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Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

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Gemeinschaftsprojekt<br />

zur Umsetzung des NKHR-MV<br />

Anlagen zum Jahresabschluss<br />

Forderungsübersicht<br />

- Von der Gemeinde ist eine Forderungsübersicht<br />

entsprechend § 51 GemHVO-Doppik.<br />

Verbindlichkeitenübersicht<br />

- Die Gemeinde ist verpflichtet, eine<br />

Verbindlichkeitenübersicht zu erstellen unter Beachtung<br />

des § 52 GemHVO-Doppik.<br />

Sonderarbeitskreis zum Thema „Städtebauliches Sondervermögen“<br />

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