BGI 810 - DTHG
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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />
Veranstaltungs- und Produktionsorganisation<br />
Leitung und Verantwortung Planung und Vorbereitung Durchführung Kommunikation und Dokumentation<br />
Veranstaltungs- und Produktionsorganisation<br />
2.2.4 Arbeitsvorbereitung<br />
Arbeitsmittel<br />
Es ist wichtig, Arbeitsmittel bereits bei der Anlieferung<br />
dahingehend zu überprüfen, ob sie sicherheitstechnisch<br />
einwandfrei und ohne Mängel sind. Dies gilt auch für Arbeitsmittel<br />
und Einrichtungen, die anderen Unternehmen<br />
gehören und die mitbenutzt werden. Den Benutzern muss<br />
eine verständliche Bedienungsanleitung zur Verfügung<br />
gestellt werden. Bei Arbeitsmitteln mit besonderer Gefährdung<br />
– zum Beispiel Hubarbeitsbühnen, Kamerakrane,<br />
Flurförderzeuge – müssen die Benutzer ihre Qualifikation<br />
für die Bedienung nachweisen und in die Bedienung<br />
eingewiesen werden.<br />
Siehe auch BGG/GUV-G 966 „Ausbildung und Beauftragung der<br />
Bediener von Hubarbeitsbühnen“, DIN 15750 „Veranstaltungstechnik<br />
– Leitlinien für technische Dienstleistungen“<br />
BGG/GUV-G 912 „Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer<br />
Einrichtungen in Bühnen und Studios“<br />
Checkliste „Anmieten von veranstaltungstechnischen<br />
Arbeitsmitteln“<br />
Checklisten zu Arbeitsmitteln/Produktionseinrichtungen<br />
Persönliche Schutzausrüstung<br />
Prüfen Sie, ob nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Veranstaltung<br />
und Produktion erforderlich ist und stellen Sie<br />
diese zur Verfügung – zum Beispiel Gehörschutz, Schutzschuhe,<br />
Schutzhelm, Schutzhandschuhe. Das gilt auch<br />
für Aushilfen, Praktikanten und Volontäre. Der Verantwortliche<br />
muss die Benutzung der PSA überprüfen.<br />
Checkliste „Persönliche Schutzausrüstung bei Produktionen<br />
und Veranstaltungen“<br />
Arbeitsplätze<br />
Die Arbeitsplätze müssen ergonomisch so eingerichtet<br />
sein, dass Belastungen des Personals vermieden, mindestens<br />
jedoch minimiert werden.<br />
Siehe auch DIN 15996 „Bild- und Tonbearbeitung in Film-, Video-<br />
und Rundfunkbetrieben – Grundsätze und Festlegungen<br />
für den Arbeitsplatz“<br />
Wettereinwirkungen<br />
Prüfen Sie, ob Einflüsse durch das Wetter zu erwarten<br />
sind – zum Beispiel Wind, Gewitter, Hitze-, Sonneneinstrahlung,<br />
Kälteeinwirkung. Bei Bedarf treffen Sie geeignete<br />
technische und/oder organisatorische Schutzmaßnahmen<br />
– zum Beispiel Begrenzung der Arbeitszeit.<br />
Nötigenfalls stellen Sie Schutzausrüstungen und -einrichtungen<br />
zur Verfügung – zum Beispiel Berufs- und<br />
Wetterschutzkleidung, Haut- und UV-Schutz, Unterstellmöglichkeit,<br />
Container – siehe Kapitel 3.4 „Persönliche<br />
Schutzausrüstung“.<br />
Zutrittsverbot<br />
Zutrittsverbote sind so zu regeln, dass sie der Gefährdungslage<br />
und den praktischen Bedürfnissen entsprechen<br />
– zum Beispiel durch deutlich erkennbare Verbotszeichen,<br />
Absperreinrichtungen, eindeutige Signale,<br />
mündliche Anweisungen. Jeder unnötige Aufenthalt an<br />
gefährlichen Stellen ist verboten.<br />
MERKSATZ:<br />
Nur geprüfte Arbeitsmittel einsetzen, die Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung<br />
prüfen, Arbeitsplätze ergonomisch gestalten, Wettereinwirkungen berücksichtigen sowie<br />
Zutrittsverbote regeln.<br />
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