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Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

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Gemeinschaftsprojekt<br />

zur Umsetzung des NKHR-MV<br />

Abgrenzung Kernhaushalt<br />

- Gemeinde verzichtet nicht auf Wertausgleich<br />

- Ausweis einer Forderung im Kernhaushalt, bei Verrechnung mit<br />

den von der Gemeinde zu leistenden Zahlungen erfolgt der<br />

Ausweis im ersten Zug unter dem Posten „Geleistete<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“<br />

- Ausweis einer entsprechenden Verbindlichkeit im<br />

Sondervermögen<br />

- Zum Zeitpunkt der Verrechnung mit den von der Gemeinde zu<br />

leistenden Zuwendungen erfolgt eine Umbuchung in die<br />

Sonderposten<br />

Sonderarbeitskreis zum Thema „Städtebauliches Sondervermögen“<br />

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