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Bönhoff: Die ältesten Ämter der Mark Meißen. - Streifzüge durch die ...

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Matthäus (1230 bis 52) 176 . Daß <strong>Meißen</strong> 1292 als hersfeldisches Lehnstück erscheint,<br />

beruht auf dem Lehnsauftrage Friedrichs des Freidigen, hat aber immer nur eine<br />

ganz vorübergehende Bedeutung besessen: hier war alles rein nominell ohne irgend<br />

einen tatsächlichen Hintergrund 177 .<br />

Das Gleiche gilt, wenn auch nicht von Anfang an, vom Amt Döbeln; denn es gehörte<br />

zu dem Eigen <strong>der</strong> Kirche zu Hersfeld zwischen Zschopau und Striegis: es war <strong>der</strong><br />

Burgward Döbeln zu beiden Seiten <strong>der</strong> Mulde mit seinem waldigen Hinterlande, das<br />

<strong>die</strong> deutsche Kolonisation des 12. und 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts erschlossen hatte 178 . So lehnte<br />

es sich im Osten an das Amt <strong>Meißen</strong> und <strong>die</strong> Immunität von Altenzella an und stieß<br />

im Süden ans Amt Freiberg, während im Westen vor allem <strong>der</strong> Rochlitzer, im Norden<br />

<strong>der</strong> Meißner Bezirk abschloß. Im Jahre 1221 erwähnt das Altenzeller Privileg neben<br />

den Vögten von <strong>Meißen</strong>, Leipzig und Freiberg auch solche von Döbeln, und 1220 finden<br />

wir den advocatus Cunradus, hingegen 1231 den villicus marchionis namens<br />

Meinhard 179 . Döbeln bildete rechtlich eine Exemtion <strong>der</strong> Burggrafschaft <strong>Meißen</strong>; das<br />

beruht indes nicht nur auf dem Hersfel<strong>der</strong> Besitze. Der <strong>Mark</strong>graf mag denselben gewiß<br />

noch im 12. Jahrhun<strong>der</strong>t zu Lehn genommen haben; so kam es zur Errichtung einer<br />

beson<strong>der</strong>en Vogtei. Merkwürdig jedoch berührt dabei, daß <strong>die</strong> Supanie Schweta,<br />

<strong>die</strong> westlich von Döbeln sich erstreckt, mit <strong>der</strong> Burggrafschaft und dem Amte <strong>Meißen</strong><br />

zusammenhängt, trotzdem auch sie – mit dem Burgward Hwoznie gebietlich sich deckend<br />

– „propietas Hersfeldensis“ war 180 . Vielleicht darf man sich den Vorfall so klar<br />

machen, daß <strong>der</strong> <strong>Mark</strong>graf den Burgward Döbeln an freie Vasallen austat und <strong>die</strong>se<br />

dann ausstarben. Der Heimfall führte dann zur Bildung des kleineren Amtes, das später<br />

erweitert ward und von dem im 14. Jahrhun<strong>der</strong>t sich <strong>die</strong> Herrschaft Waldheim 181<br />

<strong>durch</strong> Verleihung an <strong>die</strong> Leisniger Burggrafen abzweigte.<br />

Noch kleiner war <strong>die</strong> villicatio Roßwein. Im Jahre 1220 tritt <strong>der</strong> villicus Berthold<br />

auf, <strong>der</strong> bereits im folgenden Jahre als Bertholdus antiquus villicus de Rosewin bezeichnet<br />

wird 182 . Bekanntlich erhielt 1293 das Kloster Altenzella <strong>die</strong> Stadt zum Geschenk<br />

von Friedrich dem Freidigen für das Seelenheil seiner heimgegangenen ersten<br />

Gemahlin 183 ; damit ging das Amt ein, und etwaige Dörfer schlug man zum Amt Döbeln<br />

hinzu. Was eigentlich zur Errichtung <strong>die</strong>ses winzigen Bezirks Anlaß gab, bleibt unbestimmt.<br />

Seine Kleinheit zeigt an, daß er nur ein landesherrlicher Gutsbezirk war. <strong>Die</strong><br />

Hersfel<strong>der</strong> Lehnshoheit, <strong>die</strong> 1293 zum Vorschein kommt, erlosch wohl mit dem Besitzübergang<br />

<strong>der</strong> Stadt an Altenzella tatsächlich, wenn sie auch nominell in einer Urkunde<br />

des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts als bestehend aufgeführt wird 184 .<br />

Amt Rochlitz ist alter Besitz des wettinischen Hauses. Kaiser Konrad schenkte 1143<br />

<strong>die</strong> Krondomäne Rochlitz – sie war es seit 1046, nachdem <strong>Mark</strong>graf Eckehard II. auch<br />

<strong>die</strong>ses Allod Heinrich III. testamentarisch vermacht hatte – an Konrad den Großen;<br />

von ihm erbte Dedo den ganzen „pagus“, <strong>der</strong> nach dem Erlöschen seiner Familie 1210<br />

176 Cod. dipl. Sax. reg. I, 2, Nr. 305; I, 3, Nr. 217; II, 1, Nr. 114; II, 4, Nr. 2. 398d und e.<br />

177 v. Webers Archiv a. a. O.: rufam turrim in Mysna cum universis suis pertinentiis (den Rothenn<br />

thurn uff dem Schloss zu Meichsenn mit den gutern, <strong>die</strong> in <strong>der</strong> pflege unnd gericht desselbigen<br />

Schloss gelegen sindt).<br />

178 Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt <strong>Meißen</strong> VII, 178f. <strong>Die</strong>se Zeitschr. XXXVI, 121 – 26.<br />

179 Cod. dipl. Sax. reg. I, 3, Nr. 279. 289.<br />

180 v. Webers Archiv a. a. O.: Doblin et castrum et civitas cum suis pertinentiis.<br />

181 Hingst a. a. O. S. 419ff. 112f.<br />

182 Cod. dipl. Sax. reg. I, 3, Nr. 279. 289.<br />

183 Beyer a. a. O. Urk. Nr. 214f.<br />

184 v. Webers Archiv a. a. O.: Russewin cum suis pertinentiis.<br />

Abschrift: Gert Süß 16

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