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BGI 810 - DTHG

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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />

Fachinformationen<br />

Veranstaltungs- und<br />

Produktionsstätten<br />

Technik und betriebliche<br />

Prozesse<br />

Veranstaltungen und<br />

Produktionen<br />

Persönliche<br />

Schutzausrüstung<br />

mitteln, ob die gewünschte szenische Darstellung Gefährdungen<br />

mit sich bringt, die besondere Fähigkeiten oder<br />

Fertigkeiten bei den Darstellern erfordern.<br />

Die Durchführung besonderer szenischer Vorgänge, bei<br />

deren Ausführung ein erhebliches, nicht reduzierbares<br />

Restrisiko besteht – zum Beispiel Fahrzeugcrashs, Hochseilartistik,<br />

Messerwerfen – kann nur durch Spezialisten<br />

erfolgen. Werden Spezialisten, wie Artisten, Akrobaten<br />

oder Stuntleute eingesetzt, sind diese zur Mitwirkung an<br />

der Gefährdungsbeurteilung zu verpflichten. Über die<br />

Durchführung muss eine Abstimmung mit der Bühnenund<br />

Studiofachkraft erfolgen.<br />

Die besonderen szenischen Darstellungen müssen mit<br />

den anderen Abläufen durch geeignetes Personal – zum<br />

Beispiel einem Stunt Coordinator – koordiniert werden.<br />

Eine Gefährdung anderer Personen ist zu verhindern.<br />

muss. Bei Belastungsproben mit Personen finden diese<br />

höchstens 0,5 m über dem Boden statt.<br />

Personen, die mit einem Flugwerk bewegt werden, müssen<br />

körperlich geeignet sein. Grundsätzlich muss die körperliche<br />

Eignung durch eine Eignungsuntersuchung (keine<br />

arbeitsmedizinische Vorsorge) nachgewiesen werden.<br />

Über eine auch nur vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung,<br />

die die Belastungsfähigkeit einschränkt,<br />

muss die eingesetzte Person die verantwortliche Bühnenund<br />

Studiofachkraft informieren. In diesem Fall darf diese<br />

Person die Darstellung nicht ausführen.<br />

Beim Einsatz von Personen in Flugwerken oder Sicherheitsgeschirren<br />

besteht die Gefahr des Hängetraumas.<br />

Aus diesem Grund muss die Einsatzzeit begrenzt sein. Für<br />

den Notfall müssen die Möglichkeit zur sofortigen Rettung<br />

aus dem Flugwerk und die geeignete Erste Hilfe organisiert<br />

sein.<br />

Fachinformationen<br />

<strong>BGI</strong> <strong>810</strong>-5 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen<br />

– Besondere szenische Effekte und Vorgänge“<br />

3.3.4 Fliegen von Personen<br />

Siehe auch GUV-I 8636 „Fliegen von Personen bei szenischen<br />

Darstellungen“<br />

3.3.5 Veranstaltungen und Produktionen mit<br />

Tieren<br />

Unter „Fliegen von Personen“ sind Darstellungen gemeint,<br />

bei denen Flugwerke eingesetzt werden. Flugwerke sind<br />

Einrichtungen, an denen Personen oder Bauteile mit Personen<br />

über dem Boden hängen und den Eindruck der<br />

Schwerelosigkeit, des Schwebens, des Fliegens oder des<br />

Fallens vermitteln sollen.<br />

Flugwerke für Personen müssen so gebaut sein, dass sie<br />

die auftretenden statischen und dynamischen Belastungen<br />

aufnehmen können.<br />

Sie sind vor der ersten Inbetriebnahme auf ihren sicheren<br />

Zustand durch eine befähigte Person – zum Beispiel ermächtigter<br />

Sachverständiger – zu prüfen.<br />

Vor jeder Veranstaltung oder Produktion ist das Flugwerk<br />

durch eine befähigte Person – zum Beispiel Sachkundiger<br />

– zu prüfen, wobei eine Belastungsprobe erfolgen<br />

Werden bei Veranstaltungen und Produktionen Tiere eingesetzt,<br />

muss immer mit deren nicht vorhersehbarem,<br />

teilweise gefährlichem Verhalten gerechnet werden. Es ist<br />

der Schutz des Personals und der Besucher zu beachten.<br />

Zur Gefährdungsminimierung sollen das Transportieren,<br />

die Unterbringung und der Einsatz der Tiere artgerecht<br />

erfolgen. Zudem ist auf die Beseitigung von Exkrementen<br />

und dadurch erforderliche Hygiene zu achten.<br />

Eine mit dem Tier vertraute Aufsichtsperson muss ständig<br />

anwesend sein. Die Tiere sind ausreichend mit den Umgebungsbedingungen<br />

vertraut zu machen.<br />

Für Notfälle ist die Vorsorge für geeignete Erste Hilfe zu<br />

treffen.<br />

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