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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Mündliche Streitverhandlung3. Weitere mündliche Streitverhandlung• Ablauf vom Gericht bestimmt• Vortrag der Parteien- zwingend mündlich- neue Tatsachen und Beweismittel- Wahrheits-, Vollständigkeits- und Prozessförderungspflicht (§ 178 ZPO)• Fragerecht4. Rüge von Verfahrensmängeln (§ 196 ZPO)• Verfahrensmängel müssen unverzüglich gerügt werden61Mündliche Streitverhandlung5. Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz• mit prozessleitendem Beschluss• Wiedereröffnung möglich• Neuerungsverbot- „nova reperta“ (ggfs Wiederaufnahmsklage)- „nova producta“ (neue Klage)• Entscheidungsmaßgeblicher Zeitpunkt• Auswirkung auf prozessuale Möglichkeiten62Grundlagen des Beweisrechts1. Beweisgegenstand• Tatsachen• Erfahrungssätze• keine Rechtnormen („iura novit curia“)- Ausnahmen für <strong>aus</strong>ländisches Recht und inländisches Sonderrecht2. Beweisbedürftigkeit• zugestandene Tatsachen- Geständnis• offenkundige Tatsachen- allgemeinkundig- gerichtskundig6321

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