14.03.2015 Aufrufe

Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinschaftsprojekt<br />

zur Umsetzung des NKHR-MV<br />

Zusätzlicher Informationsbedarf<br />

- Die Gemeinden benötigen zur Erstbewertung ihres sanierten<br />

Infrastrukturvermögens gr<strong>und</strong>sätzlich keine Werte des Sanierungsträgers,<br />

da bei Sanierungen gr<strong>und</strong>sätzlich der Ersatzwert<br />

anzusetzen ist. Außerdem müssten diese Werte bei den<br />

Gemeinden vorhanden sein, sofern die Maßnahmen<br />

abgeschlossen <strong>und</strong> übergeben sind.<br />

- Eine Ausnahme bilden die Vermögensgegenstände, die neu<br />

hergestellt wurden. In diesen Fällen müssten jedoch bereits<br />

Abrechnungsunterlagen den Gemeinden übergeben worden sein.<br />

Sonderarbeitskreis zum Thema „Städtebauliches Sondervermögen“<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!