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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Vergleich (§§ 204, 206 ZPO)4. Wirkungen• Bereinigungswirkung• Beendigungswirkung• Vollstreckbarkeit• keine Rechtskraft5. Auswirkung von Mängeln (Lehre vom Doppeltatbestand)• bei materiellrechtliche Unwirksamkeit• bei prozessrechtliche Unwirksamkeit37Anerkenntnis (§ 395 ZPO)• Prozessuale Erklärung des Beklagten, sich dem Rechtsschutzbegehren desKlägers zu unterwerfen• Abgrenzung: Geständnis• Rechtsnatur strittig: reine Prozesshandlung; (potentiell) doppelfunktionelleProzesshandlung• Grundlage für ein Anerkenntnisurteil38Verzicht (§ 394 ZPO)• Prozessuale Erklärung des Klägers, den geltend gemachtenStreitgegenstand aufzugeben• funktioniert analog Anerkenntnis• praktisch bedeutungslos wegen Möglichkeit der Klagszurücknahme3913

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