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Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist

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Gemeinderatsprotokoll<br />

betreffend die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 10.September 2008.<br />

Ort der Sitzung: Marktgemeindeamt <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>, Sitzungssaal<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Anwesend sind:<br />

1. Bürgermeister Ing. Erich Hackl<br />

2. Vzbgm. Monika Hofer<br />

3. GV Martin Thallinger<br />

4. GV Michaela Stütz<br />

5. GV Ing. Franz Auinger<br />

6. GV Anita Grandl<br />

7. GR Johann Meier<br />

8. GR Manfred Freinschlag<br />

9. GR Mag. Dr. Wolfgang Ritter<br />

10. GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />

11. GR Harald Edlauer<br />

12. GR Gabriele Klopf<br />

13. GR Kurt Pühringer<br />

14. GR Bettina Starzer<br />

15. GR Roman Wiesinger<br />

16. GR OSR Josef Miesenberger<br />

17. GR Christine Haider<br />

18. GR Wilhelm Hametner<br />

19. GR Rudolf Lengauer<br />

20. GR Wilhelm Keinberger<br />

21. GR Ulrike Keinberger<br />

22. GR Maximilian Walch<br />

23. GR-Ersatzmitglied Gerald Dunzinger<br />

24. GR-Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster<br />

25. GR-Ersatzmitglied Gertrude Fragner<br />

Amtsleiter Josef Bauer<br />

Schriftführerin VB Katharina Kriechbaumer<br />

Es fehlen:<br />

GV Ing. Christian Stanger, entschuldigt<br />

GR Hermann <strong>Die</strong>nsthuber, entschuldigt<br />

GR Ing. Johann Kaltenberger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Johann Kolberger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Erwin Bock, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Josefine Fuchs, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Anneliese Wolfinger, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Sylvia Siegl, entschuldigt<br />

GR-Ersatzmitglied Johann Schuster, entschuldigt<br />

Nr. 30/2008


603<br />

Eröffnung der Sitzung und Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

Der Vorsitzende begrüßt eingangs den Gemeinderat, eröffnet die Sitzung und stellt sodann fest,<br />

dass<br />

a) die heutige Sitzung des Gemeinderates von ihm ordnungsgemäß einberufen worden ist;<br />

b) die Einladungen hiezu schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die<br />

Gemeinderatsmitglieder mit E-Mail bzw. per Post und per Intranet am 29.08.2008 ergangen<br />

sind, da dieser Sitzungstermin bereits zu Jahresbeginn festgelegt wurde;<br />

c) die Abhaltung der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Anschlag an der<br />

Amtstafel in der Zeit von 29.08.2008 bis 10.09.2008 öffentlich kundgemacht worden ist;<br />

d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem <strong>Protokoll</strong> umfassen Frauen und Männer<br />

gleichermaßen.<br />

Über Anfrage des Vorsitzenden verzichtet der Gemeinderat auf die Verlesung der Tagesordnung,<br />

da diese allen bekannt ist und schriftlich vorliegt. Nach weiterer Frage verzichtet der Gemeinderat<br />

auf die Verlesung des <strong>Protokoll</strong>s vom 26. Juni 2008. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass je<br />

eine Ausfertigung dieser Verhandlungsschrift den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen<br />

rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden ist, dieses <strong>Protokoll</strong> zudem in zweifacher Ausfertigung<br />

während der heutigen Sitzung zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt und allfällige<br />

Einwendungen hiegegen bis zum Schluss der Sitzung eingebracht werden können.<br />

Der Bürgermeister informiert, dass die Dringlichkeitsanträge<br />

• Vergabe der Wohnung Lamplgasse 8 a (~ 73 m²) nach Frau Claudia Peirlberger<br />

• Vergabe der Wohnung Lamplgass 9 b (~ 64 m²) inkl. KFZ-Abstellplatz nach Frau Sandra<br />

Zeilthofer<br />

der SPÖ-Gemeinderatsfraktion bezüglich der Vergabe von zwei weiteren Wohnungen vorliegen.<br />

Er lässt über die Aufnahme dieser beiden Dringlichkeitsanträge und Behandlung im Zuge des<br />

TOP 2) a) mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Aufnahme in die heutige<br />

Tagesordnung fest.<br />

- BERATUNGSERGEBNISSE UND BESCHLÜSSE -<br />

1) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR BAU- UND STRAßENBAUANGELEGENHEITEN,<br />

DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG SOWIE FÜR WIRTSCHAFT UND VERKEHR<br />

a) Förderung von Abwassergenossenschaften und Kleinkläranlagen<br />

aa) Überarbeitung der Förderrichtlinie<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2002 wurde folgende Förderung festgelegt:<br />

„Von den Errichtungskosten werden sämtliche Förderungen von Bund und Land<br />

abgezogen. Vom Restbetrag wird eine 10%ige Förderung gewährt, wobei als Obergrenze<br />

€ 380,00 fixiert werden mit dem Passus, dass das eine Ersteinreichung sein muss und<br />

Rücklagen gebildet werden müssen, um die Anlage auf dem Stand der Technik zu halten.<br />

<strong>Die</strong>se Förderung gilt je angeschlossenem Objekt.“ <strong>Die</strong>se Obergrenze soll an den Index<br />

angepasst werden, da ein aktuelles Förderansuchen der Abwassergenossenschaft<br />

Untervisnitz vorliegt.<br />

Entsprechend dem von der Wirtschaftskammer veröffentlichten „Baukostenindex<br />

Siedlungswasserbau“ ist im Zeitraum von Dezember 2002 bis Jänner 2007 (Großteil der<br />

Rechnungen der Baufirmen bei der AWG Untervisnitz) der Index wie folgt gestiegen:


604<br />

Für Lohn 9,52 %, Sonstiges (Material, <strong>Die</strong>nstleistungen usw.) 20,01 %. Es ergibt sich ein<br />

„Mischsatz“ in Höhe von 14,77 % - gerundet 15 %. Eine 15 %ige Angleichung der<br />

Gemeindeförderung ergibt eine Erhöhung der Förder-Obergrenze je Objekt von € 380,00<br />

um € 57,00 auf € 437,00.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, eine 15 %ige Erhöhung der<br />

Gemeindeförderung (von € 380,00 auf € 437,00) unter Beibehaltung der bisherigen<br />

Regelungen zu beschließen. Bei künftigen Projekten soll die Förderung nach Maßgabe der<br />

finanziellen Mitteln wiederum entsprechend angepasst werden. Der Vorsitzende lässt<br />

darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

ab) Förderansuchen Abwassergenossenschaft Untervisnitz<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Das Ansuchen wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Bei Berücksichtigung der unter<br />

Pkt. a) überarbeiteten Richtlinie errechnet sich die Förderung im gegenständlichen Fall<br />

wie folgt:<br />

Förderbare Gesamtinvestition: € 98.752,19<br />

abzügl. Förderung Bund: € 44.438,48<br />

abzügl. Landesförderung: € 5.400,00<br />

Zwischensumme: € 48.913,71<br />

Förderbetrag: 10 % von € 48.913,71 = € 4.891,37<br />

Anzahl der angeschlossenen Liegenschaften: 6 Objekte = € 4.891,37 : 6 = € 815,23<br />

Förderbetrag je Objekt daher € 437,00, insgesamt € 2.622,00.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, entsprechend der geltenden Richtlinie der<br />

AWG Untervisnitz eine Gemeindeförderung in Höhe von € 437,00 je angeschlossenem<br />

Objekt bzw. eine Gesamtförderung in Höhe von € 2.622,00 zu gewähren. Der Vorsitzende<br />

lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die Stimmenthaltung von<br />

GR Rudolf Lengauer sowie die Zustimmung der übrigen Gemeinderatsmitglieder<br />

fest.<br />

b) Flächenwidmungsplan<br />

ba) Änderung Nr. 5.8 – Steinpichl Steinbruch<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Der gegenständliche Steinbruch war im FWP Nr. 4 nicht lagerichtig dargestellt und<br />

entsprechend der Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne als Grünland –<br />

Abgrabungsgebiet gewidmet. Grundlage für die Neuaufstellung des FWP Nr. 5 war eine<br />

umfangreiche Grundlagenforschung des Ortsplaners. Nachdem der FWP Nr. 4 nur analog<br />

vorlag wurden von diesem dabei insbesondere auch alle Ersichtlichmachungen auf Ihre<br />

Vollständigkeit und Lagerichtigkeit überprüft. Dabei wurden u.a. von der<br />

Berghauptmannschaft die im FWP ersichtlich zu machenden Bergbaugebiete bekannt<br />

gegeben. Der gegenständliche Steinbruch war in diesem Schreiben nicht angeführt. Es<br />

bestand und besteht keine zu berücksichtigende bergrechtliche Genehmigung. Weiters<br />

verschob sich die tatsächliche Lage des Streichbruches gegenüber der alten Plangrundlage<br />

auf Grund der aktuellen, digitalen Plangrundlagen (Orthofoto und DKM) etwas Richtung<br />

Norden. Da die Nichtausweisung des Steinbruches ohne Wissen und Verständigung des<br />

Grundeigentümers erfolgte – welcher nach wie vor an der Ausweisung interessiert ist –<br />

wurde ein Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes (5.8) eingeleitet.<br />

Im Zuge des Verfahrens sind nachfolgende Stellungnahmen eingegangen:<br />

• Amt der o.ö. Landesregierung, Örtl. Raumordnung, 11.9.2007, BauRO-Ö-<br />

313325/4-2007-Katz/Rö


605<br />

• OÖ Umweltanwaltschaft, 14.8.2007, UAnw-2000354/27-2007-Pö<br />

• Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz, 6.9.2007, BBA-Li-505-<br />

150-2007-Do/Bran<br />

• BH Freistadt, Forst, 28.8.2007, Forst 30-25-2007<br />

• Gde. Unterweitersdorf,7.8.2007<br />

• LinzAG Strom, 3.8.2007<br />

• Fernwasserverband Mühlviertel, 20.7.2007<br />

• Bezirksbauernkammer Freistadt, 20.7.2007, Sowi 450/DI Ha/Ai<br />

• <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nststellen des Landes lehnen das Planungsvorhaben ab.<br />

Der Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz spricht sich gegen das<br />

Planungsvorhaben aus, weil der Steinbruch im verordneten Landschaftsschutzgebiet liegt<br />

und nach mehr als 20-jähriger Stilllegung der Abbautätigkeit eine hohe ökologische<br />

Wertigkeit erreicht hat. Seine Lage bietet nicht nur Rückzugsgebiet für verschiedenste<br />

Tierarten, sondern auch einen hohen Erholungswert. Eine maßgebliche Störung des<br />

Landschaftsbildes als auch des ökologischen Lebensraumes wird aber auch vom<br />

erforderlichen Ausbau der Zufahrtsstraße erwartet.<br />

Aus forstfachlicher Sicht werden infolge der hohen ökologischen Wertigkeit und der<br />

ausgewiesenen, erhöhten Wohlfahrtsfunktion des Waldkomplexes Bedenken erhoben.<br />

Entsprechend der Stellungnahme der Umweltanwaltschaft fügt sich der Steinbruch auf<br />

Grund seiner Morphologie und der wieder erlangten Natürlichkeit sehr harmonisch in das<br />

Landschaftsbild ein, und stellt einen ökologisch hochwertigen Lebensraum dar. Darüber<br />

hinaus wird der Steinbruch als bedeutendes Naherholungsgebiet gesehen. Durch eine<br />

Reaktivierung des Abbaus ist mit einer Zunahme an Umweltbelastungen wie Lärm oder<br />

Luftverschmutzung für die an den Zufahrtsrouten befindlichen Liegenschaften zu rechnen.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2007 trotz der negativen<br />

Stellungnahmen einen Beharrungsbeschluss gefasst.<br />

Am 2. 6. 2008 wurden von der Raumordnungsabteilung Versagungsgründe betreffend<br />

diese FWP-Änderung mitgeteilt. Demnach hat für die Aufsichtsbehörde der Gemeinderat<br />

keine Gründe vorgebracht, die die fachlichen Bedenken ausreichend entkräften könnten.<br />

Eine neuerliche Stellungnahme des Gemeinderates wird erwartet.<br />

Der Ausschuss hält nach wie vor an dem Planungsvorhaben fest, und begründet dies wie<br />

folgt: <strong>Die</strong> geplante Änderung ist als reine Korrektur zu verstehen (Wiederherstellung der<br />

Widmung wie im FWP Nr. 4) und stellt keine Neuwidmung dar. <strong>Die</strong> Herausnahme der<br />

Ausweisung als Steinbruch aus dem Flächenwidmungsplan Nr. 4 erfolgte irrtümlich und<br />

war in keiner Weise vorgesehen oder beabsichtigt und entspricht somit nicht dem<br />

Planungswillen des Gemeinderates.<br />

Abgesehen vom allgemein geltenden Landesraumordnungsprogramm besteht für den<br />

Planungsraum kein sonstiges rechtswirksames Raumordnungsprogramm. <strong>Die</strong> Planung<br />

steht daher nicht im Widerspruch zu Festlegungen der überörtlichen Raumordnung.<br />

<strong>Die</strong> Fläche ist als Wald entsprechend der forstrechtlichen Planung ausgewiesen. Weitere<br />

den Planungsraum betreffende Ersichtlichmachungen bzw. relevante Planungen sonstiger<br />

Planungsträger sind nicht bekannt.<br />

Im Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 ist der Bereich als Wald dargestellt. Ein<br />

Widerspruch zum ÖEK ist demnach nicht gegeben.<br />

Das Planungsgebiet ist durch eine bestehende Forststraße erschlossen. <strong>Die</strong> Neuanlegung<br />

einer Verkehrsfläche ist nicht erforderlich.<br />

Grundsätzlich ist vom Eigentümer beabsichtigt, den Steinbruch nur für den Eigenbedarf<br />

zu nutzen. <strong>Die</strong>ser liegt etwa 180 m zu einer aktiven Landwirtschaft entfernt<br />

(Reitsportanlage). <strong>Die</strong> nächsten Wohngebietswidmungen liegen ca. 280 – 300 m entfernt.<br />

Falls künftig doch eine gewerbliche Nutzung des Steinbruches geplant sein würde, wären


606<br />

eventuelle Auswirkungen gewerberechtlich zu beurteilen. Eine Wiederausweisung ist<br />

demnach möglich.<br />

<strong>Die</strong> Wiederausweisung steht auch im Einklang mit dem Raumordnungsziel hinsichtlich<br />

einer positiven Wirtschaftsentwicklung – leistungsfähige Wirtschaft.<br />

<strong>Die</strong> Wanderwege im Feldaisttal stellen einen wesentlichen Naherholungsraum der Region<br />

dar. Nicht jedoch das Areal des Steinbruches. <strong>Die</strong>ses wird von Wanderern eigentlich so<br />

gut wie gar nicht besucht, da dieser nicht beschildert ist, und auch keine Hinweise auf<br />

seine Lage und Zugangsmöglichkeit gegeben werden. Da der Steinbruch auch von den<br />

Wanderwegen aus nicht sichtbar ist, halten sich in diesem auch keine Wanderer auf.<br />

In der Ausschusssitzung wurde festgelegt, bis zur kommenden Gemeinderatssitzung bei<br />

der Aufsichtsbehörde zu hinterfragen, ob es dem Grundeigentümer möglich ist, auch ohne<br />

Widmung Steine aus dem Steinbruch für den Eigenbedarf abzubauen.<br />

Eine diesbezüglich bei Herrn Hofrat Dipl.-Ing. Donauer (Regionsbeauftragter für Natur-<br />

und Landschaftsschutz) eingeholte telefonische Rechtsauskunft ergab folgendes:<br />

• für den Eigenbedarf kann vom Grundeigentümer auch ohne Ausweisung im<br />

Flächenwidmungsplan Material aus dem Steinbruch entnommen werden. Eine<br />

Ausweisung ist nicht erforderlich! Da der Steinbruch jedoch im<br />

Landschaftsschutzgebiet liegt, ist die Zustimmung des Bezirksbeauftragten für Natur-<br />

und Landschaftsschutz einzuholen (Dipl.-Ing. Nedwed, BH Freistadt)<br />

• für eine gewerbliche Nutzung des Steinbruches ist ebenfalls keine Ausweisung oder<br />

Sonderwidmung im Flächenwidmungsplan notwendig, setzt jedoch eine Bewilligung<br />

nach dem Mineralrohstoffgesetz voraus. Ebenso eine naturschutzrechtliche<br />

Bewilligung.<br />

• eine Widmung des Steinbruches (Sonderausweisung) ist im Flächenwidmungsplan<br />

nur dann erforderlich, wenn gewerblich abgebaut werden soll, und im Umkreis von<br />

300 m Wohnhäuser stehen. Für das Widmungsverfahren muss jedoch ein Projekt für<br />

einen Abbau vorliegen.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die vorgetragene Stellungnahme als<br />

Beharrungsbeschluss an das Land OÖ. weiterzuleiten. Der Vorsitzende lässt darüber mit<br />

Handzeichen abstimmen und stellt die Stimmenthaltung von GR Wilhelm Keinberger,<br />

die Gegenstimme von GR Ulrike Keinberger sowie die Zustimmung der übrigen<br />

Gemeinderatsmitglieder fest.<br />

bb) Änderung Nr. 5.12 – Windkraftanlage Schöfl<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Im Zuge des Verfahrens sind nachfolgende Stellungnahmen zur geplanten<br />

Sonderausweisung eingegangen:<br />

• Gde. Unterweitersdorf, 27. 5. 2008<br />

• Gde. Hagenberg im Mühlkreis, 19. 5. 2008<br />

• Wirtschaftskammer, Bezirksstelle Freistadt, 21.5.2008<br />

• Bezirksbauernkammer Freistadt, 4.7.2008, Sowi 450/DI Ha/MM<br />

• Johann und Brigitte Pilgerstorfer, 11.6.2008<br />

• LinzAG Strom, 20.6.2008, AS/ÜL 1.436.08<br />

• OÖ Umweltanwaltschaft, 14.8.2007, UAnw-2000354/27-2007-Pö<br />

• Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz, 17.6.2008, BBA-Li-505-118-<br />

2008Do/Bran<br />

• Amt der o.ö. Landesregierung, Überörtliche Raumordnung, 16.6.2008, RO-Ü-<br />

200563/1-2008-Bi<br />

• Amt der o.ö. Landesregierung, Örtl. Raumordnung, 7.7.2008, RO-300946/3-2008-<br />

Katz/Rö


607<br />

<strong>Die</strong> Abt. Raumordnung weist darauf hin, dass eine Zustimmung zur geplanten FWP-<br />

Änderung auf Grund fehlender, für die Beurteilung maßgeblicher Unterlagen derzeit nicht<br />

gegeben werden kann. <strong>Die</strong> Abt. Überörtliche Raumordnung geht davon aus, dass die vom<br />

Antragsteller vorgelegten schalltechnischen Unterlagen nicht nur unvollständig sind,<br />

sondern für die geplante Anlage auch keine Gültigkeit haben. Weiters ist unabhängig von<br />

etwaigen Mindestabständen auf Grund der von der Anlage verursachten Schallemissionen<br />

ein entsprechender Mindestabstand zwischen Weg und Anlage wegen möglicher<br />

Eiswurfgefahr einzuhalten (bei der in den Unterlagen angegebenen Größenordnung der<br />

Anlage sind mit einer Mindestdistanz von 50-60m zu rechnen). Darüber hinaus fehlende<br />

Unterlagen sind fundierte Daten über den Jahresenergieertrag, die Darstellung der<br />

Energieableitung und eine Stellungnahme des örtlichen Verteilernetzbetreibers. Es wird<br />

auch noch auf die Anzeigepflicht im Sinne des § 6 EIWOG hingewiesen.<br />

Vom Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz wird festgestellt, dass das<br />

Windrad im Landschaftsbild einen sehr exponierten solitären Standort erhalten würde und<br />

sich in der Kulturlandschaft als wesensfremdes Element markant gegen den Horizont<br />

abheben würde. <strong>Die</strong> Exponiertheit würde durch die Rotation des Rotors noch eine<br />

wesentliche Signalwirkung erhalten. <strong>Die</strong> beeinträchtigende Wirkung auf das<br />

Landschaftsbild wäre sehr großräumig. Aus fachlicher Sicht wird der beantragte Standort<br />

entschieden abgelehnt.<br />

<strong>Die</strong> Oö. Umweltanwaltschaft spricht sich entschieden gegen diese FWP-Änderung aus, da<br />

aus lärmtechnischer Sicht auch bei Windkraftanlagen kleinerer Leitung ein Abstand von<br />

zumindest 500 m erforderlich ist, um ausreichenden Schutz vor Lärmimmissionen zu<br />

gewährleisten. Da sich der geplante Standort in unmittelbarer Nähe von Gebäuden mit<br />

Wohnnutzung befindet ist Bedacht auf die Eiswurfgefahr zu nehmen. Für die in der<br />

unmittelbaren Nähe des Standortes befindlichen ökologisch wertvollen Gebiete sind<br />

negative Einflüsse vor allem durch Vogelschlag und den Licht-Schatten-Effekt zu<br />

befürchten.<br />

<strong>Die</strong> Ehegatten Pilgerstorfer können der Umwidmung nur zustimmen, wenn Lärm- und<br />

technische Daten zur geplanten Anlage (von typengleichen Anlagen) vorgelegt werden, in<br />

denen auch Auswirkungen (Lärm) auf die Gesundheit aufgezeigt werden. Weiters ist aus<br />

ihrer Sicht die Prüfung der Einflüsse auf ihre an den Standort angrenzenden Grundstücke<br />

(Bauerwartungsland) erforderlich. Im Falle der Errichtung der Windkraftanlage ohne<br />

deren Zustimmung behalten sie sich bei möglichen auftretenden Beeinträchtigungen und<br />

Schädigungen eine Schadloshaltung auf dem Zivilrechtsweg vor.<br />

Von den Ehegatten Schöfl wurden zwischenzeitlich am 7.7.2008 ein schalltechnischer<br />

Messbericht und am 26.8.2008 ein Messkonzept der LINZAG Strom sowie eine<br />

Stellungnahme zur Möglichkeit von Eisansatz und Eiswurf an einer Kleinwindanlage des<br />

Ingenieurbüros Schneider Langstedt vorgelegt.<br />

Hinsichtlich der Stellungnahme des Regionsbeauftragten für Natur- und<br />

Landschaftsschutz wird festgestellt, dass die Exponiertheit der geplanten Windkraftanlage<br />

beabsichtigt ist. Es erscheint sinnvoll ein Windrad in exponierter Lage zu montieren, da<br />

auf einer solchen mit optimalen Windverhältnissen (Häufigkeit und Geschwindigkeit) zu<br />

rechnen ist. Es wurden vorab laufend Messungen vorgenommen, die die gegenständliche<br />

Planungsfläche als optimalen Standort für eine Windkraftanlage ausweisen. <strong>Die</strong><br />

gemessenen Winddaten lassen eine Wirtschaftlichkeit der Anlage erwarten. Der Standort<br />

liegt in einer natürlichen Windschneise auf einer leichten Erhebung. Da dieser nicht auf<br />

einem Gipfelpunkt liegt, wäre die geplante Anlage auch nicht von allen Seiten her voll<br />

einsehbar. Weiters soll das geplante Windrad nicht durch aggressive Farben auffallen,<br />

sondern es wird versucht durch eine neutrale, graue Farbgebung dieses ruhig in das<br />

Naturbild einzufügen.


608<br />

Weiters werden die Bedenken der Umweltanwaltschaft durch die zwischenzeitlich<br />

vorgelegten neuen Unterlagen entkräftet.<br />

Vom Ausschuss wurde einvernehmlich folgende weitere Vorgangsweise festgelegt:<br />

Der Aufsichtsbehörde soll der zwischenzeitlich vorgelegte schalltechnische Messbericht,<br />

das Messkonzept der LINZ AG Strom sowie die Stellungnahme „Eisansatz und Eiswurf“<br />

nachgereicht werden. Gemeinsam mit den Grundnachbarn Pilgerstorfer soll der<br />

Gemeinderat eine bereits bestehende, baugleiche Anlage in Altenberg besichtigen. Ein<br />

diesbezüglicher Termin soll in der Gemeinderatssitzung festgelegt werden.<br />

GV Anita Grandl regt an, dass sich der Gemeinderat gemeinsam mit den Nachbarn die<br />

bestehende baugleiche Windkraftanlage in Altenberg ansehen sollte. Als Termin hierfür<br />

wird vom Bürgermeister Mittwoch, 24. September 2008 mit Abfahrt um 16.30 Uhr vor<br />

dem Gemeindeamt vorgeschlagen. Damit sind alle Gemeinderatsmitglieder<br />

einverstanden. Seitens der Marktgemeinde wird ein Bustransfer organisiert und die<br />

teilnehmenden Gemeinderatsmitglieder werden sich beim Marktgemeindeamt (Christian<br />

Wolfsegger) bis Montag anmelden. <strong>Die</strong> konkrete Adresse der Windkraftanlage soll<br />

ermittelt und an die Gemeinderatsmitglieder weitergeleitet werden.<br />

bc) Schäferhundeverein, Ortsgruppe <strong>Wartberg</strong> – Ansuchen um Sonderausweisung<br />

„Hundeabrichteplatz“ auf Teile der Pz. Nr. 1175/3, 1174/3, 1175/1, 1174/2 und<br />

1175/2 KG. <strong>Wartberg</strong> in der Ortschaft Haag<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Entsprechend den vorliegenden Ansuchen soll auf den o. a. Parzellen ein<br />

Hundeabrichteplatz geschaffen werden. Im Zuge des Baues der S 10 – Mühlviertler<br />

Schnellstraße muss der derzeitige Abrichteplatz in Obervisnitz entfernt werden. Auf dem<br />

neuen geplanten Standort ist vorgesehen, das ehemalige landwirtschaftliche<br />

Nebengebäude (.244) als Vereinslokal zu adaptieren.<br />

Ein Widerspruch zum ÖEK ist nicht gegeben.<br />

GR Manfred Freinschlag fügt hinzu, dass auf dem vorgesehenen Hundeabrichteplatz<br />

bereits ein Kanal- und Wasseranschluss vorhanden ist. Der Pachtvertrag wird befristet<br />

abgeschlossen. GV Anita Grandl regt an, bei der Ausfahrt zur Bundesstraße eine<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung anzustreben. Der Bürgermeister erklärt, dass es eine<br />

Linksabbiegespur gibt und man wahrscheinlich keine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

erhalten wird. Er verweist dabei auf das letzte diesbezügliche Ansuchen, auf das<br />

geantwortet wurde, dass bei Wunsch einer Geschwindigkeitsbeschränkung die bestehende<br />

Ausfahrt auf die Bundesstraße gestrichen wird.<br />

GV Ing. Franz Auinger erklärt, dass derzeit eine Übergangslösung gesucht wird und nach<br />

Fertigstellung der S10 wieder in deren Nähe ein Abrichteplatz angestrebt wird.<br />

GR Ulrike Keinberger weist darauf hin, dass der Verein unverschuldet seinen bisherigen<br />

Platz verlassen muss und der geplante Platz akzeptabel ist.<br />

GR Wilhelm Hametner erklärt, dass auch die Bewohner der Siedlung Scheiben darüber<br />

informiert werden müssen. Der Bürgermeister erklärt, dass nach Einleitung des<br />

Verfahrens die Bürger informiert werden.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses<br />

einen Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Verfahrens zur Abänderung des<br />

Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der Sonderausweisung „Hundeabrichteplatz“ auf den<br />

o. a. Parzellen in Haag zu fassen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die Stimmenthaltung von GR Wilhelm Hametner sowie die<br />

Zustimmung der übrigen Gemeinderatsmitglieder fest.


609<br />

bd) Gerald Peterseil, Wolfsegg 9 – Ansuchen um Umwidmung eines Teiles der Pz.<br />

Nr. 172/1 KG. <strong>Wartberg</strong> von Grünland in Bauland<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Entsprechend dem vorliegenden Ansuchen wird die Umwidmung einer Fläche für drei<br />

Bauplätze (ca. 2.500 m²) aus der Pz. Nr. 172/1 der KG. <strong>Wartberg</strong> beantragt. <strong>Die</strong>se Fläche<br />

ist in dem anlässlich der FWP-Änderung 5.4 erstellten Parzellierungskonzept bereits<br />

enthalten und liegt im unmittelbaren Anschluss an zuletzt gewidmetes Bauland. Darüber<br />

hinaus ist die Fläche im ÖEK als Erweiterungsfläche-Bauland vorgesehen. Von den<br />

öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen ist die Verlängerung der bestehenden<br />

Anlagen vorgesehen, deren Kosten im Baulandsicherungsvertrag abgedeckt werden.<br />

<strong>Die</strong>ser wird zur Kenntnis gebracht.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die Flächenwidmungsplan-Änderung im<br />

verkürzten Verfahren durchzuführen bzw. die durch die Planung Betroffenen<br />

nachweislich zu verständigen und einen Baulandsicherungsvertrages mit dem<br />

Antragsteller abzuschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen<br />

und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Ansuchen um Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Scheuchenegger“ (Am<br />

Teich)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Ein Ansuchen vom 4.7.2008 zur Aufhebung des Bebauungsplanes liegt vor und wird damit<br />

begründet, dass dieser nicht mehr zeitgemäß ist und darüber hinaus nur mehr 1 Grundstück<br />

unbebaut ist. Auslöser dafür ist der Wunsch der Grundbesitzer Palkovits, ihr derzeit als<br />

Gartenhütte bewilligtes Gebäude in ein Wohngebäude umzufunktionieren. <strong>Die</strong>s steht jedoch<br />

im Widerspruch zu den Bestimmungen des Bebauungsplanes, da Wohngebäude nur in den<br />

dafür vorgesehenen Flächen errichtet werden dürfen. <strong>Die</strong> Gartenhütte liegt als Nebengebäude<br />

außerhalb der bebaubaren Fläche.<br />

Vom Bebauungsplan sind 9 Grundstücke betroffen. 8 Liegenschaftseigentümer unterstützen<br />

dieses Ansuchen.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, von einer Aufhebung des Bebauungsplanes<br />

abzusehen, da derzeit nicht alle vom Bebauungsplan betroffenen Grundeigentümer dieser<br />

Aufhebung zustimmen. Weiters soll von den Grundeigentümern Palkovits schriftlich bekannt<br />

gegeben werden, wie diese bei einer allfälligen späteren Aufhebung des Bebauungsplanes ihr<br />

Grundstück bebauen bzw. den derzeitigen Baubestand umbauen oder adaptieren wollen.<br />

Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die Stimmenthaltung<br />

von GR Roman Wiesinger und GR Kurt Pühringer sowie die Zustimmung der übrigen<br />

Gemeinderatsmitglieder fest. (GR Manfred Freinschlag stimmt wegen Befangenheit nicht mit)<br />

d) 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungszone Güterweg Schönreith – Gutachten des<br />

straßenverkehrstechnischen Amtssachverständigen<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Nach Behandlung des vorliegenden Ansuchens im Ausschuss und im Gemeinderat wurde ein<br />

Gutachten eingeholt. Zusammenfassend wird in diesem festgestellt, dass die Erweiterung der<br />

bestehenden 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungszone auf den Bereich des GW<br />

Schönreith sowie dessen Ausästungen aus straßenverkehrstechnischer Sicht sinnvoll und<br />

notwendig erscheint. Wegen der unterschiedlichen Straßenquerschnitte an den jeweiligen<br />

Kreuzungsbereichen sollte die derzeitige Vorrangregelung beibehalten werden, um<br />

Unklarheiten in den Vorrangbestimmungen zu vermeiden (optischer Vorrang für


610<br />

Verkehrsteilnehmer auf der breiteren Fahrbahn im Kreuzungsbereich). Darüber hinaus wird<br />

empfohlen, die zurzeit im Bereich der bestehenden 30 km/h-Zone am Schlossberg montierten<br />

Hinweisschilder „hier gilt die Rechtsregel“ zu entfernen.<br />

Der vorliegende Verordnungsentwurf AZ: 120-2/01-2008/Wo wird zur Kenntnis gebracht:<br />

V E R O R D N U N G S E N T W U R F<br />

30-km/h-Beschränkung „Schönreither Straße, Schönreith, Güterweg Schönreith“<br />

K U N D M A C H U N G<br />

Gemäß § 94 Abs. 3 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 wird kundgemacht:<br />

V e r o r d n u n g<br />

Des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> vom 10. September 2008, womit eine<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen wird.<br />

§ 1<br />

Gemäß § 43 Abs. 2 lit. a) der Straßenverkehrsordnung 1960 wird für einen Teil der Schönreither Straße,<br />

eines Teiles des Güterweges Schönreith und in Teilen der Ortschaft Schönreith eine<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h erlassen.<br />

§ 2<br />

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Wegparzellen Nr. 127/1, 184/3, 126/4, 2810, 174/15 sowie auf<br />

Teile der Wegparzellen Nr. 2760/3, 174/4 und 2811. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Auszug aus der<br />

Katastralmappe M 1:2000 ersichtlich (rot gefärbte Fläche), welcher einen Bestandteil dieser Verordnung<br />

bildet.<br />

§ 3<br />

<strong>Die</strong>se Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 mit der Anbringung der<br />

Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a) Ziff. 10a und 10b in Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Beilage zur VO)<br />

GV Martin Thallinger fügt hinzu, dass sich der Bauausschuss in nächster Zeit alle<br />

30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungen in <strong>Wartberg</strong> genauer anschauen wird. GR Wilhelm<br />

Hametner erklärt, dass dies vor diesem Beschluss getan werden sollte.<br />

GR Roman Wiesinger erklärt, dass in einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung immer<br />

die Rechtsregel gilt. Werden die Schilder „hier gilt die Rechtsregel“ am Schlossberg entfernt,<br />

sorgt dies sicherlich nur für Verwirrung. GV Martin Thallinger erklärt, dass diese Schilder<br />

nicht entfernt werden.<br />

GR OSR Josef Miesenberger informiert, dass einige Bürger gegen die Verordnung einer<br />

30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung sind. Da man sowieso auf diesem Straßenabschnitt<br />

nicht schneller fahren kann, ist die Verordnung einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

nicht sinnvoll.


611<br />

GV Ing. Franz Auinger erklärt, dass eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung nur vom<br />

Haus Thaler bis zum Haus Wiesinger (Unterführung) sinnvoll ist. <strong>Die</strong>s befürwortet auch<br />

R Maximilian Walch.<br />

GR Johann Meier fügt hinzu, dass die Ausästung in Richtung Haltestelle Schloss Haus<br />

ebenfalls in die 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung aufgenommen werden müsste. <strong>Die</strong>se<br />

ist im Ansuchen der Anrainer beinhaltet, wurde jedoch in der Verordnung nun aufgrund der<br />

Beratungen im Ausschuss nicht berücksichtigt.<br />

GV Anita Grandl ist der Meinung, dass die Anrainer weniger Durchzugsverkehr möchten und<br />

man sich eine Umleitung des Durchzugsverkehrs überlegen sollte.<br />

GR OSR Josef Miesenberger stellt den ANTRAG, die 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

nur vom Haus Thaler bis zum Haus Wiesinger (Unterführung) zu verordnen.<br />

GV Martin Thallinger stellt den GEGENANTRAG, diese Angelegenheit noch einmal im<br />

Ausschuss zu beraten und im Zuge dessen die Situation vor Ort zu besichtigen. Der<br />

Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

GR OSR Josef Miesenberger zieht daraufhin seinen Antrag zurück.<br />

e) Grundkauf für den Bau eines Geh- und Radweges entlang der B 123 im Bereich<br />

„Landl-Durchfuhr“<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Beim Bau des bestehenden Geh- und Radweges vom Hacklberg nach <strong>Wartberg</strong> war es<br />

seinerzeit nicht möglich, eine Lösung für den Bau im Bereich der Landl-Durchfuhr zu finden.<br />

Deshalb wurde auch als Provisorium eine Stiege errichtet. Für die Herstellung einer<br />

ordnungsgemäßen Ausschleifung des Geh- und Radweges bzw. Überwindung des<br />

Geländeunterschiedes würden rund 160 m² Grund vom Grundbesitzer Danner benötigt<br />

werden, wobei das tatsächliche Ausmaß erst nach einer Vermessung feststehen würde.<br />

Zwischenzeitlich wurde vom Grundbesitzer Danner die Bereitschaft zum Grundverkauf<br />

bekundet und mitgeteilt, dass Böschungsflächen nicht abgelöst werden müssten, ebene<br />

Flächen jedoch um € 5,-/m².<br />

<strong>Die</strong> Arbeiten könnten vom Gemeindebauhof in Eigenregie durchgeführt werden. <strong>Die</strong><br />

provisorisch errichtet Stiege soll weiterhin erhalten bleiben. Im Bereich der Unterführung soll<br />

beiderseits eine Beleuchtung geschaffen werden.<br />

GR OSR Josef Miesenberger erklärt, dass man seinerzeit nicht bereit war eine ordentliche<br />

Lösung zu finden und nicht dass es seinerzeit nicht möglich war eine Lösung für den Bau im<br />

Bereich der Land-Durchfuhr zu finden. <strong>Die</strong> Verbreiterung der Brückenkrone wäre eine<br />

ordentliche Lösung gewesen. GR Johann Meier erklärt, dass die Verbreiterung der<br />

Brückenkrone damals mit € 36.000,00 veranschlagt wurde und dies aus Kostengründen nicht<br />

möglich war.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, den Grund für die Schaffung einer Verbindung des<br />

Geh- und Radweges anzukaufen, wobei das tatsächliche Flächenausmaß und somit der<br />

Gesamtverkaufspreis erst nach erfolgter Vermessung fest steht. <strong>Die</strong> Bauarbeiten sollen noch<br />

im heurigen Jahr vom Gemeindebauhof in Eigenregie durchgeführt werden. Der Vorsitzende<br />

lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.


612<br />

f) Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Teil 1 (<strong>Wartberg</strong> Nord)<br />

fa) Information über die Anrainerbesprechung<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Am Donnerstag, den 31.07.2008, wurde das geplante Projekt den betroffenen Anrainern<br />

vorgestellt. <strong>Die</strong>se wurden darüber informiert, dass die Wasserleitung, die jetzt südlich<br />

vom Haus Horner auf Privatgrund liegt, in das öffentliche Gut verlegt wird. Weiters wird<br />

man die Stromversorgung für die Straßenbeleuchtung gleich in die Künetten mit verlegen.<br />

<strong>Die</strong> weiteren Leitungsträger wurden bereits im Vorfeld über die geplanten<br />

Baumaßnahmen informiert und aufgefordert ihre Kabel ebenfalls in Künetten zu verlegen.<br />

<strong>Die</strong> Architekten DI Herbert Pointer und DI Josef Ullmann erläutern zunächst anhand eines<br />

Planes die geplanten Baumaßnehmen und das Straßenprofil. <strong>Die</strong> künftige Fahrbahnbreite<br />

soll demnach 6 Meter betragen. Der Gehsteig wird beidseitig in einer Breite von 1,5<br />

Metern geführt. <strong>Die</strong> Aufstellflächen bei den Bushaltestellen „Landl“ und die<br />

Straßenquerung im Bereich Dinghofer sollen farblich gestaltet werden. <strong>Die</strong> Gehsteige<br />

müssen nach Vorgaben des Landes OÖ als Hochbord ausgeführt werden, werden aber aus<br />

Kostengründen voraussichtlich nicht mit farblichem Asphalt gestaltet. <strong>Die</strong> Gehsteig-<br />

Bordkanten werden um 15° geneigt schräg gesetzt. Bei Hauszufahrten oder Übergängen<br />

werden die Gehsteige abgesenkt um diese barrierefrei passieren zu können.<br />

Frau Horner Lotte, Hauptstraße 36, als Anrainerin des Dinghofer Parkplatzes, gibt<br />

folgende Stellungnahme ab:<br />

<strong>Die</strong> Zufahrt vom Dinghofer Parkplatz zu ihrem Haus sollte nach wie vor im rechten<br />

Winkel gegeben sein. <strong>Die</strong> Pflanzung der mittleren Baumreihe würde das Aus- und<br />

Einfahren zu ihrem Haus von der Parkplatzseite sehr erschweren. Architekt Pointner regt<br />

dazu an, die Parkrichtung eventuell um 90° zu drehen. Bei der Entwässerung der<br />

Parkfläche ist danach zu trachten, dass das Wasser nicht auf ihr Grundstück bzw. ihre<br />

Zufahrt abfließt.<br />

Frau Horner pflegt westseitig die Böschung bei ihrer zweiten Hauseinfahrt auf der<br />

Hauptstraße. <strong>Die</strong> Leistensteine entlang des Gehsteiges halten dem Druck des Erdreiches<br />

nicht mehr stand und neigen sich bereits nach außen. Im Zuge der Gehsteigneugestaltung<br />

soll dieser Bereich mit saniert werden. Ihr Vorschlag wäre eine ca. 30 cm hohe<br />

Betonabstützung. Für den Altkleidercontainer soll ein neuer Standort gesucht werden. <strong>Die</strong><br />

verbleibende kleine Insel rechts ihrer Zufahrt, laut ihrer Auskunft sind die Gemeinde und<br />

die Ehegatten Dinghofer je zur Hälfte Grundeigentümer, könnte schön bepflanzt und<br />

gestaltet werden. Im Istzustand dient sie als Müllabstellfläche hinter dem<br />

Altkleidercontainer und wird auch nicht gemäht.<br />

Stellungnahme Dinghofer:<br />

<strong>Die</strong> Parkplatzgestaltung ist gesondert zu besprechen da es sich um einen Privatparkplatz<br />

handelt. Mit der Baumbepflanzung in der Mitte würden mehrere Parkplätze wegfallen, so<br />

die Argumentation der Ehegatten Dinghofer. Der Mast für die Telekomzuleitung (neben<br />

dem Haus Horner) soll durch ein Erdkabel ersetzt werden. Ebenso die Stromzuführung<br />

durch die Linz AG. Leerverrohrungen sind beim Gasthof Dinghofer schon jetzt<br />

vorgesehen. Herr Gerhard Dinghofer plant einen Umbau des Gasthofes. Aus diesem<br />

Grund sollte die bestehende Steinmauer westseitig vorläufig so belassen werden. Bei der<br />

Ausfahrt vom Gasthof Dinghofer und der Straßenquerung sollte an der<br />

gegenüberliegenden Straßenseite, beim „Betreubaren Wohnen“, eine Straßenlaterne mit<br />

einem beidseitigen Verkehrsspiegel vorgesehen werden.<br />

Von mehreren Anrainern wird bemängelt, dass die Straßenböschungen im<br />

Geländeeinschnitt im jetzigen Ist-Zustand einen sehr ungepflegten Eindruck vermitteln.<br />

Vorstellung der geplanten Kulturmeile:<br />

Ausgehend vom Parkplatz Dinghofer ist eine Kulturmeile geplant. Westseitig sollen bis<br />

zur Zufahrt zu den Traunmüllergründen 3 Stationen mit einer Nische, eventuell mit einer


613<br />

Steinschlichtung, entstehen. Der Weg soll weiter über die Wenzelskirche, zurück zum<br />

Marktplatz und Pfarrkirche, weiter bis zum Ausgangspunkt am Parkplatz geführt werden.<br />

Über nähere Details muss noch in den Ausschüssen beraten werden. Außerdem sind noch<br />

mögliche Förderungen abzuklären. Jedenfalls sollte in Folge im Gehsteigabschnitt<br />

zwischen den Traunmüllergründen und dem Gasthaus Dinghofer, ein besserer optischer<br />

Eindruck als bisher entstehen.<br />

Unterhalb des Hauses Horner war der Gehsteig ursprünglich durch eine Steinmauer<br />

abgegrenzt. <strong>Die</strong> Steinmauer ist jetzt noch teilweise in der Natur erkennbar und müsste<br />

teilweise revitalisiert bzw. erneuert werden. <strong>Die</strong> Sträucher bzw. Bäume sollten<br />

zurückgeschnitten werden, damit dieser Geländeeinschnitt noch besser zur Geltung<br />

gelangt. <strong>Die</strong> Grundgrenze verläuft in der Innenkurve teilweise in der Böschungsmitte.<br />

Auch dort müssten optische Verbesserungen passieren (jetzt nur Brennnesseln und<br />

wucherndes Unkraut).<br />

Stellungnahme Wolfinger Johann und Anneliese und Wolfinger Peter:<br />

Das jetzige Straßenniveau sollte auch nachher gegeben sein. Laut Herrn Architekt Herbert<br />

Pointner wird der Asphalt 7-8 cm abgefräst und darauf die neue Asphaltdecke aufgebaut.<br />

Auf Grund der dortigen Straßenbreite wird man mit dem Gehsteig lt. Bgm. Hackl etwa<br />

einen halben Meter bis zu einem Meter in den Böschungsfuß kommen. Wie weit man<br />

dann die Böschung absichern muss wird sich im Zuge der Bauarbeiten zeigen. <strong>Die</strong><br />

Stützmauer von den Ehegatten Wolfinger Johann und Anneliese ragt augenscheinlich in<br />

das öffentliche Gut. Bei der Gehsteigführung könnte sich dadurch in diesem Bereich ein<br />

Problem ergeben.<br />

Stellungsnahme Danmair Franz:<br />

Der Wasserabfluss von der Garagenzufahrt muss auch nachher gewährleistet sein. Jetzt<br />

wird das Regenwasser in einem Rohr weiter in den bestehenden Straßengraben abgeleitet.<br />

Stellungnahme Weißengruber Johann und Astrid:<br />

Der Gehsteig sollte im Bereich der Garagenzufahrt abgesenkt werden. Weiters sollte<br />

gewährleistet sein, dass kein Oberflächenwasser Richtung Garage oder Hauszugang fließt.<br />

Stellungnahme DI Danner Helmut und Plank Christine beim Objekt Hauptstraße 62<br />

(Miethaus)<br />

<strong>Die</strong> Zufahrt zur Garage soll vom derzeitigen Niveau erfolgen. In 5 Meter Entfernung von<br />

der nordöstlichen Hausecke befindet sich ein Wasserabsperrschieber.<br />

Stellungnahme von Herrn Christian Haider und Frau Schatz Romana, Hauptstraße 63<br />

Beide sind mit den Baumaßnahmen einverstanden. Der Abfluss des Oberflächenwassers<br />

in die bestehenden Einlaufschächte muss weiter gewährleistet sein.<br />

Stellungnahme DI Danner Helmut und Plank Christine beim landwirtschaftlichen Objekt<br />

Hauptstr. 66<br />

<strong>Die</strong> Bushaltestelle ist in Richtung Osten vor den bestehenden Schaltschrank zu verlegen.<br />

Der Gehsteig soll bei der Bushaltestelle enden. Im Bereich der Bushaltestelle wird eine<br />

Straßenlaterne situiert. Eine Nachtabsenkung der Leuchten sollte gewährleistet sein, so<br />

der Wunsch mehrerer Anrainer. <strong>Die</strong> Ortstafel soll unmittelbar nach der Ortseinfahrt<br />

<strong>Wartberg</strong>-Nord neu situiert werden. Neben der Bushaltestelle befindet sich ein Strommast<br />

der Linz AG für die Anspeisung der Traunmüllergründe und den übrigen<br />

Siedlungsbereich an der rechten Straßenseite. <strong>Die</strong> Ehegatten Danner möchten diesen Mast<br />

im Zuge der Bauarbeiten weg bekommen. <strong>Die</strong>sbezüglich ist das Einvernehmen mit der<br />

Linz AG, Herrn Fiedler, herzustellen.<br />

An der B123, der Mauthausener Bundesstraße, befinden sich vor der Ortseinfahrt<br />

<strong>Wartberg</strong>-Nord Firmenhinweisschilder, die durch Sträucher verwachsen sind. <strong>Die</strong>


614<br />

Mitteilung diese Sträucher zurückzuschneiden, wurde am 1.8.2008 vom Amt telefonisch<br />

an Herrn Johann Pichler von der Bundesstraßenverwaltung in Pregarten weiter gegeben.<br />

Vom Trafo am Hacklberg ist geplant ein Erdkabel Richtung Danner zu verlegen. In<br />

diesem Zuge soll mit Herrn Fiedler von der LINZ AG Kontakt aufgenommen werden. Es<br />

würde sich die Gelegenheit bieten, auf dem Gehsteig vom Hacklberg kommend, links und<br />

rechts der Bundesstraße eine Straßenlaterne zu situieren. Damit wäre auch der sensible<br />

Kreuzungsbereich besser ausgeleuchtet.<br />

GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner regt an, bei der nächsten Besprechung die Pläne der<br />

Ortsdurchfahrt auf einer Pinwand zu präsentieren.<br />

GR Rudolf Lengauer erklärt, dass die <strong>Wartberg</strong>er Ortsdurchfahrt alle <strong>Wartberg</strong>er<br />

Bürgerinnen und Bürger betrifft und somit eine öffentliche Vorstellung dieses Projektes<br />

anzustreben ist.<br />

fb) Auftragsvergabe<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

<strong>Die</strong> Ausschreibung der Straßenbauarbeiten ergab folgende geprüfte Angebotssummen<br />

(inkl. MWSt):<br />

STRABAG 404.381,26<br />

Held & Francke 415.721,11<br />

TEERAG-ASDAG 42.692,25<br />

Swietelsky 425.448,54<br />

Lang & Menhofer 433.397,56<br />

Zamponi & Stallinger 434.342,11<br />

Leyrer + Graf 439.635,10<br />

GV Martin Thallinger berichtet, dass mit der STRABAG nach verhandelt wurde und sich<br />

bei Berücksichtigung von 2 % Skonto ein neuer Preis in der Höhe von € 388.367,00<br />

ergeben hat.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die Auftragsvergabe an den Billigstbieter<br />

(Fa. Strabag) zum Preis von € 388.367,00 (bei 2 % Skonto) zu beschließen. Der<br />

Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest. (GV Anita Grandl ist nicht im Raum)<br />

g) Ansuchen um Asphaltierung eines Teiles der Wegparzelle Nr. 63/17 Schreinerweg<br />

(Frauenberger, Klammer, Buchgeher)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Martin Thallinger<br />

Das vorliegende Ansuchen wird zur Kenntnis gebracht. Demnach ersuchen die Grundbesitzer<br />

Frauenberger, Klammer und Buchgeher um Staubfreimachung des Weges im Bereich ihrer<br />

Hauszufahrten. <strong>Die</strong> Ausbaukosten betragen lt. Angebot € 8.398,32. Interessentenbeiträge<br />

können in Höhe von € 1.300,00 eingehoben werden. Der beantragte Wegausbau ist derzeit in<br />

keinem Straßenbauprogramm aufgenommen.<br />

GV Martin Thallinger stellt den ANTRAG, nach Maßgabe der finanziellen Mittel noch heuer<br />

die Vorfinanzierung in Höhe von € 8.398,32 zu übernehmen, falls die Familien die Zinsen<br />

finanzieren. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

Stimmenthaltung von GR Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner sowie die Zustimmung der übrigen<br />

Gemeinderatsmitglieder fest.


615<br />

2) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, FAMILIEN- UND<br />

SENIORENANGELEGENHEITEN<br />

a) Wohnungsvergaben<br />

aa) Vergabe der Wohnung Lamplgasse 9 a (~ 64 m²) inkl. KFZ-Abstellplatz nach<br />

Herrn Andreas Sigl<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> Wohnung Lamplgasse 9 a (~ 64 m²) im 1. Obergeschoss ist inkl. KFZ-Abstellplatz ab<br />

01.10.2008 zu vergeben. Aufgrund der Wohnungswerberliste ergibt sich folgende<br />

Reihung:<br />

Aichhorn Stefan (19 Pkte.)<br />

Lehner Reinhard (16 Pkte.)<br />

Kasper Tanja (15 Pkte.)<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Herrn Aichhorn Stefan zu<br />

vergeben. Falls dieser die Wohnung nicht nimmt, soll die Vergabe aufgrund der<br />

vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

ab) Vergabe der Wohnung Lamplgasse 8 a (~ 73 m²) nach Frau Claudia Peirlberger<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> Wohnung Lamplgasse 8 a (~ 73 m²)im Erdgeschoss ist ab 01.12.2008 neu zu<br />

vergeben. Aufgrund der Wohnungswerberliste ergibt sich folgende Reihung:<br />

Moser Renate (23 Pkte.)<br />

Leutgeb Sandra (17 Pkte.)<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Frau Moser Renate zu<br />

vergeben. Falls diese die Wohnung nicht nimmt, soll die Vergabe aufgrund der<br />

vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

ac) Vergabe der Wohnung Seilerstätte 13 b (~ 30 m²) nach Frau Verena Pointner<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> Wohnung Seilerstätte 13 b (~ 30 m²) im 2. Obergeschoss ist ab 01.11.2008 neu zu<br />

vergeben. Aufgrund der Wohnungswerberliste ergibt sich folgende Reihung:<br />

Haneder René (15 Pkte.)<br />

Driessler Oliver (15 Pkte.)<br />

Kasper Tanja (15 Pkte.)<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Herrn Haneder René zu<br />

vergeben. Falls dieser die Wohnung nicht nimmt, soll die Vergabe aufgrund der<br />

vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.


616<br />

ad) Dringlichkeitsantrag: Vergabe der Wohnung Lamplgasse 8 a (~ 73 m²) nach<br />

Frau Heidemarie Pilgerstorfer<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> Wohnung Lamplgasse 8 a (~ 73 m²) im 1. Obergeschoss ist ab 01.10.2008 neu zu<br />

vergeben. Aufgrund der Wohnungswerberliste ergibt sich folgende Reihung:<br />

Moser Renate (23 Pkte.)<br />

Leutgeb Sandra (17 Pkte.)<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Frau Leutgeb Sandra zu<br />

vergeben. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

ae) Dringlichkeitsantrag: Vergabe der Wohnung Lamplgasse 9 b (~ 64 m²) nach<br />

Frau Sandra Zeitlhofer<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> Wohnung Lamplgasse 9 b (~ 64 m²) im 2. Obergeschoss ist ab 01.12.2008 neu zu<br />

vergeben. Aufgrund der Wohnungswerberliste ergibt sich folgende Reihung:<br />

Aichhorn Stefan (19 Pkte.)<br />

Lehner Reinhard (16 Pkte.)<br />

Kasper Tanja (15 Pkte.)<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, diese Wohnung an Herrn Lehner Reinhard<br />

zu vergeben. Falls dieser die Wohnung nicht nimmt, soll die Vergabe aufgrund der<br />

vorgeschlagenen Reihenfolge erfolgen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

b) Betreubares Wohnen – Vergabe der Wohnung nach Frau Renate Putz<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

<strong>Die</strong> betreubare Wohnung Nr. 4 der LAWOG soll nach Frau Renate Putz wieder neu vergeben<br />

werden. Da es für diese Wohnung nur eine Interessentin (Krenn Maria, Untergaisbach) gibt,<br />

soll diese die Wohnung erhalten.<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, die betreubare Wohnung Nr. 4 an Frau Maria<br />

Krenn zu vergeben. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

<strong>Die</strong> Obfrau informiert, dass nunmehr wieder eine Wohnung frei geworden ist, da Frau<br />

Steglehner verstorben ist. <strong>Die</strong>se Wohnung wird in der nächsten Gemeindezeitung<br />

veröffentlicht, da es noch keine Bewerber gibt.


617<br />

c) Verein Alten-, Kranken- und Nachbarschaftshilfe – Ansuchen um Subvention für<br />

das Jahr 2008<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

Der Verein hat um die Anpassung der Subvention angesucht, da durch die Anhebung des<br />

Stundensatzes für Betreuungsarbeit sowie durch die Anhebung des Kilometergeldsatzes bisher<br />

erhebliche Mehrkosten entstanden sind.<br />

Vzbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, die Subvention für den Verein Alten-, Kranken-<br />

und Nachbarschaftshilfe für das Jahr 2008 von derzeit € 0,73 auf € 0,86 pro Einwohner<br />

anzupassen, das heißt von € 2.723,63 (2007) auf € 3.208,66 (2008). Eine automatische<br />

Anpassung für die Folgejahre soll nicht vorgenommen werden. Der Vorsitzende lässt darüber<br />

mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

d) Tag der Senioren und Seniorinnen<br />

da) Festlegung des Rahmenprogramms<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

Am Sonntag, dem 05. Oktober 2008 findet der Tag der Senioren und Seniorinnen statt.<br />

Nach dem Festgottesdienst (ca. 10.30 Uhr) werden die Senioren und Seniorinnen von der<br />

Musikkapelle <strong>Wartberg</strong> vor dem Veranstaltungszentrum empfangen. Anschließend wird<br />

nach dem Mittagessen (ca. 13.00 Uhr) eine Tanzeinlage der Landesmusikschule Pregarten<br />

vorgeführt und die Pfarre sorgt bei Kaffee, Kuchen und Wein für ein gemütliches<br />

Beisammensein.<br />

In den nächsten Gemeindenachrichten erfolgt eine Einschaltung bzw. eine Einladung zum<br />

Tag der Senioren ohne Angabe einer Altersbegrenzung.<br />

db) Finanzierung – Gemeinde/Pfarre <strong>Wartberg</strong><br />

Sachverhaltsdarstellung durch Vzbgm. Monika Hofer<br />

Als Menü für den Tag der Senioren und Seniorinnen wird ein Kalbsbraten mit Reis,<br />

Kartoffeln und gemischtem Salat angeboten. <strong>Die</strong> Kosten hierfür betragen € 8,60 je<br />

Portion. Zudem fallen für die Gemeinde Kosten für die Getränke während des Essens an.<br />

Vzgbm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, dass die Marktgemeinde auch heuer wieder die<br />

Kosten für das Mittagessen einschließlich der Getränke dazu übernimmt. Der Vorsitzende<br />

lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung<br />

fest.<br />

e) Gesunde Gemeinde – Information aus dem Arbeitskreis<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Mag. Dr. Wolfgang Ritter<br />

Für das Herbstprogramm der „Gesunden Gemeinde“ stehen folgende Themenbereiche zur<br />

Auswahl:<br />

• Bewegung / Ernährung<br />

• Jugend / Sucht<br />

• Kinderernährung – gesunde Schuljause<br />

Der Arbeitskreis wird sich in nächster Zeit mit diesen Themenbereichen beschäftigen und<br />

endgültige Schwerpunkte festlegen.<br />

Das Spielefest „fun statt fad“ war ein voller Erfolg und soll daher auch im nächsten Jahr<br />

wieder veranstaltet werden.


618<br />

3) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR KINDERGARTEN-, JUGEND- UND<br />

SPORTANGELEGENHEITEN<br />

a) Besichtigung der Spielplätze<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />

Der Ausschuss besichtigte vor Ort die Spielplätze Zeilerberg und Untergaisbach samt<br />

Funcourt und kam zu folgendem Ergebnis:<br />

Spielplatz Zeilerberg<br />

Der Rasen wurde bisher von den Anrainern am Zeilerberg selbst gemäht. Da dieser jedoch nun<br />

seit längerer Zeit nicht mehr gemäht wurde, sollen die Anrainer zu einem Gespräch eingeladen<br />

werden, um mit ihnen über die künftige Spielplatzpflege zu sprechen.<br />

Spielplatz und Funcourt Untergaisbach<br />

Der Spielplatz wird in Untergaisbach in Eigenregie gemäht. Es wurde im Zuge der<br />

Besichtigung festgestellt, dass das Holz zu verwittern beginnt und die straßenseitigen<br />

Seitenwände repariert werden müssen. Darüber hinaus wurde überlegt, den gesamten Funcourt<br />

neu zu streichen. Da es sich jedoch um Lärchenholz handelt, muss dieses nicht gestrichen<br />

werden.<br />

b) Ehrungen<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />

Folgende drei Vorschläge wurden vom Kindergarten-, Jugend- und Sportausschuss<br />

eingebracht:<br />

• Hametner Leopold, Sektion Fußball<br />

• Scheuchenegger Gerhard, Sektion Schach<br />

• Pendlmayr Rudolf, Sektion Behindertensport<br />

GR Manfred Freinschlag stellt den ANTRAG, die angeführten Personen für die Ehrung zu<br />

nominieren. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Allfälliges<br />

Kindergarten – Information<br />

Der Sommerkindergarten hat auch heuer wieder bestens funktioniert. Beim neuen<br />

Kindergarten wurden zwei Blockhäuser aufgestellt und im alten Kindergarten wurde das<br />

kaputte Kombispielgerät bereits durch ein Neues ersetzt.<br />

Rasenmäherankauf<br />

Für die Pflege der Kinderspielplätze wurden zwei Rasenmäher angekauft, die derzeit in einem<br />

privaten Haushalt in Frensdorf untergestellt sind.


619<br />

4) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SCHULE UND KULTUR<br />

a) Kulturmeile <strong>Wartberg</strong><br />

aa) Information über die Begehung<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />

Am 21. Juli 2008 fand die Begehung der geplanten <strong>Wartberg</strong>er Kulturmeile statt. Es<br />

wurde festgelegt, dass die Kulturmeile beim Dinghoferparkplatz zwischen den letzten<br />

beiden Bäumen der geplanten Baumzeile bei einer großen Informationstafel beginnen<br />

wird. <strong>Die</strong> weiteren 10 – 13 Stationen sowie die notwendigen Rastbänke wurden ebenfalls<br />

fixiert. Der Planentwurf wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.<br />

Weiters wurde festgelegt, dass die ersten 4 Stationen eine geschichtliche Darstellung von<br />

<strong>Wartberg</strong> präsentieren werden.<br />

Station 1: Frühgeschichte bis 1111<br />

Station 2: Geschichte von 1111 bis 1411<br />

Station 3: Geschichte von 1411 bis 1711<br />

Station 4: Baum als Zeitzeuge (1711 – 2011) – Aussichtsplatz bei den Traunmüllergründen<br />

<strong>Die</strong> beabsichtigten Rastbänke sollen laut Entwurf von GR Kurt Pühringer als<br />

„W-Rastbank“ aufgestellt werden.<br />

Das Modell der „großen Bücher“ wurde als sehr optimal und kostengünstig empfunden.<br />

Über die inhaltliche Gestaltung der Stationen sowie über einen neuen Namen der<br />

Kulturmeile wird sich der Ausschuss in der nächsten Sitzung Gedanken machen. Mitte<br />

Oktober 2008 wird ein Informationsabend für die betroffenen Grundbesitzer stattfinden<br />

und bis dahin wird ein Angebot einer Firma für die Errichtung eines barrierefreien Weges<br />

eingeholt.<br />

b) Kostensituation für die Errichtung der Kulturmeile<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />

Aufgrund der Anregung im Zuge der Begehung wurden von der Firma Alpenland<br />

Schaukastensysteme (siehe Schaukästen in Hirschbach) einige Angebote eingeholt. Darüber<br />

hinaus wurden auch Angebote für das Modell „großes Buch“ eingeholt. <strong>Die</strong>ses ist<br />

kostengünstiger und beträgt pro Stück rund € 250,00. Somit ergibt sich vorläufig eine<br />

Kostenschätzung in Höhe von € 5.000,00 (inkl. Infopoint am Start). Dazu kommen noch die<br />

Kosten für die Errichtung des barrierefreien Weges. Eine tatsächliche Kostenfestlegung für<br />

das Budget 2009 erfolgt in der nächsten Ausschuss-Sitzung.<br />

GR Ulrike Keinberger fügt hinzu, dass die Kulturmeile keinen Sinn macht, wenn der Weg<br />

nicht barrierefrei errichtet werden kann.<br />

c) Filmprojekt von Herrn Stefan Feichtinger – 900 Jahre <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> (Neue<br />

Kostensituation)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />

In der letzten Ausschuss-Sitzung stand Herr Feichtinger für offene Fragen zur Verfügung. Es<br />

wurde damals vom Ausschuss festgelegt, dass Herr Feichtinger eine neue Kostenrechnung<br />

erstellen soll, in der Kosten gespart werden können.<br />

<strong>Die</strong> neuen Kosten betragen nun € 35.600,00 (exkl. USt.) anstelle der vorher genannten Kosten<br />

von rund € 52.000,00 (exkl. USt.).<br />

<strong>Die</strong>se Kosteneinsparung ist nur aufgrund folgender Änderung möglich:<br />

• Änderung des technischen Aufnahmeformates<br />

• Beschränkung der Einsatztage für Kamerakran & Schienenkamera auf max. 3 Tage<br />

• Streichung der Kosten für Maske, Garderobe, usw.


620<br />

Weiters sind folgende Kosten nicht in den neuen Gesamtkosten beinhaltet:<br />

• Etwaige 3D-Animationen und Flugaufnahmen<br />

• Kosten für die Vervielfältigung des Filmes<br />

• AKM Abgaben<br />

• Personalaufwand für Recherchearbeiten<br />

• Drehbucherstellung / Text / Gestaltung und KFZ-Kosten<br />

GR Christine Haider stellt den ANTRAG, dieses Projekt aus Kostengründen nicht weiter zu<br />

verfolgen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

Stimmenthaltung von GR Ulrike Keinberger sowie die Zustimmung der übrigen<br />

Gemeinderatsmitglieder fest. (GR Wilhelm Keinberger ist nicht im Raum)<br />

d) Bericht über die letzte regionale Kulturausschuss-Sitzung<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />

Im Zuge der letzten regionalen Kulturausschuss-Sitzung am 09. Juli 2008 wurde ein<br />

gemeinsames Motto für geplante gemeinsame Veranstaltungen festgelegt („Bewegung“).<br />

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass jede Gemeinde ein entsprechendes Budget für die<br />

geplanten gemeinsamen Veranstaltungen fixieren soll.<br />

Folgende Ideen für eine gemeinsame Kulturveranstaltung wurden gesammelt:<br />

• Historische Bahnfahrt<br />

• Wandern<br />

• Gotik – Kultur im Wandel, Gesang<br />

• Eröffnung der Kulturmeile <strong>Wartberg</strong><br />

<strong>Die</strong>se Themen sollen in der nächsten regionalen Kulturausschuss-Sitzung am 09. Oktober<br />

2008 (19.30 Uhr VAZ) konkretisiert werden.<br />

e) Überarbeitung der Vereinsförderungen (jährliche Basisförderung)<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />

<strong>Die</strong> Höhe der jährlichen Basisförderung der Vereine soll überarbeitet werden. Dazu werden<br />

die Basisförderungen von 1998 – 2007 vom Ausschuss analysiert. Aufgrund der Erhöhung der<br />

Basisförderung für den Sportverein um 35 % soll auch zwischen den anderen Vereinen wieder<br />

ein Gleichgewicht hergestellt werden. Es wäre demnach eine generelle Erhöhung von 30 %<br />

anstrebenswert.<br />

Wofür erhält ein Verein eine Basisförderung? (derzeit geltende Regelung)<br />

Ein Verein erhält durch Nachweis über seine Aktivitäten Anspruch auf die vorgesehene<br />

Basisförderung.<br />

<strong>Die</strong> Basisförderung ist eine Anerkennung der Gemeinde für die Vereinstätigkeit.<br />

Da die Vereine mit dem System der Basisförderung zufrieden sind, sollte man dieses auch in<br />

Zukunft beibehalten.<br />

GR Christine Haider stellt den ANTRAG, die jährliche Basisförderung der Vereine jeweils um<br />

30 % zu erhöhen (ausgenommen die Basisförderung der TSU).<br />

GR Ulrike Keinberger erklärt, dass die Basisförderung ohne Ausnahme für alle Vereine gleich<br />

erhöht werden sollte. Zusätzliche Ansuchen werden im Zuge der Projektförderung einzeln<br />

beraten.<br />

GR Ulrike Keinberger stellt den GEGENANTRAG, die Basisförderung für alle Vereine um<br />

jeweils 30 % zu erhöhen.


621<br />

Der Gemeinderat diskutiert über die Förderung der TSU und die angestiegenen<br />

Wasserpreise. Dabei wird die Definition einer Basisförderung beraten.<br />

GR Maximilian Walch stellt den ANTRAG, diese Angelegenheit noch einmal im<br />

Ausschuss zu beraten, da die geänderte Förderung erst im Jahr 2009 zur Anwendung<br />

kommt. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

Gegenstimmen von GR Wilhelm Hametner, GR Roman Wiesinger und<br />

GR-Ersatzmitglied Kurt Schuster sowie die Zustimmung der übrigen<br />

Gemeinderatsmitglieder fest.<br />

Alle anderen gestellten Anträge werden somit als gegenstandslos betrachtet.<br />

f) Finanzielle Entlastung der Familien durch Übernahme der Kopierkosten an der<br />

Volksschule<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GR Christine Haider<br />

Ab Herbst 2008 dürfen in den Volksschulen keine Kopierkosten mehr von den Eltern verlangt<br />

werden. Deshalb soll heute beschlossen werden, dass diese Kosten von der Gemeinde<br />

übernommen werden. Der Ausschuss ist der Meinung, dass in den Volksschulen weniger<br />

kopiert sondern wieder mehr geschrieben werden sollte.<br />

Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, dass die Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> die Kopierkosten<br />

für die Volksschule übernimmt. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

5) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR ÖRTLICHE UMWELTFRAGEN<br />

a) EGEM-Förderprogramm – Projektausarbeitung<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Herr Lettner, GF der Firma Perspectra aus Grein, hielt betreffend das „EGEM-<br />

Förderprogramm“ eine Projektpräsentation über die Energieregion Strudengau.<br />

Für <strong>Wartberg</strong> sprach sich Herr Lettner dafür aus, mit einem „kleineren“ definierten Vorprojekt<br />

zu beginnen. (Kosten € 4.500,00)<br />

Bei diesem "Vorprojekt" könnten laut Lettner "alle Fragen, die offen sind, gestellt werden".<br />

Das Vorprojekt würde - was die finanziellen Kosten anbelangt - im Vorfeld relativ genau<br />

definiert werden. <strong>Die</strong>ses sollte damit grundsätzlich als "Wegfindung" erachtet werden, weitere<br />

Projekte könnten eventuell in einer weiteren Vergabe später nachfolgen. Ziel des<br />

Förderprogramms soll die Erreichung eines allgemeinen Umdenkens der Bevölkerung bzw.<br />

die diesbezügliche Bewusstseinsbildung dazu sein. Schließlich kann das Projekt in einer<br />

Großinitiative weitergeführt werden.<br />

Ein Projektstart könnte in Form eines Workshops mit Interessenten aus <strong>Wartberg</strong> unter<br />

Beziehung von DI Dr. Friedrich Lettner (Universität Graz) über die Firma Perspectra GmbH<br />

erfolgen. Dabei müssten konkrete Ziele bereits erarbeitet und vorgeschlagen werden.<br />

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass es ein „RUF-Projekt“ werden soll und in der<br />

nächsten RUF-Sitzung am 08.09.2008 über die Erfahrungen und Eindrücke des Vortrags von<br />

Herrn Lettner berichtet wird. Danach soll der Gemeinderat über alle Informationen betreffend<br />

das EGEM-Förderprogramm unterrichtet werden. Hier soll auch die weitere Vorgangsweise<br />

besprochen werden.


622<br />

GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, Herrn Lettner mit der Erstellung eines Vorprojektes und<br />

der Einbringung eines EGEM-Antrag zu beauftragen.<br />

Der Gemeinderat diskutiert darüber, dass es in <strong>Wartberg</strong> keine Energiegruppe gibt. Der<br />

Bürgermeister empfiehlt Herrn Lettner im RUF als zweiten Professionisten zu engagieren.<br />

GR Kurt Pühringer erklärt, dass ein Folder und ein Fragebogen vom RUF ausgegeben werden<br />

und dies bereits ein erster Schritt zum Thema EGEM ist. GV Ing. Franz Auinger informiert,<br />

dass im RUF von folgendem Ziel gesprochen wurde: Im Jahr 2020 sollen im RUF eine 80%<br />

Energieunabhängigkeit erreicht werden. <strong>Die</strong>s könnte durch Hilfe von Professionisten<br />

ausgearbeitet werden. Der Bürgermeister erklärt, dass die Art der Abwicklung vor dem<br />

Auftrag für das Vorprojekt konkretisiert werden sollte (zB im Gemeindevorstand).<br />

GV Anita Grandl zieht daraufhin ihren Antrag zurück.<br />

GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, Herrn Lettner und den Umweltausschuss in die nächste<br />

Gemeindevorstandssitzung einzuladen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

b) Budget für das Jahr 2009<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Im Jahr 2008 waren im Umwelttopf € 700,00 vorgesehen. Laut Ausschuss sollen auch für das<br />

Jahr 2009 im Umwelttopf € 700,00 veranschlagt werden.<br />

GV Anita Grandl stellt den ANTRAG, für das Finanzjahr 2009 im Budget € 700,00 für den<br />

Umwelttopf vorzusehen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt<br />

die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

c) Umweltschutzpreis 2009<br />

Sachverhaltsdarstellung durch GV Anita Grandl<br />

Es wurde ein kurzer Rückblick über die Umweltschutzpreise seit dem Jahr 1992 gegeben. Für<br />

das Jahr 2009 soll laut Ausschuss nun ebenfalls ein Umweltschutzpreis vorgesehen werden.<br />

Seitens der Ausschussmitglieder wurden unter anderem als Vergabemöglichkeit aufgezählt:<br />

• Photovoltaikanlagen-Besitzer ab einer Größe von beispielsweise 10 KW<br />

• die Pfarre (Arbeitskreis) für den Flohmarkt (Wiederverwertung und<br />

•<br />

Sperrmüllentsorgung)<br />

eventuell eine engagierte Lehrkraft in punkto Umwelterziehung<br />

Mit diesem Thema wird sich der Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen neuerlich<br />

auseinandersetzen.<br />

d) Allfälliges<br />

Tag der offenen Gärten<br />

Beim nächsten „Tag der offenen Gärten“ am 06. Juni 2009 werden die<br />

Verbesserungsvorschläge des Ausschusses eingearbeitet.<br />

Autofreier Tag<br />

Am 19. September 2008 findet der autofreie Tag statt. Der 3-Märkte-Bus fährt an diesem Tag<br />

kostenlos.<br />

ASI<br />

<strong>Die</strong> Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums sollen überarbeitet werden bzw. sollen<br />

Müllcontainer vor dem ASI aufgestellt werden, die rund um die Uhr benutzbar sind.<br />

Energie-Event


623<br />

Am 19. September 2008 findet das Energie-Event des Umweltausschusses statt. Dabei werden<br />

Energiesparlampen an die Anrainer der Traunmüllergründe verteilt.<br />

6) GEWÄHRUNG EINER BEDARFSZUWEISUNG FÜR DIE SENDEANLAGENERRICHTUNG DES<br />

FREIEN RADIOS FREISTADT – 107,1 MHZ<br />

Sachverhaltsdarstellung durch den Bürgermeister<br />

Das Land OÖ genehmigt lt. Erlass vom 26.6.2008, IKD(Gem)-311086/431-2008-Rei, für die<br />

Sendeanlagenerrichtung des „Freien Radio Freistadt – 107,1 MHz“ im Jahr 2008 eine<br />

Bedarfszuweisung in Höhe von Euro 12.000. Da diese Bedarfszuweisung nur im Wege der<br />

Gemeinde gewährt werden kann, bedarf die Annahme dieser Teilfinanzierungsmöglichkeit des<br />

Beschlusses des Gemeinderates. <strong>Die</strong> Bedarfszuweisung ist von der Gemeinde nach Erhalt an den<br />

Lizenzinhaber „Freier Rundfunk Freistadt GmbH“ weiterzuleiten.<br />

Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, diese Art der Teilfinanzierung im Sinne des angeführten<br />

Erlasses des Amtes der o.ö. Landesregierung und Weiterleitung der Bedarfszuweisung zu<br />

beschließen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

7) PRÜFUNGSBERICHT DER BH-FREISTADT VOM 01.07.2008 ÜBER DIE PRÜFUNG DES<br />

RECHNUNGSABSCHLUSSES 2007<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Amtsleiter Josef Bauer<br />

Der Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 1.7.2008, Gem40-25-2007, über<br />

die Prüfung des Rechnungsabschlusses des Jahres 2007 wird in der Sitzung vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis gebracht und erläutert.<br />

GR Wilhelm Keinberger möchte, dass der Prüfbericht auch den Fraktionen im Vorfeld übermittelt<br />

wird. Amtsleiter Josef Bauer könnte sich vorstellen, den Prüfbericht nachträglich ins Intranet zu<br />

stellen.<br />

Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, den vorgetragenen und erläuterten Prüfungsbericht zur<br />

Kenntnis zu nehmen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />

Beschlussfassung fest.<br />

8) NEUBAU DES FEUERWEHRHAUSES – INFORMATION ÜBER DIE VORHABENSABWICKLUNG<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Bürgermeister Ing. Erich Hackl<br />

Mit dem Neubau des Feuerwehrhauses wurde am 8.8.2008 begonnen. Folgende Vergaben wurden<br />

vom Gemeindevorstand der Gemeinde-KG zur Auftragserteilung freigegeben:<br />

Außenanlagen<br />

Fa. Strabag 221.227,96<br />

Baumeisterarbeiten<br />

Fa. Strabag 436.150,00 (Pauschalpreis)<br />

Elektroinstallation<br />

Fa. Oberreiter, St. Oswald 56.659,50<br />

Heizung/Wärmpumpen außen


624<br />

Fa. EWH, Obervisnitz 38.623,00 (Pauschalpreis)<br />

Lüftung<br />

Fa. Heidlmair, Untervisnitz 27.135,21<br />

Fa. Stahlgruber (Abgasabsauganlage) 5.771,48<br />

Sanitär<br />

Fa. Hammerschmid 38.204,06<br />

Fa. Kaeser (Druckluftkompressor) 4.390,00<br />

Stahlkonstruktion für den Schlauchturm<br />

IMT Metallbau 40.294,00<br />

Örtliche Bauaufsicht<br />

Architekturbüro Pointner/Pointner 41.350 (minus Bauaufsichtseigenleistung der FF von<br />

€ 30.000 ergibt einen Nettoauftragswert von 11.350)<br />

Planungs- und Baustellenkoordination<br />

Architekturbüro Pointner/Pointner 6.000<br />

Der Bürgermeister fügt hinzu, dass der Finanzierungsplan der Feuerwehr eingehalten werden<br />

konnte. Darüber hinaus ist der Gehweg beim neuen Feuerwehrhaus seit Schulbeginn wieder<br />

begehbar.<br />

9) ERLASSUNG EINER NEUEN GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE KOLLEGIALORGANE<br />

Sachverhaltsdarstellung durch Amtsleiter Josef Bauer<br />

Aufgrund der Novellierung der Oö.Gem0 1990 mit der Novelle 2007 ist auch die<br />

Geschäftsordnung für die Kollegialorgane vom 15.2.2002 an die neue Gesetzeslage anzupassen.<br />

Der OÖ. Gemeindebund hat die Geschäftsordnung entsprechend überarbeitet und mit Heft<br />

43/2008 der Schriftenreihe des OÖ. Gemeindebundes neu aufgelegt. <strong>Die</strong> Geschäftsordnung bedarf<br />

der Neuverordnung im Sinne des o.a. Heftes. <strong>Die</strong> neue Geschäftsordnung wird zur Kenntnis<br />

gebracht und erläutert, wobei auch auf die zuletzt eingeholte Rechtsauskunft bei der Abteilung<br />

Gemeinden betreffend die Auslegung der Befangenheitsbestimmungen näher eingegangen wird.<br />

Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, eine neue Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der<br />

Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> entsprechend dem Heft 43/2008 der Schriftenreihe des OÖ.<br />

Gemeindebundes zu erlassen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

einstimmige Beschlussfassung fest.<br />

10) BERICHT DES BÜRGERMEISTERS<br />

Gehweg Wolfsegg<br />

<strong>Die</strong> Errichtung des Gehweges in Wolfsegg wird in Kürze fertiggestellt.<br />

Gruft & Aufbahrungshalle<br />

Im Untergeschoss ist die Gruft bereits baufällig und auch Särge müssen restauriert werden. <strong>Die</strong><br />

hierfür veranschlagten Kosten betragen € 118.000,00. Laut Aussage von HR Wall werden<br />

€ 30.000,00 vom Land OÖ. übernommen. Bezüglich der Finanzierung der weiteren Kosten wird<br />

mit der Herrschaft Starhemberg noch gesprochen. Es werden jedoch voraussichtlich rund<br />

€ 50.000,00 (inkl. Bauhofleistungen) von der Gemeinde zu tragen sein.


625<br />

500 Jahre Pfarre <strong>Wartberg</strong><br />

<strong>Die</strong> Pfarre <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> feiert heuer für die Einweihung der Pfarrkirche das 500jährige<br />

Jubiläum. <strong>Die</strong>sbezüglich findet u.a. am 10. Oktober 2008 um 19.30 Uhr ein Festabend im<br />

Veranstaltungssaal statt, weiters findet am Staatsfeiertag eine Festmesse statt. Alle<br />

Gemeinderatsmitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen.<br />

11) ALLFÄLLIGES<br />

Ortsdurchfahrt – Einbahnregelgung<br />

GR OSR Josef Miesenberger erkundigt sich, ob es bezüglich der geplanten Einbahnregelung<br />

(Dinghofer – Sparkasse) einen Diskussionsabend mit der Bevölkerung geben wird. Der<br />

Bürgermeister erklärt, dass dies auf jeden Fall noch gemacht wird. Der Bauausschuss wird sich in<br />

der nächsten Sitzung damit beschäftigen.<br />

Wegsanierung Zufahrt „Bahnwärterhäuschen“<br />

GR OSR Josef Miesenberger erklärt, dass die Zufahrt in Altenhaus zum ehemaligen<br />

Bahnwärterhäuschen saniert werden muss. Es soll diesbezüglich seitens der Marktgemeinde<br />

geprüft werden, ob diese Zufahrt öffentlich ist.<br />

GENEHMIGUNG DER VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG VOM 26. JUNI 2008:<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die zu Beginn der heutigen Sitzung aufgelegte Verhandlungsschrift über<br />

die Sitzung vom 26. Juni 2008 seitens der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion ein Einwand vorgebracht wurde. Der<br />

Bürgermeister verliest diesen Einwand (E-Mail vom ?).<br />

GR Wilhelm Keinberger erklärt diesen Einwand näher. Beim TOP bezüglich der Erhöhung der Förderung der<br />

TSU-<strong>Wartberg</strong> wurde protokolliert, dass GR Manfred Freinschlag sich seiner Stimme enthalten und sich für<br />

befangen erklärt hat. <strong>Die</strong> in der Verhandlungserstschrift festgestellte Anerkennung der Befangenheit von GR<br />

Manfred Freinschlag scheint nun richtigerweise in der aufliegenden Verhandlungsschrift nicht mehr auf. Er<br />

erklärt weiters, dass er dieses <strong>Protokoll</strong> in dieser Fassung nicht unterfertigen wird. <strong>Die</strong> Darstellung des<br />

Nichtmitstimmens von GR Manfred Freinschlag im <strong>Protokoll</strong> wird seitens der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion<br />

nicht anerkannt, da GR Manfred Freinschlag nach seinem Wissen mitgestimmt hat.<br />

Der Bürgermeister stellt nach ausgiebigen Diskussionen den ANTRAG, die aufgelegte Verhandlungsschrift über<br />

die Sitzung vom 26. Juni 2008 zu genehmigen. Er lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

Gegenstimmen der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion (2) sowie die Zustimmung der übrigen<br />

Gemeinderatsmitglieder fest. <strong>Die</strong> Verhandlunsschrift vom 26. Juni 2008 gilt somit als genehmigt.<br />

Ende der Sitzung: 22.40 Uhr<br />

Ohne – mit nachfolgenden – Einwendungen genehmigt am: .............................<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Schriftführerin Vorsitzender<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied<br />

--------------------------------------------<br />

Gemeinderatsmitglied<br />

<strong>Die</strong> Genehmigung der vorstehenden Verhandlungsschrift wird hiermit bestätigt.<br />

----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />

Datum Bürgermeister

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