Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
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Der Musikverein hat sich bereit erklärt, für die Begleitung der Musikkapelle von der Pfarre<br />
<strong>Wartberg</strong> bis ins Veranstaltungszentrum gratis zu veranstalten. Um die Unterhaltung bei der<br />
Veranstaltung selbst, werden € 150,- verrechnet.<br />
Da Herr Deisinger vom Gasthaus Blau-Weiß für das Catering abgesagt hat, ergeht der Auftrag an<br />
das Gasthaus Dinghofer.<br />
GR Bettina Michl stellt den ANTRAG, den Tag der Senioren am 10. 10. 2010 in der vorgetragenen<br />
Weise zu veranstalten. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
3) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR KINDERGARTEN, JUGEND UND SPORT<br />
a) Jugendtaxi - Taxigutscheine<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Harald Edlauer<br />
Im Juli 2010 wurden 92 Taxigutscheine ausgegeben und davon 35 Gutscheine eingelöst (= 38%).<br />
Per 30.08.2010 wurden 103 Taxigutscheine ausgegeben. Im Monat August 2010 wird von einer<br />
ähnlichen Einlösequote ausgegangen. Das würde bedeuten, dass bis Dezember 2010 mit dem<br />
derzeitigen Budget das Auslangen gefunden wird – vorausgesetzt, die Einlösequoten explodieren<br />
nicht schlagartig.<br />
Es wurde versucht Sponsoren (Evers, Empire, Full Haus, Amadeus) zu gewinnen, um die<br />
Taxigutscheine wieder auf ihren ursprünglichen Wert zu setzen. Bis heute kam noch keine<br />
Rückmeldung.<br />
GR Ulrike Keinberger regt an, dass die Gemeinde <strong>Wartberg</strong> sich mit den anderen Gemeinden<br />
vernetzen soll, da diese die Gutscheine noch im Wert von € 4,- ausgeben.<br />
b) Novelle zum OÖ Kinderbetreuungsgesetz<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Harald Edlauer<br />
• Neues Modell der Gruppenförderung<br />
Jede Gruppe einer Kinderbetreuungseinrichtung erhält künftig einen Fixbetrag. Dabei wird von<br />
einer Betreuungsleistung von 30 Wochenstunden (Hort 25 Stunden) ausgegangen, darüber hinaus<br />
werden Zuschläge verrechnet.<br />
• Gastbeiträge für gemeindeübergreifende Nutzung<br />
Beim Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde ist von der<br />
Hauptwohnsitzgemeinde ein Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der Hauptwohnsitzgemeinde kein<br />
bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht oder die familiäre Situation des betreffenden<br />
Kindes oder das Kindeswohl den Besuch einer gemeindefremden Einrichtung erfordern.<br />
• Abgangsdeckung für private Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Deckung des Betriebsabganges.<br />
• Werk- und Veranstaltungsbeiträge<br />
Kindergartenerhalter dürfen angemessene Material- oder Veranstaltungsbeiträge einheben.<br />
In welcher Höhe diese eingehoben werden können wird mit der Kindergartenleitung noch<br />
abgesprochen.<br />
• Elternbeiträge<br />
Künftig besteht die Möglichkeit zur Einhebung eines Kostenbeitrages bei unbegründeter und<br />
unentschuldigter nicht in Anspruch genommener Betreuung.<br />
c) Krabbelstube und Hort<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag