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BGI 810 - DTHG

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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />

Fachinformationen<br />

Veranstaltungs- und<br />

Produktionsstätten<br />

Technik und betriebliche<br />

Prozesse<br />

Veranstaltungen und<br />

Produktionen<br />

Persönliche<br />

Schutzausrüstung<br />

3.2.8 Lasten über Personen<br />

Arbeitsmittel zum Halten von Lasten über Personen sind<br />

so auszuwählen und zu betreiben, dass die Lasten für die<br />

gesamte Benutzungsdauer sicher gehalten werden. Personen,<br />

die Arbeitsmittel zum Halten von Lasten über Personen<br />

verwenden, warten und prüfen, darf der Unternehmer<br />

nur einsetzen, wenn sie ausreichend befähigt sind.<br />

Bei Einrichtungen zum Halten von Lasten über Personen<br />

wird die notwendige Sicherheit durch besondere Konstruktionsmerkmale<br />

– zum Beispiel eigensichere Gestaltung<br />

(Überdimensionierung) – oder durch Einfehlersicherheit<br />

(Sicherungselemente oder Sekundärsicherung)<br />

gewährleistet.<br />

3.2.7 Rigging<br />

<strong>BGI</strong> <strong>810</strong>-3 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen<br />

– Lasten über Personen“<br />

Fachinformationen<br />

Rigging in der Veranstaltungstechnik ist das Montieren<br />

und Betreiben von veranstaltungsspezifischen Arbeitsmitteln<br />

zur Lastaufnahme. Dies beinhaltet das Anschlagen<br />

und Verfahren von Lasten in der Veranstaltungstechnik<br />

unter Einsatz eines sicheren Zustiegsverfahrens – zum<br />

Beispiel das seilgestützte Auf- und Absteigen.<br />

Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten beim Auf- und<br />

Abbau mobiler Bühnentechnik in der Höhe kommen idealerweise<br />

zu dem Ergebnis, dass diese Arbeiten von einem<br />

Steiger oder von einer Hubarbeitsbühne ausgeführt werden.<br />

Dort, wo diese technische Maßnahme nicht funktioniert,<br />

kommt man zwingend zur Anwendung von Persönlicher<br />

Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) – siehe auch<br />

Kapitel 3.4 „Persönliche Schutzausrüstung“.<br />

Siehe auch www.vbg.de/rigging – Website zur Rigging-Kampagne<br />

LOCK IT!<br />

igvw – SQ P2 „Elektrokettenzüge“<br />

igvw – SQ Q2 „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“<br />

igvw – SQ P1 „Traversen“<br />

igvw – SQ P2 „Elektrokettenzüge“<br />

Checklisten zu Traversen, Sicherungsseilen, Anschlagmitteln<br />

Unterweisungshilfe „Umgang mit Anschlagmitteln bei<br />

Produktionen und Veranstaltungen“<br />

Unterweisungshilfe „Sicherungsmaßnahmen bei Produktionsaufbauten“<br />

3.2.9 Transport und Lagerung<br />

Für das Heben und Transportieren schwerer oder sperriger<br />

Lasten – zum Beispiel Traversen, Podeste, Kabel, Dekorationen,<br />

Requisiten – sind geeignete Hebe- und Transporthilfsmittel<br />

zur Verfügung zu stellen – zum Beispiel<br />

Transportwagen, Gitterboxen, Sackkarren, Gabelstapler,<br />

Hubeinrichtungen. Mit der Benutzung von Gabelstaplern<br />

und Hubeinrichtungen sind nur entsprechend ausgebildete<br />

Personen zu beauftragen.<br />

Ist bei der Handhabung von Lasten durch Personen eine<br />

schädigende Beanspruchung nicht auszuschließen, muss<br />

eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Dabei<br />

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