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BGI 810 - DTHG

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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />

Unternehmensorganisation<br />

Leitung und<br />

Verantwortung<br />

Personal<br />

Beurteilung<br />

der Arbeitsbedingungen<br />

Arbeitsmittel/<br />

Arbeitsstoffe<br />

Arbeits-/<br />

Veranstaltungs-/<br />

Produktionsstätten<br />

Notfallorganisation,<br />

Brandschutz<br />

und Erste Hilfe<br />

Unterweisung<br />

Dokumentation<br />

Unternehmensorganisation<br />

Verantwortung<br />

Je nach Organisation des Betriebes sowie Art und Umfang<br />

der Arbeiten haben der Unternehmer oder die von ihm beauftragten<br />

Personen folgende Verantwortung:<br />

Organisationsverantwortung: Das heißt, Einrichtungen<br />

schaffen; Regeln für den Betrieb aufstellen; Maßnahmen<br />

und Anordnungen treffen und umsetzen – zum Beispiel<br />

durch Dienstanweisungen, Betriebsanweisungen, Arbeitsregeln<br />

–; Personal informieren, unterweisen und schulen<br />

Auswahlverantwortung: Personal nach Eignung (Qualifikation)<br />

auswählen, testen, einweisen und einsetzen;<br />

qualifizierte Auftragnehmer auswählen und Teams zusammenstellen<br />

Kontrollverantwortung: Überprüfen, ob die geplante Organisation<br />

funktioniert und ob die beauftragten Personen<br />

geeignet sind<br />

Fachverantwortung: Kenntnisse und Erfahrungen fachkundig<br />

anwenden; eigenverantwortlich sicher arbeiten;<br />

mögliche Gefahren erkennen und im eigenen Fachgebiet<br />

richtig handeln<br />

Betriebliche Arbeitsschutzorganisation<br />

Zur Gewährleistung eines angemessenen Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzes hat die Leitung für eine geeignete<br />

betriebliche Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Es ist<br />

Aufgabe der Leitung, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche<br />

Betreuung sicherzustellen.<br />

Siehe dazu auch Kapitel 2.2.1 „Leistungsbeschreibung und<br />

Beauftragung“.<br />

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