BGI 810 - DTHG
BGI 810 - DTHG
BGI 810 - DTHG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />
Fachinformationen<br />
Veranstaltungs- und<br />
Produktionsstätten<br />
Technik und betriebliche<br />
Prozesse<br />
Veranstaltungen und<br />
Produktionen<br />
Persönliche<br />
Schutzausrüstung<br />
3.2.8 Lasten über Personen<br />
Arbeitsmittel zum Halten von Lasten über Personen sind<br />
so auszuwählen und zu betreiben, dass die Lasten für die<br />
gesamte Benutzungsdauer sicher gehalten werden. Personen,<br />
die Arbeitsmittel zum Halten von Lasten über Personen<br />
verwenden, warten und prüfen, darf der Unternehmer<br />
nur einsetzen, wenn sie ausreichend befähigt sind.<br />
Bei Einrichtungen zum Halten von Lasten über Personen<br />
wird die notwendige Sicherheit durch besondere Konstruktionsmerkmale<br />
– zum Beispiel eigensichere Gestaltung<br />
(Überdimensionierung) – oder durch Einfehlersicherheit<br />
(Sicherungselemente oder Sekundärsicherung)<br />
gewährleistet.<br />
3.2.7 Rigging<br />
<strong>BGI</strong> <strong>810</strong>-3 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen<br />
– Lasten über Personen“<br />
Fachinformationen<br />
Rigging in der Veranstaltungstechnik ist das Montieren<br />
und Betreiben von veranstaltungsspezifischen Arbeitsmitteln<br />
zur Lastaufnahme. Dies beinhaltet das Anschlagen<br />
und Verfahren von Lasten in der Veranstaltungstechnik<br />
unter Einsatz eines sicheren Zustiegsverfahrens – zum<br />
Beispiel das seilgestützte Auf- und Absteigen.<br />
Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten beim Auf- und<br />
Abbau mobiler Bühnentechnik in der Höhe kommen idealerweise<br />
zu dem Ergebnis, dass diese Arbeiten von einem<br />
Steiger oder von einer Hubarbeitsbühne ausgeführt werden.<br />
Dort, wo diese technische Maßnahme nicht funktioniert,<br />
kommt man zwingend zur Anwendung von Persönlicher<br />
Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) – siehe auch<br />
Kapitel 3.4 „Persönliche Schutzausrüstung“.<br />
Siehe auch www.vbg.de/rigging – Website zur Rigging-Kampagne<br />
LOCK IT!<br />
igvw – SQ P2 „Elektrokettenzüge“<br />
igvw – SQ Q2 „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“<br />
igvw – SQ P1 „Traversen“<br />
igvw – SQ P2 „Elektrokettenzüge“<br />
Checklisten zu Traversen, Sicherungsseilen, Anschlagmitteln<br />
Unterweisungshilfe „Umgang mit Anschlagmitteln bei<br />
Produktionen und Veranstaltungen“<br />
Unterweisungshilfe „Sicherungsmaßnahmen bei Produktionsaufbauten“<br />
3.2.9 Transport und Lagerung<br />
Für das Heben und Transportieren schwerer oder sperriger<br />
Lasten – zum Beispiel Traversen, Podeste, Kabel, Dekorationen,<br />
Requisiten – sind geeignete Hebe- und Transporthilfsmittel<br />
zur Verfügung zu stellen – zum Beispiel<br />
Transportwagen, Gitterboxen, Sackkarren, Gabelstapler,<br />
Hubeinrichtungen. Mit der Benutzung von Gabelstaplern<br />
und Hubeinrichtungen sind nur entsprechend ausgebildete<br />
Personen zu beauftragen.<br />
Ist bei der Handhabung von Lasten durch Personen eine<br />
schädigende Beanspruchung nicht auszuschließen, muss<br />
eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Dabei<br />
46