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Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist

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oben hin uneingeschränkt eintreten können. Selbige Haftung müsste grundsätzlich im Wege eines<br />

zivilrechtlichen Vertrages auf eine andere Person überbindbar sein, wobei der „Überbindende“<br />

(also die Gemeinde) auch darauf achten sollte, das der Pflichtenübernehmer (Hubert Wolfinger)<br />

im Schadensfall dann auch entsprechend zahlungsfähig ist, vor allem wenn es irgendwann einmal<br />

zu einem kostenmäßig „teurem Unfall“ (zB schwere Verletzung mit Schmerzensgeld,<br />

Behandlungskosten, Rentenzahlungen, …) kommen sollte (Abschluss einer<br />

Haftpflichtversicherung). <strong>Die</strong> vom Gemeindebund vorgeschlagenen Formulierungen wurden von<br />

Herrn Wolfinger akzeptiert und in einen Gestattungsvertrag eingearbeitet.<br />

<strong>Die</strong> geänderten Pläne für den Stiegenaufgang (max. Breite von 1,00 m, stärkere Abrundung des<br />

Eckbereiches) wurden von Herrn Wolfinger vorgelegt.<br />

Folgender Entwurf des Gestattungsvertrages wird zur Kenntnis gebracht:<br />

GESTATTUNGSVERTRAG – E N T W U R F<br />

Vertragspartner: Gemeinderat<br />

vertreten durch den Bürgermeister<br />

der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

(im Folgenden kurz „Gemeinderat“ genannt)<br />

Gemeindestraßenverwaltung<br />

vertreten durch den Bürgermeister<br />

der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

(im Folgenden kurz „Straßenverwaltung“ genannt)<br />

beide Hauptstraße 5, 4224 <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

Hubert Wolfinger<br />

Marktplatz 3, 4224 <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

(im Folgenden kurz „Nutzungsberechtigter“ genannt)<br />

Vertragsgegenstand: Errichtung eines Stiegenaufganges sowie einer Stützmauer<br />

auf öffentlichem Gut und Gemeindegrund<br />

der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

Ort: Marktplatz <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong><br />

laut Skizze und Lageplan<br />

Skizze und Lageplan sind Vertragsbestandteile<br />

Vertragsdauer: befristet bis 31.12.2085 (Ende Baurechtsvertrag für Pz. Nr. 1990/2)<br />

1. Präambel<br />

1.1 Der Nutzungsberechtigte beabsichtigt zur besseren Erschließung seines Geschäftslokales auf der Pz. Nr. 1990/2<br />

(Grundstück steht im Eigentum der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>) die Errichtung eines Stiegenaufganges<br />

sowie einer Stützmauer auf Pz. Nr. 1990/3 der EZ 8 und Pz. Nr. 307/2 der EZ 249 je der KG <strong>Wartberg</strong>. Es handelt<br />

sich bei dem Grundstück 1990/3 um Gemeindegrund und bei der Pz. Nr. 307/2 um eine öffentliche Verkehrsfläche<br />

(öffentliches Gut) der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>.<br />

1.2 Gegenstand dieses Vertrages ist die Zustimmung der Straßenverwaltung zu der über den Gemeingebrauch<br />

hinausgehenden Benützung der öffentlichen Verkehrsfläche (Sondernutzung) gemäß § 7 des OÖ. Straßengesetzes<br />

1991 und die Zustimmung des Gemeinderates zur Nutzung des Gemeindegrundes.<br />

1.3 Durch die gegenständlichen Zustimmungen wird allfälligen weiteren notwendigen Bewilligungen nicht vorgegriffen.<br />

2. Zustimmung<br />

2.1 <strong>Die</strong> Straßenverwaltung erteilt hiermit die Zustimmung zur Sondernutzung von öffentlichem Gut der Marktgemeinde<br />

<strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> und der Gemeinderat erteilt hiermit die Zustimmung zur Nutzung von Gemeindegrund der<br />

Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> durch die im Detailplan näher dargestellte Errichtung eines Stiegenaufganges<br />

sowie einer Stützmauer auf Pz. Nr. 1990/3 der EZ 8 sowie Pz. Nr. 307/2 der EZ 249 je der KG <strong>Wartberg</strong>.<br />

2.2 <strong>Die</strong> unter Punkt 2.1 erteilte Zustimmung gilt nur für eine der planlichen Darstellung gemäß Beilage 1 entsprechende<br />

Ausführung. Jede Änderung bedarf einer neuerlichen Zustimmung der Straßenverwaltung und des Gemeinderates.<br />

2.3 <strong>Die</strong> Zustimmung wird unter den in Punkt 3 geregelten Bedingungen und Auflagen erteilt.<br />

2.4 <strong>Die</strong> Beilage 1 bildet einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages.<br />

3. Auflagen und Bedingungen<br />

3.1 Der Nutzungsberechtigte hat auf den gegenständlichen Grundstücken die Anlage unter Entsprechung der vorgelegten<br />

Pläne, welche Vertragsbestandteil sind, auf seine Kosten und Gefahr nach den Anordnungen des Gemeinderates und<br />

der Straßenverwaltung bzw. deren Organen nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu errichten und<br />

zu erhalten.

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