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schluss mit lustig! - Mädchenhaus Bielefeld e.V.

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E3. Handlungsleitlinien bei sexualisierter Gewalt<br />

in öffentlichen Schwimmbädern<br />

In der Fortbildung werden dem Schwimmbadpersonal<br />

konkrete Anregungen ver<strong>mit</strong>telt. Diese Handlungsleitlinien<br />

sind hilfreich für das Gespräch <strong>mit</strong> betroffenen<br />

Mädchen und Jungen und im Umgang <strong>mit</strong> Tätern.<br />

� Offenheit für und persönliche Auseinandersetzung<br />

<strong>mit</strong> dem Problem der sexualisierten Gewalt ist eine<br />

notwendige Vorraussetzung.<br />

� Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und überlegt zu<br />

handeln.<br />

� Wenn möglich, sind sexualisierte Bedrohungen und<br />

Übergriffe sofort zu beenden.<br />

� Dem Mädchen/Jungen ist zu ver<strong>mit</strong>teln, dass sie ein<br />

Recht auf Hilfe haben.<br />

� Empfohlen wird, nachzufragen, ob betroffene Mädchen<br />

lieber <strong>mit</strong> Mitarbeiterinnen sprechen wollen und<br />

betroffene Jungen <strong>mit</strong> Mitarbeitern.<br />

� Es ist wichtig, im Gespräch dem Mädchen/Jungen die<br />

Erlaubnis zu geben, die Übergriffe klar zu benennen.<br />

Dabei soll die Sichtweise der Betroffenen im Mittelpunkt<br />

stehen.<br />

34<br />

� Fakten müssen gesammelt und schriftlich festgehalten<br />

werden. Hierzu ist ein offizielles Meldeformular<br />

des Bäderbetriebs hilfreich.<br />

� Der Täter sollte identifiziert und <strong>mit</strong> dem vorliegenden<br />

Tatvorwurf konfrontiert werden.<br />

� Die Personalien des Täters sind festzuhalten.<br />

� Bei Bedarf (und wenn vorhanden) sollte der Sicherheitsdienst<br />

hinzugezogen werden.<br />

� Bei schwerwiegenden sexualisierten Übergriffen und<br />

wenn die Sicherheit des Mädchen/Jungen oder auch<br />

der helfenden Person gefährdet ist, ist sofort die<br />

Polizei zu rufen.<br />

� Mit dem Mädchen/Jungen sollte zusammen überlegt<br />

werden, wie sie sich situativ wehren oder schützen<br />

können.<br />

� Es ist zu klären, ob das Mädchen/der Junge unterstützende<br />

Bezugspersonen hat (Familie, Freunde etc.).<br />

� Wenn das Mädchen/der Junge sich bedroht fühlen,<br />

muss dafür gesorgt werden, dass sie sicher nach<br />

Hause zurückkehren können (sind Eltern, Freund-<br />

Innen in der Nähe? Gegebenfalls sind sie zu benachrichtigen.).

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