Nutrition-Press
Freiheit für gesunde Nahrung - ein Schritt weiter!
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<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />
Da nach Art. 5 Abs. 2 der VO 1924/2006/EG die Verwendung<br />
gesundheitsbezogener Angaben nur zulässig<br />
ist, wenn vom durchschnittlichen Verbraucher erwartet<br />
werden kann, dass er die positive Wirkung, wie sie in<br />
der Angabe dargestellt wird, versteht, halten wir vor<br />
diesem Hintergrund auch die Formulierung „gesund“<br />
für gleichbedeutend mit „normal“.<br />
2. Aktuell häufen sich jedoch auch Urteile, die für die<br />
Lebensmittelindustrie Licht am Ende des Health Claims<br />
Tunnels aufzeigen.<br />
So verweisen wir auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts<br />
Würzburg vom 11. 07. 2014, Az. 1 HKO 882/14.<br />
Darin hat das Landgericht Würzburg bestätigt, dass ein<br />
Nahrungsergänzungsmittel prominent auf Inhaltsstoffe<br />
hinweisen darf, dass sie in dem Produkt enthalten sind<br />
und diese auch mit Mengenangaben in der Nährstofftabelle<br />
aufführen darf, ohne dass daraus auf eine Gesundheitsbezogenheit<br />
dieser Bestandteile des Produktes<br />
geschlossen werden darf.<br />
Überwachungsbehörden und Wettbewerbsverbände<br />
haben es in der Vergangenheit bereits beanstandet,<br />
dass z. B. die bekannten Zutaten von Nahrungsergänzungsmitteln<br />
Glucosamin und Chondroitinsulfat auf<br />
Frontseiten von Nahrungsergänzungsmitteln abgebildet<br />
werden, die sich auf die GelenkGesundheit beziehen.<br />
Es ist bekannt, dass in der Vergangenheit Glucosaminsulfat<br />
und Chondroitinsulfat als Wirkstoffe für gelenkspezifi<br />
sche Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln<br />
beworben wurden. Im Rahmen der Health Claims Verordnung<br />
hatte jedoch die EFSA einen Nutzen dieser<br />
Stoffe auf der Grundlage der ihr von den jeweiligen Antragstellern<br />
vorgelegten Unterlagen als wissenschaftlich<br />
nicht ausreichend belegt qualifi ziert. Dagegen wurde<br />
z.B. für Vitamin C im Rahmen der VO 1924/2006/<br />
EG ausdrücklich anerkannt, dass Vitamin C zu einer<br />
normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion<br />
der Knochen und der normalen Knorpelfunktion beiträgt.<br />
Auch können für andere Botanicals, deren Bewertung<br />
noch zurückgestellt ist, entsprechende gelenkspezifi <br />
sche oder knorpelspezifi sche gesundheitsbezogene<br />
Aussagen weiterhin möglich sein. Eine Vielzahl von Anbietern<br />
verweist jedoch nach wie vor darauf, dass Glucosaminsulfat<br />
und Chondroitinsulfat in ihren Produkten<br />
„enthalten“ sind, ohne diesen Zutaten spezifi sche gesundheitsbezogene<br />
Wirkung zuzuschreiben.<br />
Das Landgericht Würzburg hat nun diese Praxis ausdrücklich<br />
als zulässig bestätigt.<br />
So heißt es in dem Urteil unter anderem wie folgt:<br />
„Die Angabe von Glucosamin- und Chondroitinsulfat auf<br />
der streitgegenständlichen Umverpackung der … Kapseln<br />
stellt keine „gesundheitsbezogene Angabe“ im Sinne<br />
des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 Health Claims Verordnung dar,<br />
denn die Angabe suggeriert weder, noch bringt Sie mittelbar<br />
zum Ausdruck, dass zwischen den vorgenannten<br />
Bestandteilen des Nahrungsergänzungsmittels und der<br />
Gesundheit ein Zusammenhang besteht. … Da bezüglich<br />
der Inhaltsstoffe Glucosamin- und Chondroitinsulfat keine<br />
nähere Spezifizierung, für was die genannten Stoffe<br />
nützlich sein sollen, wie für die anderen vorgenannten<br />
Stoffe vorgenommen wird, wird ein Durchschnittsverbraucher,<br />
auf den es entscheidend ankommt, weil sich<br />
die Bewerbung der … durch die Beklagte grundsätzlich<br />
an die Gesamtheit der Verbraucher richtet … nicht davon<br />
ausgehen, dass Glucosamin- und Chondroitinsulfat eine<br />
spezifische gesundheitsbezogene Wirkung aufweisen. …<br />
Die Beklagte ist dabei allerdings nur an den von ihr selbst<br />
verwendeten Werbeaussagen zu messen, denn werbliche<br />
Äußerungen Dritter oder sonstiger Erfahrungswerte<br />
sind der Beklagten nicht zuzurechnen … Die Erwähnung<br />
der streitgegenständlichen Stoffe in der Nährwerttabelle<br />
lässt ebenso wenig auf die besondere Gesundheitsbezogenheit<br />
schließen. … Die Tatsache, dass Glucosaminund<br />
Chondroitinsulfat auf der Vorderseite der Umverpackung<br />
des Nahrungsergänzungsmittels genannt werden,<br />
ist darauf zurückzuführen, dass die … zu einem Großteil<br />
aus eben diesen Stoffen bestehen und damit zu ihren<br />
Hauptbestandteilen des Produktes zu zählen sind … Für<br />
Verbraucher kommt es auf die beworbene Wirkung des<br />
Produktes insgesamt und gerade nicht auf die Einzelheiten<br />
der chemischen Zusammensetzung an … Denn nach<br />
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