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Bönhoff: Die ältesten Ämter der Mark Meißen. - Streifzüge durch die ...

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Grimme“ 204 . Hier handelt es sich nur ums Gefälle, aber im 13. Jahrhun<strong>der</strong>t, vor allem<br />

im Anfang desselben entsprach ihm auch <strong>die</strong> Leistung, d. h. <strong>der</strong> Döbener Burggraf<br />

hielt sein Ding ab. Im Laufe <strong>die</strong>ses Jahrhun<strong>der</strong>ts trat <strong>der</strong> markgräfliche Beamte als<br />

Richter immer mehr an <strong>die</strong> Stelle des Burggrafen. Zu beachten ist, daß das Amt Grimma<br />

außer <strong>der</strong> Stadt und dem Vorwerke Rappenberg nur auf dem rechten Muldenufer<br />

lag: hier fand sich eben <strong>der</strong> Bezirk des Döbener Burggrafen vor; und weiter, daß <strong>der</strong><br />

Burgward Nerchau ursprünglich nicht zum Amte gehörte: er war 997 – 1232 Eigentum<br />

des Erzstifts Magdeburg, dann übernahmen ihn <strong>die</strong> Bischöfe von Naumburg, um<br />

ihn 1284 dem Bistum <strong>Meißen</strong> zu überlassen 205 . <strong>Die</strong>ses hat ihn an den <strong>Mark</strong>grafen verlehnt,<br />

und damit erweiterte sich <strong>die</strong> Gerichtsbefugnis seines Vogtes zu Grimma. Vielleicht<br />

hängt auch damit <strong>die</strong> naumburgische Lehnshoheit über Grimma zusammen, <strong>die</strong><br />

auf einer verunechteten Urkunde beruht 206 . Viel natürlicher erklärt sich <strong>die</strong> merseburger<br />

Stiftshoheit über Leipzig, Naunhof und Grimma 207 . Mit Leipzig und dem angrenzenden<br />

Wald belehnte <strong>der</strong> Bischof von Merseburg den <strong>Mark</strong>grafen, und <strong>die</strong>ser trug<br />

ihm dafür <strong>die</strong> Gegend von Grimma, wo eine neue Stadt entstand, auf. In dem Walde,<br />

wo neue Dörfer angelegt wurden, errichtete <strong>der</strong> <strong>Mark</strong>graf einen „neuen Hof“ (nova curia)<br />

mit einer kleinen Burg: das war <strong>der</strong> Verwaltungssitz des neuen Kolonialbezirks<br />

zwischen Parthe und Mulde. Bemerkt will noch sein, daß wir wohl in Groitzsch, also<br />

für den Süden des westlichen Gaues Chutizi, Burggrafen 208 begegnen, aber nicht in<br />

Leipzig, d. i. für den Norden des gedachten Striches. Gewiß stoßen wir noch auf den<br />

dritten Pfennig in Leipzig, auf den 1323 <strong>die</strong> Burggrafen v. Altenburg und v. Leisnig zu<br />

Gunsten des <strong>Mark</strong>grafen verzichten 209 , und ebenso bei Leipzig in Verbindung mit einem<br />

Holzlehen im Rosentale, das 1349 <strong>der</strong> Landesherr verleiht 210 ; allein <strong>der</strong> ganze<br />

Strich ist burggrafenlos. Wir kennen nicht einmal den Sitz des Burggrafen im nördlichen<br />

Westchutizi.<br />

So beenden wir denn hiermit den Rundgang <strong>durch</strong> <strong>die</strong> <strong>ältesten</strong> <strong>Ämter</strong> <strong>der</strong> <strong>Mark</strong><br />

<strong>Meißen</strong> und stellen unsere Ergebnisse zusammen. Unter <strong>Die</strong>trich dem Bedrängten bestehen<br />

<strong>die</strong> meisten von ihnen. Vielleicht sind Dresden und Grimma erst unter Heinrich<br />

dem Erlauchten ins Leben getreten. Der <strong>Mark</strong> sind 1210 angeglie<strong>der</strong>t worden:<br />

Zwickau, Rochlitz, Groitzsch und Borna, als <strong>Die</strong>trich <strong>die</strong> Rochlitzer Linie beerbte. Unter<br />

ihm mögen ferner Frauenstein (vor 1218), Tharandt (nach 1206), Großenhain und<br />

Oschatz (bis dahin wie <strong>die</strong> „provincia Strale“ unmittelbare naumburger Stiftsgebiete)<br />

eingerichtet worden sein. Sein Vater Otto gründete Freiberg und Naunhof. So verbleiben<br />

uns Leipzig und <strong>Meißen</strong> als <strong>die</strong> <strong>ältesten</strong> <strong>Ämter</strong>. Bei Döbeln und Roßwein ist es<br />

nicht ganz klar: sie bestehen zweifelsohne unter <strong>Die</strong>trich; nur ob sie höher hinaufreichen,<br />

ist fraglich. <strong>Die</strong> geringe Zahl <strong>der</strong> <strong>Ämter</strong> für <strong>die</strong> früheste Zeit darf uns nicht wun<strong>der</strong><br />

nehmen: wir müssen bedenken, daß <strong>die</strong> markgräfliche Vogteiverfassung erst im<br />

Aufkommen begriffen war und <strong>die</strong> Burggrafschaften noch in voller Geltung waren.<br />

Denn wir finden im Gau Milzieni, <strong>der</strong> bis 1156 auch zur <strong>Mark</strong> <strong>Meißen</strong> zählte, einen<br />

204 A. a. O. S. 1008f., vgl. S. 1022f.<br />

205 Cod. dipl. Sax. reg. I, 1, Nr. 47; I, 3, Nr. 442f; II, 1, Nr. 253; Lepsius a. a. O. I, S. 108f. u. Urk. Nr.<br />

74.<br />

206 Cod. dipl. Sax. reg. I, 1, Nr. 128. Lorenz a. a. O. S. 393ff. 398f.<br />

207 A. a. O. S. 399 – 405. 430. 441.<br />

208 Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt <strong>Meißen</strong> VII, 193 u. Anm. 206. 212.<br />

209 v. Braun a. a. O. Urk. Nr. 28.<br />

210 Lippert-Beschorner a. a. O. XXIII, 42; vgl. dazu Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Stadt <strong>Meißen</strong> VII, 220,<br />

Anm. 401.<br />

Abschrift: Gert Süß 19

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