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BGI 810 - DTHG

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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />

Veranstaltungs- und Produktionsorganisation<br />

Leitung und Verantwortung Planung und Vorbereitung Durchführung Kommunikation und Dokumentation<br />

Dem Verantwortlichen der Veranstaltung und Produktion<br />

oder seinen Beauftragten müssen alle am Veranstaltungsund<br />

Produktionsort eingesetzten Personen bekannt sein –<br />

zum Beispiel über die Ausgabe von Ausweisen oder Personaleinsatzlisten.<br />

Siehe auch Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Lenkzeitenregelung<br />

Sicherungsaufgaben<br />

Personen, die Sicherungsaufgaben übernehmen – zum<br />

Beispiel als Warnposten, Absperrposten, Einweiser –,<br />

dürfen während ihres Einsatzes keine anderen Tätigkeiten<br />

ausführen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt, körperlich<br />

geeignet, zuverlässig, mit ihren Aufgaben vertraut<br />

und eingewiesen sein.<br />

Bedienen maschinentechnischer Einrichtungen<br />

Maschinentechnische Einrichtungen dürfen nur von Personen<br />

geführt und gewartet werden, die das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben und die mit den Einrichtungen und<br />

Verfahren vertraut sind.<br />

Beschäftigungsbeschränkungen<br />

Die Beschäftigungsbeschränkungen für werdende sowie<br />

stillende Mütter müssen berücksichtigt werden. Kinder<br />

und Jugendliche dürfen nur mit behördlicher Genehmigung<br />

bei Veranstaltungen und Produktionen eingesetzt<br />

werden. Für die an der Veranstaltung oder Produktion beteiligten<br />

Kinder und Jugendlichen sowie für andere besonders<br />

schutzbedürftige Personen sind besondere Betreuer<br />

einzusetzen.<br />

Siehe auch Mutterschutzgesetz (MuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

(JArbSchG)<br />

Veranstaltungs- und Produktionsorganisation<br />

MERKSATZ:<br />

Für alle Tätigkeiten qualifiziertes und erfahrenes Personal einsetzen. Maßnahmen für schutzbedürftige<br />

Personengruppen treffen.<br />

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