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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Prozessgrundsätze5. Unmittelbarkeit• Verhandlung erfolgt vor dem Richter, der die Entscheidung fälltAusgestaltung im streitigen Verfahren• persönliche Unmittelbarkeit• sachliche Unmittelbarkeit- Ausnahmen: Beweisaufnahme im Wege der Rechtshilfe, Beweissicherung, mittelbareVerwertung von Beweisen (§ 281a ZPO)• zeitliche Unmittelbarkeit13Prozessgrundsätze6. Öffentlichkeit• Volksöffentlichkeit• ParteiöffentlichkeitAusgestaltung im streitigen Verfahren• Verhandlung und Urteilsverkündung sind volksöffentlich• Möglichkeit zum Ausschluss der Öffentlichkeit• trotz Ausschluss der Volksöffentlichkeit, besteht Parteiöffentlichkeit- Ausnahmen: abgesonderte Vernehmung, geheime Prozessabschnitte14Prozessgrundsätze7. Konzentrationsgrundsatz• Art 6 EMRK: Entscheidung „innerhalb angemessener Frist“Ausgestaltung im streitigen Verfahren• Erste Instanz ist Tatsacheninstanz• Schriftliche Eingangsphase• Amtsbetrieb und materielle Prozessleitung• Sanktionen bei Verfahrensverschleppung• Fristen• Fristsetzungsantrag (§ 91 GOG)155


Prozessgrundsätze8. Rechtliches Gehör• Art 6 EMRK: jeder in seinen Rechten Betroffene muss die Möglichkeit haben, vor Gerichtgehört zu werdenAusgestaltung im streitigen Verfahren• Gehörgewährung kann mündlich oder schriftlich, vor oder nach Entscheidung erfolgen• Verletzung des rechtlichen Gehörs bewirkt Nichtigkeit- teilweiser Entzug § 477 Abs 1 Z 4 ZPO- gar keine Teilnahme am Prozess § 477 Abs 1 Z 5 ZPO und Nichtigkeitsklage16Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen1. Grundlagen• allgemeine und besondere Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen• positive und negative Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen• absolute und relative Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen17Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen2. Einteilung in Gruppen• das Gericht betreffend- Zulässigkeit des Rechtswegs- inländische Gerichtsbarkeit- Zulässigkeit des (außer)streitigen Rechtswegs- sachliche, örtliche und internationale Zuständigkeit• die Parteien betreffend- Parteifähigkeit- Prozessfähigkeit- Vollmacht des gewillkürten Vertreters• die Sache betreffend- Rechtskraft- Streitanhängigkeit- Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht186


Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen3. Prüfung und Mängel• Amtswegige Prüfung• Prüfung auf Antrag• Entscheidung mit Beschluss19StreitgegenstandGrundlagen• Streitgegenstand legt den sachlichen Umfang des Prozesses fest• relevant für- Zulässigkeit des Rechtswegs- Zuständigkeit- Klagsänderung- Streitanhängigkeit- Rechtskraft• hM: prozessualer Streitgegenstandsbegriff20Streitgegenstandstheorien1. Zweigliedriger Streitgegenstand• hL und Rsp in Österreich• Streitgegenstand =- Klagebegehren und- zugrunde liegende TatsachenTheorie vom rechtserzeugenden Sachverhalt (Rsp)Theorie vom Lebenssachverhalt2. Eingliedriger Streitgegenstand• Streitgegenstand =- Klagebegehren217


Streitgegenstandstheorien3. Dreigliedriger Streitgegenstand• Streitgegenstand =- Klagebegehren und- zugrunde liegende Tatsachen und- rechtliche Qualifikation durch den Kläger4. Streitgegenstand nach Böhm• Streitgegenstand =- Klagebegehren und- zugrunde liegende Tatsachen und- Rechtschutzziel5. Autonomer Streitgegenstandsbegriff des EuGH• für internationale Streitanhängigkeit (Art 27 EuGVVO)• Kernpunkttheorie22Klagenkonkurrenz1. Anspruchsgrundlagenkonkurrenz• Gesetzeskonkurrenz2. Anspruchskonkurrenz• Realkonkurrenz3. Idealkonkurrenz23Die Klage: Form und Inhalt1. Kopf der Klage• allgemeine Angaben2. Klagserzählung (§ 226 Abs 1 ZPO)• Tatsachen, auf die sich der Anspruch stützt3. Klagebegehren (§ 226 Abs 1 ZPO)• vom Kläger beantragter Urteilsspruch• Haupt- und Nebenbegehren (Zinsen, Kosten)• Bestimmtheitserfordernis248


Arten von Klagen1. Leistungsklagen• gerichtet auf bestimmtes Verhalten des Beklagten Exekutionstitel• Leistungsklagen ieS- Verurteilung zu aktivem Tun, häufig Geldleistung- Fälligkeit erforderlich (außer: „Alimente“)• Duldungsklagen und Unterlassungsklagen- Wiederholungs- oder Eingriffsgefahr25Arten von Klagen2. Feststellungsklagen (§ 228 ZPO)• Feststellungsgegenstand- Recht oder Rechtsverhältnis des Privatrechts- keine Tatsachen (Ausnahme: Urkundenechtheit, Sozialrechtssachen)- keine rechtlich relevanten Umstände (Ausnahme: Ersatzpflicht für künftige Schäden)• rechtliches Interesse- aktuelles Interesse- Tauglichkeit der Feststellung- Subsidiarität der Feststellungsklage- hRsp: Element des Feststellungsanspruchs Fehlen führt zu Klagsabweisung- hL: besondere Prozessvor<strong>aus</strong>setzung Fehlen führt zu Klagszurückweisung26Arten von Klagen3. Zwischenantrag auf Feststellung (§§ 236, 259 Abs 2 ZPO)• Vor<strong>aus</strong>setzungen- Antrag des Klägers oder des Beklagten- Feststellungsgegenstand:präjudizielles Recht / RechtsverhältnisAnerkennung <strong>aus</strong>ländischer Urkunden- rechtliches Interesse• Zweck: Verselbständigung der Vorfrage279


Arten von Klagen4. Rechtsgestaltungsklagen• Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechts(verhältnisses)• Rechtsänderung durch Urteil; nicht vollstreckbar• Grund für die Rechtsgestaltungsklage- Gesetz sieht nur diese Möglichkeit der Gestaltung vor oder- Parteien können sich nicht einigen28Widerklage1. Widerklage nach nationalem Recht• Vor<strong>aus</strong>setzungen:- Parteienidentität- mündliche Verhandlung erster Instanz noch nicht geschlossen- Konnexität, Kompensabilität oder Präjudizialität des Anspruchs der Widerklage2. Widerklage nach Art 6 Z 3 EuGVVO• Vor<strong>aus</strong>setzungen:- Parteienidentität- Klagen müssen sich auf denselben Vertrag oder Sachverhalt stützen- keine Zwangszuständigkeit gem Art 22 EuGVVO• Zuständigkeit für Widerklage, wenn sich Hauptklage nach EuGVVO richtet29Klagenhäufung1. Subjektive Klagenhäufung2. Objektive Klagenhäufung:• Vor<strong>aus</strong>setzungen- Zusammenrechnung gem § 55 JN oder- § 227 ZPO• Arten- Kumulative Klagenhäufung- Eventualbegehren- Alternativbegehren3010


Klagsänderung (§ 235 ZPO)• Klagsänderung iSd § 235 ZPO- Erweiterung des Klagebegehrens- Änderung des Klagegrundes- Änderung von Klagebegehren und Klagegrund• Keine Klagsänderung iSd § 235 ZPO- Ergänzung des Klagegrunds- Klagseinschränkung- Aust<strong>aus</strong>ch des Klagebegehrens- Zwischenantrag auf Feststellung• Zulässigkeit der Klagsänderung- bis Streitanhängigkeit möglich- nach Eintritt der Streitanhängigkeit nur mitZustimmung des Beklagten oderZulassung durch das Gericht31Klagszurücknahme (§ 237 ZPO)• Zulässigkeit der Klagszurücknahme- bis Einlangen der Klagebeantwortung, des Einspruchs bzw im BG-Verfahren ohneMahnklage bis Beginn der Streitverhandlung uneingeschränkt zulässig- nach diesem Zeitpunktmit <strong>aus</strong>drücklicher Zustimmung des Beklagten oderunter Anspruchsverzicht• gesetzlich fingierte Klagszurücknahme• Wirkungen- Gerichts- und Streitanhängigkeit aufgehoben- Klagszurücknahme unter Anspruchsverzicht Prozesshindernis für neuen Prozess32Prozesshandlungen1. Prozesshandlungen des Gerichts= amtliche Handlungen des Gerichts, objektiver Erklärungswert ist maßgeblich• Entscheidungen• Prozessleitung• Verhandlungsleitung• Sitzungspolizei3311


Prozesshandlungen2. Prozesshandlungen der Parteien• Erwirkungshandlungen• Bewirkungshandlungen• außergerichtliche Prozesshandlungen• Doppelfunktionelle Prozesshandlungen- Theorie von der Doppelnatur- Theorie vom Doppeltatbestand34Prozesshandlungen2. Prozesshandlungen der Parteien (Fortsetzung)• Vor<strong>aus</strong>setzungen- Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Postulationsfähigkeit, Vollmacht des gewillkürtenVertreters• Auslegung• Bedingungen und Befristungen• Willensmängel idR unbeachtlich• Widerruf35Vergleich (§§ 204, 206 ZPO)1. Grundlagen• Prozessvergleich oder prätorischer Vergleich• Doppelfunktionelle Prozesshandlung; Rechtsnatur strittig2. Vor<strong>aus</strong>setzungen• Vorliegen der Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen• Vergleichsfähigkeit des Anspruchs• Einigung muss inhaltlich bestimmt sein (Exekutionstitel)3. Zustandekommen• Parteieneinigung• Beurkundung durch das Gericht mit Protokoll• Widerrufsvorbehalt möglich3612


Vergleich (§§ 204, 206 ZPO)4. Wirkungen• Bereinigungswirkung• Beendigungswirkung• Vollstreckbarkeit• keine Rechtskraft5. Auswirkung von Mängeln (Lehre vom Doppeltatbestand)• bei materiellrechtliche Unwirksamkeit• bei prozessrechtliche Unwirksamkeit37Anerkenntnis (§ 395 ZPO)• Prozessuale Erklärung des Beklagten, sich dem Rechtsschutzbegehren desKlägers zu unterwerfen• Abgrenzung: Geständnis• Rechtsnatur strittig: reine Prozesshandlung; (potentiell) doppelfunktionelleProzesshandlung• Grundlage für ein Anerkenntnisurteil38Verzicht (§ 394 ZPO)• Prozessuale Erklärung des Klägers, den geltend gemachtenStreitgegenstand aufzugeben• funktioniert analog Anerkenntnis• praktisch bedeutungslos wegen Möglichkeit der Klagszurücknahme3913


Aufrechnung (Kompensation)1. Grundlagen• Prozessaufrechnung vs außergerichtliche Aufrechnung• unselbständiger Sachantrag2. Vor<strong>aus</strong>setzungen• Materiellrechtliche Aufrechnungsvor<strong>aus</strong>setzungen• Vorliegen der Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen (Ausnahme: Zuständigkeit, Verfahrensart)• wirksame Aufrechnungseinrede40Aufrechnung (Kompensation)3. Wirkungen• Gerichtsanhängigkeit, aber keine Streitanhängigkeit• Eventualcharakter• hM: Beweiserhebungstheorie• Entscheidung mit dreigliedrigem Urteil• Teilurteil• Rechtskraft der Gegenforderung bis zur Höhe der Klagsforderung41Versäumung von Prozesshandlungen• Säumnis des Gerichts- Fristsetzungsantrag (§ 91 GOG)- Aufsichtsbeschwerde• Säumnis der Parteien- Grundsatz: kein Zwang der Parteien zu Handlungen- allgemeine Säumnisfolge- besondere Säumnisfolgen: ex lege oder auf Antrag- Rechtsbehelfe zur Beseitigung von Säumnisfolgen: Wiedereinsetzung- Rechtsbehelfe zur Beseitigung eines VU: Wiedereinsetzung, Widerspruch, Berufung4214


Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 146 ff ZPO)1. Grundlagen• Rechtsbehelf gegen Versäumung einer Tagsatzung oder Frist• nur bei Versäumung einer prozessualen, nicht materiellrechtlichen Frist• Inhaltliche Vor<strong>aus</strong>setzungen- unvorhergesehenes Ereignis- unabwendbares Ereignis- minderer Grad des Versehens (leichte Fahrlässigkeit) schadet nicht• Prozessuale Vor<strong>aus</strong>setzungen- Frist: 14 Tage ab Fortfall des Hindernisses43Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 146 ff ZPO)2. Verfahren• Antrag auf Wiedereinsetzung- Wiedereinsetzungsgründe- Bescheinigungsmittel• Nachholung der versäumten Prozesshandlung• Wirkung bei Bewilligung der Wiedereinsetzung- Verfahren tritt in den Stand vor Säumnis zurück44Widerspruch gegen Versäumungsurteile1. Grundlagen• Rechtsbehelf gegen bestimmte Versäumungsurteile- GH-Verfahren: Versäumung der Frist für die Klagebeantwortung- BG-Verfahren: immer, außer bereits Widerspruch oder Einspruch erfolgt• Inhaltliche Vor<strong>aus</strong>setzungen- keine Begründung erforderlich• Prozessuale Vor<strong>aus</strong>setzungen- Frist: 14 Tage ab Zustellung des Versäumungsurteils4515


Widerspruch gegen Versäumungsurteile2. Verfahren• Aufhebungsantrag• Inhalt einer Klagebeantwortung• Wirkung- Versäumungsurteil wird aufgehoben- Verhandlung wird fortgesetzt46Mahnverfahren1. Grundlagen• §§ 244 bis 251, § 448 ZPO• Schriftliches Verfahren, bei Klage auf Zahlung eines Geldbetrags bis inkl 75.000 €• Zweck: schnelle, kostensparende Erlangung eines Exekutionstitels• Zuständigkeit47Mahnverfahren2. Einleitung• Mahnklage mit Formblatt• Zulässigkeitsprüfung• Besondere Prozesshindernisse (§ 244 ZPO)- Klage lautet nicht (nur) auf Zahlung- Forderung ist offenkundig nicht klagbar, nicht fällig oder von einer Gegenleistung abhängig- Beklagter ist unbekannten Aufenthalts- Beklagter hat Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz im Ausland- Klage ist unschlüssigKlagsprüfung okFehlen allgemeinerProzessvor<strong>aus</strong>setzungenBesondereProzesshindernisseBedingterZahlungsbefehlKlagszurückweisungOrdentliches Verfahren4816


Mahnverfahren3. Bedingter Zahlungsbefehl• Auftrag, binnen 14 Tagen die Forderung zu bezahlen oder binnen 4 Wochen Einspruch zuerheben• mangels rechtzeitigen Einspruchs Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar4. Einspruch• Frist: 4 Wochen ab Zustellung• Einbringung- GH-Verfahren: schriftlich (Inhalt einer KB), mit Unterschrift eines Rechtsanwalts- BG: schriftlich oder mündlich, keine Anwaltspflicht• Wirkung:- Zahlungsbefehl tritt ex lege außer Kraft- ordentliches Verfahren wird eingeleitet49EuMahnVO1. Grundlagen• Geltungsbereich• Zweck: Schaffung rascher Exekutionstitel für unbestrittene Geldforderungen• fakultatives Verfahren• Betreibung bezifferter Geldforderungen- keine Wertgrenze- Fälligkeit• internationale Zuständigkeit nach EuGVVO• Sammelzuständigkeit beim BG für Handelssachen Wien50EuMahnVO2. Antrag• Antrag auf Europäischen Zahlungsbefehl mit Formblatt• keine Anwaltspflicht3. Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls• binnen 30 Tagen• Zustellung an den Gegner: Antrag, Zahlungsbefehl, Formblatt für Einspruch4. Einspruch gegen den Zahlungsbefehl• Frist: 30 Tage ab Zustellung• keine Begründung erforderlich• rechtzeitiger Einspruch- Einleitung des ordentlichen Verfahrens, sofern Antragsteller das nicht im Antragabgelehnt hat- neue Zuständigkeit• kein (rechtzeitiger) Einspruch Zahlungsbefehl für vollstreckbar erklärt5117


EuMahnVO5. Überprüfung (Art 20 EuMahnVO)• nach Ablauf der Einspruchsfrist in Ausnahmefällen• Zahlungsbefehl für nichtig erklärt ordentliches Verfahren• Ö: BG für Handelssachen zuständig6. Vollstreckung• vollstreckbar in allen Mitgliedstaaten• keine Vollstreckbarerklärung erforderlich• zu behandeln wie inländischer Exekutionstitel• <strong>aus</strong>nahmsweise Verweigerung der Vollstreckung52Erstinstanzliches VerfahrenKlageGerichtsanhängigkeit• Zeitpunkt- Einlangen der Klage bei Gericht- nachträgliche Sachanträge mit Geltendmachung• Wirkungen- Prozessrechtsverhältnis entsteht (zweiseitig)- perpetuatio fori- wahrt bzw unterbricht Fristen- höchstpersönliche Rechte werden vererblich- Abgabestelle – Änderungen melden53Erstinstanzliches VerfahrenPrüfung der Klage durch das Gericht• Vorliegen der Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen• Einhaltung der Form- und Inhaltsvorschriften• bei positiver Klagsprüfung- Geldleistungsanspruch bis max 75.000 € => Mahnverfahren- GH-Verfahren: Zustellung an den Beklagten mit Auftrag zur Klagebeantwortung- BG-Verfahren und Arbeitsrechtssachen: Zustellung an den Beklagten undAnberaumung der vorbereitenden Tagsatzung5418


Erstinstanzliches VerfahrenStreitanhängigkeit• Zeitpunkt- Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten• Wirkungen- materiellrechtliche Wirkungen- prozessrechtliche Wirkungen: zBdreiseitiges Prozessrechtsverhältniserschwerte KlagsänderungZwischenantrag auf FeststellungRegeln zur Veräußerung der streitverfangenen Sache geltenAbgabestelle – Änderung meldenProzesshindernis der Streitanhängigkeit entsteht55Erstinstanzliches VerfahrenInternationale Streitanhängigkeit (Rechtshängigkeit)• Art 27 EuGVVO:- Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei Gerichtenmehrerer Mitgliedstaaten anhängig- später angerufenes Gericht muss Verfahren <strong>aus</strong>setzen undZuständigkeitsentscheidung des ersten Gerichts abwarten- Art 19 Abs 2 und 3 EuEheKindVO ebenso für Verfahren über elterliche Verantwortung• Art 19 Abs 1 EuEheKindVO: Sonderregel für Eheverfahren56Erstinstanzliches VerfahrenStreiteinlassung• Partei bringt schriftlich und/oder mündlich zur Sache vor• GH-Verfahren- Kläger und Beklagter schriftlich und mündlich• BG-Verfahren- Kläger schriftlich und mündlich- Beklagter idR nur mündlich• Wirkungen- kein Versäumungsurteil mehr möglich- Heilung von Mängeln5719


Erstinstanzliches VerfahrenKlagebeantwortung (§§ 230, 239 ZPO)• Frist: 4 Wochen ab Zustellung• Form und Inhalt- schriftlich- Urteilsgegenantrag- „leere Klagebeantwortung“ Zulässigkeit str• Fristversäumung Versäumungsurteil• rechtzeitige Einbringung der Klagebeantwortung Anberaumung der vorbereitendenTagsatzung58Mündliche Streitverhandlung1. Grundlagen• Inhalt- Vorträge der Parteien- Klärung prozessualer Fragen- Beweisverfahren- Erörterung• Vorbereitung- Vorbereitung durch Klage, Klagebeantwortung, allenfalls vorbereitende Schriftsätze- gerichtliche Aufträge (zB Urkundenvorlage)• Anberaumung der vorbereitenden Tagsatzung- GH-Verfahren: Vorbereitungsfrist mind 3 Wochen betragen- BG-Verfahren: Vorbereitungsfrist soll 3 Wochen betragen59Mündliche Streitverhandlung2. Vorbereitende Tagsatzung (§ 258 ZPO)• erste mündliche Verhandlung• Programm- Entscheidung über Prozesseinreden- Vortrag der Parteien- Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens- Vornahme eines Vergleichsversuchs- Prozessprogramm- ggfs Beweisaufnahme• Partei hat persönlich zu erscheinen• Besonderheiten im BG-Verfahren• Versäumung: Versäumungsurteil auf Antrag der erschienenen Partei6020


Mündliche Streitverhandlung3. Weitere mündliche Streitverhandlung• Ablauf vom Gericht bestimmt• Vortrag der Parteien- zwingend mündlich- neue Tatsachen und Beweismittel- Wahrheits-, Vollständigkeits- und Prozessförderungspflicht (§ 178 ZPO)• Fragerecht4. Rüge von Verfahrensmängeln (§ 196 ZPO)• Verfahrensmängel müssen unverzüglich gerügt werden61Mündliche Streitverhandlung5. Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz• mit prozessleitendem Beschluss• Wiedereröffnung möglich• Neuerungsverbot- „nova reperta“ (ggfs Wiederaufnahmsklage)- „nova producta“ (neue Klage)• Entscheidungsmaßgeblicher Zeitpunkt• Auswirkung auf prozessuale Möglichkeiten62Grundlagen des Beweisrechts1. Beweisgegenstand• Tatsachen• Erfahrungssätze• keine Rechtnormen („iura novit curia“)- Ausnahmen für <strong>aus</strong>ländisches Recht und inländisches Sonderrecht2. Beweisbedürftigkeit• zugestandene Tatsachen- Geständnis• offenkundige Tatsachen- allgemeinkundig- gerichtskundig6321


Grundlagen des Beweisrechts2. Beweisbedürftigkeit (Fortsetzung)• gesetzlich vermutete Tatsachen- Tatsachenvermutung- Rechtsvermutung• Beweisbefreiungen gem § 273 ZPO- Gericht legt Betrag nach freier Überzeugung fest64Grundlagen des Beweisrechts3. Behauptungslast• objektive Behauptungslast• subjektive Behauptungslast- Kläger => anspruchsbegründende Tatsachen- Beklagter => Einwendungen- Behauptungslücke => Unschlüssigkeit4. Beweislast• Beweislosigkeit• subjektive Beweislast (Beweisführungslast)• objektive Beweislast (Feststellungslast)• Beweislastregeln65Grundlagen des Beweisrechts5. Beweismaß• Regelbeweismaß: hohe Wahrscheinlichkeit- Wahrheitsüberzeugungstheorie- Wahrscheinlichkeitsüberzeugungstheorie• Beweismaßabstufungen:- erhöhtes Beweismaß- verringertes Beweismaß (Glaubhaftmachung, Bescheinigung)6622


Grundlagen des Beweisrechts6. Beweisrichtung• Hauptbeweis• Gegenbeweis• Beweis des Gegenteils7. Mittelbarer Beweis• Indizienbeweis• Anscheinsbeweis („prima facie“-Beweis)67Grundlagen des Beweisrechts8. Beweisverbote• Beweisthemenverbot• Beweismittelverbot• Beweismethodenverbot• Folgen eines Verstoßes- Beweisverwertungsverbot- Beweisaufnahmeverbot68Beweiswürdigung• Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 272 Abs 1 ZPO)- Ergebnisse der gesamten Verhandlung und Beweisführung- <strong>aus</strong>nahmsweise gebundene Beweiswürdigung (zB öffentliche Urkunden)• Ausführungen zur Beweiswürdigung in der Urteilsbegründung- Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung durch Berufungsgericht• davon zu unterscheiden: Ermessen- freies / gebundenes Ermessen- Verfahrens- und Entscheidungsermessen6923


Beweisverfahren1. Beweisaufnahme• von Amts wegen oder aufgrund Beweisanbots der Parteien• Zurückweisung von Beweisanträgen- unerhebliche Beweise- Beweise für bereits nachgewiesene Tatsachen- Prozessverschleppungsabsicht- grob schuldhaft verspätete Beweisanträge, die Prozess erheblich verzögern würden- präkludierte Beweise• Beweiserörterung nach Beweisaufnahme70Beweisverfahren2. Grundsätze• Unmittelbarkeitsgrundsatz- Beweisaufnahme durch ersuchten oder beauftragten Richter- Übernahme von Protokollen oder Sachverständigengutachten (§ 281a ZPO)• Konzentrationsgrundsatz• Amtswegigkeit71Beweisaufnahme im AuslandEuBVO (VO [EG] 2001/1206)• Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen• alle Mitgliedstaaten außer Dänemark• Rechtshilfe teils erleichtert• grenzüberschreitende unmittelbare Beweisaufnahme möglich• dialogische Beweisaufnahme Zwischenform7224


Beweismittel• fünf klassische Beweismittel- Urkunden- Zeugen- Sachverständige- Augenschein- Parteienvernehmung• „neue Beweismittel“• Grundsatz der Gemeinschaftlichkeit der Beweismittel73Urkunden1. Grundlagen• Abgrenzung- Augenscheinsgegenstand- Auskunftssache• Absichtsurkunde• Zufallsurkunde• Öffentliche Urkunde (§§ 292, 293 ZPO)• Privaturkunde• öffentlich beglaubigte Urkunde74Urkunden2. Echtheit von Urkunden• stammt vom angegebenen Aussteller• Gegenteil: gefälschte Urkunde• Vermutung der Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden (§ 310 Abs 1 ZPO)• Qualifizierte Echtheitsvermutung für Privaturkunden (§ 294 ZPO)• Feststellungsklage über Urkundenechtheit möglich3. Richtigkeit von Urkunden• Inhalt stimmt mit den Tatsachen überein• Gegenteil: verfälschte Urkunde• Beweisregel für öffentliche Urkunden (§ 292 Abs 1 ZPO)7525


Urkunden4. Urkundenvorlage• Urkunde beim Beweisführer Vorlage bei Gericht• Urkunde bei Behörde oder Notar Beischaffung durch das Gericht• Urkunde beim Prozessgegner-uUunbedingte Vorlagepflicht („Editionspflicht“)- sonst bedingte Vorlagepflicht• Urkunde bei dritter Person-uUunbedingte Vorlagepflicht- sonst keine Vorlagepflicht• Gericht darf Urkunden nicht beischaffen oder Vorlage verfügen, wenn sich beide Parteiendagegen <strong>aus</strong>sprechen• Editionsklage76Zeugen1. Grundlagen• Abgrenzung- Sachverständiger- sachverständiger Zeuge- Parteienvernehmung• Zeugnisunfähigkeit- absolute (physische) Zeugnisunfähigkeit- relative Zeugnisunfähigkeit- Verstoß sanktionslos77Zeugen2. Zeugenpflichten• Pflicht zum Erscheinen vor Gericht• Aussagepflicht- Aussageverweigerungsrecht nur hinsichtlich einzelner Fragen- Aussageverweigerungsgründe (§ 321 ZPO)• Eidespflicht7826


Zeugen3. Zeugenvernehmung• Gericht darf Zeugen nicht laden bzw vernehmen, wenn sich beide Parteien dagegen<strong>aus</strong>sprechen• Belehrung über Aussageverweigerungsgründe, Wahrheitserinnerung• Abfrage der Generalien• Befragung zur Sache• Zeugengebühren- Ersatz notwendiger Reise- und Aufenthaltskosten- Entschädigung für Zeitversäumnis- Kostenvorschusspflicht79Sachverständige1. Grundlagen• besondere Sachkunde• Abgrenzung zum Privatgutachter• Bestellung unbeschränkt von Amts wegen möglich• physische oder juristische Person• kann wie ein Richter abgelehnt werden• uU Verpflichtung, als Sachverständiger tätig zu werden• Sachverständiger kann Enthebung beantragen (Aussageverweigerungsgründe)• Gericht muss bei Bestellung Frist zur Gutachtenserstellung setzen80Sachverständige2. Pflichten• Erscheinen• Pflicht zur Erstattung von- Befund und- Gutachten• Pflicht zum Sachverständigeneid3. Sachverständigengebühr• Kostenersatz, Entschädigung für Zeitversäumnis, Gebühr für Mühewaltung• Kostenvorschusspflicht8127


Augenschein• direkte Sinneswahrnehmung des Gerichts• Aufnahme unbeschränkt von Amts wegen möglich• Duldung des Augenscheins- Objekt beim Beweisführer Vorlage bei Gericht- Objekt bei Behörde oder Notar Beischaffung auf Antrag durch das Gericht- Objekt beim Prozessgegner Regeln über Urkundenvorlage gelten- Objekt bei dritter Person keine Verpflichtung zur Vorlage oder Duldung• Kostenvorschuss kann auferlegt werden82Parteienvernehmung• Aufnahme unbeschränkt von Amts wegen möglich• ≠ Parteivorbringen• Naturalpartei• Zeugnisunfähigkeit schließt auch Vernehmung als Partei <strong>aus</strong>• Erscheinenspflicht, Aussagepflicht und Eidespflicht- kein Aussageverweigerungsrecht wegen vermögensrechtlicher Nachteile- nicht erzwingbar• Wahrheitspflicht• Kosten? Kein Anspruch gegen den Staat; Teil der Prozesskosten83Beweissicherung• Vorsorgliche Beweisaufnahme• nur Zeugen-, Sachverständigen-, und Augenscheinsbeweis• Vor<strong>aus</strong>setzungen- objektive Gefährdung künftiger Beweisaufnahme oder- rechtliches Interesse an der Feststellung des gegenwärtigen Zustands• Zuständigkeit• Verwertung im Prozess durch Verlesung des Beweisaufnahmeprotokolls8428

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