Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
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Gemeinderatsprotokoll<br />
betreffend die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 10.September 2008.<br />
Ort der Sitzung: Marktgemeindeamt <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>, Sitzungssaal<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Anwesend sind:<br />
1. Bürgermeister Ing. Erich Hackl<br />
2. Vzbgm. Monika Hofer<br />
3. GV Martin Thallinger<br />
4. GV Michaela Stütz<br />
5. GV Ing. Franz Auinger<br />
6. GV Anita Grandl<br />
7. GR Johann Meier<br />
8. GR Manfred Freinschlag<br />
9. GR Mag. Dr. Wolfgang Ritter<br />
10. GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />
11. GR Harald Edlauer<br />
12. GR Gabriele Klopf<br />
13. GR Kurt Pühringer<br />
14. GR Bettina Starzer<br />
15. GR Roman Wiesinger<br />
16. GR OSR Josef Miesenberger<br />
17. GR Christine Haider<br />
18. GR Wilhelm Hametner<br />
19. GR Rudolf Lengauer<br />
20. GR Wilhelm Keinberger<br />
21. GR Ulrike Keinberger<br />
22. GR Maximilian Walch<br />
23. GR-Ersatzmitglied Gerald Dunzinger<br />
24. GR-Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster<br />
25. GR-Ersatzmitglied Gertrude Fragner<br />
Amtsleiter Josef Bauer<br />
Schriftführerin VB Katharina Kriechbaumer<br />
Es fehlen:<br />
GV Ing. Christian Stanger, entschuldigt<br />
GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber, entschuldigt<br />
GR Ing. Johann Kaltenberger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Johann Kolberger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Erwin Bock, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Josefine Fuchs, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Anneliese Wolfinger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Sylvia Siegl, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Johann Schuster, entschuldigt<br />
Nr. 30/2008
603<br />
Eröffnung der Sitzung und Bekanntgabe der Tagesordnung<br />
Der Vorsitzende begrüßt eingangs den Gemeinderat, eröffnet die Sitzung und stellt sodann fest,<br />
dass<br />
a) die heutige Sitzung des Gemeinderates von ihm ordnungsgemäß einberufen worden ist;<br />
b) die Einladungen hiezu schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die<br />
Gemeinderatsmitglieder mit E-Mail bzw. per Post und per Intranet am 29.08.2008 ergangen<br />
sind, da dieser Sitzungstermin bereits zu Jahresbeginn festgelegt wurde;<br />
c) die Abhaltung der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Anschlag an der<br />
Amtstafel in der Zeit von 29.08.2008 bis 10.09.2008 öffentlich kundgemacht worden ist;<br />
d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem <strong>Protokoll</strong> umfassen Frauen und Männer<br />
gleichermaßen.<br />
Über Anfrage des Vorsitzenden verzichtet der Gemeinderat auf die Verlesung der Tagesordnung,<br />
da diese allen bekannt ist und schriftlich vorliegt. Nach weiterer Frage verzichtet der Gemeinderat<br />
auf die Verlesung des <strong>Protokoll</strong>s vom 26. Juni 2008. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass je<br />
eine Ausfertigung dieser Verhandlungsschrift den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen<br />
rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden ist, dieses <strong>Protokoll</strong> zudem in zweifacher Ausfertigung<br />
während der heutigen Sitzung zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt und allfällige<br />
Einwendungen hiegegen bis zum Schluss der Sitzung eingebracht werden können.<br />
Der Bürgermeister informiert, dass die Dringlichkeitsanträge<br />
• Vergabe der Wohnung Lamplgasse 8 a (~ 73 m²) nach Frau Claudia Peirlberger<br />
• Vergabe der Wohnung Lamplgass 9 b (~ 64 m²) inkl. KFZ-Abstellplatz nach Frau Sandra<br />
Zeilthofer<br />
der SPÖ-Gemeinderatsfraktion bezüglich der Vergabe von zwei weiteren Wohnungen vorliegen.<br />
Er lässt über die Aufnahme dieser beiden Dringlichkeitsanträge und Behandlung im Zuge des<br />
TOP 2) a) mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Aufnahme in die heutige<br />
Tagesordnung fest.<br />
- BERATUNGSERGEBNISSE UND BESCHLÜSSE -<br />
1) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR BAU- UND STRAßENBAUANGELEGENHEITEN,<br />
DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG SOWIE FÜR WIRTSCHAFT UND VERKEHR<br />
a) Förderung von Abwassergenossenschaften und Kleinkläranlagen<br />
aa) Überarbeitung der Förderrichtlinie<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2002 wurde folgende Förderung festgelegt:<br />
„Von den Errichtungskosten werden sämtliche Förderungen von Bund und Land<br />
abgezogen. Vom Restbetrag wird eine 10%ige Förderung gewährt, wobei als Obergrenze<br />
€ 380,00 fixiert werden mit dem Passus, dass das eine Ersteinreichung sein muss und<br />
Rücklagen gebildet werden müssen, um die Anlage auf dem Stand der Technik zu halten.<br />
<strong>Die</strong>se Förderung gilt je angeschlossenem Objekt.“ <strong>Die</strong>se Obergrenze soll an den Index<br />
angepasst werden, da ein aktuelles Förderansuchen der Abwassergenossenschaft<br />
Untervisnitz vorliegt.<br />
Entsprechend dem von der Wirtschaftskammer veröffentlichten „Baukostenindex<br />
Siedlungswasserbau“ ist im Zeitraum von Dezember 2002 bis Jänner 2007 (Großteil der<br />
Rechnungen der Baufirmen bei der AWG Untervisnitz) der Index wie folgt gestiegen:
604<br />
Für Lohn 9,52 %, Sonstiges (Material, <strong>Die</strong>nstleistungen usw.) 20,01 %. Es ergibt sich ein<br />
„Mischsatz“ in Höhe von 14,77 % - gerundet 15 %. Eine 15 %ige Angleichung der<br />
Gemeindeförderung ergibt eine Erhöhung der Förder-Obergrenze je Objekt von € 380,00<br />
um € 57,00 auf € 437,00.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, eine 15 %ige Erhöhung der<br />
Gemeindeförderung (von € 380,00 auf € 437,00) unter Beibehaltung der bisherigen<br />
Regelungen zu beschließen. Bei künftigen Projekten soll die Förderung nach Maßgabe der<br />
finanziellen Mitteln wiederum entsprechend angepasst werden. Der Vorsitzende lässt<br />
darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
ab) Förderansuchen Abwassergenossenschaft Untervisnitz<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Das Ansuchen wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Bei Berücksichtigung der unter<br />
Pkt. a) überarbeiteten Richtlinie errechnet sich die Förderung im gegenständlichen Fall<br />
wie folgt:<br />
Förderbare Gesamtinvestition: € 98.752,19<br />
abzügl. Förderung Bund: € 44.438,48<br />
abzügl. Landesförderung: € 5.400,00<br />
Zwischensumme: € 48.913,71<br />
Förderbetrag: 10 % von € 48.913,71 = € 4.891,37<br />
Anzahl der angeschlossenen Liegenschaften: 6 Objekte = € 4.891,37 : 6 = € 815,23<br />
Förderbetrag je Objekt daher € 437,00, insgesamt € 2.622,00.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, entsprechend der geltenden Richtlinie der<br />
AWG Untervisnitz eine Gemeindeförderung in Höhe von € 437,00 je angeschlossenem<br />
Objekt bzw. eine Gesamtförderung in Höhe von € 2.622,00 zu gewähren. Der Vorsitzende<br />
lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die Stimmenthaltung von<br />
GR Rudolf Lengauer sowie die Zustimmung der übrigen Gemeinderatsmitglieder<br />
fest.<br />
b) Flächenwidmungsplan<br />
ba) Änderung Nr. 5.8 – Steinpichl Steinbruch<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Der gegenständliche Steinbruch war im FWP Nr. 4 nicht lagerichtig dargestellt und<br />
entsprechend der Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne als Grünland –<br />
Abgrabungsgebiet gewidmet. Grundlage für die Neuaufstellung des FWP Nr. 5 war eine<br />
umfangreiche Grundlagenforschung des Ortsplaners. Nachdem der FWP Nr. 4 nur analog<br />
vorlag wurden von diesem dabei insbesondere auch alle Ersichtlichmachungen auf Ihre<br />
Vollständigkeit und Lagerichtigkeit überprüft. Dabei wurden u.a. von der<br />
Berghauptmannschaft die im FWP ersichtlich zu machenden Bergbaugebiete bekannt<br />
gegeben. Der gegenständliche Steinbruch war in diesem Schreiben nicht angeführt. Es<br />
bestand und besteht keine zu berücksichtigende bergrechtliche Genehmigung. Weiters<br />
verschob sich die tatsächliche Lage des Streichbruches gegenüber der alten Plangrundlage<br />
auf Grund der aktuellen, digitalen Plangrundlagen (Orthofoto und DKM) etwas Richtung<br />
Norden. Da die Nichtausweisung des Steinbruches ohne Wissen und Verständigung des<br />
Grundeigentümers erfolgte – welcher nach wie vor an der Ausweisung interessiert ist –<br />
wurde ein Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes (5.8) eingeleitet.<br />
Im Zuge des Verfahrens sind nachfolgende Stellungnahmen eingegangen:<br />
• Amt der o.ö. Landesregierung, Örtl. Raumordnung, 11.9.2007, BauRO-Ö-<br />
313325/4-2007-Katz/Rö
605<br />
• OÖ Umweltanwaltschaft, 14.8.2007, UAnw-2000354/27-2007-Pö<br />
• Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz, 6.9.2007, BBA-Li-505-<br />
150-2007-Do/Bran<br />
• BH Freistadt, Forst, 28.8.2007, Forst 30-25-2007<br />
• Gde. Unterweitersdorf,7.8.2007<br />
• LinzAG Strom, 3.8.2007<br />
• Fernwasserverband Mühlviertel, 20.7.2007<br />
• Bezirksbauernkammer Freistadt, 20.7.2007, Sowi 450/DI Ha/Ai<br />
• <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nststellen des Landes lehnen das Planungsvorhaben ab.<br />
Der Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz spricht sich gegen das<br />
Planungsvorhaben aus, weil der Steinbruch im verordneten Landschaftsschutzgebiet liegt<br />
und nach mehr als 20-jähriger Stilllegung der Abbautätigkeit eine hohe ökologische<br />
Wertigkeit erreicht hat. Seine Lage bietet nicht nur Rückzugsgebiet für verschiedenste<br />
Tierarten, sondern auch einen hohen Erholungswert. Eine maßgebliche Störung des<br />
Landschaftsbildes als auch des ökologischen Lebensraumes wird aber auch vom<br />
erforderlichen Ausbau der Zufahrtsstraße erwartet.<br />
Aus forstfachlicher Sicht werden infolge der hohen ökologischen Wertigkeit und der<br />
ausgewiesenen, erhöhten Wohlfahrtsfunktion des Waldkomplexes Bedenken erhoben.<br />
Entsprechend der Stellungnahme der Umweltanwaltschaft fügt sich der Steinbruch auf<br />
Grund seiner Morphologie und der wieder erlangten Natürlichkeit sehr harmonisch in das<br />
Landschaftsbild ein, und stellt einen ökologisch hochwertigen Lebensraum dar. Darüber<br />
hinaus wird der Steinbruch als bedeutendes Naherholungsgebiet gesehen. Durch eine<br />
Reaktivierung des Abbaus ist mit einer Zunahme an Umweltbelastungen wie Lärm oder<br />
Luftverschmutzung für die an den Zufahrtsrouten befindlichen Liegenschaften zu rechnen.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2007 trotz der negativen<br />
Stellungnahmen einen Beharrungsbeschluss gefasst.<br />
Am 2. 6. 2008 wurden von der Raumordnungsabteilung Versagungsgründe betreffend<br />
diese FWP-Änderung mitgeteilt. Demnach hat für die Aufsichtsbehörde der Gemeinderat<br />
keine Gründe vorgebracht, die die fachlichen Bedenken ausreichend entkräften könnten.<br />
Eine neuerliche Stellungnahme des Gemeinderates wird erwartet.<br />
Der Ausschuss hält nach wie vor an dem Planungsvorhaben fest, und begründet dies wie<br />
folgt: <strong>Die</strong> geplante Änderung ist als reine Korrektur zu verstehen (Wiederherstellung der<br />
Widmung wie im FWP Nr. 4) und stellt keine Neuwidmung dar. <strong>Die</strong> Herausnahme der<br />
Ausweisung als Steinbruch aus dem Flächenwidmungsplan Nr. 4 erfolgte irrtümlich und<br />
war in keiner Weise vorgesehen oder beabsichtigt und entspricht somit nicht dem<br />
Planungswillen des Gemeinderates.<br />
Abgesehen vom allgemein geltenden Landesraumordnungsprogramm besteht für den<br />
Planungsraum kein sonstiges rechtswirksames Raumordnungsprogramm. <strong>Die</strong> Planung<br />
steht daher nicht im Widerspruch zu Festlegungen der überörtlichen Raumordnung.<br />
<strong>Die</strong> Fläche ist als Wald entsprechend der forstrechtlichen Planung ausgewiesen. Weitere<br />
den Planungsraum betreffende Ersichtlichmachungen bzw. relevante Planungen sonstiger<br />
Planungsträger sind nicht bekannt.<br />
Im Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 ist der Bereich als Wald dargestellt. Ein<br />
Widerspruch zum ÖEK ist demnach nicht gegeben.<br />
Das Planungsgebiet ist durch eine bestehende Forststraße erschlossen. <strong>Die</strong> Neuanlegung<br />
einer Verkehrsfläche ist nicht erforderlich.<br />
Grundsätzlich ist vom Eigentümer beabsichtigt, den Steinbruch nur für den Eigenbedarf<br />
zu nutzen. <strong>Die</strong>ser liegt etwa 180 m zu einer aktiven Landwirtschaft entfernt<br />
(Reitsportanlage). <strong>Die</strong> nächsten Wohngebietswidmungen liegen ca. 280 – 300 m entfernt.<br />
Falls künftig doch eine gewerbliche Nutzung des Steinbruches geplant sein würde, wären
606<br />
eventuelle Auswirkungen gewerberechtlich zu beurteilen. Eine Wiederausweisung ist<br />
demnach möglich.<br />
<strong>Die</strong> Wiederausweisung steht auch im Einklang mit dem Raumordnungsziel hinsichtlich<br />
einer positiven Wirtschaftsentwicklung – leistungsfähige Wirtschaft.<br />
<strong>Die</strong> Wanderwege im Feldaisttal stellen einen wesentlichen Naherholungsraum der Region<br />
dar. Nicht jedoch das Areal des Steinbruches. <strong>Die</strong>ses wird von Wanderern eigentlich so<br />
gut wie gar nicht besucht, da dieser nicht beschildert ist, und auch keine Hinweise auf<br />
seine Lage und Zugangsmöglichkeit gegeben werden. Da der Steinbruch auch von den<br />
Wanderwegen aus nicht sichtbar ist, halten sich in diesem auch keine Wanderer auf.<br />
In der Ausschusssitzung wurde festgelegt, bis zur kommenden Gemeinderatssitzung bei<br />
der Aufsichtsbehörde zu hinterfragen, ob es dem Grundeigentümer möglich ist, auch ohne<br />
Widmung Steine aus dem Steinbruch für den Eigenbedarf abzubauen.<br />
Eine diesbezüglich bei Herrn Hofrat Dipl.-Ing. Donauer (Regionsbeauftragter für Natur-<br />
und Landschaftsschutz) eingeholte telefonische Rechtsauskunft ergab folgendes:<br />
• für den Eigenbedarf kann vom Grundeigentümer auch ohne Ausweisung im<br />
Flächenwidmungsplan Material aus dem Steinbruch entnommen werden. Eine<br />
Ausweisung ist nicht erforderlich! Da der Steinbruch jedoch im<br />
Landschaftsschutzgebiet liegt, ist die Zustimmung des Bezirksbeauftragten für Natur-<br />
und Landschaftsschutz einzuholen (Dipl.-Ing. Nedwed, BH Freistadt)<br />
• für eine gewerbliche Nutzung des Steinbruches ist ebenfalls keine Ausweisung oder<br />
Sonderwidmung im Flächenwidmungsplan notwendig, setzt jedoch eine Bewilligung<br />
nach dem Mineralrohstoffgesetz voraus. Ebenso eine naturschutzrechtliche<br />
Bewilligung.<br />
• eine Widmung des Steinbruches (Sonderausweisung) ist im Flächenwidmungsplan<br />
nur dann erforderlich, wenn gewerblich abgebaut werden soll, und im Umkreis von<br />
300 m Wohnhäuser stehen. Für das Widmungsverfahren muss jedoch ein Projekt für<br />
einen Abbau vorliegen.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die vorgetragene Stellungnahme als<br />
Beharrungsbeschluss an das Land OÖ. weiterzuleiten. Der Vorsitzende lässt darüber mit<br />
Handzeichen abstimmen und stellt die Stimmenthaltung von GR Wilhelm Keinberger,<br />
die Gegenstimme von GR Ulrike Keinberger sowie die Zustimmung der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder fest.<br />
bb) Änderung Nr. 5.12 – Windkraftanlage Schöfl<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Im Zuge des Verfahrens sind nachfolgende Stellungnahmen zur geplanten<br />
Sonderausweisung eingegangen:<br />
• Gde. Unterweitersdorf, 27. 5. 2008<br />
• Gde. Hagenberg im Mühlkreis, 19. 5. 2008<br />
• Wirtschaftskammer, Bezirksstelle Freistadt, 21.5.2008<br />
• Bezirksbauernkammer Freistadt, 4.7.2008, Sowi 450/DI Ha/MM<br />
• Johann und Brigitte Pilgerstorfer, 11.6.2008<br />
• LinzAG Strom, 20.6.2008, AS/ÜL 1.436.08<br />
• OÖ Umweltanwaltschaft, 14.8.2007, UAnw-2000354/27-2007-Pö<br />
• Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz, 17.6.2008, BBA-Li-505-118-<br />
2008Do/Bran<br />
• Amt der o.ö. Landesregierung, Überörtliche Raumordnung, 16.6.2008, RO-Ü-<br />
200563/1-2008-Bi<br />
• Amt der o.ö. Landesregierung, Örtl. Raumordnung, 7.7.2008, RO-300946/3-2008-<br />
Katz/Rö
607<br />
<strong>Die</strong> Abt. Raumordnung weist darauf hin, dass eine Zustimmung zur geplanten FWP-<br />
Änderung auf Grund fehlender, für die Beurteilung maßgeblicher Unterlagen derzeit nicht<br />
gegeben werden kann. <strong>Die</strong> Abt. Überörtliche Raumordnung geht davon aus, dass die vom<br />
Antragsteller vorgelegten schalltechnischen Unterlagen nicht nur unvollständig sind,<br />
sondern für die geplante Anlage auch keine Gültigkeit haben. Weiters ist unabhängig von<br />
etwaigen Mindestabständen auf Grund der von der Anlage verursachten Schallemissionen<br />
ein entsprechender Mindestabstand zwischen Weg und Anlage wegen möglicher<br />
Eiswurfgefahr einzuhalten (bei der in den Unterlagen angegebenen Größenordnung der<br />
Anlage sind mit einer Mindestdistanz von 50-60m zu rechnen). Darüber hinaus fehlende<br />
Unterlagen sind fundierte Daten über den Jahresenergieertrag, die Darstellung der<br />
Energieableitung und eine Stellungnahme des örtlichen Verteilernetzbetreibers. Es wird<br />
auch noch auf die Anzeigepflicht im Sinne des § 6 EIWOG hingewiesen.<br />
Vom Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz wird festgestellt, dass das<br />
Windrad im Landschaftsbild einen sehr exponierten solitären Standort erhalten würde und<br />
sich in der Kulturlandschaft als wesensfremdes Element markant gegen den Horizont<br />
abheben würde. <strong>Die</strong> Exponiertheit würde durch die Rotation des Rotors noch eine<br />
wesentliche Signalwirkung erhalten. <strong>Die</strong> beeinträchtigende Wirkung auf das<br />
Landschaftsbild wäre sehr großräumig. Aus fachlicher Sicht wird der beantragte Standort<br />
entschieden abgelehnt.<br />
<strong>Die</strong> Oö. Umweltanwaltschaft spricht sich entschieden gegen diese FWP-Änderung aus, da<br />
aus lärmtechnischer Sicht auch bei Windkraftanlagen kleinerer Leitung ein Abstand von<br />
zumindest 500 m erforderlich ist, um ausreichenden Schutz vor Lärmimmissionen zu<br />
gewährleisten. Da sich der geplante Standort in unmittelbarer Nähe von Gebäuden mit<br />
Wohnnutzung befindet ist Bedacht auf die Eiswurfgefahr zu nehmen. Für die in der<br />
unmittelbaren Nähe des Standortes befindlichen ökologisch wertvollen Gebiete sind<br />
negative Einflüsse vor allem durch Vogelschlag und den Licht-Schatten-Effekt zu<br />
befürchten.<br />
<strong>Die</strong> Ehegatten Pilgerstorfer können der Umwidmung nur zustimmen, wenn Lärm- und<br />
technische Daten zur geplanten Anlage (von typengleichen Anlagen) vorgelegt werden, in<br />
denen auch Auswirkungen (Lärm) auf die Gesundheit aufgezeigt werden. Weiters ist aus<br />
ihrer Sicht die Prüfung der Einflüsse auf ihre an den Standort angrenzenden Grundstücke<br />
(Bauerwartungsland) erforderlich. Im Falle der Errichtung der Windkraftanlage ohne<br />
deren Zustimmung behalten sie sich bei möglichen auftretenden Beeinträchtigungen und<br />
Schädigungen eine Schadloshaltung auf dem Zivilrechtsweg vor.<br />
Von den Ehegatten Schöfl wurden zwischenzeitlich am 7.7.2008 ein schalltechnischer<br />
Messbericht und am 26.8.2008 ein Messkonzept der LINZAG Strom sowie eine<br />
Stellungnahme zur Möglichkeit von Eisansatz und Eiswurf an einer Kleinwindanlage des<br />
Ingenieurbüros Schneider Langstedt vorgelegt.<br />
Hinsichtlich der Stellungnahme des Regionsbeauftragten für Natur- und<br />
Landschaftsschutz wird festgestellt, dass die Exponiertheit der geplanten Windkraftanlage<br />
beabsichtigt ist. Es erscheint sinnvoll ein Windrad in exponierter Lage zu montieren, da<br />
auf einer solchen mit optimalen Windverhältnissen (Häufigkeit und Geschwindigkeit) zu<br />
rechnen ist. Es wurden vorab laufend Messungen vorgenommen, die die gegenständliche<br />
Planungsfläche als optimalen Standort für eine Windkraftanlage ausweisen. <strong>Die</strong><br />
gemessenen Winddaten lassen eine Wirtschaftlichkeit der Anlage erwarten. Der Standort<br />
liegt in einer natürlichen Windschneise auf einer leichten Erhebung. Da dieser nicht auf<br />
einem Gipfelpunkt liegt, wäre die geplante Anlage auch nicht von allen Seiten her voll<br />
einsehbar. Weiters soll das geplante Windrad nicht durch aggressive Farben auffallen,<br />
sondern es wird versucht durch eine neutrale, graue Farbgebung dieses ruhig in das<br />
Naturbild einzufügen.
608<br />
Weiters werden die Bedenken der Umweltanwaltschaft durch die zwischenzeitlich<br />
vorgelegten neuen Unterlagen entkräftet.<br />
Vom Ausschuss wurde einvernehmlich folgende weitere Vorgangsweise festgelegt:<br />
Der Aufsichtsbehörde soll der zwischenzeitlich vorgelegte schalltechnische Messbericht,<br />
das Messkonzept der LINZ AG Strom sowie die Stellungnahme „Eisansatz und Eiswurf“<br />
nachgereicht werden. Gemeinsam mit den Grundnachbarn Pilgerstorfer soll der<br />
Gemeinderat eine bereits bestehende, baugleiche Anlage in Altenberg besichtigen. Ein<br />
diesbezüglicher Termin soll in der Gemeinderatssitzung festgelegt werden.<br />
GV Anita Grandl regt an, dass sich der Gemeinderat gemeinsam mit den Nachbarn die<br />
bestehende baugleiche Windkraftanlage in Altenberg ansehen sollte. Als Termin hierfür<br />
wird vom Bürgermeister Mittwoch, 24. September 2008 mit Abfahrt um 16.30 Uhr vor<br />
dem Gemeindeamt vorgeschlagen. Damit sind alle Gemeinderatsmitglieder<br />
einverstanden. Seitens der Marktgemeinde wird ein Bustransfer organisiert und die<br />
teilnehmenden Gemeinderatsmitglieder werden sich beim Marktgemeindeamt (Christian<br />
Wolfsegger) bis Montag anmelden. <strong>Die</strong> konkrete Adresse der Windkraftanlage soll<br />
ermittelt und an die Gemeinderatsmitglieder weitergeleitet werden.<br />
bc) Schäferhundeverein, Ortsgruppe <strong>Wartberg</strong> – Ansuchen um Sonderausweisung<br />
„Hundeabrichteplatz“ auf Teile der Pz. Nr. 1175/3, 1174/3, 1175/1, 1174/2 und<br />
1175/2 KG. <strong>Wartberg</strong> in der Ortschaft Haag<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Entsprechend den vorliegenden Ansuchen soll auf den o. a. Parzellen ein<br />
Hundeabrichteplatz geschaffen werden. Im Zuge des Baues der S 10 – Mühlviertler<br />
Schnellstraße muss der derzeitige Abrichteplatz in Obervisnitz entfernt werden. Auf dem<br />
neuen geplanten Standort ist vorgesehen, das ehemalige landwirtschaftliche<br />
Nebengebäude (.244) als Vereinslokal zu adaptieren.<br />
Ein Widerspruch zum ÖEK ist nicht gegeben.<br />
GR Manfred Freinschlag fügt hinzu, dass auf dem vorgesehenen Hundeabrichteplatz<br />
bereits ein Kanal- und Wasseranschluss vorhanden ist. Der Pachtvertrag wird befristet<br />
abgeschlossen. GV Anita Grandl regt an, bei der Ausfahrt zur Bundesstraße eine<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung anzustreben. Der Bürgermeister erklärt, dass es eine<br />
Linksabbiegespur gibt und man wahrscheinlich keine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
erhalten wird. Er verweist dabei auf das letzte diesbezügliche Ansuchen, auf das<br />
geantwortet wurde, dass bei Wunsch einer Geschwindigkeitsbeschränkung die bestehende<br />
Ausfahrt auf die Bundesstraße gestrichen wird.<br />
GV Ing. Franz Auinger erklärt, dass derzeit eine Übergangslösung gesucht wird und nach<br />
Fertigstellung der S10 wieder in deren Nähe ein Abrichteplatz angestrebt wird.<br />
GR Ulrike Keinberger weist darauf hin, dass der Verein unverschuldet seinen bisherigen<br />
Platz verlassen muss und der geplante Platz akzeptabel ist.<br />
GR Wilhelm Hametner erklärt, dass auch die Bewohner der Siedlung Scheiben darüber<br />
informiert werden müssen. Der Bürgermeister erklärt, dass nach Einleitung des<br />
Verfahrens die Bürger informiert werden.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses<br />
einen Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Verfahrens zur Abänderung des<br />
Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der Sonderausweisung „Hundeabrichteplatz“ auf den<br />
o. a. Parzellen in Haag zu fassen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die Stimmenthaltung von GR Wilhelm Hametner sowie die<br />
Zustimmung der übrigen Gemeinderatsmitglieder fest.
609<br />
bd) Gerald Peterseil, Wolfsegg 9 – Ansuchen um Umwidmung eines Teiles der Pz.<br />
Nr. 172/1 KG. <strong>Wartberg</strong> von Grünland in Bauland<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Entsprechend dem vorliegenden Ansuchen wird die Umwidmung einer Fläche für drei<br />
Bauplätze (ca. 2.500 m²) aus der Pz. Nr. 172/1 der KG. <strong>Wartberg</strong> beantragt. <strong>Die</strong>se Fläche<br />
ist in dem anlässlich der FWP-Änderung 5.4 erstellten Parzellierungskonzept bereits<br />
enthalten und liegt im unmittelbaren Anschluss an zuletzt gewidmetes Bauland. Darüber<br />
hinaus ist die Fläche im ÖEK als Erweiterungsfläche-Bauland vorgesehen. Von den<br />
öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen ist die Verlängerung der bestehenden<br />
Anlagen vorgesehen, deren Kosten im Baulandsicherungsvertrag abgedeckt werden.<br />
<strong>Die</strong>ser wird zur Kenntnis gebracht.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die Flächenwidmungsplan-Änderung im<br />
verkürzten Verfahren durchzuführen bzw. die durch die Planung Betroffenen<br />
nachweislich zu verständigen und einen Baulandsicherungsvertrages mit dem<br />
Antragsteller abzuschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen<br />
und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
c) Ansuchen um Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Scheuchenegger“ (Am<br />
Teich)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Ein Ansuchen vom 4.7.2008 zur Aufhebung des Bebauungsplanes liegt vor und wird damit<br />
begründet, dass dieser nicht mehr zeitgemäß ist und darüber hinaus nur mehr 1 Grundstück<br />
unbebaut ist. Auslöser dafür ist der Wunsch der Grundbesitzer Palkovits, ihr derzeit als<br />
Gartenhütte bewilligtes Gebäude in ein Wohngebäude umzufunktionieren. <strong>Die</strong>s steht jedoch<br />
im Widerspruch zu den Bestimmungen des Bebauungsplanes, da Wohngebäude nur in den<br />
dafür vorgesehenen Flächen errichtet werden dürfen. <strong>Die</strong> Gartenhütte liegt als Nebengebäude<br />
außerhalb der bebaubaren Fläche.<br />
Vom Bebauungsplan sind 9 Grundstücke betroffen. 8 Liegenschaftseigentümer unterstützen<br />
dieses Ansuchen.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, von einer Aufhebung des Bebauungsplanes<br />
abzusehen, da derzeit nicht alle vom Bebauungsplan betroffenen Grundeigentümer dieser<br />
Aufhebung zustimmen. Weiters soll von den Grundeigentümern Palkovits schriftlich bekannt<br />
gegeben werden, wie diese bei einer allfälligen späteren Aufhebung des Bebauungsplanes ihr<br />
Grundstück bebauen bzw. den derzeitigen Baubestand umbauen oder adaptieren wollen.<br />
Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die Stimmenthaltung<br />
von GR Roman Wiesinger und GR Kurt Pühringer sowie die Zustimmung der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder fest. (GR Manfred Freinschlag stimmt wegen Befangenheit nicht mit)<br />
d) 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungszone Güterweg Schönreith – Gutachten des<br />
straßenverkehrstechnischen Amtssachverständigen<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Nach Behandlung des vorliegenden Ansuchens im Ausschuss und im Gemeinderat wurde ein<br />
Gutachten eingeholt. Zusammenfassend wird in diesem festgestellt, dass die Erweiterung der<br />
bestehenden 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungszone auf den Bereich des GW<br />
Schönreith sowie dessen Ausästungen aus straßenverkehrstechnischer Sicht sinnvoll und<br />
notwendig erscheint. Wegen der unterschiedlichen Straßenquerschnitte an den jeweiligen<br />
Kreuzungsbereichen sollte die derzeitige Vorrangregelung beibehalten werden, um<br />
Unklarheiten in den Vorrangbestimmungen zu vermeiden (optischer Vorrang für
610<br />
Verkehrsteilnehmer auf der breiteren Fahrbahn im Kreuzungsbereich). Darüber hinaus wird<br />
empfohlen, die zurzeit im Bereich der bestehenden 30 km/h-Zone am Schlossberg montierten<br />
Hinweisschilder „hier gilt die Rechtsregel“ zu entfernen.<br />
Der vorliegende Verordnungsentwurf AZ: 120-2/01-2008/Wo wird zur Kenntnis gebracht:<br />
V E R O R D N U N G S E N T W U R F<br />
30-km/h-Beschränkung „Schönreither Straße, Schönreith, Güterweg Schönreith“<br />
K U N D M A C H U N G<br />
Gemäß § 94 Abs. 3 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 wird kundgemacht:<br />
V e r o r d n u n g<br />
Des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> vom 10. September 2008, womit eine<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen wird.<br />
§ 1<br />
Gemäß § 43 Abs. 2 lit. a) der Straßenverkehrsordnung 1960 wird für einen Teil der Schönreither Straße,<br />
eines Teiles des Güterweges Schönreith und in Teilen der Ortschaft Schönreith eine<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h erlassen.<br />
§ 2<br />
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Wegparzellen Nr. 127/1, 184/3, 126/4, 2810, 174/15 sowie auf<br />
Teile der Wegparzellen Nr. 2760/3, 174/4 und 2811. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Auszug aus der<br />
Katastralmappe M 1:2000 ersichtlich (rot gefärbte Fläche), welcher einen Bestandteil dieser Verordnung<br />
bildet.<br />
§ 3<br />
<strong>Die</strong>se Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 mit der Anbringung der<br />
Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a) Ziff. 10a und 10b in Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
(Beilage zur VO)<br />
GV Martin Thallinger fügt hinzu, dass sich der Bauausschuss in nächster Zeit alle<br />
30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungen in <strong>Wartberg</strong> genauer anschauen wird. GR Wilhelm<br />
Hametner erklärt, dass dies vor diesem Beschluss getan werden sollte.<br />
GR Roman Wiesinger erklärt, dass in einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung immer<br />
die Rechtsregel gilt. Werden die Schilder „hier gilt die Rechtsregel“ am Schlossberg entfernt,<br />
sorgt dies sicherlich nur für Verwirrung. GV Martin Thallinger erklärt, dass diese Schilder<br />
nicht entfernt werden.<br />
GR OSR Josef Miesenberger informiert, dass einige Bürger gegen die Verordnung einer<br />
30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung sind. Da man sowieso auf diesem Straßenabschnitt<br />
nicht schneller fahren kann, ist die Verordnung einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
nicht sinnvoll.
611<br />
GV Ing. Franz Auinger erklärt, dass eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung nur vom<br />
Haus Thaler bis zum Haus Wiesinger (Unterführung) sinnvoll ist. <strong>Die</strong>s befürwortet auch<br />
R Maximilian Walch.<br />
GR Johann Meier fügt hinzu, dass die Ausästung in Richtung Haltestelle Schloss Haus<br />
ebenfalls in die 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung aufgenommen werden müsste. <strong>Die</strong>se<br />
ist im Ansuchen der Anrainer beinhaltet, wurde jedoch in der Verordnung nun aufgrund der<br />
Beratungen im Ausschuss nicht berücksichtigt.<br />
GV Anita Grandl ist der Meinung, dass die Anrainer weniger Durchzugsverkehr möchten und<br />
man sich eine Umleitung des Durchzugsverkehrs überlegen sollte.<br />
GR OSR Josef Miesenberger stellt den ANTRAG, die 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
nur vom Haus Thaler bis zum Haus Wiesinger (Unterführung) zu verordnen.<br />
GV Martin Thallinger stellt den GEGENANTRAG, diese Angelegenheit noch einmal im<br />
Ausschuss zu beraten und im Zuge dessen die Situation vor Ort zu besichtigen. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
GR OSR Josef Miesenberger zieht daraufhin seinen Antrag zurück.<br />
e) Grundkauf für den Bau eines Geh- und Radweges entlang der B 123 im Bereich<br />
„Landl-Durchfuhr“<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Beim Bau des bestehenden Geh- und Radweges vom Hacklberg nach <strong>Wartberg</strong> war es<br />
seinerzeit nicht möglich, eine Lösung für den Bau im Bereich der Landl-Durchfuhr zu finden.<br />
Deshalb wurde auch als Provisorium eine Stiege errichtet. Für die Herstellung einer<br />
ordnungsgemäßen Ausschleifung des Geh- und Radweges bzw. Überwindung des<br />
Geländeunterschiedes würden rund 160 m² Grund vom Grundbesitzer Danner benötigt<br />
werden, wobei das tatsächliche Ausmaß erst nach einer Vermessung feststehen würde.<br />
Zwischenzeitlich wurde vom Grundbesitzer Danner die Bereitschaft zum Grundverkauf<br />
bekundet und mitgeteilt, dass Böschungsflächen nicht abgelöst werden müssten, ebene<br />
Flächen jedoch um € 5,-/m².<br />
<strong>Die</strong> Arbeiten könnten vom Gemeindebauhof in Eigenregie durchgeführt werden. <strong>Die</strong><br />
provisorisch errichtet Stiege soll weiterhin erhalten bleiben. Im Bereich der Unterführung soll<br />
beiderseits eine Beleuchtung geschaffen werden.<br />
GR OSR Josef Miesenberger erklärt, dass man seinerzeit nicht bereit war eine ordentliche<br />
Lösung zu finden und nicht dass es seinerzeit nicht möglich war eine Lösung für den Bau im<br />
Bereich der Land-Durchfuhr zu finden. <strong>Die</strong> Verbreiterung der Brückenkrone wäre eine<br />
ordentliche Lösung gewesen. GR Johann Meier erklärt, dass die Verbreiterung der<br />
Brückenkrone damals mit € 36.000,00 veranschlagt wurde und dies aus Kostengründen nicht<br />
möglich war.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, den Grund für die Schaffung einer Verbindung des<br />
Geh- und Radweges anzukaufen, wobei das tatsächliche Flächenausmaß und somit der<br />
Gesamtverkaufspreis erst nach erfolgter Vermessung fest steht. <strong>Die</strong> Bauarbeiten sollen noch<br />
im heurigen Jahr vom Gemeindebauhof in Eigenregie durchgeführt werden. Der Vorsitzende<br />
lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.
612<br />
f) Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Teil 1 (<strong>Wartberg</strong> Nord)<br />
fa) Information über die Anrainerbesprechung<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Am Donnerstag, den 31.07.2008, wurde das geplante Projekt den betroffenen Anrainern<br />
vorgestellt. <strong>Die</strong>se wurden darüber informiert, dass die Wasserleitung, die jetzt südlich<br />
vom Haus Horner auf Privatgrund liegt, in das öffentliche Gut verlegt wird. Weiters wird<br />
man die Stromversorgung für die Straßenbeleuchtung gleich in die Künetten mit verlegen.<br />
<strong>Die</strong> weiteren Leitungsträger wurden bereits im Vorfeld über die geplanten<br />
Baumaßnahmen informiert und aufgefordert ihre Kabel ebenfalls in Künetten zu verlegen.<br />
<strong>Die</strong> Architekten DI Herbert Pointer und DI Josef Ullmann erläutern zunächst anhand eines<br />
Planes die geplanten Baumaßnehmen und das Straßenprofil. <strong>Die</strong> künftige Fahrbahnbreite<br />
soll demnach 6 Meter betragen. Der Gehsteig wird beidseitig in einer Breite von 1,5<br />
Metern geführt. <strong>Die</strong> Aufstellflächen bei den Bushaltestellen „Landl“ und die<br />
Straßenquerung im Bereich Dinghofer sollen farblich gestaltet werden. <strong>Die</strong> Gehsteige<br />
müssen nach Vorgaben des Landes OÖ als Hochbord ausgeführt werden, werden aber aus<br />
Kostengründen voraussichtlich nicht mit farblichem Asphalt gestaltet. <strong>Die</strong> Gehsteig-<br />
Bordkanten werden um 15° geneigt schräg gesetzt. Bei Hauszufahrten oder Übergängen<br />
werden die Gehsteige abgesenkt um diese barrierefrei passieren zu können.<br />
Frau Horner Lotte, Hauptstraße 36, als Anrainerin des Dinghofer Parkplatzes, gibt<br />
folgende Stellungnahme ab:<br />
<strong>Die</strong> Zufahrt vom Dinghofer Parkplatz zu ihrem Haus sollte nach wie vor im rechten<br />
Winkel gegeben sein. <strong>Die</strong> Pflanzung der mittleren Baumreihe würde das Aus- und<br />
Einfahren zu ihrem Haus von der Parkplatzseite sehr erschweren. Architekt Pointner regt<br />
dazu an, die Parkrichtung eventuell um 90° zu drehen. Bei der Entwässerung der<br />
Parkfläche ist danach zu trachten, dass das Wasser nicht auf ihr Grundstück bzw. ihre<br />
Zufahrt abfließt.<br />
Frau Horner pflegt westseitig die Böschung bei ihrer zweiten Hauseinfahrt auf der<br />
Hauptstraße. <strong>Die</strong> Leistensteine entlang des Gehsteiges halten dem Druck des Erdreiches<br />
nicht mehr stand und neigen sich bereits nach außen. Im Zuge der Gehsteigneugestaltung<br />
soll dieser Bereich mit saniert werden. Ihr Vorschlag wäre eine ca. 30 cm hohe<br />
Betonabstützung. Für den Altkleidercontainer soll ein neuer Standort gesucht werden. <strong>Die</strong><br />
verbleibende kleine Insel rechts ihrer Zufahrt, laut ihrer Auskunft sind die Gemeinde und<br />
die Ehegatten Dinghofer je zur Hälfte Grundeigentümer, könnte schön bepflanzt und<br />
gestaltet werden. Im Istzustand dient sie als Müllabstellfläche hinter dem<br />
Altkleidercontainer und wird auch nicht gemäht.<br />
Stellungnahme Dinghofer:<br />
<strong>Die</strong> Parkplatzgestaltung ist gesondert zu besprechen da es sich um einen Privatparkplatz<br />
handelt. Mit der Baumbepflanzung in der Mitte würden mehrere Parkplätze wegfallen, so<br />
die Argumentation der Ehegatten Dinghofer. Der Mast für die Telekomzuleitung (neben<br />
dem Haus Horner) soll durch ein Erdkabel ersetzt werden. Ebenso die Stromzuführung<br />
durch die Linz AG. Leerverrohrungen sind beim Gasthof Dinghofer schon jetzt<br />
vorgesehen. Herr Gerhard Dinghofer plant einen Umbau des Gasthofes. Aus diesem<br />
Grund sollte die bestehende Steinmauer westseitig vorläufig so belassen werden. Bei der<br />
Ausfahrt vom Gasthof Dinghofer und der Straßenquerung sollte an der<br />
gegenüberliegenden Straßenseite, beim „Betreubaren Wohnen“, eine Straßenlaterne mit<br />
einem beidseitigen Verkehrsspiegel vorgesehen werden.<br />
Von mehreren Anrainern wird bemängelt, dass die Straßenböschungen im<br />
Geländeeinschnitt im jetzigen Ist-Zustand einen sehr ungepflegten Eindruck vermitteln.<br />
Vorstellung der geplanten Kulturmeile:<br />
Ausgehend vom Parkplatz Dinghofer ist eine Kulturmeile geplant. Westseitig sollen bis<br />
zur Zufahrt zu den Traunmüllergründen 3 Stationen mit einer Nische, eventuell mit einer
613<br />
Steinschlichtung, entstehen. Der Weg soll weiter über die Wenzelskirche, zurück zum<br />
Marktplatz und Pfarrkirche, weiter bis zum Ausgangspunkt am Parkplatz geführt werden.<br />
Über nähere Details muss noch in den Ausschüssen beraten werden. Außerdem sind noch<br />
mögliche Förderungen abzuklären. Jedenfalls sollte in Folge im Gehsteigabschnitt<br />
zwischen den Traunmüllergründen und dem Gasthaus Dinghofer, ein besserer optischer<br />
Eindruck als bisher entstehen.<br />
Unterhalb des Hauses Horner war der Gehsteig ursprünglich durch eine Steinmauer<br />
abgegrenzt. <strong>Die</strong> Steinmauer ist jetzt noch teilweise in der Natur erkennbar und müsste<br />
teilweise revitalisiert bzw. erneuert werden. <strong>Die</strong> Sträucher bzw. Bäume sollten<br />
zurückgeschnitten werden, damit dieser Geländeeinschnitt noch besser zur Geltung<br />
gelangt. <strong>Die</strong> Grundgrenze verläuft in der Innenkurve teilweise in der Böschungsmitte.<br />
Auch dort müssten optische Verbesserungen passieren (jetzt nur Brennnesseln und<br />
wucherndes Unkraut).<br />
Stellungnahme Wolfinger Johann und Anneliese und Wolfinger Peter:<br />
Das jetzige Straßenniveau sollte auch nachher gegeben sein. Laut Herrn Architekt Herbert<br />
Pointner wird der Asphalt 7-8 cm abgefräst und darauf die neue Asphaltdecke aufgebaut.<br />
Auf Grund der dortigen Straßenbreite wird man mit dem Gehsteig lt. Bgm. Hackl etwa<br />
einen halben Meter bis zu einem Meter in den Böschungsfuß kommen. Wie weit man<br />
dann die Böschung absichern muss wird sich im Zuge der Bauarbeiten zeigen. <strong>Die</strong><br />
Stützmauer von den Ehegatten Wolfinger Johann und Anneliese ragt augenscheinlich in<br />
das öffentliche Gut. Bei der Gehsteigführung könnte sich dadurch in diesem Bereich ein<br />
Problem ergeben.<br />
Stellungsnahme Danmair Franz:<br />
Der Wasserabfluss von der Garagenzufahrt muss auch nachher gewährleistet sein. Jetzt<br />
wird das Regenwasser in einem Rohr weiter in den bestehenden Straßengraben abgeleitet.<br />
Stellungnahme Weißengruber Johann und Astrid:<br />
Der Gehsteig sollte im Bereich der Garagenzufahrt abgesenkt werden. Weiters sollte<br />
gewährleistet sein, dass kein Oberflächenwasser Richtung Garage oder Hauszugang fließt.<br />
Stellungnahme DI Danner Helmut und Plank Christine beim Objekt Hauptstraße 62<br />
(Miethaus)<br />
<strong>Die</strong> Zufahrt zur Garage soll vom derzeitigen Niveau erfolgen. In 5 Meter Entfernung von<br />
der nordöstlichen Hausecke befindet sich ein Wasserabsperrschieber.<br />
Stellungnahme von Herrn Christian Haider und Frau Schatz Romana, Hauptstraße 63<br />
Beide sind mit den Baumaßnahmen einverstanden. Der Abfluss des Oberflächenwassers<br />
in die bestehenden Einlaufschächte muss weiter gewährleistet sein.<br />
Stellungnahme DI Danner Helmut und Plank Christine beim landwirtschaftlichen Objekt<br />
Hauptstr. 66<br />
<strong>Die</strong> Bushaltestelle ist in Richtung Osten vor den bestehenden Schaltschrank zu verlegen.<br />
Der Gehsteig soll bei der Bushaltestelle enden. Im Bereich der Bushaltestelle wird eine<br />
Straßenlaterne situiert. Eine Nachtabsenkung der Leuchten sollte gewährleistet sein, so<br />
der Wunsch mehrerer Anrainer. <strong>Die</strong> Ortstafel soll unmittelbar nach der Ortseinfahrt<br />
<strong>Wartberg</strong>-Nord neu situiert werden. Neben der Bushaltestelle befindet sich ein Strommast<br />
der Linz AG für die Anspeisung der Traunmüllergründe und den übrigen<br />
Siedlungsbereich an der rechten Straßenseite. <strong>Die</strong> Ehegatten Danner möchten diesen Mast<br />
im Zuge der Bauarbeiten weg bekommen. <strong>Die</strong>sbezüglich ist das Einvernehmen mit der<br />
Linz AG, Herrn Fiedler, herzustellen.<br />
An der B123, der Mauthausener Bundesstraße, befinden sich vor der Ortseinfahrt<br />
<strong>Wartberg</strong>-Nord Firmenhinweisschilder, die durch Sträucher verwachsen sind. <strong>Die</strong>
614<br />
Mitteilung diese Sträucher zurückzuschneiden, wurde am 1.8.2008 vom Amt telefonisch<br />
an Herrn Johann Pichler von der Bundesstraßenverwaltung in Pregarten weiter gegeben.<br />
Vom Trafo am Hacklberg ist geplant ein Erdkabel Richtung Danner zu verlegen. In<br />
diesem Zuge soll mit Herrn Fiedler von der LINZ AG Kontakt aufgenommen werden. Es<br />
würde sich die Gelegenheit bieten, auf dem Gehsteig vom Hacklberg kommend, links und<br />
rechts der Bundesstraße eine Straßenlaterne zu situieren. Damit wäre auch der sensible<br />
Kreuzungsbereich besser ausgeleuchtet.<br />
GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner regt an, bei der nächsten Besprechung die Pläne der<br />
Ortsdurchfahrt auf einer Pinwand zu präsentieren.<br />
GR Rudolf Lengauer erklärt, dass die <strong>Wartberg</strong>er Ortsdurchfahrt alle <strong>Wartberg</strong>er<br />
Bürgerinnen und Bürger betrifft und somit eine öffentliche Vorstellung dieses Projektes<br />
anzustreben ist.<br />
fb) Auftragsvergabe<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
<strong>Die</strong> Ausschreibung der Straßenbauarbeiten ergab folgende geprüfte Angebotssummen<br />
(inkl. MWSt):<br />
STRABAG 404.381,26<br />
Held & Francke 415.721,11<br />
TEERAG-ASDAG 42.692,25<br />
Swietelsky 425.448,54<br />
Lang & Menhofer 433.397,56<br />
Zamponi & Stallinger 434.342,11<br />
Leyrer + Graf 439.635,10<br />
GV Martin Thallinger berichtet, dass mit der STRABAG nach verhandelt wurde und sich<br />
bei Berücksichtigung von 2 % Skonto ein neuer Preis in der Höhe von € 388.367,00<br />
ergeben hat.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die Auftragsvergabe an den Billigstbieter<br />
(Fa. Strabag) zum Preis von € 388.367,00 (bei 2 % Skonto) zu beschließen. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest. (GV Anita Grandl ist nicht im Raum)<br />
g) Ansuchen um Asphaltierung eines Teiles der Wegparzelle Nr. 63/17 Schreinerweg<br />
(Frauenberger, Klammer, Buchgeher)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />
Das vorliegende Ansuchen wird zur Kenntnis gebracht. Demnach ersuchen die Grundbesitzer<br />
Frauenberger, Klammer und Buchgeher um Staubfreimachung des Weges im Bereich ihrer<br />
Hauszufahrten. <strong>Die</strong> Ausbaukosten betragen lt. Angebot € 8.398,32. Interessentenbeiträge<br />
können in Höhe von € 1.300,00 eingehoben werden. Der beantragte Wegausbau ist derzeit in<br />
keinem Straßenbauprogramm aufgenommen.<br />
GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, nach Maßgabe der finanziellen Mittel noch heuer<br />
die Vorfinanzierung in Höhe von € 8.398,32 zu übernehmen, falls die Familien die Zinsen<br />
finanzieren. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
Stimmenthaltung von GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner sowie die Zustimmung der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder fest.
615<br />
2) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, FAMILIEN- UND<br />
SENIORENANGELEGENHEITEN<br />
a) Wohnungsvergaben<br />
aa) Vergabe der Wohnung Lamplgasse 9 a (~ 64 m²) inkl. KFZ-Abstellplatz nach<br />
Herrn Andreas Sigl<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
<strong>Die</strong> Wohnung Lamplgasse 9 a (~ 64 m²) im 1. Obergeschoss ist inkl. KFZ-Abstellplatz ab<br />
01.10.2008 zu vergeben. Aufgrund der Wohnungswerberliste ergibt sich folgende<br />
Reihung:<br />
Aichhorn Stefan (19 Pkte.)<br />
Lehner Reinhard (16 Pkte.)<br />
Kasper Tanja (15 Pkte.)<br />
Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Herrn Aichhorn Stefan zu<br />
vergeben. Falls dieser die Wohnung nicht nimmt, soll die Vergabe aufgrund der<br />
vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
ab) Vergabe der Wohnung Lamplgasse 8 a (~ 73 m²) nach Frau Claudia Peirlberger<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
<strong>Die</strong> Wohnung Lamplgasse 8 a (~ 73 m²)im Erdgeschoss ist ab 01.12.2008 neu zu<br />
vergeben. Aufgrund der Wohnungswerberliste ergibt sich folgende Reihung:<br />
Moser Renate (23 Pkte.)<br />
Leutgeb Sandra (17 Pkte.)<br />
Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Frau Moser Renate zu<br />
vergeben. Falls diese die Wohnung nicht nimmt, soll die Vergabe aufgrund der<br />
vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
ac) Vergabe der Wohnung Seilerstätte 13 b (~ 30 m²) nach Frau Verena Pointner<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
<strong>Die</strong> Wohnung Seilerstätte 13 b (~ 30 m²) im 2. Obergeschoss ist ab 01.11.2008 neu zu<br />
vergeben. Aufgrund der Wohnungswerberliste ergibt sich folgende Reihung:<br />
Haneder René (15 Pkte.)<br />
Driessler Oliver (15 Pkte.)<br />
Kasper Tanja (15 Pkte.)<br />
Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Herrn Haneder René zu<br />
vergeben. Falls dieser die Wohnung nicht nimmt, soll die Vergabe aufgrund der<br />
vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.
616<br />
ad) Dringlichkeitsantrag: Vergabe der Wohnung Lamplgasse 8 a (~ 73 m²) nach<br />
Frau Heidemarie Pilgerstorfer<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
<strong>Die</strong> Wohnung Lamplgasse 8 a (~ 73 m²) im 1. Obergeschoss ist ab 01.10.2008 neu zu<br />
vergeben. Aufgrund der Wohnungswerberliste ergibt sich folgende Reihung:<br />
Moser Renate (23 Pkte.)<br />
Leutgeb Sandra (17 Pkte.)<br />
Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Frau Leutgeb Sandra zu<br />
vergeben. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
ae) Dringlichkeitsantrag: Vergabe der Wohnung Lamplgasse 9 b (~ 64 m²) nach<br />
Frau Sandra Zeitlhofer<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
<strong>Die</strong> Wohnung Lamplgasse 9 b (~ 64 m²) im 2. Obergeschoss ist ab 01.12.2008 neu zu<br />
vergeben. Aufgrund der Wohnungswerberliste ergibt sich folgende Reihung:<br />
Aichhorn Stefan (19 Pkte.)<br />
Lehner Reinhard (16 Pkte.)<br />
Kasper Tanja (15 Pkte.)<br />
Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Herrn Lehner Reinhard<br />
zu vergeben. Falls dieser die Wohnung nicht nimmt, soll die Vergabe aufgrund der<br />
vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
b) Betreubares Wohnen – Vergabe der Wohnung nach Frau Renate Putz<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
<strong>Die</strong> betreubare Wohnung Nr. 4 der LAWOG soll nach Frau Renate Putz wieder neu vergeben<br />
werden. Da es für diese Wohnung nur eine Interessentin (Krenn Maria, Untergaisbach) gibt,<br />
soll diese die Wohnung erhalten.<br />
Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, die betreubare Wohnung Nr. 4 an Frau Maria<br />
Krenn zu vergeben. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
<strong>Die</strong> Obfrau informiert, dass nunmehr wieder eine Wohnung frei geworden ist, da Frau<br />
Steglehner verstorben ist. <strong>Die</strong>se Wohnung wird in der nächsten Gemeindezeitung<br />
veröffentlicht, da es noch keine Bewerber gibt.
617<br />
c) Verein Alten-, Kranken- und Nachbarschaftshilfe – Ansuchen um Subvention für<br />
das Jahr 2008<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
Der Verein hat um die Anpassung der Subvention angesucht, da durch die Anhebung des<br />
Stundensatzes für Betreuungsarbeit sowie durch die Anhebung des Kilometergeldsatzes bisher<br />
erhebliche Mehrkosten entstanden sind.<br />
Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, die Subvention für den Verein Alten-, Kranken-<br />
und Nachbarschaftshilfe für das Jahr 2008 von derzeit € 0,73 auf € 0,86 pro Einwohner<br />
anzupassen, das heißt von € 2.723,63 (2007) auf € 3.208,66 (2008). Eine automatische<br />
Anpassung für die Folgejahre soll nicht vorgenommen werden. Der Vorsitzende lässt darüber<br />
mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
d) Tag der Senioren und Seniorinnen<br />
da) Festlegung des Rahmenprogramms<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
Am Sonntag, dem 05. Oktober 2008 findet der Tag der Senioren und Seniorinnen statt.<br />
Nach dem Festgottesdienst (ca. 10.30 Uhr) werden die Senioren und Seniorinnen von der<br />
Musikkapelle <strong>Wartberg</strong> vor dem Veranstaltungszentrum empfangen. Anschließend wird<br />
nach dem Mittagessen (ca. 13.00 Uhr) eine Tanzeinlage der Landesmusikschule Pregarten<br />
vorgeführt und die Pfarre sorgt bei Kaffee, Kuchen und Wein für ein gemütliches<br />
Beisammensein.<br />
In den nächsten Gemeindenachrichten erfolgt eine Einschaltung bzw. eine Einladung zum<br />
Tag der Senioren ohne Angabe einer Altersbegrenzung.<br />
db) Finanzierung – Gemeinde/Pfarre <strong>Wartberg</strong><br />
Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />
Als Menü für den Tag der Senioren und Seniorinnen wird ein Kalbsbraten mit Reis,<br />
Kartoffeln und gemischtem Salat angeboten. <strong>Die</strong> Kosten hierfür betragen € 8,60 je<br />
Portion. Zudem fallen für die Gemeinde Kosten für die Getränke während des Essens an.<br />
Vzgbm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, dass die Marktgemeinde auch heuer wieder die<br />
Kosten für das Mittagessen einschließlich der Getränke dazu übernimmt. Der Vorsitzende<br />
lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung<br />
fest.<br />
e) Gesunde Gemeinde – Information aus dem Arbeitskreis<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Mag. Dr. Wolfgang Ritter<br />
Für das Herbstprogramm der „Gesunden Gemeinde“ stehen folgende Themenbereiche zur<br />
Auswahl:<br />
• Bewegung / Ernährung<br />
• Jugend / Sucht<br />
• Kinderernährung – gesunde Schuljause<br />
Der Arbeitskreis wird sich in nächster Zeit mit diesen Themenbereichen beschäftigen und<br />
endgültige Schwerpunkte festlegen.<br />
Das Spielefest „fun statt fad“ war ein voller Erfolg und soll daher auch im nächsten Jahr<br />
wieder veranstaltet werden.
618<br />
3) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR KINDERGARTEN-, JUGEND- UND<br />
SPORTANGELEGENHEITEN<br />
a) Besichtigung der Spielplätze<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />
Der Ausschuss besichtigte vor Ort die Spielplätze Zeilerberg und Untergaisbach samt<br />
Funcourt und kam zu folgendem Ergebnis:<br />
Spielplatz Zeilerberg<br />
Der Rasen wurde bisher von den Anrainern am Zeilerberg selbst gemäht. Da dieser jedoch nun<br />
seit längerer Zeit nicht mehr gemäht wurde, sollen die Anrainer zu einem Gespräch eingeladen<br />
werden, um mit ihnen über die künftige Spielplatzpflege zu sprechen.<br />
Spielplatz und Funcourt Untergaisbach<br />
Der Spielplatz wird in Untergaisbach in Eigenregie gemäht. Es wurde im Zuge der<br />
Besichtigung festgestellt, dass das Holz zu verwittern beginnt und die straßenseitigen<br />
Seitenwände repariert werden müssen. Darüber hinaus wurde überlegt, den gesamten Funcourt<br />
neu zu streichen. Da es sich jedoch um Lärchenholz handelt, muss dieses nicht gestrichen<br />
werden.<br />
b) Ehrungen<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />
Folgende drei Vorschläge wurden vom Kindergarten-, Jugend- und Sportausschuss<br />
eingebracht:<br />
• Hametner Leopold, Sektion Fußball<br />
• Scheuchenegger Gerhard, Sektion Schach<br />
• Pendlmayr Rudolf, Sektion Behindertensport<br />
GR Manfred Freinschlag stellt den ANTRAG, die angeführten Personen für die Ehrung zu<br />
nominieren. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
c) Allfälliges<br />
Kindergarten – Information<br />
Der Sommerkindergarten hat auch heuer wieder bestens funktioniert. Beim neuen<br />
Kindergarten wurden zwei Blockhäuser aufgestellt und im alten Kindergarten wurde das<br />
kaputte Kombispielgerät bereits durch ein Neues ersetzt.<br />
Rasenmäherankauf<br />
Für die Pflege der Kinderspielplätze wurden zwei Rasenmäher angekauft, die derzeit in einem<br />
privaten Haushalt in Frensdorf untergestellt sind.
619<br />
4) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SCHULE UND KULTUR<br />
a) Kulturmeile <strong>Wartberg</strong><br />
aa) Information über die Begehung<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />
Am 21. Juli 2008 fand die Begehung der geplanten <strong>Wartberg</strong>er Kulturmeile statt. Es<br />
wurde festgelegt, dass die Kulturmeile beim Dinghoferparkplatz zwischen den letzten<br />
beiden Bäumen der geplanten Baumzeile bei einer großen Informationstafel beginnen<br />
wird. <strong>Die</strong> weiteren 10 – 13 Stationen sowie die notwendigen Rastbänke wurden ebenfalls<br />
fixiert. Der Planentwurf wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.<br />
Weiters wurde festgelegt, dass die ersten 4 Stationen eine geschichtliche Darstellung von<br />
<strong>Wartberg</strong> präsentieren werden.<br />
Station 1: Frühgeschichte bis 1111<br />
Station 2: Geschichte von 1111 bis 1411<br />
Station 3: Geschichte von 1411 bis 1711<br />
Station 4: Baum als Zeitzeuge (1711 – 2011) – Aussichtsplatz bei den Traunmüllergründen<br />
<strong>Die</strong> beabsichtigten Rastbänke sollen laut Entwurf von GR Kurt Pühringer als<br />
„W-Rastbank“ aufgestellt werden.<br />
Das Modell der „großen Bücher“ wurde als sehr optimal und kostengünstig empfunden.<br />
Über die inhaltliche Gestaltung der Stationen sowie über einen neuen Namen der<br />
Kulturmeile wird sich der Ausschuss in der nächsten Sitzung Gedanken machen. Mitte<br />
Oktober 2008 wird ein Informationsabend für die betroffenen Grundbesitzer stattfinden<br />
und bis dahin wird ein Angebot einer Firma für die Errichtung eines barrierefreien Weges<br />
eingeholt.<br />
b) Kostensituation für die Errichtung der Kulturmeile<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />
Aufgrund der Anregung im Zuge der Begehung wurden von der Firma Alpenland<br />
Schaukastensysteme (siehe Schaukästen in Hirschbach) einige Angebote eingeholt. Darüber<br />
hinaus wurden auch Angebote für das Modell „großes Buch“ eingeholt. <strong>Die</strong>ses ist<br />
kostengünstiger und beträgt pro Stück rund € 250,00. Somit ergibt sich vorläufig eine<br />
Kostenschätzung in Höhe von € 5.000,00 (inkl. Infopoint am Start). Dazu kommen noch die<br />
Kosten für die Errichtung des barrierefreien Weges. Eine tatsächliche Kostenfestlegung für<br />
das Budget 2009 erfolgt in der nächsten Ausschuss-Sitzung.<br />
GR Ulrike Keinberger fügt hinzu, dass die Kulturmeile keinen Sinn macht, wenn der Weg<br />
nicht barrierefrei errichtet werden kann.<br />
c) Filmprojekt von Herrn Stefan Feichtinger – 900 Jahre <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> (Neue<br />
Kostensituation)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />
In der letzten Ausschuss-Sitzung stand Herr Feichtinger für offene Fragen zur Verfügung. Es<br />
wurde damals vom Ausschuss festgelegt, dass Herr Feichtinger eine neue Kostenrechnung<br />
erstellen soll, in der Kosten gespart werden können.<br />
<strong>Die</strong> neuen Kosten betragen nun € 35.600,00 (exkl. USt.) anstelle der vorher genannten Kosten<br />
von rund € 52.000,00 (exkl. USt.).<br />
<strong>Die</strong>se Kosteneinsparung ist nur aufgrund folgender Änderung möglich:<br />
• Änderung des technischen Aufnahmeformates<br />
• Beschränkung der Einsatztage für Kamerakran & Schienenkamera auf max. 3 Tage<br />
• Streichung der Kosten für Maske, Garderobe, usw.
620<br />
Weiters sind folgende Kosten nicht in den neuen Gesamtkosten beinhaltet:<br />
• Etwaige 3D-Animationen und Flugaufnahmen<br />
• Kosten für die Vervielfältigung des Filmes<br />
• AKM Abgaben<br />
• Personalaufwand für Recherchearbeiten<br />
• Drehbucherstellung / Text / Gestaltung und KFZ-Kosten<br />
GR Christine Haider stellt den ANTRAG, dieses Projekt aus Kostengründen nicht weiter zu<br />
verfolgen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
Stimmenthaltung von GR Ulrike Keinberger sowie die Zustimmung der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder fest. (GR Wilhelm Keinberger ist nicht im Raum)<br />
d) Bericht über die letzte regionale Kulturausschuss-Sitzung<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />
Im Zuge der letzten regionalen Kulturausschuss-Sitzung am 09. Juli 2008 wurde ein<br />
gemeinsames Motto für geplante gemeinsame Veranstaltungen festgelegt („Bewegung“).<br />
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass jede Gemeinde ein entsprechendes Budget für die<br />
geplanten gemeinsamen Veranstaltungen fixieren soll.<br />
Folgende Ideen für eine gemeinsame Kulturveranstaltung wurden gesammelt:<br />
• Historische Bahnfahrt<br />
• Wandern<br />
• Gotik – Kultur im Wandel, Gesang<br />
• Eröffnung der Kulturmeile <strong>Wartberg</strong><br />
<strong>Die</strong>se Themen sollen in der nächsten regionalen Kulturausschuss-Sitzung am 09. Oktober<br />
2008 (19.30 Uhr VAZ) konkretisiert werden.<br />
e) Überarbeitung der Vereinsförderungen (jährliche Basisförderung)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />
<strong>Die</strong> Höhe der jährlichen Basisförderung der Vereine soll überarbeitet werden. Dazu werden<br />
die Basisförderungen von 1998 – 2007 vom Ausschuss analysiert. Aufgrund der Erhöhung der<br />
Basisförderung für den Sportverein um 35 % soll auch zwischen den anderen Vereinen wieder<br />
ein Gleichgewicht hergestellt werden. Es wäre demnach eine generelle Erhöhung von 30 %<br />
anstrebenswert.<br />
Wofür erhält ein Verein eine Basisförderung? (derzeit geltende Regelung)<br />
Ein Verein erhält durch Nachweis über seine Aktivitäten Anspruch auf die vorgesehene<br />
Basisförderung.<br />
<strong>Die</strong> Basisförderung ist eine Anerkennung der Gemeinde für die Vereinstätigkeit.<br />
Da die Vereine mit dem System der Basisförderung zufrieden sind, sollte man dieses auch in<br />
Zukunft beibehalten.<br />
GR Christine Haider stellt den ANTRAG, die jährliche Basisförderung der Vereine jeweils um<br />
30 % zu erhöhen (ausgenommen die Basisförderung der TSU).<br />
GR Ulrike Keinberger erklärt, dass die Basisförderung ohne Ausnahme für alle Vereine gleich<br />
erhöht werden sollte. Zusätzliche Ansuchen werden im Zuge der Projektförderung einzeln<br />
beraten.<br />
GR Ulrike Keinberger stellt den GEGENANTRAG, die Basisförderung für alle Vereine um<br />
jeweils 30 % zu erhöhen.
621<br />
Der Gemeinderat diskutiert über die Förderung der TSU und die angestiegenen<br />
Wasserpreise. Dabei wird die Definition einer Basisförderung beraten.<br />
GR Maximilian Walch stellt den ANTRAG, diese Angelegenheit noch einmal im<br />
Ausschuss zu beraten, da die geänderte Förderung erst im Jahr 2009 zur Anwendung<br />
kommt. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
Gegenstimmen von GR Wilhelm Hametner, GR Roman Wiesinger und<br />
GR-Ersatzmitglied Kurt Schuster sowie die Zustimmung der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder fest.<br />
Alle anderen gestellten Anträge werden somit als gegenstandslos betrachtet.<br />
f) Finanzielle Entlastung der Familien durch Übernahme der Kopierkosten an der<br />
Volksschule<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />
Ab Herbst 2008 dürfen in den Volksschulen keine Kopierkosten mehr von den Eltern verlangt<br />
werden. Deshalb soll heute beschlossen werden, dass diese Kosten von der Gemeinde<br />
übernommen werden. Der Ausschuss ist der Meinung, dass in den Volksschulen weniger<br />
kopiert sondern wieder mehr geschrieben werden sollte.<br />
Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, dass die Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> die Kopierkosten<br />
für die Volksschule übernimmt. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
5) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR ÖRTLICHE UMWELTFRAGEN<br />
a) EGEM-Förderprogramm – Projektausarbeitung<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />
Herr Lettner, GF der Firma Perspectra aus Grein, hielt betreffend das „EGEM-<br />
Förderprogramm“ eine Projektpräsentation über die Energieregion Strudengau.<br />
Für <strong>Wartberg</strong> sprach sich Herr Lettner dafür aus, mit einem „kleineren“ definierten Vorprojekt<br />
zu beginnen. (Kosten € 4.500,00)<br />
Bei diesem "Vorprojekt" könnten laut Lettner "alle Fragen, die offen sind, gestellt werden".<br />
Das Vorprojekt würde - was die finanziellen Kosten anbelangt - im Vorfeld relativ genau<br />
definiert werden. <strong>Die</strong>ses sollte damit grundsätzlich als "Wegfindung" erachtet werden, weitere<br />
Projekte könnten eventuell in einer weiteren Vergabe später nachfolgen. Ziel des<br />
Förderprogramms soll die Erreichung eines allgemeinen Umdenkens der Bevölkerung bzw.<br />
die diesbezügliche Bewusstseinsbildung dazu sein. Schließlich kann das Projekt in einer<br />
Großinitiative weitergeführt werden.<br />
Ein Projektstart könnte in Form eines Workshops mit Interessenten aus <strong>Wartberg</strong> unter<br />
Beziehung von DI Dr. Friedrich Lettner (Universität Graz) über die Firma Perspectra GmbH<br />
erfolgen. Dabei müssten konkrete Ziele bereits erarbeitet und vorgeschlagen werden.<br />
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass es ein „RUF-Projekt“ werden soll und in der<br />
nächsten RUF-Sitzung am 08.09.2008 über die Erfahrungen und Eindrücke des Vortrags von<br />
Herrn Lettner berichtet wird. Danach soll der Gemeinderat über alle Informationen betreffend<br />
das EGEM-Förderprogramm unterrichtet werden. Hier soll auch die weitere Vorgangsweise<br />
besprochen werden.
622<br />
GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, Herrn Lettner mit der Erstellung eines Vorprojektes und<br />
der Einbringung eines EGEM-Antrag zu beauftragen.<br />
Der Gemeinderat diskutiert darüber, dass es in <strong>Wartberg</strong> keine Energiegruppe gibt. Der<br />
Bürgermeister empfiehlt Herrn Lettner im RUF als zweiten Professionisten zu engagieren.<br />
GR Kurt Pühringer erklärt, dass ein Folder und ein Fragebogen vom RUF ausgegeben werden<br />
und dies bereits ein erster Schritt zum Thema EGEM ist. GV Ing. Franz Auinger informiert,<br />
dass im RUF von folgendem Ziel gesprochen wurde: Im Jahr 2020 sollen im RUF eine 80%<br />
Energieunabhängigkeit erreicht werden. <strong>Die</strong>s könnte durch Hilfe von Professionisten<br />
ausgearbeitet werden. Der Bürgermeister erklärt, dass die Art der Abwicklung vor dem<br />
Auftrag für das Vorprojekt konkretisiert werden sollte (zB im Gemeindevorstand).<br />
GV Anita Grandl zieht daraufhin ihren Antrag zurück.<br />
GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, Herrn Lettner und den Umweltausschuss in die nächste<br />
Gemeindevorstandssitzung einzuladen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
b) Budget für das Jahr 2009<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />
Im Jahr 2008 waren im Umwelttopf € 700,00 vorgesehen. Laut Ausschuss sollen auch für das<br />
Jahr 2009 im Umwelttopf € 700,00 veranschlagt werden.<br />
GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, für das Finanzjahr 2009 im Budget € 700,00 für den<br />
Umwelttopf vorzusehen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt<br />
die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
c) Umweltschutzpreis 2009<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />
Es wurde ein kurzer Rückblick über die Umweltschutzpreise seit dem Jahr 1992 gegeben. Für<br />
das Jahr 2009 soll laut Ausschuss nun ebenfalls ein Umweltschutzpreis vorgesehen werden.<br />
Seitens der Ausschussmitglieder wurden unter anderem als Vergabemöglichkeit aufgezählt:<br />
• Photovoltaikanlagen-Besitzer ab einer Größe von beispielsweise 10 KW<br />
• die Pfarre (Arbeitskreis) für den Flohmarkt (Wiederverwertung und<br />
•<br />
Sperrmüllentsorgung)<br />
eventuell eine engagierte Lehrkraft in punkto Umwelterziehung<br />
Mit diesem Thema wird sich der Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen neuerlich<br />
auseinandersetzen.<br />
d) Allfälliges<br />
Tag der offenen Gärten<br />
Beim nächsten „Tag der offenen Gärten“ am 06. Juni 2009 werden die<br />
Verbesserungsvorschläge des Ausschusses eingearbeitet.<br />
Autofreier Tag<br />
Am 19. September 2008 findet der autofreie Tag statt. Der 3-Märkte-Bus fährt an diesem Tag<br />
kostenlos.<br />
ASI<br />
<strong>Die</strong> Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums sollen überarbeitet werden bzw. sollen<br />
Müllcontainer vor dem ASI aufgestellt werden, die rund um die Uhr benutzbar sind.<br />
Energie-Event
623<br />
Am 19. September 2008 findet das Energie-Event des Umweltausschusses statt. Dabei werden<br />
Energiesparlampen an die Anrainer der Traunmüllergründe verteilt.<br />
6) GEWÄHRUNG EINER BEDARFSZUWEISUNG FÜR DIE SENDEANLAGENERRICHTUNG DES<br />
FREIEN RADIOS FREISTADT – 107,1 MHZ<br />
Sachverhaltsdarstellung durch den Bürgermeister<br />
Das Land OÖ genehmigt lt. Erlass vom 26.6.2008, IKD(Gem)-311086/431-2008-Rei, für die<br />
Sendeanlagenerrichtung des „Freien Radio Freistadt – 107,1 MHz“ im Jahr 2008 eine<br />
Bedarfszuweisung in Höhe von Euro 12.000. Da diese Bedarfszuweisung nur im Wege der<br />
Gemeinde gewährt werden kann, bedarf die Annahme dieser Teilfinanzierungsmöglichkeit des<br />
Beschlusses des Gemeinderates. <strong>Die</strong> Bedarfszuweisung ist von der Gemeinde nach Erhalt an den<br />
Lizenzinhaber „Freier Rundfunk Freistadt GmbH“ weiterzuleiten.<br />
Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, diese Art der Teilfinanzierung im Sinne des angeführten<br />
Erlasses des Amtes der o.ö. Landesregierung und Weiterleitung der Bedarfszuweisung zu<br />
beschließen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
7) PRÜFUNGSBERICHT DER BH-FREISTADT VOM 01.07.2008 ÜBER DIE PRÜFUNG DES<br />
RECHNUNGSABSCHLUSSES 2007<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Amtsleiter Josef Bauer<br />
Der Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 1.7.2008, Gem40-25-2007, über<br />
die Prüfung des Rechnungsabschlusses des Jahres 2007 wird in der Sitzung vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis gebracht und erläutert.<br />
GR Wilhelm Keinberger möchte, dass der Prüfbericht auch den Fraktionen im Vorfeld übermittelt<br />
wird. Amtsleiter Josef Bauer könnte sich vorstellen, den Prüfbericht nachträglich ins Intranet zu<br />
stellen.<br />
Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, den vorgetragenen und erläuterten Prüfungsbericht zur<br />
Kenntnis zu nehmen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
8) NEUBAU DES FEUERWEHRHAUSES – INFORMATION ÜBER DIE VORHABENSABWICKLUNG<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Bürgermeister Ing. Erich Hackl<br />
Mit dem Neubau des Feuerwehrhauses wurde am 8.8.2008 begonnen. Folgende Vergaben wurden<br />
vom Gemeindevorstand der Gemeinde-KG zur Auftragserteilung freigegeben:<br />
Außenanlagen<br />
Fa. Strabag 221.227,96<br />
Baumeisterarbeiten<br />
Fa. Strabag 436.150,00 (Pauschalpreis)<br />
Elektroinstallation<br />
Fa. Oberreiter, St. Oswald 56.659,50<br />
Heizung/Wärmpumpen außen
624<br />
Fa. EWH, Obervisnitz 38.623,00 (Pauschalpreis)<br />
Lüftung<br />
Fa. Heidlmair, Untervisnitz 27.135,21<br />
Fa. Stahlgruber (Abgasabsauganlage) 5.771,48<br />
Sanitär<br />
Fa. Hammerschmid 38.204,06<br />
Fa. Kaeser (Druckluftkompressor) 4.390,00<br />
Stahlkonstruktion für den Schlauchturm<br />
IMT Metallbau 40.294,00<br />
Örtliche Bauaufsicht<br />
Architekturbüro Pointner/Pointner 41.350 (minus Bauaufsichtseigenleistung der FF von<br />
€ 30.000 ergibt einen Nettoauftragswert von 11.350)<br />
Planungs- und Baustellenkoordination<br />
Architekturbüro Pointner/Pointner 6.000<br />
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass der Finanzierungsplan der Feuerwehr eingehalten werden<br />
konnte. Darüber hinaus ist der Gehweg beim neuen Feuerwehrhaus seit Schulbeginn wieder<br />
begehbar.<br />
9) ERLASSUNG EINER NEUEN GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE KOLLEGIALORGANE<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Amtsleiter Josef Bauer<br />
Aufgrund der Novellierung der Oö.Gem0 1990 mit der Novelle 2007 ist auch die<br />
Geschäftsordnung für die Kollegialorgane vom 15.2.2002 an die neue Gesetzeslage anzupassen.<br />
Der OÖ. Gemeindebund hat die Geschäftsordnung entsprechend überarbeitet und mit Heft<br />
43/2008 der Schriftenreihe des OÖ. Gemeindebundes neu aufgelegt. <strong>Die</strong> Geschäftsordnung bedarf<br />
der Neuverordnung im Sinne des o.a. Heftes. <strong>Die</strong> neue Geschäftsordnung wird zur Kenntnis<br />
gebracht und erläutert, wobei auch auf die zuletzt eingeholte Rechtsauskunft bei der Abteilung<br />
Gemeinden betreffend die Auslegung der Befangenheitsbestimmungen näher eingegangen wird.<br />
Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, eine neue Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der<br />
Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> entsprechend dem Heft 43/2008 der Schriftenreihe des OÖ.<br />
Gemeindebundes zu erlassen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
10) BERICHT DES BÜRGERMEISTERS<br />
Gehweg Wolfsegg<br />
<strong>Die</strong> Errichtung des Gehweges in Wolfsegg wird in Kürze fertiggestellt.<br />
Gruft & Aufbahrungshalle<br />
Im Untergeschoss ist die Gruft bereits baufällig und auch Särge müssen restauriert werden. <strong>Die</strong><br />
hierfür veranschlagten Kosten betragen € 118.000,00. Laut Aussage von HR Wall werden<br />
€ 30.000,00 vom Land OÖ. übernommen. Bezüglich der Finanzierung der weiteren Kosten wird<br />
mit der Herrschaft Starhemberg noch gesprochen. Es werden jedoch voraussichtlich rund<br />
€ 50.000,00 (inkl. Bauhofleistungen) von der Gemeinde zu tragen sein.
625<br />
500 Jahre Pfarre <strong>Wartberg</strong><br />
<strong>Die</strong> Pfarre <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> feiert heuer für die Einweihung der Pfarrkirche das 500jährige<br />
Jubiläum. <strong>Die</strong>sbezüglich findet u.a. am 10. Oktober 2008 um 19.30 Uhr ein Festabend im<br />
Veranstaltungssaal statt, weiters findet am Staatsfeiertag eine Festmesse statt. Alle<br />
Gemeinderatsmitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen.<br />
11) ALLFÄLLIGES<br />
Ortsdurchfahrt – Einbahnregelgung<br />
GR OSR Josef Miesenberger erkundigt sich, ob es bezüglich der geplanten Einbahnregelung<br />
(Dinghofer – Sparkasse) einen Diskussionsabend mit der Bevölkerung geben wird. Der<br />
Bürgermeister erklärt, dass dies auf jeden Fall noch gemacht wird. Der Bauausschuss wird sich in<br />
der nächsten Sitzung damit beschäftigen.<br />
Wegsanierung Zufahrt „Bahnwärterhäuschen“<br />
GR OSR Josef Miesenberger erklärt, dass die Zufahrt in Altenhaus zum ehemaligen<br />
Bahnwärterhäuschen saniert werden muss. Es soll diesbezüglich seitens der Marktgemeinde<br />
geprüft werden, ob diese Zufahrt öffentlich ist.<br />
GENEHMIGUNG DER VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG VOM 26. JUNI 2008:<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die zu Beginn der heutigen Sitzung aufgelegte Verhandlungsschrift über<br />
die Sitzung vom 26. Juni 2008 seitens der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion ein Einwand vorgebracht wurde. Der<br />
Bürgermeister verliest diesen Einwand (E-Mail vom ?).<br />
GR Wilhelm Keinberger erklärt diesen Einwand näher. Beim TOP bezüglich der Erhöhung der Förderung der<br />
TSU-<strong>Wartberg</strong> wurde protokolliert, dass GR Manfred Freinschlag sich seiner Stimme enthalten und sich für<br />
befangen erklärt hat. <strong>Die</strong> in der Verhandlungserstschrift festgestellte Anerkennung der Befangenheit von GR<br />
Manfred Freinschlag scheint nun richtigerweise in der aufliegenden Verhandlungsschrift nicht mehr auf. Er<br />
erklärt weiters, dass er dieses <strong>Protokoll</strong> in dieser Fassung nicht unterfertigen wird. <strong>Die</strong> Darstellung des<br />
Nichtmitstimmens von GR Manfred Freinschlag im <strong>Protokoll</strong> wird seitens der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion<br />
nicht anerkannt, da GR Manfred Freinschlag nach seinem Wissen mitgestimmt hat.<br />
Der Bürgermeister stellt nach ausgiebigen Diskussionen den ANTRAG, die aufgelegte Verhandlungsschrift über<br />
die Sitzung vom 26. Juni 2008 zu genehmigen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
Gegenstimmen der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion (2) sowie die Zustimmung der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder fest. <strong>Die</strong> Verhandlunsschrift vom 26. Juni 2008 gilt somit als genehmigt.<br />
Ende der Sitzung: 22.40 Uhr<br />
Ohne – mit nachfolgenden – Einwendungen genehmigt am: .............................<br />
----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />
Schriftführerin Vorsitzender<br />
----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />
Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied<br />
--------------------------------------------<br />
Gemeinderatsmitglied<br />
<strong>Die</strong> Genehmigung der vorstehenden Verhandlungsschrift wird hiermit bestätigt.<br />
----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />
Datum Bürgermeister