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Institut für Zivilverfahrensrecht Universität Wien Dr. Jürgen Rassi ...

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<strong>Institut</strong> für <strong>Zivilverfahrensrecht</strong><br />

Universität <strong>Wien</strong><br />

<strong>Dr</strong>. Jürgen <strong>Rassi</strong><br />

Pflichtübung WS 2012/2013<br />

8. Übungseinheit<br />

Insolvenz<br />

1. Grundbuchssperre<br />

1.1 Am 25.10.2010 wird in der Insolvenzdatei bekanntgegeben, dass über das<br />

Vermögen des Bert Ohnesorge am 22.10.2010 das Insolvenzverfahren eröffnet<br />

wurde. Karl Sorgenvoll kauft von Bert Ohnesorge am 23.10.2010 (Datum des<br />

schriftlichen Kaufvertrages) die Liegenschaft KG Baden EZ 345.<br />

1.2 Sorgenvoll bringt am 25.10.2010 einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht<br />

Baden auf Verbücherung seines Eigentumsrechts ein. Der zuständige<br />

Grundbuchsrechtspfleger Hans Urgemütlich bearbeitet den Grundbuchsantrag am<br />

11.11.2010.<br />

Wie hat Urgemütlich zu entscheiden<br />

Variante:<br />

Wie 1.1 und zusätzlich:<br />

Ohnesorge beantragte bereits am 14.08.2010 beim BG Baden, ihm zur Veräußerung<br />

der Liegenschaft KG Baden EZ 345 die Anmerkung der Rangordnung zu bewilligen,<br />

was am gleichen Tag geschieht. Die für die Verbücherung eines Eigentumsrechts<br />

nötige Beglaubigung der Unterschriften auf den Kaufvertrag geschieht am<br />

26.10.2010. Am nächsten Tag bringt Sorgenvoll unter Anschluss des<br />

Rangordnungsbeschlusses beim zuständigen Bezirksgericht Baden den Antrag auf<br />

Verbücherung seines Eigentumsrechts ein.<br />

Ein Tipp: Lesen Sie ua § 2, 13 IO und §§ 20, 25, 29, 56 GBG<br />

H:\Universität\WS 2012\WS 2012 8. Einheit.odt


- 2 -<br />

2. Geglückte Sanierung<br />

Herbert war Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer mittlerweile insolventen<br />

GmbH. Er ist für ein Kind sorgepflichtig. Derzeit verdient er als Angestellter EUR<br />

1.445,-- monatlich (davon pfändbar ca EUR 400,--), was ein Jahreseinkommen von<br />

ca EUR 20.230,-- (davon pfändbar ca EUR 5.600,--) ergibt. Er ist Eigentümer eines<br />

Hauses im Wert von EUR 300.000,--. Auf der Liegenschaft ist ein Pfandrecht für<br />

einen bei der A-Bank aufgenommenen Kredit in Höhe von EUR 300.000,--<br />

einverleibt. Insgesamt hat Herbert Verbindlichkeiten von ca EUR 550.000,--, die aus<br />

der Übernahme von Haftungen für die GmbH herrühren.<br />

Aus diesem Grund hat Herbert die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.<br />

Außerdem schuldet Herbert noch seinem Freund Franz EUR 10.000,-- aus einem<br />

Autokauf, was Herbert jedoch im Verfahren verschweigt.<br />

Im Insolvenzverfahren haben folgende Gläubiger Forderungen angemeldet:<br />

A-Bank EUR 300.000,--<br />

Sozialversicherung EUR 100.000,--<br />

B-Bank EUR 100.000,--<br />

Finanzamt EUR 50.000,--<br />

Summe EUR 550.000,--<br />

Die Liegenschaft wird wegen Überbelastung aus der Konkursmasse<br />

ausgeschieden.<br />

Herbert legt einen Zahlungsplan vor, in dem er die Zahlung von 10 % der<br />

Forderungen in sieben Jahren (zahlbar in 84 Monatsraten zu je 0,119 %) anbietet.<br />

Für den 28. 11. ist eine Allgemeine Prüfungstagsatzung anberaumt, in der<br />

auch über den Zahlungsplan abgestimmt werden soll. Der Termin wurde<br />

ordnungsgemäß in der Insolvenzdatei kundgemacht. Es erscheinen bevollmächtigte<br />

Vertreter der A-Bank, des Finanzamtes und der Sozialversicherung. Die<br />

angemeldeten Forderungen werden geprüft und von keiner Seite bestritten.<br />

Anschließend findet die Abstimmung über den von Herbert vorgelegten<br />

H:\Universität\WS 2012\WS 2012 8. Einheit.odt


- 3 -<br />

Zahlungsplan statt. Die A-Bank und das Finanzamt stimmen dafür, die<br />

Sozialversicherung dagegen. Im Protokoll scheint daraufhin der Satz auf: „Damit sind<br />

die erforderlichen Mehrheiten erreicht.“<br />

Am 30. 11. ergeht ein Beschluss, mit dem dem Zahlungsplan die Bestätigung<br />

erteilt wird. Am selben Tag wird der Beschluss auch in der Insolvenzdatei<br />

bekanntgemacht.<br />

Am 6.12. erfährt Franz vom Konkursverfahren. Er erkundigt sich nach dem<br />

Verfahrensstand und erhält die Auskunft, dass dem Zahlungsplan bereits die<br />

Bestätigung erteilt wurde. Wutentbrannt sucht er die Rechtsanwältin <strong>Dr</strong>. Viviane Vif<br />

auf. Diese beantragt am 8.12. die Zustellung eine Beschlussausfertigung. Am 10.12.<br />

wird ihr der Beschluss über die Bestätigung des Zahlungsplans zugestellt. Auch die<br />

B-Bank ist mit dem Zahlungsplan nicht einverstanden.<br />

Prüfen Sie die Zulässigkeit und die Berechtigung eines allfälligen<br />

Rechtsmittels der beiden Gläubiger.<br />

Zusatzfragen:<br />

a) Zuständigkeit<br />

b) Steht es der Einleitung des Verfahrens entgegen, dass Herbert keinen<br />

außergerichtlichen Ausgleich versucht hat<br />

c) Schon nach dem Fälligkeitstermin der ersten Rate kommt es zu<br />

Unstimmigkeiten. Die A-Bank hat nämlich mittlerweile die Zwangsversteigerung der<br />

Liegenschaft beantragt. Außerdem besteht sie auf einer monatlichen Rate von EUR<br />

238,-- (0,119% von EUR 200.000,--) mit der Behauptung, die Liegenschaft sei<br />

lediglich EUR 100.000,-- wert. Herbert will nichts zahlen, weil die Liegenschaft EUR<br />

300.000,-- wert sei und die Forderung der A-Bank daher ohnedies vom Pfandrecht<br />

gedeckt sei. Wie ist vorzugehen d) Variante: Bei der Tagsatzung am 28.11. stimmen<br />

die Gläubiger gegen den Zahlungsplan. Kann Herbert dennoch die<br />

Restschuldbefreiung erlangen<br />

Ein Tipp: Lesen Sie ua §§ 63, 93, 141, 149 bis 152, 155, 156, 156b, 169, 182, 183,<br />

193, 194, 199 ff, 257 IO und § 17a RpflG<br />

H:\Universität\WS 2012\WS 2012 8. Einheit.odt

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