04.02.2015 Aufrufe

Leitfaden für die Verwertung von Forschungsergebnissen - signo

Leitfaden für die Verwertung von Forschungsergebnissen - signo

Leitfaden für die Verwertung von Forschungsergebnissen - signo

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Für <strong>die</strong> Vertragsregelungen zur <strong>Verwertung</strong> der<br />

Forschungsergebnisse ist insbesondere <strong>die</strong> Frage<br />

<strong>von</strong> Bedeutung, ob während der Zusammenarbeit<br />

Erfindungen entstehen können. Ist deutlich,<br />

dass nach Art des Projekts keine Erfindungen zu<br />

erwarten sind bzw. <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit einer<br />

Erfindung äußerst gering ist, ist <strong>die</strong>s dem Vertragsstellenden<br />

in Ihrer Forschungseinrichtung<br />

frühzeitig mitzuteilen.<br />

Folgende Unterlagen und Informationen sind<br />

für <strong>die</strong> Erstellung eines Vertrags unerlässlich:<br />

• Beschreibung der Zusammenarbeit<br />

• Name des Vertragspartners<br />

• Dauer der Zusammenarbeit<br />

• durch Verwaltung legitimierte Kalkulation,<br />

wenn Geld fließt<br />

• Zuwendungsbescheid, falls vorhanden<br />

Vertragsentwurf<br />

Sobald <strong>die</strong> je Vertragstyp notwendigen Unterlagen<br />

vorliegen, wird der Vertragsstellende einen<br />

Vertragsentwurf vorbereiten bzw. den Vertragsentwurf<br />

mit allen Anlagen des Vertragspartners<br />

prüfen und ggf. mit Änderungswünschen versehen.<br />

Die Rechtsprache in Deutschland ist deutsch.<br />

Das bedeutet, dass der Vertrag auch in deutscher<br />

Sprache verfasst wird, wenn alle Vertragspartner<br />

ihren Geschäftssitz in Deutschland haben.<br />

Nur im Sonderfall wird er in der englischen<br />

Sprache verfasst, z. B. falls der Zuwendungsgeber<br />

<strong>die</strong>s verlangt. Verträge in anderen Sprachen<br />

können im Ausnahmefall nur dann akzeptiert<br />

werden, wenn im Vertrag der Zusatz vereinbart<br />

wurde, dass nur <strong>die</strong> Vertragsversion in englischer<br />

Sprache für alle Vertragspartner rechtsgültig<br />

ist. Dies hat seine Ursache nicht in dem<br />

Umstand, dass der Vertragsstellende der Forschungseinrichtung<br />

nicht der englischen Sprache<br />

mächtig ist. Grund ist, dass Rechtsbegriffe in<br />

jeder Sprache eine andere Bedeutung erfahren<br />

und grundsätzlich nicht exakt übersetzbar sind.<br />

In der Regel erhält <strong>die</strong> Projektleitung bzw. der/<br />

<strong>die</strong> verantwortliche Wissenschaftler/-in vor einer<br />

Weiterleitung an den Vertragspartner den Vertragsentwurf<br />

bzw. den geänderten Vertrag<br />

nochmals zur fachlich-inhaltlichen Prüfung. Die<br />

Aufgabe besteht darin, <strong>die</strong>sen Vertrag gründlich<br />

zu lesen und insbesondere zu prüfen, ob <strong>die</strong><br />

einzelnen Bestimmungen aus technologischer<br />

Sicht erfüllt werden können.<br />

Der Vertragsentwurf ist nicht selbstständig<br />

durch <strong>die</strong> Wissenschaftler/-innen an den Vertragspartner<br />

weiterzuleiten. Im Regelfall wird<br />

<strong>die</strong> verantwortliche Stelle der Forschungseinrichtung<br />

nach Erteilung des Einverständnisses<br />

den Vertragsentwurf – möglichst per E-Mail –<br />

an den Vertragspartner (vorzugsweise an den<br />

Justiziar des Vertragspartners) selbstständig weiterleiten.<br />

Wissenschaftler/-innen erhalten da<strong>von</strong><br />

eine Kopie oder werden darüber anderweitig<br />

informiert.<br />

Der Vertragspartner akzeptiert den Vertragsentwurf<br />

bzw. <strong>die</strong> Änderungswünsche seines<br />

Vertragsentwurfs oder unterbreitet der Forschungseinrichtung<br />

Gegenvorschläge. Solche<br />

Ver handlungen werden in der Regel nicht über<br />

den Wissenschaftler selbst, sondern über <strong>die</strong> für<br />

<strong>die</strong> Verträge der Forschungseinrichtung verantwortliche<br />

Stelle geführt. Bei Vertragsänderungen<br />

im wissenschaftlich-technischen Bereich wird<br />

<strong>die</strong>se den <strong>die</strong> Zusammenarbeit betreuenden<br />

Wissenschaftler/-innen in <strong>die</strong> Verhandlungen<br />

mit einbeziehen.<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!