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Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist

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Gemeinderatsprotokoll<br />

betreffend die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 16. September 2010.<br />

Ort der Sitzung: Marktgemeindeamt <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>, Sitzungssaal<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Anwesend sind:<br />

1. Bürgermeister Ing. Erich Hackl<br />

2. GV Michaela Stütz<br />

3. GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />

4. GV Dir. Hubert Kammerhuber<br />

5. GR Martin Thallinger<br />

6. GR Kurt Pühringer<br />

7. GR Bettina Michl<br />

8. GR Johann Meier<br />

9. GR Mag. Markus Eidenberger<br />

10. GR Harald Edlauer<br />

11. GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger<br />

12. GR Ing. Christian Stanger<br />

13. GR Andrea Weihrauch<br />

14. GR Christine Haider<br />

15. GR Ulrike Kainberger<br />

16. GR Wilhelm Hametner<br />

17. GR Mag. Dr. Hermann Deisenberger<br />

18. GR Hubert Prammer<br />

19. GR Martin Stingeder<br />

20. GR Maximilian Walch<br />

21. GR-Ersatzmitglied Gabriele Klopf<br />

22. GR-Ersatzmitglied Gabriela Würzel<br />

23. GR-Ersatzmitglied Johannes Wolfinger<br />

24. GR-Ersatzmitglied Kurt Schuster<br />

25. GR-Ersatzmitglied Nadja Danklmaier<br />

Amtsleiter Josef Bauer<br />

VB Carina Mayrdorfer als Schriftführerin<br />

Es fehlen:<br />

GV Vzbgm. Monika Hofer, entschuldigt<br />

GR Manfred Freinschlag, entschuldigt<br />

GR Grandl Anita, entschuldigt<br />

GR Christine Schimpl, entschuldigt<br />

GV Wilhelm Keinberger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Gerald Dunzinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Rene Tischberger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Martin Fröhlich, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Erwin Bock, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Ingeborg Weichselbaumer, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Berthold Weichselbaumer, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Agnes Buttinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Jakob Knierzinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Sabine Dumfart, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Tilmann Grüll, entschuldigt<br />

Nr. 08/2010


45<br />

Eröffnung der Sitzung und Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

Der Vorsitzende begrüßt eingangs den Gemeinderat, eröffnet die Sitzung und stellt sodann fest,<br />

dass<br />

a) die heutige Sitzung des Gemeinderates von ihm ordnungsgemäß einberufen worden ist;<br />

b) die Einladungen hiezu schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die<br />

Gemeinderatsmitglieder per E-Mail am 22.06.2010 ergangen sind, da dieser Sitzungstermin<br />

im Sitzungskalender enthalten ist;<br />

c) die Abhaltung der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Anschlag an der<br />

Amtstafel in der Zeit von 07.09.2010 bis 16.09.2010 öffentlich kundgemacht worden ist;<br />

d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Über Anfrage des Vorsitzenden verzichtet der Gemeinderat auf die Verlesung der Tagesordnung,<br />

da diese allen bekannt ist und schriftlich vorliegt. Nach weiterer Frage verzichtet der Gemeinderat<br />

auf die Verlesung des <strong>Protokoll</strong>s vom 20. Mai 2010. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass je<br />

eine Ausfertigung dieser Verhandlungsschrift den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen<br />

rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden ist, dieses <strong>Protokoll</strong> zudem in zweifacher Ausfertigung<br />

während der heutigen Sitzung zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt und allfällige<br />

Einwendungen hiegegen bis zum Schluss der Sitzung eingebracht werden können.<br />

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem <strong>Protokoll</strong> umfassen Frauen und Männer<br />

gleichermaßen.<br />

Der Bürgermeister informiert, dass folgender Dringlichkeitsantrag vorliegt:<br />

Finanzierungsplan – Errichtung eines Provisoriums für 3. Hortgruppe in der Volksschule. Er lässt über<br />

die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages in die heutige Tagesordnung per Handzeichen abstimmen<br />

und stellt die einstimmige Aufnahme fest.<br />

•<br />

- BERATUNGSERGEBNISSE UND BESCHLÜSSE –<br />

1) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR BAU- UND STRAßENBAUANGELEGENHEITEN, DER<br />

ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG SOWIE FÜR WIRTSCHAFT UND VERKEHR<br />

a) Innenentwicklungskonzept – Information<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />

Vom Ortsplaner wurde das bisher erstellte Konzept nochmals präsentiert und erläutert. <strong>Die</strong> weitere<br />

Vorgangsweise zur Umsetzung wurde festgelegt.<br />

In einem Übersichtsplan wurden vom Ortsplaner (OP) 22 Flächen gekennzeichnet, bei welchen<br />

Bebauungspotentiale vorliegen:<br />

Nr. Eigentümer Vorschlag Ortsplaner Anmerkungen<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Brunner Ulrike<br />

Neubauer Regina<br />

Dinghofer Leopold<br />

In Längsrichtung angeordnetes<br />

Mehrparteienhaus in Anpassung an das<br />

Gelände und als Abstufung zwischen den<br />

großen 3 Wohnbauten und den<br />

Einfamilienhäusern. Möglich wären zB zwei<br />

Einfamilienhäuser oder ein Wohnbau<br />

Einfamilienhaus oder maximal ein Doppelhaus<br />

Hier gibt es bereits einen Bebauungsvorschlag<br />

Frau Brunner vorschlagen<br />

OP soll im Plan auch ein Heizwerk


4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

46<br />

und Adelheid des Ortsplaners (verdichteter Wohnbau +<br />

Reihenhäuser)<br />

Stegfellner Herbert<br />

Traunmüller Elfriede<br />

Pilß Eva<br />

Hametner Gerhard<br />

und Anna<br />

Plank Christine<br />

und Danner Helmut<br />

Dinghofer Gerhard<br />

und Hermine<br />

Ehrenreich Margarethe<br />

Dressler Gerhard<br />

Lindner Wilhelm<br />

und Rosina<br />

Schardinger Josef<br />

Stöger Herbert<br />

Mühlbachler Richard<br />

Röm.-kath.<br />

Pfarrgründe <strong>Wartberg</strong><br />

OP stellt zwei Varianten für ein Altenheim vor:<br />

Einmal mit der Erschließung über Dinghofer-<br />

Parkplatz und einmal Erschließung von der<br />

Hauptstraße. Das Gebäude wurde wie ein<br />

„4-Kanter“ konzipiert. <strong>Die</strong>se Lösung bietet<br />

einen optimalen Rundgang für ältere bzw. auch<br />

demente Personen.<br />

zB 3 Reihenhäuser oder ein Doppelhaus<br />

möglich<br />

2 Wohneinheiten wären möglich<br />

2 Wohneinheiten wären möglich<br />

13 und 14 sollten gemeinsam betrachtet<br />

werden. Das Gebäude auf Nr. 14 ist bereits<br />

sehr desolat. Vorstellbar wäre parallel zur<br />

Lamplgasse Geschoßwohnbauten zu errichten<br />

und zB durch einen Garagenrigel eine Art<br />

Innenhof zu schaffen<br />

De facto nicht bebaubar. Möglich wäre ein<br />

Parkdeck von oben befahrbar und darunter eine<br />

Tiefgarage.<br />

Idealer Standort für Hauptschule. Vom OP<br />

wurde der Turnsaal Richtung Bundesstraße<br />

ausgerichtet und eine einhüftige Bebauung<br />

vorgesehen mit dazwischen liegendem<br />

Innenhof. Dazu könnte die bestehende Straße<br />

unter der Schule verlängert werden, was zu<br />

einem Rundschluss der Straße führt.<br />

miteinbeziehen, da dies für diese große<br />

Anzahl von Wohnungen denkenswert<br />

wäre. Situiert könnte dieses im<br />

vorgesehenen Besucherparkplatzbereich,<br />

im Schrebergartenbereich oder<br />

anschließend an den Bauhof sein. <strong>Die</strong><br />

Flächen der Schrebergärten/Bauhof<br />

würden sich anbieten, da dies<br />

Gemeindegrund ist.<br />

Sinnvoll wäre zuerst mit dem Wohnbau<br />

zu beginnen und danach erst die<br />

Doppelhäuser in Angriff zu nehmen.<br />

Wenn dies vorangetrieben werden soll,<br />

muss auch die Gemeinde aktiv werden.<br />

wurde nicht diskutiert<br />

streichen – bereits bebaut (Compact)<br />

kein Handlungsbedarf<br />

unbebaute Restfläche<br />

kein Bedarf - Einzelhaus<br />

<strong>Die</strong> Anbindung von der Hauptstraße wäre<br />

zu bevorzugen.<br />

Der diesbezügliche Plan vom OP wird in<br />

den nächsten Tagen übermittelt, damit<br />

dieser anlässlich einer Besprechung mit<br />

dem Verkehrstechniker am 05.08.2010<br />

(Schutzweg Hacklberg) besprochen<br />

werden kann (ausreichendes Sichtfeld).<br />

Vor Ausschreibung eines<br />

Architektenwettbewerbes sollte die<br />

Zufahrt (Hauptstraße oder Dinghofer-<br />

Parkplatz) geklärt sein.<br />

Standort für Heizwerk soll mitbetrachtet<br />

werden.<br />

Kontakt<br />

Kontakt<br />

Kontakt<br />

OP zeichnet diesen Vorschlag in die<br />

Pläne ein. <strong>Die</strong>se Vorschläge sollen den<br />

Grundeigentümern mitgeteilt werden.<br />

Mit Wohnungsgenossenschaft reden, dass<br />

diejenigen Wohnhäuser, die zu wenige<br />

Parkplätze haben, hier Parkflächen<br />

schaffen<br />

Standort für Heizwerk soll mitbetrachtet<br />

werden


17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

Schwarz Günther<br />

und Grete<br />

Gemeinde <strong>Wartberg</strong><br />

Bodingbauer Karl<br />

Gemeinde <strong>Wartberg</strong><br />

Greindl Birgit<br />

Gemeinde <strong>Wartberg</strong><br />

47<br />

Abriss des bestehenden Gebäudes und parallel<br />

zur Hauptstraße Anordnung eines Wohnbaus<br />

im Ausmaß von max. 2 Geschoßen +<br />

ausgebauter Dachgeschoß. Als Dachform sollte<br />

daher kein Flachdach gewählt werden, damit<br />

das DG ausgebaut werden kann und ein<br />

Flachdach auch nicht ins Ortsbild passt.<br />

Parkflächen sollten entlang der Arnberger<br />

Straße vorgesehen werden.<br />

Für ein Einfamilienhaus scheint diese Fläche<br />

weniger geeignet.<br />

nicht unbedingt für Wohnbau geeignet<br />

20 + 21 sollten gemeinsam betrachtet werden.<br />

Würde sich für wenig störende Geschäfte<br />

(zB Elektriker) eignen, da diese von der<br />

Bundesstraße aus gut gesehen würden<br />

OP könnte sich hier auch einen<br />

Geschäftsbetrieb vorstellen<br />

Kontakt aufnehmen<br />

Das alte FF-Haus soll abgetragen werden.<br />

Der Neubau zur Aufnahme von<br />

Geschäftsbetrieben (zB Apotheke,<br />

Sparkasse, Ärztezentrum) soll weiter von<br />

der Straße abgerückt werden und<br />

eventuell mit der Gemeinde<br />

zusammengebaut werden (Abriss des<br />

Postbereiches).<br />

OP Mandl erstellt einen Entwurf, in<br />

welchem man eine ungefähre Fläche für<br />

die Geschäftslokale ersehen kann. Im OG<br />

könnten zB auch Wohnungen<br />

eingerichtet werden<br />

Kontakt mit Greindl<br />

Lt. Ausschuss diese Fläche derzeit eher<br />

als Grünfläche belassen<br />

Als weitere Vorgangsweise wurde vereinbart, die Eigentümer der betroffenen Grundstücke zu<br />

einem Info-Abend einzuladen. Als Termin wurde <strong>Die</strong>nstag, 14.09.2010, 19.00 Uhr vereinbart. An<br />

diesem Termin sollen die betroffenen Grundstückseigentümer, Bürgermeister Ing. Hackl und<br />

Ortsplaner DI Mandl teilnehmen. DI Mandl bereitet für die einzelnen Flächen Bebauungsvarianten<br />

vor, welche dann gemeinsam diskutiert werden können. Mit jenen Grundstückseigentümern die<br />

aktives Interesse bekunden sollen dann weitere Gespräche geführt werden.<br />

Für 19. Oktober wurde ein zusätzlicher Bauausschuss-Termin eingeschoben, in welchem über die<br />

Ergebnisse des Info-Abends und die weitere Vorgangsweise diskutiert wird.<br />

b) Kreuzung Trauner, Schönreith 16 Richtung Leimlehner – Verbreiterung des<br />

Kurvenbereichs<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />

In der letzten Bauausschuss-Sitzung vom 29.07.2010 wurde eine Verbreiterung des<br />

Kreuzungsbereiches angeregt, da dieser sehr schmal ist.<br />

An Ort und Stelle besichtigten die Mitglieder des Bauausschusses gemeinsam mit dem<br />

angrenzenden Grundeigentümer Herrn Trauner Manfred den gegenständlichen<br />

Kreuzungsbereich. Entlang des Fahrbahnrandes wurden Leistensteine gesetzt. <strong>Die</strong> Setzung<br />

dieser Leistensteine auf öffentlichem Gut wurde nach Angabe von Herrn Trauner anlässlich<br />

der Weg-Umlegung (Umlegung „Trauner-Berg“ in den 80er Jahren) mit der Gemeinde<br />

vereinbart. Es wurde festgelegt, in alten GR-<strong>Protokoll</strong>en nachzuforschen, ob eine<br />

diesbezügliche Vereinbarung betreffend die Errichtung dieser Randleisten im


48<br />

Kreuzungsbereich der Straßen getroffen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, soll eine<br />

Vereinbarung betreffend einen möglichen Grundtausch (Tauschflächen im Kreuzungsbereich<br />

gegen eine Teilfläche öff. Gut am südwestlichen Gebäudeeck Trauner - ohne Vermessung –<br />

gegenseitige Schriftstücke) getroffen werden.<br />

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass keine derartige Vereinbarung zwischen dem<br />

Grundeigentümer und der Gemeinde in den <strong>Protokoll</strong>en (Ausschuss und GR) festgehalten<br />

wurde.<br />

GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, einen Grundtausch (gegenseitiges Nutzungsrecht)<br />

in der besprochenen Form vorzunehmen, da hinsichtlich der Leistensteine keine schriftliche<br />

Vereinbarung nachgewiesen werden kann.<br />

GR Ulrike Keinberger findet die Begründung im Antrag nicht vertretbar und stellt den Antrag,<br />

einen Grundtausch (gegenseitiges Nutzungsrecht) in der besprochenen Form vorzunehmen.<br />

Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

c) Fußgängerübergang Hacklberg – Information über verkehrstechnische Überprüfung<br />

vom 05.08.2010<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />

Seitens der Gemeinde <strong>Wartberg</strong> wurde an die BH Freistadt sowie an das Land OÖ,<br />

Straßenmeisterei Pregarten und Stadtgemeinde Pregarten eine Stellungnahme zum<br />

Aktenvermerk vom 19.01.2010 lt. GR-Beschluss abgegeben. Auf Grund dieses Schreibens<br />

fand am 05.08.2010 eine neuerliche verkehrssicherheitstechnische Überprüfung statt. Der<br />

hierzu abgefasste Aktenvermerk der BH Freistadt wird zur Kenntnis gebracht.<br />

An Ort und Stelle besichtigten die Mitglieder des Bauausschusses die Verkehrssituation. <strong>Die</strong><br />

von Bürgermeister Hackl anlässlich der Besprechung vom 05.08.2010 vorgeschlagene<br />

Vorgangsweise (Verlegung des Schutzweges auf der B 123 in Richtung <strong>Wartberg</strong> – bei km<br />

21,040 mit den notwendigen Maßnahmen) wurde von allen anwesenden Ausschussmitgliedern<br />

befürwortet. <strong>Die</strong> Umsetzung dieses Vorschlages soll jedenfalls weiterverfolgt werden. Der<br />

Ausschuss spricht sich dafür aus, dass der bestehende Gehweg im Innenradius des<br />

Kreuzungsbereiches weiterhin erhalten bleibt.<br />

GR Wilhelm Hametner erkundigt sich ob der jetzt bestehende Fußgängerübergang für<br />

Fußgänger zum Technosert und Richtung Hagenberg beibehalten wird. Der Bürgermeister<br />

erklärt, dass dieser aus Sicherheitsgründen entfernt wird.<br />

d) Altenheimstandort – Information über Besprechung mit Verkehrstechniker vom<br />

12.08.2010 betreffend Sichtweite bei Zufahrt im Kurvenbereich/Hauptstraße<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />

Um zu klären, ob eine Erschließung des geplanten Altenheimes auch über die Hauptstraße<br />

(Dinghofer-Kurve) möglich ist, fand am 12.08.2010 an Ort und Stelle eine Besprechung von<br />

Bgm. Ing. Hackl mit Verkehrs-SV Dipl.-Ing. Dirnberger statt. Nach Auskunft des<br />

Sachverständigen beträgt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h die erwünschte Sichtweite<br />

grundsätzlich 70 m. Bei einer Sichtweite von unter 60 m wäre eine Erschließung an dieser<br />

Stelle nicht möglich.<br />

<strong>Die</strong> Ausschuss-Mitglieder besichtigten die Situation an Ort und Stelle und nahmen das<br />

Besprechungsergebnis zur Kenntnis.<br />

GR Matin Thallinger erklärt, dass es zwei Möglichkeiten gibt um die Sichtweite einzuhalten.<br />

Entweder man gräbt in dieser Kurve den Böschungsbereich ab oder es wird eine 30 km/h<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung festgelegt.


49<br />

e) Bewohner „betreubares Wohnen“, Hauptstraße 34 – Ansuchen um Erlassung einer 30<br />

km/h Geschwindigkeitsbeschränkung sowie eines Hupverbotes<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />

<strong>Die</strong> Bewohner des Objektes „betreubares Wohnen“, Hauptstraße 34 ersuchen um Erlassung<br />

einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h sowie eines Hupverbotes beginnend vom<br />

nördlichen Ende des „Parkplatzes Dinghofer“ bis zur geplanten Zentrumszone. Das<br />

gegenständliche Ansuchen wurde von 10 Hausbewohner unterfertigt.<br />

<strong>Die</strong> Erlassung eines Hupverbotes wird von den Ausschussmitgliedern nicht befürwortet, da<br />

das Hupen als Warnsignal dient und daher nicht unterbunden werden soll. Im Zuge einer der<br />

nächsten Sitzungen soll ein Verkehrskonzept hinsichtlich bestehender 30-km/h<br />

Zonenbeschränkungen und 30-km/h Geschwindigkeitsbeschränkungen und künftiger<br />

erarbeitet werden. Bei Erstellung dieses Konzeptes soll auch die gegenständlich beantragte<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung mitbetrachtet werden.<br />

GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die Antragsteller schriftlich darüber zu informieren,<br />

dass ein Hupverbot nicht erlassen wird, da Hupen weiterhin als Warnsignal dienen soll. <strong>Die</strong><br />

beantragte 30-km/h Geschwindigkeitsbeschränkung wird bei der Erstellung des<br />

Geschwindigkeitskonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet mitbetrachtet. Der Vorsitzende<br />

lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

f) Danmair Margarete, Haupstraße 58 – Ansuchen um Abänderung des<br />

Flächenwidmungsplanes, Umwidmung eines Teiles der Pz. Nr. 312/3 von Grünland in<br />

Bauland - Dorfgebiet<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />

Mit Ansuchen vom 11.08.2010 beantragt Frau Margarete Danmair die Umwidmung eines<br />

Teiles der Pz. Nr. 312/3 EZ 26 KG <strong>Wartberg</strong> (133 m²) von derzeit „Grünland“ in Bauland –<br />

Dorfgebiet. Der Grund dafür ist, dass die gegenständliche Fläche durch die Familie Danmair<br />

bereits vor mehr als 30 Jahren von Dinghofer sen. erworben wurde. Der Kauf dieser Teilfläche<br />

wurde jedoch nie vermessen und daher auch nicht grundbücherlich durchgeführt. <strong>Die</strong>ser<br />

Umstand stellte sich durch Zufall bei einer Begehung betreffend die neue Ortsdurchfahrt<br />

heraus. Auch Herr Dinghofer sen. wusste über diese Angelegenheit noch Bescheid. Nach<br />

Bekanntwerden der fehlenden grundbücherlichen Durchführung erfolgte im Sommer 2009 die<br />

Vermessung und Zusammenlegung der Grundstücke. Nunmehr soll entsprechend der<br />

Vermessung die Widmung daher auf dem gesamten Grundstück auch auf Bauland –<br />

Dorfgebiet (wie der Rest des Grundstückes) geändert werden.<br />

Der Sohn der Ehegatten Danmair beabsichtigt im Frühjahr 2011 eine Aufstockung (Umbau)<br />

des bestehenden Gebäudes sowie eine Erweiterung der Garage und Errichtung eines Pools.<br />

Teile der Garage sowie der Pool sollen auf der gegenständlichen Umwidmungsfläche errichtet<br />

werden.<br />

GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, das Verfahren zur Abänderung des<br />

Flächenwidmungsplanes betreffend den oa. Grundstücksteil im Ausmaß von 133m²<br />

einzuleiten. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

g) Verordnung einer Zentrumszone Ortsdurchfahrt/Marktplatz<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />

Ein Teil der <strong>Wartberg</strong>er Ortsdurchfahrt von der Zufahrt Pfarrhof bis zur Zufahrt Evangelisches<br />

Diakoniewerk sowie der gesamte Marktplatz sollen entsprechend dem Gestaltungskonzept<br />

„Ortsdurchfahrt“ zur Zentrumszone erklärt werden. <strong>Die</strong> Absicht, eine Zentrumszone zu schaffen,<br />

wurde bereits im Juli 2009 mit der Abteilung Verkehr der OÖ Landesregierung abgeklärt. <strong>Die</strong>


50<br />

erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Zentrumszone beträgt 20 km/h. Weiters ist Parken nur an<br />

gekennzeichneten Stellen erlaubt. Der Zonenbereich ist mit einer Kombination aus klassischen<br />

StVO-Verkehrszeichen samt Zusatztafeln (20 km/h-Zone - „Fußgänger benutzen die Straße“,<br />

Parkverbots-Zone - „ausgenommen auf markierten Parkflächen), zu kennzeichnen. Für die<br />

Erlassung der erforderlichen Verkehrsmaßnahmen ist vom Gemeinderat die 20 km/h-Zone zu<br />

erlassen. <strong>Die</strong> Parkverbots-Zone hat laut Übertragungsverordnung des Gemeinderates vom<br />

03.10.1983 der Bürgermeister zu erlassen.<br />

Hinsichtlich der Erlassung der 20 km/h-Zone wird folgender Verordnungsentwurf AZ: 616-<br />

01/2010/Pe zur Kenntnis gebracht:<br />

VERORDNUNGSENTWURF<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> vom 16. September 2010, betreffend die Erlassung einer<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb des Gebietes der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> zum Zwecke der Realisierung<br />

einer verkehrsberuhigten „Zentrums/Shared Space – Zone“.<br />

Gemäß § 40 Abs. 2 Ziff. 4 und 43 Abs. 1 OÖ. Gemeindeordnung sowie §§ 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 und 94 d Ziff. 4 lit. a) und d)<br />

StVO 1960 wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Auf der Hauptstraße für den Bereich von der Zufahrt Pfarrhof bis zur Zufahrt Evangelisches Diakoniewerk und für den gesamten<br />

Marktplatz wird eine Zonenbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) von 20 km/h (§ 52 lit. a Ziff. 10 a und 10 b i.V.m.<br />

Ziff. 11 a und 11 b StVO 1960) erlassen,<br />

§ 2<br />

Der örtliche Geltungsbereich der im § 1 angeführten Verkehrsmaßnahme ist im beiliegenden Lageplan, welcher einen<br />

integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.<br />

§ 3<br />

<strong>Die</strong> Kundmachung dieser Verordnung erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 i.d.g.F. durch die Anbringung der Verkehrszeichen<br />

gemäß § 52 StVO 1960 i.d.g.F. sowie der erforderlichen Zusatztafeln gemäß § 54 StVO 1960 i.d.g.F.<br />

<strong>Die</strong> Gültigkeit dieser Verordnung ist mit Ablauf des 30.09.2011 befristet.<br />

§ 4<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Ing. Erich Hackl)<br />

GR-Ersatzmitglied Nadja Danklmair erkundigt sich warum die Zentrumszone nicht bis zum<br />

betreubaren Wohnen ausgedehnt werden kann um dies Einheitlich zu gestalten. GV Ing. <strong>Die</strong>tmar<br />

Stegfellner erklärt, dass die Zenrumszone durch einen anders färbigen Belag gekenntzeichnet wird und<br />

laut Verkehrstechniker soll diese Zone kurz gehalten werden.<br />

GR Ulrike Keinberger erkundigt sich, wie es zu verstehen ist, dass das Parken nur auf<br />

gekenntzeichneten Stellen erlaubt ist. Der Bürgermeister erklärt, dass wie bisher geparkt wird. <strong>Die</strong>s<br />

wird durch eine Tafel gekenntzeichnet, da durch Bodenmarkierungen der Marktplatz sein Bild<br />

verlieren würde.<br />

GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung<br />

„Zonenbeschränkung 20 km/h“ zu erlassen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

h) Hubert Wolfinger, Marktplatz – Gestattungsvertrag für Errichtung einer Stützmauer und<br />

eines Stiegenaufganges auf Gemeindegrund und öffentlichem Gut beim Geschäftslokal am<br />

Marktplatz<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />

Herr Wolfinger beantragte die Errichtung einer Stützmauer und eines Stiegenaufganges zu seinem<br />

geplanten Geschäftslokal am Marktplatz auf öffentlichem Gut bzw. Gemeindegrund. Betreffend<br />

die Frage der Haftung und Erhaltungspflicht wurde eine Anfrage an den Gemeindebund gestellt.<br />

<strong>Die</strong>se ergab, dass eine Haftung aus dem Titel der „sogenannten Verkehrssicherungspflichten“ eine<br />

wichtige Rolle spielt, da selbige im Schadensfall relativ leicht und vor allem betragsmäßig nach


51<br />

oben hin uneingeschränkt eintreten können. Selbige Haftung müsste grundsätzlich im Wege eines<br />

zivilrechtlichen Vertrages auf eine andere Person überbindbar sein, wobei der „Überbindende“<br />

(also die Gemeinde) auch darauf achten sollte, das der Pflichtenübernehmer (Hubert Wolfinger)<br />

im Schadensfall dann auch entsprechend zahlungsfähig ist, vor allem wenn es irgendwann einmal<br />

zu einem kostenmäßig „teurem Unfall“ (zB schwere Verletzung mit Schmerzensgeld,<br />

Behandlungskosten, Rentenzahlungen, …) kommen sollte (Abschluss einer<br />

Haftpflichtversicherung). <strong>Die</strong> vom Gemeindebund vorgeschlagenen Formulierungen wurden von<br />

Herrn Wolfinger akzeptiert und in einen Gestattungsvertrag eingearbeitet.<br />

<strong>Die</strong> geänderten Pläne für den Stiegenaufgang (max. Breite von 1,00 m, stärkere Abrundung des<br />

Eckbereiches) wurden von Herrn Wolfinger vorgelegt.<br />

Folgender Entwurf des Gestattungsvertrages wird zur Kenntnis gebracht:<br />

GESTATTUNGSVERTRAG – E N T W U R F<br />

Vertragspartner: Gemeinderat<br />

vertreten durch den Bürgermeister<br />

der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

(im Folgenden kurz „Gemeinderat“ genannt)<br />

Gemeindestraßenverwaltung<br />

vertreten durch den Bürgermeister<br />

der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

(im Folgenden kurz „Straßenverwaltung“ genannt)<br />

beide Hauptstraße 5, 4224 <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

Hubert Wolfinger<br />

Marktplatz 3, 4224 <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

(im Folgenden kurz „Nutzungsberechtigter“ genannt)<br />

Vertragsgegenstand: Errichtung eines Stiegenaufganges sowie einer Stützmauer<br />

auf öffentlichem Gut und Gemeindegrund<br />

der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

Ort: Marktplatz <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

laut Skizze und Lageplan<br />

Skizze und Lageplan sind Vertragsbestandteile<br />

Vertragsdauer: befristet bis 31.12.2085 (Ende Baurechtsvertrag für Pz. Nr. 1990/2)<br />

1. Präambel<br />

1.1 Der Nutzungsberechtigte beabsichtigt zur besseren Erschließung seines Geschäftslokales auf der Pz. Nr. 1990/2<br />

(Grundstück steht im Eigentum der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>) die Errichtung eines Stiegenaufganges<br />

sowie einer Stützmauer auf Pz. Nr. 1990/3 der EZ 8 und Pz. Nr. 307/2 der EZ 249 je der KG <strong>Wartberg</strong>. Es handelt<br />

sich bei dem Grundstück 1990/3 um Gemeindegrund und bei der Pz. Nr. 307/2 um eine öffentliche Verkehrsfläche<br />

(öffentliches Gut) der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>.<br />

1.2 Gegenstand dieses Vertrages ist die Zustimmung der Straßenverwaltung zu der über den Gemeingebrauch<br />

hinausgehenden Benützung der öffentlichen Verkehrsfläche (Sondernutzung) gemäß § 7 des OÖ. Straßengesetzes<br />

1991 und die Zustimmung des Gemeinderates zur Nutzung des Gemeindegrundes.<br />

1.3 Durch die gegenständlichen Zustimmungen wird allfälligen weiteren notwendigen Bewilligungen nicht vorgegriffen.<br />

2. Zustimmung<br />

2.1 <strong>Die</strong> Straßenverwaltung erteilt hiermit die Zustimmung zur Sondernutzung von öffentlichem Gut der Marktgemeinde<br />

<strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> und der Gemeinderat erteilt hiermit die Zustimmung zur Nutzung von Gemeindegrund der<br />

Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> durch die im Detailplan näher dargestellte Errichtung eines Stiegenaufganges<br />

sowie einer Stützmauer auf Pz. Nr. 1990/3 der EZ 8 sowie Pz. Nr. 307/2 der EZ 249 je der KG <strong>Wartberg</strong>.<br />

2.2 <strong>Die</strong> unter Punkt 2.1 erteilte Zustimmung gilt nur für eine der planlichen Darstellung gemäß Beilage 1 entsprechende<br />

Ausführung. Jede Änderung bedarf einer neuerlichen Zustimmung der Straßenverwaltung und des Gemeinderates.<br />

2.3 <strong>Die</strong> Zustimmung wird unter den in Punkt 3 geregelten Bedingungen und Auflagen erteilt.<br />

2.4 <strong>Die</strong> Beilage 1 bildet einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages.<br />

3. Auflagen und Bedingungen<br />

3.1 Der Nutzungsberechtigte hat auf den gegenständlichen Grundstücken die Anlage unter Entsprechung der vorgelegten<br />

Pläne, welche Vertragsbestandteil sind, auf seine Kosten und Gefahr nach den Anordnungen des Gemeinderates und<br />

der Straßenverwaltung bzw. deren Organen nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu errichten und<br />

zu erhalten.


52<br />

3.2 <strong>Die</strong> Zustimmung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass von der Zustimmung binnen 6 Monaten ab<br />

Wirksamwerden dieses Vertrages Gebrauch gemacht wird. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem Bau des<br />

Bauwerkes begonnen wird, verliert die Zustimmung ihre Wirksamkeit. <strong>Die</strong> Arbeiten sind längstens binnen 12 Monaten<br />

ab Baubeginn abzuschließen.<br />

3.3 Der Nutzungsberechtigte hat das Bauwerk so herzustellen, zu erhalten und zu betreuen, dass hierdurch weder der<br />

Bestand der öffentlichen Verkehrsfläche und der dazugehörenden Anlagen noch der Verkehr beeinträchtigt wird. Der<br />

Nutzungsberechtigte hat diesbezüglichen Anordnungen der Straßenverwaltung bzw. dessen Organen unverzüglich<br />

Folge zu leisten.<br />

3.4 <strong>Die</strong> Ausführung von Bauarbeiten zur Herstellung des Bauwerkes hat durch befugte Gewerbetreibende zu erfolgen.<br />

3.5 Müssen Grenzzeichen im Zuge der Arbeiten entfernt werden, so muss die Grenzwiederherstellung durch einen<br />

Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen auf Kosten des Nutzungsberechtigten durchgeführt werden, dabei ist<br />

das Einvernehmen mit der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> herzustellen.<br />

4. Kosten<br />

4.1 <strong>Die</strong> Kosten für die Errichtung, die Erhaltung, die Absicherung und allfällige Änderung des Bauwerkes sind<br />

ausschließlich vom Nutzungsberechtigten zu tragen.<br />

4.2 Vom Nutzungsberechtigten sind die Kosten für die Herstellung und Erhaltung jener Maßnahmen zu tragen, die zur<br />

Sicherung der Straße oder deren Anlagen erforderlich sind.<br />

5. Haftung, Schadenersatz<br />

5.1 <strong>Die</strong> Ausführung und künftige Instandhaltung der betreffenden Anlage erfolgt zur Gänze auf alleinige Gefahr<br />

und Kosten des Nutzungsberechtigten.<br />

5.2 Der Nutzungsberechtigte übernimmt daher ausdrücklich insbesondere sämtliche, wie auch immer geartete<br />

Haftung für den gefahrenlosen und einwandfreien Zustand der Anlage, insbesondere die aus dem Titel der<br />

Verkehrssicherungspflichten, notwendigen Schneeräumung und/oder Streuung und verpflichtet sich, die<br />

Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> im Falle einer Inanspruchnahme durch einen Dritten hier schad- und<br />

klaglos zu halten. Zu diesem Zweck ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung durch den<br />

Nutzungsberechtigten abzuschließen und die zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes notwendige<br />

regelmäßige Prämienzahlung der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> auf geeignete Weise periodisch<br />

nachzuweisen.<br />

5.3 Der Nutzungsberechtigte verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger auf die Geltendmachung von<br />

Schadenersatzansprüchen gegen die Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>, Straßenverwaltung, für Schäden, die<br />

durch Maßnahmen der Straßenerhaltung (Schneeräumung, Salzstreuung usw.) an seinem Zustimmungsgegenstand<br />

entstehen können. Weiters verzichtet der Nutzungsberechtigte auf die Geltendmachung von Ansprüchen gemäß § 14<br />

OÖ Straßengesetz 1991 iZm Beeinträchtigungen, die von der öffentlichen Verkehrsfläche selbst auf den<br />

Zustimmungsgegenstand wirken.<br />

5.4 <strong>Die</strong> Haftung der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere<br />

entgangenem Gewinn, wird außer für den Fall der vorsätzlichen Schadenszufügung, ausgeschlossen. <strong>Die</strong><br />

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Nutzungsberechtigten wegen mangelnder Benutzbarkeit<br />

der Einrichtung infolge von Maßnahmen der Straßenverwaltung, die die Straße betreffen, wird ausgeschlossen.<br />

5.5 Der Nutzungsberechtigte verzichtet auf jegliche Ersatzansprüche für die von ihm geschaffenen Anlagen für den Fall<br />

eines Widerrufs der Zustimmung durch die Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> oder einer Beendigung dieses<br />

Vertrages, aus welchem Grund auch immer.<br />

5.6 Der Nutzungsberechtigte hat die Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> für alle Ansprüche Dritter, die aus der<br />

Herstellung oder dem Bestand des Bauwerkes entstehen, schad- und klaglos zu halten.<br />

6. Vertragsdauer<br />

6.1 Der Gestattungsvertrag tritt mit Unterfertigung durch beide Vertragsparteien in Kraft.<br />

6.2 Der Gestattungsvertrag gilt für die Dauer des Bestandes der Zustimmung. <strong>Die</strong> Dauer dieses Gestattungsvertrages ist<br />

an die Zeit des Baurechtsvertrages betreffend Pz. Nr. 1990/2 gebunden (31.12.2085).<br />

6.3 <strong>Die</strong> Straßenverwaltung ist zum Widerruf der Zustimmung bei Vorliegen eines Widerrufsgrundes nach § 7 Abs 3 des<br />

OÖ Straßengesetzes 1991 verpflichtet. <strong>Die</strong> Straßenverwaltung ist darüber hinaus zum Widerruf der Zustimmung<br />

berechtigt, wenn<br />

a) in diesem Vertrag festgelegte Auflagen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist nicht eingehalten werden<br />

und dadurch die Benutzbarkeit der Straße beeinträchtigt oder die Sicherheit des Verkehrs gefährdet werden<br />

kann,<br />

b) die für die Errichtung oder den Betrieb des Bauwerkes erforderlichen Bewilligungen oder Genehmigungen<br />

widerrufen werden oder ihre Wirksamkeit verlieren.<br />

6.4 Nach Widerruf der Zustimmung und bei Beendigung des Vertrages hat der Nutzungsberechtigte unverzüglich das<br />

Bauwerk zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. <strong>Die</strong> Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

kann beim Widerruf und bei der Beendigung des Vertrages von der Entfernung des Bauwerkes absehen, wenn keine<br />

Beeinträchtigungen durch die Belassung des Bauwerkes zu erwarten sind. <strong>Die</strong> Kosten sind gemäß § 7 Abs 3 des OÖ


53<br />

Straßengesetzes 1991 vom Nutzungsberechtigten zu tragen. Das Recht der Behörde, die Beseitigung gemäß § 7 Abs<br />

6 des OÖ Straßengesetzes 1991 aufzutragen, bleibt unberührt.<br />

7. Rechtsnachfolge<br />

7.1 <strong>Die</strong>ser Vertrag geht auf Seiten des Nutzungsberechtigten auf Rechtsnachfolger in der Verfügungsmacht des<br />

Bauwerkes über, sofern der Rechtsnachfolger sämtliche in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten vollinhaltlich<br />

übernimmt. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, einen allfälligen Rechtsnachfolger nachweislich über diesen<br />

Vertrag in Kenntnis zu setzen und die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten auf den Rechtsnachfolger zu<br />

überbinden.<br />

7.2 Der Nutzungsberechtigte hat die Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> über jede Rechtsnachfolge unverzüglich<br />

schriftlich zu informieren. Der Rechtsnachfolger hat unverzüglich gegenüber der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

zu bestätigen, dass er in diesen Vertrag an Stelle des Nutzungsberechtigten eingetreten ist.<br />

7.3 Solange der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> keine Mitteilung über eine Rechtsnachfolge zugeht, kann sie ohne<br />

weitere davon ausgehen, dass keine Rechtsnachfolge vorliegt. <strong>Die</strong> Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> kann alle<br />

diesen Vertrag betreffenden Erklärungen und Mitteilungen, insbesondere auch einen Widerruf, auch mit Wirkung für<br />

einen allfälligen Rechtsnachfolger dem Nutzungsberechtigten zustellen.<br />

7.4 <strong>Die</strong> Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> nimmt zur Kenntnis, dass der Nutzungsberechtigte Dritten Nutzungsrechte<br />

oder Mitnutzungsrechte an seinem Bauwerk einräumen kann. Durch eine solche Einräumung von Nutzungsrechten<br />

tritt keine Rechtsnachfolge auf Seiten des Nutzungsberechtigten ein. Der Nutzungsberechtigte ist nicht verpflichtet,<br />

eine eingeräumte Nutzung oder Mitbenutzung seiner Einrichtungen der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

anzuzeigen.<br />

8. Schlussbestimmungen<br />

8.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. <strong>Die</strong>s gilt auch<br />

für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.<br />

8.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht berührt. <strong>Die</strong> Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine<br />

wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten<br />

entspricht.<br />

8.3 <strong>Die</strong>ser Gestattungsvertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von denen jeder Vertragsteil eine Ausfertigung erhält.<br />

8.4 Für alle Streitigkeiten aus diesem Gestattungsvertrag wird der Gerichtsstand des für die Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob<br />

der <strong>Aist</strong> örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.<br />

8.5 Soweit in diesem Vertrag auf das OÖ Straßengesetz 1991 verwiesen wird, beziehen sich die Verweise auf die im<br />

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung. Im Falle einer Änderung der betreffenden Bestimmungen des<br />

OÖ Straßengesetzes 1991 treten an die Stelle der im Vertrag angeführten Bestimmungen die entsprechenden<br />

Nachfolgebestimmungen.<br />

8.6 <strong>Die</strong> Vertragserrichtung erfolgt durch die Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>, dem Nutzungsberechtigten werden<br />

keine Vertragserrichtungskosten verrechnet. <strong>Die</strong> Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung<br />

trägt jeder Vertragsteil selbst. Im Übrigen trägt der Nutzungsberechtigte alle mit der Errichtung und Durchführung<br />

dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren. Der Nutzungsberechtigte hält die Marktgemeinde<br />

<strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> diesbezüglich schad- und klaglos. <strong>Die</strong> Vertragsparteien gehen übereinstimmend davon aus,<br />

dass dieser Verrag keinen gebührenpflichtigen Bestandvertrag darstellt.<br />

Beilage 1: Planliche Darstellung samt Lageplan<br />

<strong>Wartberg</strong>/<strong>Aist</strong>, am ........................................................... <strong>Wartberg</strong>/<strong>Aist</strong>, am ...........................................................<br />

......................................................................................... .........................................................................................<br />

Für die Gemeindestraßenverwaltung .... Nutzungsberechtigter<br />

Der Bürgermeister Hubert Wolfinger<br />

angenommen in der GR-Sitzung vom ………………………<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Ing. Erich Hackl)<br />

GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, den zur Kenntnis gebrachten Gestattungsvertrag<br />

abzuschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.


i) Vergabe von Straßenbauarbeiten 2010 - Gemeindestraßen<br />

54<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />

Für folgende Gemeindestraßenbauvorhaben wurden von 6 Baufirmen Angebote gelegt<br />

• Frensdorf Zufahrt VLL Gründe<br />

• Klingenwehr Zufahrt Mühlbachler<br />

• Friensdorf Zufahrt Viertlmayr<br />

Bei jedem dieser drei Bauvorhaben war die Firma Strabag Bestbieter. <strong>Die</strong> Gesamtsumme der<br />

oa. Straßenbauarbeiten beläuft sich auf € 69.712,93 (inkl. MWSt).<br />

GR Martin Tahllinger stellt den ANTRAG, entsprechend dem Ausschreibungsergebnis die<br />

Straßenbauvorhaben „Frensdorf Zufahrt VLL Gründe“, „Klingenwehr Zufahrt Mühlbachler“<br />

sowie „Friensdorf Zufahrt Viertlmayr“ nach Maßgabe der finanziellen Mittel an die Firma<br />

Strabag als Bestbieter zum Angebotspreis von € 69.712,93 (inkl. MWSt.) zu vergeben. Der<br />

Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

j) Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.5 – Sonderausweisung Altenheim (Standort<br />

Dinghofer-Kurve) bei gleichzeitiger Rückwidmung der ausgewiesenen Fläche in Schloss<br />

Haus<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />

Für den neu gewählten Standort des Altenheimes (Dinghofer-Kurve) muss der<br />

Flächenwidmungsplan abgeändert und eine Sonderausweisung „Altenheim“ geschaffen<br />

werden.<br />

Betreffend die derzeit in Schloss Haus ausgewiesene Fläche „Altenheim“ soll bei Direktor<br />

Hable bzw. dem Land Oberösterreich als Besitzer erhoben werden, ob ihrerseits Bedarf an der<br />

Widmungsfläche besteht oder nicht. Nach deren Auskunft könnte die im Nahbereich von<br />

Schloss Haus als Altenheim ausgewiesene Fläche bei Bedarf auf eine andere<br />

Sonderausweisung umgewidmet werden. Falls kein Bedarf an der Fläche besteht, kann diese<br />

wiederum in Grünland rückgewidmet werden. <strong>Die</strong> dortige Sonderausweisung „Heil- und<br />

Pflegeanstalt“ bleibt davon unberührt.<br />

GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, das Verfahren zur Abänderung des<br />

Flächenwidmungsplanes betreffend die Sonderausweisung „Altenheim“ beim Standort<br />

„Dinghofer-Kurve“ (7538m²) einzuleiten. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

2) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, FAMILIEN-, SENIOREN- UND<br />

INTEGRATIONSANGELEGENHEITEN<br />

a) Wohnungsvergabe – Lampelgasse 9b<br />

(Nicht öffentlicher Teil der Sitzung; der Beratungsverlauf ist in einer eigenen Niederschrift<br />

protokolliert, die Zuhörer verlassen bei diesem Teil, vor dem nachstehenden Beschluss, den Raum)<br />

GR Bettina Michl stellt den ANTRAG, die Öffentlichkeit für den Tagesordnungspunkt<br />

2) a) auszuschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und<br />

stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

b) Altenheim – Neubau in <strong>Wartberg</strong>


55<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Bettina Michl<br />

Es wurde bereits ein Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Altersheimes in <strong>Wartberg</strong><br />

gefasst. Ein Optionsvertrag mit der Fam. Dinghofer wurde bis 2013 abgeschlossen.<br />

Festgehalten wird, dass die Gemeinde den benötigten Grundkauf nicht finanzieren kann, daher<br />

sollen Wohnbauträger gefunden werden. In einer Arbeitskreissitzung bei der BH Freistadt<br />

wurde generell über die Bauvorhaben „Altersheim im Bezirk“ diskutiert. Es sind in den<br />

Gemeinden Bad Zell, Tragwein und <strong>Wartberg</strong> Altersheime geplant. <strong>Die</strong> BH steht dem Modell<br />

für die Finanzierung von Altersheimen mit Wohnbauträgern sehr positiv gegenüber.<br />

Sollte der SHV den Bau übernehmen, muss die Gemeinde den Grundankauf finanzieren,<br />

wobei ein früherer Baubeginn bei diesem Modell in Frage gestellt ist.<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde könnte das Gebäude in einem Leasingmodell verwalten, dabei soll beachtet<br />

werden, dass hier Gelder vom SHV an die Gemeinde rückfließen. Es soll nun geprüft bzw.<br />

verglichen werden, welche Preisunterschiede sich bei Kreditaufnahmen seitens der Gemeinde<br />

bzw. Bau durch Wohnungsträger ergeben.<br />

<strong>Die</strong> nächsten Schritte wären (Zeitschiene):<br />

� Wohnbauträger finden bzw. Ausschreibung an Wohnbauträger bis Ende 2010<br />

� Arbeitskreis für den Neubau eines Altersheimes in der Gemeinde soll eingerichtet<br />

werden<br />

Event. Baubeginn könnte im Jahr 2011 sein.<br />

Der Bürgermeister informiert, dass der Grundsatzbeschluss schon lange gefasst wurde. Es<br />

stellt sich lediglich die Frage wie das Altenheim finanziert wird, denn die Gemeinde hat kein<br />

Geld und vom Land OÖ kommt frühestens 2015 Unterstützung. Eine Variante ist es einen<br />

Wohnbauträger zu finden, und die Gemeinde könnte dann mit einer Laufzeit von 20 oder 30<br />

Jahren mieten oder pachten. Noch dieses Jahr soll ein Wohnbauträger für den Grundkauf<br />

gefunden werden und die Ausschreibung (Bauträger) durch die Bauabteilung erfolgen. Ein<br />

Arbeitskreis soll den Bau selbst, den Betrieb und das notwenige Personal behandeln.<br />

GR Ulrike Keinberger fragt an, welche Wohnbauträger angeschrieben werden und wer<br />

Einfluss auf die Kriterien hat. Der Bürgermeister erklärt, dass ein Architekturwettbewerb<br />

veranstaltet werden soll und die Auftragsvergabe nach dem Bundesvergaberecht erfolgen<br />

wird.<br />

GR Andrea Weihrauch regt an, dass die angeschriebenen Wohnbauträger all ihre Referenzen<br />

bekannt geben sollen, um die bereits gebauten Altenheime besichtigen und einen Zeitplan für<br />

die gesamte Abwicklung erstellen zu können.<br />

GR Christian Stanger erkundigt sich, warum nicht ein Leasingmodell in Betracht gezogen<br />

wird (so wie bei der Schule). Der Bürgermeister erklärt, dass beim Umbau der Schule bzw.<br />

beim Bau des Veranstaltungszentrums die Gemeinde im Besitz des Grundstücks war.<br />

GR Mag. Dr. Hermann Deisenberger ist der Meinung, dass dieses Vorhaben viel zu schnell<br />

vor sich geht und stellt die Frage warum wir es so eilig haben. Der Bürgermeister erklärt<br />

daraufhin, dass auch die Gemeinden Tragwein und Bad Zell ein Altenheim errichten wollen<br />

und <strong>Wartberg</strong> das erste Heim gebaut haben will.<br />

GR Andrea Weihrauch erkundigt sich, ob wie im Sozialausschuss beschlossen, eine<br />

alternative Finanzierung gefunden wurde und wer entscheidet, welche Wohnbauträger<br />

angeschrieben werden. Der Bürgermeister erklärt, dass dies entweder der Sozialausschuss, der<br />

Gemeinderat oder der Gemeindevorstand entscheiden kann.<br />

GR Ulrike Keinberger befürwortet die Bildung eines Arbeitskreises und stellt den Antrag,<br />

über den Beschlussvorschlag getrennt abzustimmen.<br />

GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner regt an, dass ein Zeitplan erstellt werden soll, doch vorerst<br />

müssen die Verantwortlichen bestimmt werden.<br />

Es wird angeregt, dass für das gesamte Vorhaben von Fachleuten bzw. Spezialisten ein<br />

Konzept erstellt wird. GR Michaela Stütz erklärt, dass dies im nächsten Sozialausschuss


56<br />

besprochen wird und bis zur nächsten Gemeinderatssitzung schon etwas vorgelegt werden<br />

kann. GR-Ersatzmitglied Nadja Danklmair wünscht, dass alle Firmen in Oberösterreich die<br />

Chance erhalten sollen den Auftrag zu bekommen. Der Bürgermeister stellt fest, dass im<br />

nächsten Sozialausschuss ein Arbeitskreis festgelegt werden soll.<br />

Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, dass im nächsten Sozialausschuss die Kriterien des<br />

Arbeitskreises festgelegt werden; von der Gemeinde die Erhebung über erfahrene Wohnbau<br />

mit Bezug auf Altenheimbau an den Sozialausschuss gelangen und dass in der nächsten<br />

Gemeinderats-Sitzung darüber berichtet wird und ein Antrag vorgelegt wird wie wir weiter<br />

vorzugehen haben. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Gesunde Gemeinde – Information<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Michaela Stütz<br />

Im Rahmen der Gesunden Gemeinde wurde am 27. u. 28. August eine Lesenacht veranstaltet.<br />

a) Für Herbst 2010 sind folgende Schwerpunkte bzw. Veranstaltungen geplant:<br />

� 12. 10. 2010, um 19:30 Uhr im VA Zentrum , € 2,- Eintritt Ernährungsvortrag<br />

� 20. 10. 2010, ca. 19.30 Uhr, € 2,- Eintritt Brustkrebsvortrag (Dr. Schau)<br />

� Ein Selbstverteidigungskurs mit Nachbargemeinden ist geplant. Der Termin mit Herrn<br />

Reidinger wird erst vereinbart. Der Selbstverteidigungskurs kann durch eine Kur von<br />

Herrn Reidinger nicht stattfinden.<br />

� 16. November 2010 um 19.30 Uhr, Eintritt: ca. € 7,- Teeverkostung<br />

� Event. Depression-Vortrag<br />

� „Gesunde Küche“ – Di, 12. Oktober 2010, von 09.00 – 16.00 Uhr in der<br />

Landwirtschaftkammer OÖ. Beitrag € 50,- / Person. Es wurde angedacht diese<br />

Veranstaltung den <strong>Wartberg</strong>ern Wirten vorzulegen.<br />

GR Christian Stanger regt an, eine Vernetzung der Verträge mit den Bildungseinrichtungen (VHS,<br />

KBW,…) der Gemeinde und den umliegenden Gemeinden zu versuchen. GR Bettina Michl<br />

erklärt, dass dies bereits geschieht, aber manche Veranstaltungen über die Gemeinde laufen<br />

müssen, da wir eine „Gesunde Gemeinde“ sind. <strong>Die</strong>se Thematik kann auch im Ausschuss<br />

behandelt werden.<br />

b) Vom Land OÖ. wurde für die durchgeführte Gesundheitsstraße im Rahmen des<br />

Gesundheitstages am 8. Mai 2010 ein Betrag von € 150,-- überwiesen. Zu der Veranstaltung<br />

„Festakt 20 Jahre Gesunde Gemeinde“ auf der Oberbank Linz am 15. 10. 2010 um 17:00 Uhr<br />

melden sich Fr. Stütz, Fr. Watzl, Fr. Haider und Fr. Weihrauch an.<br />

d) Tag der Senioren am 10.10.2010<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Bettina Michl<br />

Der Tag der Senioren wird heuer am 10. 10. 2010 im Veranstaltungszentrum mit Beginn um 10:30<br />

Uhr stattfinden. Der Musikverein wird einige Musikanten eingeladen. (erledigt Fr. Stütz) Für diese<br />

Veranstaltung ist ein Budget von € 2.700,-- vorgesehen. Als Mittagessen wird es einen<br />

Kalbsbraten mit Salat und 2 Getränke geben. Es liegen schriftliche Angebote vom Gasthaus<br />

Dinghofer und dem Sportgasthaus Blau-weiß auf. <strong>Die</strong> Abwicklung erfolgt durch Ausgabemarkerl<br />

für 1 Essen und 2 Getränke durch das Cateringpersonal zu erfolgen. <strong>Die</strong> Pfarre wird Kaffee und<br />

Kuchen zur Verfügung stellen.


57<br />

Der Musikverein hat sich bereit erklärt, für die Begleitung der Musikkapelle von der Pfarre<br />

<strong>Wartberg</strong> bis ins Veranstaltungszentrum gratis zu veranstalten. Um die Unterhaltung bei der<br />

Veranstaltung selbst, werden € 150,- verrechnet.<br />

Da Herr Deisinger vom Gasthaus Blau-Weiß für das Catering abgesagt hat, ergeht der Auftrag an<br />

das Gasthaus Dinghofer.<br />

GR Bettina Michl stellt den ANTRAG, den Tag der Senioren am 10. 10. 2010 in der vorgetragenen<br />

Weise zu veranstalten. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

3) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR KINDERGARTEN, JUGEND UND SPORT<br />

a) Jugendtaxi - Taxigutscheine<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Harald Edlauer<br />

Im Juli 2010 wurden 92 Taxigutscheine ausgegeben und davon 35 Gutscheine eingelöst (= 38%).<br />

Per 30.08.2010 wurden 103 Taxigutscheine ausgegeben. Im Monat August 2010 wird von einer<br />

ähnlichen Einlösequote ausgegangen. Das würde bedeuten, dass bis Dezember 2010 mit dem<br />

derzeitigen Budget das Auslangen gefunden wird – vorausgesetzt, die Einlösequoten explodieren<br />

nicht schlagartig.<br />

Es wurde versucht Sponsoren (Evers, Empire, Full Haus, Amadeus) zu gewinnen, um die<br />

Taxigutscheine wieder auf ihren ursprünglichen Wert zu setzen. Bis heute kam noch keine<br />

Rückmeldung.<br />

GR Ulrike Keinberger regt an, dass die Gemeinde <strong>Wartberg</strong> sich mit den anderen Gemeinden<br />

vernetzen soll, da diese die Gutscheine noch im Wert von € 4,- ausgeben.<br />

b) Novelle zum OÖ Kinderbetreuungsgesetz<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Harald Edlauer<br />

• Neues Modell der Gruppenförderung<br />

Jede Gruppe einer Kinderbetreuungseinrichtung erhält künftig einen Fixbetrag. Dabei wird von<br />

einer Betreuungsleistung von 30 Wochenstunden (Hort 25 Stunden) ausgegangen, darüber hinaus<br />

werden Zuschläge verrechnet.<br />

• Gastbeiträge für gemeindeübergreifende Nutzung<br />

Beim Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde ist von der<br />

Hauptwohnsitzgemeinde ein Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der Hauptwohnsitzgemeinde kein<br />

bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht oder die familiäre Situation des betreffenden<br />

Kindes oder das Kindeswohl den Besuch einer gemeindefremden Einrichtung erfordern.<br />

• Abgangsdeckung für private Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Deckung des Betriebsabganges.<br />

• Werk- und Veranstaltungsbeiträge<br />

Kindergartenerhalter dürfen angemessene Material- oder Veranstaltungsbeiträge einheben.<br />

In welcher Höhe diese eingehoben werden können wird mit der Kindergartenleitung noch<br />

abgesprochen.<br />

• Elternbeiträge<br />

Künftig besteht die Möglichkeit zur Einhebung eines Kostenbeitrages bei unbegründeter und<br />

unentschuldigter nicht in Anspruch genommener Betreuung.<br />

c) Krabbelstube und Hort<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag


58<br />

Im neuen Kindergartengebäude wurde ein Kindergarten-Gruppenraum in einen Krabbelstuben-<br />

Gruppenraum umadaptiert. Dazu waren einige Umbaumaßnahmen (Errichtung eines Ruheraumes,<br />

Zugang vom Vorraum,…) notwendig, welche im August gestartet wurden. <strong>Die</strong> Arbeiten sind bis<br />

auf die Türen und Fenster, welche in ca. 1 Monat geliefert werden, soweit abgeschlossen.<br />

Auch ist ab September 2010 eine 3. Hortgruppe erforderlich. <strong>Die</strong>se wird als Provisorium in der<br />

Volksschule untergebracht. <strong>Die</strong> dafür notwendigen Genehmigungen seitens des Landes OÖ.<br />

wurden eingeholt. Auch das dafür erforderliche Personal wurde gefunden.<br />

d) Gastbeiträge erster tiergestützter Kindergarten, Franzlhof 2<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Harald Edlauer<br />

<strong>Die</strong> Leiterin der Kindergarten-Sonderform „Franzlhof“ ist mit dem Antrag auf Bewilligung einer<br />

2. Gruppe an das Land OÖ. herangetreten. Voraussetzung für eine solche Bewilligung ist eine<br />

positive Bedarfsbestätigung durch die Gemeinde (Pregarten) und damit verbunden eine<br />

Abgangsdeckungsvereinbarung oder die verbindliche Vereinbarung zur Leistung eines<br />

angemessenen Gastbeitrages durch jene Gemeinden, deren Kinder diese Einrichtung besuchen.<br />

Für die Gemeinde <strong>Wartberg</strong> würde das bedeuten, dass für 4 Kinder unter 3 Jahre und für 6 Kinder<br />

über 3 Jahren Gastbeiträge zu entrichten wären, wenn kein Platz für unter 3-jährige oder<br />

Kindergartenkinder in der Hauptwohnsitzgemeinde zur Verfügung gestellt werden kann.<br />

Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung konnte zwischenzeitig geklärt werden, dass für die<br />

3 Kinder unter 3 Jahren ein freier Platz in der Krabbelstube sowie für die 6 restlichen Kinder ein<br />

Platz im Kindergarten ab September 2010 zur Verfügung gestellt werden kann.<br />

Es wurde angeregt, den Eltern die Wahlfreiheit zwischen den Kindergärten zu lassen. <strong>Die</strong><br />

Gemeinde vertraut auf seinen Kindergarten und die Gastbeiträge sollten nur bezalht werden wenn<br />

in unseren Kindergärten kein Platz vorhanden ist.<br />

GR Harald Edlauer stellt den ANTRAG, keine Gastbeiträge zu bezahlen, da Krabbelstubenplätze<br />

und Kindergartenplätze in <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> vorhanden sind. Der Vorsitzende lässt darüber mit<br />

Handzeichen abstimmen und stellt die Gegenstimmen von GR-Ersatzmitglied Nadja Danklmair,<br />

GR Mag. Dr. Hermann Deisenberger, GR Ulrike Keinberger, die Stimmenthaltung von GR Mag.<br />

Birgit Kagerer-Wiesinger sowie die Zusimmung der übrigen Gemeinderatsmitglieder (21) fest.<br />

e) Allfälliges<br />

Funcourt Untergaisbach<br />

Es wurde eine Verordnung angebracht, Sa und So von 12-14 Uhr eine Spielpause einzulegen und<br />

es wurde ein Halte- und Parkverbot errichtet. GR Ulrike Keinberger findet es befremdend, dass<br />

Kinder eingeschränkt werden.<br />

3) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND SCHULE<br />

a) <strong>Wartberg</strong>er Zeitenweg<br />

ba) Inhalte der einzelnen Stationen - Information<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger<br />

Frau Brigitta Bogner nahm an der letzten Kulturausschuss-Sitzung teil um die<br />

Textbearbeitung der jeweiligen Stationen zu besprechen. <strong>Die</strong> Textverarbeitung wurde wie<br />

folgt festgelegt:<br />

Station 1 - 3: Frau Bogner<br />

Station 4 : Erich Punzengruber<br />

Station 5 – 8: Frau Bogner<br />

Station 9: Hier soll etwas Zeitaktuelles von der Gemeinde zusammen gestellt werden<br />

Station 10: Herr Meier<br />

Station 11: Frau Bogner<br />

Station 12: TSU


59<br />

Station 13: Keppelmüller<br />

Auf Grund dieser Einteilung konnte Frau Bogner eine ungefähre Einschätzung der Kosten, in<br />

der Höhe von € 800 bekannt geben.<br />

Da der Zeitenweg eine multimediale Ausstattung besitzt, wurde angeregt, dass die Stimme<br />

eine komplett andere Zielgruppe erreichen soll. Es wurde angeregt, für diese Stimme ein<br />

Symbol – Maskottchen – zu kreieren. <strong>Die</strong>ses soll die Geschichten in textlicher Ausführung mit<br />

der Stimme verbinden und somit wieder die Interesse der Kinder wecken. Für die textliche<br />

Gestaltung der Stimme wurde vorgeschlagen, dass die Direktorin der Volksschule <strong>Wartberg</strong><br />

Frau Adelheid Wolfsegger, Frau Gabriele Klopf und Frau Christine Grüll bei einem<br />

gemeinsamen Gespräch Ideen entwickeln.<br />

bb) Darstellung der Kosten – Kostenplan<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger<br />

In der Ausschusssitzung vom 22. Juni 2010 wurde beschlossen, einen Kostenplan zu erstellen,<br />

sobald mit dem Bauausschuss geklärt wurde, ob die Kosten der Nischen in das Budget der<br />

Ortsdurchfahrt fallen. <strong>Die</strong>se Kosten müssen im Kostenplan des Zeitenwegs berücksichtigt<br />

werden. Folgende Kostendarstellung liegt nun aufgrund der Überarbeitung vom 31.08.2010<br />

vor:<br />

Zusammenfassung vom 14.09.2009 und 31.08.2010:<br />

€ 10.000 sind im Budget dafür vorgesehen. Demnach fehlen bei diesem Kostenplan<br />

€ 19.741,00. Mit der LEADER – Förderung werden 50% der Gesamtkosten gefördert. Da es<br />

Bedingung von LEADER ist eine „Adventure Station“ (Luftklassenzimmer) zu erstellen,<br />

könnten noch zusätzlich unvorhergesehene Kosten auftreten, wobei dafür schon insgesamt<br />

€ 5.500 eingerechnet wurden. Ist es von LEADER aus möglich die Kosten, somit auch die<br />

Errichtung auf 2 oder 3 Jahre aufzuteilen, wäre die Finanzierung des Zeitenweges machbar.


60<br />

Wichtig für die Finanzierung seitens der Gemeinde dieses Kostenplanes ist es, eine<br />

Teilabrechnung von LEADER zu bekommen.<br />

Auf Grund eines Telefonates mit Frau Werniznig, kamen wir zu der Information, dass<br />

LEADER keine Teilabrechnungen vornimmt. Im Zuge dessen wurde der vorgelegte<br />

Kostenplan auf € 20.000,- reduziert.<br />

Folgende Kostenpunkte wurden herausgenommen:<br />

I-Punkt Herstellung: € 5.700,-<br />

„Adventure Station“: € 2.800,-<br />

Layout Miesenberger: € 1000,-<br />

Aus 10% Unvorhergesehenes wurden 5% Unvorhergesehenes.<br />

bc) Finanzierungsplan<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger<br />

Bei der letzten Kulturausschuss Sitzung wurde beschlossen, einen Finanzierungsplan zu<br />

erstellen.<br />

Anhand des Kostenplanes inklusiv der Änderungen wurde ein Finanzierungsplan erstellt.<br />

<strong>Die</strong>ser soll als Grundlage für den Antrag bei LEADER dienen.<br />

GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger stellt den ANTRAG, den Finanzierungsplan in der angeführten<br />

Weise zu genehmigen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

Stimmenthaltung von GR Ulrike Keinberger sowie die Zusimmung der übrigen<br />

Gemeinderatsmitglieder (24) fest.


) „Festjahr 2011“<br />

ba) Information der letzten Besprechung<br />

61<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger<br />

Das Festaktwochenende wurde besprochen und in der O-Team-Besprechung genau<br />

konkretisiert. Der nächste Schritt ist, einen Kostenplan zu erstellen.<br />

Der Standort für das Festzelt (Volksschulwiese) wurde von Frau Wolfsegger freigegeben.<br />

GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner schlägt vor, das Festaktwochenende nicht in einem großen Zelt<br />

zu veranstalten sondern mehrere Organisationen bzw. Vereine anzusprechen und mehrere<br />

kleinere Zelte zu benutzen. Dadurch können Kosten erspart werden.<br />

„Lust auf Wandern“ ist eine Veranstaltung vom ORF und der Oberbank. Sie findet jährlich<br />

nur in 4 Gemeinden statt. Es wurde beschlossen, zu versuchen, diese Veranstaltung nach<br />

<strong>Wartberg</strong> zu bekommen.<br />

<strong>Die</strong> TSU <strong>Wartberg</strong> hat sich bereit erklärt, für die Organisation der Wanderung und der dafür<br />

vorgesehenen Labstellen zu sorgen. Es wurde angedacht, eine „5-Flüsse-Wanderung“ von<br />

einer Länge von 25 km rund um <strong>Wartberg</strong> beim ORF vorzulegen. Weiters wurde angeregt die<br />

km für Licht ins Dunkel zu spenden (Klärung mit dem ORF).<br />

Programmheft<br />

Neben der Bewerbung in der Gemeindezeitung, auf Plakaten und auf der Homepage, soll ein<br />

kleines Programmheft gestaltet werden und 6-mal jährlich erscheinen. Weiters wurde<br />

angedacht, Sponsoren für W900 zu gewinnen.<br />

Veranstaltungstermine<br />

<strong>Die</strong> Veranstaltungstermine für das Jahr 2011 wurden zum größten Teil festgelegt.<br />

bb) Briefmarken w900<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger<br />

Beim letzten Vereinstreffen wurde angedacht, Briefmarken mit dem Logo W900 zu bestellen.<br />

<strong>Die</strong> Kosten für 500 Stück belaufen sich auf € 739,50, wenn der Wert der Briefmarke bei €<br />

0,55 liegt. Das bedeutet, die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf € 464,00.<br />

GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger stellt den ANTRAG, keine Briefmarken zu bestellen. Der<br />

Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

5) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR ÖRTLICHE UMWELTFRAGEN UND ENERGIE<br />

a) Abfallordnung und Abfallgebührenordnung – Anpassung an das AWG 2009<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Dir. Hubert Kammerhuber<br />

Am 1. 8. 2009 ist das OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 in Kraft getreten, welches das OÖ. AWG<br />

1997 ersetzt. <strong>Die</strong> Gemeinden sind daher angehalten, ihre Verordnungen bis Ende des Jahres 2010<br />

zu adaptieren und neu zu überarbeiten. <strong>Die</strong> Abfallgebührenordnung wurde diskutiert:<br />

Abfallgebührenordnung<br />

<strong>Die</strong> aktuellen Abfallgebühren müssen auch in Zukunft noch kostendeckend sein. Zu<br />

berücksichtigen ist, dass ab nun die Jahresüberschüsse des BAV nicht mehr an die Gemeinden<br />

ausbezahlt, sondern für die Förderung von ASZ-Gebäuden bereitgestellt werden. Für <strong>Wartberg</strong><br />

heißt das, dass aus dem Überschuss des RA 2009 ca. € 6.985,- nicht an die Gemeinde rückfliesen.


62<br />

Bei den Gebühren für private Haushalte in § 2 Abs. 1 soll die Einteilung in 1- und 2-Personen-<br />

Haushalte, 3- und 4-Personen-Haushalte und 5- und Mehrpersonen-Haushalte in die neue<br />

Verordnung übernommen werden. Es wird in Frage gestellt, ob Hauptwohnsitze und<br />

Nebenwohnsitze davon betroffen sind.<br />

Weiters wird vom Land zusätzlich eine Gebühr für die Friedhofsverwaltung vorgeschlagen, die<br />

pro Grab verrechnet wird. Der Ausschuss diskutierte darüber, ob diese Gebühr auch in <strong>Wartberg</strong><br />

eingeführt werden sollte. Damit diese kostendeckend wäre, müsste jedoch erst die Höhe der<br />

Kosten für die Grabbetreuung durch die Gemeinde und die Anzahl der Gräber erhoben werden.<br />

Dazu soll mit dem Pfarrer Kontakt aufgenommen werden.<br />

Auch für Kläranlagen wird vom Land in der Musterverordnung die Einhebung einer Gebühr pro<br />

Einwohnergleichwert vorgeschlagen. Hier stellt sich die Frage, welche Kosten das Rechengut für<br />

die Gemeinde <strong>Wartberg</strong> verursacht.<br />

Im Ausschuss wurde außerdem darüber diskutiert, ob eine Gebühr für die Abholung von<br />

Sperrmüll in § 2 Abs. 5 definiert werden sollte, die sich aus den Kosten der Abholung ergibt und<br />

pro m³ verrechnet werden sollte.<br />

<strong>Die</strong> Abfallgebührenordnung soll in der nächsten Ausschuss-Sitzung konkretisiert werden.<br />

Abfallordnung<br />

<strong>Die</strong> Abfallordnung soll in der nächsten Ausschuss-Sitzung behandelt werden.<br />

b) Maßnahmen für den Endbericht vom EGEM<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Dir. Hubert Kammerhuber<br />

Insgesamt wurde vom Land OÖ eine Förderung von € 20.000,- zugesagt, wovon bereits<br />

€ 17.734,86 angewiesen wurden, hauptsächlich zur Deckung der Kosten der Firma Perspectra ,<br />

ZT. Dr. Lettner sowie des Planungsbüros Ing. Pointner. Unter Berücksichtigung der letzten<br />

Rechnung von Ing. Poitner verbleibt derzeit nur mehr ein verfügbarer Betrag von € 1232,5.<br />

Es wurde darüber diskutiert, ob uns der Restbetrag zur Verfügung steht oder für eine<br />

Endabrechnung mit Ing. Pointner für den Endbericht aufgehoben werden muss. Der Restbetrag<br />

könnte sonst für die Erstellung von Energieausweisen der öffentlichen Gebäude in der Gemeinde<br />

verwendet werden, falls dies als Projekt im Sinne des EGEM gesehen wird. Eine weitere<br />

Alternative wäre der Einbau von automatischen Zählerablesern für Haushalte, wobei dies<br />

voraussichtlich automatisch umgesetzt wird. Möglich wäre auch eine Analyse über das Potential<br />

von Photovoltaik in <strong>Wartberg</strong> durchzuführen.<br />

c) Preisfestlegung ASZ-Bauschutt<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Dir. Hubert Kammerhuber<br />

Aufgrund einer Preiserhöhung der sortenreinen* Bauschuttentsorgung durch die Firma<br />

Felbermayr von € 12,-/t auf € 22,-/t + € 77,63 Transportpauschale, wurden vom BAV neue<br />

Angebote eingeholt. Es konnte ein Preis für die gemischte** Bauschuttentsorgung von der Firma<br />

Felbermayr mit € 46,-/t und von der Firma Kreindl mit € 36,-/t eingeholt werden. Daraus ergab<br />

sich als günstigster Anbieter die Firma Kreindl, welche nun die gemischte Bauschuttentleerung in<br />

den ASZ durchführt.<br />

*sortenrein = Bauschutt ohne Heraklith, Rigips und so. Glasabfälle, dafür wurde zusätzlich ein<br />

Preis von € 84,-/t eingehoben.<br />

**gemischt = Bauschutt inkl. Heraklith, Rigips und so. Glasabfälle<br />

GR Dir. Hubert Kammerhuber stellt den ANTRAG, den Preis für Bauschutt in der Höhe von<br />

€ 0,04/kg im ASZ in <strong>Wartberg</strong> beizubehalten, da diese weiterhin kostendeckend ist.


63<br />

GR Ulrike Keinberger stellt fest, dass in <strong>Wartberg</strong> andere Regeln als Pregarten oder Hagenberg gelten,<br />

denn diese verlangen für den Bauschutt kein Geld. Zugleich stellt sie fest, dass die Entgelteinhebung<br />

einen großen Aufwand für die ASZ Mitarbeiter bedeutet. Weiters verweist sie auf das <strong>Protokoll</strong> des<br />

BAV vom Oktober 2008, lautend: Der Vorstand hat den Gemeinden vorgeschlagen, generell<br />

Baurestmassen unentgeltlich in den ASZ zu übernehmen, allerdings mit folgenden<br />

Mengenobergrenzen: Bauschutt ca. 0,5m³; Heraklith/Rigips und Eternit: je ca. 0,25m³.<br />

GR Ulrike Keinberger stellt den GEGENANTRAG, kein Entgelt einzuheben und den BAV-Vertrag von<br />

2008 anzunehmen.<br />

Es wurde angeregt, Rücksprache mit den ASZ-Mitarbeitern zu halten, um den tatsächlichen Aufwand<br />

zu erfahren.<br />

Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, das Thema mit allen Details in den Umweltausschuss zurück<br />

zu geben. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

d) Autofreier Tag 2010<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Dir. Hubert Kammerhuber<br />

Von 16. bis 22. September 2010 dreht sich europaweit eine Woche lang alles um klimafreundliche<br />

Mobilität und am 22. September 2010 findet der europaweite Autofreie Tag statt. Alle Gemeinden<br />

können sich dabei mit verschiedensten Aktionen beteiligen und Gratis-Standardkontingente mit<br />

Infofoldern, Plakaten, Dankeskarten und Postwurfsendungen bestellen. Außerdem können<br />

Luftballons „Autofrei-Genießen“-Biofruchtriegel und Transparente gekauft werden.<br />

Der Ausschuss bewirbt diese Aktion und es werden „Autofrei-Genießen“-Biofruchtriegel als<br />

Dankeschön an alle Benutzer des <strong>Aist</strong>-Busses verteilt. Außerdem werden ÖBB-Vorteilscard-<br />

Aktionsfolder verteilt und der <strong>Aist</strong>-Bus fährt an diesem Tag gratis.<br />

GR Dir. Hubert Kammerhuber stellt den ANTRAG, an der Aktion „Autofreier Tag 2010“ am 22.<br />

September 2010 teilzunehmen und dafür das Gratis-Standardpaket, 1 Packung (36 Stk.) Gratis<br />

„Autofrei-Genießen“-Biofruchtriegel und 3 weitere Packungen „Autofrei-Genießen“-<br />

Biofruchtriegel zu je € 16,20 (= € 48,60 gesamt) anzuschaffen. Der Vorsitzende lässt darüber mit<br />

Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

e) Personalaufnahme im ASZ<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Dir. Hubert Kammerhuber<br />

In einem Schreiben vom Land OÖ vom 4. August 2010 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die<br />

Verpflichtung für Abgangsgemeinden, vor der Aufnahme neuer Mitarbeiter/innen mit dem Land<br />

OÖ das Einvernehmen herzustellen, außer Kraft gesetzt wurde. Weiters wurde darauf aufmerksam<br />

gemacht, dass eine Aufstockung jedoch nur im Rahmen des rechtskräftigen <strong>Die</strong>nstpostenplanes<br />

möglich ist.<br />

<strong>Die</strong> Personalaufnahme wird in der nächsten Gemeindevorstands-Sitzung behandelt.<br />

6) GENEHMIGUNG VON FINANZIERUNGSPLÄNEN<br />

a) Ankauf eines Rasenmähtraktors durch die TSU – Gemeindebeitrag<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Bgm. Ing. Erich Hackl<br />

Für den Ankauf eines Rasenmähtraktors durch die TSU <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> wurde vom Amt der<br />

oö. Landesregierung (IKD(Gem.)-311086/505-2010-Rei v. 9.8.2010) eine<br />

Finanzierungsdarstellung übermittelt. Ein dieser Finanzierungsdarstellung entsprechender<br />

Finanzierungsplan ist zu beschließen:


2010<br />

Ausgaben: 35.400,--<br />

Einnahmen:<br />

Anteilsbetrag oH 7.000,--<br />

Bedarfszuweisung 3.000,--<br />

TSU <strong>Wartberg</strong> Eigenmittel 18.900,--<br />

Oö. Fußballverband 2.200,--<br />

Sport Union Oö. 1.300,--<br />

Landeszuschuss Abt. Sport 3.000,--<br />

Summe 35.400,--<br />

64<br />

Bgm. Ing. Erich Hackl stellt den ANTRAG, den Finanzierungsplan in der vorgetragenen Form zu<br />

beschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

b) Erweiterung des Kindergartens für die Schaffung einer zweiten Krabbelstubengruppe<br />

sowie die Ergänzung der Küchenausstattung<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Bgm. Ing. Erich Hackl<br />

Für die Erweiterung des Kindergartens wurde vom Amt der oö. Landesregierung<br />

(IKD(Gem.)311086/501-2010-Rei v. 12.8.2010 eine Finanzierungsdarstellung übermittelt. Ein<br />

dieser Finanzierungsdarstellung entsprechender Finanzierungsplan ist zu beschließen; die<br />

Genehmigung gemäß § 86 der Oö. Gemeindeordnung wird gleichzeitig erteilt.<br />

- 2009 2010/11 2012 2013 14/<br />

15<br />

2016 2017 gesamt<br />

Ausgaben:<br />

Baukosten 154,08 22.000,- 200.000,- 52.859,50 275.013,58<br />

Einrichtung 5.560,37 3.000,- 35.000,-- 2.839,63 46.400,--<br />

Honorare 40.000,- 10.000,- 5.000,- 55.000,--<br />

Außenanlagen 1.000,-- 2.500,-- 3.500,--<br />

Sonstiges 86,42 1.000,-- 1.000,-- 1.000,-- 3.086,42<br />

Küchenausstattung 1.035,32 2.000,-- 13.964,68 17.000,--<br />

Summe Ausgaben 6.836,19 69.000,- 262.464,13 61.699,13 400.000,-<br />

Anteilsbetrag o.H. 24.200,- 24.200,--<br />

Bankdarlehen 109.000,- 109.000,--<br />

LZ Krabbelstube 66.700,-- 66.700,- 133.400,-<br />

BZ Krabbelstube 66.700,- 66.700,- 133.400,-<br />

Summe Einnahmen 24.200,- 109.000,- 66.700,- 66.700,- 0 66.700,- 66.700,- 400.000,-<br />

Überschuss/Abgang 17.363,81 40.000,- -195.764,68 5.000,87 0 66.700,- 66.700,- 0<br />

Bgm. Ing. Erich Hackl stellt den ANTRAG, den vorliegenden Finanzierungsplan zu beschließen.<br />

Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

7) DRINGLICHKEITSANTRAG: FINANZIERUNGSPLAN – ERRICHTUNG EINES PROVISORIUMS FÜR<br />

DIE 3. HORTGRUPPE IN DER VOLKSSCHULE<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Bgm. Ing. Erich Hackl<br />

Für die Errichtung einer 3. provisorischen Hortgruppe wurde vom Amt der oö. Landesregierung<br />

(IKD(Gem)-311086/503-2010-Rei v. 27.08.2010) eine Finanzierungsdarstellung übermittelt. Ein<br />

dieser Finanzierungsdarstellung entsprechender Finanzierungsplan ist zu beschließen:


65<br />

2010 2011 Gesamt<br />

Ausgaben: 4.500,-- 4.500,--<br />

Summe Ausgaben 4.500,-- 4.500,--<br />

Einnahmen:<br />

Landeszuschuss 1.500,--<br />

Bedarfszuweisung 1.500,--<br />

Schulbaurücklage 1.500,--<br />

Summe Einnahmen 3.000,-- 1.500,-- 4.500,--<br />

Überschuss/Abgang -1.500,-- 1.500,-- 0<br />

Bgm. Ing. Erich Hackl stellt den ANTRAG, den Finanzierungsplan in der vorgetragenen Form zu<br />

beschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

8) BERICHT DES BÜRGERMEISTERS<br />

Wegesache Mückstein<br />

<strong>Die</strong> erst vor kurzem montierten Wegweiser müssen wieder abmoniert werden.<br />

Ortsbildmesse:<br />

Das Roll-up ist sehr gut angekommen. Wir waren gut vertreten und mit der W900-Kekse Idee von GR<br />

Kurt Pühringer (W900 Kekse) wurde die Aufmerksamkeit auf unsere Gemeinde sehr geweckt.<br />

<strong>Aist</strong>-Bus<br />

Da die Strecke nach Pregartsdorf und Silberbach nicht gut genutzt wurde, wurde ein Bus eingestellt<br />

und die Gemeinde Gutau mit einbezogen. Aus diesem Grund gibt es sehr viele verbesserte<br />

Verkehrsanbindungen für <strong>Wartberg</strong> und eine Ersparnis von insgesamt € 100.000.<br />

Obervisnitz-Scheiben<br />

Eine externe <strong>Wartberg</strong>erin bereitet große Umstände (schüttet an, sodass Wasser auf die Straße läuft –<br />

schlägt Eisenrohre ins Bankett, sodass man sich leicht verletzen kann – pflanzt Sträucher im nicht<br />

gesetzeskonformen Abstand). Sie wurde bereits zu einer Überprüfung eingeladen, doch diese wurde<br />

nicht angenommen. Jetzt werden härtere Maßnahmen vorgenommen.<br />

MC Donalds<br />

MC Donalds möchte in <strong>Wartberg</strong> beim Autobahnende A7 auf Guschelbauergrund eine Filiale<br />

eröffnen.<br />

Post<br />

<strong>Die</strong> Postpartnerstelle ist sehr gut angelaufen. Um die erforderlichen Einnahmen zu lukrieren und somit<br />

die Postpartnerstelle zu erhalten, werden alle Bürger, Vereine und Gewerbetreibende von <strong>Wartberg</strong><br />

gebeten ihre Postgeschäfte in <strong>Wartberg</strong> abzuwickeln.<br />

9) ALLFÄLLIGES<br />

GV Martin Thallinger informiert, dass das Raumplanungsseminar am 15.10 2010 von 09.00-17.00<br />

Uhr im Technologiezentrum in Freistadt stattfindet.


66<br />

GV Martin Thallinger zeigt auf, dass der Schülerbus von der Hauptschule Pregarten nach<br />

<strong>Wartberg</strong> ist bei bestimmten Rückfahrterminen so überlastet ist, dass viele Schüler (meist die<br />

jüngsten) auf den nächsten Abfahrtszeitpunkt warten müssen.<br />

Auf Anfrage von GR Wilhelm Hametner kündigt der Bürgermeister als Termin für das<br />

Gemeinderatsfoto die nächste Gemeinderatssitzung an.<br />

GENEHMIGUNG DER VERHANDLUNGSSCHRIFTEN ÜBER DIE SITZUNG VOM 01. JULI 2010 :<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die zu Beginn der heutigen Sitzung aufgelegte Verhandlungsschrift über<br />

die Sitzungen vom 01. Juli 2010 keinerlei Einwendungen vorgebracht worden sind und erklärt diese daher für<br />

genehmigt. Der Vorsitzende schließt sodann die Gemeinderatssitzung.<br />

Ende der Sitzung: 21.40 Uhr<br />

Ohne – mit nachfolgenden – Einwendungen genehmigt am: .............................<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Schriftführerin Vorsitzender<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied<br />

<strong>Die</strong> Genehmigung der vorstehenden Verhandlungsschrift wird hiermit bestätigt.<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Datum Bürgermeister

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