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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Prozessgrundsätze5. Unmittelbarkeit• Verhandlung erfolgt vor dem Richter, der die Entscheidung fälltAusgestaltung im streitigen Verfahren• persönliche Unmittelbarkeit• sachliche Unmittelbarkeit- Ausnahmen: Beweisaufnahme im Wege der Rechtshilfe, Beweissicherung, mittelbareVerwertung von Beweisen (§ 281a ZPO)• zeitliche Unmittelbarkeit13Prozessgrundsätze6. Öffentlichkeit• Volksöffentlichkeit• ParteiöffentlichkeitAusgestaltung im streitigen Verfahren• Verhandlung und Urteilsverkündung sind volksöffentlich• Möglichkeit zum Ausschluss der Öffentlichkeit• trotz Ausschluss der Volksöffentlichkeit, besteht Parteiöffentlichkeit- Ausnahmen: abgesonderte Vernehmung, geheime Prozessabschnitte14Prozessgrundsätze7. Konzentrationsgrundsatz• Art 6 EMRK: Entscheidung „innerhalb angemessener Frist“Ausgestaltung im streitigen Verfahren• Erste Instanz ist Tatsacheninstanz• Schriftliche Eingangsphase• Amtsbetrieb und materielle Prozessleitung• Sanktionen bei Verfahrensverschleppung• Fristen• Fristsetzungsantrag (§ 91 GOG)155

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