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Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

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Gemeinschaftsprojekt<br />

zur Umsetzung des NKHR-MV<br />

Eröffnungsbilanz / Aktiva / Umlaufvermögen<br />

- Sofern die Einbringungswerte bereits bei der Erstellung der<br />

Eröffnungsbilanz vorliegen, sind diese in der Eröffnungsbilanz mit<br />

anzugeben. Ein möglicher Unterschiedsbetrag ist in einer<br />

gesonderten Rücklage auf der Passivseite auszuweisen.<br />

- Hinzuzurechnen sind die bisher angefallenen Aufwendungen für die<br />

Errichtung, Modernisierung <strong>und</strong> Instandsetzung dieser Objekte.<br />

Diese Werte sind aus der Zusammenstellung des<br />

Sanierungsträgers unter Berücksichtigung von Verbindlichkeiten<br />

ersichtlich.<br />

- Soweit erforderlich, sind (außerplanmäßige) Abschreibungen auf<br />

den niedrigeren Marktwert vorzunehmen.<br />

Sonderarbeitskreis zum Thema „Städtebauliches Sondervermögen“<br />

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