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dérive - Stadt erforschen - Wissenschaftskompass Wien

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komp-früh-7 16.03.2004 13:50 Uhr Seite 17<br />

Das Universitätsgesetz von<br />

2002 (UG 02) enthält die<br />

Bestimmung, dass sich die<br />

nunmehr als autonom bezeichneten<br />

Universitäten<br />

selbst eine Organisationsstruktur<br />

geben müssen. Diese<br />

Struktur wird im sogenannten<br />

Organisationsplan festgeschrieben,<br />

der vom Rektorat<br />

entwickelt und von Senat<br />

und Universitätsrat bewilligt<br />

wird. Besonders an der Universität<br />

<strong>Wien</strong> hat der Organisationsplan<br />

einschließlich seiner<br />

Entstehungsgeschichte zu<br />

einem Aufschrei von fast allen<br />

Seiten geführt.<br />

Die beiden Hauptkritikpunkte am<br />

vom Rektorat vorgelegten Entwurf<br />

sind die Einteilung der Fakultäten<br />

einerseits und die quasi-Abschaffung<br />

von Mitbestimmungsstrukturen,<br />

und hier vor allem studentischer<br />

Mitbestimmung, andererseits.<br />

In diesem Punkt zeigt sich<br />

Georg Winckler, Rektor der Universität<br />

<strong>Wien</strong>, geradezu übereifrig<br />

in der Umsetzung des UG 02. Das<br />

schwarz-blaue Unigesetz beseitigt<br />

alle garantierten Mitbestimmungsstrukturen<br />

des Universitäts-<br />

+++ RECHERCHE +++<br />

Einmal zerstören,<br />

bitte.<br />

organisationsgesetzes<br />

von 1993<br />

(UOG 93) – Kollegialorgane<br />

auf Instituts-,<br />

Fakultäts- und Universitätsebene,<br />

in denen alle universitären Gruppen<br />

mit Ausnahme der externen<br />

LektorInnen, also Studierende,<br />

Mittelbau, ProfessorInnen und<br />

allgemeine Bedienstete, vertreten<br />

waren – zugunsten einer monokratischen<br />

Struktur. Diese räumt<br />

dem Rektor weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten<br />

ein, so auch<br />

die Erstellung des Organisationsplans,<br />

der vom Unirat und vom<br />

Senat lediglich genehmigt werden<br />

muss.<br />

Allerdings räumt das Gesetz<br />

den Universitäten die Möglichkeit<br />

ein, weitere Mitbestimmungsgremien<br />

einzurichten. Das<br />

Rektorat zeigte jedoch bereits in<br />

der Ausarbeitungsphase des Organisationsplans<br />

sehr wenig<br />

Interesse an einer demokratischen<br />

Einbeziehung der Universitätsangehörigen.Dementsprechend<br />

waren im ersten Entwurf,<br />

der im Jänner aus anderen Gründen<br />

vom Unirat zurückgewiesen<br />

<strong>Wissenschaftskompass</strong> WIEN | 02 | 2004 17

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