BGI 810 - DTHG
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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />
Veranstaltungs- und Produktionsorganisation<br />
Leitung und Verantwortung Planung und Vorbereitung Durchführung Kommunikation und Dokumentation<br />
Dem Verantwortlichen der Veranstaltung und Produktion<br />
oder seinen Beauftragten müssen alle am Veranstaltungsund<br />
Produktionsort eingesetzten Personen bekannt sein –<br />
zum Beispiel über die Ausgabe von Ausweisen oder Personaleinsatzlisten.<br />
Siehe auch Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Lenkzeitenregelung<br />
Sicherungsaufgaben<br />
Personen, die Sicherungsaufgaben übernehmen – zum<br />
Beispiel als Warnposten, Absperrposten, Einweiser –,<br />
dürfen während ihres Einsatzes keine anderen Tätigkeiten<br />
ausführen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt, körperlich<br />
geeignet, zuverlässig, mit ihren Aufgaben vertraut<br />
und eingewiesen sein.<br />
Bedienen maschinentechnischer Einrichtungen<br />
Maschinentechnische Einrichtungen dürfen nur von Personen<br />
geführt und gewartet werden, die das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben und die mit den Einrichtungen und<br />
Verfahren vertraut sind.<br />
Beschäftigungsbeschränkungen<br />
Die Beschäftigungsbeschränkungen für werdende sowie<br />
stillende Mütter müssen berücksichtigt werden. Kinder<br />
und Jugendliche dürfen nur mit behördlicher Genehmigung<br />
bei Veranstaltungen und Produktionen eingesetzt<br />
werden. Für die an der Veranstaltung oder Produktion beteiligten<br />
Kinder und Jugendlichen sowie für andere besonders<br />
schutzbedürftige Personen sind besondere Betreuer<br />
einzusetzen.<br />
Siehe auch Mutterschutzgesetz (MuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
(JArbSchG)<br />
Veranstaltungs- und Produktionsorganisation<br />
MERKSATZ:<br />
Für alle Tätigkeiten qualifiziertes und erfahrenes Personal einsetzen. Maßnahmen für schutzbedürftige<br />
Personengruppen treffen.<br />
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