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Vorbericht und Satzung - Nufringen

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einhergehend die Steuereinnahmen erst ab dem Jahr 2012 wieder deutlich<br />

positiver entwickeln.<br />

c) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br />

Der Anteil an der Umsatzsteuer wird gemäß des Haushaltserlasses 2011 für<br />

die Gemeinden auf 500 Mio. Euro (Vorjahr 490 Mio. Euro) geschätzt. Der Anteil<br />

der Gemeinde <strong>Nufringen</strong> erhöht sich dabei leicht um 5.000 Euro.<br />

d) Finanzzuweisungen des Landes<br />

Die Gemeinde <strong>Nufringen</strong> erhält aufgr<strong>und</strong> ihrer auch 2009 überdurchschnittlichen<br />

Steuerkraft keine steuerkraftabhängigen Zuweisungen.<br />

Als Finanzzuweisungen erhält die Gemeinde vom Land die kommunale Investitionspauschale<br />

<strong>und</strong> Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich.<br />

Die Investitionspauschale je Einwohner soll für 2011 32,00 Euro (Vorjahr<br />

34,00 Euro) je gewichtetem Einwohner betragen. Dies entspricht ca. 181.000<br />

Euro (Vorjahr 156.000 Euro). Die Erhöhung um r<strong>und</strong> 25.000 Euro entsteht<br />

insbesondere dadurch, dass Gemeinden mit niedrigerer Steuerkraft höhere<br />

Investitionspauschalen erhalten.<br />

Dass auch der Finanzausgleich aufgr<strong>und</strong> der sinkenden Steuereinnahmen unter<br />

Druck gerät, wird auch darin deutlich, dass die Investitionspauschale 2008<br />

noch bei 39,00 Euro je Einwohner lag. Der Rückgang innerhalb von zwei Jahren<br />

liegt bei r<strong>und</strong> 18%.<br />

2010 wurde noch prognostiziert, dass die sinkenden Umlagenbelastungen<br />

ausreichen würden, um die sinkenden Steuereinnahmen kompensieren zu<br />

können. Aufgr<strong>und</strong> steigender Ausgaben im Verwaltungshaushalt reicht dieser<br />

Mechanismus nicht ganz aus.<br />

e) Gr<strong>und</strong>steuer<br />

Der Hebesatz für die Gr<strong>und</strong>steuer A (landwirtschaftliche Gr<strong>und</strong>stücke) wird<br />

laut Beschluss des Gemeinderates vom 29.11.2010 mit Wirkung zum<br />

01.01.2011 von 300 v. H. auf 360 v. H. angehoben.<br />

Der Hebesatz für die Gr<strong>und</strong>steuer B wird ebenfalls lt. v.g. Beschluss zum<br />

01.01.2011 von 270 v. H. auf 330 v. H. erhöht.<br />

Die Entwicklung der letzten Jahre war bzw. ist wie folgt:

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