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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Prozessgrundsätze8. Rechtliches Gehör• Art 6 EMRK: jeder in seinen Rechten Betroffene muss die Möglichkeit haben, vor Gerichtgehört zu werdenAusgestaltung im streitigen Verfahren• Gehörgewährung kann mündlich oder schriftlich, vor oder nach Entscheidung erfolgen• Verletzung des rechtlichen Gehörs bewirkt Nichtigkeit- teilweiser Entzug § 477 Abs 1 Z 4 ZPO- gar keine Teilnahme am Prozess § 477 Abs 1 Z 5 ZPO und Nichtigkeitsklage16Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen1. Grundlagen• allgemeine und besondere Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen• positive und negative Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen• absolute und relative Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen17Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen2. Einteilung in Gruppen• das Gericht betreffend- Zulässigkeit des Rechtswegs- inländische Gerichtsbarkeit- Zulässigkeit des (außer)streitigen Rechtswegs- sachliche, örtliche und internationale Zuständigkeit• die Parteien betreffend- Parteifähigkeit- Prozessfähigkeit- Vollmacht des gewillkürten Vertreters• die Sache betreffend- Rechtskraft- Streitanhängigkeit- Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht186

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