Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...
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Gemeinschaftsprojekt<br />
zur Umsetzung des NKHR-MV<br />
Eröffnungsbilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Finanzanlagen<br />
Bis zum Bilanzstichtag noch nicht zurückgezahlte Darlehen, die an<br />
Dritte ausgereicht wurden<br />
- Es handelt sich gr<strong>und</strong>sätzlich um Förderdarlehen (§ 177 BauGB), die an<br />
Dritte zur Sanierung der privaten Immobilien ausgereicht wurden. Es wird<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich unterstellt, dass es sich bei der Sanierung um Investitionen<br />
handelt.<br />
- Die Werte ergeben sich aus der Abrechnung <strong>und</strong> der Darlehensaufstellung<br />
des Sanierungsträgers.<br />
- Es erfolgt keine Abzinsung der Darlehen, auch dann nicht, wenn diese<br />
zinslos gewährt wurden.<br />
- Die Bewertung erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich mit dem Nominalwert, es sei denn, es<br />
sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (u. a. Insolvenz des<br />
Darlehensnehmers).<br />
- Der Einzelnachweis erfolgt in einer Darlehensübersicht lt. Muster.<br />
Sonderarbeitskreis zum Thema „Städtebauliches Sondervermögen“<br />
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