fischereilichen Ertrag.<br />
<strong>Die</strong>ses Gutachten wurde dem Grundeigentümer Fürst am 11. September 2007 im Rahmen<br />
des Parteiengehörs mit dem Hinweis zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt. Dabei<br />
wurde darauf hingewiesen, dass von der Baubehörde aufgrund des Sachverhaltes ein<br />
Entfernungsauftrag (Abbruchsbescheid) für das konsenslos errichtete Objekt erlassen<br />
wird.<br />
Daraufhin wurde vom Grundeigentümer in einer schriftlichen Stellungnahme darauf<br />
hingewiesen, dass für diese Hütte seiner Ansicht nach ein Konsens besteht. Er verweist<br />
auf den technischen Bericht des wasserrechtlichen Einreichprojektes und auf die<br />
wasserrechtliche Bewilligung der Teichanlage aus dem Jahr 1986. Ebenso auf eine<br />
angeblich mündlich erteilte Baubewilligung des Bürgermeisters im Rahmen dieser<br />
Wasserrechtsverhandlung.<br />
GV Martin Thallinger berichtet, dass mit Schreiben vom 03.10.2007 Herr Fürst informiert<br />
wurde, dass es sich bei den von ihm vorgelegten Unterlagen um die wasserrechtliche
535<br />
Bewilligung der Teichanlagen handelt, nicht jedoch um eine baupolizeiliche Bewilligung<br />
der Hütte. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass eine angebliche mündliche<br />
Baubewilligung der Behörde niemals Gültigkeit gehabt hat, da eine gültige<br />
Baubewilligung nur schriftlich mit Bescheid (nachdem ein Baubewilligungsverfahren<br />
durchgeführt wurde) erteilt werden hätte können. Aus diesem Grund ist von der<br />
Baubehörde nach wie vor ein Entfernungsauftrag (Abbruchbescheid) für das konsenslos<br />
errichtete Objekt zu erlassen.<br />
Da sich für die Baubehörde am Sachverhalt nichts geändert hat, wurde mit Bescheid vom<br />
15.11.2007 der Auftrag zur Beseitigung der bewilligungslos errichteten baulichen Anlage<br />
auf Waldparzelle Nr. 1521 der KG. <strong>Wartberg</strong> binnen 3 Monaten ab Rechtskraft erteilt und<br />
der Auftrag zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes aufgetragen, wobei das<br />
anfallende Abbruchmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen ist.<br />
Von den Grundbesitzern wurde binnen offener Frist gegen diesen Bescheid Berufung<br />
erhoben. Dabei wird nochmals festgestellt, dass die Hütte im Rahmen der<br />
Wasserrechtsverhandlung (Verhandlungsschrift BH Freistadt vom 28.10.1986 und<br />
Bescheid vom 28.01.1986 sowie lt. technischem Bericht) bereits seinerzeit vom<br />
Bürgermeister genehmigt wurde. Da damals dieser Bescheid auch an die<br />
Naturschutzbehörde übermittelt wurde und keine negative Stellungnahmen ergangen sind,<br />
war auch die Sachlage (Genehmigung) für die Eigentümer geklärt. Weiters bezieht er sich<br />
in seiner Berufung auf eine Schreiben der Abteilung Forst der BH-Freistadt, in welchem<br />
ersichtlich sein soll, dass die Gerätehütte bereits bei der Wasserrechsverhandlung<br />
mitgenehmigt worden sei. <strong>Die</strong> Grundeigentümer machen darauf aufmerksam, dass ein<br />
Verfahren bei der Naturschutzbehörde anhängig ist, und auf eine Bescheiderlassung<br />
gewartet wird. <strong>Die</strong>ses Verfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen bzw. mit Bescheid<br />
vom 09.01.2008 eine naturschutzrechtliche Verfügung erlassen, wonach den<br />
Grundeigentümern aufgetragen wurde, die gegenständliche konsenslos errichtete Hütte bis<br />
spätestens 30.04.2008 vollständig zu entfernen.<br />
Rechtliche Beurteilung:<br />
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde festgestellt, dass die Erteilung einer<br />
nachträglichen Baubewilligung für die konsenslos errichtete Hütte nach der maßgeblichen<br />
Rechtslage ausgeschlossen ist, da sich am Sachverhalt nichts geändert hat. Eine<br />
wasserrechtliche Bewilligung der Teichanlage kann nicht automatisch eine<br />
baubehördliche Bewilligung ersetzen.<br />
Amtsleiter Josef Bauer bringt den Bescheid-Entwurf (Zl. 030-0-2008/Wo) vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis.<br />
Bescheid-Entwurf:<br />
AZ: 030-0-2008/Wo <strong>Wartberg</strong>, am 28.2.2008<br />
Josef und Regina Fürst<br />
Arnberg 1<br />
4224 <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />
Gegenstand:<br />
Auftrag zur Beseitigung der bewilligungslos<br />
errichteten baulichen Anlage auf Waldparzelle<br />
Nr. 1521 KG. <strong>Wartberg</strong> -<br />
Ihre Berufung vom 6. Dezember 2007<br />
B E S C H E I D<br />
Mit Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz vom 15.11.2007, Zl.: 030/2007/Wo, wurde Ihnen<br />
aufgetragen, die bewilligungslos errichtete bauliche Anlage auf Waldparzelle Nr. 1521 KG. <strong>Wartberg</strong> ist gemäß §<br />
49 Abs. 1 O.ö. Bauordnung 1994 idgF bis spätestens 3 Monate ab Rechtskraft dieses Bescheides zu entfernen.<br />
Weiters den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen und das Abbruchmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen.
536<br />
Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 6. 12. 2007 Berufung erhoben. Im Zuge des<br />
Ermittlungsverfahrens wurde Ihnen mit Schreiben des Marktgemeindeamtes vom 12.2.2008 neuerlich die<br />
Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.<br />
Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wurde Ihre Berufung vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28. 2.<br />
2008 behandelt.<br />
Es ergeht nun in II. Instanz auf Grund des in dieser Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlusses gem. § 95 O.Ö.<br />
GemO. i. V. m. 66 Abs. 4 AVG 1991 folgender<br />
S p r u c h :<br />
Ihre Berufung vom 6. 12. 2007 wird abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid der Baubehörde vom 15. 11.<br />
2007 wird vollinhaltlich bestätigt. <strong>Die</strong> bewilligungslos errichtete bauliche Anlage auf Waldparzelle Nr. 1521 KG.<br />
<strong>Wartberg</strong> ist gemäß § 49 Abs. 1 O.ö. Bauordnung 1994 idgF bis spätestens 30 April 2008 zu entfernen. Der<br />
ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen. Das Abbruchmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Begründung<br />
Stellt die Baubehörde fest, dass eine bewilligungspflichtige bauliche Anlage ohne Baubewilligung ausgeführt wird<br />
oder bereits ausgeführt wurde, hat sie dem Eigentümer der baulichen Anlage mit Bescheid aufzutragen, entweder<br />
nachträglich innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist die Baubewilligung zu beantragen oder die bauliche<br />
Anlage innerhalb einer weiters festzusetzenden angemessenen Frist zu beseitigen und gegebenenfalls den vorigen<br />
Zustand wiederherzustellen. <strong>Die</strong> Möglichkeit, nachträglich die Baubewilligung zu beantragen, ist dann nicht<br />
einzuräumen, wenn nach der maßgeblichen Rechtslage eine Baubewilligung nicht erteilt werden kann.<br />
Bei dem am 21.5.2007 in Ihrem Beisein durchgeführten Lokalaugenschein wurde von Ihnen angegeben, dass die<br />
gegenständliche Hütte auf Pz. Nr. 1521 der Fischereibewirtschaftung der Teichanlagen auf der o.a. Grundparzelle<br />
dient. <strong>Die</strong>ses Grundstück ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />
als Grünland (Wald) gewidmet.<br />
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens war von der Baubehörde vorrangig zu prüfen, ob eine nachträgliche<br />
Baubewilligung nach der maßgeblichen Rechtslage erteilt werden kann. Aus diesem Grund wurde ein<br />
agrarfachtechnisches Gutachten (fischereifachliche Stellungnahme) eingeholt, um die Übereinstimmung der Hütte<br />
mit der Grünlandwidmung rechtlich zu prüfen.<br />
<strong>Die</strong>se Stellungnahme der Agrar- und Forstrechtsabteilung des Landes Oberösterreich vom 1. 8. 2007 wurde Ihnen<br />
mit Schreiben vom 11. 9. 2007 zur Kenntnis gebracht. Zusammenfassend wird in dieser ausgesagt, dass für die<br />
Bewirtschaftung des Teiches keine Gerätehütte notwendig ist.<br />
Gemäß § 30 Abs. 5 dürfen nur Bauten und Anlagen im gewidmeten Grünland errichtet werden, die nötig sind, um<br />
dieses bestimmungsgemäß zu nutzen.<br />
Da entsprechend der eingeholten fischereifachlichen Stellungnahme die Hütte nicht für die Bewirtschaftung des<br />
Teiches nötig ist, steht das gegenständliche Bauwerk im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen. Eine<br />
nachträgliche Baubewilligung kann demnach auch nicht erteilt werden.<br />
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde von Ihnen mit Schreiben vom 22.9.2007 eine schriftliche Stellungnahme<br />
abgegeben. In dieser verweisen Sie auf eine nachträglich eingeholte wasserrechtliche Bewilligung der Teichanlage<br />
(Bescheid der BH Freistadt vom 28.1.1986). Obwohl damals eine Hütte im technischen Bericht und in der<br />
planlichen Darstellung des wasserrechtlichen Projektes aufgenommen war, wurde bzw. konnte im<br />
Wasserrechtsverfahren keine Baubewilligung für die Hütte erteilt werden. Eine derartige Bewilligung hätte nur<br />
durch die Baubehörde (Bürgermeister) mittels Bescheid erteilt werden können. In der von Ihnen vorgelegten<br />
Verhandlungsschrift im damaligen Wasserrechtsverfahren hat der Vertreter der Marktgemeinde die Stellungnahme<br />
abgegeben, dass seitens der Marktgemeinde keine Einwände gegen die Erteilung der wasserrechtlichen<br />
Bewilligung bestehen. Eine schriftliche Baubewilligung wurde nicht erteilt. Mündlich erteilte Baubewilligungen<br />
sind rechtsunwirksam. Zusagen bzw. Absprachen (zwischen der Baubehörde und dem Bauherrn) können die<br />
erforderliche Schriftlichkeit der Baubewilligung nicht ersetzen. <strong>Die</strong> bauliche Anlage (Hütte) war sowohl zum<br />
Zeitpunkt ihrer Errichtung, zum Zeitpunkt der wasserrechtlichen Bewilligung der Teichanlagen und wäre auch zum<br />
jetzigen Zeitpunkt bewilligungspflichtig.<br />
Darüber hinaus ist zwischenzeitlich mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 9. Jänner 2008 ein<br />
Entfernungsauftrag der Abt. Naturschutz erlassen worden, in welchem ebenfalls aufgetragen wird, das konsenslos<br />
errichtete Objekt bis längstens 30.4.2008 zu entfernen.<br />
Am Sachverhalt hat sich nichts geändert. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens sind keine neuen Beweisthemen<br />
aufgetaucht.<br />
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />
Rechtsmittelbelehrung
537<br />
Gegen diesen Bescheid kann gem. § 102 O.Ö. GemO. Vorstellung erhoben werden. <strong>Die</strong> Vorstellung ist innerhalb<br />
von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Marktgemeinde einzubringen. Sie hat den<br />
Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />
Der Bürgermeister:<br />
GR Maximilian Walch verweist auf den Gemeinderatsbeschluss vom 18.10.1985 und<br />
verliest diesen auszugsweise. Damals wurde die Hütte genehmigt. Das Forstpolizeiliche<br />
Verfahren wurde bereits eingestellt, da dieses verjährt ist. Am 24.11.2006 wurde Herr<br />
Fürst auf der BH-Freistadt von der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> angezeigt. Er hält diese<br />
Vorgangsweise für mies. Der Gemeinderat sollte sich die Hütte ansehen und nicht gleich<br />
einen Abbruchsbescheid ausstellen. <strong>Die</strong> alte Hütte hatte etwa 20 m², die neue Hütte wurde<br />
sogar verkleinert auf ca. 12 m². Trotzdem soll diese Hütte nun abgerissen werden, obwohl<br />
sie niemanden stört und sogar eine Aufwertung der Teichanlage darstellt. <strong>Die</strong>s findet er<br />
als nicht akzeptabel.<br />
Amtsleiter Josef Bauer fügt hinzu, dass die konsenslos erbaute Hütte vom<br />
Naturwachebeamten bei der Gemeinde aufgezeigt wurde und die Gemeinde verpflichtet<br />
ist, zu handeln und dies an die BH-Freistadt weiterzuleiten.<br />
GR Ulrike Keinberger erklärt, dass es schade ist, da diese Hütte sehr liebevoll erbaut<br />
wurde. Jedoch muss sich die Gemeinde an Gesetze halten und es sollten keine Ausnahmen<br />
gemacht werden.<br />
Amtsleiter Josef Bauer bringt die aktuelle Stellungnahme von Herrn Fürst vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, entsprechend dem vorliegenden<br />
Bescheidentwurf die eingebrachte Berufung abzuweisen und den erstinstanzlichen<br />
Bescheid der Baubehörde zu bestätigen. <strong>Die</strong> bewilligungslos errichtete bauliche Anlage<br />
auf Waldparzelle Nr. 1521 KG. <strong>Wartberg</strong> ist gemäß § 49 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994<br />
i.d.g.F. bis spätestens 30. April 2008 zu entfernen. Der ursprüngliche Zustand ist wieder<br />
herzustellen. Das Abbruchmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
<strong>Die</strong> Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt folgendes<br />
Abstimmungsergebnis fest:<br />
ZUSTIMMUNGEN: Vzbgm. Monika Hofer, GV Martin Thallinger, GV Michaela Stütz, GR<br />
Johann Meier, GR Manfred Freinschlag, GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner, GR Harald Edlauer,<br />
GR Kurt Pühringer, GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber, GR Bettina Starzer, GR Wilhelm<br />
Keinberger, GR Ulrike Keinberger, GR-Ersatzmitglied Ing. Erwin Harant (13)<br />
GEGENSTIMMEN: GR Maximilian Walch, GR Wilhelm Hametner (2)<br />
STIMMENTHALTUNGEN: GV Ing. Franz Auinger, GV Ing. Christian Stanger, GV Anita<br />
Grandl, GR Roman Wiesinger, GR OSR Josef Miesenberger, GR Christine Haider, GR<br />
Gabriele Klopf, GR-Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster, GR-Ersatzmitglied Gertrude<br />
Fragner. (9)<br />
Der Antrag gilt somit als beschlossen.<br />
h) Gerold Langegger, Friensdorf 11 a – Berufung gegen den Bescheid der<br />
Marktgemeinde / Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserversorgungsanlage für<br />
das Objekt Friensdorf 11 a auf Pz. Nr. 786/1<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Mit Bescheid vom 06.02.2007 wurde Herrn Gerold Langegger ein<br />
Wasserleitungsanschluss und die Wasserleitungs-Anschlussgebühr für sein Objekt<br />
Friensdorf 11 a vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat Herr Langegger mit Schreiben<br />
vom 22.02.2007 Berufung eingelegt, da seiner Auffassung anch rechtlich kein Anschluss<br />
sein muss. Eine telefonisch eingeholte Rechtsauskunft beim OÖ. Gemeindebund hat
538<br />
ergeben, dass die Einhebung der Anschlussgebühr nicht exekutiert werden sollte. Statt<br />
dessen soll ein neues Verfahren hinsichtlich der Feststellung der Anschlusspflicht<br />
eingeleitet werden. Herr Langegger wurde am 25.07.2007 schriflich darüber informiert,<br />
dass das Objekt Friensdorf 11 a im Versorgungsbereich einer gemeindeeigenen<br />
öffentlichen Wasserversorgungsanlage liegt. Er wurde darauf hingewiesen, dass die<br />
Verpflichtung zum Anschluss von Gesetzes wegen angenommen wird und beabsichtigt<br />
ist, den Anschlusszwang des Objektes mit Bescheid festzustellen. Herrn Langegger wurde<br />
die Möglichkeit gegeben, hiezu vor Bescheiderlassung eine Stellungnahme abzugeben.<br />
In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 02.07.2007 weist Herr Langegger darauf hin,<br />
dass ein Anschluss seiner Ansicht nach weiterhin nicht notwendig ist, da er sich bereits<br />
seit zwei Jahren selbst mit Wasser aus dem hauseigenen Brunnen versorgt und dieses<br />
Wasser eine überdurchschnittlich gute Qualität und auch Menge hat. Hiezu wurde ein<br />
Wasserbefund vorgelegt. Weiters würden laut Aussage von Herrn Langegger durch den<br />
Wasserleitungsanschluss außerordentlich hohe Kosten entstehen, da sich die öffentliche<br />
Wasserleitung auf dem Nachbargrundstück gegenüber der asphaltierten Gemeindestraße<br />
befindet. Darüber hinaus sei sein Garten fertig angelegt und die Außenfassade des<br />
Gebäudes finalisiert. Es wurde ein Kostenvoranschlag der Firma Zaussinger vorgelegt,<br />
welcher die überdurchschnittlich hohen Kosten – gemessen an den durchschnittlichen<br />
Anschlusskosten in der Gemeinde – belegen. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund<br />
€ 3.852,00 (inkl. Ust). Daraufhin wurden die Kosten für die Herstellung des Anschlusses<br />
vom Gemeindebauhof (dieser führt üblicherweise die Arbeiten für die Herstellung des<br />
Anschlusses durch) ermittelt. <strong>Die</strong>se belaufen sich auf ca. € 1.058,48 (inkl. Ust.) und sind<br />
demnach nicht überdurchschnittliche hoch, sondern liegen im Bereich der üblichen Kosten<br />
für die Herstellung eines Anschlusses. Da die Rechtslage betreffend eine Anschlusspflicht<br />
klar ist, und sich im Zuge des durchgeführten Ermittlungsverfahrens keine Gründe<br />
ergeben haben, die eine Ausnahme von der Anschlusspflicht begründen, wurde Herrn<br />
Langegger mit Bescheid vom 13.11.2007 der Anschluss an die öffentliche<br />
Wasserversorgungsanlage der Gemeinde <strong>Wartberg</strong>, und die Herstellung des Anschlusses<br />
innerhalb von zwei Monaten nach Errichtung des Straßenabsperrventils vorgeschrieben.<br />
Der Obmann berichtet, dass gegen diesen Bescheid des Bürgermeisters von Herrn<br />
Langegger mit Schreiben vom 23.11.2007 Berufung eingelegt und dies damit begründet<br />
wurde, dass die durch den Wasseranschluss entstehenden Kosten an die Ortswasserleitung<br />
nur unwesentlich anders sind, auch wenn die Wasserleitung in der Straße verläuft. <strong>Die</strong><br />
finanzielle Bewertung des Gemeindebauhofes beinhalte bei weitem nicht alle Arbeiten des<br />
Angebotes der Fa. Zaussinger und ist demnach als gegenstandslos zu betrachten, da es<br />
sich keinesfalls um ein unabhängiges Angebot handelt. Weiters seien die Bestimmungen<br />
des § 3 OÖ Wasserversorgungsgesetz im gegenständlichen Fall erfüllt und dürften diese<br />
landesgesetzlichen Bestimmungen nicht ignoriert werden.<br />
Rechtliche Beurteilung:<br />
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde festgestellt, dass das Objekt Friensdorf 11a<br />
im Anschlussbereich liegt. <strong>Die</strong> vom Gemeindebauhof ermittelten Kosten für die<br />
Herstellung des Anschlusses liegen im Bereich der üblichen Kosten. Da sich am<br />
maßgeblichen Sachverhalt nichts geändert hat, soll der Gemeinderat den erstinstanzlichen<br />
Bescheid bestätigen.<br />
Amtsleiter Josef Bauer bringt den Bescheidentwurf (Zl: 810/2008/Wo) vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis.<br />
Bescheid-Entwurf:<br />
AZ: 810/2008/Wo <strong>Wartberg</strong>, am 28.2.2008<br />
Gerold Langegger<br />
Friensdorf 11a<br />
4224 <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>
Gegenstand:<br />
Anschlusspflicht Ihres Objektes Friensdorf 11a<br />
an die Ortswasserleitung -<br />
Ihre Berufung vom 26. November 2007<br />
539<br />
B E S C H E I D<br />
Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 13..11.2007, Zl.: 810/2007/Wo, wurde die Anschlusspflicht Ihres<br />
Liegenschaft Friensdorf 11a an die gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde<br />
<strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> festgestellt. Es wurde die Herstellung des Anschlusses innerhalb von zwei Monaten nach<br />
Errichtung des Straßenabsperrventils im Einvernehmen mit der Marktgemeinde vorgeschrieben.<br />
Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 26. 11. 2007 Berufung erhoben.<br />
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde Ihnen mit Schreiben des Marktgemeindeamtes vom 13.2.2008 neuerlich<br />
die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.<br />
Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wurde Ihre Berufung vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28. 2.<br />
2008 behandelt.<br />
Es ergeht nun in II. Instanz auf Grund des in dieser Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlusses gem. § 95 O.Ö.<br />
GemO. i. V. m. 66 Abs. 4 AVG 1991 und § 7 Abs. 2 Oö. Wasserversorgungsgesetz, LGBl.Nr. 24/1997 folgender<br />
S p r u c h :<br />
Ihre Berufung vom 26. 11. 2007 wird abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid vom 13. 11. 2007 wird<br />
vollinhaltlich bestätigt. Ihre Liegenschaft Friensdorf 11a liegt im Versorgungsbereich der gemeinnützigen,<br />
öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> und es besteht Anschlusspflicht.<br />
<strong>Die</strong> Herstellung des Wasserleitungsanschlusses für Ihr Objekt Friensdorf 11a hat innerhalb von zwei Monaten nach<br />
Errichtung des Straßenabsperrventils im Einvernehmen mit der Marktgemeinde zu erfolgen.<br />
Begründung<br />
Im Versorgungsbereich einer gemeindeeigenen gemeinnützigen öffentlichen Wasserversorgungsanlage besteht für<br />
Gebäude und Anlagen einschließlich der jeweils dazugehörigen Grundstücke gemäß OÖ Wasserversorgungsgesetz<br />
Anschlusszwang. Ebenso verpflichtet die Wasserleitungsordnung die Liegenschaftseigentümer im<br />
Versorgungsbereich Gebäude, Betriebe, Anlagen und sonstige Objekte, in denen Wasser verbraucht wird, an die<br />
Wasserversorgungsanlagen anzuschließen und den Bedarf an Wasser für die gesamte Liegenschaft aus dem<br />
Verteilernetz der Wasserversorgungsanlage zu decken.<br />
Im erstinstanzlichen Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass Ihr Liegenschaft im Versorgungsbereich liegt, da<br />
die öffentliche Wasserleitung unmittelbar südlich Ihres Grundstückes Pz. Nr. 786/1 in der öffentlichen Wegparzelle<br />
verläuft und daher Ihr Objekt Friensdorf 11a in der 50-m-Zone für eine Anschlusspflicht liegt. Eine Ausnahme vom<br />
Anschlusszwang kann nicht erteilt werden, da die Kosten für den Anschluss – gemessen an den durchschnittlichen<br />
Anschlusskosten in der Gemeinde – nicht unverhältnismäßig hoch sind.<br />
In Ihrer Berufung zum Anschlussbescheid führen Sie an, das die vom Gemeindebauhof geschätzten<br />
Anschlusskosten bei weitem nicht die Arbeiten des von Ihnen vorgelegen Angebotes umfassen. Das von Ihnen<br />
vorgelegte Angebot einer Baufirma beläuft sich auf € 3.852,--, die Kostenschätzung des Gemeindebauhofes auf €<br />
1.058,48 (jeweils inkl. MWSt). <strong>Die</strong> vom Gemeindebauhof vorgelegte Kosten- schätzung ist nicht als<br />
unverhältnismäßig hoch anzusehen, da Kosten von rund € 1000,- für die Herstellung eines mit Ihrem<br />
vergleichbaren Anschlusses in der Gemeinde üblich sind. Da der Bauhof der Marktgemeinde bereits jahrelang die<br />
Herstellung von Anschlüssen selbst durchführt, handelt es sich bei den ermittelten Kosten um Erfahrungswerte die<br />
aus der Herstellung von ca. 15 Anschlüssen pro Jahr resultieren.<br />
Das durchgeführte Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass sich am Sachverhalt nichts geändert hat und keine neuen<br />
Beweisthemen aufgetaucht sind.<br />
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />
Rechtsmittelbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann gem. § 102 O.Ö. GemO. Vorstellung erhoben werden. <strong>Die</strong> Vorstellung ist innerhalb<br />
von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Marktgemeinde einzubringen. Sie hat den<br />
Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />
Der Bürgermeister:<br />
GR Ulrike Keinberger weist darauf hin, dass die Kosten in diesem Fall tatsächlich<br />
überdurchschnittlich sind.
540<br />
Amtsleiter Josef Bauer verliest die schriftliche Stellungnahme vom 26.02.2008 von Herrn<br />
Langegger vollinhaltlich.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, entsprechend dem vorliegenden Bescheid-<br />
Entwurf die eingebrachte Berufung abzuweisen und den erstinstanzlichen Bescheid zu<br />
bestätigen. <strong>Die</strong> Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt folgendes<br />
Abstimmungsergebnis fest:<br />
ZUSTIMMUNGEN: SPÖ-Fraktion (12), GV Anita Grandl, GV Ing. Franz Auinger, GR OSR<br />
Josef Miesenberger, GR-Ersatzmitglied Gertrude Fragner, GR Maximilian Walch (17)<br />
STIMMENTHALTUNGEN: GV Ing. Christian Stanger, GR Roman Wiesinger, GR Christine<br />
Haider, GR Wilhelm Hametner, GR Wilhelm Keinberger, GR Ulrike Keinberger, GR-<br />
Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster (7)<br />
Der Antrag gilt somit als beschlossen.<br />
Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz.<br />
i) WVA-Katsdorf (Hochbehälterareal am Zeilerberg) – Ersuchen um Übertragung des<br />
Grundstückes Pz. Nr. 81 KG. Untergaisbach in das Eigentum der Gemeinde<br />
Katsdorf<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Mit Schreiben vom 27. 11. 2007 ersucht die Gemeinde Katsdorf um Übertragung des<br />
Grundstückes Pz. Nr. 81 KG Untergisbach in ihr Eigentum. Mit Beschlüssen der<br />
Gemeinderäte von Katsdorf und <strong>Wartberg</strong> aus dem Jahr 1982 erfolgte durch Vertrag die<br />
Eigentumsübertragung sämtlicher Anlagen und Wasserleitungen sowie des Hochbehälters<br />
an die Gemeinde Katsdorf. ImVertrag wurde festgelegt, dass für das Recht zur<br />
langfristigen Benützung des gegenständlichen Grundstückes ein besonderes<br />
verbücherungsfähiges Übereinkommen (Servitut) erstellt werden sollte. <strong>Die</strong>s ist jedoch nie<br />
geschehen. Da nun eine Hochbehälter-Erweiterung geplant ist, beabsichtigt die Gemeinde<br />
Katsdorf den Ankauf des Nachbargrundstücks von den ÖBB. In diesem Zuge sollte auch<br />
das o.a. Grundstück Nr. 81 gleich mit verbüchert werden.<br />
<strong>Die</strong> Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> bezieht kein Wasser aus dem Hochbehälter,<br />
sondern es sind lediglich gemeindeeigene WL-Installationen im Behälter (Druckminderer,<br />
Wasserzähler, Schieber).<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die Einräumung des Servitutes<br />
durchzuführen, wobei aber die Leitungsdurchführung für unsere Gemeinde auch<br />
abgehandelt bzw. sichergestellt werden soll. Falls die Gemeinde Katsdorf am Kauf des<br />
Grundstückes interessiert ist, soll von dieser ein Kaufangebot gestellt werden. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
j) Elisabeth Pirklbauer, Arnberg 23 – Ansuchen um Abänderung des örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Es ist beantragt, die Pz. Nr. 1574/2, .132, .133 und Pz. Nr. 1571 von Grünland in Bauland<br />
umzuwidmen. Das ÖEK sieht keine Baulandwidmung in diesem Bereich vor. Eine<br />
Widmung im Bereich der bestehenden (ehem. landwirtsch.) Objektes ist möglich, da kein<br />
zusätzliches Bauland geschaffen wird (Baubestand). Eine Baulandwidmung der Pz.Nr.<br />
1571 scheint derzeit nicht möglich (aber Hinweis auf Antragstellung bei der nächsten
541<br />
ÖEK-Überarbeitung geben). Eine Erweiterung ist evtl. denkbar, wenn zuvor die Pz. Nr.<br />
1574/2 gewidmet wurde. Weiters ist der Bahnlärmkataster einer späteren Entscheidung zu<br />
Grunde zu legen.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, das Verfahren zur Umwidmung der Pz. Nr.<br />
1574/2, .132, .133 (bereits bebaute Liegenschaft) von Grünland in Bauland einzuleiten.<br />
<strong>Die</strong> Widmung der Pz. Nr. 1571 soll derzeit nicht vorgenommen werden. Der Vorsitzende<br />
lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmig Beschlussfassung<br />
fest.<br />
k) Allfälliges<br />
Wegverlegung Teuschl<br />
GV Martin Thallinger informiert, dass entsprechend der Vereinbarung mit dem<br />
Grundbesitzer Wiesinger das öffentliche Gut im Anschluss an die neuen Baugründe<br />
Peterseil (Teuschl) verlegt bzw. Richtung Gasibach hin begradigt werden sollte. <strong>Die</strong>se<br />
Arbeiten sind vom Grundbesitzer Wiesinger durchzuführen. Es war auch vereinbart, den<br />
Weg entsprechend zu befestigen. <strong>Die</strong>ser ist noch in einem schlechten Zustand.<br />
GR Roman Wiesinger weist darauf hin, dass er noch flinziges Material auf den Weg<br />
auftragen wird, damit dieser entsprechend befestigt ist.<br />
Auflassung von öffentlichem Gut – Rechtsauskunft<br />
GV Martin Thallinger berichtet, dass entsprechend den Beratungen in der letzten<br />
Gemeinderatssitzung eine Rechtsauskunft hinsichtlich der Auflassung von öffentlichem<br />
Gut (Anlassfall Mückstein) eingeholt wurde. Laut Amtsleiter Josef Bauer wurde von der<br />
Abteilung Verkehr des Amtes der OÖ. Landesregierung die Auskunft erteilt, dass eine<br />
öffentliche Straße dann vom Gemeinderat aufgelassen werden kann, wenn diese wegen<br />
mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist. Ein<br />
Recht auf Aufhebung des Gemeingebrauchs (Auflassung) kommt dabei jedoch<br />
niemandem zu, sondern es entscheidet der Gemeinderat völlig autonom. Dem<br />
Gemeinderat können aufgrund eines Antrages keinerlei Verpflichtungen zur Auflassung<br />
entstehen.<br />
GR Roman Wiesinger ersucht, diese Rechtsauskunft den Grundbesitzern Mückstein und<br />
ihm zur Kenntnis zu bringen.<br />
Baupolizeilicher Auftrag zur Abdichtung von Senkgruben<br />
GV Martin Thallinger informiert, dass im Zuge von Erhebungen der Wasserrechtsbehörde<br />
(BH-Freistadt) festgestellt wurde, dass im Bereich des landwirtschaftlichen Objektes der<br />
Ehegatten Wiesinger zwischen dem Vierkanter und der Gerätehalle auf Pz. Nr. 185 der<br />
KG. Untergaisbach eine Senkgrube für Waschwasser einen Überlauf aufweist. Sowohl auf<br />
dieser Senkgrube als auch auf eine zweite Senkgrube in diesem Bereich für häusliche<br />
Abwässer wurden Schächte aufgesetzt, welche undicht sein dürften. Demnach liegt bei<br />
beiden Senkgruben ein Baugebrechen vor. Erlangt die Baubehörde Kenntnis vom<br />
Vorliegen eines Baugebrechens, hat sie die allenfalls erforderlichen<br />
Sicherungsmaßnahmen anzuordnen und dem Eigentümer unter Gewährung einer<br />
angemessenen Frist die Behebung des festgestellten Baugebrechens durch Instandsetzung<br />
aufzutragen. Daher ist die Baubehörde verpflichtet, mit Bescheid die<br />
Instandsetzungsmaßnahmen aufzutragen.<br />
Flächenwidmungsplanänderung Nr. 8 (Wiesinger-Steinbruch)<br />
GV Martin Thallinger berichtet, dass der Gemeinderat einen Beharrungsbeschluss trotz<br />
negativer Stellungnahmen der Fachabteilungen gefasst hat. DI Katzensteiner wies darauf<br />
hin, dass dieser Beschluss der Baurechtsabteilung (Aufsichtsbehörde) im<br />
Genehmigungsverfahren vorzulegen ist.
542<br />
2) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, FAMILIEN- UND<br />
SENIORENANGELEGENHEITEN<br />
a) Wohnungsangelegenheiten<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
<strong>Die</strong> Heimstättenwohnung in der Lamplgasse 8 a nach Klaus Berndl, ist neu zu vergeben.<br />
Frau Irmtraut Kapeller, Untere Reitling 26, wurde mit 20 Punkten vom Sozialausschuss<br />
zur Vergabe vorgeschlagen.<br />
Folgende Reihung wurde im Ausschuss beraten:<br />
Irmtraut Kapeller (20 Pkte.)<br />
Bettina Starzer (14 Pkte.)<br />
Karl Rührnössl (14 Pkte.)<br />
René Haneder (14 Pkte.)<br />
Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Frau Irmtraut Kapeller zu<br />
vergeben. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
b) Gesunde Gemeinde<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
<strong>Die</strong> nächste Veranstaltung „Starke Kinder haben es leichter“ wurde im Ausschuss<br />
vorgestellt. <strong>Die</strong> Gesundheitsmesse in Pregarten findet nur mehr alle 2 Jahre statt. Der<br />
nächste Termin ist für März 2009 geplant. <strong>Wartberg</strong> wird den Gesundheitstag in Zukunft<br />
immer im Pausenjahr von Pregarten abhalten.<br />
Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, in <strong>Wartberg</strong> alle 2 Jahre eine<br />
Gesundheitsmesse durchzuführen. <strong>Die</strong> nächste Gesundheitsmesse soll im Jahr 2009<br />
stattfinden. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
c) Solidaritätspreis der Kirche<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm.Monika Hofer<br />
<strong>Die</strong> Kirchenzeitung der Diözese schreibt einen Solidaritätspreis aus. <strong>Die</strong> Gemeinde kann<br />
Persönlichkeiten und Gruppen, die sich durch besonderes soziales Engagement<br />
auszeichnen, für die Preisverleihung nominieren. Der Ausschuss gab die Wahl der<br />
Nominierungen an den Pfarrgemeinderat weiter.<br />
d) Solidaritätspreis der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong><br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
Der Ausschuss diskutierte die Einführung eines Solidartätspreises. Eine Umfrage bei den<br />
Nachbargemeinden Pregarten, Hagenberg, Unterweitersdorf, Katsdorf und Engerwitzdorf<br />
hat ergeben, dass keine der Nachbargemeinden einen Solidaritätspreis vergibt. Da es auch<br />
vom Land OÖ. einen Solidaritätspreis gibt, soll es in <strong>Wartberg</strong> nicht zusätzlich einen<br />
Solidaritätspreis geben.
543<br />
Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, keinen Solidaritätspreis in <strong>Wartberg</strong><br />
einzuführen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
e) Allfälliges<br />
Altenheim in <strong>Wartberg</strong><br />
Vzbgm. Monika Hofer informiert, dass die Gemeinde Bad Zell und Tragwein bereits ein<br />
fertiges Konzept zur Errichtung eines Altenheims beim Sozialhilfeverband Freistadt<br />
eingereicht haben. Im LBPZ Schloss Haus wäre aufgrund der Reduktion der Betten für<br />
Beatmungspatienten ein Platz für eine Betreuung im Sinne eines Altenheims zur<br />
Verfügung. Deshalb wurde seitens der Marktgemeinde bereits mit Herrn Direktor Hable<br />
gesprochen und ein Schreiben an den Sozialhilfeverband Freistadt geschickt. Darin wurde<br />
das Interesse der Marktgemeinde an einem Altenheim in Schloss Haus bekundet. <strong>Die</strong>ses<br />
Thema wird in der nächsten Ausschuss-Sitzung behandelt.<br />
3) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR KINDERGARTEN-, JUGEND- UND<br />
SPORTANGELEGENHEITEN<br />
a) Tarife und Öffnungszeiten (Kindergarten)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />
Aufgrund der unterschiedlichen Auffassung von Pfarrcaritas-Kindergarten und Land OÖ.<br />
betreffend der Tarife und Öffnungszeiten wurde eine schriftliche Stellungnahme vom<br />
Land OÖ. eingeholt. <strong>Die</strong>se besagt, dass die derzeitige Interpretation der<br />
Elternbeitragsverordnung in <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> gesetzeskonform ist.<br />
Im Kindergartenbeirat wurde ebenfalls über diese Thematik gesprochen und beraten die<br />
derzeitigen Tarife und Öffnungszeiten für das Kindergartenjahr 2007/2008 unverändert zu<br />
lassen.<br />
Weiters wurde beraten die Tarife und Öffnungszeiten in einer der kommenden zwei<br />
Sitzungen wieder zu behandeln.<br />
GR Ulrike Keinberger weist darauf hin, dass in der letzten Gemeinderatssitzung<br />
beschlossen wurde, die Mindestöffnungszeiten des Landes OÖ. anzuwenden. Demnach<br />
würde sich der Tarif ändern. Der Bürgermeister erklärt, dass im Kindergartenbeirat auch<br />
mit den Eltern gesprochen wurde und die derzeitige Regelung sehr wohl gesetzeskonform<br />
ist. Deshalb sollen die Tarife derzeit für dieses Kindergartenjahr beibehalten werden.<br />
b) Gastbeitrag für Linzer Krabbelstube – Ansuchen von Maier Hans Jürgen und Zaki<br />
Mona<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />
Aus beruflichen Gründen beabsichtigen Herr Maier und Frau Zaki ihr Kind ab Mai 2008<br />
in eine Linzer Krabbelstube zu geben. Dadurch wird der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ein<br />
Gastbeitrag in der Höhe von € 471,- pro Monat vorgeschrieben.<br />
Da die Krabbelstube in <strong>Wartberg</strong> derzeit ausgelastet ist, ist der Ausschuss der Meinung,<br />
diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Ausschuss-Sitzung zu behandeln. Bis dahin<br />
können von der Kindergartenleitung genaue Informationen bezüglich Kinderzahl und<br />
Gruppenbildung (eventuell Mischgruppe) gemacht werden.
544<br />
c) Handbuch für Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />
Jedes Ausschussmitglied erhält ein „Handbuch für Integration“ als Information. In dieser<br />
Arbeitsunterlage sind die gültigen pädagogischen Qualitätsstandards, die gegebenen<br />
Zielsetzungen, Aufgabenbeschreibungen und Abläufe enthalten.<br />
d) Kinderbetreuungsatlas 2007<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />
Jedes Ausschussmitglied erhielt einen Kinderbetreuungsatlas als Information. Der Atlas<br />
bietet einen raschen Überblick über die Kinderbetreuungsangebote aller Gemeinden in<br />
Oberösterreich.<br />
e) Allfälliges<br />
Gemeindefamilientag<br />
GR Manfred Freinschlag berichtet, dass am 14. März 2008 der OÖ. Gemeindefamilientag<br />
im LDZ Linz stattfindet.<br />
Sommerkindergarten<br />
GR Manfred Freinschlag informiert, dass der Sommerkindergarten ab 28. Juli 2008 für 4<br />
Wochen wieder angeboten wird.<br />
Skaterplatz<br />
GR Manfred Freinschlag weist darauf hin, dass der Skaterplatz saniert und gesäubert<br />
wurde. Er zeigt dies anhand einiger Fotos näher.<br />
4) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SCHULE UND KULTUR<br />
a) Veranstaltungszentrum <strong>Wartberg</strong> – Beschlussfassung der neuen Tarifordnung<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />
Aufgrund der Beratung in der letzten Ausschuss-Sitzung wurde ein neuer Vorschlag für<br />
die Tarifordnung seitens der Buchhaltung der Marktgemeinde erstellt. Dabei wurde nun<br />
versucht die variablen Kosten, die nur im Zuge einer Veranstaltung entstehen, so<br />
halbwegs abzudecken. Das Ziel der Marktgemeinde ist, dass mehr Veranstaltungen im<br />
Veranstaltungszentrum stattfinden. <strong>Die</strong>ses Ziel kann nun mit der neuen Tarifordnung<br />
umgesetzt werden, ohne, dass sich der Abgang für die Gemeinde vergrößert.
545<br />
GV Ing. Christian Stanger stellt den ANTRAG, die vorgetragene Tarifordnung zu<br />
beschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
GEGENSTIMME von GR Manfred Freinschlag und die STIMMENTHALTUNGEN von GR<br />
Roman Wiesinger und GR Harald Edlauer sowie die ZUSTIMMUNGEN der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder fest.<br />
b) Gemeindebibliothek – Öffnungszeiten<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />
Da die derzeitigen Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek an einem Freitag zwischen<br />
12.00 und 13.00 Uhr nicht genutzt werden, wird seitens der Bibliotheksleitung angeregt,<br />
die Öffnungszeiten wie folgt zu ändern:<br />
<strong>Die</strong>nstag, 15.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag, 09.00 – 12.00 Uhr<br />
GV Ing. Christian Stanger stellt den ANTRAG, die Öffnungszeiten wie vorgetragen zu<br />
ändern. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
c) Kulturfrühling 2009<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />
ca) Festlegung eines Zeitraumes<br />
Der Zeitraum für den Kulturfrühling 2009 wurde von 01. März – 24. Mai 2009<br />
festgelegt. Abweichungen sind jedoch noch möglich.
546<br />
cb) Festlegung eines Mottos<br />
Im Ausschuss wurden einige Vorschläge für ein Motto ausgearbeitet. Das tatsächliche<br />
Motto soll jedoch im Zuge des nächsten Vereinstreffens, am 03. April 2008<br />
gemeinsam mit den Vereinen ausgearbeitet werden.<br />
cc) Festlegung bezüglich der Unterstützung durch die Marktgemeinde<br />
<strong>Die</strong> Marktgemeinde wird auch beim nächsten Kulturfrühling wieder die Kosten für<br />
Werbung (Plakate, Folder) übernehmen. Ob auch die Hälfte der Saalmiete wieder<br />
refundiert wird, bleibt noch offen. Es sollen jedenfalls € 4.000,00 in das Budget 2009<br />
aufgenommen werden.<br />
d) Mögliche Publikationen anlässlich des 900-Jahr-Jubiläums<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. Christian Stanger<br />
Der Ausschuss ist der Meinung, dass ein Filmprojekt, wie das von Herrn Stefan<br />
Feichtinger, nicht finanziert werden kann. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Daten<br />
vom Arbeitskreis „2011“ zur Verfügung zu stellen und eine kleine finanzielle<br />
Unterstützung zu leisten. Der Rest müsste von Herrn Feichtinger selbst durch Sponsoren<br />
gedeckt werden. <strong>Die</strong>s soll Herrn Feichtinger mitgeteilt werden. Sollte er trotz dieser<br />
Aussage ein Interesse an der Filmproduktion haben, so soll Herr Feichtinger in die<br />
Kulturausschuss-Sitzung im Juni 2008 eingeladen werden, um sein Projekt vorzustellen.<br />
e) Allfälliges<br />
Projekt „Waldorfschule in <strong>Wartberg</strong>“<br />
GV Ing. Christian Stanger berichtet, dass im Ausschuss eine kurze Nachbesprechung über<br />
die Bauausschuss-Sitzung stattgefunden hat.<br />
Ortsbildmesse 2008<br />
GV Ing. Christian Stanger informiert, dass am 31. August 2008 in Schenkenfelden die<br />
nächste Ortsbildmesse stattfindet. <strong>Die</strong> Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> möchte sich mit den<br />
Themengebieten „Wandern & Kultur“ daran beteiligen. <strong>Die</strong> Standbetreuung soll wie in<br />
den Vorjahren erfolgen.<br />
5) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR ÖRTLICHE UMWELTFRAGEN<br />
a) Tag der offenen Gärten<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />
Für den Tag der offenen Gärten haben sich drei Teilnehmer nach der Veröffentlichung in<br />
den Gemeindenachrichten gemeldet. Ein weiterer Teilnehmer wäre eventuell interessiert.<br />
<strong>Die</strong> Teilnehmer sind: Fam. Grabner, Kapellenweg 6, Garten liegt an der<br />
Bundesstraße Richtung Pregarten.<br />
Fam. Gerhard Hametner, Hauptstraße 74<br />
Fam. Kiesenhofer, Steinpichl 12<br />
eventuell Herr Haunschmidt, Altenhaus 40<br />
Auch GR Kurt Pühringer möchte teilnehmen.
547<br />
<strong>Die</strong> Familie Stummer aus Obergaisbach, deren Garten in der TIPS Zeitung präsentiert<br />
wurde, soll befragt werden, ob sie an einer Teilnahme interessiert sei. Am 14.04.2008<br />
findet die erste Besprechung mit den Teilnehmern statt.<br />
In den nächsten Gemeindenachrichten soll „Der Tag der offenen Gärten“ noch einmal<br />
publiziert werden (Anmeldeschluss: 20. März 2008). <strong>Die</strong> weitere Vorgangweise wird in<br />
der April Sitzung festgelegt.<br />
GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber fügt hinzu, dass sich auch Herr Alois Kollross erklärt hat,<br />
seinen Garten am 07. Juni 2008 zu öffnen.<br />
b) Ökostromgesetzesentwurf<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />
Das Schreiben zum Ökostromgesetzesentwurf von LR Rudi Anschober wird vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus wird auch ein Initiativantrag des OÖ. Landtages<br />
zur Kenntnis gebracht, in dem eine Resolution betreffend das Ökostromgesetz beschlossen<br />
wurde.<br />
Folgende Punkte werden als wesentliche Inhalte zusammengefasst und anhand einer<br />
Power-Point-Folie präsentiert:<br />
• langfristige Tarifgarantie für die Betreiber von Ökostromanlagen (20 Jahre)<br />
• jährliche degressive Tarife für neue Anlagen, um die Technologie bis zum Jahr 2020<br />
an die Marktreife heranzuführen.<br />
• Deckelung der Kostenbelastung für besonders energieintensive Betriebe im Rahmen<br />
des festzulegenden Aufbringungs- und Tarifsystems<br />
• Genau festgelegte Effizienzkriterien für die Umsetzung der einzelnen Projekte.<br />
Folgendes Zitat der Protestnote soll vom Gemeinderat unterstützt werden:<br />
Ja, auch der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> unterstützt den Protest<br />
gegen den Entwurf des neuen Ökostromgesetzes, der am 23.11.2007 in Begutachtung<br />
gegangen ist und wir fordern vehement die Umsetzung der Eckpfeiler des deutschen EEG<br />
auch in Österreich. Damit das Klima und damit die Arbeitsplätze eine Chance haben.<br />
GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, die vorgetragene Protestnote sowie die Resolution<br />
des OÖ. Landtages zu unterstützen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
c) Erstellung eines Leitbildes für den Umweltausschuss<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />
Als Leitbild soll das im Jahr 2005 erarbeitete Umweltprogramm dienen und daraus eine<br />
Stärken- und Schwächenanalyse erarbeitet werden. Es wurde im Ausschuss diskutiert,<br />
welche Eckpunkte gesetzt werden könnten bzw. wie das Programm zu überarbeiten wäre.<br />
Am 02. April 2008 findet eine gemeinsame Sitzung der Nachbargemeinden statt, in der<br />
der RUF und die Umweltausschüsse über das Thema „Energie“ beraten. Dabei sollen<br />
Tipps für das Überarbeiten des Programms ausgetauscht werden. <strong>Die</strong>ses Thema wird in<br />
der nächsten Umweltausschuss-Sitzung weiterbehandelt.
d) Projektförderung im Umweltbereich<br />
548<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />
Der Ausschuss schlägt vor, Energiesparlampen in privaten Haushalten zu fördern. <strong>Die</strong>s<br />
könnte durch abschnittsweise Besuche in den einzelnen Ortschaften passieren. <strong>Die</strong> Linz<br />
AG Strom hat aufgrund eines Marketingkonzeptes großes Interesse an einer<br />
Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde.<br />
Eine genaue Beratung über die Abwicklung des Projektes wird in der nächsten Ausschuss-<br />
Sitzung erfolgen. Danach soll das erarbeitete Konzept der Linz AG Strom vorgelegt<br />
werden.<br />
e) Tag der Sonne – 16./17. Mai 2008<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />
Der Umweltausschuss wird sich an der Aktion „Tag der Sonne“ am 16. Mai 2008<br />
beteiligen. GR Kurt Pühringer wird seine private Energiebuchhaltung präsentieren.<br />
Darüber hinaus sollen entsprechende Folder aufgelegt und Apfelsaft der Familie Eder<br />
(Tragwein) ausgeschenkt werden. Der Tag der Sonne findet von 14.00 – 17.00 Uhr im<br />
ASZ <strong>Wartberg</strong> statt.<br />
GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, den „Tag der Sonne“ wie vorgetragen<br />
durchzuführen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
f) Allfälliges<br />
Klimabündnis Vortrag<br />
GV Anita Grandl informiert, dass vom Klimabündnis Österreich ein Vortragsangebot<br />
eingelangt ist. Ein Vortrag kostet demnach rund € 130,00. Der Ausschuss möchte dieses<br />
Angebot jedoch nicht annehmen. Stattdessen soll mit Herrn Dr. Ferdiny gesprochen<br />
werden, ob dieser einen Vortrag zum Thema „Dschungelexpedition“ halten möchte.<br />
Gemeindewettbewerb<br />
GV Anita Grandl berichet, dass GR Kurt Pühringer an dem Gemeindewettbewerb<br />
„Richtig hell in OÖ. Gemeinden“ teilgenommen hat. Es gibt jedoch derzeit noch keine<br />
Bewertung.<br />
Straßenbeleuchtung beim Veranstaltungszentrum<br />
GV Anita Grandl hinterfragt, ob man die Straßenbeleuchtung nicht teilweise abschalten<br />
könnte. Amtsleiter Josef Bauer informiert, dass die gesamte Anlage auf Dauersparbetreib<br />
ausgerichtet ist und die Straßenbeleuchtung beim Stiegenbereich des<br />
Veranstaltungszentrums eingeschaltet bleiben muss, da dies aus Haftungsgründen<br />
notwendig ist.<br />
GR OSR Josef Miesenberger regt an, mit der Pfarre Kontakt aufzunehmen, damit auf dem<br />
Weg vom Veranstaltungszentrum zum Friedhof auch eine Straßenbeleuchtung errichtet<br />
werden kann und dieses Thema im Bauausschuss zu behandeln.<br />
Bürgermeister Ing. Erich Hackl spricht sich für die weitere Anstellung von Überlegungen<br />
von Beleuchtungsreduktionen aus.
549<br />
6) PRÜFBERICHT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES VOM 20.11.2007<br />
Der Bürgermeister bringt den Prüfbericht des Prüfungsausschusses vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis.<br />
Der Vorsitzende stellt den ANTRAG, den vorgetragenen Prüfbericht zur Kenntnis zu<br />
nehmen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
7) BESCHLUSSFASSUNG DER FLÄCHENWIDMUNGSPLANÄNDERUNG NR. 5.11 (HASLINGER-<br />
OBERVISNITZ)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch den Bürgermeister<br />
Der Änderungsplan umfasst einen Teil der Pz. Nr. 1331 in Obervisnitz, welcher von<br />
„eingeschränktem gemischten Baugebiet“ in Betriebsbaugebiet umgewidmet werden soll. In<br />
der ersten Planung war vorgesehen, die gegenständliche Fläche (ein Bauplatz mit ca. 1000 m²)<br />
von Süden her mit einer Stichstraße zu erschließen.<br />
Hierzu sind folgende Stellungnahmen eingegangen:<br />
Amt der o.ö. Landesregierung, Abt. örtl. Raumordnung vom 8.2.2007, RO-Ö-313898/1-<br />
2008/Ka/Ki:<br />
• „<strong>Die</strong> vorliegende Planung steht nicht im Widerspruch zu den Festlegungen des ÖEK.<br />
Nach Maßgabe einer geregelten Zufahrt wird das Planungsvorhaben (ca. 1070 m² mit<br />
Schutzzone im nördlichen Bereich) zustimmend zur Kenntnis genommen“.<br />
• LinzAG Strom vom 21.1.2008, Pan/Gr:<br />
• „Grundsätzlich besteht kein Einwand. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine<br />
Versorgung der künftigen Anschlussobjekte abhängig von den geplanten Objekten bzw.<br />
deren Anschlussleistung auf Grund der großen Entfernung zu den nächsten Trafostationen<br />
schwer möglich ist. Falls größere Anschlussleistungen benötigt werden, ist eine Fläche für<br />
eine Trafostation vorzusehen“.<br />
• Wirtschaftskammer Freistadt vom 14.2.2008:<br />
• „Gegen die geplante Änderung besteht kein Einwand, wenn die Erschließung von Norden<br />
her erfolgt“.<br />
• Landwirtschaftskammer, BBK Freistadt vom 1.2.2008:<br />
• „<strong>Die</strong> geplante Änderung wird positiv beurteilt“.<br />
• Rechtsanwälte Haslinger & Partner vom 25.2.2008 in Vertretung von Ing. Anton<br />
Zaussinger:<br />
• „Der Grundeigentümer Zaussinger ist nicht zur Abtretung bzw. zum Verkauf der für die<br />
Zufahrt erforderlichen Grundstücksteile bereit. Es wird beantragt, die<br />
Flächenwidmungsplanänderung nicht in dieser Form zu beschließen“.<br />
Auf Grund der zu dieser Planungsabsicht eingegangenen negativen Stellungnahme des<br />
Grundbesitzers Zaussinger wurde nun diese Planung im Einvernehmen mit den Eigentümern<br />
Haslinger überarbeitet. Demnach ist eine Erschließung des betroffenen Gebiets von Norden<br />
her (Gemeindestraße, Ortsduchfahrt Scheiben – ehem. B-Straße) vorgesehen. In diesem Zuge<br />
soll zusätzlich noch die Widmungsfläche auf rund 2000 m² Betriebsbaugebiet ausgeweitet<br />
werden. Dadurch verläuft jetzt auch die Schutzzone (50-m-Bereich) entlang der neu geplanten<br />
Straße.<br />
Ein neues Verständigungsverfahren der betroffenen Grundeigentümer wurde durchgeführt.<br />
Dabei sind keine neuen Stellungnahmen eingegangen. Ebenso wurde die Abt. Raumordnung<br />
über die geänderte Planungsabsicht informiert.
550<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, den Änderungsplan Nr. 5.11 (Haslinger-<br />
Obervisnitz) in seiner neuen Form zu beschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit<br />
Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
8) ELTERN-KIND-ZENTRUM „KRAWUZL“ – ABGANGSDECKUNG DURCH DIE GEMEINDE<br />
FÜR DAS JAHR 2007<br />
Sachverhaltsdarstellung durch den Bürgermeister<br />
Das Land OÖ hat für das Eltern-Kind-Zentrum Krawuzl im Jahr 2007 eine erwartete<br />
Förderung in Höhe von 11.500 Euro nicht gewährt. Im vorgesehenen Finanzierungsplan<br />
fehlen daher 11.500 Euro. <strong>Die</strong> Familienakademie Mühlviertel ersucht die Marktgemeinde um<br />
Finanzierung dieses Betriebsabganges.<br />
GR Wilhelm Keinberger informiert, dass es sich hier um eine reine Parteiförderung handelt<br />
und diese zB in der Stadtgemeinde Pregarten nicht übernommen wird.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass das EKIZ eine sehr gute Einrichtung ist und auch weiterhin<br />
bestehen bleiben sollte. Das EKIZ sollte für Kinder da sein und nicht parteipolitisch betrachtet<br />
werden. Vzbgm. Monika Hofer weist darauf hin, dass die Besucherkontakte in den letzten<br />
Jahren ständig gestiegen sind und das EKIZ an Attraktivität zunimmt.<br />
GR Maximilian Walch erkundigt sich nach der Resolution an das Land OÖ., die in der letzten<br />
Gemeinderatssitzung mitbeschlossen wurde. Der Bürgermeister erklärt, dass es bis heute<br />
keine Antwort seitens des Landes OÖ. gibt. Er fügt hinzu, dass die Leitung des EKIZ in die<br />
nächste Sozialausschuss-Sitzung eingeladen wird, um die zukünftige Vorgangsweise zu<br />
besprechen.<br />
Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, die im Jahr 2007 durch einen Förderungsmittelausfall<br />
des Landes entstandenen Betriebsabgaben beim EKIZ in Höhe von € 11.500,00 seitens der<br />
Marktgemeinde zu finanzieren. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen<br />
und stellt die GEGENSTIMMEN der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion sowie die ZUSTIMMUNG<br />
der übrigen Gemeinderatsmitglieder fest.<br />
9) BERICHT DES BÜRGERMEISTERS<br />
Kinderspielplatz Frensdorf<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass nun auch ein Schreiben der Volksanwaltschaft bezüglich<br />
des Kinderspielplatzes Frensdorf eingetroffen ist.<br />
Veranstaltungsüberschneidung<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass sich am 22. Juni 2008 zwei Veranstaltungen<br />
überschneiden werden. Dabei handelt es sich um die Biomesse im Veranstaltungszentrum und<br />
den Pfarrflohmarkt am Pfarrgelände. Er weist darauf hin, dass seitens der Veranstalter auf<br />
Terminkoordinationen geachtet werden soll.<br />
Altenheim-Standort<br />
Der Bürgermeister stellt fest, dass in Schloss Haus ein Altenheim denkbar ist. <strong>Die</strong>ses muss<br />
jedoch auch finanziert werden. Darum stellt dieses Projekt eine große Herausforderung für die<br />
Zukunft dar.
551<br />
S10<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass derzeit die Umweltverträglichkeitsprüfung läuft. <strong>Die</strong><br />
Terminplanung kann voraussichtlich nicht ganz eingehalten werden. Der Baubeginn wird<br />
dennoch mit 2009 zugesichert. Der erste Bauabschnitt wird an der Autobahnabfahrt<br />
Unterweitersdorf sowie an der Umfahrung Freistadt begonnen.<br />
Minimarkt Untergaisbach<br />
Der Bürgermeister informiert, dass der Minimarkt in Untergaisbach Ende März 2008<br />
geschlossen wird. Der Abgang ist nicht mehr finanzierbar. Nun wird versucht die<br />
Nahversorgung in Untergaisbach zu sichern, indem ein neuer Betreiber gesucht wird.<br />
Ortsdurchfahrt <strong>Wartberg</strong><br />
Der Bürgermeister berichtet, dass voraussichtlich im Herbst 2008 mit der Durchführung<br />
begonnen wird.<br />
Gemeindeamt<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass das Amtshaus neu gestaltet wurde. Nun soll auch das Angebot<br />
der <strong>Die</strong>nstleistungen für die Bürger optimiert werden. <strong>Die</strong>sbezüglich wird im Zuge der<br />
nächsten Gemeindezeitung eine Bürgerbefragung stattfinden.<br />
EURO 2008<br />
Der Bürgermeister informiert, dass am 18. Juni 2008 die Fanmeile der EURO 2008 auch in<br />
<strong>Wartberg</strong> stattfinden wird. Dabei werden die Fußballspiele „Portugal – Schweden“ und<br />
„Spanien – Griechenland“ auf einer großen Leinwand beim Veranstaltungszentrum<br />
übertragen.<br />
10) ALLFÄLLIGES<br />
Plakatwand in Steinpichl<br />
GV Anita Grandl macht darauf aufmerksam, dass in Steinpichl (Grundstücksdreieck am<br />
Beginn des Schreinerweges) wieder eine große Plakatwand aufgestellt wurde. Der<br />
Bürgermeister erklärt, dass dies ohne seine Zustimmung gemacht wurde und der Sache<br />
nachgegangen wird.<br />
Finanzierungsplan FF-Zeughaus<br />
GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner erkundigt sich nach dem Finanzierungsplan des FF-Zeughauses,<br />
da die Ausschreibungsunterlagen in den nächsten zwei Monaten fertig werden. Der<br />
Bürgermeister erklärt, dass der Finanzierungsplan noch nicht eingelangt ist. Amtsleiter Josef<br />
Bauer ergänzt, dass der Sachverständige bereits befasst wurde und davon ausgegangen<br />
werden kann, dass eine Behandlung des Finanzierungsplanes in der nächsten<br />
Gemeinderatssitzung möglich sein wird.<br />
Gehsteig „Im Weg“<br />
GR Manfred Freinschlag erkundigt sich nach dem Gehsteig „Im Weg“. Der Bürgermeister<br />
erklärt, dass im Frühling 2008 mit der Errichtung des Geheisteiges begonnen wird.<br />
Marktplatz<br />
GR Maximilian Walch informiert, dass Herr Wolfinger bereits mit dem Bau des neuen Hauses<br />
am Marktplatz begonnen hat. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass sich der Kulturausschuss<br />
bezüglich eines neuen Standortes des Christbaumes bzw. Osterbaumes Gedanken machen<br />
sollte.
552<br />
Anfragen zum letzten Gemeinderatsprotokoll<br />
GR Wilhelm Hametner stellt einige Anfragen zum letzten Gemeinderatsprotokoll. Der<br />
Bürgermeister beantwortet diese positiv.<br />
Nebengebäude der Familie Mückstein<br />
GR Roman Wiesinger erkundigt sich, ob das Nebengebäude der Familie Mückstein früher<br />
eine Hausnummer besessen hat. Der Bürgermeister informiert, dass sich Herr Wolfsegger<br />
bereits mit den Nachforschungen beschäftigt.<br />
GENEHMIGUNG DER VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG VOM 14. DEZEMBER 2007:<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die zu Beginn der heutigen Sitzung aufgelegte Verhandlungsschrift über<br />
die Sitzung vom 14. Dezember 2007 keinerlei Einwendungen vorgebracht worden sind und erklärt diese daher<br />
für genehmigt. Der Vorsitzende schließt sodann die Gemeinderatssitzung.<br />
Ende der Sitzung: 22.00 Uhr<br />
Ohne – mit nachfolgenden – Einwendungen genehmigt am: .............................<br />
----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />
Schriftführerin Vorsitzender<br />
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Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied<br />
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Gemeinderatsmitglied<br />
<strong>Die</strong> Genehmigung der vorstehenden Verhandlungsschrift wird hiermit bestätigt.<br />
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Datum Bürgermeister