Seelsorge im Gefängnis - Kath. Gefängnisseelsorge
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4. Der <strong>Seelsorge</strong>r <strong>im</strong> <strong>Gefängnis</strong><br />
4.1 Aufgaben der <strong>Seelsorge</strong><br />
Die Aufgaben der <strong>Gefängnis</strong>seelsorge sind vielfältig und weit<br />
gefächert. Die folgende Aufzählung zeigt einen Überblick über die<br />
umfassende Tätigkeit:<br />
4.1.1 Einzelseelsorge<br />
- Verständnis für den Straftäter vor dem Hintergrund seiner<br />
persönlichen Geschichte<br />
- Versöhnendes Handeln in einem Umfeld der Vergeltung<br />
- Ausgleichendes Handeln bei bürokratischen Härten,<br />
verhärteten Fronten, festgeschriebenen Vorurteilen<br />
- Auseinandersetzung mit problematischen Verhaltensweisen<br />
und Einstellungen<br />
- Begleiter und Gesprächspartner sein <strong>im</strong> Schutz der Schweigepflicht<br />
- Caritative Hilfe<br />
- Unterstützung bei der Entlassungsvorbereitung durch Betreuung<br />
<strong>im</strong> Gespräch aber auch durch Begleitung von Ausgängen,<br />
Knüpfen von Kontakten etc.<br />
- Seelsorgliche Sonderbesuche mit Angehörigen/Freunden<br />
- Kontaktpflege zu Angehörigen/Freunden<br />
- Begleitung von Mitarbeitern in persönlichen Lebensfragen und<br />
Unterstützung bei beruflichen Schwierigkeiten<br />
Die Einzelseelsorge beansprucht einen erheblichen Teil der seelsorglichen<br />
Arbeit. Ihr kommt insofern eine besondere Bedeutung<br />
zu, als sie unter dem Schutz der Schweigepflicht steht. Hier kann<br />
der Gefangene seinen Gedanken und Gefühlen Ausdruck verleihen,<br />
ohne befürchten zu müssen, dass es vollzugliche Nachteile<br />
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