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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Mahnverfahren3. Bedingter Zahlungsbefehl• Auftrag, binnen 14 Tagen die Forderung zu bezahlen oder binnen 4 Wochen Einspruch zuerheben• mangels rechtzeitigen Einspruchs Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar4. Einspruch• Frist: 4 Wochen ab Zustellung• Einbringung- GH-Verfahren: schriftlich (Inhalt einer KB), mit Unterschrift eines Rechtsanwalts- BG: schriftlich oder mündlich, keine Anwaltspflicht• Wirkung:- Zahlungsbefehl tritt ex lege außer Kraft- ordentliches Verfahren wird eingeleitet49EuMahnVO1. Grundlagen• Geltungsbereich• Zweck: Schaffung rascher Exekutionstitel für unbestrittene Geldforderungen• fakultatives Verfahren• Betreibung bezifferter Geldforderungen- keine Wertgrenze- Fälligkeit• internationale Zuständigkeit nach EuGVVO• Sammelzuständigkeit beim BG für Handelssachen Wien50EuMahnVO2. Antrag• Antrag auf Europäischen Zahlungsbefehl mit Formblatt• keine Anwaltspflicht3. Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls• binnen 30 Tagen• Zustellung an den Gegner: Antrag, Zahlungsbefehl, Formblatt für Einspruch4. Einspruch gegen den Zahlungsbefehl• Frist: 30 Tage ab Zustellung• keine Begründung erforderlich• rechtzeitiger Einspruch- Einleitung des ordentlichen Verfahrens, sofern Antragsteller das nicht im Antragabgelehnt hat- neue Zuständigkeit• kein (rechtzeitiger) Einspruch Zahlungsbefehl für vollstreckbar erklärt5117

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