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Vorbericht und Satzung - Nufringen

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I. Jahresrechnung 2009<br />

Am 13. Dezember 2010 wurde dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2009 vorgelegt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Auswirkungen der globalen Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise fiel das Ergebnis<br />

deutlich schlechter aus als im Rahmen der Haushaltsplanung erwartet <strong>und</strong><br />

veranschlagt.<br />

- Bei den laufenden Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben im Verwaltungshaushalt ergab<br />

sich ein Defizit von r<strong>und</strong> 296.000 €.<br />

- Um die Investitionen <strong>und</strong> die negative Zuführung zum Verwaltungshaushalt finanzieren<br />

zu können, musste die Gemeinde der allgemeinen Rücklage r<strong>und</strong> 2,8<br />

Mio. Euro entnehmen.<br />

- Dennoch: Der Stand der allgemeinen Rücklage betrug am 31.12.2009 r<strong>und</strong> 18<br />

Mio. €.<br />

Die Ergebnisse der Jahresrechnung 2009 sind im Haushaltsplan 2011 in der Spalte<br />

„Ergebnis“ dargestellt. Diese Rechungsergebnisse dienten unter anderem als Anhaltspunkte<br />

für die Haushaltsplanung 2011.<br />

II. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2010<br />

A. Haushaltswirtschaft 2010<br />

1. Haushaltssatzung 2010<br />

Der Gemeinderat hat am 22. Februar 2010 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2010 beschlossen.<br />

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Gesetzmäßigkeit<br />

der Haushaltssatzung 2010 wurde vom Landratsamt Böblingen mit Erlass<br />

vom 31. März 2010 bestätigt.<br />

Mit v.g. Erlass wurde die Gemeinde <strong>Nufringen</strong> dazu aufgefordert, alle Anstrengungen<br />

zu unternehmen, um die Ertragskraft des Verwaltungshaushaltes durch strikte Ausgabendisziplin<br />

<strong>und</strong> bestmögliche Einnahmebeschaffung zu verbessern. Die Verwendung<br />

von Ersatzdeckungsmitteln (Rücklagenentnahme) sei nur dann zulässig, wenn<br />

trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten <strong>und</strong> Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten<br />

der Ausgleich nicht anders erreicht werden könne. Dass alle Einnahmemöglichkeiten<br />

in <strong>Nufringen</strong> ausgeschöpft werden, konnte das Landratsamt Böblingen anhand<br />

der unterdurchschnittlichen Steuerhebesätze für die Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Gewerbesteuern<br />

sowie den niedrigen Kostendeckungsgrad bei der Kinderbetreuung nicht erkennen.<br />

Der Gemeinderat hatte sich dennoch dafür entschieden, entgegen der Hinweise im<br />

Erlass des Landratsamtes Böblingen im Jahr 2010 die Steuerhebesätze nicht zu erhöhen,<br />

um die Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Gewerbesteuerzahler nicht über Gebühr zu belasten.

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