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<strong>Volkshochschule</strong> Lippe-Ost<br />

Die <strong>Volkshochschule</strong> Lippe-Ost<br />

ist eine öffentliche Einrichtung des »Zweckverbandes <strong>Volkshochschule</strong><br />

Lippe-Ost«, der am 01.04.1977 von den Städten Barntrup, Blomberg,<br />

Lügde, Schieder-Schwalenberg und der Gemeinde Extertal gebildet<br />

wurde.<br />

Sitz des Zweckverbandes ist Schieder-Schwalenberg.<br />

Die VHS ist eine Einrichtung der Weiterbildung nach dem § 1, Abs. 2<br />

und dem § 2, Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung<br />

der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (1. WbG). Sie dient<br />

der Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen und arbeitet<br />

parteipolitisch und weltanschaulich ungebunden. Die Arbeit der VHS ist<br />

sowohl auf die Vertiefung und Ergänzung vorhandener Qualifikationen<br />

als auch auf den Erwerb von neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen<br />

der Teilnehmer/innen gerichtet.<br />

Die VHS unterhält Zweigstellen in Barntrup und Blomberg.<br />

Die Hauptgeschäftsstelle ist in Schieder-Schwalenberg.<br />

Verbandsvorsteher<br />

Bürgermeister Gert Klaus<br />

Rathaus, Domäne 3<br />

32816 Schieder-Schwalenberg<br />

Tel.: 05282 - 60111<br />

Vorsitzender der<br />

Verbandsversammlung<br />

Bürgermeister Hans Hoppenberg<br />

(Gemeinde Extertal)<br />

4<br />

Stellvertreter<br />

Bürgermeister Herbert Dahle<br />

Rathaus, Mittelstraße<br />

32683 Barntrup<br />

Tel.: 05263 - 409100<br />

Stellvertreter<br />

Bürgermeister Klaus Geise<br />

(Stadt Blomberg)<br />

Qualitätstestierungen<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> Lippe-Ost<br />

Lernorientierte Qualitätstestierung nach LQW 3<br />

Die <strong>Volkshochschule</strong> Lippe-Ost hat den Qualitätsentwicklungsprozess<br />

nach LQW 3 mit externer Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Die<br />

entsprechenden Qualitätsanforderungen wurden in einem Selbstreport<br />

dokumentiert. Deren Erfüllung wurde in einem unabhängigen<br />

Gutachten festgestellt, in einer Vor-Ort-Visitation überprüft und in<br />

einem Abschlussworkshop mit der Einrichtung bewertet.<br />

Das Leitbild der VHS Lippe-Ost<br />

können Sie auf unserer Internetseite<br />

www.vhslippe-ost.de einsehen.<br />

■ Wie - Wann - Wo anmelden?<br />

Grundsätzlich ist für alle Kurse eine schriftliche Anmeldung erforderlich.<br />

Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in der Regel<br />

keine Anmeldebestätigung, sondern werden gebeten, sich zum ersten<br />

Veranstaltungstermin einzufinden. Sie erhalten nur dann eine Nachricht,<br />

wenn eine Änderung erfolgt oder der Kurs ausgebucht ist bzw.<br />

nicht stattfinden kann. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise<br />

im jeweiligen Kurstext.<br />

Anmeldungen nimmt die Hauptgeschäftsstelle der VHS ab sofort entgegen.<br />

Auf Ausnahmen wird gesondert hingewiesen.<br />

■ Wie bezahlen?<br />

Anmeldekarten befinden sich am hinteren Umschlag dieses Programmheftes,<br />

weitere werden von den Kursleitern/innen bereit gehalten. Für<br />

Tages-, Wochenend- und Wochenseminare ist eine Vorauszahlung erforderlich.<br />

Einzugsermächtigung auf der Anmeldekarte erteilen oder<br />

Rechnung abwarten. Bitte keine unaufgeforderten Gebührenzahlungen<br />

vornehmen!<br />

Anmeldungen sind auch per<br />

Fax: 05282-9804020 oder per<br />

Internet: www.vhslippe-ost.de möglich.<br />

■ Gebührenermäßigung / Gebührenbefreiung<br />

Sofern bei den Kursen und Veranstaltungen zwei Teilnahmegebühren<br />

ausgedruckt sind, gilt die ermäßigte Gebühr (25 %) für Schüler, Studenten,<br />

Auszubildende, Schwerbehinderte, Bundesfreiwilligendienstleistende,<br />

Empfänger von Arbeitslosengeld-I sowie für Personen, deren<br />

Einkommen das Eineinhalbfache des Arbeitslosengeld-II-Satzes nicht<br />

übersteigt. Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger<br />

(Leistungsempfänger nach dem SGB XII und Asylbewerber) sind in<br />

diesen Fällen von der Teilnahmegebühr gänzlich befreit. Allerdings<br />

müssen die Gebührenermäßigungs- bzw. Befreiungsgründe auf<br />

der Anmeldekarte vermerkt und durch Beifügung eines entsprechenden<br />

Bescheides belegt werden. Ohne Vorlage eines Nachweises<br />

wird die volle Gebühr erhoben. Die Gebührenermäßigung<br />

bzw. -befreiung gilt nicht für die bei einigen Kursen ausgewiesenen<br />

Neben- bzw. Materialkosten.<br />

■ Abmeldung, Gebührenerstattung<br />

Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />

schriftlich bei der VHS-Hauptgeschäftsstelle möglich. Schon gezahlte<br />

Gebühren werden erstattet. Spätere Abmeldungen oder Abmeldungen<br />

bei Kursleitenden werden nicht anerkannt. In diesem Fall bleibt<br />

die Verpflichtung zur vollen Zahlung des Entgeltes inkl. Materialkosten<br />

bestehen. Angemeldete Personen, die dem Kurs fernbleiben, ohne sich<br />

fristgemäß schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle abzumelden, haben<br />

die volle Kursgebühr zu entrichten.<br />

Beim Rücktritt von Exkursionen und Studienfahrten gelten die<br />

Stornobedingungen des beauftragten Reiseunternehmens bzw. Leistungsträgers.<br />

Der Rücktritt ist der VHS Lippe-Ost schriftlich mitzuteilen.

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