Liberal - JuLis - Junge Liberale
Liberal - JuLis - Junge Liberale
Liberal - JuLis - Junge Liberale
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Liberal</strong><br />
Musik muss bezahlbar sein<br />
> von Katrin Säckel<br />
16<br />
17<br />
Im geliebten Café um die Ecke, beim<br />
Wochenendeinkauf im Supermarkt<br />
oder auf dem jährlichen Stadtteilfest –<br />
nirgends geht es so richtig ohne sie.<br />
Manchmal hält sie sich dezent im Hintergrund<br />
zurück, manchmal drängt<br />
sie sich uns laut und unnachgiebig<br />
auf – aber immer zahlt man für Musik<br />
auch einen Preis.<br />
Jeder Urheber eines Werkes der Literatur,<br />
Wissenschaft oder Kunst<br />
ist durch das Urheberrecht gegen die<br />
unbefugte wirtschaftliche Auswertung<br />
seiner schöpferischen Leistung<br />
und gegen Verletzungen seiner ideellen<br />
Interessen am Werk geschützt.<br />
Natürlich gibt es auch Unternehmen,<br />
die diese Urheber- und Nutzungsrechte<br />
treuhänderisch verwalten, so genannte<br />
Verwertungsgesellschaften.<br />
Eine solche Verwertungsgesellschaft,<br />
die die Urheberrechte der Musikschaffenden<br />
in Deutschland verwalten<br />
sollte, gründeten bereits im Jahre<br />
1903 Verleger und Komponisten<br />
um Richard Strauss. Es entstand die<br />
Gesellschaft für musikalische Aufführungs-<br />
und mechanische Vervielfältigungsrechte<br />
(GEMA), die in Deutschland<br />
die ihr übertragenen Rechte der<br />
Komponisten, Textdichter und Musikverlage<br />
vertritt.<br />
Verwertungsgesellschaften sind aus<br />
der Tatsache heraus entstanden, dass<br />
es für den einzelnen Urheber unmöglich<br />
ist, bei allen öffentlichen Veranstaltungen<br />
zu überwachen, ob sein<br />
Werk aufgeführt wird. Ebenso wäre<br />
es den Urhebern nicht möglich, mit<br />
jedem einzelnen Veranstalter, der sein<br />
Werk aufführen will, die notwendige<br />
Vereinbarung zu treffen. Auch für den<br />
einzelnen Veranstalter, der Werke verschiedener<br />
Urheber aufführen will, ist<br />
es praktisch unmöglich, die einzelnen<br />
Urheber zu ermitteln und ihre Aufführungserlaubnis<br />
einzuholen.<br />
Infolge der weltweiten Verbreitung<br />
der Werke muss der einzelne Urheber<br />
nicht nur im Inland, sondern auch im<br />
Ausland seine Rechte wahrnehmen.<br />
Deshalb haben die in den einzelnen<br />
Ländern bestehenden Verwertungsgesellschaften<br />
Gegenseitigkeitsverträge<br />
abgeschlossen. Nach diesen<br />
Verträgen vertritt jede nationale Verwertungsgesellschaft<br />
in ihrem Land<br />
auch die ausländischen Verwertungsgesellschaften.<br />
Auf dem Gebiet der Musikrechte ist<br />
die GEMA alleinige Verwertungsgesellschaft<br />
in Deutschland. Durch die<br />
Gegenseitigkeitsverträge verfügt sie<br />
auch über die Aufführungsrechte ausländischer<br />
Musikurheber. Sie nimmt<br />
also in Deutschland faktisch eine Monopolstellung<br />
ein.<br />
GEMA in wettbewerbsfreier<br />
Situation<br />
Zwischen der Bundesvereinigung der<br />
Musikveranstalter und der GEMA besteht<br />
ein Rahmenvertrag aus dem<br />
Jahr 1957, auf dessen Grundlage Einzeltarife<br />
für die verschiedenen Nutzungsarten<br />
abgeschlossen werden.<br />
Die ständigen Steigerungen dieser<br />
Vergütungssätze für die Musiknutzung<br />
führen dazu, dass die Abgabenlast<br />
für Musikveranstalter, aber auch<br />
für das Hotel- und Gaststättengewerbe<br />
kaum noch zu tragen ist. Das ist<br />
nur möglich, weil sich die GEMA in einer<br />
wettbewerbsfreien Situation befindet,<br />
die von der Bundesregierung<br />
nicht angetastet wird.<br />
Im GEMA-Geschäftsbericht 2004 wird<br />
mit einer Bilanz von 806 Mio. Euro<br />
stolz von einer Steigerung der Erträge<br />
im Aufführungs- und Senderecht berichtet.<br />
Eine Bilanz, die vor allem auf<br />
Kosten der Kleinkünstler und kleineren<br />
Musikveranstalter geht. So werden<br />
vielerorts Volksfeste auf Grund<br />
der hohen Abgaben an die GEMA<br />
nicht mehr oder kaum noch bezahlbar.<br />
Künstler klagen darüber, dass sich<br />
ihre Gage mit den Forderungen an die<br />
GEMA wieder ausgleicht. Das hat zur<br />
Folge, dass gerade viele kleine Veranstaltungen<br />
ausfallen müssen. Den betroffenen<br />
Künstlern und Veranstaltern<br />
dürfte die Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden<br />
der GEMA, Prof.<br />
Dr. Reinhold Krelle, zur Jahresbilanz<br />
2004 nur ein schwacher Trost sein:<br />
„Die GEMA wird auch künftig dafür<br />
Sorge tragen, dass der starke wirtschaftliche,<br />
gesellschaftliche und kulturelle<br />
Wert der Musik in einer stets<br />
angemessenen Entlohnung der musikalisch<br />
Kreativen seine Entsprechung<br />
findet.“<br />
GEMA abschaffen<br />
Nicht zuletzt die Einführung und Nutzung<br />
GEMA-freier Musik zeigt uns,<br />
dass die Monopolstellung der GEMA<br />
in naher Zukunft unhaltbar ist. Auch<br />
innerhalb der EU muss für die Verwertung<br />
von Urheberrechten endlich ein<br />
freier Markt geschaffen werden. Nur,<br />
wenn die Abschottung durch Gegenseitigkeitsverträge<br />
zwischen europäischen<br />
Verwertungsgesellschaften unterbunden<br />
wird, kann die derzeitige<br />
Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften<br />
aufgebrochen werden.<br />
Katrin Säckel ist stv. Landesvorsitzende<br />
und Pressesprecherin der Ju-<br />
LiA Sachsen. Ihr erreicht sie unter<br />
katrin.saeckel@gmx.de