BGI 810 - DTHG
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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen<br />
Fachinformationen<br />
Veranstaltungs- und<br />
Produktionsstätten<br />
Technik und betriebliche<br />
Prozesse<br />
Veranstaltungen und<br />
Produktionen<br />
Persönliche<br />
Schutzausrüstung<br />
Fachinformationen<br />
versorgung nach dem PECH-Schema (Pause, Eis, Compression,<br />
Hochlagern)<br />
• Abklärung der Verletzung und ausreichende Belastungspause<br />
• Bei körperlich belastenden Vorstellungen schrittweise<br />
Wiedereingliederung beziehungsweise Belastungserhöhung,<br />
um Überbeanspruchung und erneute Verletzung<br />
zu vermeiden<br />
• Im Falle von Rehabilitationsmaßnahmen Absprache zwischen<br />
Theater und Reha-Zentrum zur spezifischen Rehabilitation<br />
• Werden durch eine zielgerichtete Betreuung körperliche<br />
Beeinträchtigungen erkannt, sind ebenfalls Maßnahmen<br />
zu ergreifen, um Unfällen, aber auch langwierigen<br />
Erkrankungen vorzubeugen<br />
Arbeitsumgebung der Tänzer<br />
Für die Arbeitsumgebung der Tänzer bestehen besondere<br />
Anforderungen, die je nach Tanzaufgabe unterschiedlich<br />
sein können. Grundsätzliche Anforderungen sind:<br />
• Tanzböden in Probenräumen und auf Bühnen nach DIN<br />
V 18032-2 „Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und<br />
Mehrzwecknutzung – Teil 2: Sportböden; Anforderungen,<br />
Prüfungen“ (Schockabsorption ≥ 53 Prozent; Vertikalverformung<br />
≥ 2,3 mm; Fläche der vertikalen Verformung<br />
≤ 15 Prozent, maximale Belastbarkeit ≥ 1500 N);<br />
Boden muss regelmäßig gereinigt werden und eventuell<br />
vorhandene Unebenheiten müssen beseitigt werden<br />
• Bei besonderer Beschaffenheit des Bühnenbodens –<br />
zum Beispiel weiche Auflagen – soll der Boden in einem<br />
Probenraum so gestaltet sein wie der Bühnenboden<br />
• Ausreichend geheizte Probenräume, keine Zugluft während<br />
Probe und Vorstellung (im Winter mindestens 17 °C<br />
bis 19 °C; im Sommer 20 °C bis 22 °C)<br />
• Stolperstellen und mögliche Stoßkanten vermeiden<br />
beziehungsweise abpolstern; Verletzungsgefahr besteht<br />
vor allem im Fußbereich durch dünnes Schuhwerk<br />
beziehungsweise Barfußlaufen der Tänzer sowie durch<br />
Stoßkanten im Gassenbereich der Bühne; gegebenenfalls<br />
Beleuchtung von Gefahrstellen<br />
3.3.7 Veranstaltungen und Produktionen mit<br />
Musik<br />
Vom Unternehmer ist grundsätzlich zu ermitteln und zu<br />
dokumentieren, ob das Personal schädigendem Lärm<br />
ausgesetzt ist oder sein kann. Zur Vermeidung von Gehörschäden<br />
sind besondere Maßnahmen zu treffen. Bei<br />
deren Festlegung haben technische und organisatorische<br />
Maßnahmen Vorrang vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.<br />
Bei elektroakustischer Beschallung lässt sich der Schallpegel<br />
reduzieren durch:<br />
• Pegelbegrenzer<br />
• Verteilte Lautsprechersysteme<br />
• Mindestabstände zu den Schallquellen<br />
Weitere Maßnahmen zur Senkung des Schallpegels für<br />
das direkt beteiligte Personal sind zum Beispiel:<br />
• Bereitstellung und Aufbau von Podesten oder Abschirmungen<br />
• Bauakustische Gestaltungsmaßnahmen, wie Auskleiden<br />
von Proben- und Stimmräumen mit schallabsorbierendem<br />
Material<br />
• Reduzierung der wirksamen Schallpegel – zum Beispiel<br />
durch Änderung der Sitzordnung, um möglichst großen<br />
Abstand zu lauten Instrumenten zu erhalten, leiseres<br />
Spielen bei den Proben<br />
Prävention von Unfällen im professionellen Bühnentanz<br />
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