Vorbericht und Satzung - Nufringen
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einhergehend die Steuereinnahmen erst ab dem Jahr 2012 wieder deutlich<br />
positiver entwickeln.<br />
c) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br />
Der Anteil an der Umsatzsteuer wird gemäß des Haushaltserlasses 2011 für<br />
die Gemeinden auf 500 Mio. Euro (Vorjahr 490 Mio. Euro) geschätzt. Der Anteil<br />
der Gemeinde <strong>Nufringen</strong> erhöht sich dabei leicht um 5.000 Euro.<br />
d) Finanzzuweisungen des Landes<br />
Die Gemeinde <strong>Nufringen</strong> erhält aufgr<strong>und</strong> ihrer auch 2009 überdurchschnittlichen<br />
Steuerkraft keine steuerkraftabhängigen Zuweisungen.<br />
Als Finanzzuweisungen erhält die Gemeinde vom Land die kommunale Investitionspauschale<br />
<strong>und</strong> Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich.<br />
Die Investitionspauschale je Einwohner soll für 2011 32,00 Euro (Vorjahr<br />
34,00 Euro) je gewichtetem Einwohner betragen. Dies entspricht ca. 181.000<br />
Euro (Vorjahr 156.000 Euro). Die Erhöhung um r<strong>und</strong> 25.000 Euro entsteht<br />
insbesondere dadurch, dass Gemeinden mit niedrigerer Steuerkraft höhere<br />
Investitionspauschalen erhalten.<br />
Dass auch der Finanzausgleich aufgr<strong>und</strong> der sinkenden Steuereinnahmen unter<br />
Druck gerät, wird auch darin deutlich, dass die Investitionspauschale 2008<br />
noch bei 39,00 Euro je Einwohner lag. Der Rückgang innerhalb von zwei Jahren<br />
liegt bei r<strong>und</strong> 18%.<br />
2010 wurde noch prognostiziert, dass die sinkenden Umlagenbelastungen<br />
ausreichen würden, um die sinkenden Steuereinnahmen kompensieren zu<br />
können. Aufgr<strong>und</strong> steigender Ausgaben im Verwaltungshaushalt reicht dieser<br />
Mechanismus nicht ganz aus.<br />
e) Gr<strong>und</strong>steuer<br />
Der Hebesatz für die Gr<strong>und</strong>steuer A (landwirtschaftliche Gr<strong>und</strong>stücke) wird<br />
laut Beschluss des Gemeinderates vom 29.11.2010 mit Wirkung zum<br />
01.01.2011 von 300 v. H. auf 360 v. H. angehoben.<br />
Der Hebesatz für die Gr<strong>und</strong>steuer B wird ebenfalls lt. v.g. Beschluss zum<br />
01.01.2011 von 270 v. H. auf 330 v. H. erhöht.<br />
Die Entwicklung der letzten Jahre war bzw. ist wie folgt: