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<strong>Volkshochschule</strong> Lippe-Ost<br />
Die <strong>Volkshochschule</strong> Lippe-Ost<br />
ist eine öffentliche Einrichtung des »Zweckverbandes <strong>Volkshochschule</strong><br />
Lippe-Ost«, der am 01.04.1977 von den Städten Barntrup, Blomberg,<br />
Lügde, Schieder-Schwalenberg und der Gemeinde Extertal gebildet<br />
wurde.<br />
Sitz des Zweckverbandes ist Schieder-Schwalenberg.<br />
Die VHS ist eine Einrichtung der Weiterbildung nach dem § 1, Abs. 2<br />
und dem § 2, Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung<br />
der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (1. WbG). Sie dient<br />
der Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen und arbeitet<br />
parteipolitisch und weltanschaulich ungebunden. Die Arbeit der VHS ist<br />
sowohl auf die Vertiefung und Ergänzung vorhandener Qualifikationen<br />
als auch auf den Erwerb von neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen<br />
der Teilnehmer/innen gerichtet.<br />
Die VHS unterhält Zweigstellen in Barntrup und Blomberg.<br />
Die Hauptgeschäftsstelle ist in Schieder-Schwalenberg.<br />
Verbandsvorsteher<br />
Bürgermeister Gert Klaus<br />
Rathaus, Domäne 3<br />
32816 Schieder-Schwalenberg<br />
Tel.: 05282 - 60111<br />
Vorsitzender der<br />
Verbandsversammlung<br />
Bürgermeister Hans Hoppenberg<br />
(Gemeinde Extertal)<br />
4<br />
Stellvertreter<br />
Bürgermeister Herbert Dahle<br />
Rathaus, Mittelstraße<br />
32683 Barntrup<br />
Tel.: 05263 - 409100<br />
Stellvertreter<br />
Bürgermeister Klaus Geise<br />
(Stadt Blomberg)<br />
Qualitätstestierungen<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> Lippe-Ost<br />
Lernorientierte Qualitätstestierung nach LQW 3<br />
Die <strong>Volkshochschule</strong> Lippe-Ost hat den Qualitätsentwicklungsprozess<br />
nach LQW 3 mit externer Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Die<br />
entsprechenden Qualitätsanforderungen wurden in einem Selbstreport<br />
dokumentiert. Deren Erfüllung wurde in einem unabhängigen<br />
Gutachten festgestellt, in einer Vor-Ort-Visitation überprüft und in<br />
einem Abschlussworkshop mit der Einrichtung bewertet.<br />
Das Leitbild der VHS Lippe-Ost<br />
können Sie auf unserer Internetseite<br />
www.vhslippe-ost.de einsehen.<br />
■ Wie - Wann - Wo anmelden?<br />
Grundsätzlich ist für alle Kurse eine schriftliche Anmeldung erforderlich.<br />
Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in der Regel<br />
keine Anmeldebestätigung, sondern werden gebeten, sich zum ersten<br />
Veranstaltungstermin einzufinden. Sie erhalten nur dann eine Nachricht,<br />
wenn eine Änderung erfolgt oder der Kurs ausgebucht ist bzw.<br />
nicht stattfinden kann. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise<br />
im jeweiligen Kurstext.<br />
Anmeldungen nimmt die Hauptgeschäftsstelle der VHS ab sofort entgegen.<br />
Auf Ausnahmen wird gesondert hingewiesen.<br />
■ Wie bezahlen?<br />
Anmeldekarten befinden sich am hinteren Umschlag dieses Programmheftes,<br />
weitere werden von den Kursleitern/innen bereit gehalten. Für<br />
Tages-, Wochenend- und Wochenseminare ist eine Vorauszahlung erforderlich.<br />
Einzugsermächtigung auf der Anmeldekarte erteilen oder<br />
Rechnung abwarten. Bitte keine unaufgeforderten Gebührenzahlungen<br />
vornehmen!<br />
Anmeldungen sind auch per<br />
Fax: 05282-9804020 oder per<br />
Internet: www.vhslippe-ost.de möglich.<br />
■ Gebührenermäßigung / Gebührenbefreiung<br />
Sofern bei den Kursen und Veranstaltungen zwei Teilnahmegebühren<br />
ausgedruckt sind, gilt die ermäßigte Gebühr (25 %) für Schüler, Studenten,<br />
Auszubildende, Schwerbehinderte, Bundesfreiwilligendienstleistende,<br />
Empfänger von Arbeitslosengeld-I sowie für Personen, deren<br />
Einkommen das Eineinhalbfache des Arbeitslosengeld-II-Satzes nicht<br />
übersteigt. Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger<br />
(Leistungsempfänger nach dem SGB XII und Asylbewerber) sind in<br />
diesen Fällen von der Teilnahmegebühr gänzlich befreit. Allerdings<br />
müssen die Gebührenermäßigungs- bzw. Befreiungsgründe auf<br />
der Anmeldekarte vermerkt und durch Beifügung eines entsprechenden<br />
Bescheides belegt werden. Ohne Vorlage eines Nachweises<br />
wird die volle Gebühr erhoben. Die Gebührenermäßigung<br />
bzw. -befreiung gilt nicht für die bei einigen Kursen ausgewiesenen<br />
Neben- bzw. Materialkosten.<br />
■ Abmeldung, Gebührenerstattung<br />
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />
schriftlich bei der VHS-Hauptgeschäftsstelle möglich. Schon gezahlte<br />
Gebühren werden erstattet. Spätere Abmeldungen oder Abmeldungen<br />
bei Kursleitenden werden nicht anerkannt. In diesem Fall bleibt<br />
die Verpflichtung zur vollen Zahlung des Entgeltes inkl. Materialkosten<br />
bestehen. Angemeldete Personen, die dem Kurs fernbleiben, ohne sich<br />
fristgemäß schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle abzumelden, haben<br />
die volle Kursgebühr zu entrichten.<br />
Beim Rücktritt von Exkursionen und Studienfahrten gelten die<br />
Stornobedingungen des beauftragten Reiseunternehmens bzw. Leistungsträgers.<br />
Der Rücktritt ist der VHS Lippe-Ost schriftlich mitzuteilen.