28.01.2015 Aufrufe

BGI 810 - DTHG

BGI 810 - DTHG

BGI 810 - DTHG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />

Fachinformationen<br />

Veranstaltungs- und<br />

Produktionsstätten<br />

Technik und betriebliche<br />

Prozesse<br />

Veranstaltungen und<br />

Produktionen<br />

Persönliche<br />

Schutzausrüstung<br />

Fachinformationen<br />

versorgung nach dem PECH-Schema (Pause, Eis, Compression,<br />

Hochlagern)<br />

• Abklärung der Verletzung und ausreichende Belastungspause<br />

• Bei körperlich belastenden Vorstellungen schrittweise<br />

Wiedereingliederung beziehungsweise Belastungserhöhung,<br />

um Überbeanspruchung und erneute Verletzung<br />

zu vermeiden<br />

• Im Falle von Rehabilitationsmaßnahmen Absprache zwischen<br />

Theater und Reha-Zentrum zur spezifischen Rehabilitation<br />

• Werden durch eine zielgerichtete Betreuung körperliche<br />

Beeinträchtigungen erkannt, sind ebenfalls Maßnahmen<br />

zu ergreifen, um Unfällen, aber auch langwierigen<br />

Erkrankungen vorzubeugen<br />

Arbeitsumgebung der Tänzer<br />

Für die Arbeitsumgebung der Tänzer bestehen besondere<br />

Anforderungen, die je nach Tanzaufgabe unterschiedlich<br />

sein können. Grundsätzliche Anforderungen sind:<br />

• Tanzböden in Probenräumen und auf Bühnen nach DIN<br />

V 18032-2 „Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und<br />

Mehrzwecknutzung – Teil 2: Sportböden; Anforderungen,<br />

Prüfungen“ (Schockabsorption ≥ 53 Prozent; Vertikalverformung<br />

≥ 2,3 mm; Fläche der vertikalen Verformung<br />

≤ 15 Prozent, maximale Belastbarkeit ≥ 1500 N);<br />

Boden muss regelmäßig gereinigt werden und eventuell<br />

vorhandene Unebenheiten müssen beseitigt werden<br />

• Bei besonderer Beschaffenheit des Bühnenbodens –<br />

zum Beispiel weiche Auflagen – soll der Boden in einem<br />

Probenraum so gestaltet sein wie der Bühnenboden<br />

• Ausreichend geheizte Probenräume, keine Zugluft während<br />

Probe und Vorstellung (im Winter mindestens 17 °C<br />

bis 19 °C; im Sommer 20 °C bis 22 °C)<br />

• Stolperstellen und mögliche Stoßkanten vermeiden<br />

beziehungsweise abpolstern; Verletzungsgefahr besteht<br />

vor allem im Fußbereich durch dünnes Schuhwerk<br />

beziehungsweise Barfußlaufen der Tänzer sowie durch<br />

Stoßkanten im Gassenbereich der Bühne; gegebenenfalls<br />

Beleuchtung von Gefahrstellen<br />

3.3.7 Veranstaltungen und Produktionen mit<br />

Musik<br />

Vom Unternehmer ist grundsätzlich zu ermitteln und zu<br />

dokumentieren, ob das Personal schädigendem Lärm<br />

ausgesetzt ist oder sein kann. Zur Vermeidung von Gehörschäden<br />

sind besondere Maßnahmen zu treffen. Bei<br />

deren Festlegung haben technische und organisatorische<br />

Maßnahmen Vorrang vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.<br />

Bei elektroakustischer Beschallung lässt sich der Schallpegel<br />

reduzieren durch:<br />

• Pegelbegrenzer<br />

• Verteilte Lautsprechersysteme<br />

• Mindestabstände zu den Schallquellen<br />

Weitere Maßnahmen zur Senkung des Schallpegels für<br />

das direkt beteiligte Personal sind zum Beispiel:<br />

• Bereitstellung und Aufbau von Podesten oder Abschirmungen<br />

• Bauakustische Gestaltungsmaßnahmen, wie Auskleiden<br />

von Proben- und Stimmräumen mit schallabsorbierendem<br />

Material<br />

• Reduzierung der wirksamen Schallpegel – zum Beispiel<br />

durch Änderung der Sitzordnung, um möglichst großen<br />

Abstand zu lauten Instrumenten zu erhalten, leiseres<br />

Spielen bei den Proben<br />

Prävention von Unfällen im professionellen Bühnentanz<br />

52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!