14.03.2015 Aufrufe

Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinschaftsprojekt<br />

zur Umsetzung des NKHR-MV<br />

Sonstiges<br />

Kostenrechnung<br />

Sofern vom Sanierungsträger eine Kostenrechnung erstellt wird,<br />

reicht diese auch für das Sondervermögen aus.<br />

Deckungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Die Deckungsgr<strong>und</strong>sätze der GemHVO-Doppik gelten sinngemäß.<br />

Weitere Bestimmungen zur Haushaltswirtschaft<br />

Die §§ 19 bis 23 GemHVO-Doppik gelten sinngemäß.<br />

Sonderarbeitskreis zum Thema „Städtebauliches Sondervermögen“<br />

30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!