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Vorlesung Immobilienrecht 2009-10[1] Version Gu Teil 1 ...

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Recht rund um‘s Grundstück<br />

Grundstückskaufvertrag<br />

Allgemeines - Abstraktionsprinzip<br />

<br />

Differenzierung des Rechtsgeschäftes in<br />

Schuldrechtliches Grundgeschäft<br />

+<br />

Dingliches Erfüllungsgeschäft<br />

Recht rund um‘s Grundstück<br />

Grundstückskaufvertrag<br />

Abstraktionsprinzip<br />

Schuldrechtliches Grundgeschäft<br />

§ 241 Abs. 1 BGB:<br />

„Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt,<br />

von dem Schuldner eine Leistung zu verlangen. Die Leistung<br />

kann auch in einem Unterlassen bestehen.“<br />

<br />

Verpflichtung der Vertragspartei, eine bestimmte<br />

Leistung zu erbringen<br />

<br />

<br />

Kaufvertrag – Verpflichtung zur Übereignung des<br />

Kaufgegenstandes, Verpflichtung zur Zahlung<br />

Mietvertrag – Verpflichtung zur Überlassung an der Mietsache<br />

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