Effiziens des Rettungsdienstes in Hessen - Drk-hofgeismar.de
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Effektivität und Effizienz <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Rettungsdienstes</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong><br />
§ 22 HRDG verpflichtet das für das Rettungswesen zuständige M<strong>in</strong>isterium zur Aufstellung<br />
e<strong>in</strong>es Rettungsdienstplanes, <strong>de</strong>r <strong>in</strong> angemessenen Abstän<strong>de</strong>n anzupassen<br />
ist. Der aktuelle Rettungsdienstplan wur<strong>de</strong> im Jahr 2005 aufgestellt. 1 Mit ihm sollen<br />
die Grundzüge e<strong>in</strong>er bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />
mit leistungsfähigen E<strong>in</strong>richtungen <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Rettungsdienstes</strong> festgelegt und damit<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n im Rettungsdienst Tätigen e<strong>in</strong> Handlungsrahmen gegeben<br />
wer<strong>de</strong>n. Dabei ist ausdrücklich vorzusehen, dass<br />
• e<strong>in</strong> geeignetes Rettungsmittel je<strong>de</strong>n an e<strong>in</strong>er Straße gelegenen Notfallort <strong>in</strong><br />
<strong>de</strong>r Regel <strong>in</strong>nerhalb von 10 M<strong>in</strong>uten (Hilfsfrist) erreichen kann und<br />
• die Gesamtvorhaltung durch geeignete organisatorische Maßnahmen auf die<br />
zur bedarfsgerechten Gesamtversorgung notwendige Vorhaltung begrenzt<br />
wird.<br />
Weiterh<strong>in</strong> ist im Rettungsdienstplan festgelegt, dass zur konkreten Überprüfung <strong>de</strong>r<br />
E<strong>in</strong>haltung <strong>de</strong>r Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>norm anhand <strong>de</strong>r realen Hilfsfristverteilung <strong>de</strong>r Prozentwert<br />
<strong>de</strong>r auswertbaren hilfsfristrelevanten Notfallanfahrten mit e<strong>in</strong>er Hilfsfrist von bis zu<br />
10,0 M<strong>in</strong>uten an <strong>de</strong>r Gesamtheit aller auswertbaren hilfsfristrelevanten Notfallanfahrten<br />
(100 %) zu bestimmen ist. Beträgt <strong>de</strong>r Prozentwert 90,0 bei e<strong>in</strong>er Hilfsfrist<br />
von 10 M<strong>in</strong>uten und 95,0 bei 15 M<strong>in</strong>uten o<strong>de</strong>r liegt er darüber, so ist die Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>norm<br />
im S<strong>in</strong>ne <strong>de</strong>r Vorgaben erfüllt, liegt <strong>de</strong>r Prozentwert unter 90,0 (bei 10 M<strong>in</strong>uten)<br />
und 95,0 (bei 15 M<strong>in</strong>uten), so ist die Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>norm nicht erfüllt.<br />
Vor allem aus Sicht <strong>de</strong>r Kostenträger wer<strong>de</strong>n diese Strukturvorgaben zur Hilfsfrist<br />
als zu umfänglich und zu dicht, <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne als ausgabentreibend angesehen.<br />
Umso mehr stellt sich aus dieser Perspektive die Frage, ob die Höhe <strong>de</strong>r e<strong>in</strong>gesetzten<br />
f<strong>in</strong>anziellen Mittel gerechtfertigt s<strong>in</strong>d, also <strong>de</strong>r Rettungsdienst effektiv arbeitet<br />
und diese Effektivität möglicherweise sogar zu E<strong>in</strong>sparungen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Folgesystemen<br />
führt, also die Effizienz <strong><strong>de</strong>s</strong> Gesamtsystems erhöht.<br />
1.3 Gesundheitsökonomische Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Rettungsdienstes</strong><br />
Im Jahr 2007 wur<strong>de</strong>n <strong>in</strong> Deutschland rund 253 Mrd. Euro für Gesundheitsleistungen<br />
ausgegeben. Dies entsprach 10,4 Prozent <strong><strong>de</strong>s</strong> Brutto<strong>in</strong>landprodukts (BIP). Je E<strong>in</strong>wohner<br />
lagen die durchschnittlichen Gesundheitsausgaben im Jahr 2007 bei 3.070<br />
Euro.<br />
Abbildung 1 veranschaulicht, dass im Jahr 2007 jeweils rund 27 Prozent <strong>de</strong>r Gesundheitsausgaben<br />
auf ärztliche Leistungen sowie Waren, zu <strong>de</strong>nen im Wesentlichen<br />
Arznei- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz zählen, entfielen. Dies entspricht je-<br />
1 Der Hessische Rettungsdienstplan ist im Internet unter folgen<strong>de</strong>m L<strong>in</strong>k abzurufen:<br />
http://www.hmafg.hessen.<strong>de</strong>/irj/HSM_Internetcid=26745ec52b9d090272016f73c01953e1<br />
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