28.01.2015 Aufrufe

BGI 810 - DTHG

BGI 810 - DTHG

BGI 810 - DTHG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />

Veranstaltungs- und Produktionsorganisation<br />

Leitung und Verantwortung Planung und Vorbereitung Durchführung Kommunikation und Dokumentation<br />

Veranstaltungs- und Produktionsorganisation<br />

2.2.4 Arbeitsvorbereitung<br />

Arbeitsmittel<br />

Es ist wichtig, Arbeitsmittel bereits bei der Anlieferung<br />

dahingehend zu überprüfen, ob sie sicherheitstechnisch<br />

einwandfrei und ohne Mängel sind. Dies gilt auch für Arbeitsmittel<br />

und Einrichtungen, die anderen Unternehmen<br />

gehören und die mitbenutzt werden. Den Benutzern muss<br />

eine verständliche Bedienungsanleitung zur Verfügung<br />

gestellt werden. Bei Arbeitsmitteln mit besonderer Gefährdung<br />

– zum Beispiel Hubarbeitsbühnen, Kamerakrane,<br />

Flurförderzeuge – müssen die Benutzer ihre Qualifikation<br />

für die Bedienung nachweisen und in die Bedienung<br />

eingewiesen werden.<br />

Siehe auch BGG/GUV-G 966 „Ausbildung und Beauftragung der<br />

Bediener von Hubarbeitsbühnen“, DIN 15750 „Veranstaltungstechnik<br />

– Leitlinien für technische Dienstleistungen“<br />

BGG/GUV-G 912 „Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer<br />

Einrichtungen in Bühnen und Studios“<br />

Checkliste „Anmieten von veranstaltungstechnischen<br />

Arbeitsmitteln“<br />

Checklisten zu Arbeitsmitteln/Produktionseinrichtungen<br />

Persönliche Schutzausrüstung<br />

Prüfen Sie, ob nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Veranstaltung<br />

und Produktion erforderlich ist und stellen Sie<br />

diese zur Verfügung – zum Beispiel Gehörschutz, Schutzschuhe,<br />

Schutzhelm, Schutzhandschuhe. Das gilt auch<br />

für Aushilfen, Praktikanten und Volontäre. Der Verantwortliche<br />

muss die Benutzung der PSA überprüfen.<br />

Checkliste „Persönliche Schutzausrüstung bei Produktionen<br />

und Veranstaltungen“<br />

Arbeitsplätze<br />

Die Arbeitsplätze müssen ergonomisch so eingerichtet<br />

sein, dass Belastungen des Personals vermieden, mindestens<br />

jedoch minimiert werden.<br />

Siehe auch DIN 15996 „Bild- und Tonbearbeitung in Film-, Video-<br />

und Rundfunkbetrieben – Grundsätze und Festlegungen<br />

für den Arbeitsplatz“<br />

Wettereinwirkungen<br />

Prüfen Sie, ob Einflüsse durch das Wetter zu erwarten<br />

sind – zum Beispiel Wind, Gewitter, Hitze-, Sonneneinstrahlung,<br />

Kälteeinwirkung. Bei Bedarf treffen Sie geeignete<br />

technische und/oder organisatorische Schutzmaßnahmen<br />

– zum Beispiel Begrenzung der Arbeitszeit.<br />

Nötigenfalls stellen Sie Schutzausrüstungen und -einrichtungen<br />

zur Verfügung – zum Beispiel Berufs- und<br />

Wetterschutzkleidung, Haut- und UV-Schutz, Unterstellmöglichkeit,<br />

Container – siehe Kapitel 3.4 „Persönliche<br />

Schutzausrüstung“.<br />

Zutrittsverbot<br />

Zutrittsverbote sind so zu regeln, dass sie der Gefährdungslage<br />

und den praktischen Bedürfnissen entsprechen<br />

– zum Beispiel durch deutlich erkennbare Verbotszeichen,<br />

Absperreinrichtungen, eindeutige Signale,<br />

mündliche Anweisungen. Jeder unnötige Aufenthalt an<br />

gefährlichen Stellen ist verboten.<br />

MERKSATZ:<br />

Nur geprüfte Arbeitsmittel einsetzen, die Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung<br />

prüfen, Arbeitsplätze ergonomisch gestalten, Wettereinwirkungen berücksichtigen sowie<br />

Zutrittsverbote regeln.<br />

28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!