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Liberal - JuLis - Junge Liberale

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<strong>Liberal</strong><br />

Musik muss bezahlbar sein<br />

> von Katrin Säckel<br />

16<br />

17<br />

Im geliebten Café um die Ecke, beim<br />

Wochenendeinkauf im Supermarkt<br />

oder auf dem jährlichen Stadtteilfest –<br />

nirgends geht es so richtig ohne sie.<br />

Manchmal hält sie sich dezent im Hintergrund<br />

zurück, manchmal drängt<br />

sie sich uns laut und unnachgiebig<br />

auf – aber immer zahlt man für Musik<br />

auch einen Preis.<br />

Jeder Urheber eines Werkes der Literatur,<br />

Wissenschaft oder Kunst<br />

ist durch das Urheberrecht gegen die<br />

unbefugte wirtschaftliche Auswertung<br />

seiner schöpferischen Leistung<br />

und gegen Verletzungen seiner ideellen<br />

Interessen am Werk geschützt.<br />

Natürlich gibt es auch Unternehmen,<br />

die diese Urheber- und Nutzungsrechte<br />

treuhänderisch verwalten, so genannte<br />

Verwertungsgesellschaften.<br />

Eine solche Verwertungsgesellschaft,<br />

die die Urheberrechte der Musikschaffenden<br />

in Deutschland verwalten<br />

sollte, gründeten bereits im Jahre<br />

1903 Verleger und Komponisten<br />

um Richard Strauss. Es entstand die<br />

Gesellschaft für musikalische Aufführungs-<br />

und mechanische Vervielfältigungsrechte<br />

(GEMA), die in Deutschland<br />

die ihr übertragenen Rechte der<br />

Komponisten, Textdichter und Musikverlage<br />

vertritt.<br />

Verwertungsgesellschaften sind aus<br />

der Tatsache heraus entstanden, dass<br />

es für den einzelnen Urheber unmöglich<br />

ist, bei allen öffentlichen Veranstaltungen<br />

zu überwachen, ob sein<br />

Werk aufgeführt wird. Ebenso wäre<br />

es den Urhebern nicht möglich, mit<br />

jedem einzelnen Veranstalter, der sein<br />

Werk aufführen will, die notwendige<br />

Vereinbarung zu treffen. Auch für den<br />

einzelnen Veranstalter, der Werke verschiedener<br />

Urheber aufführen will, ist<br />

es praktisch unmöglich, die einzelnen<br />

Urheber zu ermitteln und ihre Aufführungserlaubnis<br />

einzuholen.<br />

Infolge der weltweiten Verbreitung<br />

der Werke muss der einzelne Urheber<br />

nicht nur im Inland, sondern auch im<br />

Ausland seine Rechte wahrnehmen.<br />

Deshalb haben die in den einzelnen<br />

Ländern bestehenden Verwertungsgesellschaften<br />

Gegenseitigkeitsverträge<br />

abgeschlossen. Nach diesen<br />

Verträgen vertritt jede nationale Verwertungsgesellschaft<br />

in ihrem Land<br />

auch die ausländischen Verwertungsgesellschaften.<br />

Auf dem Gebiet der Musikrechte ist<br />

die GEMA alleinige Verwertungsgesellschaft<br />

in Deutschland. Durch die<br />

Gegenseitigkeitsverträge verfügt sie<br />

auch über die Aufführungsrechte ausländischer<br />

Musikurheber. Sie nimmt<br />

also in Deutschland faktisch eine Monopolstellung<br />

ein.<br />

GEMA in wettbewerbsfreier<br />

Situation<br />

Zwischen der Bundesvereinigung der<br />

Musikveranstalter und der GEMA besteht<br />

ein Rahmenvertrag aus dem<br />

Jahr 1957, auf dessen Grundlage Einzeltarife<br />

für die verschiedenen Nutzungsarten<br />

abgeschlossen werden.<br />

Die ständigen Steigerungen dieser<br />

Vergütungssätze für die Musiknutzung<br />

führen dazu, dass die Abgabenlast<br />

für Musikveranstalter, aber auch<br />

für das Hotel- und Gaststättengewerbe<br />

kaum noch zu tragen ist. Das ist<br />

nur möglich, weil sich die GEMA in einer<br />

wettbewerbsfreien Situation befindet,<br />

die von der Bundesregierung<br />

nicht angetastet wird.<br />

Im GEMA-Geschäftsbericht 2004 wird<br />

mit einer Bilanz von 806 Mio. Euro<br />

stolz von einer Steigerung der Erträge<br />

im Aufführungs- und Senderecht berichtet.<br />

Eine Bilanz, die vor allem auf<br />

Kosten der Kleinkünstler und kleineren<br />

Musikveranstalter geht. So werden<br />

vielerorts Volksfeste auf Grund<br />

der hohen Abgaben an die GEMA<br />

nicht mehr oder kaum noch bezahlbar.<br />

Künstler klagen darüber, dass sich<br />

ihre Gage mit den Forderungen an die<br />

GEMA wieder ausgleicht. Das hat zur<br />

Folge, dass gerade viele kleine Veranstaltungen<br />

ausfallen müssen. Den betroffenen<br />

Künstlern und Veranstaltern<br />

dürfte die Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden<br />

der GEMA, Prof.<br />

Dr. Reinhold Krelle, zur Jahresbilanz<br />

2004 nur ein schwacher Trost sein:<br />

„Die GEMA wird auch künftig dafür<br />

Sorge tragen, dass der starke wirtschaftliche,<br />

gesellschaftliche und kulturelle<br />

Wert der Musik in einer stets<br />

angemessenen Entlohnung der musikalisch<br />

Kreativen seine Entsprechung<br />

findet.“<br />

GEMA abschaffen<br />

Nicht zuletzt die Einführung und Nutzung<br />

GEMA-freier Musik zeigt uns,<br />

dass die Monopolstellung der GEMA<br />

in naher Zukunft unhaltbar ist. Auch<br />

innerhalb der EU muss für die Verwertung<br />

von Urheberrechten endlich ein<br />

freier Markt geschaffen werden. Nur,<br />

wenn die Abschottung durch Gegenseitigkeitsverträge<br />

zwischen europäischen<br />

Verwertungsgesellschaften unterbunden<br />

wird, kann die derzeitige<br />

Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften<br />

aufgebrochen werden.<br />

Katrin Säckel ist stv. Landesvorsitzende<br />

und Pressesprecherin der Ju-<br />

LiA Sachsen. Ihr erreicht sie unter<br />

katrin.saeckel@gmx.de

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