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BGI 810 - DTHG

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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />

Unternehmensorganisation<br />

Leitung und<br />

Verantwortung<br />

Personal<br />

Beurteilung<br />

der Arbeitsbedingungen<br />

Arbeitsmittel/<br />

Arbeitsstoffe<br />

Arbeits-/<br />

Veranstaltungs-/<br />

Produktionsstätten<br />

Notfallorganisation,<br />

Brandschutz<br />

und Erste Hilfe<br />

Unterweisung<br />

Dokumentation<br />

1.7 Unterweisung<br />

Unternehmensorganisation<br />

Ziel der Unterweisung ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte<br />

Verhaltensweisen zu erreichen oder zu erhalten.<br />

Sinnvollerweise werden in der betrieblichen Praxis<br />

die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Unterweisungen<br />

miteinander verzahnt. Die bei der Beurteilung<br />

der Arbeitsbedingungen festgestellten Gefährdungen und<br />

die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden dabei zum<br />

Unterweisungsinhalt.<br />

Den zu unterweisenden Personen – zum Beispiel Arbeitnehmer,<br />

Schüler, selbstständige Einzelunternehmer, Mitwirkende<br />

– wird die Wirkungsweise der sicheren Technik<br />

vermittelt und die mit organisatorischen Maßnahmen<br />

verfolgten Ziele werden erläutert. Die richtige Verwendung<br />

der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)<br />

ist zu erklären und bei PSA gegen Absturz zu üben. Die zu<br />

unterweisenden Personen sollen auch dazu motiviert werden,<br />

Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten oder durchzuführen<br />

und Vorschläge zu machen.<br />

Anlässe und Arten der Unterweisung<br />

Die Unterweisungen müssen regelmäßig und in angemessenem<br />

Umfang erfolgen. Sie sollen über die durch die Tätigkeit<br />

oder den Arbeitsplatz entstehenden Gefährdungen<br />

und Maßnahmen informieren.<br />

Wann ist zu unterweisen<br />

• Vor Aufnahme der Tätigkeit oder neuer Aufgaben<br />

• Bei Veränderung innerhalb der Aufgabenbereiche,<br />

• nach Einrichtung einer Arbeits-, Veranstaltungs- oder<br />

Produktionsstätte<br />

• Bei Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Arbeitsstoffe<br />

oder Verfahren<br />

• Nach Unfällen<br />

• Durch eine ergänzende Unterweisung am Veranstaltungs-<br />

oder Produktionsort; diese Unterweisung berücksichtigt<br />

die zusätzlichen Gefährdungen, die sich durch<br />

die Umgebung, die eingesetzte Technik und die Abläufe<br />

der Veranstaltung oder Produktion ergeben können<br />

= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen<br />

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