14.03.2015 Aufrufe

Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

Städtebauliches Sondervermögen - und Rechnungswesen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeinschaftsprojekt<br />

zur Umsetzung des NKHR-MV<br />

Sonstiges<br />

Jahresabschluss<br />

Die Vorschriften des 7. <strong>und</strong> 8. Teils der GemHVO-Doppik gelten<br />

sinngemäß.<br />

Teilrechnungen sind nicht zu erstellen.<br />

Es gelten die analogen Aussagen wie zur Eröffnungsbilanz.<br />

Aufbewahrung von Unterlagen<br />

Für die Aufbewahrung von Unterlagen gilt § 29 GemHVO-Doppik.<br />

Sonderarbeitskreis zum Thema „Städtebauliches Sondervermögen“<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!