BGI 810 - DTHG
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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />
Unternehmensorganisation<br />
Leitung und<br />
Verantwortung<br />
Personal<br />
Beurteilung<br />
der Arbeitsbedingungen<br />
Arbeitsmittel/<br />
Arbeitsstoffe<br />
Arbeits-/<br />
Veranstaltungs-/<br />
Produktionsstätten<br />
Notfallorganisation,<br />
Brandschutz<br />
und Erste Hilfe<br />
Unterweisung<br />
Dokumentation<br />
1.7 Unterweisung<br />
Unternehmensorganisation<br />
Ziel der Unterweisung ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte<br />
Verhaltensweisen zu erreichen oder zu erhalten.<br />
Sinnvollerweise werden in der betrieblichen Praxis<br />
die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Unterweisungen<br />
miteinander verzahnt. Die bei der Beurteilung<br />
der Arbeitsbedingungen festgestellten Gefährdungen und<br />
die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden dabei zum<br />
Unterweisungsinhalt.<br />
Den zu unterweisenden Personen – zum Beispiel Arbeitnehmer,<br />
Schüler, selbstständige Einzelunternehmer, Mitwirkende<br />
– wird die Wirkungsweise der sicheren Technik<br />
vermittelt und die mit organisatorischen Maßnahmen<br />
verfolgten Ziele werden erläutert. Die richtige Verwendung<br />
der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)<br />
ist zu erklären und bei PSA gegen Absturz zu üben. Die zu<br />
unterweisenden Personen sollen auch dazu motiviert werden,<br />
Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten oder durchzuführen<br />
und Vorschläge zu machen.<br />
Anlässe und Arten der Unterweisung<br />
Die Unterweisungen müssen regelmäßig und in angemessenem<br />
Umfang erfolgen. Sie sollen über die durch die Tätigkeit<br />
oder den Arbeitsplatz entstehenden Gefährdungen<br />
und Maßnahmen informieren.<br />
Wann ist zu unterweisen<br />
• Vor Aufnahme der Tätigkeit oder neuer Aufgaben<br />
• Bei Veränderung innerhalb der Aufgabenbereiche,<br />
• nach Einrichtung einer Arbeits-, Veranstaltungs- oder<br />
Produktionsstätte<br />
• Bei Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Arbeitsstoffe<br />
oder Verfahren<br />
• Nach Unfällen<br />
• Durch eine ergänzende Unterweisung am Veranstaltungs-<br />
oder Produktionsort; diese Unterweisung berücksichtigt<br />
die zusätzlichen Gefährdungen, die sich durch<br />
die Umgebung, die eingesetzte Technik und die Abläufe<br />
der Veranstaltung oder Produktion ergeben können<br />
= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen<br />
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