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Werkstatt vorbeugende und bekämpfende Mass- nahmen im - ZHSF

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2. Lehrjahr Sequenz 21 - <strong>Werkstatt</strong> -<br />

Posten 8: Gesetzliche <strong>Mass</strong><strong>nahmen</strong><br />

Damit sich nicht ungehindert Krankheiten, Schädlinge oder schädliche<br />

Pflanzen in der Schweiz ausbreiten können, hat der B<strong>und</strong> einige<br />

Schutzmass<strong>nahmen</strong> erlassen.<br />

Auftrag: bitte lesen Sie folgende Texte <strong>und</strong> markieren Schlüsselwörter.<br />

Anschliessend beantworten Sie die entsprechenden Fragen.<br />

Einfuhrverbote<br />

Damit nicht ungehindert Schädlinge <strong>und</strong> Krankheiten in die Schweiz eingeschleppt<br />

werden, sich hier verbreiten <strong>und</strong> ein Problem werden können,<br />

bestehen auf B<strong>und</strong>esebene Kontrollen <strong>und</strong> <strong>Mass</strong><strong>nahmen</strong>.<br />

• Einfuhrverbot/Importverbot für Pflanzen aus Gebieten mit Befall von<br />

schwierigen Schädlingen <strong>und</strong> Krankheiten. Jüngstes Beispiel: der<br />

Citrusbockkäfer (Anoplophora chinensis) ist ein gefährlicher Schädling<br />

für viele Laubholzarten. Er stammt aus Asien <strong>und</strong> ist vor allem in China<br />

<strong>und</strong> Korea verbreitet. Seit Januar 2009 gelten besondere Best<strong>im</strong>mungen<br />

zum Schutz der einhe<strong>im</strong>ischen Bäume <strong>und</strong> Pflanzen, welche die Einschleppung<br />

<strong>und</strong> Ausbreitung des Citrusbockkäfers in der Schweiz verhindern<br />

sollen. Per 5. Oktober 2010 tritt zusätzlich ein Einfuhrverbot für<br />

Ahornbäume aus China in Kraft.<br />

Dank Einfuhrverboten von Kernobst konnte der Feuerbrand längere Zeit<br />

ausserhalb der Landesgrenzen gehalten bleiben. Zugvögel haben das<br />

Bakterium dennoch eingeschleppt.<br />

• Begasung von best<strong>im</strong>mten verholzten Gewächsen bei der Einfuhr an der<br />

Landesgrenze.<br />

• Pflanz- <strong>und</strong> Produktionsverbote: beispielsweise aufgr<strong>und</strong> der starken<br />

Anfälligkeit auf Feuerbrand wurden best<strong>im</strong>mte Pflanzen-Arten in der<br />

Schweiz verboten.<br />

Seit 1. Mai 2002 ist in der Schweiz ein Verbot für Produktion <strong>und</strong> Inverkehrbringung für alle<br />

Cotoneaster-Arten, Photinia davidiana (Stranvaesia) <strong>und</strong> Photinia nussia (Glanzmispel) in Kraft<br />

(SR 916.205.1)<br />

Cotoneaster dammeri ist nach wie vor verbreitet <strong>und</strong> muss gut beobachtet werden auf<br />

Infektionsherde von Feuerbrand.<br />

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