Bönhoff: Die ältesten Ämter der Mark Meißen. - Streifzüge durch die ...
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Hauptlinie. Der „Stuhl zu Groitzsch“ war ein Lehnstück <strong>der</strong> Naumburger Kirche 194 ;<br />
womit <strong>die</strong>s zusammenhängt, ist nicht ganz ersichtlich; vielleicht ist es ein feudum oblatum,<br />
eine Gegenleistung für empfangene Belehnungen mit Stiftsgut: beachten wir<br />
auch, daß <strong>die</strong> Rochlitzer Linie als Vorbesitzerin zugleich <strong>die</strong> Schutzvogtei über das<br />
Hochstift besaß. Als Heinrich <strong>der</strong> Erlauchte noch unmündig war, beanspruchte Bischof<br />
Ekkehard von Merseburg gegenüber den Räten des jungen <strong>Mark</strong>grafen <strong>die</strong> Vormundschaft<br />
wegen Groitzsch und Borna als Lehen seines Hochstifts 195 .<br />
So bleiben noch <strong>die</strong> drei vom Hochstifte Merseburg abhängigen <strong>Ämter</strong> Leipzig,<br />
Naunhof und Grimma, <strong>die</strong> eins ans an<strong>der</strong>e stoßen und von <strong>der</strong> Ostgrenze des hochstiftlichen<br />
Gebietes nördlich <strong>der</strong> eben erwähnten <strong>Ämter</strong> Groitzsch und Borna <strong>durch</strong><br />
den ehemaligen, stark <strong>durch</strong> Rodungen gelichteten Bannwald des Gaues Chutizi über<br />
<strong>die</strong> Mulde hinaus bis an <strong>die</strong> Westgrenze des Daleminzierlandes, bis an <strong>die</strong> Hubertusburger<br />
Waldungen südlich <strong>der</strong> magdeburgischen Erzstiftsvogtei Taucha und des wurzener<br />
Landes, das <strong>die</strong> Vögte <strong>der</strong> meißner Bischöfe verwalteten, langhin sich<br />
erstreckten. Das Amt Leipzig untersteht im Jahre 1221 einem Vogte <strong>Die</strong>trichs des Bedrängten;<br />
denn von seiner Gewalt werden <strong>die</strong> im Amte gelegenen Güter des Klosters<br />
Altenzella um Altranstädt ausdrücklich befreit 196 . Auch in dem Vertrage zwischen<br />
dem <strong>Mark</strong>grafen und <strong>der</strong> Stadt Leipzig im Jahre 1216 wird u. a. bestimmt, daß innerhalb<br />
des Weichbildes nur Vogt und Schultheiß richten sollen; <strong>der</strong> villicus kann in <strong>der</strong><br />
Stadt, falls er will, Landgericht halten: er hieß damals (1213 – 18) Gisilher 197 . In dem<br />
Stadtprivileg <strong>Mark</strong>graf Ottos für Leipzig aus den Jahren 1156 – 70 erhellt, daß Leipzig<br />
<strong>der</strong> Sitz eines markgräflichen Vogtes war; damals bekleidete <strong>der</strong> Edle Gottschalk<br />
v. Schkeuditz <strong>die</strong>sen wichtigen Posten 198 . Wir müssen von dem Amt Leipzig den früheren<br />
Burgward Taucha abson<strong>der</strong>n, <strong>der</strong> sich ober- und unterhalb <strong>die</strong>ser Stadt längs <strong>der</strong><br />
Parthe ausdehnte 199 ; auch ist wohl für <strong>die</strong> ersten Zeiten <strong>der</strong> Stuhl von Rötha 200 in Abzug<br />
zu bringen. In <strong>der</strong> Hauptsache war <strong>der</strong> Bezirk slavische Siedlungsmasse, nur im<br />
Osten, wo er sich dem bekannten merseburger Stiftswalde näherte, südlich von<br />
Taucha, erscheinen <strong>die</strong> deutschen Kolonialdörfer. <strong>Die</strong>ser überwiegen im Amt Naunhof,<br />
über dessen Vögte wir im allgemeinen sehr wenig und im 13. Jahrhun<strong>der</strong>t nichts erfahren.<br />
Auch über Grimma hören wir wenig, aber wir kennen aus dem Jahre 1267<br />
einen Vogt Hermann aus Fuchshain (de Wuchshol) 201 ; im Jahre 1200 begegnet uns ein<br />
Ludolf v. Grimma (de domo Grimme): er war markgräflicher Ministerial und kommt<br />
mit seinem Bru<strong>der</strong> Ramvold in den folgenden Jahren mehrmals als Zeuge vor 202 . Vielleicht<br />
genügte in <strong>die</strong>sen Zeiten, daß ein <strong>Die</strong>nstmanne <strong>die</strong> Burghut in Grimma besorgte;<br />
denn <strong>die</strong> Gerichtspflege in dem späteren Amt Grimma lag den Burggrafen v. Döben<br />
und später ihren Nachfolgern, den Burggrafen v. Wettin und v. Leisnig, ob 203 . Noch<br />
1349 beansprucht <strong>der</strong> Burggraf v. Leisnig den dritten Pfennig vom Gerichte des „districtus<br />
Grimmensis“ und besitzt <strong>die</strong>se Nutzung „de obventionibuis indicii civitatis<br />
194 Lepsius a. a. O. I, 351, Anm. 7.<br />
195 Kehr a. a. O. I Nr. 191.<br />
196 Cod. dipl. Sax. reg. I, 3, Nr. 289.<br />
197 A. a. O. I, 3, Nr. 254; II, 8, Nr. 2.<br />
198 A. a. O. I, 2, Nr. 372.<br />
199 Lippert-Beschorner a. a. O. XIII.<br />
200 Kehr a. a. O. I, Nr. 558. 561. 564. 568. 608f. 618.<br />
201 Lorenz a. a. O. S. 424. 989. 1084.<br />
202 Cod. dipl. Sax. reg. I, 3, Nr. 46. 163.<br />
203 Lorenz a. a. O. S. 1016 – 22.<br />
Abschrift: Gert Süß 18