Seelsorge im Gefängnis - Kath. Gefängnisseelsorge
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4.6.2 Norddeutsche Konferenz<br />
Die Norddeutsche Konferenz der katholischen <strong>Seelsorge</strong>r bei den<br />
Justizvollzugsanstalten in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und<br />
Schleswig-Holstein.<br />
Adresse: Heinz-Bernd Wolters, Rosenweg 4, 49777 Stavern<br />
Telefon: 05965 1485<br />
E-Mail: heinz-bernd.wolters@ewetel.net (privat)<br />
HB.Wolters@jva-mep.niedersachsen.de (dienstlich)<br />
Diese Konferenz trifft sich jeweils <strong>im</strong> Frühjahr zu ihrer Jahrestagung.<br />
An dieser Tagung kann jeder <strong>Seelsorge</strong>r aus dem Einzugsgebiet<br />
der Konferenz teilnehmen. Die Teilnahme wird von den<br />
einzelnen Diözesen geregelt. Geschäftsgrundlage der Konferenz<br />
sind die „Regeln zur Zusammenarbeit“.<br />
Das Ziel und die Aufgaben der Regionalkonferenz sind:<br />
- Kollegialer Austausch<br />
- Berufspolitische Themen/Interessenvertretung<br />
- Einflussnahme/Reaktionen auf vollzugsrelevante Themen aus<br />
seelsorgerlicher Sicht<br />
- Interne Fortbildung<br />
Weitere Regionalkonferenzen sind Baden-Württemberg, Bayern,<br />
Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz/Saarland<br />
und die Ostdeutsche Konferenz.<br />
4.6.3 Diözesankonferenzen<br />
Die Diözesankonferenz wird, soweit vorhanden, von den Bischöflichen<br />
Beauftragten für <strong>Gefängnis</strong>seelsorge einberufen. Da diese<br />
Regelung in den einzelnen Diözesen unterschiedlich ist, sollte<br />
man sich an die zuständige Stelle <strong>im</strong> Bistum (Hamburg, Hildeshe<strong>im</strong>,<br />
Osnabrück oder Offizialat Vechta/Bistum Münster) wenden.<br />
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