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Vollzeitausbildungen - SWS Schule für Wirtschaft und Sprachen

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Frauenfeld │Schaffhausen │Winterthur<br />

Praktikumsstellen<br />

Die <strong>SWS</strong>-<strong>Schule</strong> Winterthur organisiert seit<br />

mehr als 25 Jahren Betriebspraktika für ihre Studierenden,<br />

selbstverständlich in Zusammenarbeit<br />

mit dem Mittelschul- <strong>und</strong> Berufsbildungsamt<br />

(MBA) des Kantons Zürich.<br />

Die Suche nach neuen <strong>und</strong> die Pflege bestehender<br />

Praktikumsarbeitgeber gestaltet sich dabei<br />

sehr aufwändig. Die langjährige Zusammenarbeit<br />

schafft eine Basis des Vertrauens <strong>und</strong> garantiert<br />

den Lernenden beste Rahmenbedingungen. Alle<br />

ausbildenden Praktikumsarbeitgeber werden von<br />

unserer Schulleitung jährlich besucht <strong>und</strong> in ihren<br />

Anstrengungen unterstützt. In einem separaten<br />

Coaching-Konzept <strong>und</strong> Zusammenarbeitsvertrag<br />

sind alle gegenseitigen Massnahmen im Interesse<br />

des Lernenden vereinbart.<br />

Für eine erfolgreiche Vermittlung sind wir aber<br />

auch auf eine enge Zusammenarbeit mit den Lernenden<br />

angewiesen. Gr<strong>und</strong>sätzlich stehen die<br />

Praktikumsstellen allen Auszubildenden offen. Da<br />

die Praktika für den erfolgreichen Berufsabschluss<br />

jedoch sehr wichtig sind, werden nur Stellen an<br />

Lernende vermittelt, die auf die Stärken <strong>und</strong><br />

Schwächen sowie die Interessen des Lernenden<br />

auch zugeschnitten sind. Das verbessert die<br />

Chancen auf eine gute berufliche Qualifikation <strong>und</strong><br />

eine spätere erfolgreiche Praxistätigkeit.<br />

Wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche<br />

Vermittlung ist die Persönlichkeit des Praktikanten.<br />

Gute schulische Leistungen (siehe Promotion<br />

<strong>und</strong> Noten), regelmässiger <strong>und</strong> pünktlicher Schulbesuch<br />

(siehe Absenzen) <strong>und</strong> korrektes Verhalten<br />

bieten hierzu eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage. Wir setzen<br />

ebenfalls voraus, dass die Schulgelder korrekt<br />

einbezahlt wurden.<br />

Das Kursgeld im Praktikumsjahr wird von den<br />

Lernenden übernommen. Der Arbeitgeber entrichtet<br />

den Lernenden einen Praktikumslohn <strong>und</strong><br />

übernimmt die Kosten für die überbetrieblichen<br />

Kurse (ÜK’s).<br />

Die Schulleitung behält sich vor, Teilnehmern<br />

mit ungenügenden Leistungen, geringer Leistungsbereitschaft<br />

sowie unkorrektem Betragen<br />

keinen Praktikumsplatz zu vermitteln. Ebenso verliert<br />

der Lernende den Anspruch auf einen Praktikumsplatz,<br />

wenn er trotz mehrmaligen Vorstellungsgesprächen<br />

keine Zusage auf Arbeit erhält<br />

oder während des Praktikums aus dem Betrieb<br />

aus eigenem Verschulden ausscheiden muss.<br />

Promotionen & Noten<br />

Alle Teilnehmer der Tageshandelsschule (Vorbereitungskurs<br />

zum Bürofachdiplom VSH) haben<br />

die Möglichkeit, die Ausbildung bis zum Handelsdiplom<br />

VSH oder zum eidg. Fähigkeitszeugnis zu<br />

absolvieren. Hierfür gelten aber folgende Bedingungen:<br />

a) Erfolgreicher Abschluss der Prüfungen zum<br />

„Bürofachdiplom VSH“<br />

b) Die Bestimmungen gemäss „Semesterübertritt“<br />

sind erfüllt.<br />

c) Es sind noch genügend Ausbildungsplätze verfügbar.<br />

Für den Übertritt ins B- oder E-Profil KV gelten<br />

zusätzlich folgende Bedingungen:<br />

a) Das Diplom VSH muss mit einem Notendurchschnitt<br />

von mindestens 4.5 bestanden werden.<br />

b) Keine Fachnote darf unter 4.0 betragen.<br />

c) Das Fach Französisch (für E-Profil) muss belegt<br />

worden sein.<br />

In Absprache mit der Schulleitung können<br />

Teilnehmer, die das Bürofachdiplom nicht bestehen,<br />

zu günstigen Bedingungen repetieren (in der<br />

Regel reduziert sich das Schulgeld um 50 %). Die<br />

Schulleitung behält sich vor, Studierende mit fortgesetzt<br />

kritischen Leistungen nur provisorisch zu<br />

bestätigen <strong>und</strong> beim Nichteinhalten der vereinbarten<br />

Mindestleistungen nicht an die Abschlussprüfungen<br />

zuzulassen.<br />

Projektarbeiten<br />

Die Themen für die Projektarbeiten<br />

(Arbeitseinheiten) während der schulischen<br />

Ausbildung werden durch die Schulleitung<br />

festgelegt.<br />

Prüfungen<br />

Während der ganzen Unterrichtsdauer finden<br />

in allen Fächern obligatorische Zwischenprüfungen<br />

statt. Bei Absenzen müssen die Prüfungen<br />

nachgeholt werden (gegen Gebühr, zahlbar im<br />

Voraus).<br />

Semesterdaten<br />

Das Herbstsemester dauert ab Sommerferien<br />

bis zu den Sportferien, das Frühlingssemester ab<br />

Sportferien bis zu den Sommerferien.<br />

Die für die Kündigung gültigen Semesterschlussdaten<br />

der <strong>SWS</strong>-<strong>Schule</strong> Winterthur AG<br />

sind:<br />

31. Januar 200X als Ende Herbstsemester<br />

31. Juli 200X als Ende Frühlingssemester<br />

Bei Vorbereitungskursen auf den eidg. Lehrabschluss<br />

besteht kein Anspruch auf Reduktion des<br />

Schulgeldes (beachten Sie bitte die allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen).<br />

Semesterübertritt<br />

Vom Lernenden werden folgende Leistungen<br />

erwartet:<br />

a) Die Summe der Absenzen übersteigt 10 % der<br />

Lektionen pro Semester nicht.<br />

b) Alle Prüfungen sind abgelegt bzw. nachgeholt<br />

<strong>und</strong> das Zeugnis kann somit vollständig erstellt<br />

werden.<br />

c) Keine Fachnote liegt unter 3.0 <strong>und</strong> es liegen<br />

nicht mehr als zwei Noten unter 4.0 vor.<br />

d) Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Semesterdurchschnitt<br />

nicht unter der Note 4.5 liegen<br />

Vollzeit- Ausbildungen Gültig für alle Anmeldungen ab 1. April 2007 / Version Juli 2008 Seite 24

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