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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Erstinstanzliches VerfahrenStreitanhängigkeit• Zeitpunkt- Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten• Wirkungen- materiellrechtliche Wirkungen- prozessrechtliche Wirkungen: zBdreiseitiges Prozessrechtsverhältniserschwerte KlagsänderungZwischenantrag auf FeststellungRegeln zur Veräußerung der streitverfangenen Sache geltenAbgabestelle – Änderung meldenProzesshindernis der Streitanhängigkeit entsteht55Erstinstanzliches VerfahrenInternationale Streitanhängigkeit (Rechtshängigkeit)• Art 27 EuGVVO:- Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei Gerichtenmehrerer Mitgliedstaaten anhängig- später angerufenes Gericht muss Verfahren <strong>aus</strong>setzen undZuständigkeitsentscheidung des ersten Gerichts abwarten- Art 19 Abs 2 und 3 EuEheKindVO ebenso für Verfahren über elterliche Verantwortung• Art 19 Abs 1 EuEheKindVO: Sonderregel für Eheverfahren56Erstinstanzliches VerfahrenStreiteinlassung• Partei bringt schriftlich und/oder mündlich zur Sache vor• GH-Verfahren- Kläger und Beklagter schriftlich und mündlich• BG-Verfahren- Kläger schriftlich und mündlich- Beklagter idR nur mündlich• Wirkungen- kein Versäumungsurteil mehr möglich- Heilung von Mängeln5719

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